| Vorwort und Dank |
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Vorwort Sport treiben, Gemeinschaft erleben und sich mit anderen im fairen Wettkampf messen – dafür stehen unsere Schulsport-Wettbewerbe.
Ob Grundschul-Wettbewerbe, Landesschul-Sportfeste oder der Bundeswettbewerb „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“: hier ist für alle Alters- und Leistungsgruppen etwas dabei.
Mir ist es wichtig, unsere Schülerinnen und Schüler für Sport und Bewegung zu begeistern – auch über den Sportunterricht hinaus, denn Sport macht Spaß und ist auch ein toller Ausgleich zum Lernen im Klassenzimmer. Besonders schön finde ich es, gemeinsam Sport zu treiben. Hier zeigt der Sport seine enorme integrative Kraft: Werte wie Teamgeist, Fairness und Leistungsbereitschaft sind beim Sport genauso wichtig wie im Alltag oder in der Klasse.
Ein herzliches Dankeschön an alle, die unsere Schulsport-Wettbewerbe möglich machen – unsere Regierungen, Schulämter, die Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“, Sportvereine und -verbände, Städte und Kommunen im Freistaat. Ganz besonders danke ich unseren großartigen Sportlehrkräften, die unsere jungen Menschen Tag für Tag für den Sport motivieren. Unseren Schülerinnen und Schülern wünsche ich viel Spaß beim Sporteln und viel Erfolg bei den Wettbewerben!
München, im August 2025
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Anna Stolz
Bayerische Staatsministerin
für Unterricht und Kultus |
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Dank an alle Partner und Förderer des Schulsports Ein besonderer Dank gilt den Förderern, die dem Schulsport in Bayern seit Jahren unverbrüchlich die Treue halten. Ohne sie wäre die Fülle des Angebots nicht zu realisieren.
Partner des Schulsports in Bayern
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| Teil 1: Veränderungen, Neuheiten, Terminhinweise |
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Veränderungen und Neuheiten im Überblick Änderungen und Neuerungen, die sich auf die Durchführung einzelner Sportarten beziehen, sind im Folgenden zusammengefasst:
Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Olympia:
- Bundesfinale Jugend trainiert für Olympia
Zur Akkreditierung beim Bundesfinale ist ein amtlicher Ausweis entsprechend der Ausschreibung vorzulegen. Schülerausweise und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Ummeldungen können bis eine Woche vor Beginn der jeweiligen Bundesfinalveranstaltung über das Online-Meldeprogramm der Deutschen Schulsportstiftung und nach Zustimmung durch das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Für eine spätere Ummeldung bis zur Akkreditierung bei der Bundesfinalveranstaltung muss ein ärztliches Attest oder eine amtliche Beglaubigung vorgelegt werden.
- Während der Bundesfinalveranstaltungen besteht keine gesonderte Diebstahlversicherung für die Sportgeräte und Wertgegenstände der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es wird empfohlen, für teure Sportgeräte gegebenenfalls eine eigene Versicherung abzuschließen.
Die Bundessieger werden in den Sportarten des Standardprogramms ermittelt. Dazu gehören in der Regel die Wettkämpfe der Wettkampfklassen II (U-18), III (U-16) und IV (U-14). Kernwettkampfklasse ist dabei die Wettkampfklasse III. In den einzelnen Sportarten ist die Anzahl der ausgeschriebenen Wettkampfklassen unterschiedlich. Sie wird in jedem Jahr, ebenso wie die Zuordnung der Jahrgänge zu den Wettkampfklassen festgelegt. Für das Schuljahr 2025/2026 ergeben sich dadurch folgende Änderungen:
- Badminton:
Anstelle der Wettkampfklassen WK IV Jungen und Mädchen wird eine gemischte WK IV eingeführt.
Das Landessiegerteam in der WK IV mixed qualifiziert sich anstelle von WK II mixed für das Bundesfinale.
- Basketball:
Bitte Jahrgangsänderungen beachten: Die WK II und III/1 wurden um 2 Jahrgänge fortgeschrieben (bedingt durch die verbandliche Altersstruktur).
Dadurch verändert sich in der WK III/1 Jungen auch die Ballgröße: es wird mit Bällen der Größe 6 gespielt.
- Beachvolleyball:
Analog des Bayerischen Volleyball-Verbandes müssen teilnehmende Mannschaften Schiedsrichter-Aufgaben eigenständig übernehmen.
- Fußball:
Folgende Hinweise zu möglichen Sanktionen wurden ergänzt:
- gelb-rote-Karte: der Spieler bzw. die Spielerin ist bis zum Ende des laufenden Spiels gesperrt.
- rote Karte: der Spieler bzw. die Spielerin ist für den Turniertag gesperrt.
In der WK IV werden die Technikübungen ab dem Landesfinale durchgeführt.
- Handball:
Ab dem Schuljahr 2025/2026 führt die WK III/2 im Handball nicht mehr zum Bodensee-Schulcup.
- Judo:
Auf der Waage wird das tatsächliche Gewicht ermittelt. Pro Gewichtsklasse können 3 Schülerinnen bzw. Schüler eingewogen werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen eine lange Hose und ein T-Shirt tragen. Hierfür wird eine Gewichtstoleranz von 500g bei Jungen und Mädchen zugelassen.
- Leichtathletik:
Änderung durch die Deutsche Schulsportstiftung: seit dem Schuljahr 2024/25 werden die WK III/1 und WK IV/1 als Mixed-Wettbewerbe ausgeschrieben.
Für reine Mädchen- bzw. Jungenschulen gibt es die Möglichkeit, eine Startgemeinschaft zu bilden.
Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird die Anzahl der Versuche (Wurf, Stoß und Weitsprung) von 4 auf 3 reduziert.
- Rudern:
Steuerleute müssen in der Wettkampfklasse II mindestens dem Jahrgang 2012 angehören und dürfen nicht älter sein als Jahrgang 2009. Steuerleute in der Wettkampfklasse III müssen mindestens dem Jahrgang 2013 angehören und dürfen nicht älter sein als der Jahrgang 2012. Steuerleute in der Wettkampfklasse IV müssen mindestens dem Jahrgang 2015 angehören und dürfen nicht älter sein als Jahrgang 2009.
Steuerleute der Jahrgänge 2009 bis 2011 dürfen pro Tag nicht mehr als viermal an den Start gehen (unabhängig davon, ob diese steuern oder rudern; die Starts in der WK III bzw. WK IV zählen dabei mit).
Steuerleute der Jahrgänge „2012 und jünger“ dürfen pro Tag nicht mehr als zweimal an den Start gehen (unabhängig davon, ob diese steuern oder rudern). Ausnahme gemäß Bundesausschreibung 2025/2026: Steuerleute des Jahrgangs 2012 dürfen in der WK II maximal viermal steuern, wenn sie nicht rudern.
Bundesfinale U18: Jedes Mannschaftsmitglied, ausgenommen Steuerleute, darf maximal in zwei Hauptrennen pro Tag an den Start gehen (RWR 2.6.1.3.).
- Skilanglauf:
Das Landesfinale wird als zweitägige Veranstaltung ausgetragen.
- Tennis (Wettkampfklasse III):
In der Wettkampfklasse III werden 2 Einzel und 2 Doppel ausgetragen. Eine Mannschaft besteht aus maximal 6 Spielerinnen bzw. Spielern, von denen jeweils 5 während einer Begegnung eingesetzt werden müssen. Die bzw. der bei der Doppelmeldung auf Position 1 aufgestellte Spielerin bzw. Spieler muss im ersten Doppel eingesetzt werden.
- Triathlon:
Geänderte Zeitstrafen beachten: Windschatten fahren wird einheitlich mit einer 15-sekündigen Zeitstrafe sanktioniert. Sonstige Vergehen werden mit einer 5-sekündigen Zeitstrafe sanktioniert.
Internationaler Bodenseeschulcup (BSC):
- Handball:
Ab dem Schuljahr 2025/2026 führt die WK III/2 im Handball nicht mehr zum Bodensee-Schulcup.
Rhein-Main-Donau-Schulcup (RMD):
- Schwimmen:
Sofern aufgrund der Meldezahlen die jeweilige Bezirksregierung bzw. die Landeshauptstadt München keine Vorentscheide zwingend ansetzen muss, kann jede Mannschaft zum Bezirksfinale geladen werden. Für das Landesfinale qualifizieren sich grundsätzlich die Bezirkssieger.
- Gerätturnen:
Wertung: 3 von 5 kommen in die Wertung.
Sonstige Mannschaftswettbewerbe in Bayern:
- Eisschnelllauf/Short Track:
Das Mannschaftsergebnis wird in WK III und IV durch die Addition der 3 schnellsten Gesamtzeiten ermittelt (jeweils Summe aus Lauf A und B bzw. der bessere der beiden Läufe B (Lauf B bei 400 m-Rundbahnen), wobei Lauf B doppelt gewertet wird.
- Mountainbiken:
Bitte beachten Sie die geänderten Wettkampfklassen und Jahrgänge.
- Rhythmische Sportgymnastik:
WK III: Reduzierung der Handgeräte von 3 auf 2.
WK II: Reduzierung der Bandlänge von 6 m auf 5 m.
- Tanz:
Bitte folgende Änderungen und Hinweise beachten:
Die Altersklasse 1 wird um die Jahrgangsstufe 13 erweitert.
Die Größe der Tanzgruppe beträgt mindestens 10 und ist auf höchstens 30 aktive Schülerinnen und Schüler (Jungen und/oder Mädchen) einer Schule (inkl. Ersatz) begrenzt. Sofern die max. Mannschaftsstärke von 30 aktiven Tänzerinnen und Tänzern nicht voll ausgeschöpft wird, können max. 3 Ersatztänzerinnen bzw. -tänzer zum Wettkampf mitgenommen werden. Choreographie und Gruppengröße müssen sowohl beim Bezirksfinale als auch beim Landesfinale identisch sein (Ausnahme: krankheits-/verletzungsbedingte Reduzierung und Anpassung).
Sofern in Vor- und Hauptrunde gewertet wird, qualifizieren sich bei 5 oder weniger Mannschaften pro Altersklasse und Tanzbereich 3 Mannschaften für die Hauptrunde. Bei 6 oder mehr Mannschaften pro Altersklasse und Tanzbereich qualifizieren sich 4 Mannschaften für die Hauptrunde.
Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Paralympics:
- Die Ausschreibung der Jugend trainiert für Paralympics-Sportarten erfolgt für die Jahrgänge 2009 und jünger.
Allgemeine Regelungen:
- Strafen bei Entgleisungen:
Sofern körperliche oder verbale Entgleisungen seitens Mannschaftsmitgliedern bzw. Betreuerinnen und Betreuern nicht durch den bzw. die Schieds-/Kampfrichter sanktioniert werden können, kann das jeweilige Schiedsgericht eine Verwarnung gegen die Mannschaft aussprechen. Bei einer erneuten körperlichen oder verbalen Entgleisung der bereits verwarnten Mannschaft kann das jeweilige Schiedsgericht diese Mannschaft disqualifizieren.
- Vorzeitiges Ausscheiden von Mannschaften:
Scheidet eine Mannschaft im Laufe eines Turniertages vorzeitig aus dem Turnier aus und kann somit nicht alle Turnierspiele bestreiten (z.B. Verletzung, Disqualifikation, o.ä.), sind alle Spiele dieser Mannschaft aus der Wertung zu nehmen. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Turnierspiele gelten anschließend die Kriterien, die in den Ausschreibungen der jeweiligen Sportart aufgelistet sind.
Wettbewerbe auf Schulebene:
- Grundschulwettbewerb Jugend trainiert auf Schulebene
Anstelle des bisher ausgeschriebenen Grundschulwettbewerbs wird für die Jahrgangsstufen 1 und 2 die Teilnahme am "Jugend trainiert"-Grundschulwettbewerb empfohlen; hierbei kann sich jede Schule einen eigenen, individuellen Wettbewerb aus 52 spielerischen Bewegungseinheiten zusammenstellen. Dieser Wettbewerb steht aber grundsätzlich den Jahrgangsstufen 1-4 offen. Eine Urkundenbestellung bei ESTA-Druck ist seit dem Schuljahr 2023/2024 nicht mehr möglich! Teilnahmeurkunden können über das Meldeportal individuell erstellt und ausgedruckt werden.
- Aufruf zur Durchführung der Bundesjugendspiele im Schuljahr 2025/2026
Bitte beachten Sie den Aufruf des Kuratoriums für die Bundesjugendspiele zur Durchführung der Bundesjugendspiele im Schuljahr 2025/2026.
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Wettbewerbstermine und -orte 2025/2026 LANDESFINALE 2026 (Stand: 15.10.2025 - alle Termine unter Vorbehalt)
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Landes- und Bundesfinaltermine als pdf-Datei (Stand: 15.10.2025)
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Online-Meldesystem und Einladungsverfahren
Online-Meldesystem für die Schulsport-Wettbewerbe
Meldetermin: 15. Oktober 2025
Struktur und Möglichkeiten
1. Eingabe, Änderung und ggf. Annullierung von Meldungen zu folgenden Wettbewerben:
- Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Olympia
- Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Paralympics
- Internationaler Bodensee-Schulcup
- Rhein-Main-Donau-Schulcup
- Sonstige Mannschaftswettbewerbe in Bayern
- Wettbewerbe für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Grundschulwettbewerbe Alpine Gleitsportarten, Basketball, Fußball, Handball und Rodeln
- Grundschul-Mannschaftswettbewerbe 3./4. Jahrgangsstufe
Bitte beachten Sie: Alle „Zusätzlichen Schulsport-Wettbewerbe der Verbände“ sind nicht an den Arbeitskreis zu richten und können wie bisher nur über die Meldebögen (siehe Ausschreibung) gemeldet werden.
2. Auswertung der Meldungen auf Schul-, Arbeitskreis-, Bezirks- und Landesebene.
3. Eingabe der Ergebnisse (Siegermeldungen) ab dem Kreisentscheid.
Login
Die Schulen melden sich im Online-Meldesystem mit Username + Passwort an.
Die Zugangsdaten wurden per OWA-Schreiben allen Schulen mitgeteilt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Webmaster.
Link zum Online-Meldesystem: www.laspo-meldungen.de
Einladungsverfahren für Schulsport-Wettbewerbe
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Schulsport + Bahn - Die Verbindung stimmt Seit 1996 fahren bayerische Schulmannschaften nach dem Motto „Schulsport + Bahn. Die Verbindung stimmt“ per Zug mit ihren Lehrkräften zu Qualifikations- und Landesfinalveranstaltungen in ganz Bayern.
Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bundeswettbewerbs Jugend trainiert für Olympia & Paralympics bringt die Deutsche Bahn pünktlich, sicher und umweltbewusst zu den Herbst- und Frühjahrsfinals nach Berlin sowie zum Winterfinale. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bodenseeschulcup und Rhein-Main-Donau-Schulcup reisen ebenfalls mit den Zügen der DB.
Seit dem Schuljahr 1999/2000 erfolgt im Regelfall von der Bezirksebene bis zur Landesfinalebene die Anreise zu den Schulsport-Wettbewerben mit der Bahn.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Bequeme Bestellung der Reiseunterlagen per E-Mail und Abholung am Automaten bzw. Zustellung per Post (nur Bundesfinale)
- Keine Kostenvorauslage durch die Schulen
- Reservierte Sitzplätze im Fernverkehr (ICE, EC, IC, RJ & TGV)
- Bitte beachten: Die Reiseunterlagen müssen mindestens 10 Tage vor dem Wettkampf bestellt werden. Den Bestellschein finden Sie hier.
Bei den Schulsport-Wettbewerben gibt es naturgemäß nicht nur Sieger, sondern auch Platzierte. Bei der An- und Abreise mit der Bahn gibt es allerdings immer einen sicheren Sieger: unsere Umwelt.
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SCHULSPORT AKTUELL

Mit SCHULSPORT AKTUELL informiert die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule im Auftrag des Bayerischen Kultusministeriums über Wissenswertes rund um den bayerischen Schulsport.
Neben einem Leitthema mit vielen Hintergrundinformationen enthält SCHULSPORT AKTUELL eine umfangreiche Info-Börse mit Hinweisen auf besondere Veranstaltungen und Aktionen, z. B. aus der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht, den Schulsportlichen Wettbewerben und dem bayerischen Kooperationsmodell zwischen Schulen und Vereinen (Sport-nach-1).
SCHULSPORT AKTUELL abonnieren:
Das Info-Journal SCHULSPORT AKTUELL wird per E-Mail an alle bayerischen Schulen verschickt und kann über den Anmeldelink auch kostenlos abonniert werden.
SCHULSPORT AKTUELL zum Download:
Sie haben die bisherigen Ausgaben verpasst? Dann schauen Sie einfach ins Newsletter-Archiv auf der LAS-Homepage!
Dort werden die jeweils aktuellsten Ausgaben von SCHULSPORT AKTUELL gesammelt:
https://www.las.bayern.de/schulsport/publikationen.html
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| Teil 2: Ausschreibung der Wettbewerbe |
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Das Angebot
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Wettbewerbe auf Schul- und Kreisebene
- Bundesjugendspiele
- Grundschulwettbewerb 1./2. Jgst. auf Schulebene
- Grundschul-Mannschaftswettbewerbe 3./4. Jgst. bis Kreisebene
- Leichtathletik
- Schwimmen
- Gerätturnen
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Bundesjugendspiele 2025/2026 Ausschreibung für den Zeitraum 1. August 2025 – 31. Juli 2026 Zum 74. Mal werden für das Schuljahr 2025/2026 die Bundesjugendspiele ausgeschrieben. 
1. Was sind die Bundesjugendspiele?
Bei den Bundesjugendspielen handelt es sich um einen schulsportlichen Wettbewerb für alle Schülerinnen und Schüler. Die Bundesjugendspiele sind jedes Jahr verbindlich von allen allgemeinbildenden Schulen in den Klassenstufen 1 bis 10 durchzuführen. Auch Vereine können die Bundesjungendspiele selbständig oder in Zusammenarbeit mit Schulen ausrichten .
Sämtliche Informationen zu den Bundesjugendspielen finden sich auf der Website www.bundesjugendspiele.de.
Die Bundesjugendspiele können in den drei Grundsportarten durchgeführt werden:
Leichtathletik
Schwimmen
Turnen
Die Bundesjugendspiele bieten ein vielfältiges sportliches Angebot, in denen alle Schülerinnen und Schüler ihr Leistungsvermögen zeigen können. Es besteht die Möglichkeit, zwischen den drei Sportarten sowie zwischen den Angebotsformen Wettbewerb, Wettkampf und Mehrkampf zu wählen.
1. Wettbewerb
Der Wettbewerb ist ein speziell für Kinder entwickelter Vielseitigkeitswettbewerb. Entsprechend der Konzeptionen der Spitzensportfachverbände messen sich die Kinder in nicht-normierten Übungen.
2. Wettkampf
Die Übungen des Wettkampfs in den drei Grundsportarten entsprechen den verbandlich normierten Wettkampfformen. Der Wettkampf baut in seinen Anforderungen auf denen des Wettbewerbs auf.
3. Mehrkampf
Der sportartübergreifende Mehrkampf kombiniert alle drei Grundsportarten. Hierfür werden jeweils zwei Übungen jeder Sportart ausgewählt.
Hinweis für die Grundschulen in Bayern: Die BJS können in Bayern in den Jahrgangsstufen 3 mit 4 in allen drei Sportarten – Leichtathletik, Schwimmen und Gerätturnen – im Rückbezug auf den einschlägigen KMK-Beschluss auch weiterhin in der Wettkampfform durchgeführt werden. In Bayern entscheiden nach wie vor die Verantwortlichen vor Ort über den Durchführungsmodus (Wettkampf, Wettbewerb oder Mehrkampf) nach Maßgabe pädagogischer Erwägungen und örtlicher Gegebenheiten. Somit wird in Bayern die Wettbewerbsform in den Sportarten Leichtathletik und Schwimmen in den Jahrgangsstufen 3 mit 4 weiterhin nur empfohlen, aber nicht verbindlich vorgeschrieben. Ebenso entscheiden die Grundschulen in Bayern in bewährter Weise, ob die BJS als Schulsportfest organisiert oder in den Sportunterricht einbezogen werden (vgl. KMS vom 10.01.2024: VII.7-BK7441.0/2/1). Für die Auswertung gibt es auch eine Datei.
2. Wer nimmt an den Bundesjugendspielen teil?
Die Bundesjugendspiele richten sich an Kinder und Jugendliche aller Klassenstufen. Alle Kinder und Jugendlichen erhalten in allen Angebotsformen eine Ehren-, Sieger oder Teilnahmeurkunde.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung können und sollen sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen gleichberechtigt an den Bundejugendspielen teilnehmen. Die Wettbewerbsformate der drei Sportarten sind inklusiv ausgestaltet. Aufgrund der Anwendung eines Umrechnungsfaktors ist im Wettkampf Leichtathletik und Schwimmen eine Vergleichbarkeit der Leistungen gegeben. Weitere Hinweise finden sich im im Handbuch für die Bundesjugendspiele (www.bundesjugendspiele.de/handbuch/hinweise-fuer-kinder-und-jugendliche-mit behinderung/).
3. Organisation und Durchführung
3.1 Träger
Träger der Bundesjugendspiele ist ein Kuratorium, bestehend aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Bildungsministerkonferenz der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK), der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Bildung, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Ein Ausschuss unterstützt die Arbeit des Kuratoriums. Er setzt sich zum Ziel, Rahmenbedingungen für die Durchführung qualifizierter und attraktiver Bundesjugendspiele, die junge Menschen zu einem dauerhaften sportlichen Engagement und Bewegung motivieren, zu schaffen und weiterzuentwickeln. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretungen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Ausschusses Sport der Schulkommission der Bildungsministerkonferenz, des Deutschen Olympischen Sportbundes/der Deutschen Sportjugend sowie der an den Bundesjugendspielen beteiligten Spitzenverbänden, dem Deutschen Behindertensportverband, dem Deutschen Leichtathletik-Verband, dem Deutschen Schwimm-Verband und dem Deutschen Turner-Bund zusammen.
3.2 Ausrichtende
Die Bundesjugendspiele werden in der Regel von Schulen durchgeführt. Dabei ist eine Kooperation mit regionalen Sportvereinen und anderen Trägern außerschulischer Jugendarbeit anzustreben.
3.3. Helferinnen und Helfer
Für die Durchführung der Bundesjugendspiele werden viele Helferinnen und Helfer benötigt. Mit den Aufgaben können u.a. Lehrkräfte, Eltern, ältere Schülerinnen und Schüler und Vereinsmitarbeitende betraut werden. Empfehlenswert ist es, Helferinnen und Helfer im Vorfeld einzubeziehen und zu instruieren.
3.4 Durchführungs- und Auswertungshilfen für die Bundesjugendspiele finden Sie unter www.bundesjugendspiele.de.
3.5 Anforderungen von Urkunden
Die Urkunden werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Aufgrund der verschiedenen Angebotsformen der Bundesjugendspiele (Wettbewerb, Wettkampf, Mehrkampf) und der Vergabe verschiedener Urkunden je nach Leistung (Teilnahmeurkunde, Siegerurkunde, Ehrenurkunde) gibt es insgesamt neun verschiedene Urkundentypen.
Diese können kostenlos bei den Verteilerstellen mit dem entsprechenden Bestellschein angefordert werden.
Urkundenbestellschein GS/MS (als pdf-Datei)
Urkundenbestellschein FÖS (als pdf-Datei)
Urkundenbestellschein Staatl. Schulämter, RS, GY, BS (als pdf-Datei)
Zur Senkung der Versandkosten sollte der Bedarf an Urkunden zwar für einen längeren Zeitraum, wegen der notwendigen Unterschrift des amtierenden Bundespräsidenten jedoch nicht auf Jahre hinaus kalkuliert werden. Die folgenden Regelungen für die Bestellung von Urkunden der Bundesjugendspiele sind unbedingt zu beachten. Bestellungen von Urkunden, die nicht regelungsgemäß vorgenommen werden, werden von der Bundesverwaltung nicht bearbeitet.
Grund- und Mittelschulen richten ihre Bestellungen einmalig für alle an der jeweiligen Schule durchzuführenden Sportarten und Teile der Bundesjugendspiele bis spätestens 10. Oktober 2025 an die Staatlichen Schulämter
– in der Landeshauptstadt München an die Abteilung Schulsport der Landeshauptstadt München (Bayerstraße 28, 80335 München)
– in der Stadt Nürnberg an Stadt Nürnberg, SportService (Marientorgraben 9, 90402 Nürnberg).
Förderschulen richten ihre Bestellungen einmalig für alle an der jeweiligen Schule durchzuführenden Sportarten und Teile der Bundesjugendspiele zum gleichen Termin an die Regierungen.
Gymnasien, Realschulen und Berufliche Schulen richten ihre Bestellungen an den Publikationsversand der Bundesregierung.
Staatliche Schulämter, die Regierungen und das Sportamt München sowie die Stadt Nürnberg, SportService richten ihre Sammelbestellungen (keine Einzelbestellungen einzelner Schulen) an den Publikationsversand der Bundesregierung.
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
Bestell-Telefon 030 18 272 272 1
Bestell-Telefax 030 18 10 272 272 1
E-Mail: [email protected]
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Grundschulwettbewerb Jugend trainiert auf Schulebene Anstelle des bisher ausgeschriebenen Grundschulwettbewerbs wird für die Jahrgangsstufen 1 und 2 die Teilnahme am "Jugend trainiert"-Grundschulwettbewerb empfohlen: Der „Jugend trainiert"-Grundschulwettbewerb ist ein Teamwettbewerb und – anders als sein großer Bruder Jugend trainiert für Olympia & Paralympics – kein Qualifikationswettbewerb mit Folgevergleichen auf Landes- und Bundesebene. Er findet zwischen einzelnen Mannschaften einer Schulklasse, zwischen verschiedenen Klassen einer Schule oder auch zwischen Teams der ganzen Schule statt. Dieser Wettbewerb steht aber grundsätzlich den Jahrgangsstufen 1-4 offen.
TEILNAHME
Beim „Jugend trainiert"-Grundschulwettbewerb kann sich jede Schule einen eigenen, individuellen Wettbewerb aus 52 spielerischen Bewegungseinheiten zusammenstellen. Die Durchführung fördert die Teamfähigkeit, stärkt die Persönlichkeitsentwicklung und soll auch die jüngsten Schülerinnen und Schüler für Bewegung begeistern.
DURCHFÜHRUNG
Die vielfältigen, sportartenübergreifenden Wettbewerbsaufgaben lassen sich sehr gut sowohl in den Sportunterricht als auch in den außerunterrichtlichen Schulsport integrieren und können die Schülerinnen und Schüler wie ein Kalender durch das Schuljahr begleiten. Der Grundschulwettbewerb kann von jeder Schule an einem individuell festgelegten Tag durchgeführt werden.
AUSZEICHNUNG UND URKUNDENDRUCK
Alle Schülerinnen und Schüler, die die gestellten Anforderungen erfüllt haben, erhalten eine Urkunde;
diese Teilnahmeurkunden können über das Meldeportal für alle Schulkinder individuell erstellt und ausgedruckt werden. 
Eine Urkundenbestellung bei ESTA-Druck ist seit dem Schuljahr 2023/2024 nicht mehr möglich!
ERGEBNISBERICHT
Das Einsenden der Ergebnisberichte entfällt; die teilnehmenden Schulen werden über das Meldeportal erfasst.
ÜBUNGSBEREICHE UND AUFGABEN
Die vielseitigen Übungen - insgesamt 52 verschiedene Angebote, die in acht Bewegungsfelder untergliedert wurden - sind in der Online-Broschüre zusammengestellt. Die sieben bisherigen Bereiche werden abgedeckt und darüber hinaus finden sich zahlreiche neue Bewegungsimpulse aus den zusätzlichen Bewegungsfeldern Rückschlagspiele, Miteinander und gegeneinander kämpfen, Bewegen im und mit Rhythmus.
- Bereich 1: Mit dem Ball rollen, werfen und fangen >> Bewegungsfeld Parteiball- und Zielschussspiele
- Bereich 2: Springen >> Bewegungsfeld Laufen, Springen, Werfen
- Bereich 3: Klettern und Balancieren >> Bewegungsfeld Bewegen an und mit Geräten
- Bereich 4: Stützen und Rollen >> Bewegungsfeld Fahren, Rollen, Gleiten
- Bereich 5: Hüpfen, Federn, Laufen >> Bewegungsfeld Laufen, Springen, Werfen
- Bereich 6 und 7: Tauchen, Gleiten, Springen und Schwimmen >> Bewegungsfeld Bewegen im Wasser

