Wettkampfklassen/U-Klassen

Welchen Sinn hat die Einteilung in Wettkampfklassen bzw. U-Klassen?

Die Mannschaftswettbewerbe werden in den angebotenen Sportarten in Wettkampfklassen (bzw. U-Klassen) durchgeführt. Mehrere Jahrgänge (je nach Sportart) bilden jeweils eine Wettkampfklasse/U-Klasse.
Zur Bezeichnung der Wettkampfklassen/U-Klassen dienen römische Ziffern: I, II, III und IV (die Jüngsten) bzw. U-Klassen-Angaben (z.B. U16). Bei Sportarten, in denen eine oder zwei Wettkampfklassen/U-Klassen bis zum Bundesfinale geführt werden, entscheidet über die Zuordnung der Jahrgänge zu den betreffenden Wettkampfklassen/U-Klassen die Kommission Jugend trainiert für Olympia & Paralympics der Deutschen Schulsportstiftung. Aus pädagogischen und sportfachlichen Gründen sind die Jahrgänge in einigen Wettkampfklassen/U-Klassen nach oben und unten begrenzt. Die angegebenen Jahrgänge sind bindend. Damit haben alle Jahrgangsstufen eine zeitlich begrenzte Startmöglichkeit. Je nach Sportart wurde die Alterseinteilung der Wettkampfklassen/U-Klassen so gestaltet, dass die spezifischen Belange der einzelnen Sportarten berücksichtigt wurden. Mittelschulen und Förderschulen, die sich für das Bundesfinale von Jugend trainiert für Olympia qualifizieren wollen, können in der entsprechenden Wettkampfklasse/U-Klasse melden.

Sofern nicht explizit anders geregelt, können pro Sportart und Wettkampfklasse je zwei Mannschaften pro Schule gemeldet werden. Bei Sportarten mit einem etwaigen Doppelstartrecht kann bei einer Weiterqualifikation zur nächsten Wettkampfebene – analog zur Bundesebene – jedoch nur eine Mannschaft pro Schule/Sportart/Wettkampfklasse vorrücken.

Bei Wettbewerben, die erst auf Bezirksebene starten, gilt folgende Regelung: Bei sehr hohen Meldezahlen kann der Vorsitz des Bezirksausschusses aus organisatorischen Gründen darüber entscheiden, ggf. nur eine Mannschaft pro Sportart/Schule/Wettkampfklasse zuzulassen. Dies wird in der Einladung entsprechend angezeigt.


Die Mannschaftsstärke kann von den Verbandsregularien abweichen - die Angaben in der Ausschreibung sind bindend.