Zum Download der pdf-Broschüre bitte auf das Bild oder hier klicken.
AUSWERTUNG
Hinweise und Tipps für die Auswertung und digitale Druckvorlagen für die Team-Laufkarten erleichtern die Durchführung.
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Grundschul-Mannschaftswettbewerbe 3./4. Jahrgangsstufe Wettbewerbe bis Kreisebene.
VORBEMERKUNG
Auch im Schuljahr 2025/2026 wird der Grundschul-Mannschaftswettbewerb in Gerätturnen, Leichtathletik und Schwimmen angeboten. Er orientiert sich an der Vielseitigkeit und soll zum Mitmachen motivieren. Dabei steht nicht das Ergebnis des Einzelnen im Vordergrund, sondern der Erfolg der Mannschaft. Das Ermitteln der Leistung und deren Bewertung sollen dabei für die Schülerinnen und Schüler durchschaubar sein.
TEILNAHME
Die Mannschaftswettbewerbe stehen nur Schülerinnen und Schülern der 3. und 4. Jahrgangsstufen der Grundschule (auch Förderschule) offen. Für die Zulassung ist also nicht der Geburtsjahrgang der Schülerinnen und Schüler, sondern nur ihre Zugehörigkeit zur 3. oder 4. Klasse entscheidend. Eine Mannschaft besteht aus gleicher Anzahl von Mädchen und Buben, die getrennt gewertet werden, deren Ergebnisse aber zur Ermittlung des Gesamtmannschaftsergebnisses zusammengezählt werden.
WETTKAMPFANGEBOT
Aus den drei nachstehend aufgeführten Individualsportarten können vom Arbeitskreis „Sport in Schule und Verein“ in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt höchstens zwei Wettbewerbe pro Schuljahr ausgeschrieben werden. Jede Grundschule kann sich dann in einer Sportart pro Schuljahr am Mannschaftswettbewerb beteiligen. Die Wettbewerbe enden auf Kreisebene.
1. Leichtathletik
Wettbewerb A:
- Schulen im Bereich des Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ mit über 70 Schülerinnen und Schülern (Mädchen und Jungen) in den Klassen 3 und 4
- 10 Wettbewerbe = 48 Startmöglichkeiten (siehe unten)
- Die Mannschaft umfasst 8 Schülerinnen und 8 Schüler, die in jeweils drei Wettbewerben starten dürfen (16 x 3 = 48).
Wettbewerb B:
- Schulen im Bereich des Arbeitskreises mit unter 70 Schülerinnen und Schülern
- 5 Wettbewerbe = 24 Startmöglichkeiten (siehe unten)
- 4 Schülerinnen und 4 Schüler, die in jeweils drei Wettbewerben starten dürfen (3 x 8 = 24)
- Die Mannschaften des Wettbewerbs B sind eher fertig als die Teams des Wettbewerbs A. Es empfiehlt sich, eine Ballspielrunde durchzuführen, z. B. Ball-über-die-Schnur-, Basketball-Turnier o. ä.
Jede Mannschaft darf eine Schülerin und einen Schüler als Ersatz bei Verletzung einer Teilnehmerin bzw. eines Teilnehmers bereithalten. Sie müssen aber vorher nicht namentlich aufgeführt werden.
Wertung:
- Die erzielten Einzelleistungen in einem Wettbewerb werden zu einer Mannschaftsleistung addiert und ergeben eine Gesamtpunktzahl, mit der eine Mannschaft dann unter den teilnehmenden Mannschaften einen bestimmten Rang belegt.
- Dieser Rang wird mit Punkten bewertet: 1. Platz = 1 Punkt, 2. Platz = 2 Punkte usw.
- Alle Rangpunkte einer Mannschaft in den einzelnen Wettbewerben werden zusammengezählt. Bei gleicher Leistung wird so verfahren: z.B. zwei gleiche Leistungen auf Rang 2: 1. Platz: 1 Punkt – 2 x 2. Platz je 2 Punkte – 3. Platz entfällt – 4. Platz 4 Punkte usw.
- Die Mannschaft mit der niedrigsten Punktezahl aus allen Wettbewerben hat gewonnen.
Organisation:
Startgruppen: Die gemeldeten Mannschaften werden in Startgruppen mit jeweils drei bis fünf Mannschaften zusammengefasst. Diese Gruppe ziehen nach Zeitplan von Station zu Station.
Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichter: An jeder Wettbewerbsstation befindet sich eine Schiedsrichterin bzw. ein Schiedsrichter, die bzw. der die Mannschaftsliste in Empfang nimmt, den Wettbewerb überwacht, die Leistungen notiert und die Rangfolge der Mannschaften nach Abschluss des gesamten Wettbewerbs feststellt.
Gruppen- und Mannschaftsführerinnen bzw. -führer: Jede Mannschaft wird von einer Lehrkraft begleitet. Die Lehrkräfte einer Startgruppe bestimmen vor dem Wettkampf eine Gruppenführerin bzw. einen Gruppenführer. Diese bzw. dieser organisiert das Messen und Stoppen an einer Station. Die übrigen Lehrkräfte der Startgruppe fungieren als Kampfrichterinnen und Kampfrichter. Dadurch kann die Veranstaltung mit einem Mindestmaß an Helferinnen und Helfern durchgeführt werden.
Mannschaftsliste: Die Organisatoren senden den Schulen eine Mannschaftsliste zu, in der die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzutragen und die Wettbewerbe anzukreuzen sind. Diese Liste wird am Wettkampftag auf dem neuesten Stand im Wettkampfbüro versiegelt (Sichthülle mit Klammer) und von den Mannschaftsführerinnen bzw. -führern der Schiedsrichterin bzw. dem Schiedsrichter an der jeweiligen Station übergeben. Diese bzw. dieser markiert mit einem Folienstift die an seiner Station startenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer, indem er das Kreuz durchstreicht (X).
Anschließend wandert die Liste zur nächsten Station.
Wettkampflisten: Die Organisatoren bereiten die Listen für die einzelnen Stationen und die Gesamtauswertungen vor.
Auszeichnungen:
- Es wäre wünschenswert, wenn die Sieger der beiden Mannschaftswettbewerbe einen besonderen Preis erhalten würden, z.B. Pokal (Sponsoren des Arbeitskreises).
- Jede Mannschaft in den Mannschaftwettbewerben erhält eine Urkunde.
- Die besten drei Mannschaften in den Einzelwettbewerben können ebenfalls mit Urkunden ausgezeichnet werden.
Einzel-Wettbewerbe:
Die Einzelwettbewerbe, die eine Vielzahl von koordinativen und konditionellen Fähigkeiten ansprechen sollen, wurden aus einem Katalog von Möglichkeiten für folgende Gruppen entnommen:
Um Eintönigkeit zu vermeiden, wird in den nächsten Jahren immer ein Teil der Wettbewerbe durch neue ausgetauscht.
Die nachfolgenden Mannschaftswettbewerbe bedürfen einer langfristigen Entwicklung der benötigten koordinativen und konditionellen Fähigkeiten.
Disziplinen für Mannschaftswettbewerb A und B:
1. Mannschaftssprint für Arbeitskreise mit Rundbahn (2 Schülerinnen + 2 Schüler)
4 x 50 m auf der Rundbahn (Start bei 200 Meter) – nach jeweils 50 Metern liegt ein Reifen (Gymnastik- oder Fahrradreifen). Die 1. Läuferin bzw. der 1. Läufer startet im Hochstart und trägt einen Tennisring zum nächsten Reifen, legt ihn dort ab. Die nächste Schülerin bzw. der nächste Schüler hebt den Ring auf und trägt ihn weiter usw.
Die ankommende Läuferin bzw. der ankommende Läufer muss vor der Übergabe sein Tempo so einrichten, dass er den Tennisring kontrolliert in den Reifen legen kann. Die Bahn darf dabei erst verlassen werden, wenn die anderen Staffeln nicht mehr behindert werden können: Gesamtzeit = Mannschaftsergebnis
Alternative für Arbeitskreise ohne Rundbahn:
Alle vier Läuferinnen und Läufer haben einen Tennisball oder -ring in der Hand. Die 1. Läuferin bzw. der 1. Läufer läuft zur Sammelstelle, legt den Ball (Ring) ab, schlägt Läuferin 2 bzw. Läufer 2 ab usw. Wenn alle vier Sachen in der Sammelstelle liegen, werden sie wieder einzeln geholt. Gewonnen hat das Team, dessen letzte Läuferin bzw. letzter Läufer den letzten Ball aus der Sammelstelle geholt und die Ziellinie als Siegerin bzw. Sieger überquert hat.
Die Strecke kann auch auf insgesamt 40 m verlängert werden.
Vor und nach der Sammelstelle können noch jeweils zwei bis drei Slalomstangen eingebaut werden. Statt der Sammelaufgabe kann auch durch einen Reifen geschlüpft werden, der in der Mitte der Strecke liegt.
2. Mannschaftsweitsprung (2 Schülerinnen + 2 Schüler)
10 m Anlauf mit Absprung aus dem Absprungraum – Beim Ablauf muss ein Fuß innerhalb des Anlaufraumes stehen – Zonen: 2 m bis 2,50 m – 3 m bis 3,50 m – bis 4 m – bis 4,50 m (Die Zonen sind durch farbige Bänder oder Zauberschnüre getrennt.) – entsprechend der jeweiligen Zone werden Punkte vergeben – drei Wertungs-Versuche – Gesamtzahl der Punkte = Mannschaftsergebnis
Alternativ dazu können die Zonen auch verkleinert werden. Es wäre auch das genaue Messen jedes Sprunges möglich. Übertritt der Springer/die Springerin, aber ist er/sie mit der Ferse noch im Absprungraum, dann wird eine Zone abgezogen! – Gültig ist auch Absprung vor dem Raum!
3. Hindernisstaffel (4 Schülerinnen + 4 Schüler)
Bananenkartonstaffel 40 m (11 m Anlauf, 6 m, 6 m, 6 m, 11 m) als Pendelstaffel – übergeben wird ein Tennisring
Gesamtzeit: Mannschaftsergebnis
4. Mannschaftswurf (2 Schülerinnen + 2 Schüler):
Zielweitwurf mit dem Schweifball (Tennisball mit zwei Zentimeter-Einschnitt – 80 Zentimeter Baustellenband einmal falten – Knoten an der Faltstelle bilden – Knoten in den Schlitz drücken – ergibt den Schweifball)
Zonen: 12–16 m = Zone 2 (30 Punkte)/dann immer 4 m weiter (= immer 10 Punkte) – Würfe außerhalb des Sektors werden mit 0 Punkten bewertet.
Gesamtpunktzahl = Mannschaftsergebnis – pro Teilnehmerin und Teilnehmer 3 Versuche.
Alternative: Kein Sektor, Maßband auslegen und Wurfweite im rechten Winkel ablesen – mit anderen Geräten werfen (Tennisring, Vortex-Heuler)
5. Mannschaftsausdauer: Mannschafts-Biathlon (2 Schülerinnen + 2 Schüler) bei Stadien mit Außenanlagen
Die Aufgabe muss frühestens in 13 Minuten, spätestens in 15 Minuten ausgeführt werden, wobei alle Läufer gleichzeitig das Ziel erreichen. Nach jeweils 400 m ist eine Wurfaufgabe zu erfüllen. Gesamte Geländestrecke: 2000 m
- Wurfstation 1: Zielwerfen in Tonnen (o. ä.) mit Tennisbällen – 7 m Abstand – 15 sec Wurfzeit – alle gleichzeitig – pro Ball in der Tonne 10 Punkte
- Wurfstation 2: Zielwerfen in entfernte Kreise mit Tennisbällen – jede Schülerin/jeder Schüler 4 Versuche – Punkte 10, 20, 30 (nach Kreis)
- Wurfstation 3: Zielwerfen durch Reifen mit Gymnastikball – 8 m Abstand – jede Schülerin/jeder Schüler 4 Versuche – 10 Punkte pro durchworfenem Reifen
- Wurfstation 4: Zielwerfen auf 10 Hütchen mit Tennisbällen – Wurfzeit 15 sec – alle werfen gleichzeitig – 7 m Abstand abgeworfenes Hütchen = 10 Punkte
Startabstand der Teams: 2 Minuten
Mannschaftsergebnis: Gesamttreffer + oder – Strafpunkte für zu frühes oder zu spätes Kommen – berechnet wird ein Punkt pro Sekunde
Alternative: Mannschaftslauf für Stadien ohne Außenanlagen
Bei Stadien mit einer 400-m-Bahn kann der Wettbewerb auf der Bahn durchgeführt werden. Alternativ lässt sich auch auf einer Rasenfläche ein Oval oder ein unregelmäßiger Rundkurs anlegen. Bei kleineren Runden können die Sammelstellen auch an einem Ort liegen, müssen aber für die Mannschaften leicht erkennbar sein.
Die Mannschaften A, B, C und D (bis zu sechs Mannschaften möglich) starten an ihrer 1. Verlegestelle (A1, B1, C1, D1) und laufen zu ihrer zweiten Verlegestelle (A2, B2, C2, D2). Dort legt jede Läuferin/jeder Läufer einen Tennisball aus dem gefüllten in den leeren Karton. Dann läuft die Mannschaft zu ihrer ersten Verlegestelle und wiederholt den Vorgang. Dies wird so lange wiederholt, bis acht Minuten vorbei sind. Durch einen Pfiff beendet die Schiedsrichterin bzw. der Schiedsrichter den Lauf. Die Mannschaft, die an ihren zwei Verlegestellen zusammen die meisten Bälle in den jeweils leeren Karton gelegt hat, hat gewonnen. Das Team muss nicht geschlossen zusammenbleiben, sondern jede Schülerin/jeder Schüler kann das Tempo individuell gestalten. Sie/er muss nur an der richtigen Stelle den Ball verlegen.
Disziplinen nur für Mannschaftswettbewerb A:
6. Mannschaftsstoßen mit Medizinball (2 Schülerinnen + 2 Schüler):
Die erste Teilnehmerin bzw. der erste Teilnehmer stößt mit beiden Händen den Medizinball (1,5 kg) von der Brust nach vorne (wie Druckpass beim Basketball). Die Landestelle wird markiert. Der vordere Fuß muss so lange auf der Markierung bleiben, bis der Ball gelandet ist. Verstößt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer gegen diese Regel, darf sie/er einmal den Versuch wiederholen. Beim zweiten Fehler wird der Stoß nicht gewertet und die bzw. der nächste in der Mannschaft stößt an seiner Stelle weiter. Der/die zweite (dritte, vierte) Teilnehmerin/Teilnehmer stellt sich mit dem vorderen Fuß auf die Markierung und stößt den Ball weiter. Neben der Stoßanlage wird ein Maßband ausgelegt, auf dem die Gesamtweite abzulesen ist. Man kann auch an einer Seitenlinie für die Mannschaften Tafeln einstecken und so eine Reihenfolge ermitteln.
2 Durchgänge – der beste wird gewertet – Gesamtstrecke = Mannschaftsergebnis
7. Sackhüpfen (4 Schülerinnen + 4 Schüler):
10 m im Pendelverfahren – Gesamtzeit = Mannschaftsergebnis
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer muss sackhüpfend die Startlinie überqueren, erst dann darf er den Sack an den nächsten übergeben.
8. Lustiger Wettbewerb (2 Schülerinnen + 2 Schüler):
Schubkarrenfahren (mit Bällen voll beladen) – Start, Wippe, Slalom, durch niederes Tor, um Mal, um Autoreifen herum, über Ziellinie – wieder in Ausgangsposition stehen – nächster Teilnehmer bzw. nächste Teilnehmerin.
Gesamtzeit = Mannschaftsergebnis
9. Mannschaftsballgeschicklichkeit (2 Schülerinnen + 2 Schüler):
- Bälle und Keule liegen in einem Karton
- Basketball-, Fußballdribbeln, Gymnastik-Ballführen mit einer Keule um 3 Fahnen mit Metallfuß.
- Alle drei Arten müssen von jeder Schülerin und jedem Schüler in Form einer Umkehr-Slalomstaffel (4 x 15 m – Umkehrpunkt bei 7,5 m) bewältigt werden (zuerst alle vier Schülerinnen/Schüler Basketball, dann Fußball usw.)
- Die nächste Teilnehmerin bzw. der nächste Teilnehmer darf erst starten, wenn die bzw. der vorhergehende sein Gerät in den Karton gelegt hat.
- Bei einem Fehler muss sie/er an der Stelle weitermachen, an der der Fehler passiert ist.
10. Mannschaftshochsprung (2 Schülerinnen + 2 Schüler):
- Hochsprungstil nach eigener Wahl
Anlauflänge maximal 9 m (Marke), wobei ein Fuß im Anlaufraum stehen muss
- Insgesamt sechs Versuche (inklusive Fehlversuche) möglich. Wer zweimal eine Höhe nicht schafft, scheidet aus, auch wenn er die Gesamtzahl der Versuche noch nicht erreicht hat.
Zur Durchführung eines abwechslungsreichen und freudvollen Leichtathletik-Unterrichts in der Grundschule werden folgende Materialien empfohlen:
- H. Katzenbogner: Skriptum „Leichtathletik macht Spaß“
- H. Katzenbogner: „Kinderleichtathletik“ Phlippka-Verlag
- Katzenbogner/Medler: „Spielleichtathletik“ Band 1 und 2 CM-Sportbuch-Verlag in Neumünster
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2. Schwimmen
Wettbewerb A:
- Schulen im Bereich des Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ mit über 70 Schülerinnen und Schülern (Mädchen und Jungen) in den Klassen 3 und 4
- 6 Übungen (A1 - A6) = 36 Startmöglichkeiten
- Die Mannschaft umfasst 6 Schülerinnen und 6 Schüler, die in jeweils drei Wettbewerben stehen dürfen (12x3 = 36)
Die Übungen:
A1: 6 x 25 m Sprint-Staffel
A2: 6 x 50 m Flossenschwimmen oder 6 x 25 m Kraulbeinschlag, Arme in Hochhalte mit Schwimmbrett
A3: 6 x 25 m Wasserball auf Schwimmbrett transportieren
A4: 6 x 25 m Schwimmen (2 Arten) mit Rolle vorwärts
A5: 6 x 25 m Wasserball-Dribbelstaffel
A6: 8 Min. Mannschaftsdauerschwimmen (6 Teiln.)
Wettbewerb B:
- Schulen im Bereich des Arbeitskreises mit unter 70 Schülerinnen und Schülern
- 4 Übungen (B1 - B4) = 24 Startmöglichkeiten
- 4 Schülerinnen und 4 Schüler, die in maximal drei Wettbewerben starten dürfen (4x6 = 24; jeweils 2 Schüler/-innen können pro Wettbewerb pausieren)
Die Übungen:
B1: 6 x 25 m Sprint-Staffel
B2: 6 x 25 m Wasserball auf Schwimmbrett transportieren
B3: 6 x 25 m Wasserball-Dribbelstaffel
B4: 8 Min. Mannschaftsdauerschwimmen (6 Teiln.)
Falls Wettbewerb A und B im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung organisiert werden sollen, wird folgende Wettbewerbsfolge vorgeschlagen: A1, B1, A2, B2, A3, B3, A5, B4, A6.
6 x 25 m Sprint-Staffel (Bauch- und Rückenlage) A1, B1
Die Startschwimmerin bzw. der Startschwimmer schwimmt die 1. Bahn in Bauchlage, die Ablösung schwimmt in Rückenlage usw. im Wechsel. Der Rückenstart erfolgt im Wasser mit Abstoß von der Beckenwand.
WERTUNG: Sieger ist die Mannschaft, die die schnellste Zeit erzielt. Je Regelverstoß (Frühstart, Verlassen der geforderten Schwimmlage, Ausnahme Anschlag Rückenschwimmen) erfolgt eine Zeitstrafe von 5 Sekunden.
Die Siegermannschaft erhält 1 Rangpunkt, die zweitplazierte Mannschaft 2 Rangpunkte usw.
Kampfrichterinnen und Kampfrichter:
1 Starterin bzw. Starter = Zielrichterin bzw. Zielrichter
1 Zeitnehmerin bzw. Zeitnehmer pro Bahn = Mannschaftsbetreuerin bzw. -betreuer
Gerätebedarf: 1 Stoppuhr pro Bahn.
6 x 50 m Flossenschwimmen mit Kraulbeinschlag und Schwimmbrett, A2
25 m in Brust- und 25 m in Rückenlage im Wechsel mit Schwimmbrett in Hochhalte, Wertung und Organisation siehe A1, B1 oder
6 x 25 m Kraulbeinschlag, Arme mit Schwimmbrett in Hochhalte (in Brust- und Rückenlage mögl.), Wertung und Organisation siehe A1, B1
6 x 25 m Wasserball auf Schwimmbrett transportieren, A3, B2
Wasserball (Gymnastikball) liegt auf dem Brett in einem Tauchring; Schwimmart beliebig.
Die Zeitnahme erfolgt, wenn die letzte Schwimmerin bzw. der letzte Schwimmer mit dem Brett die Wand berührt.
WERTUNG: Sieger ist die Mannschaft, die die schnellste Zeit erzielt. Je Regelverstoß (Rollen des Balles aus dem Ring, Anfassen des Balles, um Herausrollen zu verhindern) erfolgt eine Zeitstrafe von 5 Sekunden.
Rangpunkte siehe oben, Kampfrichterinnen und Kampfrichter s. o.
Gerätebedarf je Bahn: 1 Stoppuhr, 1 Schwimmbrett, 1 Tauchring, 1 Wasserball/Gymnastikball.
6 x 25 m Schwimmen (2 Arten) mit Rolle vorwärts, A4
Zwei Schwimmarten, Auswahl beliebig, z. B.:
- die Schwimmerin bzw. der Schwimmer schwimmt 1. Hälfte der Strecke Brust, macht eine Rolle vorwärts und schwimmt die 2. Hälfte Kraul oder
- Kraul/Rücken mit Rolle vorwärts und 1/2 Drehung in Rückenlage
WERTUNG und Organisation wie bei A1, B1.
6 x 25 m Wasser-Dribbelstaffel, A5, B3
(Schwimmart und Balltransport beliebig), beim Start und beim Wechsel sitzen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Beckenrand und gleiten mit dem Ball in das Wasser. Der Ball muss der ablösenden Schwimmerin bzw. dem ablösenden Schwimmer in die Hand übergeben werden.
Weder beim Transport noch bei der Übergabe darf der Ball geworfen oder geschlagen werden. Die Zeitnahme erfolgt, wenn die letzte Schwimmerin bzw. der letzte Schwimmer den Ball in ein Behältnis (Eimer) gelegt hat.
WERTUNG: Sieger ist die Mannschaft, die die schnellste Zeit erzielt. Je Regelverstoß (Frühstart, Werfen, Schlagen des Balles) erfolgt eine Zeitstrafe von 5 Sekunden. Rangpunkte s. o., Kampfrichterinnen und Kampfrichter s. o., 1 Stoppuhr, 1 gleichartiger Ball, 1 Eimer je Bahn.
8 Min. Mannschaftsdauerschwimmen (6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer), A6, B4
(Schwimmart beliebig) 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (3 Jungen und Mädchen) pro Mannschaft schwimmen 8 Minuten lang auf einer Bahn „am Band“. Die Schwimmart kann beliebig oft gewechselt werden. Auf Start und Wendeseite können Pausen eingelegt werden. Die Jungen/Mädchen starten auf Kommando im Abstand von 3 Sekunden vom Startblock (der/die schnellste zuerst usw.). Die Stoppuhr wird mit dem Start des ersten Jungen/ Mädchen vom Starter bzw. der Starterin in Gang gesetzt. Die Ansage der abgelaufenen Zeit erfolgt alle 3 Minuten, die letzte Minute wird angeläutet. Die Starterin bzw. der Starter beendet nach 8 Minuten durch Pfiff den Wettbewerb. Die Mannschaftsbetreuerin bzw. der Mannschaftsbetreuer zählt durch Abstreichen von jeweils 25 m auf einer vorbereiteten Liste die zurückgelegten „Bahnen“ einer „fremden“ Mannschaft.
WERTUNG: Gewertet werden beim Abpfiff nur bereits vollständig zurückgelegte Bahnen.
Sieger ist die Mannschaft mit der längsten geschwommenen Strecke. Je Regelverstoß (Gehen auf dem Beckenboden, vorwärtsziehen an der Wand bzw. Leine) werden 25 m abgezogen.
Kampfrichterinnen und Kampfrichter: 1 Starterin bzw. Starter und 1 Schreiberin bzw. Schreiber pro Bahn (Mannschaftsbetreuerin bzw. -betreuer einer fremden Mannschaft)
Gerätebedarf: pro Bahn 1 Stoppuhr, 1 Schreibunterlage mit Zählliste und 1 Schreibgerät.
GESAMTWERTUNG:
Die Gesamtwertung erfolgt durch die Addition der Platzziffern einer Mannschaft für jede der 6 bzw. 4 Wettkampfübungen. Sieger ist die Mannschaft, die in der Summe der Rangplätze die geringste Zahl erzielt hat.
HINWEISE ZUR ORGANISATION:
Der Wettbewerb sollte mit mindestens 4 Mannschaften durchgeführt werden. Für vorliegendes Wettkampfprogramm sind zur Erstellung eines Zeitplanes ungefähr folgende Laufzeiten zu planen:
A1, B1 = 6 Minuten A4 = 5 Minuten
A2 = 8 Minuten A5, B3 = 6 Minuten
A6, B4 = 13 Minuten A3, B2 = 7 Minuten
Bei einer möglichen Teilnahme von 20 Mannschaften und einer vollständigen Nutzung eines Schwimmbads mit 25-m-Bahnen sollte von einer Veranstaltungszeit von ca. 3 Stunden ausgegangen werden. Als Sportstätten bieten sich Schwimmbäder mit 25-m-Bahnen oder Querbahnbenutzung in 50-m-Becken oder entsprechende Lehrschwimmbecken (bis maximal 10 Mannschaftsmeldungen wegen der räumlichen Enge!) an.
3. Gerätturnen
Im Schuljahr 2025/2026 wird ein Vielseitigkeitswettbewerb, bestehend aus drei Aufgabengruppen und zwei Sonderprüfungen, durchgeführt.
Aufgabengruppe A: Gerätebahn 1 mit Reck und Boden
Aufgabengruppe B: Gerätebahn 2 mit Schwebekante und Sprung
Aufgabengruppe C: Gerätebahn 3 mit Barren und Hockwenden
Sonderprüfungen: Stangenklettern und Staffellauf
Die Reihenfolge an den Geräten kann den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Wettkampfablauf sollte so erfolgen, dass die Mannschaften zunächst im Rotationsverfahren ihre Übungen an den Gerätebahnen 1-3 turnen und danach die Sonderprüfungen ablegen.
Mannschaften: Jede Mannschaft besteht aus 4 Jungen und 4 Mädchen einer Schule. An den Gerätebahnen 1-3 müssen alle Mannschaftsmitglieder starten. Bei den Sonderprüfungen Stangenklettern und Sprintumkehrstaffel sind nur 6 Teilnehmerinnen bzw. Teilehmer zugelassen.
Bewertung: Zur Bewertung werden für jede Gerätebahn 2 Kampfrichterinnen bzw. Kampfrichter eingesetzt. Sie bewerten alle Stationen ihrer Gerätebahn und gehen von Gerät zu Gerät mit.
Die Bewertung der Gerätebahnen erfolgt nach den vereinfachten Bewertungskriterien für die Bundesjugendspiele in Form von Grund- und Ausführungspunkten. Je Gerät vergibt ein Kampfrichter bzw. eine Kampfrichterin bis zu 3 Grundpunkte. Ein weiterer Kampfrichter bzw. eine weitere Kampfrichterin vergibt bis zu 3 Ausführungspunkte je Schülerin bzw. Schüler für die gesamte Gerätebahn. Bei der Gerätebahn 3 kann ein Kampfrichter bzw. eine Kampfrichterin der gesamten Mannschaft je Station maximal 24 Punkte (3 Punkte pro Schülerin bzw. Schüler) für Synchronität und sehr gute Ausführung geben.
Mannschaftsergebnis: Das an jeder Gerätebahn und im Stangenklettern/Klimmziehen erzielte Punktergebnis sowie die beim Staffellauf erreichte Platzierung wird in Rangfolgeplätze umgerechnet. Die Rangfolgen der 3 Gerätebahnen sowie beim Stangenklettern/ Klimmziehen und Staffellauf werden addiert und ergeben das Mannschaftsergebnis. Sieger ist die Mannschaft mit der kleinsten Rangfolgesumme.
Für das Mannschaftsergebnis zählen die jeweils 6 besten Wertungen.
Meldung: Der AK „Sport in Schule und Verein“ bietet bis spätestens Ende November den Grundschulen die ausgewählten Sportarten an und gibt in dieser Ausschreibung die Meldetermine bekannt. Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Aufbauplan:

Gerätebahn 1: Reck – Boden
Anforderungen: Die Gerätebahn enthält Fertigkeiten aus den Grundtätigkeiten des Schwingens (Reck) und des Stützens (Reck, Boden). Das Schwierigkeitsniveau reicht von Stufe A1-A3.
Beschreibung:
Reck – schulterhoch: Sprung in den Stütz; Vorschwung, Rückenschwung mit gestrecktem Körper zum Niedersprung; Zwischenfedern und Felgunterschwung.

Boden: Aus dem Stand Rolle vorwärts; Strecksprung; kurzer Anlauf Rad, freier Bewegungsausklang

Gerätebahn 2: Turnbank – Sprung
Anforderungen: Zusätzlich zu den Anforderungen in der Gerätebahn 1 sind in dieser Bahn Fertigkeiten aus den Grundtätigkeiten des Springens (Bock) und Balancierens (Schwebebalken) enthalten. Das Schwierigkeitsniveau reicht von Stufe A1-A3.
Beschreibung:
Balken = umgedrehte Turnbank: Beliebiger Angang aus dem Seitverhalten in Stirnseitennähe der umgedrehten Bank: Gehen vorwärts im Ballenstand bis zur Bankmitte, Senken in den Hockstand, ½ Drehung im Hockstand; Aufrichten und 2-3 Schritte vorwärts im Ballenstand mit Beistellen des hinteren Fußes; ½ Drehung im Ballenstand; Weitergehen im Ballenstand bis zum Bankende und Strecksprung mit Anhocken in den Stand.

Sprung: Sprunggrätsche

Gerätebahn 3: Barren – Hockwenden
Anforderungen: Diese Gerätebahn ist auf das gemeinsame Turnen in der Gruppe ausgerichtet. Im Mittelpunkt steht dabei die rhythmische Bewegungsgestaltung, die als Synchronturnen in der gesamten Mannschaft hintereinander sowie als Turnen „im Strom“ gefordert wird.
Beschreibung:
Barren – brusthoch: Aus dem Querstand auf einem kleinen Kasten: Absprung und Kehre links oder rechts. Die Übung ist von den Jungen und Mädchen in rascher Folge („im Strom) zu turnen.

Bank: Fortlaufende Hockwenden („Schattenhockwenden“) mit Zwischenfedern; 8 Hockwenden an zwei Bänken.

Sonderprüfungen:
Stangenklettern
Ausgangssituation: Schneidersitz vor der Kletterstange mit Griff der Hände an der Stange
Endposition: Anschlag mit einer Hand an der mit Klebeband markierten Stangenhöhe (beliebig)
Bewertung: Addiert werden die Zeiten der 6 besten Mannschaftsmitglieder. Eine Mannschaft muss aus mindestens 6 Mitgliedern bestehen. Bei Nichterreichen der Markierung werden für die jeweilige Schülerin/den jeweiligen Schüler 40 Sekunden angerechnet.
Es sind keine Hilfsmittel erlaubt!
Staffellauf
Sprint-Umkehrstaffel mit Übergabe eines Tennisringes. Es starten 6 Schüler/innen pro Mannschaft. Start- und Wendemarken sind die Grundlinien eines Volleyballfeldes oder einer anderen entsprechenden Spielfeldmarkierung mit einer Laufstrecke von 2 x 18 m. Der Sprintstart erfolgt aus dem Hochstart neben der Markierungsstange/einem Markierungskegel.
Bewertung: Gesamtlaufzeit

Mannschaftsbewertungsbogen als pdf-Datei
Weitere Wettbewerbe für Grundschulen gibt es in den Sportarten Alpine Gleitsportarten, Basketball, Fußball, Handball, Rodeln, Tischtennis und Volley spielen in der Grundschule.
Diese können in der Rubrik "Zusätzliche Schulsport-Wettbewerbe der Verbände" eingesehen werden.
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Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb: Mit Sicherheit mehr Wasserspaß! Gemeinsamer Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb für Grundschulen und weiterführende Schulen im Schuljahr 2025/2026. Die Auswertung erfolgt innerhalb der einzelnen Schularten: Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Realschule und Gymnasium. Ausgezeichnet werden die in den unten genannten Kategorien jeweils bestplatzierten drei Schulen mit einer Prämie i. H. v. 500 € bzw. 400 € bzw. 300 €. Schwimmen zu lernen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dieser stellen sich im schulischen Bereich das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) in der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern gemeinsam mit den Kommunen im Rahmen deren gesetzlicher Aufgabenstellung als Träger des Schulaufwands und ebenso die Vereine des Bayerischen Schwimmverbandes, die Ortsgruppen der Wasserwacht sowie der DLRG. In diesem Kontext steht auch der gemeinsame Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb „Mit Sicherheit mehr Wasserspaß!“ des StMUK zusammen mit dem Bayerischen Schwimmverband, der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes und dem Landesverband Bayern der DLRG. Der Wettbewerb richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schularten bis Jahrgangsstufe 10.
Inhalte des Wettbewerbs
Die Schülerinnen und Schüler sind aufgerufen, bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 ein Schwimmabzeichen oder im Grund- und Förderschulbereich eine der hierzu korrespondierenden „Niveaustufen des Schwimmen-Könnens“ gem. den Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule abzulegen.
In Abhängigkeit von der Jahrgangsstufe und von der Schwierigkeit werden diese wie folgt bepunktet:
Wertungstabelle für Grund- und Förderschulen

* Schwimmen lässt sich gem. der Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule in unterschiedlichen Niveaustufen der Könnensentwicklung beschreiben. Weitere Informationen zu den „Niveaustufen des Schwimmen-Könnens“ sowie zu den Inhalten der einzelnen Niveaustufen finden Sie in der pdf-Datei.
Wertungstabelle für Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien

Durchführung des Wettbewerbs
Die Schwimmabzeichen können sowohl in der Schule als auch in der Freizeit, d.h. in den Schwimmvereinen und Ortsgruppen der Wasserwacht und der DLRG, abgenommen werden.
Die Schule sammelt die abgenommenen Schwimmabzeichen (bzw. im Grund- und Förderschulbereich die Nachweise über das erfolgreiche Erreichen der korrespondierenden Niveaustufen) und übermittelt das Ergebnis über www.laspo-meldungen.de zur Auswertung an die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule.
Eingegeben wird die Gesamtzahl der bestandenen Abzeichen bzw. der erreichten Niveaustufen in den jeweiligen Jahrgangsstufen durch eine verantwortliche, ggf. durch die Schulleitung bestimmte, Lehrkraft. Bei einer Korrektur bzw. Nachmeldung werden die Einträge der betreffenden Jahrgangsstufen überschrieben und nicht aufaddiert. Für jede Schülerin und jeden Schüler kann jeweils nur ein Abzeichen (bzw. die korrespondierenden Niveaustufen) angegeben werden. Annahmeschluss ist der 31.07.2026.
Wertung und Prämierung
Die Auswertung erfolgt gemäß der obenstehenden Wertungstabelle innerhalb der einzelnen Schularten: Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Realschule und Gymnasium. Bei Grund- und Mittelschulen muss eine separate Eintragung nach Grund- oder Mittelschule vorgenommen werden. Es können Schwimmabzeichen, die ab dem 16.09.2025 abgenommen wurden, eingetragen werden.
Ausgezeichnet werden die in den unten genannten Kategorien jeweils drei bestplatzierten Schulen mit einer Prämie i. H. v. 500 € bzw. 400 € bzw. 300 €.
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Grundschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 85 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 86 bis 130 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 131 bis 190 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 191 bis 270 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 271 Schülern
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Mittelschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 100 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 101 bis 150 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 151 bis 250 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 251 bis 350 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 351 Schülern
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Förderschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 100 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 101 bis 125 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 126 bis 160 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 161 bis 210 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 211 Schülern
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Realschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 400 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 401 bis 550 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 551 bis 650 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 651 bis 800 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 800 Schülern
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Gymnasien erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 550 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 551 bis 700 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 701 bis 850 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 851 bis 1000 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 1001 Schülern
Auszahlungsmodus für die Prämien des Schwimmabzeichen-Schulwettbewerbs
Die Prämien können nicht direkt an die Schulen ausgezahlt werden. Bitte beachten Sie unbedingt das folgende Verfahren:
Stattdessen reichen die Schulen nach der Anschaffung von Sport-Materialien insbesondere zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bzw. Aufwendungen für Dienstleistungen rund um die Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, ihre Rechnungen gesammelt direkt beim Bayerischen Landesamt für Schule, Landesstelle für den Schulsport (Referat Schulsport-Wettbewerbe) ein.
Folgendes ist zu beachten
• Die Rechnung muss auf die Anschrift der Schule ausgestellt sein.
• Als Zahlungsziel sollten 4 Wochen vereinbart werden.
• Ein Vergabeverfahren ist nicht notwendig (§ 14 UVgO). Es wird jedoch empfohlen, Vergleichsangebote einzuholen. Diese verbleiben bei der Schule.
• Die Prämie muss bis zum 01.12.2026 ausbezahlt werden. Prämien, die bis zum 27.11.2026 nicht beantragt wurden, verfallen.
• Seitens der Schule wird durch die Unterschrift der Schulleitung und einer weiteren Lehrkraft bestätigt, dass Materialien / Geräte insbesondere zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bzw. die Aufwendungen für Dienstleistungen zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler dienen. Die Bestätigung erfolgt mittels Schulstempel und durch Abzeichnen der Checkliste (Unterschriften) der zuvor genannten Personen. Der eingereichten Checkliste mit den Rechnungen muss das entsprechende Glückwunschschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus beigelegt werden.
Die Landesstelle für den Schulsport begleicht die eingereichten Rechnungen direkt.
Ergänzende Hinweise:
• Prämien, die nicht ganz ausgeschöpft werden, verfallen.
• Bei Ausgaben, die den Wert der Prämie übersteigen, kann eine Teilrechnung über die Höhe der Prämie eingereicht und der Restbetrag von der Schule beglichen werden.
• Die Prämie kann durch Teilrechnungen ausgeschöpft werden, muss jedoch auf einmal beantragt werden (keine zeitversetzten Anträge möglich).
Beispiele finden Sie hier.

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Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics Folgende Sportarten gehören zum Standardprogramm von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics:
Partner des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics:

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Badminton Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Bei Bezirks-/ Qualifikations- und Landesfinalveranstaltungen wird in der Sportart Badminton mit Yonex-Bällen gespielt. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!
WETTKAMPFKLASSEN
Wettkampfklasse III/S (Jungen und Mädchen)
Wettkampfklasse II, III und IV (gemischte Mannschaft)
Seit dem Schuljahr 2023/24 werden alle WKs „und jünger“ ausgeschrieben. Bitte beachten, dass keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler besteht.
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
WK III/S: maximal 5, mindestens 4 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule
WK II, III und IV: 4 Mädchen und 4 Jungen, mindestens 3 Mädchen und 3 Jungen von einer Schule
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Badminton nach den offiziellen Spielregeln und der Spielordnung des Deutschen Badminton-Verbandes (DBV) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Spielregeln und die Spielordnung können gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Bayerischen Badminton-Verbandes, Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, Tel. (0 89) 15 70 23 02, bezogen werden. Siehe auch: https://www.badminton.de/der-dbv/satzung-ordnungen-und-spielregeln/
Eine verletzte Spielerin oder ein verletzter Spieler kann am selben Tag nicht mehr eingesetzt werden. In diesem Falle greift die Ersatzspielerregelung: Vor Beginn einer Begegnung anwesende, im Spielbericht aufgeführte Ersatzspielerinnen bzw. Ersatzspieler (1 Mädchen und/oder 1 Junge) können bei Verletzung einer Stammspielerin bzw. eines Stammspielers im Verlauf einer Begegnung im nächsten Spiel dort eingesetzt werden, wo die verletzte Spielerin bzw. der verletzte Spieler aufgestellt war.
AUSTRAGUNGSMODUS
Wettkampfklassen III/S (getrenntgeschlechtliche Mannschaften)
Bei jeder Begegnung werden 4 Einzel und 2 Doppel ausgetragen. In einem Doppel kann auch eine Spielerin bzw. ein Spieler eingesetzt werden, die bzw. der kein Einzel bestreitet. Für die Reihenfolge der Doppel gilt: Die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares darf nicht größer sein als die des folgenden. Sollte die Summe der Platzziffern beider Doppel gleich sein, dann darf die Spielerin bzw. der Spieler mit der Platzziffer 1 nicht im 2. Doppel spielen.
Wettkampfklasse II, III und IV (gemischte Mannschaft)
1. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn weniger als 3 Mädchen und 3 Jungen zu Beginn einer Begegnung spielbereit sind. Ersatzspielerregelung (siehe Bundesligaordnung §§ 5.5 und 6).
2. Es werden 2 Jungeneinzel, 2 Mädcheneinzel, 1 Jungendoppel, 1 Mädchendoppel, 1 Gemischtes Doppel ausgetragen.
Die normale Spielfolge:
1. Spiel: Jungendoppel
2. Spiel: Mädchendoppel
3. Spiel: 1. Jungeneinzel
4. Spiel: 1. Mädcheneinzel
5. Spiel: 2. Jungeneinzel
6. Spiel: 2. Mädcheneinzel
7. Spiel: Gemischtes Doppel
3. Die Mannschaftsaufstellung kann sich von Begegnung zu Begegnung ändern. Sie ist vor jeder Begegnung der Turnierleitung verdeckt abzugeben. Jede Spielerin bzw. jeder Spieler kann in einer Begegnung maximal in zwei verschiedenen Disziplinen eingesetzt werden. Die Ranglistenersten müssen nicht unbedingt im Einzel spielen.
4. Eine Begegnung besteht aus 7 Spielen, ein Spiel wird in 2 Gewinnsätzen entsprechend den Wettkampfbestimmungen des DBV (Spielpunkte) entschieden.
REGELUNGEN
- Nach der Rallypoint-Zählweise wird für jeden Ballwechsel ein Punkt vergeben.
- Alle Spiele werden auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte ausgetragen, wobei am Satzende ein Vorsprung von mindestens zwei Punkten erreicht sein muss.
- Bei 21:20 wird solange weitergespielt, bis eine Partei zwei Punkte Vorsprung hat – maximal allerdings bis 30 Punkte. Bei 29:29 führt der nächste Punkt zum 30:29-Satzgewinn.
- Erreicht in einem Satz die führende Partei 11 Punkte, so gibt es eine Pause von maximal einer Minute. Zwischen zwei Sätzen gibt es eine Pause von jeweils maximal zwei Minuten.
- Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
- Bei Turnierspielen und beim Landesfinale werden alle Spiele durchgespielt.
- Bei Turnieren entscheidet die Wettkampfleiterin/der Wettkampfleiter, ob „Jeder gegen Jeden“ oder „Pokalturnierform“ gespielt wird.
- Für die Festlegung des Endstandes gelten folgende Kriterien:
1. Punktdifferenz (Anzahl der gewonnenen Begegnungen)
2. Spieldifferenz
3. Satzdifferenz
4. Spielpunktdifferenz
5. direkter Vergleich der beiden punktgleichen Mannschaften
- Bei Turnierspielen wird jede Begegnung in der Tabelle mit zwei Punkten bewertet. Unentschieden gibt jeweils einen Punkt pro Mannschaft.
- Jede Schule muss für jeden Wettkampf auf Kreis- und Regionalebene eine ausreichende Anzahl von Bällen stellen. Gespielt wird mit einem Kunststoffball mit Korkfuß. Können sich die Schulen nicht auf eine Ballsorte einigen, entscheidet das Los. Im gegenseitigen Einvernehmen kann auch mit Naturfederbällen gespielt werden. Beim Bundesfinale wird mit Naturfederbällen gespielt.
- Für die Bezirks- und Qualifikationsturniere stellt die Landesstelle für den Schulsport YONEX-Bälle zur Verfügung. Für das Landesfinale werden die Bälle von der Firma YONEX gestellt.
Rangliste
- Eine Rangliste muss an der Schule nachweisbar ausgespielt werden (alle Schülerinnen und Schüler, die für den Mannschafts-Wettbewerb in Frage kommen, sind zu erfassen).
- Die bei der ersten Begegnung vorgelegte Rangliste gilt bei allen weiteren Qualifikationsebenen. Eine Spielerin bzw. ein Spieler, die bzw. der in zwei Wettkampfklassen eingesetzt werden soll, muss auf beiden Ranglisten aufgeführt werden. Die Wechselbestimmungen müssen dabei eingehalten werden.
- Die Wettkampfleiterin/der Wettkampfleiter bestätigt die Rangliste mit Datum und Unterschrift und gibt sie nach dem Wettkampf der Mannschaftsbetreuerin/dem Mannschaftsbetreuer zurück.
- Während eines Turniers kann von Begegnung zu Begegnung nur gemäß der Rangliste aufgestellt werden.
- Schülerinnen und Schüler, die nach der Ranglistenermittlung an eine Schule wechseln, können gemäß der Spielstärke in die Rangliste eingeordnet werden. Zur vorhandenen Rangliste muss die veränderte Rangliste mit der schulischen Bestätigung des Neueintritts der betreffenden Schülerin/des betreffenden Schülers vorgelegt werden.
- Ein Start ohne Rangliste ist nicht möglich. Auf höheren Qualifikationsebenen müssen auf der Rangliste die Unterschriften der Wettkampfleiterinnen/ der Wettkampfleiter der vorangegangenen Ausscheidungen feststellbar sein.
QUALIFIKATION
Die Kreissieger qualifizieren sich für die möglichen Regionalausscheidungen bzw. das Bezirksfinale. Die Bezirkssieger spielen im nord- bzw. südbayerischen Qualifikationsturnier, dessen Sieger das Landesfinale erreichen.
Die Landessieger in den WK III und IV (gemischte Mannschaft) sind zur Teilnahme am Bundesfinale qualifiziert.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In den angegebenen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen Qualifikationsturnieren teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet.
| Wettkampfklasse |
Südbayern |
Nordbayern |
| Wettkampfklasse II – J/M gem. |
Oberbayern |
Mittelfranken |
| Wettkampfklasse III – J/M gem. |
Oberbayern |
Mittelfranken |
| Wettkampfklasse III/S – Jungen |
Niederbayern |
Unterfranken |
| Wettkampfklasse III/S – Mädchen |
Niederbayern |
Unterfranken |
| Wettkampfklasse IV – J/M gem. |
München |
Oberfranken |
Ausrichter der Qualifikationswettkämpfe ist die Schule, die sich in dem Bezirk qualifiziert hat, der zur Austragung ansteht (s. o.). Hat die ausrichtende Schule keine wettkampfgerechten Sportstätten, sorgt die jeweilige Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Adresspool) für die Bereitstellung einer geeigneten Sportstätte.
Die ausrichtende Schulen sendet unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt „Organisationsplan“ für das jeweilige Turnier direkt an das Bayerische Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe (das Formblatt wird bei der Siegerehrung übergeben!). Die rasche telefonische Kontaktaufnahme mit dem Bayerischen Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!
- Organisationsplan WK-Leitung
Dateien zur Auswertung für JTFO-Badminton-Wettkämpfe:
- 2er-Begegnung
- 3er-Begegnung
- 4er-Begegnung
- 5er-Begegnung
Ansprechpartner bei Fragen zu den Auswertungsprogrammen: Jochen Wöhlte (E-Mail: [email protected])
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
|
Basketball Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt.
Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Bei Landes- und Bundesfinalveranstaltungen wird in der Sportart Basketball mit den offiziellen Bällen des Sponsors Molten gespielt. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II, III/1, III/2 und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklassen II und III/1 werden seit dem Schuljahr 2023/24 "und jünger“ ausgeschrieben. Bitte beachten, dass keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler besteht.
Bitte Jahrgangsänderungen beachten: Die WK II (2010 und jünger) und III/1 (2012 und jünger) wurden um 2 Jahrgänge fortgeschrieben (bedingt durch die verbandliche Altersstruktur).
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften)..jpg)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
maximal 9 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule. Es spielen 5 Feldspielerinnen bzw. Feldspieler und maximal 4 Ersatzspielerinnen bzw. Ersatzspieler.
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Basketball nach den offiziellen Basketballregeln der FIBA in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Für die Schulsport-Wettbewerbe gelten die offiziellen Vorschriften über die 3-Punkte-Feldkorblinie und alle Bestimmungen, die damit zusammenhängen.
Die Schulsport-Wettbewerbe können auch in Hallen stattfinden, in denen die 3-Punkte-Feldkorblinien nicht markiert sind. Die mit der 3-Punkte-Feldkorblinie zusammenhängenden Bestimmungen kommen dann nicht zur Anwendung.
Die Mann-Mann-Verteidigung ist nur in den Wettkampfklassen III/1 und IV verbindlich vorgeschrieben.
Auch beim Bundesfinale ist für alle Spiele in der WK III die Anwendung der Mann-Mann-Verteidigung zwingend vorgeschrieben. Die Überwachung der Einhaltung der folgenden Regel obliegt den Schiedsrichtern.
Regel zur Mann-Mann-Verteidigung
„Es muss spätestens innerhalb der Drei-Punkte-Linie der verteidigenden Mannschaft jeder Angreiferin bzw. jedem Angreifer eine Verteidigerin bzw. ein Verteidiger deutlich erkennbar zugeordnet sein“.
Strafe
Nach einer Verwarnung wird ein technisches Foul gegen die Betreuerin bzw. den Betreuer verhängt und auf dem Spielberichtsbogen in die Zeile „Trainer Assistent“ angeschrieben. Der Gegner erhält zwei Freiwürfe und Einwurf an der Mittellinie.
Technische Fouls nach dieser Regel führen nicht zur Disqualifikation der Betreuerin bzw. des Betreuers.
TURNIERSPIELE
- Turnierspiele, d. h. Kurzspiele mit 2 x 10 Minuten (Endspiele 2 x 12 Minuten) mit einer Halbzeitpause von 2 Minuten.
- Mit dem vierten Foul scheidet eine Spielerin bzw. ein Spieler aus dem betreffenden Spiel aus.
- Jede Mannschaft darf eine Auszeit pro Halbzeit nehmen.
- Der Artikel 49.2 (Stoppen der Uhr bei Korberfolg in den letzten 2 Minuten) entfällt.
- Der Artikel 41 der internationalen Basketballregeln wird wie folgt gehandhabt: Nachdem eine Mannschaft 6 persönliche oder technische Fouls in einer Halbzeit begangen hat, werden alle darauffolgenden Spielerfouls mit 2 Freiwürfen bestraft. Die Spielerfouls der Verlängerung zählen dabei zur zweiten Halbzeit.
- Bei den Schulsportwettkämpfen werden alle Turniere in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen. Bei 4 oder mehr als 4 beteiligten Mannschaften können 2 Gruppen gebildet werden. Wenn 2 Gruppen ausgelost werden, spielen die Sieger der beiden Gruppen Platz 1 und 2 aus. Die Gruppenzweiten spielen die Plätze 3 und 4 aus.
- Bei Spielen mit unentschiedenem Ausgang wird die Spielzeit um 3 Minuten verlängert. Fällt dabei keine Entscheidung, wird die Verlängerung so häufig wiederholt, bis das Unentschieden durchbrochen ist. Vor jeder Verlängerung wird eine Pause von 2 Minuten gewährt.
- Für die Festlegung des Endstandes gelten folgende Kriterien:
- Anzahl der positiven Wertungspunkte
- Anzahl der Wertungspunkte aus den Spielen zwischen den punktgleichen Mannschaften
- Differenz der Plus- und Minuskorbpunkte aus den Spielen zwischen den punktgleichen Mannschaften
- Differenz der Plus- und Minuskorbpunkte aus allen Spielen
- Quotient der Plus- und Minuskorbpunkte aus allen Spielen
Verzichtet eine Mannschaft vor deren letztem Spiel auf die Teilnahme am Wettbewerb, so werden die bisher von ihr ausgetragenen Spiele in diesem Turnier aus der Wertung genommen (§ 45 DBB Spielordnung).
- Spielerinnen bzw. Spieler, die während eines Turniers des Feldes verwiesen werden, sind während dieses Turniers nicht mehr spielberechtigt. Bei einem schweren Verstoß entscheidet das Schiedsgericht über weitergehende Maßnahmen.
SPIELE MIT VOLLER SPIELZEIT
Spiele mit voller Spielzeit können z.B. sein
- jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird,
- das Endspiel bei den Wettkämpfen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise
- das Landesfinale in den einzelnen Wettkampfklassen.
Spiele mit voller Spielzeit dauern in allen Wettkampfklassen 4 x 10 Minuten mit einer Halbzeitpause von 10 Minuten.
Bei unentschiedenem Ausgang wird ein Spiel mit voller Spielzeit nach einer Pause von 2 Minuten und nach erneuter Seitenwahl mit einer oder mit so vielen Verlängerungen von 5 Minuten fortgesetzt, bis das Spiel entschieden ist. Vor jeder erneuten Verlängerung wird eine Pause von 2 Minuten festgelegt.
SPIELBÄLLE
WK IV Jungen: Ballgröße 6
WK IV Mädchen: Ballgröße 5
WK II und III/2 Jungen: Ballgröße 7
WK III/1 Jungen sowie II und III Mädchen: Ballgröße 6
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene (siehe „Der Weg nach oben“) sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.
Die Wettkampfklasse III/2 ist vom Bundeswettbewerb abgekoppelt und führt bis zum Landesfinale. Sie ist um zwei Jahrgangsstufen nach oben erweitert (vermehrte Teilnahmemöglichkeit für Schülerinnen und Schüler der 9. Jgst.). Mittelschulen, die sich an der Qualifikation für den Bundeswettbewerb beteiligen wollen, steht die Wettkampfklasse III/1 offen.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen Qualifikationsturnieren teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet:
| Wettkampfklasse |
Südbayern |
Nordbayern |
| Wettkampfklasse II – Jungen |
München |
Oberpfalz |
| Wettkampfklasse III/1– Jungen |
Oberbayern |
Oberfranken |
| Wettkampfklasse III/2– Jungen |
Niederbayern |
Mittelfranken |
| Wettkampfklasse IV – Jungen |
Schwaben |
Unterfranken |
| Wettkampfklasse II – Mädchen |
München |
Oberpfalz |
| Wettkampfklasse III/1– Mädchen |
Oberbayern |
Oberfranken |
| Wettkampfklasse III/2– Mädchen |
Niederbayern |
Mittelfranken |
| Wettkampfklasse IV – Mädchen |
Schwaben |
Unterfranken |
Ausrichter der Qualifikationswettkämpfe ist die Schule, die sich in dem Bezirk qualifiziert hat, der zur Austragung ansteht (s. o.). Hat die ausrichtende Schule keine wettkampfgerechten Sportstätten, sorgt die jeweilige Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ für die Bereitstellung einer geeigneten Sportstätte.
Die ausrichtenden Schulen bemühen sich in Abstimmung mit
- der jeweiligen Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Personenpool im internen Bereich unter www.laspo-meldungen.de)
- den Bezirksschulobleuten für Basketball (siehe Personenpool im internen Bereich unter www.laspo-meldungen.de)
- den Kreis- bzw. Stadtschulobleuten für Basketball
- dem Schiedsrichterreferenten des Bayerischen Basketball-Verbandes für den betreffenden Bezirk
um geprüfte Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, die nicht von einer beteiligten Schule sein dürfen!
Sie senden unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt „Organisationsplan“ für das jeweilige Turnier direkt an das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe (das Formblatt wird bei der Siegerehrung übergeben!) .
Die rasche telefonische Kontaktaufnahme mit dem Bayerischen Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!
- Organisationsplan WK-Leitung
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Basketball.
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Beachvolleyball Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt.
Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Bei Landes- und Bundesfinalveranstaltungen wird in der Sportart Beachvolleyball mit den offiziellen Bällen des Sponsors Molten gespielt. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSE II: Gemischte Mannschaft.jpg)
Bitte beachten, dass keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler besteht.
MANNSCHAFTSSTÄRKE:
Schülerinnen und Schüler:
Vier Mädchen und vier Jungen einer Schule (incl. einer Ersatzspielerin und eines Ersatzspielers).
Gespielt wird jeweils 2:2 (Mädchen, Jungen und Mixed).
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Beachvolleyball nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Volleyball-Verbandes (DVV) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Gemäß des bayerischen Sportfachverbandes im Volleyball müssen teilnehmende Mannschaften Schiedsrichter-Aufgaben eigenständig übernehmen.
Mannschaftszusammensetzung:
Vor jeder Begegnung wird von der Betreuerin bzw. vom Betreuer eine Meldung mit einer Mädchen-, einer Jungen- und einer Mixedmannschaft abgegeben. Jede Schülerin/jeder Schüler kann in der aktuellen Begegnung nur in einer Mannschaft spielen.
„Wechselmöglichkeiten: siehe Punkt Einwechslung!"
Fällt nach erschöpftem Wechselkontingent eine Spielerin oder ein Spieler aus, so wird dieses Spiel als verloren und mit den bis dahin erzielten Punkten gewertet.
In den folgenden Begegnungen kann grundsätzlich neu aufgestellt werden.
Abfolge der Spiele in einer Begegnung (alle Spiele einer Begegnung finden parallel statt, sofern organisatorisch möglich):
1. Mädchenspiel
2. Jungenspiel
3. Mixedspiel
Gewinner eines Spiels:
Alle Spiele werden im Modus „Best of three“ ausgetragen, also über zwei Gewinnsätze. Alle Sätze, inklusive des Entscheidungssatzes, werden bis 15 Punkte (mindestens zwei Punkte Abstand) gespielt, wobei die „Rally-Point“-Zählweise zugrunde gelegt wird. Im Falle eines Gleichstandes wird der Satz so lange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten erreicht ist (16:14, 17:15, …). Der Seitenwechsel erfolgt jeweils nach sieben gespielten Punkten.
Wenn es aus organisatorischen Gründen notwendig erscheint oder für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gefahr einer physischen Überlastung besteht, kann das Schiedsgericht die Sätze auf 12 Punkte („Best of three“ mit mindestens zwei Punkten Abstand) verkürzen. Der Seitenwechsel erfolgt dann nach sechs gespielten Punkten.
Gewinner einer Begegnung/Wertung: Alle Spiele/Endergebnisse der drei Kategorien (Mädchen, Jungen, Mixed) werden zusammengefasst; daraus ergibt sich die Siegermannschaft mit den meisten gewonnenen Spielen (3:0 od. 2:1) und gleichzeitig die Wertung (2:0 od. 0:2 Punkte). Alle Spiele einer Begegnung müssen durchgeführt werden.
Rangfolge:
Für die Ermittlung der Rangfolge gelten folgende Kriterien in nachfolgender Reihenfolge:
a) Gewonnene Begegnungen
b) Gewonnene Spiele
c) Satzdifferenz (Subtraktionsverfahren)
d) Anzahl der gewonnenen Sätze
e) Balldifferenz (Subtraktionsverfahren)
f) Anzahl der gewonnenen Bälle
g) Direktvergleich
Auszeiten:
Jedem Team steht pro Satz eine Auszeit zur Verfügung.
Spielfeldgröße / Netzhöhe:
Spielfeldgröße: 8 m x 8 m
Netzhöhe: Mädchen: 2,24 m
Netzhöhe: Jungen und Mixed: 2,35 m
Einwechslung:
Es kann insgesamt zwei Einwechslungen pro Schulvergleich geben (auf 2 von 3 Spielfeldern kann gewechselt werden). Auf zwei Spielfeldern ist somit je eine geschlechtsspezifische Einwechslung erlaubt. Ein Rückwechseln ist einmal pro Spiel möglich. Ein/e ausgewechselte/r Spieler/in darf nicht in ein anderes Feld eingewechselt werden.
Coaching:
Das Coaching ist in den Auszeiten und Satzpausen gestattet.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen in Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Volleyball.
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Fußball Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Bitte beachten Sie auch die Ausschreibung Fußball für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung".
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II, III/1, III/2 und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften). .jpg)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
Jungen WK II und III/1, III/2
Großfeld: max. 15 Jungen von einer Schule; gespielt wird mit 1 Torhüter, 10 Feldspielern und höchstens 4 Auswechselspielern
Jungen IV
Kleinfeld: max. 10 Jungen von einer Schule; gespielt wird mit 1 Torhüter, 6 Feldspielern und höchstens 3 Auswechselspielern
Mädchen WK II, III/1, III/2 und IV
Kleinfeld: max. 10 Mädchen von einer Schule; gespielt wird mit 1 Torhüterin, 6 Feldspielerinnen und höchstens 3 Auswechselspielerinnen
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Fußball nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Spielregeln können gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Bayerischen Fußball-Verbandes, Haus des Fußballs, Briennerstr. 50, 80333 München, Telefon (0 89) 54 27 70 56, bezogen werden.
REGELUNG FÜR ALLE SPIELE BEI DEN SCHULSPORTWETTKÄMPFEN
Bei den Jungen in der WK II und III/1, III/2 können bis zu 4 Spieler, in der WK IV der Jungen und in allen Wettkampfklassen der Mädchen bis zu 3 Spieler bzw. Spielerinnen pro Spiel ausgewechselt werden.
Bei Jungen und Mädchen ist der Rücktausch ausgewechselter Spieler/Spielerinnen zulässig.
| Wettkampfklasse |
Spielfeld |
Abseitsregel |
Rückpassregel |
Ballgröße (Gewicht) |
| WK II Jungen |
Großfeld |
ja |
ja |
5 (Standardball: 420-445 g) |
| WK II Mädchen |
Kleinfeld |
ja |
ja |
5 (Standardball: 420-445 g) |
| WK III/1, III/2 Jungen |
Großfeld |
ja |
ja |
5 (Standardball: 420-445 g) |
| WK III/1, III/2 Mädchen |
Kleinfeld |
ja |
ja |
5 (Standardball: 420-445 g) |
| WK IV Jungen* |
Kleinfeld |
nein |
ja |
5 (Leichtspielball: 350 g) |
| WK IV Mädchen* |
Kleinfeld |
nein |
ja |
5 (Leichtspielball: 350 g) |
*siehe Ausschreibung DFB-Schulcup
TURNIERSPIELE
Bei Turnieren – mehrere Spiele an einem Tag – darf die gesamte Spielzeit pro Mannschaft höchstens betragen:
| Wettkampfklasse II: |
|
| Mädchen |
90 Minuten |
| Jungen |
90 Minuten |
| Wettkampfklasse III/1, III/2: |
|
| Mädchen |
90 Minuten |
| Jungen |
90 Minuten |
| Wettkampfklasse IV: |
|
| Mädchen |
80 Minuten |
| Jungen |
80 Minuten |
Die Halbzeitpause soll höchstens 5 Minuten dauern.
- Bei den Schulsportwettkämpfen werden alle Turniere in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen.
- Turniere mit 3 beteiligten Schulmannschaften werden in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen. Beim zweiten Spiel muss der Verlierer des ersten Spiels beteiligt sein. Endet das erste Spiel unentschieden, entscheidet das Los, welche Mannschaft im zweiten Spiel beteiligt sein muss.
Ist zur Festlegung des Endstandes ein Elfmeter-/Neunmeterschießen zwischen allen drei beteiligten Schulmannschaften notwendig, wird einer Mannschaft für die erste Runde ein Freilos per Zufallsprinzip zugeordnet.
- Bei 4 oder mehr als 4 beteiligten Mannschaften können 2 Gruppen gebildet werden. Wenn 2 Gruppen ausgelost werden, spielen die Sieger der beiden Gruppen Platz 1 und 2 aus. Die Gruppenzweiten spielen die Plätze 3 und 4 aus.
- Für die Festlegung des Endstandes gelten die folgenden Kriterien:
- Punkteverhältnis
- Ergebnis aus Direktvergleich der punktgleichen Mannschaften
- Tordifferenz
- höhere Zahl der erzielten Tore
- Elfmeter-/Neunmeterschießen
-
SPIELE MIT VOLLER SPIELZEIT
Spiele mit voller Spielzeit können z.B. sein
- jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird,
- das Endspiel bei den Wettkämpfen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise (wenn nicht in Turnierform gespielt wurde),
- das Landesfinale in den einzelnen Wettkampfklassen.
Endspiele mit unentschiedenem Ausgang werden um 2 x 5 Minuten verlängert. Fällt dabei keine Entscheidung, wird die Siegermannschaft durch Elfmeter-/Neunmeterschießen ermittelt. Spiele mit voller Spielzeit dauern in der
| Wettkampfklasse II: |
|
| Mädchen |
2 x 35 Minuten |
| Jungen |
2 x 40 Minuten |
| Wettkampfklasse III/1, III/2: |
|
| Mädchen |
2 x 30 Minuten |
| Jungen |
2 x 35 Minuten |
| Wettkampfklasse IV: |
|
| Mädchen |
2 x 25 Minuten |
| Jungen |
2 x 30 Minuten |
SANKTIONEN:
• gelb-rote-Karte: der Spieler bzw. die Spielerin ist bis zum Ende des laufenden Spiels gesperrt
• rote Karte: der Spieler bzw. die Spielerin ist für den Turniertag gesperrt.
REGELUNG KLEINFELD
Ein Kleinspielfeld kann auf einem normalen Spielfeld abgesteckt werden, oder die verankerten Tore können an den Seitenlinien einer normalen Spielfeldhälfte aufgestellt werden.
Auf den unteren Qualifikationsebenen kann bei Nichtvorhandensein von 5-m-Toren auch auf verankerte Hallenhandballtore gespielt werden. Beim Landesfinale werden 5-m-Tore benutzt. Die Strafstoßmarke liegt 9 m vor der Torlinie.
SPIELFELD - KLEINFELD
Skizze und Abmessungen eines Kleinfeldes finden Sie hier.
WETTKAMPFKLASSE IV JUNGEN UND MÄDCHEN
Erstmalig im Schuljahr 2009/10 wurde in der WK IV der Jungen und Mädchen der Wettkampf in einer veränderten Form durchgeführt.
Wettkampfstruktur
Der Wettkampf besteht aus Technikübungen (ab dem Landesfinale) und Fußballspielen (Sieben-gegen-Sieben).
Gespielt wird auf Kleinfeldern auf 5 x 2-Meter-Tore. Vor den Fußballspielen „Sieben-gegen-Sieben“ müssen alle 10 Spieler/Spielerinnen drei verschiedene Technikübungen absolvieren (Dribbeln, Passen, Torschuss). Hat eine Mannschaft (aufgrund von Verletzungen o. ä.) weniger als zehn Mitglieder, gilt folgende Regelung:
- Team A: 10 Spielerinnen bzw. Spieler - Team B: 9 Spielerinnen bzw. Spieler
für jede der drei Übungen wird jedes Mal eine Spielerin bzw. ein Spieler von B ausgelost, der die Übung doppelt absolviert.
- Team A: 9 Spielerinnen bzw. Spieler - Team B: 9 Spielerinnen bzw. Spieler
Durchführung 9 gegen 9 ohne Auslosen
- Team A: 10 oder 9 Spielerinnen bzw. Spieler - Team B: 8 Spielerinnen bzw. Spieler
Dribbeln und Passen wird automatisch für Team A gewertet. Team B kann mit seinen 8 Spielern jedoch am Torschuss teilnehmen (A: 10/9 Schüsse – B: 8 Schüsse) und versuchen, trotz des 0:2-Rückstandes aus den vorigen Übungen noch ein Unentschieden zu erreichen.
Jede Schülerin/jeder Schüler hat grundsätzlich bei allen Übungen nur einen Versuch (Ausnahme: unvollständige Spielerzahl s. o.). Die Leistung der gesamten Mannschaft fließt im Sinne einer „Handicap-Regelung“ ins Spiel ein. Der Spielstand zu Beginn des Fußballspiels ergibt sich aus den zuvor durchgeführten Übungen.
Die detaillierte Beschreibung der Übungen und der o. g. Wettkampfanforderungen sowie weitere Hinweise (u. a. zu den Wertungskarten) sind in der aktuellen Ausschreibung zu finden.
Hinweise zur Durchführung
Direkt im Anschluss an die Übungen erfolgt das Spiel der an den Übungen beteiligten Mannschaften auf dem Kleinfeld (Sieben-gegen-Sieben).
Der Spielstand zu Beginn des Fußballspiels ergibt sich aus den zuvor durchgeführten Übungen. Durch Übung 1 und 2 wird ein Wertungspunkt ausgespielt. Der Sieger der Übung 3 erhält 2 Wertungspunkte. Es kann bei allen Übungen sowie in der Summe zu einem Unentschieden kommen.
AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen Qualifikationsturnieren teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet:
| Wettkampfklasse |
Südbayern |
Nordbayern |
| Wettkampfklasse II – Jungen |
Niederbayern |
Mittelfranken |
| Wettkampfklasse III/1 – Jungen |
Schwaben |
Unterfranken |
| Wettkampfklasse III/2 – Jungen |
München |
Oberpfalz |
| Wettkampfklasse IV – Jungen |
Oberbayern |
Oberfranken |
| Wettkampfklasse II – Mädchen |
Niederbayern |
Mittelfranken |
| Wettkampfklasse III/1 – Mädchen |
Schwaben |
Unterfranken |
| Wettkampfklasse III/2 – Mädchen |
München |
Oberpfalz |
| Wettkampfklasse IV – Mädchen |
Oberbayern |
Oberfranken |
Ausrichter der Qualifikationswettkämpfe ist die Schule, die sich in dem Bezirk qualifiziert hat, der zur Austragung ansteht (s. o.). Hat die ausrichtende Schule keine wettkampfgerechten Sportstätten, sorgt die jeweilige Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Personenpool) für die Bereitstellung einer geeigneten Sportstätte.
Die ausrichtenden Schulen bemühen sich in Abstimmung mit
um geprüfte Schiessrichterinnen bzw. Schiedsrichter, die nicht von einer beteiligten Schule sein dürfen!
Sie senden unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt „Organisationsplan“ für das jeweilige Turnier direkt an das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe (das Formblatt wird bei der Siegerehrung übergeben!). Die rasche telefonische Kontaktaufnahme mit dem Bayerischen Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
Bestimmung für die Teilnahme von Partnerschulen des Leistungssports in der Sportart Fußball
Mannschaften von Partnerschulen des Leistungssports ermitteln in einem gesonderten Wettkampf in den WK J II und III den Teilnehmer für das Landesfinale, wo in einem Dreierturnier zwischen dem Sieger der Partnerschulen und dem Sieger des nord- und südbayerischen Qualifikationsturniers der Landessieger ermittelt wird.
Die Partnerschulen des Leistungssports melden die Teilnahme ihrer Mannschaften an den Schulsportwettbewerben bis 15. Oktober 2025 ebenfalls mit dem Online-Meldesystem.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene (siehe oben) sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Im Sinne der Inklusion findet im Rahmen des Landesfinales auch das Landesfinale Fußball für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ des Bundeswettbewerbs Jugend trainiert für Paralympics statt (zur Ausschreibung für das Schuljahr 2025/26).
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Fußball.
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Gerätturnen A-PROGRAMM: Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt. Meldetermin: 15. Oktober 2025. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“.
B-PROGRAMM: Kreis-/Stadtebene. Der Meldetermin wird vom zuständigen Arbeitskreis festgelegt (spätestens 1. Februar 2026).
Terminsetzungen unter Vorbehalt!
A-PROGRAMM

B-PROGRAMM

A-PROGRAMM
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III/1 (Mädchen)
IV (Jungen, Mädchen und gemischte Mannschaften)
Die Wettkampfklassen III/1 und IV werden seit dem Schuljahr 2023/24 "und jünger" ausgeschrieben. Bitte beachten, dass keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler besteht.
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
WK III/1: max. 5 Schülerinnen von einer Schule, 4 Turnerinnen pro Gerät
WK IV: 5 Jungen bzw. Mädchen von einer Schule.
Lehrkraft: 1
ÜBUNGSANGEBOT
WK III/1: LK 4 (Kür modifiziert LK 4 in Anlehnung an P5 - P7)
WK IV: Drei Gerätebahnen in Anlehnung an P4 und drei Sonderprüfungen (Standweitsprung, Klettern, Staffellauf)
Der gewählte Schwierigkeitsgrad kann an den einzelnen Geräten des Vierkampfs unterschiedlich sein.
Die Bewertung der Übungen erfolgt gemäß der Richtlinien des Deutschen Turnerbundes (DTB).
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Gerätturnen (A-Programm) nach der Wettkampfordnung des Deutschen Turnerbundes (DTB) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
WETTBEWERB IN WK III/1 Mädchen
In der WK III wird die Kür modifiziert - weiblich, Leistungsklasse 4 (LK 4) nach den aktuellen Arbeitshilfen LK 1 - LK 4 des DTB (6. Fassung) und der Ergänzungsbroschüre (zu finden unter www.kari-turnen.de – Wertungsvorschriften Frauen – LK) geturnt. Die Ausschreibung für die Wettkämpfe in der WK III/1 & IV im Schuljahr 2025/26, die Handreichung zum Wettbewerb, Kampfrichterunterlagen, sowie Übungsvorschläge zur WK III stehen bereit unter: https://www.dtb.de/fileadmin/user_upload/dtb.de/Sportarten/Ger%C3%A4tturnen/PDFs/2024/JtfO/In_Bearbeitung_U16.pdf
- Beim Sprung sind in allen Leistungsstufen zwei Versuche erlaubt. Als Absprunghilfe sind in allen Leistungsstufen alle gängigen Sprungbretter gestattet.
- Es kann alternativ Pferd oder Sprungtisch gesprungen werden, sofern der Ausrichter das Gerät besitzt (WK II bzw. P-Übungen).
- Gerätehöhe Sprungtisch: 1,10 m oder 1,25 m.
- Gerätehöhe Schwebebalken: 1,25 m vom Boden aus gemessen bei 20 cm Mattenunterlage.
- An Sprung, Reck, Schwebebalken und (Stufen-)Barren können Weichbodenmatten verwendet werden.
- Die Bodenübungen werden beim Bundesfinale in Berlin auf einer 12 x 12 m Bodenfläche gezeigt.
- Bodenmusik: Jede Turnerin hat eine eigene, beschriftete CD (Namen und Schule) mit ihrer Kürmusik, die auf Track 1 abzuspielen ist, mitzubringen. Alle Schülerinnen einer Mannschaft können auf die gleiche Musik turnen. Wenn die Musik der Pflichtübung als Kürmusik genutzt wird, muss ebenfalls eine eigene beschriftete CD abgegeben werden.
WERTUNG (WK III/1 Mädchen)
Summe der 3 höchsten Wertungen je Gerät (bei 4 Turnerinnen bzw. Turnern).
QUALIFIKATION
Zum Bezirksfinale der Jungen und Mädchen können maximal 36 Mannschaften zugelassen werden. Wird diese Quote überstiegen, müssen regionale Vorentscheide durchgeführt werden. Alle Bezirkssieger qualifizieren sich für das Landesfinale.
Erzielen im Bezirks- oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Gesamtpunktzahl, so gelten für die Qualifikation zur nächsthöheren Ebene folgende Bestimmungen:
Es entscheidet die Addition der 2 besten Geräte.
Bei Punktgleichheit entscheidet das höchste Mannschaftsergebnis an einem Gerät.
Zum Bundesfinale sind die WK III/1 der Mädchen und die WK IV zugelassen.
- Im Bundesfinale wird grundsätzlich „Tisch“ gesprungen. Sprung über das „Pferd“ ist im Einzelfall möglich, wenn dies im Vorfeld bis zum offiziellen Meldeschluss bei der Wettkampfleitung schriftlich beantragt wird ([email protected]).
- Im Bundesfinale wird nur der Barren aufgebaut. Höhenausgleich durch zusätzliche blaue Matten ist möglich. Die Bereitstellung der Reckanlage ist im Einzelfall möglich und muss im Vorfeld bis zum offiziellen Meldeschluss bei der Wettkampfleitung schriftlich beantragt werden ([email protected]).
WETTBEWERB IN WK IV
Wettkampf IV ist ausgeschrieben für Mädchen- und Jungenmannschaften. Startet eine gemischte Mannschaft, so zählt sie je nach Überzahl des Geschlechts zur Mädchen- oder Jungenmannschaft. Die Festlegung erfolgt mit der ersten Meldung und gilt für den gesamten Qualifikationsweg.
Geturnt wird nach der Bundesausschreibung Jugend trainiert für Olympia 2025/26, die unter folgendem Link veröffentlicht wird:
https://www.dtb.de/fileadmin/user_upload/dtb.de/Sportarten/Ger%C3%A4tturnen/PDFs/2024/JtfO/In_Bearbeitung_U14.pdf
Sollte ein Bezirk zu viele Mannschaften am Start haben, sodass eine Durchführung zu lange dauern würde, wird empfohlen, im Wechsel pro Schuljahr auf Gerätebahn A oder B zu verzichten. Auf Landesebene wird jedoch die o.g. Ausschreibung geturnt.
Mannschaften
Eine Mannschaft besteht aus fünf Schülerinnen bzw. Schülern, wobei die vier höchsten Wertungen an jedem Gerät (Gerätebahnen A, B, C, Sonderprüfungen Stangenklettern, Standweitsprung) für das Mannschaftsergebnis zählen. Hinzu kommt die Sonderprüfung Staffellauf, bei dem alle fünf Schülerinnen/Schüler eingesetzt werden müssen.
Gerätebahn A – wird von allen Schülerinnen und Schülern einzeln geturnt
Reck (schulterhoch)
Aus dem Stand vorlings mit Ristgriff: Hüft-Aufschwung mit Schwungbeineinsatz (aus dem Stand oder aus dem Schritt) oder Hüft-Aufzug in den Stütz; Vorschwung, Rückschwung mit Hüft-Umschwung rückwärts,
a) mit direkt anschließendem Felgunterschwung in den Stand;
oder
b) Vorschwung, Rückschwung in den freien Stütz, Niedersprung, Felgunterschwung mit Schwungbeineinsatz (auch beidbeinig) in den Stand.
Boden (Bodenbahn 10m bestehend aus fünf Matten 1m x 2m oder einem Bodenläufer 12m)
Aus dem Stand: zwei bis drei Schritte vorwärts, Handstütz-Überschlag seitwärts links (Rad), Aufrichten in die Bewegungsrichtung, Schritt vorwärts, Handstütz-Überschlag seitwärts rechts, Aufrichten in die Bewegungsrichtung, Schließen der Beine in den Stand.
Sprung (Bock 1,10m oder 1,20m; Brettabstand variabel)
Sprunggrätsche
Gerätebahn B – wird von allen Schülern/innen einzeln geturnt
Schwebebalken (Höhe 1m)
Aus dem Seitstand vorlings am Schwebebalken: Absprung, Drehhockwende, Aufrichten über die Schrittstellung in den Stand; 1 bis 2 Schritte, Pferdchensprung oder Hocksprung; 1 bis 2 Schritte, ½ Drehung im beidbeinigen Ballenstand;
Schritte jeweils mit Vorspreizen (rechts links oder links rechts); 1 bis 2 Schritte Standwaage (Haltezeit 2 sek. möglich, aber nicht nötig); Abgang: Anlauf (Anhüpfer erlaubt), Rondat (Radwende) in den Querstand vorlings.
Boden (Bodenbahn 10m bestehend aus fünf Matten 1m x 2m oder einem Bodenläufer 12m)
Aus dem Stand: Schritt vorwärts und Aufschwingen in den flüchtigen Handstand (Haltezeit 2 Sek. erlaubt), Abrollen, Aufrichten in den Stand, Strecksprung mit ½ LAD (= Längsachsendrehung), Rolle rückwärts über den hohen Hockstütz in den Hockstand (Felgrolle erlaubt), Strecksprung mit ½ LAD in den Stand.
Parallelbarren (brusthoch)
Aus dem Innenquerstand auf einem kleinen Kasten: Absprung zum Vorschwung, Rückschwung, Vorschwung mit Grätschen und Schließen der Beine, Rückschwung, Vorschwung, Kehre mit ¼ Drehung einwärts in den Außenquerstand vorlings.
Gerätebahn C – die Gruppenübungen 1 (Boden) und 2 (Langbank) werden von allen Mannschaftsmitgliedern in einem Durchgang gemeinsam gezeigt. Die Partnerübung 3 (Boden) wird paarweise (zwei Paare) gezeigt.
Gruppenübung 1:
Schattenrollen (Geräte: Bodenbahn 10m bestehend aus fünf Matten 1m x 2m oder einem Bodenläufer 12m)
Alle fünf Mannschaftsmitglieder turnen nacheinander einsetzend, synchron, hintereinander, in ununterbrochener Reihenfolge jeweils vier Rollen vorwärts mit direkt anschließendem Strecksprung, wobei die Nachfolgenden mit dem Strecksprung nach der Rolle der bzw. des Vorausturnenden beginnen.
Gruppenübung 2:
Schattenhockwenden (Geräte: zwei Turnbänke à 4m, breite Seite oben, hintereinander gestellt)
Alle fünf Mannschaftsmitglieder turnen nacheinander jeweils acht fortlaufende Hockwenden in rhythmischer Folge mit oder ohne Zwischenfedern, wobei die Nachfolgenden mit der zweiten Hockwende der bzw. des Vorausturnenden einsetzen.
Partnerübung 3:
Synchronübung (Geräte: Bodenbahn 10m bestehend aus fünf Matten 1m x 2m oder einem Bodenläufer 12m)
Die Paare turnen jeweils parallel und synchron drei bis fünf verschiedene Übungsteile (darunter mind. zwei akrobatische Elemente) als fließende Bewegungsverbindung.
Bewertung Gerätebahnen
Es werden durch jeden Kampfrichter bzw. durch jede Kampfrichterin nur ganze oder halbe Punkte vergeben. Das ist eine Erleichterung der Bewertung auf den untersten Qualifikationswettkämpfen. Beim Landes- und Bundesfinale wird zur besseren Differenzierung in 1/10 Punkten gewertet. Die Wertungen werden addiert und je Turnerin bzw. Turner gemittelt. Die Bewertungsdifferenzierung kann anhand der Ausschreibung Jugend trainiert bereits bei den unteren Qualifikations-Wettkämpfen (z.B. Bezirksfinale) angewendet werden.
Eine Gerätebahn besteht aus drei Stationen, jede Station wird mit bis zu sechs Punkten bewertet, d.h. es können maximal 18 Punkte pro Gerätebahn erreicht werden. Für die technischen Ausführungen werden bei den Gerätebahnen A und B und bei Gerätebahn C für Synchronität bis zu sechs Punkten vergeben:
| Beurteilung: |
sehr gut |
gut |
befriedigend |
ausreichend |
mangelhaft |
| Bewertung/Punkte: |
6 – 5,5 |
5 - 4,5 |
4 – 3,5 |
3 – 2,5 |
2 – 0,5 |
Beim Verlassen des Gerätes werden von den Wertungsvorschriften abweichend 0,5 Punkte abgezogen.
Die in der Ausschreibung Jugend trainiert aufgeführten Alternativen führen weder zu einem Punktabzug noch zu einem Bonus, d.h. es handelt sich um gleichwertige Alternativen. Es können aber nur die ausgeschriebenen Alternativen gewählt werden.
Wird ein ausgeschriebenes Element ausgelassen oder durch eine nicht ausgeschriebene Alternative ersetzt, so erfolgt ein Abzug von 1,00 Pkt. je ausgelassenem Element. (= Achtung: dies ist eine Abweichung zu den Wertungsbestimmungen im DTB-Aufgabenbuch GT w S. 30. Diese Abweichung ist aber notwendig, da den einzelnen Elementen beim WK IV keine individuelle Wertigkeit zugeordnet ist.)
Gerätebahn A und B
Je Station/Gerät vergibt das Kampfgericht je Turnerin bzw. Turner bis zu sechs Punkte.
Gerätebahn A
Reck: Auslassen eines Elements: - 1,00 Pkt. Abzug
Boden: Handstütz-Überschlag seitwärts (Rad) wird nur zu einer Seite gezeigt: - 1,00 Pkt. Abzug
(= Die Turnerin/der Turner zeigt zwar 2 Räder hintereinander, aber zeigt sie zur gleichen Seite)
Es gibt keinen Abzug, wenn zuerst das Rad zur rechten Seite und dann das Rad zur linken Seite gezeigt wird.
Sprung: Die Gerätehöhe ist ohne Abzug wählbar zwischen 1,10m und 1,20m.
Gerätebahn B
Schwebebalken: Auslassen eines Elementes: - 1,00 Pkt. Abzug
Boden: Ersetzen des Handstandes und anschließendes Abrollen durch Rolle vorwärts: - 1,00 Pkt. Abzug
Parallelbarren: Berühren der Holme mit den Beinen: jeweils 0,50 Pkt. Abzug
Gerätebahn C
An dieser Station müssen alle 5 Mannschaftsmitglieder antreten. (siehe auch weiter unten: Verletzung /Ausfall eines Mannschaftsmitglieds)
An den Stationen „Gruppenübung/Schattenrollen“ und „Gruppenübung/ Schatten-Hockwenden“ können jeweils bis zu sechs Punkte erturnt werden. Je fehlende Rolle oder Hockwende erfolgt ein Abzug von einem halben Punkt. Der maximale Abzug bei fehlenden Rollen oder Hockwenden beträgt 2,00 Punkte (auch wenn nur 4 Turnerinnen/Turner starten).
Die Station „Partnerübung/freie Elementfolge“ wird jeweils paarweise mit bis zu sechs Punkten bewertet. Und dann daraus der Mittelwert gebildet. (Aufrunden auf halbe Punkte)
Die Paare turnen jeweils parallel und synchron mindestens 3 und maximal 5 verschiedene Übungsteile. Bei zu viel geturnten Elementen wird je 0,50 Punkte abgezogen. Das Hauptbewertungskriterium ist bei dieser gesamten Gerätebahn C die Synchronität. Technische Fehler werden abgezogen, da die Elemente dann nicht mehr synchron sind. Ein Turner/eine Turnerin zeigt das Vorspreizen z.B. beim Rad mit dem linken Bein und der andere zeigt das Vorspreizen mit dem rechten Bein: das gilt als synchron.
Von diesen 3 –5 Elementen müssen mindestens 2 akrobatische Elemente gezeigt werden. Hinweis: Entgegen den Aussagen in den Arbeitshilfen S. 58 gelten für den WK IV Gerätebahn C Handstand-Abrollen und Felgrolle als akrobatische Elemente. Pro fehlendes akrobatisches Element erfolgt ein Abzug von 1,00 Pkt.
Sonderprüfung Klettern (Taue/Stangen: Geräte beim Bundesfinale: Stangen):
Die Schülerin bzw. der Schüler sitzt auf einem kleinen Kasten im Grätschsitz vor der Stange, die Hände sind an der Stange. Auf Startkommando erfolgt das Klettern (= mit den Füßen an der Stange) oder Hangeln (= ohne Füße an der Stange) bis zu einer festgelegten Markierung (vier Meter vom Boden gemessen). Die Zeiten der vier besten Mannschaftsmitglieder werden addiert. Für die Schülerinnen bzw. Schüler, die die Endposition nicht erreichen, werden 20 Sekunden angerechnet.
Folgende Kriterien gilt es dabei zu beachten:
- Der kleine Kasten befindet sich ca. 20 cm (= etwa eine Fußlänge) vor der Stange.
- Nach dem Start wird der kleine Kasten durch die nächste Schülerin bzw. den nächsten Schüler nach hinten weggezogen.
- Die Schülerinnen bzw. Schüler dürfen beim Herannehmen der Füße an die Stange den kleinen Kasten nicht berühren und sich weder von ihm noch vom Boden abstoßen.
Sonderprüfung Standweitsprung:
Es wird auf Hallenboden ohne Mattenunterlage gesprungen. Jede Schülerin und jeder Schüler der Mannschaft führt drei fortlaufende Standweitsprünge mit beidbeiniger Landung aus. Die vier höchsten Weiten werden addiert.
Feste Sportschuhe sind für den Standweitsprung verbindlich! Nähere Hinweise sind der Ausschreibung zu entnehmen.
Sonderprüfung Staffellauf:
Sprint-Umkehrstaffel mit Übergabe eines Tennisrings; es starten alle 5 Mannschaftsmitglieder. Die Start- und Wendemarken befinden sich an den Grundlinien eines Volleyballfeldes oder einer anderen entsprechenden Spielfeldmarkierung mit einer Länge von 18 m. Der Start erfolgt aus dem Hochstart neben einer Markierungsstange. Beim Wechsel wird der Tennisring übergeben und um die Markierungsstange herumgeführt.
Ermittlung des Wettkampfergebnisses
Der Sieger des Wettbewerbs wird durch eine Rangfolgenberechnung ermittelt:
- Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Rangfolge bei den drei Gerätebahnen. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet die bessere Platzierung beim Stangenklettern.
- Sieger ist die Mannschaft mit der niedrigsten Rangfolgensumme.
- Dabei werden die Platzierungen der vier Ranglisten (drei Gerätebahnen und die Sonderprüfungen) addiert.
Verletzung/ Ausfall eines Mannschaftsmitgliedes:
• Während des Wettkampfes:
An der Gerätebahn C wird an der Station 1 (Schattenrollen) und 2 (Schattenhockwenden) jeweils 1 Punkt vom Endergebnis abgezogen!
Bei der Staffel wird der fünfte Läufer aus den vier Schülerinnen/Schülern gelost.
• Im Vorfeld des Wettkampfes:
Tritt eine Mannschaft nur mit vier Schülerinnen und Schülern an, wird die Mannschaft an der Gerätebahn C und im Staffellauf auf den letzten
Platz gesetzt!
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
B-PROGRAMM
Das B-Programm ist ein Angebot, das in den jeweiligen Wettkampfklassen zu den höheren Anforderungen des A-Programms hinführt. Es basiert auf den Übungen der „neuen“ Bundesjugendspiele, Wettkampf Gerätturnen. Siehe auch: https://www.bundesjugendspiele.de/handbuch/wettkampf-geraetturnen/erlaeuterungen-wettkampf-geraetturnen/
WETTKAMPFKLASSEN
I: 5./6. Jahrgangsstufe
II: 7.–9. Jahrgangsstufe
III: 10.–12. Jahrgangsstufe
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
Empfehlung: 5 von einer Schule
Lehrkraft: 1
ÜBUNGSANGEBOT
Der Arbeitskreis „Sport in Schule und Verein“ wählt aus dem Angebot für jede Wettkampfklasse drei Geräte und eine Miteinander-Übung aus. Die in der Ausschreibung empfohlene Zuordnung von Übung und Alters-/Klassenstufen kann dabei verändert werden. Jungen und Mädchen turnen an gleichen Geräten im gleichen Wettkampf. Die Miteinander-Übung wird in der Gruppe (mindestens 4 Schülerinnen bzw. Schüler) gezeigt.
WERTUNG
Die 4 höchsten Wertungen pro Gerät, sowie die Punkte aus der Gruppenübung bilden das Mannschaftsergebnis.
Die Hinweise zur Bewertung der einzelnen Übungen entnehmen Sie bitte der Bundesjugendspiele, Wettkampf Gerätturnen.
WICHTIGER HINWEIS
Wollen Sie sich am B-Programm beteiligen, warten Sie bitte das Anschreiben Ihres Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ ab und melden Sie mit dem Online-Meldeprogramm (siehe oben).
Die WETTKAMPFKLASSEN II, III/1 Jungen und III/2 Jungen finden Sie beim Rhein-Main-Donau-Schulcup.
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Turnen.
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Golf Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 09. Mai 2026. Keine Startmöglichkeit für Grundschüler.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!
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WETTKAMPFKLASSEN: II (Zählspiel), III (Zählspiel), Contest
Änderung durch die Deutsche Schulsportstiftung: Reduzierung auf drei Jahrgänge in der WK III (Zählspiel): 2011-2013* (U16).
*Es ist möglich, dass je Mannschaft max. ein Mitglied einem jüngeren Jahrgang angehört.
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
WK II (Zählspiel), III (Zählspiel), Contest: Eine Mannschaft besteht aus max. 5 (mindestens 3) Schülerinnen oder Schülern (auch gemischt!).
WK III (Zählspiel): Bei einer möglichen Qualifikation für das Bundesfinale im Herbst sind in der WK III max. 4 Spielerinnen bzw. Spieler zugelassen.
Contest: Beim Contest sind nur Schülerinnen bzw. Schüler mit Club-Handicap 37–54 bzw. ohne Vorgabe startberechtigt.
WK II + III (Zählspiel): Beim Zählspiel nach Stableford können Schülerinnen bzw. Schüler mit Clubvorgabe bis –54 starten.
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Golf nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Golfverbandes (DGV) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
AUSTRAGUNGSMODUS
Contest:
1. Abschlagen (Driving Contest) mit Eisen 7
2. Annähern (Pitching Contest) mit Wedge
3. Putten (Zählwettspiel 9 Loch)
Zählspiel:
Für die Spielerinnen bzw. Spieler der WK II und WK III findet ein Zählspiel nach Stableford statt.
QUALIFIKATION ZUM LANDESFINALE
Für das Landesfinale qualifizieren sich jeweils die Bezirkssieger.
Gewertet werden jeweils die besten 3 Ergebnisse (Schläge über CR/WK III).
Termine für die Bezirksausscheidungen:
• 07.07.2026 auf der Golfanlage Rottbach für den Regierungsbezirk Schwaben und die Stadt München
• 08.07.2026 im Golfclub Fürth für die Regierungsbezirke Unterfranken/Oberfranken/Mittelfranken/Oberpfalz
• 15.07.2026 im Golfclub Ebersberg / Golfclub Thailing für die Regierungsbezirke Oberbayern/Niederbayern
WERTUNG BEIM LANDESFINALE
Bei gleichem Gesamtergebnis wird beim Landesfinale ein „Zählspiel-Sudden-Death-Stechen“ über ein Extra-Loch von 3 im Zählspiel eingesetzten Spielerinnen bzw. Spielern der betreffenden Mannschaften durchgeführt.
Die Mannschaft mit der geringeren Anzahl an Gesamtschlägen gewinnt das Stechen. Ist die Gesamtzahl wieder gleich, wird das Stechen so lange über ein weiteres Extra-Loch fortgesetzt, bis eine Entscheidung gefallen ist.
Für die bessere Platzierung entscheidet das bessere dritte Einzelergebnis, bei weiterer Gleichheit das bessere zweite Einzelergebnis, dann das beste Ergebnis. Sollte dann immer noch Gleichheit bestehen, entscheidet das Los.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
Als Begleitperson/Caddie ist nur die offiziell benannte Betreuerin bzw. der offiziell benannte Betreuer der Schulmannschaft erlaubt.
MELDUNG
In einer Wettkampfklasse können maximal 2 Mannschaften gemeldet werden.
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de Nähere Hinweise finden Sie hier.
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Handball Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Bei Landes- und Bundesfinalveranstaltungen wird in der Sportart Handball mit den offiziellen Bällen des Sponsors Molten gespielt.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II, III/1, III/2 und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften)..jpg)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
maximal 11 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule (auch bei Turnieren); gespielt wird mit 1 Torfrau/Torwart, 6 Feldspielerinnen bzw. -spielern und maximal 4 Auswechselspielerinnen bzw. -spielern.
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Handball nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Handballbundes (DHB) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Sie können gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Bayerischen Handball-Verbandes, Haus des Sports, Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, Telefon (0 89) 15702-308, bezogen oder auf der BHV-Homepage www.bhv-online.de heruntergeladen werden.
Sonderregelungen für den Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert:
- Jugendliche dürfen nur wechseln, wenn sich ihre Mannschaft im Ballbesitz befindet oder während eines Time-out.
- Bei Turnierspielen (Spiele mit verkürzter Spielzeit) entfällt das Team-Time-Out. Aufgrund der verkürzten Spielzeit wird die Zeitstrafe von 2 Minuten auf 1 Minute reduziert.
- Die Anwendung der 2-Linien-Abwehr in der WK III/1 und WK IV ist zwingend vorgeschrieben!
- Die Verletztenregel findet keine Anwendung.
- In den U16-Wettbewerben und jünger darf der/die Torhüter/in nicht über die Mittellinie (WK III/1 und WK IV).
- Bei 7-m-Entscheidungen kann der/die Torhüter/in gewechselt werden.
Offensive Deckungsformationen in der WK IV:
Gemäß der Rahmentrainingskonzeption für den Kinder- und Jugendhandball des Deutschen Handballbundes (DHB) sollen in den Jahrgängen 11–14 Jahren folgende verbindliche Spielweisen gelten:
Grundsätzlich offensive Deckungsformationen
- Manndeckung
- Offensive Raumdeckung („2-Linien-Abwehr“), d. h. in der Grundaufstellung agieren je nach gewählter Deckungsformation einige Verteidiger offensiv vor der Freiwurflinie (= 2. Linie) und die anderen in der Nahwurfzone (= 1. Linie). Beispiele sind die Abwehrformationen 1:5, 2:4, 3:3, 3:2:1.
Mögliche Grundaufstellung aller Verteidiger in einer Linie in der Nahwurfzone (6:0) sind verboten.
- Keine Einzelmanndeckung: Um defensive Spielweisen mit nur einem manndeckenden Verteidiger zu verhindern, darf keine Einzelmanndeckung (5:0+1) gespielt werden.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
- Verwarnung durch Wettkampfleiterin bzw. Wettkampfleiter
- Bei weiterer Beibehaltung der defensiven Spielweise: 7-m-Wurf gegen die fehlbare Mannschaft. Diese Maßnahmenfolge (Vorwarnzeichen und 7-m-Wurf) ist analog bei allen weiteren Verstößen dieser Mannschaft anzuwenden.
BALLUMFANG
WK Mädchen II, Jungen II, Jungen III: Größe 2 (54–56 cm)
WK Mädchen III, Mädchen IV, Jungen IV: Größe 1 (50-52 cm)
TURNIERSPIELE
- Die Spielzeit beträgt in allen Wettkampfklassen 2 x 10 Minuten mit einer Halbzeitpause von 2 Minuten.
- Bei den Schulsportwettkämpfen werden alle Turniere in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen.
- Bei 4 oder mehr als 4 beteiligten Mannschaften können 2 Gruppen gebildet werden. Wenn 2 Gruppen ausgelost werden, spielen die Sieger der beiden Gruppen Platz 1 und 2 aus. Die Gruppenzweiten spielen die Plätze 3 und 4 aus.
- Spielerinnen bzw. Spieler, die während eines Turniers wegen grober Unsportlichkeit oder Schiedsrichterbeleidigung des Feldes verwiesen werden, sind während dieses Turniers nicht mehr spielberechtigt.
- Spiele mit unentschiedenem Ausgang sind möglich.
- Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Turnierspiele (bzw. der Gruppenspiele beim Bundesfinale) gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge:
a) nach Punkten,
b) bei Punktgleichheit nach dem Ergebnis der direkt beteiligten Mannschaften untereinander nach Punkten,
c) bei Punktgleichheit und Unentschieden im direkten Vergleich zählt die Tordifferenz der direkt beteiligten Mannschaften untereinander,
d) die höhere Plustorzahl der direkt beteiligten Mannschaften untereinander,
e) die Tordifferenz aller Spiele,
f) die höhere Plustorzahl aller Spiele.
Ist nach Anwendung dieser Regel eine Entscheidung nicht gefallen, wird der Sieger durch Siebenmeterwerfen entsprechend den Ausführungsbestimmungen für das Siebenmeterwerfen des DHB ermittelt.
SPIELE MIT VOLLER SPIELZEIT
Spiele mit voller Spielzeit (2 x 25 Minuten in den WK II + III Jungen und Mädchen bzw. 2 x 20 Minuten in der WK IV Jungen und Mädchen) können z.B. sein
- jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird,
- das Endspiel bei den Wettkämpfen auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (wenn nicht in Turnierform gespielt wurde),
- das Landesfinale in den einzelnen Wettkampfklassen.
Endspiele mit unentschiedenem Ausgang werden nach Ablauf der regulären Spielzeit nach einer Pause von 5 Minuten um 2 x 5 Minuten verlängert (die Seitenwahl bzw. der Anwurf wird erneut gelost). Ist dann noch keine Entscheidung gefallen, wird die Siegermannschaft durch ein Siebenmeterwerfen nach den Bestimmungen des DHB ermittelt.
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene (siehe oben) sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.
Mittelschulen, die sich an der Qualifikation für den Bundeswettbewerb beteiligen wollen, steht die Wettkampfklasse III/1 offen.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen Qualifikationsturnieren teil. Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere. Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet:
| Wettkampfklasse |
Südbayern |
Nordbayern |
| Wettkampfklasse II – Jungen |
Oberbayern |
Oberfranken |
| Wettkampfklasse III/1 – Jungen |
Niederbayern |
Mittelfranken |
| Wettkampfklasse III/2 – Jungen |
Schwaben |
Unterfranken |
| Wettkampfklasse IV – Jungen |
München |
Oberpfalz |
| Wettkampfklasse II – Mädchen |
Oberbayern |
Oberfranken |
| Wettkampfklasse III/1 – Mädchen |
Niederbayern |
Mittelfranken |
| Wettkampfklasse III/2 – Mädchen |
Schwaben |
Unterfranken |
| Wettkampfklasse IV – Mädchen |
München |
Oberpfalz |
Ausrichter der Qualifikationswettkämpfe ist die Schule, die sich in dem Bezirk qualifiziert hat, der zur Austragung ansteht (s. o.). Hat die ausrichtende Schule keine wettkampfgerechten Sportstätten, sorgt die jeweilige Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Adresspool) für die Bereitstellung einer geeigneten Sportstätte.
Die ausrichtenden Schulen bemühen sich in Abstimmung mit
- der jeweiligen Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Personenpool im internen Bereich unter www.laspo-meldungen.de)
- den Bezirksschulobleuten für Handball (siehe Personenpool im internen Bereich unter www.laspo-meldungen.de)
- den Kreis- bzw. Stadtschulobleuten für Handball
- dem Schiedsrichterreferenten des Bayerischen Handball-Verbandes
um geprüfte Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, die nicht von einer beteiligten Schule sein dürfen!
Sie senden unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt „Organisationsplan“ für das jeweilige Turnier direkt an das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe (das Formblatt wird bei der Siegerehrung übergeben!). Die rasche telefonische Kontaktaufnahme mit dem Bayerischen Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!
- Organisationsplan WK-Leitung
Hinweis: Die WETTKAMPFKLASSE III/2 führt ab dem Schuljahr 2025/2026 nicht mehr zum Internationalen Bodenseeschulcup.
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Handball.
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Hockey Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt.
Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!
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WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften). .jpg)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
maximal 9 Spielerinnen bzw. Spieler von einer Schule;
gespielt wird mit 1 Torhüter/Torfrau, 5 Feldspielerinnen bzw. -spielern
und höchstens 3 Auswechselspielerinnen bzw. -spielern
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Hockey nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Hockey-Bundes (DHB) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Das Regelwerk kann vom Deutschen Hockey- Bund, Theresienhöhe, 50354 Hürth, Telefon (0 22 33) 94 24 40, Fax (0 22 33) 94 24 44, gegen Gebühr bezogen werden.
Ergänzend gibt es für den Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Olympia einen Regelkommentar für Kleinfeldhockey (Ausgabe 11). Dieser ist über den Deutschen Hockey-Bund zu beziehen (www.schulhockey.de).
TURNIERSPIELE
Bei Turnieren, die an einem Tag durchgeführt werden, kann die Spielzeit bis auf 2 x 10 Minuten gekürzt werden. Spielstrafen auf Dauer ziehen eine automatische Sperre für das nächste Spiel nach sich, sofern das Schiedsgericht keine höhere Strafe verlangt. Jede weitere Zeitstrafe bzw. Hinausstellung auf Dauer zieht den Ausschluss vom Turnier nach sich.
Für die Festlegung des Endstandes bei Gruppenspielen gelten folgende Kriterien:
a) Punkte (3 Punkte für Sieg, 1 Punkt für Unentschieden)
b) Tordifferenz
c) höhere Anzahl der erzielten Tore
d) Direktvergleich der punkt- und torgleichen Mannschaften
e) Shoot-out (3 Spielerinnen bzw. Spieler jeder Mannschaft).
Endspiele im Rahmen von Turnieren werden bei unentschiedenem Ausgang ebenfalls durch einen Shoot-out entschieden.
Ablauf Shoot-out:
Beim Shoot-out hat jede Mannschaft drei spielberechtigte Spielerinnen bzw. Spieler und eine verteidigende Spielerin bzw. einen verteidigenden Spieler (Torfrau/Torwart mit vollständiger Ausrüstung) zu benennen. Die Reihenfolge der Spielerinnen bzw. Spieler muss den Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichtern mitgeteilt werden. Abwechselnd treten die Spielerinnen bzw. Spieler zum Shoot-out (auf Höhe der Tormitte, etwa 8 Meter vor dem Schusskreis) an, wofür 8 Sekunden Zeit (Freigabe/Anpfiff durch die Schiedsrichterin bzw. den Schiedsrichter) zur Verfügung stehen, um ein regelkonformes Tor zu erzielen.
Bei unentschiedenem Ausgang des ersten Durchgangs folgt ein paarweiser Shoot-out durch die drei bereits vorher im Shoot-out aktiven Spielerinnen bzw. Spieler, wobei die Reihenfolge der Schützen nicht mit der aus dem ersten Durchgang übereinstimmen muss. Die Spielerinnen bzw. Spieler treten solange gegeneinander an, bis bei einer Paarung nur eine der beiden Mannschaften ein Tor erzielt und damit Sieger ist.
SPIELE MIT VOLLER SPIELZEIT
Spiele mit voller Spielzeit können z.B. sein
- jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird,
- das Endspiel bei den Wettkämpfen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise (wenn nicht in Turnierform gespielt wurde),
- das Landesfinale in den einzelnen Wettkampfklassen.
Spiele mit voller Spielzeit dauern in allen Wettkampfklassen höchstens 2 x 30 Minuten mit einer Halbzeit von 5 Minuten.
Bei unentschiedenem Ausgang wird die Entscheidung durch einen Shoot-out-Wettbewerb (s.o.) herbeigeführt.
Eine Spielerin bzw. ein Spieler kann verwarnt (grüne Karte), mit einer Zeitstrafe von 2 bis 5 Minuten belegt (gelbe Karte) oder auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen werden (rote Karte). Eine Verwarnung zieht keine Zeitstrafe nach sich. Die zweite Zeitstrafe innerhalb eines Spieles für dieselbe Spielerin bzw. denselben Spieler bedeutet den Ausschluss für die Dauer des Spieles.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen Qualifikationsturnieren (in München) teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere (in Nürnberg).
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
Bitte beachten Sie auch die Ausschreibung für den Wettbewerb Hallenhockey des Bayerischen Hockeyverbandes.
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Judo Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt.
Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II und III (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften). .jpg)
MANNSCHAFTSSTÄRKE UND GEWICHTSKLASSEN
Schülerinnen und Schüler:
maximal 8 von einer Schule (5 Wettkämpferinnen bzw. Wettkämpfer und maximal 3 Ersatzkämpferinnen bzw. -kämpfer)
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Judo nach den Wettkampfbestimmungen und der Sportordnung des Deutschen Judo-Bundes (Jugend, U18, m, w) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Bezugsquelle: Deutscher Judo-Bund e.V. (DJB): https://www.judobund.de/judo-fuer-alle/schulsport/jugend-trainiert-fuer-olympia
REGELUNG FÜR ALLE SCHULSPORTWETTKÄMPFE IM JUDO
Die Mindestgraduierung ist der weiß-gelbe Gürtel (8. Kyu) nach alter PVO (mit Prüfungsmarke), sonst der 7. Kyu (gelber Gürtel).
Die Schülerinnen bzw. Schüler treten in untenstehenden Gewichtsklassen an (ein Mindestgewicht entfällt im unteren und oberen Gewichtsklassenbereich).
Auf der Waage wird das tatsächliche Gewicht ermittelt. Pro Gewichtsklasse können 3 Schülerinnen bzw. Schüler eingewogen werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen eine lange Hose und ein T-Shirt tragen. Hierfür wird eine Gewichtstoleranz von 500g bei Jungen und Mädchen zugelassen.
Die Wettkämpferin bzw. der Wettkämpfer kann höchstens eine Gewichtsklasse höher eingesetzt werden.
Finden an einem Tag mehrere Wettkämpfe statt, ist nach einer Begegnung der Wechsel zurück in die eigentliche Gewichtsklasse möglich. Zu Wettkampfbeginn müssen mindestens 3 Gewichtsklassen besetzt sein.
Wettkampfklasse II:
Es gelten die Jahrgangsbestimmungen der U 18. Die Wettkampfzeit beträgt 3 Minuten. Es gibt im Einzelkampf des Mannschaftskampfes kein Hiki-wake mehr, sondern der Kampf wird ggf. im Golden Score entschieden. Die Länge des Golden Scores wird auf maximal 3 Minuten begrenzt, danach erfolgt KR-Entscheid.

Wettkampfklasse III:
Es gelten die Jugendbestimmungen der U 18 mit der Ausnahme: Würge- und Hebeltechniken sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung Bestrafung mit ‚Shido‘, im Wiederholungsfalle und bei Kampfunfähigkeit des/der Gehebelten/-würgten Bestrafung mit ‚Hansoku-make‘. Kommt es zum „Diving“ oder zu einer „Kopfverteidigung“ (jegliche Aktion, wo der Kopf/Nacken benutzt wird, um eine Landung auf dem Rücken zu verhindern) wird sofort ein direkter Hansoku-make ausgesprochen, dem aber kein Wettkampfausschluss folgt. Bei Wiederholung derselben strafbaren Handlung führt dies zum Ausschluss vom Wettbewerb. Die Abschenk-Regelung entfällt.
Die Wettkampfzeit beträgt 3 Minuten. Es gibt im Einzelkampf des Mannschaftskampfes kein Hiki-wake mehr, sondern der Kampf wird ggf. im Golden Score entschieden. Die Länge des Golden Scores wird auf maximal 3 Minuten begrenzt, danach erfolgt KR-Entscheid.
weiblich: -40, -48, -57, -63, +63 kg
männlich: -40, -46, -55, -66, +66 kg
Die Wettkampffläche ist in zwei unterschiedliche Farben aufgeteilt. Die Kampffläche (mind. 6 x 6 m) wird durch eine Farbe gekennzeichnet, die Sicherheitsfläche (3 m) durch eine andere. Eine Wurfaktion muss beginnen, wenn beide Kämpfer bzw. Kämpferinnen sich ganz innerhalb der Kampffläche befinden. Nachdem die Wurfaktion begonnen hat, ist die Technik gültig und kann bewertet werden, solange eine/r der beiden Kämpfer bzw. Kämpferinnen mit irgendeinem Teil seines bzw. ihres Körpers die Kampffläche berührt.
Verletzungsbedingte Behandlungen durch Ärzte und Sanitäter sind möglich.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Für das Landesfinale qualifizieren sich die Bezirkssieger.
Wird beim Landesfinale in einer Wettkampfklasse das maximale Kontingent nicht voll ausgeschöpft, kann ggf. der Bezirk, der die größte Beteiligung in dieser Wettkampfklasse aufweist, eine 2. Mannschaft stellen, sofern dies organisatorisch möglich ist. Die Entscheidung hierüber trifft das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
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Leichtathletik A-PROGRAMM: Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025. Das B-Programm wird auf Kreis-/Stadtebene ausgetragen. Meldetermin: Termin des Arbeitskreises spätestens 15. Mai 2026.
A-PROGRAMM
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B-PROGRAMM

WETTKAMPFKLASSEN:
WK II (Jungen und Mädchen)
WK III/1, IV/1 (gemischte Mannschaften)
Für reine Mädchen- bzw. Jungenschulen gibt es die Möglichkeit, eine Startgemeinschaft zu bilden. Diese darf dabei aus maximal zwei Schulen bestehen, welche beide Teil der kleinstmöglichen Einheit auf Schulebene sein müssen (z.B. Stadt/Landkreis).
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler: maximal 12 von einer Schule (WK II, III/1, IV/1); davon mind. 3 Mädchen und 3 Jungen (WK III/1 und WK IV/1).
Lehrkräfte: 2
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen in der Leichtathletik nach den Internationalen Wettkampfregeln (IWR) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
In der WK IV sind im Gegensatz zu den Verbandswettbewerben Lattenabweiser beim Hochsprung erlaubt.
WK II und WK III: 4x75m- und 4x100m-Staffeln (siehe DLV-Regel TR24):
Der Wechselraum wird von 20m auf 30m (inkl. 10m Wechselraumvormarke) erweitert, weshalb die Läuferinnen bzw. Läufer bereits vollständig im Wechselraum stehen müssen. Hierdurch ist ein „Unterlaufen“ des Wechsels (= zu frühes Wechseln) nicht mehr möglich.
Auch bei den 4x50m-Staffeln der Wettkampfklassen IV sind die 20m-Wechselräume einzuhalten. Die nachfolgenden Läuferinnen bzw. Läufer müssen ebenfalls mit beiden Beinen vollständig innerhalb des Wechselraumes stehen. Die auf der Bahn fehlende Markierung am Ende des letzten Wechselraumes wird vom Veranstalter angebracht (Linie 40m vor dem Ziel).
Wird eine Staffel behindert, so kann diese bei einem späteren Lauf oder im Alleingang nochmals starten. Die Entscheidung liegt beim Schiedsgericht. Die behindernde Staffel muss disqualifiziert werden.
Fehlstartregelung (siehe DLV-Regel 16.7) für WK II:
Jede Wettkämpferin/jeder Wettkämpfer, die/der einen Fehlstart verursacht, ist zu disqualifizieren. Die Fehlstartregelung wird im Standardprogramm nur in der WK II angewandt. Für die WK III und WK IV gilt weiterhin, dass ein Fehlstart pro Lauf ohne Disqualifikation der verursachenden Athletin bzw. des verursachenden Athleten erlaubt ist. Die Wettkämpferin bzw. der Wettkämpfer, die bzw. der diesen Fehlstart verursacht hat, ist zu verwarnen. Danach sind in diesem Lauf alle Wettkämpferinnen bzw. Wettkämpfer zu disqualifizieren, die einen Fehlstart verursachen.
Ergänzung Weitsprung: Im A-Programm erfolgt der Weitsprung in der WK II und WK III/1 vom Brett, in der WK IV/1 aus der Zone.
Im B-Programm springen die Wettkampfklassen I, II und III/1 vom Brett; bei der WK III/2, IV/1 und IV/2 erfolgt der Weitsprung aus der Zone.
Mit der Punktewertung des DLV (Nationale Punktetabelle) werden die erzielten Leistungen in Punkte umgerechnet. Die Punktewertung kann beim Verlag oder im Online-Shop bestellt werden: www.verlag-dlv.de
Auf der Webseite des Deutschen Leichtathletik-Verbandes erhält man im Servicebereich Informationen zur Punktwertung unter:
https://www.leichtathletik.de/wettkaempfe/service/materialien-infos
Die namentliche Meldung zu den einzelnen Wettkämpfen erfolgt mit dem bei den jeweiligen Arbeitskreisen erhältlichen Meldeprogramm.
WERTUNG
WK II (Jungen und Mädchen)
Für jede Mannschaft werden 3 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer pro Disziplin sowie 2 Staffeln zugelassen, von denen 2 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer und eine Staffel gewertet werden. Eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer darf nur in 3 Disziplinen einschließlich der Staffel eingesetzt werden. Bei Würfen und Stößen sowie im Weitsprung (Wettkampf IV/1: Absprung aus der Zone) sind jeweils 3 Versuche erlaubt. Im Hochsprung scheidet die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer nach 3 aufeinanderfolgenden Fehlversuchen aus.
WK III/1 und IV/1 (Mixed)
Für jedes Mixed-Team werden 4 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer pro Disziplin zugelassen, von denen die Leistung je einer Teilnehmerin und eines Teilnehmers gewertet werden. Eine Teilnehmerin bzw. Teilnehmer darf nur in 3 Disziplinen einschließlich der Staffel eingesetzt werden.
Es werden zwei 4 x 75 m-Mixed-Staffeln / 4 x 50 m-Mixed-Staffeln zugelassen. Eine Mixed-Staffel besteht aus zwei Mädchen und zwei Jungen (Reihenfolge frei wählbar). Die erreichten Punktzahlen bei der 4 x 75 m -Mixed-Staffel / 4 x 50 m-Mixed-Staffel werden auf Grundlage der Tabelle der „Wertung männlich“ der nationalen Punktetabelle ermittelt. Bei Wurf, Stoß und Weitsprung sind jeweils 3 Versuche erlaubt. Im Hochsprung scheidet der/die Schüler/in nach 3 aufeinander folgenden Fehlversuchen aus.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich in jeder Wettkampfklasse die 4 punktbesten Kreis-/Stadtsieger aller Kreis-/Stadtfinalwettkämpfe im jeweiligen Bezirk.
Fehlerhafte Ergebnisse können nur berichtigt werden, wenn dies innerhalb von 2 Tagen nach dem Kreisentscheid durch ein neutrales Mitglied des jeweiligen Schiedsgerichts unter Vorlage der Originalwettkampflisten beim Bezirksausschuss (Obmann/Obfrau) beantragt wird. Für das Landesfinale qualifizieren sich grundsätzlich die Bezirkssieger. Zusätzlich kann pro Wettkampfklasse noch die punktbeste Mannschaft aller Zweitplatzierten bei den Bezirksfinals nachnominiert werden. Die Entscheidung über die Nachnominierung der besten zweitplatzierten Mannschaften trifft ausschließlich die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule nach Abschluss aller Bezirksfinalwettbewerbe.
Für Schülerinnen und Schüler, die beim BLV gemeldet sind, können die jeweiligen Startpass-Nummern bei der Meldung für das Landesfinale mit angegeben werden. Die Startpass-Nummern müssen spätestens zu Wettkampfbeginn beim Auswerter abgegeben werden. Die Weiterleitung zum BLV erfolgt nach Fertigstellung des Protokolls.
Erzielen im Bezirks- oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Punktzahl, so ist die Mannschaft für die nächsthöhere Ebene qualifiziert, die in der Mehrzahl der Disziplinen eine höhere Punktzahl erreicht hat. Besteht auch hier Gleichstand, entscheidet die höhere Punktzahl im Staffellauf. Besteht abschließend auch hier Gleichstand, entscheidet das Los.
Für das Bundesfinale qualifizieren sich die Landessieger der Jungen und Mädchen in der Wettkampfklasse II sowie die Landessieger der gemischten Mannschaft in der WK III/1.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
B-PROGRAMM
Der Arbeitskreis „Sport in Schule und Verein“ wählt für das Stadt- bzw. Kreisfinale des B-Programms aus den Angeboten des A-Programms die entsprechende Anzahl von Disziplinen aus und legt die Mannschaftsstärken und die Wertung fest.
Es wird empfohlen, aus den Angeboten des A-Programms in den Wettkampfklassen I, II, III/1 und III/2 mindestens 5 Disziplinen, in den Wettkampfklassen IV/1 und IV/2 mindestens 4 Disziplinen auszuwählen.
Schülerinnen bzw. Schüler, die im A-Programm starten oder gestartet sind, können im gleichen Schuljahr nicht am B-Programm teilnehmen.
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
Wollen Sie sich am B-Programm beteiligen, warten Sie bitte das Anschreiben Ihres Arbeitskreises ab und melden Sie dann mit dem hierfür vorgesehenen Online-Meldeprogramm (siehe oben).
Die WETTKAMPFKLASSEN III/2 und IV/2 finden Sie beim Internationalen Bodenseeschulcup.
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Rudern Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 16. Juni 2026.
Landesfinale: 17. Juli 2026
Terminsetzungen unter Vorbehalt!
| Bundesfinale in Berlin |
|
|
|
U18 (WK II)
Jungen | Mädchen |
U 16 (WK III)
Jungen | Mädchen |
Landessieger
Landesfinale in Oberschleißheim |
WK II
(2009-2011) |
WK III
(2012-2014) |
WK IV
(2014 und jünger) |
Jungen
1000m
4x+
Gig 4x+
|
Mädchen
1000m
4x+
Gig 4x+
|
Jungen
1000m
2x
4x+
Gig 4x+ |
Mädchen
1000m
2x
4x+
Gig 4x+ |
Jungen
500m
Gig 4x+ |
Mädchen
500m
Gig 4x+ |
Gig 4x+ Mixed |
| |
|
|
|
|
|
|
|
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN .jpg)
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Rudern nach den Ruderwettkampfregeln (RWR) des Deutschen Ruderverbandes (DRV) und den „Bestimmungen für das Jungen und Mädchenrudern“ der Deutschen Ruderjugend durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen wurden. Die Verbandsregeln können unter https://www.rudern.de/wettkampfsport/regeln eingesehen werden. Insbesondere wird auf die Maße der Gig-Boote und deren Ausführungsbestimmungen (Ziffer 2.3.2 RWR) hingewiesen.
Jede Bootsbesatzung muss aus Schülerinnen und Schülern einer Schule gebildet werden. Übersteigt die Teilnehmerzahl zehn Schülerinnen bzw. Schüler pro Schule, kann eine zweite Lehrkraft eingesetzt werden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Schülerin bzw. ein Schüler ist nur startberechtigt, wenn sie bzw. er ein Dokument der Schule (mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum) vorlegt, aus dem hervorgeht, dass gegen einen Start bei einer Ruderregatta keine ärztlichen Bedenken bestehen. Anstelle des Dokuments wird auch die Aufnahme in der Aktiven-Datenbank des DRV inkl. eingereichter ärztlicher Bescheinigung anerkannt. Die ärztliche Untersuchung muss nach dem 1. Oktober des aktuellen Schuljahres erfolgt sein. Die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auch für Steuerleute erforderlich.
Steuerleute
Steuerleute müssen in der Wettkampfklasse II mindestens dem Jahrgang 2012 angehören und dürfen nicht älter sein als Jahrgang 2009. Steuerleute in der Wettkampfklasse III müssen mindestens dem Jahrgang 2013 angehören und dürfen nicht älter sein als der Jahrgang 2012. Steuerleute in der Wettkampfklasse IV müssen mindestens dem Jahrgang 2015 angehören und dürfen nicht älter sein als Jahrgang 2009.
Steuerleute der Jahrgänge 2009 bis 2011 dürfen pro Tag nicht mehr als viermal an den Start gehen (unabhängig davon, ob diese steuern oder rudern; die Starts in der WK III bzw. WK IV zählen dabei mit).
Steuerleute der Jahrgänge „2012 und jünger“ dürfen pro Tag nicht mehr als zweimal an den Start gehen (unabhängig davon, ob diese steuern oder rudern). Ausnahme gemäß Bundesausschreibung 2025/2026: Steuerleute des Jahrgangs 2012 dürfen in der WK II maximal viermal steuern, wenn sie nicht rudern.
Für die Steuerleute der WK III und IV gibt es keine Gewichtsbeschränkung. In der WK II (Jungen und Mädchen) beträgt das Mindestgewicht der Steuerleute 55 kg (ein Ausgleich durch Zusatzgewicht von bis zu 15 kg ist möglich).
Eingesetzte Steuerleute müssen nicht dem Geschlecht der rudernden Mannschaft angehören.
Sicherheit
Aus Sicherheits- und Fairnessgründen sollten nur Mannschaften gemeldet werden, die die Rudergrundfertigkeiten wie Vorwärts- und Rückwärtsrudern sowie Wenden sicher beherrschen. Der Start erfolgt in alle Bootsklassen mit Startflößen. Insofern muss auch das Anfahren zum Start ausreichend geübt werden.
Hinweise zum Landesfinale
Unabhängig vom Qualifikationsmodus für das Bundesfinale in Berlin werden in allen Bootsklassen Landessieger ausgefahren und die ersten drei Plätze geehrt. Der Rennmodus (Vorläufe, Einzelzeitfahren) wird vom Regattaausschuss festgelegt und ggf. den Witterungsbedingungen vor Ort angepasst.
Hinweise zum Bundesfinale Berlin
Die Ausschreibung und Bestimmungen für das Bundesfinale in Berlin vom 15.-19.09.2026 sind unter https://www.jugendtrainiert.com/jtfo/rudern/ einzusehen.
Qualifikationsmodus für das Bundesfinale Berlin
a) Wettkampfklasse II (2009-2011)
Die Mannschaft in der WK II besteht aus mindestens 5 bis maximal 9 Schülerinnen bzw. Schülern inkl. Steuerperson, so dass sie in beiden der folgenden Rennen antreten kann:
• Renn-Doppelvierer mit Steuermann/-frau (4x+)
• Gig-Doppelvierer mit Steuermann/-frau (Gig 4x+)
Doppelstarts sind nur hier möglich.
(Beim Bundesfinale in Berlin ist als weitere Bootklasse der Achter mit Steuermann/-frau ausgeschrieben. Die qualifizierte Mannschaft hat beim Bundesfinale in Berlin die Möglichkeit, diese Bootsklasse zusätzlich zu besetzen. Dabei darf aber jedes Mannschaftsmitglied, ausgenommen Steuerleute, maximal in zwei Hauptrennen pro Tag an den Start gehen (RWR 2.6.1.3.).
b) Wettkampfklasse III (2012-2014)
Die Mannschaft in der WK III besteht aus mindestens 2 bis maximal 7 Schülerinnen bzw. Schülern inkl. Steuerperson, so dass sie in beiden der folgenden Rennen antreten kann:
• Renn-Doppelvierer mit Steuermann/-frau (4x+)
• Renn-Doppelzweier (2x)
Doppelstarts sind hier nicht möglich.
(Beim Bundesfinale in Berlin wird als weitere Bootklasse der Gig-Doppelvierer mit Steuermann/-frau ausgeschrieben. Die qualifizierte Mannschaft hat beim Bundesfinale die Möglichkeit, diese Bootsklasse zusätzlich zu besetzen. Ein Doppelstart einer Schülerin bzw. eines Schülers ist beim Bundesfinale möglich.)
c) Wertung für die Qualifikation zum Bundesfinale
Für das Bundefinale in Berlin qualifizieren sich die Mannschaften mit der besten Gesamtplatzierung (die Punktzahl ergibt sich aus der Addition der beiden Rennplatzierungen; die Mannschaft mit der so errechneten niedrigsten Punktzahl gewinnt). Die Wertungen für die Mannschaften, die nicht in das Finale kommen, ergeben sich aus den Zeiten der Vorläufe bzw. aus einem möglichen Einzelzeitfahren (siehe Hinweise zum Landesfinale). Bei Punktgleichheit entscheidet die Platzierung des Renn-Doppelvierers (4x+). Nimmt eine Schule mit zwei Mannschaften am Qualifikationsprozess teil, so kommt nur die bessere Mannschaft in die Wertung, die andere wird aus der Punktewertung gestrichen.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
TEILNAHMEBESCHRÄNKUNG
Jede Schule kann maximal 2 Boote pro Bootsklasse melden.
AUSGESCHRIEBENE RENNEN BEIM LANDESFINALE
| FINALLÄUFE |
Rennen |
Bootsklasse |
Abkürzung |
| |
Rennen 1 |
Gig-Doppelvierer mit Steuermann/-frau Jungen IV |
Gig 4x+ J IV |
| |
Rennen 2 |
Gig-Doppelvierer mit Steuermann/-frau Mädchen IV |
Gig 4x+ M IV |
| |
|
|
|
| (Quali Berlin) |
Rennen 3 |
Renn-Doppelvierer mit Steuermann/-frau Jungen III |
4x+ J III |
| (Quali Berlin) |
Rennen 4 |
Gig-Doppelvierer mit Steuermann/-frau Mädchen II |
Gig 4x + M II |
| (Quali Berlin) |
Rennen 5 |
Renn-Doppelzweier Jungen III |
2x J III |
| |
|
|
|
| (Quali Berlin) |
Rennen 6 |
Gig-Doppelvierer mit Steuermann/-frau Jungen II |
Gig 4x+ J II |
| (Quali Berlin) |
Rennen 7 |
Renn-Doppelvierer mit Steuermann/-frau Mädchen III |
4x+ M III |
| |
Rennen 8 |
Gig-Doppelvierer mit Steuermann/-frau Jungen III |
GIG 4x+J III |
| |
|
|
|
| (Quali Berlin) |
Rennen 9 |
Renn-Doppelzweier Mädchen III |
2x M III |
| |
Rennen 10 |
Gig-Doppelvierer mit Steuermann/-frau Mädchen III |
Gig 4x+ M III |
| (Quali Berlin) |
Rennen 11 |
Renn-Doppelvierer mit Steuermann/-frau Mädchen II |
4x+M II |
| |
|
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|
| |
Rennen 12 |
Mixed-Gig-Doppelvierer mit Steuermann/-frau II |
GIG 4x+ II Mixed* |
| (Quali Berlin) |
Rennen 13 |
Renn-Doppelvierer mit Steuermann/-frau Jungen II |
4x+ J II |
* In dem Mixed-Rennen bestehen die Mannschaften je zur Hälfte aus Mädchen und Jungen
MELDUNG
Die Bootsklassen-Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Nachmeldungen und Änderungen der Bootsklassen sind nach Meldeschluss nicht möglich.
Die namentlichen Meldungen der Mannschaften und der Bootsbesatzungen erfolgen spätestens 10 Tage vor dem Landesfinale. Hierfür wird den gemeldeten Mannschaften vorab ein entsprechender Meldebogen übermittelt. Die Schulleitung bestätigt die Richtigkeit der namentlichen Meldung sowie das Vorhandensein der ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
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Schwimmen A-PROGRAMM: Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics
statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025. Das B-Programm wird auf Stadt-/Kreisebene ausgetragen. Meldetermin: Termin des Arbeitskreises, spätestens 15. Mai 2026.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!.jpg)
A-PROGRAMM

B-PROGRAMM

WETTKAMPFKLASSEN: III/1, IV/1, IV/2 (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
WK III/1: maximal 9 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule
WK IV/1, IV/2: maximal 8 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Schwimmen nach den offiziellen Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die aktuell gültigen Wettkampfbestimmungen können auf den Internetseiten des Deutschen Schwimmverbandes (www.dsv.de) nachgelesen werden.
WERTUNG (gilt für A-Programm und Rhein-Main-Donau-Schulcup)
In den Einzeldisziplinen FREISTIL und BRUST werden je Mannschaft 3, in der Einzeldisziplin RÜCKEN 2 und in der Einzeldisziplin SCHMETTERLING 1 Teilnehmerin bzw. Teilnehmer (nicht in WK III/1, nicht in WK III/2) gewertet.
Die Zahl der startberechtigten Schülerinnen bzw. Schüler übersteigt die Zahl der gewerteten Schülerinnen bzw. Schüler um 1 in jeder Einzeldisziplin. Bei den Einzelstarts gibt es bei einer Disqualifikation kein Nachschwimmen.
Eine Schülerin bzw. ein Schüler darf höchstens in 3 Disziplinen (einschließlich der Staffel) eingesetzt werden. In jeder Staffeldisziplin kann nur jeweils eine Staffel starten.
Eine disqualifizierte Staffel kann in geänderter Mannschaftsaufstellung bezüglich der disqualifizierten Staffelteilnehmerin bzw. des Staffelteilnehmers einmal nachschwimmen. Bei Austausch ist die Regel maximal drei Starts pro Schülerin bzw. Schüler anzuwenden. Das Nachschwimmen erfolgt vor der letzten Staffel. Wird die nachschwimmende oder eine weitere Staffelmannschaft der gleichen Schulmannschaft disqualifiziert, scheidet die Mannschaft aus.
Das Wettkampfergebnis wird durch Addition der Wertungszeiten ermittelt. Ist die Gesamtzeit aller Wertungszeiten bei zwei oder mehreren Mannschaften gleich, entscheidet die bessere Platzierung bei der 8x50 m Freistil-Staffel über den besseren Rang in der Endplatzierung.
Jeder Wettkampf soll an einem Tag durchgeführt werden.
WETTBEWERB IN WK IV/1 und IV/2
Seit dem Schuljahr 2008/09 wird in den Wettkampfklassen IV/1 und IV/2 der „Talentwettbewerb Schwimmen“ durchgeführt. Dieser wird von drei Grundzielen bestimmt:
Förderung von vielseitigen Bewegungsformen im Wasser in Koordination mit der Atmung
Förderung der Grundtechniken im Rücken-, Brust- und Kraulschwimmen
Förderung der Motivation zum sportgerechten Schwimmen verbunden mit dem Willen zur Leistung
1. Wettkampfinhalte und Durchführungsbestimmungen
- 6 x 25 m Freistilstaffel, im Wechsel 3 x in Bauchlage und 3 x in Rückenlage
Der Start erfolgt vom Startblock (falls vorhanden) oder vom Beckenrand (außerhalb des Beckens). Erst wenn die Schwimmerin/der Schwimmer in Bauchlage die Wand berührt hat, kann die nächste Schwimmerin/der nächste Schwimmer im Wasser vom Beckenrand aus (Hände am Beckenrand) oder Hände an den Griffen des Startblockes (falls vorhanden) in der Rückenlage starten.
Die nachfolgende Schwimmerin/der nachfolgende Schwimmer in der Bauchlage startet erst vom Startblock (falls vorhanden) oder vom Beckenrand (außerhalb des Beckens), wenn die Schwimmerin/der Schwimmer in der Rückenlage die Wand berührt hat. Bei Wechselverstößen erfolgt eine Disqualifikation.
- 6 x 25 m Beinschlagstaffel, im Wechsel 3 x Wechselbeinschlag in Bauchlage mit Brett und 3 x Rückenwechselbeinschlag mit Brett
Es werden im Wechsel jeweils 25 m Wechselbeinschlag in Bauchlage und 25 m Wechselbeinschlag in Rückenlage geschwommen. Die Schwimmerin bzw. der Schwimmer startet im Wasser vom Beckenrand mit dem Schwimmbrett in einer Hand und mit der anderen Hand am Beckenrand. Die nächste Schwimmerin bzw. der nächste Schwimmer startet im Wasser mit seinem eigenen Brett und einer Hand am Beckenrand erst dann, wenn die bzw. der Schwimmende die Wand mit dem Brett berührt hat. Der Abstoß vom Beckenrand erfolgt mit dem Brett in den Händen. Auf der ganzen Strecke wird das Brett mit beiden Händen festgehalten. Bei Wechselverstößen erfolgt eine Disqualifikation.
- 4 x 25 m Brustschwimmstaffel
Sportgerechtes Brustschwimmen wird gefordert. Der Start erfolgt vom Startblock (falls vorhanden) oder vom Beckenrand (außerhalb des Beckens). Beim Wechsel und Zielanschlag muss mit beiden Händen angeschlagen werden. Bei Wechselverstößen erfolgt eine Disqualifikation.
- 6 x 25 m Koordinationsstaffel: im Wechsel 3 x in Bauchlage Brustschwimmarmbewegung mit kontinuierlichem Wechselbeinschlag und 3 x Rückenlage seitengleiche Rückenschwimmarmbewegung mit kontinuierlichem Brustschwimmbeinschlag
Der Start erfolgt vom Startblock (falls vorhanden) oder vom Beckenrand (außerhalb des Beckens). Nach dem Start kann die Schwimmerin/der Schwimmer gleiten (kein Brusttauchzug und keine Delfinkicks erlaubt) und muss dann sofort die Koordinationsübung (Brustarme mit Kraulbeinen) ausführen. Erst wenn die bzw. der Schwimmende die Wand berührt hat, kann die nächste Schwimmerin bzw. der nächste Schwimmer im Wasser vom Beckenrand aus (Hände am Beckenrand) oder Hände an den Griffen des Startblocks (falls vorhanden) in der Rückenlage die Koordinationsübung (Rückengleichschlag mit Brustbeinen) starten. Danach startet die Schwimmerin bzw. der Schwimmer in Bauchlage vom Startblock (falls vorhanden) oder vom Beckenrand (außerhalb des Beckens). Bei Verstößen gegen die zu schwimmende Koordination werden gegen die betroffene Schwimmerin bzw. den betroffenen Schwimmer 5 Strafsekunden verhängt, die zur Endzeit der geschwommenen Staffelzeit addiert werden. Bei Wechselverstößen erfolgt eine Disqualifikation.
- 10 Minuten Mannschaftsdauerschwimmen
(6 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer pro Mannschaft auf einer Bahn; Schwimmtechnik beliebig, kann auch gewechselt werden)
Jede Mannschaft schwimmt auf einer Bahn mit 6 Schwimmerinnen bzw. Schwimmern. Es werden aus organisatorischen Gründen nur vollständig geschwommene 25 m gezählt. Bei Abpfiff zählen die Schwimmerinnen bzw. Schwimmer auf der Strecke nicht mehr. Die Mannschaft startet vom Beckenrand (außerhalb) gemeinsam oder kurz aufeinander folgend, wobei die Zeit mit dem Startsignal läuft.
2. Wertung
Die Wertung erfolgt durch Addition der in den einzelnen Teilwettkämpfen (WK 1–4) erreichten Zeiten. Im Wettkampf 5 gibt es für jede vollständig geschwommenen 25 m eine Bonussekunde, die von der Gesamtzeit (Addition von WK 1–4) abgezogen wird (Empfehlung: Zeitnehmer/in und Wenderichter/in führen eine Strichliste). Sieger ist die Mannschaft mit der niedrigsten Zeit (bei Beachtung von evtl. Strafsekunden in der Koordinationsstaffel).
Bei Zeitgleichheit entscheidet die bessere Platzierung in der Koordinationsstaffel.
Beim Landesfinale gibt es eine getrennte Wertung von WK IV/1 und WK IV/2 (der zeitbeste Landessieger qualifiziert sich für das Bundesfinale).
3. Organisations- und Wettkampfbestimmungen
3.1 Zugelassen sind Mädchen- und Jungenmannschaften.
3.2 Eine Mannschaft besteht aus maximal 8 Schülerinnen/Schülern.
3.3 Es sind nur 4 Starts pro Schülerin bzw. pro Schüler zugelassen.
3.4 Eine disqualifizierte Staffel einer Mannschaft kann in geänderter Besetzung und unter Beachtung der Regelungen in Ziffer 3.3 nachschwimmen. Das Nachschwimmen erfolgt im Anschluss an den letzten Wettkampf. Wird die nachschwimmende oder eine weitere Staffelmannschaft der gleichen Schulmannschaft disqualifiziert, scheidet die Mannschaft aus.
3.5 Es wird die Zweistartregel angewandt.
QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich in jeder Wettkampfklasse die 3 zeitschnellsten Kreis-/ Stadtsieger aller Kreis-/Stadtfinalwettkämpfe im Bezirk bei mehr als 3 beteiligten Arbeitskreisen. Zusätzlich können sich pro Wettkampfklasse noch bis zu 2 Mannschaften qualifizieren, die eine bessere Gesamtzeit als der Kreis-/ Stadtsieger mit der drittbesten Gesamtzeit aufweisen. Für das Landesfinale qualifizieren sich grundsätzlich die Bezirkssieger.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
B-PROGRAMM
Das B-Programm ist für Schulen vorgesehen, an denen zwar regelmäßiger Schwimmunterricht durchgeführt werden kann, die Schülerinnen und Schüler jedoch die Fülle der in den einzelnen Wettkampfklassen des A-Programms geforderten Disziplinen noch nicht beherrschen.
Der Arbeitskreis „Sport in Schule und Verein“ wählt aus den Angeboten des A-Programmes in jeder Wettkampfklasse mindestens vier Disziplinen aus, gegebenenfalls unter Veränderung der Streckenlänge und der Anzahl der Staffelschwimmer.
WICHTIGER HINWEIS
Wollen Sie sich am B-Programm beteiligen, warten Sie bitte das Anschreiben Ihres ARBEITSKREISES „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ ab und melden Sie dann mit dem hierfür vorgesehenen Online-Meldeprogramm (s.o.).
Die WETTKAMPFKLASSEN II und III/2 finden Sie beim Rhein-Main-Donau-Schulcup.
Die Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
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Ski Alpin Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt. Meldetermin: 15. Oktober 2025. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: III und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften). .jpg)
Bitte beachten (WK IV): Aufgrund der Verdichtung des Wettkampfkalenders ist ab dem Schuljahr 2024/25 der ältere Jahrgang der WK IV (Jungen und Mädchen) beim Bundesfinale Winter startberechtigt. Die Landessieger 2026 in der WK IV (Jungen und Mädchen) qualifizieren sich für das Bundesfinale Winter 2026.
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler: maximal 5 von einer Schule
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Alpinen Skilauf nach der Deutschen Wettkampfordnung für Skilauf (DWO) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die Wettkampfordnung steht als Download im Internet zur Verfügung: www.deutscherskiverband.de/leistungssport_ski-alpin_regelwerk_de,355.html
Sofern es die Witterungslage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.
WETTKAMPFINHALT - Kreis- und Bezirksebene
Riesenslalom (Geschicklichkeitslauf) in einem Durchgang.
>> Bauelemente des Alpinen Geschicklichkeitslaufes finden Sie hier.
WETTKAMPFINHALT - LANDESFINALE
Riesenslalom in 2 Durchgängen
1. Durchgang
Die Startreihenfolge richtet sich nach der Meldung der jeweiligen Schulmannschaften.
2. Durchgang
Im 2. Durchgang erhalten alle Läuferinnen und Läufer ein Startrecht, auch die im 1. Durchgang ausgeschiedenen und disqualifizierten.
Die ersten 30 des 1. Durchganges starten in umgekehrter Reihenfolge, dann folgen die weiteren im 1. Durchgang ins Ziel gekommenen Läuferinnen und Läufer gemäß der Rangliste des ersten Durchganges. Im Anschluss an diese starten die ausgeschiedenen Läuferinnen und Läufer des 1. Durchganges in der ihrem Ausscheiden entgegengesetzten Reihenfolge.
WERTUNG
In jedem Durchgang müssen mindestens 3 Läuferinnen bzw. Läufer pro Schulmannschaft das Ziel regulär erreichen. Die Mannschaftswertung setzt sich aus der Zeitsumme der 3 besten Leistungen innerhalb einer Schulmannschaft je Durchgang zusammen.
AUSRÜSTUNG
Alpinski, Helm und Rückenprotektor sind verpflichtend vorgeschrieben.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
QUALIFIKATION
Auf Kreisebene können im Rahmen der Talentsichtung bis zu drei Mannschaften pro Schule gemeldet werden. Pro Schule kann sich maximal eine Mannschaft pro Wettkampfklasse zum Bezirksfinale qualifizieren.
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich die jeweiligen Kreissieger jeder Wettkampfklasse. Sind beim Kreisfinale in einer Wettkampfklasse mehr als sechs Mannschaften gestartet, kann zum Bezirksfinale in der betreffenden Wettkampfklasse eine weitere Mannschaft einer weiteren Schule zugelassen werden.
Dabei darf beim Bezirksfinale die Anzahl der Mannschaften pro Wettkampfklasse die Anzahl der Kreise im Bezirk nicht überschreiten.
Für das Landesfinale qualifizieren sich in den Wettkampfklassen IV aus den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Landeshauptstadt München jeweils die Bezirkssieger. Aus dem Regierungsbezirk Schwaben sind zwei Mannschaften (jeweils Mädchen und Jungen), aus dem Regierungsbezirk Oberbayern sind drei Mannschaften (jeweils Mädchen und Jungen) beim Landesfinale startberechtigt. In der Wettkampfklasse IV (Jungen und Mädchen) qualifizieren sich die Landessieger für das Bundesfinale von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics.
Erzielen im Kreis-, Bezirks- oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften das gleiche Mannschaftsergebnis, so entscheidet die Addition der Zeiten der zwei besten Schülerinnen bzw. Schüler über die Platzierung bzw. gegebenenfalls über die Qualifikation für die nächsthöhere Ebene.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Nicht termingerecht gemeldete Schülerinnen und Schüler können nicht mehr in die Startliste aufgenommen werden und nur im Anschluss an das gesamte Starterfeld starten.
Angebot für Einzelstarterinnen und Einzelstarter auf Kreis- und Regionalebene in der WK IV:
Auch in diesem Schuljahr werden zusätzlich Einzelstarterinnen und Einzelstarter zugelassen. Schulsport soll auch Talentsichtung sein, deshalb dürfen die teilnehmenden Einzelstarterinnen und Einzelstarter keine Kadermitglieder (Gau, BSV) sein.
Qualifikation:
– auf Kreisebene werden bis zu je 3 Einzelstarterinnen und Einzelstarter zugelassen.
– für das Bezirksfinale können neben den qualifizierten Schulmannschaften alle Schülerinnen und Schüler gemeldet werden, die beim Kreisentscheid in der Einzelwertung ihrer Klasse höchstens 20% hinter der Bestzeit liegen.
Betreuung der Einzelstarterinnen und Einzelstarter:
Die Betreuung der Einzelstarterinnen und Einzelstarter (Anreise, Betreuung beim Wettbewerb) obliegt der Schule, die die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer besucht. Es empfiehlt sich, einzelne Schülerinnen bzw. Schüler qualifizierten Mannschaften anderer Schulen anzuschließen. |
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Skilanglauf Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: .jpg)
WK II, III (Jungen, Mädchen)
WK IV (Jungen, Mädchen und Gemischte Mannschaft)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
Wettkampfklasse III: maximal 7 von einer Schule
Wettkampfklasse II und IV (Jungen bzw. Mädchen): maximal 5 von einer Schule
Wettkampfklasse IV (gemischte Mannschaft): 3 Jungen und 3 Mädchen von einer Schule
In der WK II sind bei Jungenmannschaften bis zu 2 Mädchen startberechtigt!
Lehrkraft: 1
WETTBEWERBSBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Skilanglauf nach der Deutschen Wettkampfordnung für Skilauf (DWO) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Wettlaufordnung DWO steht als Download im Internet unter:
www.deutscherskiverband.de/leistungssport_langlauf_regelwerk_de,381.html
Sofern es die Witterungslage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.
KREISFINALE
Wettkampfklasse II
In der Wettkampfklasse II wird ein 4 km-Einzellauf durchgeführt. Das beste Ergebnis in der Klassischen Technik und die zwei schnellsten Zeiten in der Freien Technik ergeben das Mannschaftsergebnis. In den Einzelläufen können höchstens 3 Schüler/innen in der Freien Technik und nur in den Startgruppen 3 bis 5 starten.
KREISFINALE / BEZIRKSFINALE
Wettkampfklasse III
2,5 km-Einzellauf oder bis zu ca. 2 km Techniksprint in der Freien Technik
Die Summe der 5 besten Läufer/innen ergibt das Mannschaftsergebnis.
Wettkampfklasse IV
Wettkampfklasse IV (gemischte Mannschaft)
bis zu ca. 1,5 km Techniksprint in der Freien Technik
Max. 6 Läufer/innen, wobei die 2 schnellsten Zeiten der Einzelläuferinnen und die 2 schnellsten Zeiten der Einzelläufer addiert werden.
Wettkampfklasse IV (Jungen bzw. Mädchen)
2 km-Einzellauf oder bis zu ca. 2 km Techniksprint
Das beste Ergebnis in der Klassischen Technik und die zwei schnellsten Zeiten in der Freien Technik ergeben das Mannschaftsergebnis. In der WK IV (Jungen bzw. Mädchen) können in den Einzelläufen höchstens 3 Schüler/innen in der Freien Technik und nur in den Startgruppen 3 bis 5 starten.
LANDESFINALE
Beim Landesfinale werden in jeder Wettkampfklasse Einzelläufe und ein Staffelwettbewerb durchgeführt.
Staffeln dürfen nur aus jenen Läuferinnen und Läufern gebildet werden, die auch in den Einzelläufen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind.
Wettkampfklasse III:
- Bis zu ca. 2 km Techniksprint in der Freien Technik
- 3 x 2,5 km Staffel
Eine Staffel besteht aus 3 Schüler/innen. Die Startläuferin/Der Startläufer startet in der Klassischen Technik. Es können höchstens 2 Schüler/innen in der Freien Technik starten. Jede Mannschaft kann zwei Staffeln stellen.
- Wertung:
Für die Gesamtmannschaftswertung zählen die Summe der Zeiten der 5 besten Einzelläufer/innen und die Zeit der besten Staffel jeder Mannschaft.
Wettkampfklasse IV:
1. Gemischte Mannschaft (WK IV Mixed)
- Bis zu ca. 1,5 km Techniksprint in der Freien Technik
Max. 6 Läufer/innen, wobei die 2 schnellsten Zeiten der Einzelläuferinnen und die 2 schnellsten Zeiten der Einzelläufer addiert werden.
- 4 x 2 km Staffel
Im Staffelwettbewerb (4 x 2 km) starten in einer Staffel 2 Mädchen und 2 Jungen, wovon jeweils ein Mädchen und ein Junge in der Klassischen Technik laufen müssen. Die Reihenfolge der Staffel ist wie folgt festgelegt:
1. Starter: Mädchen (Klassische Technik)
2. Starter: Junge (Klassische Technik)
3. Starter: Mädchen (Freie Technik)
4. Starter: Junge (Freie Technik)
Jede Mannschaft stellt eine Staffel.
- Wertung:
Für die Gesamtmannschaftswertung zählen die Summe der Zeiten der 2 besten Einzelläuferinnen (Mädchen), der 2 besten Einzelläufer (Jungen) und die Staffelzeit.
2. Jungen bzw. Mädchen
- Bis zu ca. 2 km Techniksprint
Max. 5 Läufer/innen, von denen das beste Ergebnis in der Klassischen Technik und die 2 schnellsten Zeiten in der Freien Technik gewertet werden. 3 Läufer/innen können in den Einzelläufen in der Freien Technik starten (Startgruppe 3, 4 und 5!).
- 3 x 2 km Staffel
Die Startläuferin/Der Startläufer startet in der Klassischen Technik.
- Wertung
Die drei schnellsten Zeiten und das Staffelergebnis ergeben die Gesamtzeit.
Im Sinne der Inklusion findet im Rahmen des Landesfinales auch das Landesfinale Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten „Sehen/körperliche und motorische Entwicklung“ (>> zur Ausschreibung) und „Geistige Entwicklung“ (>> zur Ausschreibung) statt.
Die Meldung der Sportart Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt „Sehen/körperliche und motorische Entwicklung“ oder „Geistige Entwicklung“ erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ Zeile (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics Landesfinale/Bundesfinale.
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich die jeweiligen Kreissieger der Wettkampfklassen III (Jungen und Mädchen) und IV (Jungen, Mädchen und Gemischte Mannschaft). Sind beim Kreisfinale in einer Wettkampfklasse mehr als sechs Mannschaften gestartet oder ist der Abstand des Zweitplatzierten eines leistungsstarken Kreises sehr gering, kann zum Bezirksfinale in der betreffenden Wettkampfklasse vom Bezirksausschuss eine weitere Mannschaft zugelassen werden. Dabei darf beim Bezirksfinale die Anzahl der Mannschaften pro Wettkampfklasse die Anzahl der Kreise im Bezirk nicht überschreiten.
Für das Landesfinale qualifizieren sich in den Wettkampfklassen III (Jungen und Mädchen) und IV (Jungen, Mädchen und Gemischte Mannschaft) aus den Regierungsbezirken Schwaben, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken sowie der Landeshauptstadt München jeweils die Bezirkssieger. Aus den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und der Oberpfalz sind jeweils die Mannschaften auf Platz 1 und Platz 2 des Bezirksfinales startberechtigt.
Für das Bundesfinale des Wettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics qualifizieren sich in der Wettkampfklasse III (Jungen bzw. Mädchen) und in der Wettkampfklasse IV (gemischte Mannschaft) jeweils die Mannschaften auf Platz 1 und Platz 2 des Landesfinales. Darüber hinaus qualifiziert sich in den Wettkampfklassen mit dem Förderschwerpunkt „Sehen/körperliche und motorische Entwicklung“ sowie „Geistige Entwicklung“ jeweils die Mannschaft auf Platz 1 des Landesfinales.
Erzielen im Stadt-, Kreis-, Bezirks- oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften das gleiche Gesamtmannschaftsergebnis, so entscheidet über die Platzierung bzw. gegebenenfalls über die Qualifikation für die nächsthöhere Ebene
1. die Addition der Zeiten der vier besten Läuferinnen bzw. Läufer in den WK II und III bzw. der zwei besten Läuferinnen bzw. Läufer in der WK IV oder
2. die bessere Staffelzeit (sofern eine Staffel gelaufen wurde).
Hinweis für das Bundesfinale: Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.
Angebot für Einzelstarterinnen bzw. Einzelstarter in der WK IV
Da an vielen, v. a. kleineren Schulen keine Mannschaften zustande kommen bzw. Mannschaften durch ihr nicht ausreichendes Ergebnis schon frühzeitig ausscheiden, bleiben häufig einzelne Talente unentdeckt.
Daher werden in diesem Schuljahr in WK IV zusätzliche Einzelstarterinnen bzw. Einzelstarter zugelassen. Die teilnehmenden Einzelstarterinnen bzw. Einzelstarter dürfen noch nicht beim Bayerischen Skiverband erfasst sein (z.B. Teilnahme an Gau- und Bayerischen Meisterschaften und zentralen Lehrgängen, Kadermitglieder). Das Wettkampfprogramm ist mit dem der Mannschaftswettbewerbe identisch und wird gemeinsam durchgeführt.
Qualifikation:
– Auf Kreis- oder Regionalebene können neben Mannschaften auch einzelne Schülerinnen und Schüler starten.
– Für das Bezirksfinale können neben den qualifizierten Schulmannschaften alle Schülerinnen und Schüler gemeldet werden, die beim Kreisentscheid in der Einzelwertung aller Teilnehmer unter den ersten 15 ihrer Wettkampfklasse liegen, jedoch höchstens 15% unter der gemittelten Zeit der 5 Besten.
Betreuung der Einzelstarterinnen bzw. Einzelstarter
Die Betreuung der Einzelstarterinnen bzw. Einzelstarter (Anreise, Betreuung beim Wettbewerb) obliegt der Schule, die die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer besucht. Es empfiehlt sich, einzelne Schülerinnen und Schüler qualifizierten Mannschaften anderer Schulen anzuschließen. |
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Tennis Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!
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WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften). .jpg)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
Wettkampfklasse II, III und IV: maximal 6 von einer Schule
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Tennis nach den offiziellen Wettspielbestimmungen des Bayerischen Tennis-Verbandes (BTV) und den Tennisregeln des ITF in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Regeln und Ordnungen sind gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Tennis-Verbandes (BTV), Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, Telefon (0 89) 15 70 26 41, zu beziehen.
Spielberechtigt für die Einzel bzw. die Doppel sind alle Spielerinnen und Spieler der namentlichen Meldung, die bei Abgabe der Einzel- bzw. der Doppelaufstellung offensichtlich spielfähig anwesend sind (vgl. Regionalliga-Statut § 58, Abs. 3).
In der WK IV sind bei Jungenmannschaften bis zu 2 Mädchen startberechtigt.
REGELUNGEN FÜR ALLE SPIELE DER SCHULSPORTWETTKÄMPFE IM TENNIS
Bei den Schulsport-Wettbewerben werden wie beim BTV im Einzel und Doppel zwei normale Sätze bis 6 und ein evtl. notwendiger dritter Satz als Match-Tie-Break gespielt. Den ITF-Regeln gemäß (Anhang - Alternative Zählweisen) kann mit Kurzsätzen bis 4 gespielt werden. Hierbei sind Satzergebnisse von 4:0, 4:1; 4:2, 5:3 und 5:4 (bei 4 beide Tie-Break) möglich. Kurzsätze oder „No-Ad“ im Doppel, z.B. aufgrund der Witterung, sind möglich.
Mannschaftsmeldung
Die Mannschaftsmeldung ist verbindlich nach den Leistungsklassen des BTV zu erstellen. Die Leistungsklassen sind der namentlichen Mannschaftsmeldungen der Vereine zu entnehmen, welche am 15.03.2026 veröffentlicht werden. Sind mehrere Spielerinnen bzw. Spieler in einer LK (z.B. 20,1), entscheidet bei Ranglistenspielerinnen bzw. -spielern der Platz der Alpha-Rangliste des DTB oder BTV-Rangliste vom 31.12.2025. Bei den anderen gleicher LK ist die Reihenfolge beliebig, sofern sie nicht im selben Verein gelistet sind. Hier gilt wiederum die namentliche Mannschaftsmeldung des Vereins. Spielerinnen und Spieler ohne LK sind nach Ermessen der Schule hinter die LK-Spielerinnen und LK-Spieler zu stellen. Die Mannschaftsmeldungen (neues Ranglistenformular) müssen bis zum 20. März 2026 den Bezirksschulobleuten zur Einsicht übermittelt werden. Die Detailinformationen bezüglich der Mannschaftsmeldungen (s. neues Ranglistenformular) sind unbedingt zu beachten. Ein Spielantritt ohne überprüfte Meldeliste ist nicht möglich.
Rangliste
- Die Wettkampfleiterin bzw. der Wettkampfleiter bestätigt die Mannschaftsmeldung mit Datum und Unterschrift und gibt sie nach dem Wettkampf der Mannschaftsbetreuerin bzw. dem Mannschaftsbetreuer zurück. Die teilnehmenden Schulen sind verpflichtet, in die Mannschaftsmeldung die Leistungsklassen einzutragen und evtl. mit Verbandsrangliste zu kennzeichnen (Alpha-Rangliste des DTB oder BTV-Rangliste vom 31.12.2025).
- Während eines Turniers kann von Begegnung zu Begegnung nur gemäß der Mannschaftsmeldung aufgestellt werden. Alle Verantwortlichen (Bezirksschulobleute und/oder Mannschaftsbetreuerinnen bzw. -betreuer) müssen im Besitz der entsprechenden Verbandsrangliste sein, damit eine echte Kontrolle bzw. Bestätigung der Mannschaftsmeldung möglich ist.
- Schülerinnen bzw. Schüler, die ihre Schule wechseln, können gemäß der Leistungsklasse in die Rangliste eingeordnet werden. Zur vorhandenen Mannschaftsmeldung muss die veränderte Mannschaftsmeldung mit der schulischen Bestätigung des Neueintritts der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers vorgelegt werden.
- Ein Start ohne kontrollierte Mannschaftsmeldung ist nicht möglich. Auf höheren Qualifikationsebenen müssen auf der Mannschaftsmeldung die Unterschriften der Wettkampfleiterinnen bzw. Wettkampfleiter der vorangegangenen Ausscheidungen feststellbar sein.
Spielbögen sind auf der LAS-Homepage in der Rubrik Schulsportwettbewerbe > Downloads eingestellt.
Jede Schule stellt für jede Begegnung bis einschließlich des Bezirkshalbfinales die Hälfte der neuen oder einmal bei einem Verbandsrundenwettkampf gespielten Bälle (Turnierbälle).
Für die Begegnungen der Bezirks-, Qualifikations- (NORD/SÜD) und Landesfinalspiele werden Bälle (Dunlop BTV 3.0) gestellt.
Alle Spielerinnen und Spieler müssen zusätzliches Schuhwerk (profillos) für die evtl. wetterbedingte Austragung der Spiele in der Halle bereithalten.
WETTKAMPFKLASSEN II und IV - Austragungsmodus
1. Es werden 4 Einzel und 2 Doppel ausgetragen.
2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 6 Spielerinnen bzw. Spielern. Eine 5. Spielerin/ein 5. Spieler ist im Doppel nicht vorgeschrieben. Für die Doppel erhalten die Spielerinnen bzw. Spieler ebenfalls die Platzziffern 1 bis 4. Die Summe der Platzziffern des 1er-Doppels darf nicht größer sein als die des 2er-Doppels. Sollte die Summe der Platzziffern beider Doppel gleich sein, dann darf die Spielerin bzw. der Spieler mit der Platzziffer 1 auch im zweiten Doppel spielen.
3. Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
4. Die Spielfolge ist wie folgt festgelegt:
| |
Mannschaft A |
Mannschaft B |
| 1. Spiel |
Einzel A2 – |
Einzel B2 |
| 2. Spiel |
Einzel A4 – |
Einzel B4 |
| 3. Spiel |
Einzel A1 – |
Einzel B1 |
| 4. Spiel |
Einzel A3 – |
Einzel B3 |
| 5. Spiel |
Doppel A1 – |
Doppel B1 |
| 6. Spiel |
Doppel A2 – |
Doppel B2 |
WETTKAMPFKLASSE III - Austragungsmodus
1. Es werden 2 Einzel und 2 Doppel ausgetragen.
2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 6 Spielerinnen bzw. Spielern, von denen jeweils 5 während einer Begegnung eingesetzt werden müssen. Die bzw. der bei der Doppelmeldung auf Position 1 aufgestellte Spielerin bzw. Spieler muss im ersten Doppel eingesetzt werden.
3. Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
4. Die Spielfolge ist wie folgt festgelegt:
| 1. Spiel |
Einzel A1 – |
Einzel B1 |
| 2. Spiel |
Einzel A2 – |
Einzel B2 |
| 3. Spiel |
Doppel A1 – |
Doppel B1 |
| 4. Spiel |
Doppel A2 – |
Doppel B2 |
Entscheidungen (WK II, III und IV):
Zweierbegegnungen:
Jedes gewonnene Einzel und Doppel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
Hat jede Mannschaft nach Abschluss der Begegnung gleich viele Punkte gewonnen – 3:3 (bzw. 2:2 WK III) –, so wird die Entscheidung nach folgenden Kriterien in nachstehender Reihenfolge herbeigeführt:
– bei Wettkämpfen mit 2 Gewinnsätzen
a) Anzahl der gewonnenen Sätze;
b) bei gleicher Anzahl der gewonnenen Sätze gilt die Anzahl der gewonnenen Spiele in allen Sätzen;
c) sofern die Anzahl der Spiele für beide Mannschaften gleich ist, entscheidet der Sieg im 2. Doppel.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Aus sportfachlichen Gründen muss im Tennis von der Ebene der Regionalausscheidungen an in Ausscheidungsrunden gespielt werden. Die Bezirksausschüsse „Sport in Schule und Verein“ stellen in Zusammenarbeit mit den Bezirksschulobleuten die Spielpaarungen zusammen und teilen den Mannschaften die Qualifikationsebene (Regionalausscheidungen bzw. Bezirksfinale) mit. Die Bezirkssieger ermitteln in zwei weiteren Ausscheidungsrunden die beiden Teilnehmer am Landesfinale in jeder Wettkampfklasse.
ERMITTLUNG DER TEILNEHMER AM LANDESFINALE
Die Sieger aus den Bezirken und der Landeshauptstadt München ermitteln in 2 Qualifikationsrunden die beiden Landesfinalteilnehmer jeder Wettkampfklasse bei Jungen und Mädchen.
In diesem Schuljahr finden diese Begegnungen folgendermaßen statt:
| 1. Qualifikationsrunde: |
1) München – Schwaben
|
2) Niederbayern – Oberbayern |
| |
3) Mittelfranken – Oberpfalz
|
4) Unterfranken – Oberfranken |
2. Qualifikationsrunde:
|
Sieger 1) : Sieger 2) |
Sieger 3) : Sieger 4) |
|
Landesfinale: Die beiden Sieger der 2. Runde spielen im Landesfinale
|
Die Mannschaft aus dem jeweils erstgenannten Bezirk genießt Heimrecht, das aber auch an den Gegner abgetreten werden kann.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
LEISTUNGSKLASSEN-WERTUNG/RANGLISTEN
• Für die Leistungsklassen-Wertung (WK II, WK III und WK IV Jungen und Mädchen) zählen die Ergebnisse beim Bezirks-, Quali-NORD/SÜD- und Landesfinale, an denen zwei Spielerinnen bzw. Spieler mit Verein, ID-Nummer und LK beteiligt sind (Einzel- und Doppel; auch bei einer möglichen Begegnung Junge:Mädchen in der WK IV).
• Nur die Ergebnisse des Bundesfinales zählen auch für die Ranglisten.
• Für die Erfassung sind die Landesverbände verantwortlich (die Übermittlung erfolgt gesammelt auf Bezirksebene durch die Bezirksschulobleute, auf NORD/SÜD-Quali-Ebene durch die LASPO und auf Landesebene durch den Landesschulobmann bis spätestens zum letzten Schultag des laufenden Schuljahres und nur sofern die zuständigen Betreuerinnen und Betreuer dies beim Wettbewerb vermerkt haben; ein Einreichen im Nachgang ist nach Rücksprache mit dem Bayerischen Tennisverband nicht möglich).
|
Tischtennis Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II, III/1, III/2 und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften). .jpg)
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
maximal 7, mindestens 6 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule
Ausnahmen WK III/2 Mädchen und IV Mädchen: maximal 5, mindestens 4 Schülerinnen von einer Schule
In den Wettkampfklassen III/2 und IV dürfen in einer Jungenmannschaft bis zu 3 Mädchen spielen.
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Tischtennis nach den offiziellen Regeln des Internationalen Tischtennis-Verbandes und der Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Siehe auch: https://www.tischtennis.de/dttb/regeln-satzung/satzung-ordnungen.html
Es wird nach der offiziellen Aufschlagregel gespielt.
AUSTRAGUNGSMODUS
– Bei den Schulsportwettkämpfen werden alle Turniere in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen.
– Bei mehr als 4 beteiligten Mannschaften müssen 2 Gruppen gebildet werden.
– Für die Festlegung des Endstandes gelten folgende Kriterien:
- Punktdifferenz – Spieldifferenz – Satzdifferenz – Balldifferenz
– Bei Turnierspielen und beim Landesfinale werden alle Begegnungen durchgespielt.
- Spielfolge (für WK II, III/1 Jungen und Mädchen, III/2 Jungen und IV Jungen)
1. Spiel: Doppel 6. Spiel: Einzel 2
2. Spiel: Doppel 2 7. Spiel: Einzel 3
3. Spiel: Einzel 5 8. Spiel: Einzel 4
4. Spiel: Einzel 6 9. Spiel: Doppel 3
5. Spiel: Einzel 1
- Spielfolge (für WK III/2 Mädchen und IV Mädchen)
1. Spiel: D A1 – B1 5. Spiel: E A3 – B3
2. Spiel: D A2 – B2 6. Spiel: E A4 – B4
3. Spiel: E A1 – B1 7. Spiel: D A3 – B3
4. Spiel: E A2 – B2
Vor Beginn einer Begegnung gibt die Mannschaftsbetreuerin bzw. der Mannschaftsbetreuer der Wettkampfleiterin bzw. dem Wettkampfleiter bekannt, welche 6 (4 bei WK III/2 und IV Mädchen) Spielerinnen bzw. Spieler der Rangliste die Einzelspiele bestreiten (Eintragung auf dem Spielbogen).
Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn zu Beginn einer Begegnung weniger als 6 Spielerinnen bzw. Spieler (4 bei Mädchen III/2, IV) spielbereit sind. Über Ausnahmen vor Ort (z. B. beim Auftreten von Verletzungen, Krankheiten) entscheidet die Turnierleitung.
Die im Spielbogen vorne genannte Schule trägt ihre Doppel zunächst ein, kann aber die Eintragung verdecken. Wenn eine Schule ihre Doppel in den Spielbogen einträgt, geschieht dies ohne Kenntnis der Doppelpaarungen der anderen Mannschaft.
In allen Wettkampfklassen kann die Doppel-Aufstellung unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen von Spiel zu Spiel geändert werden:
– Die in einem Spiel auf den Plätzen 1 bis 4 eingesetzten Spielerinnen bzw. Spieler müssen im Doppel 1 oder 2 spielen.
– Im Doppel 3 dürfen nur Spielerinnen bzw. Spieler eingesetzt werden, die im jeweiligen Wettkampf ab Platz 5 aufgestellt sind.
– Jede Spielerin bzw. jeder Spieler darf nur einmal im Doppel eingesetzt werden.
- Doppel-Aufstellung (WK III/2 Mädchen und IV Mädchen)
Doppel 3 kann frei gewählt werden unter Beachtung folgender Bestimmungen:
– Es darf nicht identisch mit D1 oder D2 sein.
– Die Quersumme aus den Ranglistenplätzen 1–5 des Turniertages muss mindestens 5 sein.
– Es darf auch die Schülerin eingesetzt werden, die am Turniertag den Ranglistenplatz 5 hat.
In einer Jungenmannschaft dürfen bis zu 3 Mädchen spielen.
REGELUNGEN FÜR ALLE SPIELE DER SCHULSPORTWETTKÄMPFE TISCHTENNIS
- Ein Satz endet bei 11 Gewinnpunkten. Bei 10:10 geht ein Satz in die Verlängerung, in der man zum Sieg zwei Punkte Vorsprung benötigt.
- Es werden grundsätzlich 3 Gewinnsätze (Einzel/Doppel) gespielt.
- Im Entscheidungssatz werden beim Erreichen des fünften Punktes die Seiten gewechselt, wobei dann auch im Doppel der Rückschläger gewechselt wird.
- Die Handtuchunterbrechung kann in jedem Satz nach 6 Punkten genommen werden; dazu noch beim Seitenwechsel im Entscheidungssatz.
- Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
- Zweierbegegnungen gewinnt die Schulmannschaft, die zuerst den 5. Punkt erreicht.
- Gespielt wird mit einem Tischtennisball aus Plastik (3-Stern-Qualität).
- Für jede Begegnung stellt jede Schule die Hälfte der benötigten Spielbälle.
- Spätestens ab dem Bezirksfinale haben alle teilnehmenden Schulen in einheitlichen Trikots anzutreten.
- Rangliste
Die Rangliste (neues Formular als pdf-Datei) muss bis zum 9. November 2025 den Bezirksschulobleuten zur Einsicht übermittelt werden. Ein Spielantritt ohne überprüfte Rangliste ist nicht möglich.
- Die Rangliste muss der Spielstärke entsprechen.
- Die bei der ersten Begegnung vorgelegte Rangliste gilt bei allen weiteren Qualifikationsebenen.
- Eine Spielerin bzw. ein Spieler, der in zwei Wettkampfklassen eingesetzt werden soll, muss auf beiden Ranglisten aufgeführt werden. Die Wechselbestimmungen müssen dabei eingehalten werden.
- Die Reihenfolge von Schülerinnen und Schülern auf den von der Schule abgegebenen Ranglisten muss die im August erscheinende Quartalsrangliste (einzusehen auf www.mytischtennis.de - Andro-Rangliste) berücksichtigen. Es gelten dabei die Toleranzen gemäß Wettspielordnung des DTTB, Abschnitt H, Nr. 2.2 und 2.3 (70-Punkte-Regelung).
- Die Wettkampfleiterin bzw. der Wettkampfleiter bestätigt die Rangliste mit Datum und Unterschrift und gibt sie nach dem Wettkampf der Mannschaftsbetreuerin bzw. dem Mannschaftsbetreuer zurück.
- Während eines Turniers kann von Begegnung zu Begegnung nur gemäß der Rangliste aufgestellt werden.
- Schülerinnen bzw. Schüler, die nach der Ranglistenermittlung an eine Schule wechseln, können gemäß der Spielstärke in die Rangliste eingeordnet werden. Zur vorhandenen Rangliste muss die veränderte Rangliste mit der schulischen Bestätigung des Neueintritts der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers vorgelegt werden.
- Ein Start ohne Rangliste ist nicht möglich. Auf höheren Qualifikationsebenen müssen auf der Rangliste die Unterschriften der Wettkampfleiterinnen bzw. Wettkampfleiter der vorangegangenen Ausscheidungen feststellbar sein.
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Die Kreissieger qualifizieren sich für die möglichen Regionalausscheidungen bzw. das Bezirksfinale.
Die Bezirkssieger spielen im nord- bzw. südbayerischen Qualifikationsturnier, dessen Sieger das Landesfinale erreichen.
Die Wettkampfklasse III/2 ist vom Bundeswettbewerb abgekoppelt und führt bis zum Landesfinale. Sie ist um 1 Jahrgang nach oben erweitert (vermehrte Teilnahmemöglichkeit für Schülerinnen und Schüler der 9. Jgst.). Mittelschulen, die sich an der Qualifikation für den Bundeswettbewerb beteiligen wollen, steht die Wettkampfklasse III/1 offen.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen Qualifikationsturnieren teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet:
| Wettkampfklasse |
Südbayern |
Nordbayern |
| Wettkampfklasse II – Jungen |
Oberbayern |
Oberfranken |
| Wettkampfklasse III/1 – Jungen |
Niederbayern |
Mittelfranken |
| Wettkampfklasse III/2 – Jungen |
Schwaben |
Unterfranken |
| Wettkampfklasse IV – Jungen |
München |
Oberpfalz |
| Wettkampfklasse II – Mädchen |
Oberbayern |
Oberfranken |
| Wettkampfklasse III/1 – Mädchen |
Niederbayern |
Mittelfranken |
| Wettkampfklasse III/2 – Mädchen |
Schwaben |
Unterfranken |
| Wettkampfklasse IV – Mädchen |
München |
Oberpfalz |
Die ausrichtende Schule sendet unverzüglich nach dem Bezirksfinale das nachfolgende Formblatt „Organisationsplan WK-Leitung“ für das jeweilige Turnier direkt an das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe. Die rasche telefonische Kontaktaufnahme mit dem Bayerischen Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!
- Organisationsplan WK-Leitung
Im Sinne der Inklusion findet im Rahmen des Landesfinales auch das Landesfinale Tischtennis für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „körperliche + motorische Entwicklung“ statt (zur Ausschreibung für das Schuljahr 2025/26).
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Triathlon Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

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Wettkampfklassen
Jede Schule darf max. 2 Mannschaften pro Wettkampfklasse melden, sofern die bestehende Organisationsstruktur hiervon unberührt bleibt und keine einschränkenden Auswirkungen für die Meldung anderer Mannschaften entstehen.
Eine Athletin bzw. ein Athlet darf an einem Wettkampftag nur in einer Wettkampfklasse starten.
Voraussetzung für einen Wechsel der Mannschaft bzw. Wettkampfklasse ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
Mannschaftsstärke
Schülerinnen und Schüler:
WK IV Jungen / Mädchen: 3 (max. 4) Jungen bzw. Mädchen
WK III Mixed: 3 (max. 4) Jungen und 3 (max. 4) Mädchen
WK III Jungen / Mädchen: 3 (max. 4) Jungen bzw. Mädchen
Allgemeine Bestimmungen
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen in der Sportart Triathlon nach den offiziellen Regeln und Ordnungen der Deutschen Triathlon Union e.V. (DTU) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Streckenlänge
Die Streckenlängen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Anzustreben sind folgende Strecken:
WK IV 100m Schwimmen – 2000m Radfahren – 500m Laufen
WK III 200m Schwimmen – 3000m Radfahren – 1000m Laufen
Alle Jungen und Mädchen starten nach dem Geschlecht getrennt in mehreren Startwellen. Mädchen sind in Jungenmannschaften nicht startberechtigt und umgekehrt.
Wertung
WK IV und III (Jungen bzw. Mädchen):
Getrennte Mannschaftswertung für Jungen und Mädchen. Es werden jeweils die drei besten Zeiten addiert. Die Mannschaft mit der geringsten Gesamtzeit hat gewonnen. Können ein oder mehrere Starter den Wettkampf nicht beenden, wird die Zielzeit des Letztplatzierten plus 30 Sekunden gewertet.
WK III - Mixed-Mannschaftswertung
Das Ergebnis ergibt sich aus der Addition der drei schnellsten Jungen und der drei schnellsten Mädchen einer Schule. Können ein oder mehrere Starter den Wettkampf nicht beenden, wird die Zielzeit des Letztplatzierten plus 30 Sekunden gewertet.
Bei Zeitgleichheit zweier oder mehrerer Mannschaften ergibt sich die Platzierungsreihenfolge aus der Addition der Einzelplatzierungen.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Einschlägige Erfahrungen insbesondere im Radsport und Schwimmen sind Voraussetzung für die Teilnahme.
a) Schwimmen
- Das Schwimmen darf nur in Hallen- oder Freibädern durchgeführt werden. Das Schwimmen in offenen Gewässern ist bei schulischen Triathlonwettkämpfen verboten.
- Das Schwimmen kann auf einzelnen Bahnen im Pendel- bzw. Kreisbetrieb organisiert werden; Rundenschwimmen auf einem im Becken mit Schwimmbojen markierten Dreiecks- oder Viereckskurs ist ebenfalls zulässig. Das Tragen von Neoprenanzügen ist nicht gestattet.
b) Radfahren
- Das Radfahren soll auf verkehrsarmen bzw. verkehrsfreien Wiesen-, Feld-, Forst- oder Radwanderwegen (Fahrbahnbreiten von mindestens 2,5 m sind anzustreben) durchgeführt werden; evtl. notwendige verkehrsrechtliche Genehmigungen sind bei der zuständigen Behörde (Stadt, Gemeinde) einzuholen.
- Eine Vollsperrung der Strecke ist anzustreben.
- In Absprache mit dem jeweiligen Sachaufwandsträger kann das Radfahren auch auf einem Sportplatz bzw. einer trockenen Tartan- oder Aschenbahn durchgeführt werden.
- Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet sein.
- Eine gemeinsame Besichtigung der Radstrecke vor dem Wettkampf ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichtend; auf mögliche Gefahrenstellen (Kurve, Kanaldeckel, Straßenbelagwechsel etc.) auf der Strecke ist ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht Helmpflicht.
- Das Radfahren wird im Sinne der Chancengleichheit ausschließlich auf Mountain-Bikes mit einer Reifenbreite von mindestens 1,5 Zoll durchgeführt (Standard bei allen gängigen, handelsüblichen MTBs).
- Starten die Schülerinnen und Schüler mit eigenen Rädern, muss sich das Fahrrad in technisch einwandfreiem Zustand (v. a. Bremsanlage, Verschraubungen) befinden.
- Windschattenfahren, Aufsatzlenker (sog. „Triathlonlenker“), Klickpedale und Pedalkörbchen sind verboten.
- Hörnchen am Lenker müssen entfernt und offene Lenkerenden verschlossen werden.
c) Laufen
- Das Laufen sollte in nicht zu anspruchsvollem Gelände stattfinden; die Organisation in Sportplatz- oder Fußballfeldrunden wird empfohlen.
- Findet das Laufen außerhalb einer Sportanlage statt, muss die Sicherheit und Aufsicht an jedem Punkt der Strecke gewährleistet sein; eine ausreichende Beschilderung bzw. Markierung der Strecke wird vorausgesetzt.
- Eine Begleitung der Läuferinnen bzw. Läufer mit dem Fahrrad ist verboten und führt zur Disqualifikation der einzelnen Starterin bzw. des einzelnen Starters bzw. der Staffel.
d) Sanktionen
Jegliches Fehlverhalten bzw. jeder Verstoß gegen die DTU Sportordnung wird geahndet. Windschatten fahren wird einheitlich mit einer 15-sekündigen Zeitstrafe sanktioniert. Sonstige Vergehen werden mit einer 5-sekündiger Zeitstrafe sanktioniert. Schwerwiegende Verstöße können darüber hinaus mit einer Disqualifizierung geahndet werden. Die Strafe wird, soweit möglich, der Athletin bzw. dem Athleten im Wettkampf angezeigt. In jedem Fall wird die Strafe auf der Ergebnisliste erkenntlich gemacht.
QUALIFIKATION
Die drei erstplatzierten Mannschaften der Wettkampfklasse IV Jungen, IV Mädchen und III Mixed der Nord- und Südbayerischen Meisterschaft qualifizieren sich für das Landesfinale im Rahmen von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics.
Qualifikationsentscheid NORD: 11.06.2026 in Weiden
Qualifikationsentscheid SÜD: 18.06.2026 in Grafing b. München
Der Sieger des Landesfinales in der Wettkampfklasse III Mixed qualifiziert sich für das Bundesfinale im Rahmen von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics in Berlin vom 15.-19. September 2026.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
MELDETERMIN
Aus organisatorischen Gründen müssen die Meldungen bereits bis 15. Oktober 2025 vorliegen.
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Volleyball Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Bei Landes- und Bundesfinalveranstaltungen wird in der Sportart Volleyball mit den offiziellen Bällen des Sponsors Molten gespielt. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II, III/1, III/2 und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften). .jpg)
Mannschaftsstärke
Schülerinnen und Schüler:
WK II: maximal 10 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule. Es spielen 6 Feldspielerinnen bzw. -spieler und höchstens 4 Ersatzspielerinnen bzw. -spieler.
WK III: maximal 8 Spielerinnen bzw. Spieler von einer Schule. Es spielen 4 Feldspielerinnen bzw. -spieler und 4 Ersatzspielerinnen bzw. -spieler (ohne Libera/Libero).
WK IV: maximal 6 von einer Schule (3 Spielerinnen bzw. Spieler und höchstens 3 Auswechselspielerinnen bzw. -spieler). Seit dem Schuljahr 2024/25 wird nicht mehr mit Teilmannschaften gespielt.
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Die folgenden Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Volleyball nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Volleyball-Verbandes (DVV) Verbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
WETTKAMPFKLASSE II
Für die WK II gelten die Wettkampfbestimmungen der U18 der Deutschen Volleyball-Jugend (DVJ).
a) Netzhöhe
WK II: Jungen: 2,35m Mädchen: 2,24m
b) Spielfeldmaße
18 m x 9 m
In der WK II kann für jedes Spiel eine Libera-Spielerin bzw. ein Libero-Spieler neu benannt werden. Im Laufe des Turniers können dies somit auch unterschiedliche Spielerinnen bzw. Spieler sein. In der WK III ist der Einsatz einer Libera-Spielerin bzw. eines Libero-Spielers nicht erlaubt!
Jede Mannschaft erhält zwei Auszeiten zu je 30 Sekunden pro Satz. Es gibt keine technische Auszeit.
Turnierspiele
- Alle Spiele werden durch 2 Gewinnsätze entschieden. Der dritte Satz wird bis 15 gespielt. In diesem Entscheidungssatz wird ein Seitenwechsel vollzogen, sobald eine Mannschaft acht Punkte erzielt hat.
- Bei den Schulsportwettkämpfen werden alle Turniere in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen. Bei 4 oder mehr als 4 beteiligten Mannschaften können 2 Gruppen gebildet werden. Wenn 2 Gruppen ausgelost werden, spielen die Sieger der beiden Gruppen Platz 1 und 2 aus. Die Gruppenzweiten spielen die Plätze 3 und 4 aus.
- Für die Festlegung des Endstandes gelten die folgenden Kriterien:
- Punktverhältnis
- Satzdifferenz
- Anzahl der gewonnenen Sätze
- Balldifferenz
- Anzahl der gewonnenen Bälle
- Direktvergleich
Zieht eine Mannschaft in einem 3er- oder 4er-Turnier nach dem ersten Spiel wegen Verletzung von Spielern zurück, so wird das Ergebnis annulliert.
Zweierbegegnungen
Jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird – entscheidet in der Wettkampfklasse II der Gewinn von 3 Sätzen.
WETTKAMPFKLASSE III (QUATTRO 4:4)
Für die WK III gelten die Wettkampfbestimmungen der U14 der Jugendspielordnung der Deutschen Volleyball-Jugend (DVJ).
In den Wettkampfklassen Jungen und Mädchen III wird statt der Spielform 6:6 die Spielform QUATTRO 4:4 bei einer Feldgröße von 7m x 7m als Wettkampf durchgeführt.
a) Netzhöhe
Jungen: 2,20 m Mädchen: 2,15 m
b) Spielfeldmaße
14 m x 7 m
Ein Spielfeld wird durch die Angriffslinie (3m-Linie) in eine Vorder- und Hinterzone geteilt.
c) Aufstellung/Positionswechsel
Je Satz sind einer Mannschaft bis zu sechs Auswechslungen erlaubt.
Es wird in 3 Vorderfeldspielerinnen bzw. Vorderfeldspieler (Position II, III und IV) und eine Hinterfeldspielerin bzw. einen Hinterfeldspieler (Position H) unterschieden. Es ist kein/e Libero bzw. Libera erlaubt!

Um eine Spezialisierung zu vermeiden, gibt es keinen taktischen Positionswechsel. Während der Spielzüge dürfen die Spielpositionen nicht getauscht werden.
d) Ablauf
Der Aufgabespieler bzw. die Aufgabespielerin ist der Hinterfeldspieler bzw. die Hinterfeldspielerin (Position I). Ein Hinterfeldspielerangriff oberhalb der oberen Netzkante ist ein Fehler.
Das Zuspiel hat während des ganzen Spieles durch den Spieler bzw. die Spielerin auf der Position III (Mitte) zu erfolgen. Bei offensichtlicher Nichtbeachtung wird vom Schiedsgericht auf Fehler entschieden. Ein Zuspiel durch einen anderen Spieler/eine andere Spielerin bzw. von einer anderen Position bei missglückter Annahme/Abwehr bleibt davon unberührt.
Die Rotationsrichtung entspricht der Form 6:6. Die Rotationsordnung ist einzuhalten. Erzielt eine Mannschaft bei eigener Aufgabe zwei Punkte in Folge, so rotiert die aufschlagende Mannschaft um eine Position und behält das Aufschlagsrecht.
e) Ballberührung
Direktes Rückspiel ist erlaubt
f) Turnierspiele/ Zweierbegegnungen
siehe WK II
WETTKAMPFKLASSE IV (3:3)
Wettkampfbestimmungen
Gespielt wird – soweit hier nichts anderes festgelegt ist – nach den Wettkampfbestimmungen des Bayerischen Volleyball Verbandes (BVV). Ab dem Schuljahr 2024/25 wird nicht mehr mit Teilmannschaften gespielt.
Hinweis zum Ballgewicht: gespielt wird mit dem schwereren Ball; sofern sich alle am Turniertag beteiligten Mannschaften auf den leichteren Ball einigen möchten, kann optional mit diesem gespielt werden.
a) Netzhöhe
Jungen und Mädchen: 2,10 m
b) Spielfeldmaße
12 m x 6 m
Die Länge kann je nach Hallengegebenheiten bis auf 10 m verkürzt werden. Das Spielfeld hat keine Angriffslinie.
c) Schiedsrichter
Jedes Spiel wird von einer Schiedsrichterin bzw. einem Schiedsrichter geleitet, die/der auch das Spielprotokoll führt, wenn keine Anschreiberin bzw. kein Anschreiber zur Verfügung steht.
d) Aufstellung

Es gibt keine Position I. Die Spielerin bzw. der Spieler auf der rechten Feldfläche ist der Aufschläger (Position II). Sie/Er darf die Position nicht mit einer anderen Spielerin bzw. einem anderen Spieler wechseln.
Das Zuspiel hat während des ganzen Spieles durch die Spielerin bzw. den Spieler auf der Position III zu erfolgen.
Bei offensichtlicher Nichtbeachtung wird von der Schiedsrichterin bzw. Schiedsrichter auf Fehler entschieden. Ein Zuspiel durch einen anderen Spieler bzw. von einer anderen Position bei missglückter Annahme/Feldabwehr bleibt davon unberührt.
Ein taktischer Positionswechsel und damit Fehler liegt vor, wenn der Zuspieler auf der Position III (Mitte) mit einem der beiden anderen Spielerinnen bzw. Spieler die Position wechselt. Die Positionen II und IV dürfen auch nicht getauscht werden. Bei der gegnerischen Aufgabe übernehmen die Spielerinnen bzw. Spieler auf den Positionen II (rechts) und IV (links) die Annahme.
e) Aufschlag
Wenn hinter der Grundlinie nicht ein Freiraum von mindestens 1,50 m vorhanden ist, darf die Spielerin bzw. der Spieler beim Aufschlag das Spielfeld mit einem Bein betreten.
f) Positionswechsel
Bei Erhalt des Aufschlagrechts wechseln die Spielerinnen bzw. Spieler dieser Mannschaft die Aufstellung durch Rotation um eine Position im Uhrzeigersinn. Die Rotationsordnung ist einzuhalten. Erzielt eine Mannschaft bei eigener Aufgabe zwei Punkte in Folge, so rotiert die aufschlagende Mannschaft um eine Position und behält das Aufschlagrecht.
g) Auswechseln
Vor Spielbeginn werden die Spieler bzw. Spielerinnen festgelegt und im Spielprotokoll eingetragen. Die Auswechselspieler bzw. -spielerinnen können beliebig oft eingesetzt und gegen jeden anderen Spieler bzw. jede andere Spielerin ausgewechselt werden. Ausnahme: Der Spieler bzw. die Spielerin, der bzw. die zum Aufschlag kommt, kann nicht ausgewechselt werden!
f) Turnierspiele/ Zweierbegegnungen
siehe WK II
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen Qualifikationsturnieren teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet:
| Wettkampfklasse |
Südbayern |
Nordbayern |
| Wettkampfklasse II – Jungen |
Schwaben |
Unterfranken |
| Wettkampfklasse III/1 – Jungen |
München |
Oberpfalz |
| Wettkampfklasse III/2 – Jungen |
Oberbayern |
Oberfranken |
| Wettkampfklasse IV – Jungen |
Niederbayern |
Mittelfranken |
| Wettkampfklasse II – Mädchen |
Schwaben |
Unterfranken |
| Wettkampfklasse III/1 – Mädchen |
München |
Oberpfalz |
| Wettkampfklasse III/2 – Mädchen |
Oberbayern |
Oberfranken |
| Wettkampfklasse IV – Mädchen |
Niederbayern |
Mittelfranken |
Ausrichter der Qualifikationswettkämpfe ist die Schule, die sich in dem Bezirk qualifiziert hat, der zur Austragung ansteht (s. o.). Hat die ausrichtende Schule keine wettkampfgerechten Sportstätten, sorgt die jeweilige Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Adresspool) für die Bereitstellung einer geeigneten Sportstätte.
Die ausrichtenden Schulen bemühen sich in Abstimmung mit
- der jeweiligen Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“
- den Bezirksschulobleuten für Volleyball
- den Kreis- bzw. Stadtschulobleuten für Volleyball
- den Bezirksschiedsrichterobleuten des Bayerischen Volleyball-Verbandes
um geprüfte Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, die nicht von einer beteiligten Schule sein dürfen!
Die ausrichtende Schule sendet unverzüglich nach dem Bezirksfinale das nachfolgende Formblatt „Organisationsplan WK-Leitung“ für das jeweilige Turnier direkt an das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe. Die rasche telefonische Kontaktaufnahme mit dem Bayerischen Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!
- Organisationsplan WK-Leitung
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Volleyball.
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Internationaler Bodenseeschulcup

- Finalwettkampf mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Deutschland (Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz), aus der Schweiz (St.Gallen und Thurgau) und aus Österreich (Vorarlberg) in der Sportart Leichtathletik.
- Wettkampfklassen und Wettkampfausschreibung finden Sie auf den Folgeseiten.
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Leichtathletik Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Internationalen Bodenseeschulcups für Mittelschulen statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: III/2, IV/2 (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler: 10 von einer Schule (mind. 8)
Lehrkräfte: 2
WERTUNG
Es sind jeweils 10 Schülerinnen bzw. Schüler startberechtigt, die jeweils einen Dreikampf (Sprint, Sprung und Wurf) absolvieren. Aus dem Kreis dieser Schülerinnen bzw. Schüler werden auch die beiden Staffeln und die vier Mittelstreckenläuferinnen bzw. -läufer ausgewählt. Die acht besten Dreikampfergebnisse und die drei schnellsten Mittelstreckenläuferinnen bzw. Mittelstreckenläufer jeder Mannschaft sowie die schnellere Staffel werden gewertet. Die Punkte der Staffel und der Mittelstreckenläuferinnen bzw. Mittelstreckenläufer werden verdoppelt. Bei Wurf, Stoß und Weitsprung (Absprung aus der Zone) sind jeweils 3 Versuche erlaubt.
QUALIFIKATION
Sofern aufgrund der Meldezahlen die jeweilige Bezirksregierung bzw. die Landeshauptstadt München keine Vorentscheide zwingend ansetzen muss, kann jede Mannschaft zum Bezirksfinale geladen werden.
Für das Landesfinale qualifizieren sich grundsätzlich die Bezirkssieger.
Für das internationale Finale des Bodenseeschulcups qualifizieren sich in jeder Wettkampfklasse (Jungen und Mädchen) jeweils die Mannschaften auf Platz 1 und 2 des Landesfinales. Aufgrund der veränderten Schullandschaft in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind beim Finale (WK III/2) folgende Schularten startberechtigt: Baden-Württemberg (HS, RS und WerkRS), Bayern (MS) und Rheinland-Pfalz (RS Plus).
Erzielen im Bezirks- oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Punktzahl, so ist die Mannschaft für die nächsthöhere Ebene qualifiziert, welche die Mehrzahl der besseren Dreikampfergebnisse und gegebenenfalls die besseren Mittelstreckenergebnisse vorweisen kann.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Die Infos dazu finden Sie hier.
BETREUUNG
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
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Rhein-Main-Donau-Schulcup
- Sportarten: Gerätturnen und Schwimmen
- Wettkampfklassen und Wettkampfausschreibung finden Sie auf den Folgeseiten.
- Finalwettkampf mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz.
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Gerätturnen Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Rhein-Main-Donau-Schulcups statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN:
WK II (Jungen und Mädchen) und III/1 (Jungen)
WK III/2 (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler: WK II, III/1 (nur Schüler), III/2: max. 5 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule gehören zu einer Mannschaft, 4 Schülerinnen bzw. Schüler können am Gerät starten.
Lehrkraft: 1
ÜBUNGSANGEBOT
WK II Jungen und Mädchen
Schwierigkeitsstufen P7 P6 P5 P4
WK III/1 Jungen und III/2 Jungen und Mädchen
Schwierigkeitsstufen P6 P5 P4
Der gewählte Schwierigkeitsgrad kann an den einzelnen Geräten des Vierkampfes unterschiedlich sein.
WERTUNG:
Summe der 3 höchsten Wertungen je Gerät (bei 4 Turnerinnen bzw. Turnern am Gerät).
BETREUUNG (alle WK)
Beachten Sie bitte die Regelungen zur Betreuung.
QUALIFIKATION
Für das Finale des Rhein-Main-Donau-Schulcups qualifiziert sich in der Wettkampfklasse II (Jungen und Mädchen), III/1 (Jungen) und III/2 (Jungen und Mädchen) jeweils die Landessiegermannschaft (dies gilt auch für Mittelschulverbundsmannschaften).
Aufgrund der veränderten Schullandschaft in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind beim Finale in der WK III/2 folgende Schularten startberechtigt: Baden-Württemberg (HS, RS und WerkRS), Bayern (MS) und Rheinland-Pfalz (RS Plus).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Turnen und andere BTV-Sportarten.
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Schwimmen Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Rhein-Main-Donau-Schulcups statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN:
WK II (Jungen und Mädchen) und WK III/2 (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler: WK II: maximal 10 von einer Schule, WK III/2: maximal 9 von einer Schule
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN FÜR A- und B-PROGRAMM
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Schwimmen nach den offiziellen Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die aktuell gültigen Wettkampfbestimmungen können auf den Internetseiten des Deutschen Schwimmverbandes (www.dsv.de) nachgelesen werden.
WERTUNG
Die Informationen zur Wertung finden Sie hier.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
QUALIFIKATION
Sofern aufgrund der Meldezahlen die jeweilige Bezirksregierung bzw. die Landeshauptstadt München keine Vorentscheide zwingend ansetzen muss, kann jede Mannschaft zum Bezirksfinale geladen werden. Für das Landesfinale qualifizieren sich grundsätzlich die Bezirkssieger. Mittelschulen, die sich an der Qualifikation für den Bundeswettbewerb beteiligen wollen, steht die Wettkampfklasse III/1 offen.
Erzielen im Bezirks- oder Landesfinale eine oder mehrere Mannschaften die gleiche Gesamtzeit, so ist die Mannschaft für die nächsthöhere Ebene qualifiziert, die die bessere Zeit in der 8 x 50-m-Freistilstaffel erzielt hat. Besteht auch hier Gleichstand, entscheidet das Los.
Für das Finale des Rhein-Main-Donau-Schulcups qualifiziert sich in der Wettkampfklasse II (Jungen und Mädchen) und III/2 (Jungen und Mädchen) die Landessiegermannschaft (dies gilt auch für Mittelschulverbundsmannschaften).
Hinweise zum Finale des Rhein-Main-Donau-Schulcups:
In der WK III/2 (Jungen und Mädchen) werden beim Finale des Rhein-Main-Donau-Schulcups 6 x 50 m Staffeln geschwommen (abweichend vom Landesfinale 8 x 50 m).
Aufgrund der veränderten Schullandschaft in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind beim Finale in der WK III/2 folgende Schularten startberechtigt: Baden-Württemberg (HS, RS und WerkRS), Bayern (MS) und Rheinland-Pfalz (RS Plus).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
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Sonstige Mannschaftswettbewerbe in Bayern

Wettkämpfe bis zum Landesfinale in folgenden Sportarten:
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Eisschnelllauf/Short-Track Meldetermin: 15. Oktober 2025. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: III und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
MANNSCHAFTSSTÄRKE:
Schülerinnen und Schüler:
maximal 5 von einer Schule (WK III)
maximal 5 von einer Schule (WK IV)
Lehrkraft: 1 (Bei mehr als 2 Mannschaften aus einer Schule: 2)
WERTUNG
WK III und IV: Das Mannschaftsergebnis wird durch die Addition der 3 schnellsten Gesamtzeiten ermittelt (jeweils Summe aus Lauf A und B bzw. der bessere der beiden Läufe B (Lauf B bei 400 m-Rundbahnen), wobei Lauf B doppelt gewertet wird.
AUSRÜSTUNG
Auf allen Wettkampfebenen sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nur startberechtigt, wenn sie Helm und Handschuhe tragen.
Auf Eissportanlagen mit Bandenschutz starten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit beliebigen Schlittschuhen.
Auf Eissportanlagen ohne Bandenschutz dürfen keine Eisschnelllauf- / Short-Track-Kufen eingesetzt werden.
Auf dem Eishockeyfeld dürfen nur Schlittschuhe eingesetzt werden, deren Kufen fest montiert sind. Entsprechend den Short -Track-Regeln sind hier Klappschlittschuhe nicht zugelassen, auch wenn ein Bandenschutz vorhanden ist.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
WK III und IV: Der Wettkampf kann auf einer Eisschnelllaufbahn oder in einem Eishockeyfeld/ Short-Track-Feld (Maße siehe pdf-Datei) durchgeführt werden.
Der Wettkampf besteht aus zwei Läufen, sofern ein Eishockeyfeld/Short-Track-Feld zur Verfügung steht:
- Lauf A: Geschicklichkeitslauf
Beschreibung:
- Der Start erfolgt in Richtung Kreis 1
- Der Kreis wird vorwärts 1 ½ -mal links umlaufen
- Kreis 2 wird 1-mal rechts umlaufen
- Der Slalom wird entsprechend der Zeichnung durchlaufen
- Kreis 3 wird ¾ links umlaufen
- Beim Verlassen der Drittellinie muss der/die Läufer/in sich bereits zum Rückwärtsfahren gedreht haben
- Der Abschnitt bis zur zweiten Drittellinie wird rückwärtsgelaufen
- Das Mal wird umfahren und vorwärts bis zur Ziellinie gespurtet
- siehe auch Skizze Parcours (pdf-Datei)
Geräte (Änderungen vorbehalten):
- 6 Slalomstangen aus Kunststoff mit stabilen Bodenplatten
- 9 große Markierungshütchen
- 30 Bahnmarkierungen (½ Tennisbälle)
- 30 m Band für die Absperrung der Aufwärmzone
- Lauf B: Lauf über 200 m
Eishockeyfeld/Short-Track-Feld: Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer absolviert einen Lauf über zwei Runden (zwei Runden = 222,24 m). Es starten jeweils zwei Läuferinnen bzw. Läufer, die sich auf der Mittellinie gegenüberstehen (Startlinie = Ziellinie).
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer absolviert beide Läufe. Die Zeiten beider Läufe werden addiert, wobei Lauf B doppelt gewertet wird.
Der Wettkampf besteht aus drei Läufen, sofern eine Eisschnelllaufbahn/400 m-Rundbahn wie z.B. beim Landesfinale zur Verfügung steht.
- Lauf A: Geschicklichkeitslauf
Beschreibung:
- Der Start erfolgt in Richtung Kreis 1
- Der Kreis wird vorwärts 1 ½ -mal links umlaufen
- Kreis 2 wird 1-mal rechts umlaufen
- Der Slalom wird entsprechend der Zeichnung durchlaufen
- Kreis 3 wird ¾ links umlaufen
- Beim Verlassen der Drittellinie muss der/die Läufer/in sich bereits zum Rückwärtsfahren gedreht haben
- Der Abschnitt bis zur zweiten Drittellinie wird rückwärtsgelaufen
- Das Mal wird umfahren und vorwärts bis zur Ziellinie gespurtet
- siehe auch Skizze Parcours (pdf-Datei)
Geräte (Änderungen vorbehalten):
- 6 Slalomstangen aus Kunststoff mit stabilen Bodenplatten
- 9 große Markierungshütchen
- 30 Bahnmarkierungen (½ Tennisbälle)
- 30 m Band für die Absperrung der Aufwärmzone
- Lauf B: 2x Lauf über 200 m
Eisschnelllaufbahn: Es starten jeweils 2 Läuferinnen bzw. Läufer. Beim zweiten Lauf B müssen die gleichen Läuferinnen bzw. Läufer gegeneinander antreten wie beim ersten Lauf B. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Innen- und Außenbahn getauscht werden müssen. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer absolviert Lauf A und Lauf B. Die Zeiten von Lauf A und der bessere der beiden Läufe (Lauf B) werden addiert, wobei Lauf B doppelt gewertet wird.
QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich die jeweiligen Kreissieger jeder Wettkampfklasse. Sind beim Kreisfinale in einer Wettkampfklasse mehr als sechs Mannschaften gestartet oder ist der Abstand des Zweitplatzierten eines leistungsstarken Kreises sehr gering, kann zum Bezirksfinale in der betreffenden Wettkampfklasse eine weitere Mannschaft zugelassen werden. Die Entscheidung hierüber fällt der zuständige Bezirksausschuss.
Dabei darf beim Bezirksfinale die Anzahl der Mannschaften pro Wettkampfklasse die Anzahl der Kreise im Bezirk nicht überschreiten. Erzielen im Bezirksfinale zwei oder mehrere Mannschaften das gleiche Mannschaftsergebnis, so entscheidet die Addition der 3 schnellsten Gesamtzeiten über die Platzierung.
Für das Landesfinale qualifizieren sich die Bezirkssieger. Aus dem Regierungsbezirk Oberbayern qualifizieren sich für das Landesfinale in jeder Wettkampfklasse die Mannschaften auf Platz 1 und Platz 2.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
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Mountainbiken Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025.

WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV (Jungen und Mixed)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
MANNSCHAFTSSTÄRKE:
Schülerinnen und Schüler: Eine Mannschaft besteht aus max. 5 Schülerinnen bzw. Schülern.
(in einer Mixed-Mannschaft müssen mind. 2 Mädchen in die Wertung kommen)
Lehrkraft: 1 (Bei mehr als 2 Mannschaften aus einer Schule: 2)
WETTKAMPFMODUS
Die Wettbewerbe werden als Kombination aus Geschicklichkeitswettbewerb (Radtrial) und Zeitwettbewerb (Rundstreckenrennen) durchgeführt.
Radtrial:
Geschicklichkeitswettbewerb, bei dem „kontrollierte Zonen“ (Sektionen) entlang einer beschriebenen Rundstrecke mit einem Minimum an Fehlerpunkten (z. B. Abstützen mit dem Fuß oder der Hand) zu durchfahren sind. Jede fehlerhafte Sektion führt einmal zu einer Zeitstrafe von 8 Sekunden beim Rundstreckenrennen für die jeweilige Fahrerin bzw. den jeweiligen Fahrer.
Im Radtrial müssen insgesamt 5 verschiedene Übungen bewältigt werden. 4 der 5 Übungen werden aus einem bekannten Aufgabenpool entnommen, die fünfte Übung wird erst am Wettkampftag gezeigt.
Der Aufgabenpool kann auf Mebis wie folgt eingesehen werden: Mebis-Lernplattform: Kurs-ID: 1144907; Einschreibeschlüssel: #sbbet
Rundstreckenrennen:
Zeitwettbewerb über eine einmal oder mehrmals zu durchfahrende Rundstrecke. Ungefähre Renndauer:
WK II: ca. 25 Minuten
WK III: ca. 20 Minuten
WK IV: ca. 15 Minuten
(Die Streckenlänge wird entsprechend dem Streckenprofil und der Streckenbeschaffenheit festgelegt)
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Den Sicherheitsaspekten wird bei der Planung und Durchführung der Wettbewerbe besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Orientierung dazu können die Veröffentlichungen zur Sicherheit im Schulsport (KMBek „Sicherheit im Sportunterricht“ vom 8. 4. 2003 in KWMBl Nr. 8/2003) und die Wettkampfbestimmungen des Bundes Deutscher Radfahrer für den Mountainbikesport sein. Informationen über Sicherheitsaspekte zu Streckenwahl, Material und Schutzkleidung können beim Schulsportbeauftragten des Bayerischen Radsport-Verbandes angefordert werden (siehe Personenpool im internen Bereich unter www.laspo-meldungen.de).
Mittelschulverbünde sind startberechtigt.
WERTUNG
Fehlerpunkte beim Radtrial werden in Strafzeiten umgerechnet (8 Sekunden pro Fehler), die zur Rennzeit des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin im Rundstreckenrennen addiert werden. Die Leistungen der drei besten Starter bzw. Starterinnen gehen in die Mannschaftswertung ein (Addition der jeweils erzielten Einzelzeiten). Beim Mixed-Wettbewerb müssen mindestens zwei von Mädchen erbrachte Zeiten bei der Gesamtwertung berücksichtigt werden.
Am Wettkampftag hat jede Schülerin und jeder Schüler nur ein Startrecht.
QUALIFIKATION
Für das Landesfinale qualifizieren sich in den Wettkampfklassen II Jungen, II Mixed, III Jungen und III Mixed jeweils die Bezirkssieger. In Ausnahmefällen können die zweitplatzierten Mannschaften des in der jeweiligen Wettkampfklasse meldestärksten Bezirks nachnominiert werden. Die Entscheidung über die Nachnominierung der zweitplatzierten Mannschaften des jeweils meldestärksten Bezirks trifft ausschließlich die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule.
Erzielen im Bezirks- bzw. Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Zeit, so entscheiden die Gesamtstrafpunkte der Mannschaften des Trialwettbewerbs über die Platzierung (sofern gleiche Anzahl an Mannschaftsmitglieder). Sofern die beiden Mannschaften eine unterschiedliche Anzahl an Mannschaftsmitgliedern aufweisen, entscheiden die Gesamtstrafpunkte der Schülerinnen und Schüler des Trialwettbewerbs, die in die Wertung kommen.
TERMINE DER BEZIRKSFINALE
Oberfranken: 08.05.2026 in Baunach
Mittelfranken: 12.05.2026 in Treuchtlingen
Unterfranken: 15.05.2026 in Waldaschaff
Oberpfalz / Niederbayern: 13.05.2026 in Sulzbach-Rosenberg
Schwaben: 12.05.2026 in Burgau
Oberbayern: 05.05.2026 in Jachenau
München: 19.05.2026 in München (Olympiaberg)
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Bei der namentlichen Meldung wird die Reihenfolge der Starterinnen bzw. Starter durch die Eingabe der betreuenden Lehrkraft vorab festgelegt.
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Rhythmische Sportgymnastik Meldetermin: 15. Oktober 2025. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
WK II-IV: Eine Mannschaft besteht aus max. 5 Schülerinnen bzw. Schülern von einer Schule.
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFKLASSEN UND HANDGERÄTE:
Wettkampfklasse II 2009 bis 2012: Gruppenübung mit dem Band
(Die ausführliche Ausschreibung für die Gruppenübung finden Sie hier)
Wettkampfklasse III 2011 bis 2014: Zweikampf mit Ball und Reifen
Wettkampfklasse IV 2013 und jünger: Zweikampf mit Ball und Seil
| WK II |
|
|
| Schwierigkeitsstufen |
P 6 |
P 5 |
| Höchstwertung |
18,8 |
16,6 |
| WK III |
|
|
| Schwierigkeitsstufen |
P 5 |
P 4 |
| Höchstwertung |
15 |
14 |
| WK IV |
|
|
| Schwierigkeitsstufen |
P 4 |
P 3 |
| Höchstwertung |
14 |
13 |
Der gewählte Schwierigkeitsgrad an den einzelnen Handgeräten kann für jede Schülerin und jeden Schüler unterschiedlich sein.
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
ÜBUNGSANGEBOT FÜR WK II
Allgemeines
>> Der Wettkampf wird als Gruppenübung zu viert geturnt. Das fünfte Mädchen ist Ersatzgymnastin. Die Ersatzgymnastin darf im zweiten Durchgang für eine andere Gymnastin der Gruppe eingesetzt werden.
>> Jede Gruppe turnt zwei Durchgänge. Die Summe der Bewertungen liefert das Gesamtergebnis.
>> Die Mannschaft wählt als Grundlage für ihre Übung die Pflichtübung P5 oder P6 (Die ausgewählte Übung wird in jedem der beiden Durchgänge zweimal geturnt).
>> Die Basis der Gruppenübung ist die zweimal aneinander gehängte Pflichtübung auf eine selbst gewählte Musik. Bei der Wiederholung ist eine Änderung der Choreographie nicht zwingend, aber gewünscht.
>> Die Übung darf eine Zeit von 3:00 Minuten nicht überschreiten.
>> Beachten Sie die ausführliche Ausschreibung
ÜBUNGSANGEBOT FÜR WK III–IV
Das Übungsangebot entspricht den Lerninhalten der gültigen Lehrpläne für das Fach Sport in Bayern.
Wertung:
Die Summe der 4 höchsten Wertungen je Handgerät zählt für das Mannschaftsergebnis. Gewertet wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den Wertungsrichtlinien des Deutschen Turner-Bundes. Wertungen werden erst nach der Siegerehrung bekannt gegeben. Die Wertung erfolgt nach dem alten Wertungssystem (ohne A- und B-Note).
Wettkampfbestimmungen:
Die Wettkämpfe werden – soweit in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach der Wettkampfordnung des Deutschen Turner-Bundes (DTB) ausgetragen.
Musik:
Alternativ zu den Pflichtmusiken kann jede Übung mit einer selbst gewählten Kürmusik geturnt werden (Dauer +/- 5 Sekunden). Bei Zeitüber-/-unterschreitung erfolgt Punktabzug: 0,05 pro Sekunde. Zu den Wettbewerben wird die Musik nur noch digital angenommen (siehe Einladungsschreiben).
Raumweg:
Raumwege dürfen nur in der WK II geändert werden unter der Bedingung, dass die Drehungen nicht reduziert, sondern nur erhöht werden dürfen, d.h. z.B. statt einer 1/1-Drehung eine 1 1/4-Drehung. Es gibt keine Begrenzungsfläche (innerhalb eines Hallendrittels).
Gerätenormen:
Die Bandlänge beträgt für alle Wettkampfklassen 5 m. In den Wettkampfklassen III und IV können die Bälle auch 300 g (statt 400 g) Gewicht und 15–18 cm (statt 18–20 cm) Durchmesser haben. Bei Nicht-Einhaltung der Gerätenormen erfolgt ein Punktabzug in Höhe von 1 Punkt.
HINWEIS
Seit dem Schuljahr 2019/20 wurden die Übungen in allen Wettkampfklassen auf die des Verbandes umgestellt. Die Wertung (WK III und IV) erfolgt nach dem alten Wertungssystem (ohne A- und B-Note).
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
QUALIFIKATION
Für die Bezirksfinale qualifizieren sich die gemeldeten Mannschaften. Sollte ein so hohes Meldeergebnis erzielt werden, dass eine Bezirksveranstaltung nicht mehr durchführbar ist, müssen regionale Vorentscheide ausgerichtet werden.
Für das Landesfinale qualifizieren sich die Bezirkssieger.
Erzielen im Bezirks- oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Gesamtpunktzahl, so gelten für die Platzierung und gegebenenfalls für die Qualifikation für die nächst höhere Ebene folgende Bestimmungen: Es entscheidet die Addition der 2 besten Handgeräte. Bei nochmaliger Gleichheit entscheidet das Mannschaftsergebnis des besten Handgerätes. In der WK IV entscheidet direkt das Mannschaftsergebnis des besseren Handgerätes.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Rhythmische Sportgymnastik.
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Ringen Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!
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WETTKAMPFKLASSEN: II und III (Jungen)
MANNSCHAFTSSTÄRKE:
Schüler: pro Mannschaft maximal 5 Schüler von einer Schule + 3 Ersatzleute
Es müssen mindestens 3 Gewichtsklassen besetzt sein. In allen Gewichtsklassen kann zusätzlich ein Ersatzmann gestellt und abgewogen werden, jedoch nicht mehr als insgesamt 3. Jeder Schüler kann höchstens eine Gewichtsklasse höher eingesetzt werden.
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Ringen nach den offiziellen Wettkampfbestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des Deutschen Ringer-Bundes für den Bereich Jugend C in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
GEWICHTS- UND ALTERSKLASSEN
Aufgrund des erhöhten Längenwachstums und der damit verbundenen Gewichtszunahme wurden die Alters- und Gewichtsklassen wie folgt angepasst:
Wettkampfklasse II
(Jahrgänge 2008 - 2012)
– bis 55 kg
– bis 60 kg
– bis 66 kg
– bis 73 kg
– 73 + (max. 90 kg) |
Wettkampfklasse III
(Jahrgänge 2011 - 2015)
– bis 43 kg
– bis 48kg
– bis 54 kg
– bis 60 kg
– 60 + (max. 80 kg) |
STILART: Freistil
KAMPFZEIT:
Wettkampfklasse II: 3 Minuten ohne Pause
Wettkampfklasse III: 2 Minuten ohne Pause
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
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Rodeln Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort". Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler: maximal 4 von einer Schule
Lehrkraft: 1 (Bei mehr als 2 Mannschaften aus einer Schule: 2)
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Rodeln nach der offiziellen Rennrodel-Ordnung des Bob- und Schlitten-Verbandes für Deutschland (BSD) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Rennrodel-Ordnung ist online unter www.bsd-portal.de einsehbar.
Das Rodeln ist nicht an Kunst- bzw. Kunsteisbahnen gebunden, sondern kann auch auf Holzziehwegen, Wanderwegen, Wiesen usw. durchgeführt werden. Einige Kurven (auf Pisten durch Pflichttore abgesteckt) sollen vorhanden sein. Einteilige Anzüge sind nicht erlaubt.
AUSRÜSTUNG
>> Stadt- bzw. Kreisfinale und Bezirksfinale
In der Einladung, welche die gemeldeten Schulen erhalten, ist festgelegt, mit welchen Schlitten gestartet werden darf (z.B. „für alle werden Davoser/Jugendrennrodel zur Verfügung gestellt“ oder „es kann auf selbst mitgebrachten Schlitten gestartet werden“).
WERTUNG
Das Mannschaftsergebnis wird auf allen Wettkampfebenen durch die Addition der Summe der Zeiten der 3 besten Schülerinnen bzw. Schüler jedes Wertungslaufs ermittelt. Ist auf einer Wettkampfebene ein Training am Tag des Wettkampfes nicht möglich, so wird von den beiden Durchgängen nur der schnellere herangezogen. Diese Regelung trifft nicht zu bei Wettkämpfen, die an 2 Tagen ausgetragen werden.
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden. In allen Wettkampfklassen werden auf allen Wettkampfebenen zwei Durchgänge gefahren.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
QUALIFIKATION
Eine Durchführung der Wettbewerbe ist voraussichtlich nur bis zum Bezirksfinale möglich, sofern Wettkämpfe im Rodeln auf Natureisbahnen im jeweiligen Regierungsbezirk durchgeführt werden können.
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich in den 3 Wettkampfklassen die jeweils erst- und zweitplazierten Mannschaften der durchgeführten Stadt- bzw. Kreisfinalwettkämpfe.
Erzielen im Bezirksfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Gesamtzeit, so entscheidet die Addition der Zeiten der 2 schnellsten Schülerinnen bzw. Schüler jedes Wertungslaufs über die Platzierung.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
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Sportklettern Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!
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WETTKAMPFKLASSEN
Wettkampfklasse II: 2009 – 2012
Wettkampfklasse III: 2012 und jünger
Voraussetzung für alle Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der Grundlagen der Kletter- und Sicherungstechniken des Sportkletterns!
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Eine Mannschaft besteht aus 4 Schülerinnen und/oder Schülern + 2 Ersatzleuten (auch gemischt).
WERTUNG
In die Wertung gehen die 4 besten Wertungen einer Schulmannschaft der Einzeldisziplinen (Lead, Speed und Bouldern) als Mannschaftsmehrkampf ein. Gewonnen hat diejenige Mannschaft mit der besten Gesamtwertung.
WETTKAMPFROUTEN
| Kletterkönnen |
Bezirksentscheid |
Landesfinale |
| WK II |
im 6. Grad |
im 7. Grad |
| WK III |
im 5. Grad |
im 6. Grad |
DISZIPLINEN UND MODUS
Anzahl der Disziplinen (mindestens zwei) und Wechsel (gesamte Mannschaft oder Aufteilung) sind von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Die Gewichtung der Disziplinen für die Gesamtwertung ist folgendermaßen: Lead 2/5, Speed 1/5, Bouldern 2/5. Die Zahl der Kletternden wird in der aktuellen Einladung durch die Wettkampfleitung festgelegt, jedoch mind. vier Kletternde pro Schulmannschaft in jeder Disziplin.
LEAD
- Wahlmöglichkeit Toprope/Vorstieg für jede Teilnehmerin bzw. jeden Teilnehmer (im Landesfinale nur Vorstieg!)
- unterschiedliche Wertung von Toprope und Vorstieg
- Anzahl der Routen von den örtlichen Gegebenheiten abhängig, jedoch mind. zwei Routen pro Wettkampfklasse
SPEED
- Linie mit vielen Griffen und leichtem Schwierigkeitsgrad
- Zeitnahme in Sekunden
- Startposition: zwei Hände und ein Fuß an der Wand
- Start auf Kommando aus vorgegebener Position
- Wertung: Tagesbestzeit = max. Punktzahl, Punktabzug in Sekundenschritten oder Punktvergabe über die Rangfolge
- Sicherung: 2-Sicherer-Methode mit Halbautomat (Grigri, Clickup, Smart, Ergo Belay) oder per Sicherungsautomat
BOULDERN
- beliebige Versuche in festgelegtem Zeitraum
- Griffwertung
QUALIFIKATION
Für das Landesfinale qualifizieren sich die Bezirkssieger. Aus dem Regierungsbezirk Oberbayern qualifizieren sich in jeder Wettkampfklasse 2 Mannschaften für das Landesfinale.
Bei Punktgleichheit auf dem 1. Platz wird ein Superfinale geklettert. Zwei von der betreuenden Lehrkraft zu bestimmende Schülerinnen und/oder Schüler der erstplatzierten Mannschaften (jeweils 1 pro Team) klettern eine Lead-Route onsight (d.h. die Schülerinnen und/oder Schüler werden vorab isoliert und klettern nacheinander die Route, ohne dass sie den anderen zuschauen dürfen).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
BETREUUNG
Die betreuende Lehrkraft muss über eine fachliche Qualifikation in der Sportart Sportklettern verfügen. Diese ist im Vorfeld auf dem Meldebogen zu bestätigen. Die Qualifikation muss eine der folgenden sein:
- Qualifikation im Rahmen des Studiums des Faches Sport (laufbahngemäß ausgebildete Sportlehrkräfte)
- Weiterbildung Sportklettern im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht (laufbahngemäß ausgebildete Sportlehrkräfte)
- gültige Verbandsqualifikation: Trainer-C-Breitensport „Sportklettern“ oder höherwertig; Nachweis „Ausbildung künstlicher Kletteranlagen“ der Naturfreunde Deutschlands; Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer
- Bitte die aktuell gültigen Regelungen beachten! (siehe Merkblatt als pdf-Datei)
Beachten Sie bitte auch die Regelung zur Betreuung und die Sport-nach-1-Sonderaktion Sportklettern.
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Tanz Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2025. Nachmeldungen: siehe unten.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

Größe der Tanzgruppe:
Mindestens 10, höchstens 30 aktive Schülerinnen und Schüler (Jungen und/oder Mädchen) einer Schule (inkl. Ersatz). Sofern die max. Mannschaftsstärke von 30 aktiven Tänzerinnen und Tänzern nicht voll ausgeschöpft wird, können max. 3 Ersatztänzerinnen bzw. -tänzer zum Wettkampf mitgenommen werden.
Choreographie und Gruppengröße müssen sowohl beim Bezirksfinale als auch beim Landesfinale identisch sein (Ausnahme: krankheits-/verletzungsbedingte Reduzierung und Anpassung).
Startrecht:
Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann nur in einer Altersklasse und in einem Tanzbereich starten (vergleiche Wechselbestimmungen).
Lehrkraft: 1 pro Gruppe
Der Gruppenwettbewerb Tanz wird in 3 Altersklassen durchgeführt und umfasst folgende Tanzbereiche:
>> Tanzbereich Gesellschaftstanz
>> Tanzbereich Künstlerischer Tanz
>> Der Tanzbereich Folkloretanz/Ethnischer Tanz gehört seit dem Schuljahr 2024/25 zum Tanzbereich Künstlerischer Tanz.
Altersklasse 1 und Altersklasse 2
Startmöglichkeiten in
– Gesellschaftstanz (bis Landesfinale)
– Künstlerischer Tanz (bis Landesfinale)
– Der Tanzbereich Folkloretanz/Ethnischer Tanz gehört seit dem Schuljahr 2024/25 zum Tanzbereich Künstlerischer Tanz.
Altersklasse 3
Keine Festlegung auf bestimmte Tanzbereiche. Dieser Wettbewerb ist als Einstiegswettbewerb in den Tanz gedacht und erfordert daher keine besonderen tänzerischen Schwierigkeiten.
WETTBEWERBSBESTIMMUNGEN
Tanzfläche: maximal 15 x 15 m
Musik:
Sofern Musik benötigt wird, besteht freie Musikauswahl. Jede Gruppe liefert vor Wettkampfbeginn ihre Wettbewerbsmusik als MP3-Datei ab. Nähere Hinweise dazu im aktuellen Organisationsplan zum Bezirks- bzw. Landesfinale Tanz.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Live-Musik nur dann erlaubt ist, wenn die Begleitung durch einen Solisten erfolgt und damit keinerlei technischer Aufwand (z.B. Installierung elektronischer Geräte) und keine zeitlichen Verzögerungen im organisatorischen Ablauf des Wettbewerbs verbunden sind.
Dauer: 2 bis 4 Minuten
Die Wertung beginnt mit der 1. Aktion (Schallereignis bzw. Bewegungsaktion) und endet mit der letzten Aktion.
Bei Überschreiten der Zeit erfolgt Punktabzug.
Requisiten:
Requisiten (z. B. Regenschirme, Hüte etc.) sind nur zulässig, wenn sie in der eigentlichen Tanzdarbietung Verwendung finden. Bühnenbilder und Kulissen sind nicht zugelassen.
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.
QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich die gemeldeten Gruppen.
Sollte ein so hohes Meldeergebnis erzielt werden, dass eine Bezirksveranstaltung organisatorisch nicht mehr durchführbar ist, müssen regionale Vorentscheide ausgerichtet werden.
Landesfinale
Zum Landesfinale qualifizieren sich in den Altersklassen 1 und 2 die Bezirkssieger der Tanzbereiche Gesellschaftstanz und Künstlerischer Tanz.
Sofern in Vor- und Hauptrunde gewertet wird, qualifizieren sich bei 5 oder weniger Mannschaften pro Altersklasse und Tanzbereich 3 Mannschaften für die Hauptrunde. Bei 6 oder mehr Mannschaften pro Altersklasse und Tanzbereich qualifizieren sich 4 Mannschaften für die Hauptrunde.
Meldung
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Hinweis zu den Wertungsrichtlinien Tanz
Für die o.g. Tanzbereiche liegen Wertungsrichtlinien vor, die Sie hier als PDF-Datei herunterladen können:
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Gymnastik und Tanz.
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Bundeswettbewerb Jugend trainiert für Paralympics
Der Bundeswettbewerb Jugend trainiert für Paralympics ist ein Schulmannschaftswettbewerb, an dem sich alle 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland beteiligen können.
Im Schuljahr 2023/24 finden Bundesfinalveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten
- Körperliche und motorische Entwicklung,
- Sehen und
- Geistige Entwicklung
statt.
Teilnahmeberechtigt sind Mannschaften aus Förderschulen mit diesen Förderschwerpunkten und Mannschaften, die sich aus mehreren Schulen bilden, wenn sie nach den jeweiligen Landesvorgaben z. B. als Integrationsschulen oder im Rahmen des Inklusionsgedankens arbeiten und die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen.
In folgenden Sportarten können sich bayerische Schulen bzw. Förderzentren für Bundesfinalwettbewerbe qualifizieren (Jahrgänge gemäß Bundesausschreibung):
Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung"
- Leichtathletik
- Schwimmen
- Rollstuhlbasketball
- Tischtennis
Die bayerischen Teilnehmer werden im Rahmen des Landesschulsportfestes für Körperbehinderte bzw. beim Landesfinale ermittelt.
Förderschwerpunkt „Sehen"
Sofern sich mehr als eine Schule bzw. ein Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ anmeldet, wird der bayerische Teilnehmer am Bundesfinale im Rahmen des Landesfinales in den Sportarten Skilanglauf und Goalball ermittelt.
Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung"
Die bayerischen Teilnehmer am jeweiligen Bundesfinalwettbewerb werden im Rahmen des Landesfinales Fußball bzw. Skilanglauf ermittelt. Im Fußball nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München am südbayerischen Qualifikationsturnier teil. Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten das nordbayerische Qualifikationsturnier. Die Siegermannschaften der Bezirksfinals legen nach Zustimmung der Landesstelle für den Schulsport den Ausrichtungsort für die Qualifikationsturniere fest.
MELDUNG:
Die Meldung dieser Sportarten, die bis zum Bundesfinale führen, erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JtfP) Landesfinale/Bundesfinale.
Partner des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics:
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Goalball (Förderschwerpunkt Sehen)
Terminsetzungen unter Vorbehalt!
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GOALBALLTURNIER
Gespielt wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den offiziellen Regeln der International Blind Sports Federation (IBSA-Regeln): https://goalball.sport/about-goalball/rules-and-downloads/ . Hinweise zum Regelwerk und Informationen zur Sportart sind auch unter www.goalball.de veröffentlicht.
Das Goalballturnier soll in Anlehnung an die Bundesausschreibung Goalball im Rahmen von Jugend trainiert für Paralympics durchgeführt werden (Jahrgänge 2009 und jünger). Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten kann von den dort genannten Regeln und Wettkampfbestimmungen abgewichen werden.
Es sind sowohl Mixed-Teams, als auch reine Mädchen- oder Jungenmannschaften zugelassen. Eine Mannschaft besteht aus 5 Spielerinnen und Spielern.
Es gibt keine zahlenmäßige Vorgabe der Zusammensetzung.
Sollte es nach Ablauf der regulären Spielzeit Unentschieden stehen, erfolgt eine Verlängerung von 2 Minuten, wobei das erste Tor der Verlängerung die Partie entscheidet (Golden Goal). Sollte in der Verlängerung kein Tor fallen, wird der Sieger per Penaltywerfen ermittelt.
Abweichend von den offiziellen IBSA-Regularien wird bei Punktegleichheit von zwei oder mehr Mannschaften nach den unten stehenden Kriterien entschieden:
a) Tordifferenz
b) Anzahl der geworfenen Tore
c) Penaltywerfen
Das Landesfinale Goalball findet am 14. Juli 2026 statt.
TEILNAHMEMÖGLICHKEIT
Von der Meldeanzahl hängt es ab, ob vor dem Landesfinale Goalball bzw. den Sport- und Spielfesten auf Bezirksebene noch schulinterne Ausscheidungswettbewerbe durchgeführt werden müssen.
STARTBESCHRÄNKUNG
Beschränkungen, die einer Schülerin bzw. einem Schüler durch einen Arzt auferlegt wurden, gelten für sämtliche Veranstaltungen im Rahmen der Wettkämpfe für behinderte Schülerinnen und Schüler.
QUALIFIKATION FÜR JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS:
Aufgrund des frühen Termins des Bundesfinales gilt die Qualifikation für das jeweils folgende Jahr (also der Sieger 2026 darf 2027 starten usw.). Der älteste Jahrgang ist beim Bundesfinale im darauffolgenden Jahr nicht startberechtigt.
MELDETERMIN
15. Oktober 2025
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.
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Fußball (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSE
U18: Jahrgang 2009 und jünger (gemischt - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler) .jpg)
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Fußball für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ nach den offiziellen FIFA-Regeln in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Gespielt wird auf einem Rasen- oder Kunstrasenfeld mit den Abmessungen 50-70 m x 35-50 m.
Torgröße etwa 2 x 5 m
Ballgröße 5
Mannschaftsstärke:
Das Spiel wird zwischen zwei Mannschaften mit je 7 Schülerinnen bzw. Schülern ausgetragen, von denen einer die Torfrau bzw. einer der Torwart ist. Eine Mindestanzahl von fünf Schülerinnen bzw. Schülern sollte zu jeder Zeit auf dem Feld sein. Die Spielerliste darf nicht mehr als 11 Schülerinnen bzw. Schüler beinhalten.
Spieldauer: 2 x 15 Minuten.
Auswechslungen können in Spielunterbrechungen beliebig oft vorgenommen werden (mit Rückwechsel der Schülerinnen bzw. Schüler), sofern die Schiedsrichterin bzw. der Schiedsrichter informiert ist. Die Auswechselspielerin bzw. der Auswechselspieler darf das Spielfeld erst betreten, wenn sein/e Wechselpartner/in dasselbe verlassen hat.
Ist der Ball außerhalb der Seitenlinie, kann er entweder mit dem Fuß eingestoßen oder eingeworfen werden.
QUALIFIKATION
Die Sieger der Bezirksausscheidungen, die in der Regel im Rahmen der Sport- und Spielfeste für Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ermittelt werden, nehmen am nord- bzw. südbayerischen Qualifikationsturnier teil. Die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München bestreiten das südbayerische Qualifikationsturnier, die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten das nordbayerische Qualifikationsturnier. Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.
HINWEISE
Spielberechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung", die die Altersvoraussetzungen erfüllen, unabhängig von der Art oder des Grades der Behinderung. Die geistige Behinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein (vgl. offizielle SO-Sportregeln, Art. 1).
Menschen mit psychischer Behinderung können an dem Wettbewerb nicht teilnehmen.
Diese Hinweise gelten verbindlich für das Landesfinale, das im Sinne der Inklusion gemeinsam mit den Wettkampfklassen II, III/1 und IV (Jungen und Mädchen) durchgeführt wird. In den darunter liegenden Qualifikationsebenen kann davon entsprechend den organisatorischen Bedingungen vor Ort abgewichen werden.
BETREUUNG
Es wird empfohlen, ab 10 Schülerinnen und Schülern eine Betreuerin bzw. einen Betreuer und eine weitere Helferin bzw. einen weiteren Helfer einzusetzen.
MELDUNG
Die Fußballmeldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern und die Sonderaktion Fußball des BFV.
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Skilanglauf (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN
U18: Jahrgang 2009 und jünger (gemischte Teams, keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler) .jpg)
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Skiverbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die DWO steht als Download im Internet unter:
www.deutscherskiverband.de/leistungssport_langlauf_regelwerk_de,381.html
- Eine Mannschaft besteht aus mindestens 4, aber nicht mehr als 6 Schülerinnen bzw. Schülern, die einer Schule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung" angehören müssen und jeweils in einem Einzel- und einem Staffelwettbewerb starten.
- Gelaufen wird in der Klassischen Technik. Ausnahme bildet die Schlussläuferin bzw. der Schlussläufer in der Staffel. Diese bzw. dieser läuft in der Freien Technik. Die Streckenlänge beträgt mindestens 1 km. Eine Staffel besteht aus drei Schülerinnen bzw. Schülern. Jede Mannschaft kann zwei Staffeln stellen, wobei nur die schnellste Staffel in die Wertung eingeht.
- Die Startgruppen werden nach den Ergebnissen der Klassifizierung eingeteilt.
- Schülerinnen bzw. Schüler mit geistiger Behinderung starten alleine und werden von ihren Begleitlehrerinnen/Begleitlehrern vor bzw. nach dem Wettkampf betreut (Betreuungsschlüssel 1:3).
- Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen und Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet sein.
- Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.
- Es müssen alle Elemente des Technikparcours durchlaufen werden. An jeder Station entscheidet eine Kampfrichterin bzw. ein Kampfrichter über die korrekte Absolvierung der Station. Bei nicht korrekter Ausführung weist die Kampfrichterin bzw. der Kampfrichter die Wiederholung dieser Station an. Wird diese Anweisung ignoriert, behält sich das Schiedsgericht die Möglichkeit einer Disqualifikation vor. Die einzelnen Elemente des Technikparcours werden vor Ort und mit Berücksichtigung der
dortigen Gegebenheiten festgelegt. Einige Elemente werden hier exemplarisch beschrieben:
• Richtungsänderung: Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen einen Slalomparcours.
• Achterlaufen: Die Schülerinnen und Schüler laufen eine „Acht“ um 2 aufgestellte Markierungen.
• Schlupftore: Die Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen unterschiedlich hohe Tore.
• Laufen ohne Stöcke: Die Schülerinnen und Schüler legen ihre Stöcke ab und laufen eine kleine Runde
(Beinarbeit).
• Bodenwellen: Die Schülerinnen und Schüler überlaufen einige leichte Bodenwellen.
• Anstieg: Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen einen leichten Anstieg.
• Kreislaufen: Die Schülerinnen und Schüler umlaufen eine Markierung.
WERTUNG
Die individuellen Zeiten der besten vier Mannschaftsmitglieder im Einzelwettbewerb werden für die Teamwertung addiert. Zu dieser Mannschaftszeit aus dem Einzelwettbewerb wird die bessere Staffelzeit (3 x 2 km) zu einer Gesamtzeit addiert.
HINWEISE
Startberechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung", die die Altersvoraussetzungen erfüllen und Erfahrungen im Skilanglauf haben, unabhängig von der Art oder des Grades der Behinderung. Die geistige Behinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein (vgl. offizielle SO-Sportregeln, Art. 1).
Alle Schülerinnen und Schüler sollten in einem guten Trainingszustand sein.
Menschen mit psychischer Behinderung können an dem Wettbewerb nicht teilnehmen.
Die Wettkampfbestimmungen und Hinweise gelten verbindlich für das Landesfinale, das im Sinne der Inklusion gemeinsam mit den Wettkampfklassen III und IV durchgeführt wird. In möglichen Bezirksausscheidungen kann davon entsprechend den organisatorischen Bedingungen vor Ort abgewichen werden.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ Zeile (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.
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Skilanglauf (Förderschwerpunkt Sehen / körperliche und motorische Entwicklung) Terminsetzungen unter Vorbehalt!
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WETTKAMPFKLASSEN
U18: Jahrgang 2009 und jünger (gemischt - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler) .jpg)
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Skiverbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die DWO steht als Download im Internet unter:
www.deutscherskiverband.de/leistungssport_langlauf_regelwerk_de,381.html
- Eine Mannschaft besteht aus mindestens 4, aber nicht mehr als 6 Schülerinnen und Schülern, die einer Schule mit Förderschwerpunkt „Sehen" oder „körperliche und motorische Entwicklung“ angehören müssen und jeweils in einem Einzel- und einem Staffelwettbewerb starten.
- Der Technikparcours wird in der freien Technik (Klassisch/Skating) absolviert. Im Staffelwettbewerb werden die ersten beiden Teilstrecken in der klassischen Technik absolviert und die dritte Teilstrecke in der freien Technik (Klassisch/Skating). Die Streckenlänge beträgt mindestens 1 km, maximal 2 km. Die Staffel (3 x 2 km) besteht aus drei Schülerinnen und Schülern. Jede Schulmannschaft ist berechtigt, 2 Staffeln für den Staffelwettbewerb zu stellen.
- Die Schülerinnen bzw. Schüler, die als blinde Läuferinnen bzw. Läufer gewertet werden, müssen eine vollständig abgedunkelte Brille tragen. Die Brillen werden vor Wettkampfbeginn kontrolliert. Die blinden Schülerinnen und Schüler müssen mit einer Begleitläuferin bzw. einem Begleitläufer starten.
- Die sehbehinderten Schülerinnen bzw. Schüler können wahlweise mit oder ohne Begleitläuferinnen bzw. Begleitläufer starten. Die Begleitläuferinnen bzw. Begleitläufer sind von den Schulen selbständig mitzubringen.
- Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen und Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet sein.
- Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden. Die einzelnen Elemente des Technikparcours werden vor Ort und mit Berücksichtigung der dortigen Gegebenheiten festgelegt. Einige Elemente werden hier exemplarisch beschrieben:
• Richtungsänderung: Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen einen Slalomparcours.
• Achterlaufen: Die Schülerinnen und Schüler laufen eine „Acht“ um 2 aufgestellte Markierungen.
• Schlupftore: Die Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen unterschiedlich hohe Tore.
• Laufen ohne Stöcke: Die Schülerinnen und Schüler legen ihre Stöcke ab und laufen eine kleine Runde
(Beinarbeit).
• Bodenwellen: Die Schülerinnen und Schüler überlaufen einige leichte Bodenwellen.
• Anstieg: Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen einen leichten Anstieg.
• Kreislaufen: Die Schülerinnen und Schüler umlaufen eine Markierung.
Startklassen Para Ski nordisch Förderschwerpunkt Sehen und Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Beeinträchtigung der unteren Extremitäten:
LW 2: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen an einem Bein (komplettes Bein betroffen)
LW 3: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen an beiden Beinen
LW 4: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen an einem Bein (unterhalb Kniegelenk)
Beeinträchtigung der oberen Extremitäten:
LW 5/7: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen an beiden Armen (ohne Stöcke)
LW 6: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen an einem Arm oberhalb des Ellbogens (Ein Stock)
LW 8: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen unterhalb des Ellbogens (Ein Stock)
Kombinierte Beeinträchtigung der oberen und unteren Extremitäten:
LW 9: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen sowohl an den unteren als auch an den oberen Extremitäten
LW 10-12: Schüler/innen mit starker Beeinträchtigung der unteren Extremitäten und Rollstuhlfahrer (Schlittenfahrer)
Beeinträchtigung der Sehfähigkeit:
B1-B3: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen Sehfähigkeit“
WERTUNG
Berechnungsgrundlage zur Vergleichbarkeit der Förderschwerpunkte: Über das Prozentsystem der FIS (Fédération Internationale de Ski) können die Förderschwerpunkte „Sehen“ und „Körperliche und motorische Entwicklung“ verglichen und bewertet werden.

Eine Handreichung zur Klassifizierung sowie zur Berechnungsgrundlage ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.jugendtrainiert.com/fileadmin/Downloads/Ausschreibungen/Para_Ski_nordisch_ Handreichung_Klassifizierung.pdf
Jeder/Jede Schüler/in wird mit seiner/ihrer individuellen Zeit in Abhängigkeit seiner/ihrer Startklasse gewertet. Die Schüler/innen, die als blinde Läufer/innen gewertet werden, müssen eine vollständig abgedunkelte Brille tragen. Die Brillen werden vor Wettkampfbeginn kontrolliert.
Die Gesamtmannschaftswertung ergibt sich aus der Summe der Zeiten der 4 besten Schülerinnen und Schüler im Einzelwettbewerb mit Technikelementen über 1 km und der Zeit der besten Staffel einer Schulmannschaft im Staffelwettbewerb über 3 x 2 km.
HINWEISE
Die Seheinschränkung sowie die motorische Beeinträchtigung muss von offiziell anerkannter Stelle (Schule) bestätigt sein und kann vor Ort von den Verantwortlichen der Disziplin überprüft werden.
Die Wettkampfbestimmungen und Hinweise gelten verbindlich für das Landesfinale, das im Sinne der Inklusion gemeinsam mit den Wettkampfklassen III und IV durchgeführt wird. In möglichen Bezirksausscheidungen kann davon entsprechend den organisatorischen Bedingungen vor Ort abgewichen werden.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ Zeile (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.
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Leichtathletik und Schwimmen (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) GRUPPENEINTEILUNG .jpg)
Im Bereich der Förderzentren körperliche und motorische Entwicklung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in sieben Funktionsgruppen mit entsprechenden Profilen eingeteilt. Die Funktionsgruppen (FG) dienen bei den Wettkämpfen als Gruppeneinteilung.
Funktionsgruppe I – Sportlerinnen und Sportler mit leichten Beeinträchtigungen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, deren motorische Funktionsfähigkeit nicht bzw. gering eingeschränkt ist (z.B. Blasen- und Darminkontinenz, minimale cerebrale Dysfunktionen, einseitige Hand-, Unterarm- oder Oberarmamputationen, Dysmelien im Bereich der oberen Gliedmaßen oder sonstige Armbehinderungen usw.). Laufen, Springen und Werfen sind ohne Einschränkungen möglich.
Funktionsgruppe II – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen in den Beinen (Fußgängerinnen und Fußgänger)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, deren Arm- und Rumpffunktionen nicht bzw. gering eingeschränkt sind, bei denen aber auch durch die Beinbehinderung erhebliche Einschränkungen für das Schnelllaufen und das Springen bestehen (u.a. Schülerinnen und Schüler mit spastischer Diparese, inkompletter Paraplegie, Beinverkürzungen, Knieversteifungen, Hüftversteifungen, Poliomyelitis, Amputationen an den unteren Extremitäten, Dysmelien, Kleinwüchsigkeit etc.).
Funktionsgruppe III – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen in den Beinen (Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, bei welchen zumindest die Arme und der Schultergürtel nicht beeinträchtigt sind (Spina bifida, Querschnittslähmung, Beinamputation, spastische Diparese, Poliomyelitis, Glasknochen, Hämophilie mit entsprechender Gelenkbeteiligung, Dysmelien u.a.). Für die Ausführung der Wettkämpfe muss ein Rollstuhl benutzt werden.
Funktionsgruppe IV – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen an einer Körperlängshälfte (Halbseitenlähmung/Hemiparese)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, bei welchen die Funktionsfähigkeit eines Beines oder Armes nicht beeinträchtigt und eine selbständige Fortbewegung mit den unteren Extremitäten (ggf. mit Prothesen, Schienen, Manschetten o.ä.) möglich ist (z.B. Hemiparesen, Poliomyelitis, Amputationen u.a.).
Funktionsgruppe V – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen aller vier Gliedmaßen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die an allen vier Extremitäten beeinträchtigt sind, jedoch die Möglichkeit haben mindestens selbständige und gezielte Bewegungen im Stand durchzuführen (z.B. Tetraparese, Athetose, Ataxie, Poliomyelitis u.a.). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der FG V haben in den oberen Gliedmaßen mehr Kontrollprobleme als jene der FG II. Ein Rollator darf nicht verwendet werden.
Funktionsgruppe VI - Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen an allen vier Gliedmaßen (Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die an allen vier Extremitäten beeinträchtigt sind, jedoch die Möglichkeit haben mindestens selbständige und gezielte Bewegungen vom Rollstuhl aus und mit dem Rollstuhl durchzuführen (z.B. spastische Tetraparese, Dysmelien, neuromuskuläre Erkrankungen, wie Muskeldystrophie, Athetose, Poliomyelitis). Diese Schülerinnen und Schüler sind gewöhnlich auf einen Rollstuhl angewiesen.
VI a: Diese Schülerinnen und Schüler haben eine gute Funktionskraft und minimale Kontrollprobleme der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes.
VI b: Diese Schülerinnen und Schüler haben geringe Funktionskraft und schwere Kontrollprobleme der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes.
VI c: Ausschließlich für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Rollstühlen mit einem E-Motion Antrieb.
Funktionsgruppe VII – Sportlerinnen und Sportler mit sehr starken Beeinträchtigungen an allen vier Gliedmaßen (Elektro-Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die insgesamt nur sehr geringe motorische Funktionen besitzen und zur Fortbewegung auf einen Elektro-Rollstuhl angewiesen sind. Diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Alltag einen Aktivrollstuhl weder mit den Armen noch mit den Beinen fortbewegen.
VII a: Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer Cerebralparese oder einer in den Auswirkungen entsprechenden anderen Behinderung
VII b: Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer Muskelerkrankung
WETTKAMPFKLASSEN (WK)
WK 1 Jahrgänge 2005 – 2009
WK 2 Jahrgänge 2010 – 2011
WK 3 Jahrgänge 2012 – 2013
WK 4 Jahrgänge 2014 – 2015
WETTKAMPFANGEBOT
In den angegebenen Funktionsgruppen und Wettkampfklassen werden verschiedene Disziplinen aus dem Bereich der Leichtathletik und des Schwimmens angeboten. Dabei werden in der Leichtathletik die Wettbewerbe in Form eines Dreikampfes durchgeführt. Im Schwimmen werden Einzelwettbewerbe ausgetragen, wobei jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer aus den angebotenen Möglichkeiten (Stilart, Streckenlänge) eine Disziplin auswählen kann.
Verbindliches Regelwerk ist die jeweils letzte Ausgabe der Regelsammlung der Landesschulobfrau bzw. des Landesschulobmanns, welche jedes Jahr von den Ausrichtern des LSSF an die gemeldeten Schulen verschickt wird. Dieses Regelwerk wird gegebenenfalls auf gemeinsamen Beschluss der Bezirksschulobleute (regelmäßige Sitzungen) verändert und von der Landesschulobfrau bzw. dem Landesschulobmann auf dem jeweils aktuellen Stand fortgeführt.
STARTBERECHTIGUNG
- Startberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die einer Schule mit dem Förderschwerpunkt "körperliche und motorische Entwicklung" angehören. Schülerinnen und Schüler ohne jegliche körperliche oder motorische Einschränkung sind nicht startberechtigt.
- Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen oder motorischen Einschränkung, die an Regelschulen beschult werden, können in die Schulmannschaften der Förderschulen integriert werden. Hierbei müssen die Schülerinnen und Schüler, die an Regelschulen beschult werden, bei der nächstgelegenen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „motorische und körperliche Entwicklung“ starten. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim Bayerischen Landesamt für Schule (Landesstelle für den Schulsport: Referat Schulsportwettbewerbe) bis spätestens 01.03. eines jeweiligen Jahres notwendig.


WERTUNG
Bei jedem Wettkampf werden aufgrund der erzielten Leistungen Platzziffern vergeben. Sieger im Dreikampf ist die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer mit der niedrigsten Summe der Platzziffern aus den drei durchgeführten Disziplinen.
Im Schwimmen wird die Reihenfolge durch die erzielten Zeiten festgelegt.
MANNSCHAFTSSPIELE
Jede Schule darf pro Mannschaftswettbewerb (z. B. E-Hockey) nur eine Mannschaft melden.
Elektrorollstuhlhockey mit fixen T-Schlägern (Funktionsgruppe FG VIIa und VIIb, Elektrorollstuhlfahrer/-innen)
Boccia (Funktionsgruppe FG VIb, VIIa und VIIb E-Fahrer, Rollstuhlfahrer/-innen)
Rollstuhlbasketball (siehe Ausschreibung Rollstuhlbasketball)
Fußball (FG I, II, IV, V)
- Es sind keine Gehhilfen (Krücken, Stöcke etc.) erlaubt; Schienen oder Prothesen dürfen keine Unfallgefahr darstellen (z.B. notfalls abpolstern); im Zweifelsfall entscheiden der vom Veranstalter benannte Wettkampfleiter bzw. die Wettkampfleiterin und die Landesschulobfrau bzw. der Landesschulobmann über die Teilnahme der Sportlerin bzw. des Sportlers.
- Die Mannschaften können aus Jungen und Mädchen und aus unterschiedlichen Wettkampfklassen zusammengesetzt sein.
KURZFASSUNG DER EINZELNEN MANNSCHAFTSSPIELE
Der diesjährige Veranstalter des Landesschulsportfestes verschickt die gültigen Spielregeln mit dem 1. Anschreiben an die teilnehmenden Schulen.
QUALIFIKATION FÜR DAS BUNDESFINALE VON JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA & PARALYMPICS
Die bayerischen Teilnehmer am Bundesfinale von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics in den Sportarten Leichtathletik (FS KmE) (Jahrgang 2009 und jünger - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler) und Schwimmen (Jahrgang 2009 und jünger - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler) werden nach dem folgenden Modus bestimmt:
Leichtathletik:
Die 10 bestplatzierten Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer einer Schule erhalten für die Plätze 1 – 5 in ihrem Dreikampfwettbewerb 5, 4, 3, 2 oder 1 Punkt. Sieger ist die Schule mit den meisten Punkten.
Schwimmen:
Die 8 bestplatzierten Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer einer Schule erhalten für die Plätze 1 – 5 in ihrem Schwimmwettkampf 5, 4, 3, 2 oder 1 Punkt. Sieger ist die Schule mit den meisten Punkten.
Weitere Erläuterungen:
Sieger ist immer eine Schulmannschaft. Dabei kann eine Schule natürlich auch 2 oder alle 3 Landessieger stellen. Allerdings ist die individuelle Teilnahme einer Sportlerin bzw. eines Sportlers beim Bundesfinale nur in einer der drei Sportarten im selben Jahr möglich (Beispiel: Schüler/in XY gewinnt mit seiner/ihrer Schule in Bayern in der Leichtathletik und beim Basketball. Beim Bundesfinale müsste er/sie sich für eine der beiden Sportarten entscheiden.)
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
TERMIN UND AUSTRAGUNGSORT
Das Landesschulsportfest im Schuljahr 2025/26 findet in Altdorf statt: 15.-16.07.2026.
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.
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Rollstuhlbasketball (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

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AUSSCHREIBUNG
1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist auf der Grundlage des Regelwerkes des Deutschen Rollstuhl-Sportverbandes (DRS). Die Regeln sind hier zu finden: https://rollstuhlbasketball.drs-rbb.de/3x3/
2. Gespielt wird mit Bällen der Firma Molten (Offizieller Spielball) in der Größe 6.
3. Startberechtigt sind Schulmannschaften mit dem Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“. Es dürfen auch Schülerinnen und Schüler mitspielen, die nicht ständig auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Schülerinnen und Schüler ohne jegliche körperliche oder motorische Einschränkung sind nicht startberechtigt.
4. Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen oder motorischen Einschränkung, die an Regelschulen beschult werden, können in die Schulmannschaften der Förderschulen integriert werden. Hierbei müssen die Schülerinnen und Schüler, die an Regelschulen beschult werden, bei der nächstgelegenen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „motorische und körperliche Entwicklung“ starten. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim Bayerischen Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport - Referat Schulsportwettbewerbe bis spätestens 01.03. eines jeweiligen Jahres notwendig.
Für die Startberechtigung beim Bundesfinale muss die Mannschaft in entsprechender Besetzung beim Landesschulsportfest an den Start gegangen sein.
5. Spielberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 2009 und jünger. Schülerinnen und Schüler ab dem Jahrgang 2011 bekommen im Rahmen der Klassifizierung einen Jugendbonus von 0,5 Punkten.
6. Eine Mannschaft besteht aus 3 Spielerinnen und Spielern und 3 Auswechselspielerinnen bzw. -spielern. Es gibt keine zahlenmäßige Vorgabe der Zusammensetzung. Es kann beliebig ein und ausgewechselt werden.
7. Das Spielfeld entspricht einem normalen 3x3 Basketballfeld oder einem Basketballhalbfeld. Es werden die offiziellen Korbanlagen benutzt.
8. Bei Gleichstand gelten folgende Kriterien:
a) Gesamtpunkte
b) Ergebnis aus Direktvergleich der punktgleichen Mannschaften
c) Korbverhältnis
9. Eine „Klassifizierung“ der Spieler/innen entsprechend der Regeln des DRS Fachbereich Rollstuhlbasketball kommt beim Bundesfinale zur Anwendung. Weiterhin wird an die teilnehmenden Mannschaften der dringende Appell gerichtet, möglichst viele „echte“ Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer einzusetzen.
10. Wenn sich der Ball auf dem Schoß eines/r Spieler/in befindet, darf dieser grundsätzlich gespielt werden. Dies ist allerdings nicht möglich, wenn der/die Spieler/in den Ball mit einer Hand bedeckt oder berührt. In diesem Fall wird diese Aktion durch die Schiedsrichterin bzw. den Schiedsrichter mit einem Foul bestraft.
11. Spielerwechsel sind nur hinter der Endlinie gegenüber vom Korb in Form des “Abklatschens“ möglich. Es wird mit durchlaufender oder gestoppter Zeit gespielt. Sobald mit gestoppter Zeit gespielt wird, sind die Spielerwechsel ausschließlich bei Unterbrechungen möglich. Durchlaufende und gestoppte Zeiten können in einem Spiel vorkommen, z. B. letzte 2 Spielminuten, Freiwürfe oder ähnliches.
12. Die Zeitregeln, 3 Sekunden, 8 Sekunden und 24 Sekunden, werden wie folgt verändert: In der Zone auf 5 Sekunden und der Korbwurf muss nach spätestens 15 Sekunden erfolgen.
13. Anstelle frei wählbarer Auszeiten gibt es eine „zentrale“ Auszeit zur Mitte der Spielzeit.
14. Anstatt von Freiwürfen kann der/die Spieler/in auch die Option „Einwurf Endlinie“ gegenüber vom Korb wählen.
KURZFASSUNG 3x3 REGELN:
• Das Spiel wird auf einem 3×3-Spielfeld mit einem Korb (Höhe 3,05 Meter) ausgetragen.
• Ein Korbwurf innerhalb der Zwei-Punkt-Linie zählt einen Punkt, außerhalb der Zwei-Punkt-Linie zählt er zwei Punkte. Ein Freiwurf zählt ebenfalls einen Punkt.
• Wer zuerst 21 Punkte oder mehr hat, gewinnt – auch wenn die reguläre Spielzeit noch nicht zu Ende ist.
• Es gibt keine Spielerfoulgrenze, allerdings wird eine Spielerin bzw. ein Spieler beim zweiten unsportlichen (unnötig harten) Foul vom Spiel ausgeschlossen.
• Ein Team erreicht mit dem sechsten Foul die Mannschaftsfoulgrenze. Ab da gibt es für jedes weitere Foul zwei Freiwürfe für das gefoulte Team. Ab dem zehnten Mannschaftsfoul
gibt es zwei Freiwürfe und Ballbesitz für das gefoulte Team.
• Für ein Foul im Wurf innerhalb der Zwei-Punkt-Linie gibt es einen Freiwurf, für ein Foul außerhalb zwei Freiwürfe.
• Ein technisches Foul (z.B. wegen Meckerns) wird mit Freiwurf und Ballbesitz für das gegnerische Team bestraft.
• Nach Korberfolg oder getroffenem letzten Freiwurf muss der Ball von der zuletzt verteidigenden Mannschaft direkt von unterhalb des Korbes hinter die Zwei-Punkt-Linie gepasst
oder gedribbelt werden, um wieder angreifen zu dürfen (kein Einwurf). Das nun neu verteidigende Team darf den Ball angreifen, sobald er den No-Charge-Halbkreis verlassen hat.
• Bei einem Rebound darf die angreifende Mannschaft sofort weiterspielen. Die verteidigende Mannschaft darf erst wieder den Korb angreifen, nachdem sie den Ball ein
mal hinter die Zwei-Punkt-Linie gebracht hat.
• Nach jedem ruhenden Ball (Start des Spiels, Ausball) wird das Spiel begonnen bzw. fortgesetzt, indem die Ballkontrolle für eine Mannschaft durch einen Check-Ball etabliert wird.
Dabei wird der Ball hinter dem Bogen des Zwei-Punkte-Bereichs zwischen einem Verteidiger und einem Angreifer gepasst, d. h. ausgetauscht.
QUALIFIKATION FÜR DAS BUNDESFINALE VON JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA & PARALYMPICS
Die bayerischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesfinale von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics in der Sportart Rollstuhlbasketball (jeweils Jahrgänge 2009 und jünger - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler) werden nach dem folgenden Modus bestimmt:
Rollstuhlbasketball:
Der Sieger des Landesentscheides ist für das Bundesfinale qualifiziert. Aufgrund des frühen Termins des Bundesfinales gilt die Qualifikation für das jeweils folgende Jahr (also der Sieger 2026 darf 2027 starten usw.). Der älteste Jahrgang ist beim Bundesfinale im darauffolgenden Jahr nicht startberechtigt.
Weitere Erläuterungen:
Sieger ist immer eine Schulmannschaft. Dabei kann eine Schule natürlich auch 2 oder alle 3 Landessieger stellen. Allerdings ist die individuelle Teilnahme einer Sportlerin bzw. eines Sportlers beim Bundesfinale nur in einer der drei Sportarten im selben Jahr möglich (Beispiel: Schüler/in XY gewinnt mit seiner/ihrer Schule in Bayern in der Leichtathletik und beim Basketball. Beim Bundesfinale müsste er/sie sich für eine der beiden Sportarten entscheiden.)
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
TERMIN UND AUSTRAGUNGSORT
Das Landesschulsportfest im Schuljahr 2025/26 findet am 15.-16.07.2026 in Altdorf statt.
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.
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Tischtennis (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) Terminsetzungen unter Vorbehalt!
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WETTKAMPFKLASSE
U18: Jahrgang 2009 und jünger (gemischt - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler) .jpg)
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Tischtennis für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ nach den offiziellen Regeln des Internationalen Tischtennis-Verbandes und der Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-Bundes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Sie stehen als Download im Internet unter: https://www.tischtennis.de/dttb/regeln-satzung/satzung-ordnungen.html
Allgemeine Bestimmungen:
1. Eine Mannschaft besteht aus 4 Schülerinnen und Schüler. Es gibt keine zahlenmäßige Vorgabe der Zusammensetzung.
2. Startberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die einer Schule mit dem Förderschwerpunkt "körperliche und motorische Entwicklung" angehören. Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen oder motorischen Einschränkung, die an Regelschulen beschult werden, können in die Schulmannschaften der Förderschulen integriert werden. Hierbei müssen die Schülerinnen und Schüler, die an Regelschulen beschult werden, bei der nächstgelegenen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „motorische und körperliche Entwicklung“ starten. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim Landesamt für Schule (Referat Schulsport-Wettbewerbe) bis spätestens 01.12. eines jeweiligen Jahres notwendig.
Für die Startberechtigung beim Bundesfinale muss die Mannschaft in entsprechender Besetzung auf allen Ausscheidungsebenen an den Start gegangen sein.
3. Die Schulen melden ihre Mannschaft in der Reihenfolge der Spielstärke der Spielerinnen und Spieler. Hierbei ist der jeweils gültige Q-TTR-Wert (falls vorhanden) mit den Toleranzen gemäß Wettspielordnung des DTTB, Abschnitt H, Nr. 2.2 und 2.3 anzuwenden. Diese Aufstellung nach der Reihenfolge der Spielstärke bleibt für das gesamte Turnier erhalten. Bei Verletzung einer Spielerin bzw. eines Spielers kann die Position unter Berücksichtigung der zu Beginn bekanntgegebenen Aufstellung neu besetzt werden. Allerdings müssen alle anderen Spielerinnen und Spieler „aufrutschen“.
Die Rangliste (Formular als pdf-Datei) muss bis zum 9. November 2025 den Bezirksschulobleuten für Tischtennis zur Einsicht übermittelt werden. Ein Spielantritt ohne überprüfte Rangliste ist nicht möglich.
- Die Rangliste muss der Spielstärke entsprechen.
- Die bei der ersten Begegnung vorgelegte Rangliste gilt bei allen weiteren Qualifikationsebenen.
- Die Reihenfolge von Schülerinnen und Schülern auf den von der Schule abgegebenen Ranglisten muss die im August erscheinende Quartalsrangliste des BTTV (einzusehen auf www.mytischtennis.de- Andro-Rangliste) berücksichtigen.
- Die Wettkampfleiterin bzw. der Wettkampfleiter bestätigt die Rangliste mit Datum und Unterschrift und gibt sie nach dem Wettkampf der Mannschaftsbetreuerin bzw. dem Mannschaftsbetreuer zurück.
- Während eines Turniers kann von Begegnung zu Begegnung nur gemäß der Rangliste aufgestellt werden.
- Schülerinnen und Schüler, die nach der Ranglistenermittlung an eine Schule wechseln, können gemäß der Spielstärke in die Rangliste eingeordnet werden. Zur vorhandenen Rangliste muss die veränderte Rangliste mit der schulischen Bestätigung des Neueintritts der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers vorgelegt werden.
- Ein Start ohne Rangliste ist nicht möglich. Auf höheren Qualifikationsebenen müssen auf der Rangliste die Unterschriften der Wettkampfleiterinnen und Wettkampfleiter der vorangegangenen Ausscheidungen feststellbar sein.
4. Es werden vier Einzel- und zwei Doppelspiele in folgender Spielfolge ausgetragen:
Mannschaft A Mannschaft B
1. Spiel Doppel A1 Doppel B 1
2. Spiel Doppel A2 Doppel B 2
3. Spiel Einzel A 1 Einzel B 1
4. Spiel Einzel A 2 Einzel B 2
5. Spiel Einzel A 3 Einzel B 3
6. Spiel Einzel A 4 Einzel B 4
Bei Bedarf kann zeitgleich auf zwei Tischen gespielt werden.
5. Es wird auf drei Gewinnsätze bis jeweils 11 Punkte gespielt. Bei 10:10 geht ein Satz in die Verlängerung, in der man zum Sieg zwei Punkte Vorsprung benötigt. Eine Regelung, dass Spiele nach Erreichen des Siegpunktes aus Zeitgründen abgebrochen werden, ist möglich. Sie muss aber vor Turnierbeginn bekannt gegeben werden.
Das Aufschlagrecht wechselt alle zwei Punkte, nur in der Verlängerung nach jedem Punkt.
Im Entscheidungssatz werden beim Erreichen des fünften Punktes die Seiten gewechselt, wobei dann auch im Doppel der Rückschläger gewechselt wird.
Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
6. Bei Gleichstand gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge:
a. Punktdifferenz
b. Spieldifferenz
c. Satzdifferenz
d. Balldifferenz
7. Doppelaufstellung
Die Doppel können bei jedem Wettkampf neu aufgestellt werden.
8. Bei einseitiger/beidseitiger Armbehinderung kann die Art des Aufschlags frei gewählt werden. Die Angabe darf jedoch nicht geschmettert werden. Der Aufschlag darf nicht auf die gegnerische Tischhälfte gespielt werden. Schwerstbehinderte dürfen sich am Tisch festhalten bzw. anlehnen.
9. Seit Olympia 2021 gilt: Die Oberfläche des Belagmaterials oder die Oberfläche des Schlägerblatts selbst, wenn dieses unbedeckt bleibt, ist matt. Eine Seite ist schwarz, die andere kann eine beliebige hellleuchtende Farbe aufweisen, die sich jedoch deutlich von der Farbe des verwendeten Balles unterscheiden muss.
10. Gespielt wird mit einem Plastik-Tischtennisball mit 40 mm Durchmesser.
QUALIFIKATION
Die Sieger der Bezirksausscheidungen nehmen am nord- bzw. südbayerischen Qualifikationsturnier teil. Die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München bestreiten das südbayerische Qualifikationsturnier, die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten das nordbayerische Qualifikationsturnier. Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.
BETREUUNG
Es wird empfohlen, zwei Betreuerinnen bzw. Betreuer einzusetzen.
MELDUNG
Die Tischtennismeldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.
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Sonstige Wettbewerbe für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet in diesem Schuljahr erneut für sehbehinderte und blinde, hörgeschädigte sowie körperbehinderte Schülerinnen und Schüler aller Schulen behindertengerechte Mehrkämpfe für verschiedene Altersstufen an. Sie werden im Rahmen der Landesschulsportfeste durchgeführt.
Um der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit, die vorwiegend behinderungsbedingt ist, Rechnung zu tragen, sind die Mehrkämpfe für sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler sowie für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler soweit möglich in verschiedene Funktions- und Altersgruppen eingeteilt. Bei der Bewertung der Leistungen werden das Alter und die Behinderung berücksichtigt.
Für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung werden Mannschaftswettbewerbe in den Sportarten Basketball (Mädchen und Jungen) und Fußball (Jungen) durchgeführt. Neben dem Sport- und Spielfest für geistig behinderte Schülerinnen und Schüler können im jeweiligen Regierungsbezirk auch Fußball- und Basketballturniere durchgeführt werden. Aus behinderungsspezifischen Gründen kommen in diesem Bereich jedoch nur Einzelwettbewerbe in mehreren Altersstufen und ausgewählte Spiele zur Austragung.
Die detaillierten Ausschreibungen finden Sie auf den Folgeseiten.
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Mehrkampf für den Förderschwerpunkt Sehen
Auch im Schuljahr 2025/26 findet das Bundesfinale Jugend trainiert für Olympia & Paralympics in den Sportarten Skilanglauf (Winterfinale in Nesselwang) und Goalball (Frühjahrsfinale in Berlin) statt. Die Meldung dieser beiden Sportarten erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
TEILNAHMEMÖGLICHKEIT
Vom Meldeergebnis hängt es ab, ob vor den Landesschulsportfesten bzw. den Sport- und Spielfesten auf Bezirksebene noch schulinterne Ausscheidungswettbewerbe durchgeführt werden müssen.
STARTBESCHRÄNKUNG
Beschränkungen, die einem Schüler bzw. einer Schülerin durch einen Arzt auferlegt wurden, gelten für sämtliche Veranstaltungen im Rahmen der Wettkämpfe.
INFORMATION
Umgehend nach dem Meldeschluss werden den gemeldeten Schulen Rahmenzeitplan und Austragungsort der für sie jeweils zutreffenden Veranstaltung mitgeteilt.
MELDETERMIN
15. Oktober 2025
MELDUNG
Die allgemeine Meldung zum Landesschulsportfest erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
AUSSCHREIBUNG
Gruppeneinteilung
Gruppe B/Hs
B – blind, wer beidseitig kein Lichtempfinden ohne Erkennen von Gegenständen/Umrissen in jeder Richtung und Entfernung hat, oder auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von 1/50 oder bei besserer Sehschärfe eine entsprechende
Gesichtsfeldeinschränkung hat.
Hs – hochgradig sehbehindert, wer eine Sehschärfe von 1/20 oder bei besserer Sehschärfe eine entsprechende Gesichtsfeldeinschränkung hat.
Gruppe Sb
Sb – sehbehindert, wer auf dem besseren Auge höchstens eine Sehschärfe von 1/3 besitzt.
Wertung
Die Leichtatlethikwettkämpfe werden nach den Punktetabellen der Bundesjugendspiele gewertet.
Die hochgradig Sehbehinderten und Blinden werden zu einer Gruppe zusammengefasst und gemeinsam gewertet.
Dabei erhalten die Blinden einen Wertungsbonus von 10% auf die Punkte der erbrachten Leistung gegenüber den hochgradig Sehbehinderten.
Wettkampfangebot
1. Leichtathletik
Für die zwei verschiedenen Gruppen werden jeweils leichtathletische Dreikämpfe angeboten.
Dabei kann jeder Schüler aus vier Übungsbereichen drei Übungen auswählen.
| Wettkampfklasse I (2008–2009) |
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Jungen
100 m
Weitsprung
Schlagball (200 g) oder Kugel (5 kg)
800 m |
Mädchen
100 m
Weitsprung
Schlagball (200 g) oder Kugel (4 kg)
800 m |
| Wettkampfklasse II (2010–2011) |
|
Jungen
100 m
Weitsprung
Schlagball (200 g) oder Kugel (5 kg)
800 m |
Mädchen
100 m
Weitsprung
Schlagball (200 g) oder Kugel (4 kg)
800 m |
| Wettkampfklasse III (2012–2013) |
|
Jungen
75 m
Weitsprung
Ballwurf (200 g) oder Kugel (4 kg)
800 m |
Mädchen
75 m
Weitsprung
Ballwurf (200 g) oder Kugel (3 kg)
800 m |
| Wettkampfklasse IV (2014 und jünger) |
|
Jungen
50 m
Weitsprung
Schlagball (80 g)
800 m |
Mädchen
50 m
Weitsprung
Schlagball (80 g)
800 m |
Erläuterungen
>> Beim Kurzstreckenlauf wird jeweils nur ein Läufer gestartet, der von einem Zurufer durch das Ziel geleitet wird. Die Benutzung von Spikes ist nicht erlaubt. Bei Sehbehinderten können kleine Laufgruppen gebildet werden.
>> Der Weitsprung erfolgt mit Anlauf aus der 80-cm-Absprungfläche. Gemessen wird von der Absprungstelle.
>> Das Kugelstoßen erfolgt aus dem Stoßkreis mit Stoßbalken.
>> Der 800-m-Lauf wird bei hochgradig Sehbehinderten und bei Blinden mit Begleitläufern durchgeführt.
2. Zusätzliche Mannschaftswettbewerbe
Für die verschiedenen Gruppen werden zusätzliche Mannschaftswettbewerbe angeboten. Hierbei können die sehbehinderten Schülerinnen und Schüler an einem Basketballturnier und einem Schwimmwettkampf im Freistilschwimmen teilnehmen. Es liegt im Ermessen des Ausrichters des Sportfestes, anstelle des Basketballturniers ein Streetballturnier anzubieten.
Für die blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schüler werden ein Schwimmwettkampf im Brustschwimmen und ein Goalballturnier (siehe Ausschreibung) angeboten.
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.
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Mehrkampf für Hörgeschädigte
AUSSCHREIBUNG
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler mit Hörbehinderung und (vom Gutachter attestierter) zentralauditiver Wahrnehmungsstörung.
In der Wettkampfklasse I dürfen auch in diesem Schuljahr „integrativ“ beschulte Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
Höchstzahl der Starterinnen und Starter für alle Schulen: 32 (16 Jungen + 16 Mädchen)
ÜBUNGSANGEBOT
1. TAG: LEICHTATHLETIK
Es werden leichtathletische Dreikämpfe angeboten. Dabei kann jede Schülerin bzw. jeder Schüler aus den vier Übungsbereichen drei Übungen auswählen. Es ist nicht möglich, aus einem Übungsbereich zwei Übungen zu wählen (z. B. Weitsprung und Hochsprung). Es gelten die Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (neueste Ausgabe), sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist.
Wettkampfklasse I (2006–2007)
Jungen
100 m
Weitsprung oder Hochsprung
Kugel 6,25 kg
800 m |
Mädchen
100 m
Weitsprung oder Hochsprung
Kugel 4 kg
800 m |
Wettkampfklasse II (2008–2009)
Jungen
100 m
Weitsprung oder Hochsprung
Ball (200 g)
Kugel 6,25 kg (Jg. 2008)
oder Kugel 5 kg (Jg. 2009)
800 m |
Mädchen
100 m
Weitsprung oder Hochsprung
Ball (200 g)
Kugel 4 kg
800 m
|
Wettkampfklasse III (2010–2011)
Jungen
100 m
Weitsprung oder Hochsprung
Ball (200 g)
Kugel 5 kg (Jg. 2010) oder
Kugel 4 kg (Jg. 2011)
800 m |
Mädchen
100 m
Weitsprung oder Hochsprung
Ball (200 g)
Kugel 4 kg (Jg. 2010) oder
Kugel 3 kg (Jg. 2011)
800 m |
Wettkampfklasse IV (2012–2013)
Jungen
75 m
Weitsprung oder Hochsprung
Ball (200 g)
800 m |
Mädchen
75 m
Weitsprung oder Hochsprung
Ball 200 g (Jg. 2012)
oder 80 g (Jg. 2013)
800 m |
Wettkampfklasse V (2014-2015)
Jungen
50 m
Weitsprung oder Hochsprung
Ball 200 g
800 m |
Mädchen
50 m
Weitsprung oder Hochsprung
Ball 80 g
800 m |
2. TAG: MANNSCHAFTSSPIELE
(Teilnehmen können die Schülerinnen und Schüler des Vortages)
Wettkampf I, II und III der Mädchen und Jungen:
Basketball im jährlichen Wechsel mit Beachvolleyball (2025/26)
Wettkampf IV und V der Jungen:
Fußballturnier auf Kleinfeld (5 Spieler + 1 Tormann)
Wettkampf IV und V der Mädchen:
Tschoukball
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
TERMIN UND AUSTRAGUNGSORT
Das nächste Landesschulsportfest findet am 07.-08.07.2026 in Straubing statt.
AUSZEICHNUNGEN
Die siegreichen Schülerinnen und Schüler jedes Wettkampfes (Mehrkampf) werden mit den bayerischen Schulsport-Siegermedaillen in Gold, Silber und Bronze ausgezeichnet. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Mannschaften erhalten eine Urkunde.
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.
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Sport- und Spielfeste für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet den Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung für dieses Schuljahr ein behindertengerecht angelegtes Konzept zur Durchführung von Sport- und Spielfesten, Schwimmfesten sowie Wettbewerbe in Basketball und Fußball an.
Die Sport- und Spielfeste sowie die Schwimmfeste sollen lediglich auf Bezirksebene durchgeführt werden. Die Basketballwettbewerbe werden bis zum Bezirksfinale ausgespielt (siehe gesonderte Ausschreibungen).
Die Fußballwettbewerbe führen seit dem Schuljahr 2013/14 für die Sieger der Spiel- und Sportfeste in den Bezirken über ein nord- bzw. südbayerisches Qualifikationsturnier sowie ein Landesfinale bis zum Bundesfinale von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics.
Die nachfolgend aufgeführten Wettbewerbe in der Leichtathletik und im Schwimmen sind als Rahmen zu verstehen, d. h. die Bezirksschulobleute stellen in Absprache mit den Schulsportbeauftragten der einzelnen Schulen die Programminhalte für den jeweiligen Regierungsbezirk zusammen.
Voraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben sind nicht bestimmte Qualifikationsleistungen, sondern die physische Leistungsvoraussetzung, das motorische Fertigkeitsniveau zur Bewältigung der Aufgaben und vor allem das Verständnis des Wettbewerbsgedankens, die Äußerung von Wetteifer, die Freude an der Wettbewerbsteilnahme und der Eigenleistung.
1. SPORT- UND SPIELFESTE
Leichtathletik
>> 50-m-Lauf
>> Weitsprung
>> Standweitsprung
>> Ballwurf (80 g und 200 g)
>> Kugelstoß (3 kg und 4 kg)
>> Ausdauerlauf (800 m oder Geländelauf). Auf entsprechende Vorbereitung wird verwiesen!
>> Angebote für Rollstuhlfahrer (Kurzstrecke, Slalom, Ballwurf)
>> Mannschaftswettbewerb (Pendelstaffel)
Schwimmen
>> Brustschwimmen (25 m – 50 m)
>> Freistilschwimmen (25 m – 50 m)
>> 25 m Rückenschwimmen
>> 25 m Schwimmen mit Schwimmhilfen
>> 25 m Flossenschwimmen
>> Staffelschwimmen (4 x 25 m Freistil gemischt)
Durchführung der Leichtathletik- und Schwimmwettbewerbe
Die Anmelderegularien werden vom Bezirksausschuss bzw. von den Bezirksschulobleuten in Absprache mit den Sportbeauftragten der ILB-Schulen festgelegt.
Die Einteilung der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer erfolgt – in Anlehnung an die internationalen Regeln von Special Olympics – getrennt in Mädchen und Jungen (Frauen und Männer) und nach dem jeweiligen Könnensstand. Dies bedeutet, dass für alle Teilnehmehmenden für jeden Wettbewerb eine Vorleistung zu melden ist. Auf Grund dieser Vorleistungen werden leistungshomogene Wettkampfgruppen gebildet.
Gruppenstärke:
>> Leichtathletik: bis zu 8 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer
>> Schwimmen: Anzahl der Bahnen = max. Gruppenstärke
Die Siegerehrungen erfolgen unmittelbar nach dem Wettbewerb einer Gruppe. Für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer ist eine Auszeichnung vorzusehen.
2. BASKETBALL UND FUSSBALL
Die Durchführungsregularien legen die Bezirksschulobleute in Absprache mit den Sportbeauftragten fest. Anregungen erhalten Sie nach Anforderung vom Landesschulobmann (siehe Personenpool im internen Bereich) zugesandt.
BETREUUNG
Es wird empfohlen, ab 10 Schülerinnen bzw. Schülern eine Betreuerin bzw. einen Betreuer und eine weitere Helferin bzw. einen weiteren Helfer einzusetzen.
AUSZEICHNUNGEN
Alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler jedes Wettkampfes werden mit Medaillen ausgezeichnet. Jede Mannschaft erhält eine Urkunde.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Die Ergebnisse der Bezirksfinals im Basketball und Fußball bitte an die jeweilige Regierung bzw. an das Referat für Bildung und Sport in München melden (siehe Adresspool).
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.
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Mannschaftswettbewerbe für Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung
Basketball
WETTKAMPFKLASSE
Wettkampfklasse I – Jahrgänge 2009 und jünger (kein Start für Grundschüler möglich)
Der Bezirksausschuss legt in Absprache mit den Sportbeauftragten fest, welche Spielvariante zur Austragung kommt. Regeln können den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schülern angepasst werden.
SPIELVARIANTEN
>> Basketball
>> Minibasketball
MANNSCHAFTSSTÄRKE UND REGELN
Basketball
Maximal 10 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule. Es spielen 5 Feldspielerinnen bzw. -spieler und maximal 5 Ersatzspielerinnen bzw. -spieler.
Mini-Basketball
Siehe Mini-Basketballregeln des Deutschen Basketball Bundes.
Lehrkraft: 1
Fußball
WETTKAMPFKLASSE
Wettkampfklasse I – Jahrgänge 2009 und jünger (kein Start für Grundschüler möglich)
Der Bezirksausschuss legt in Absprache mit den Sportbeauftragten fest, welche Spielvariante zur Austragung kommt.
MÖGLICHKEITEN
>> Fußball auf Großfeld (11er-Mannschaften)
>> Kleinfeldfußballturniere (7er-Mannschaften)
MANNSCHAFTSSTÄRKE UND REGELN
Großfeld und Kleinfeld (siehe Ausschreibung Fußball)
TURNIERSPIELE
>> Die Halbzeitpause soll stets höchstens 5 Minuten dauern.
>> Es können bis zu 4 Spielerinnen bzw. Spieler pro Spiel ausgewechselt werden. Rücktausch ausgewechselter Spielerinnen bzw. Spieler ist zulässig.
>> Bei Turnieren (mehrere Spiele an einem Tag) darf die gesamte Spielzeit höchstens 90 Minuten betragen.
Lehrkraft: 1
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Die Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen Bezirksausschuss Sport in Schule und Verein bei den Bezirksfinalkämpfen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.
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Zusätzliche Schulsport-Wettbewerbe der Verbände Mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus schreiben die bayerischen Sportfachverbände Schulsport-Wettbewerbe in folgenden Sportarten aus: Die detaillierten Ausschreibungen für das Schuljahr 2025/2026 sind verlinkt - bitte anklicken.
Wichtiger Hinweis: Da diese Zusätzlichen Schulsport-Wettbewerbe ausschließlich durch die jeweiligen Fachverbände ausgeschrieben und organisiert werden, können hierfür weder Organisations- noch Reisekosten bei der Landesstelle für den Schulsport geltend gemacht werden. Die Einhaltung der sportfachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen obliegen allein den jeweiligen Fachverbänden.
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| Teil 3: Auf alle Fragen die richtige Antwort |
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Anträge an den Landesauschuss Anträge an den Landesausschuss „Sport in Schule und Verein“ sind bis zum 1. März eines Jahres in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle (Bayerisches Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport - Referat Schulsportliche Wettbewerbe, Stuttgarter Straße 1, 91710 Gunzenhausen, E-Mail: [email protected]) zu richten. Hinsichtlich des Antragsverfahrens wird auf Folgendes hingewiesen:
- Anträge von schulischer Seite: Alle Anträge bedürfen einer Zustimmung durch die jeweiligen Bezirks- sowie Landesschulobleute. Nur so kann sichergestellt werden, dass bereits vorab eine fachliche Bewertung des Antrags von den Experten der jeweiligen Sportart vorgenommen werden kann. Formal können Anträge insofern nur von den jeweiligen Landesschulobleuten gestellt werden.
- Anträge von Seiten der Sportfachverbänden: Alle Anträge sind über das Präsidium des jeweiligen Sportfachverbandes zu stellen.
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Ausschreibung und Aufruf
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit Bekanntmachung über die Schulsport-Wettbewerbe in Bayern vom 6. August 1987 (KWMBl. I S. 193), die durch Bekanntmachung vom 13. Dezember 2024 (BayMBl. 2025 Nr. 6) geändert worden ist, die Wettkämpfe ausgeschrieben und alle Schulen zur Teilnahme aufgerufen.
Die ausgeschriebenen Wettbewerbe sind als Angebot zur Ergänzung des Sportunterrichts zu verstehen. Sie berücksichtigen die Vereinbarungen und Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Kommission Jugend trainiert für Olympia & Paralympics der Deutschen Schulsportstiftung, des Ausschusses für die Bundesjugendspiele beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Anregungen des Landesausschusses „Sport in Schule und Verein“.
Alle in dieser Broschüre aufgeführten Veranstaltungen sind Schulveranstaltungen.
Auf die Beachtung der entsprechenden Bestimmungen der Schulordnungen über die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler wird besonders hingewiesen. Soweit Räume, die der staatlichen oder kommunalen Verwaltung unterliegen, für die Durchführung der Wettbewerbe benötigt werden, sollen sie unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
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Auftrag an die Schulen: Auswahl treffen Wie ist mit dem umfangreichen Angebot der Schulsport-Wettbewerbe umzugehen?
Die Schulsport-Wettbewerbe sollen zur Aktivierung des „Schullebens“ beitragen und Begegnungsfelder für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte verschiedener Schularten schaffen. Sie stellen ein Gemeinschaftswerk der Schulen und Schulaufsichtsbehörden, der Vereine und Fachverbände des Bayerischen Landes-Sportverbandes bzw. des Bayerischen Sportschützenbundes sowie der Landkreise, Städte und Gemeinden dar. Neben den Schulsportfesten und Mehrkämpfen auf Schulebene ist aus pädagogischen Gründen insbesondere auf die Mannschaftswettbewerbe Wert zu legen. Es ist Aufgabe der Schulen, aus der Fülle des Wettbewerbsangebots die entsprechenden Veranstaltungen in angemessenem Umfang auszuwählen und zu beschicken.
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Onlineportal „Schulsport“
Die Schulen in Bayern können über eine App (nur Tablet) oder eine Browserversion direkt online auf die wichtigsten Informationen zum Schulsport zugreifen.
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse haben zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein Onlineportal „Schulsport“ eingerichtet. Zugriff haben alle bayerischen Schulen über ein Registrierungspasswort, das den Schulleitungen über das Kultusministerium zugesandt wurde.
Das Schulsportportal umfasst alle wichtigen schulsportrelevanten Informationen, Rechtsgrundlagen und Sicherheitshinweise. Damit erhalten alle bayerischen Schulen die Möglichkeit, jederzeit online auf die jeweiligen Inhalte zuzugreifen, entweder über eine App oder über eine Browserversion für den PC.
Die Vorteile:
• Alle verfügbaren Sportbroschüren, Sicherheitsinformationen und Hinweise zu Vorschriften des Kultusministeriums können mobil oder am PC abgerufen werden.
• Über eine einfache Stichwortsuche können die Informationen schnell beschafft werden.
• Zahlreiche Querverweise mit Links führen mit einem Klick zu weiteren interessanten Informationen.
• Durch Videoclips und die Verknüpfung mit Bekanntmachungen des Bayerischen Kultusministeriums können einzelne Textpassagen interaktiv visualisiert werden.
• Die Dokumente können in einen „Warenkorb“ gelegt und an eine beliebige E-Mail-Adresse versandt werden.
• Für Unterrichts- und Vortragsvorbereitungen können Textbausteine in Arbeitsblätter oder Präsentationen eingebaut werden.
• Videosequenzen visualisieren Bewegungsaufgaben und können z.B. in der Schulsporthalle mit einem mobilen Endgerät in die Unterrichtsgestaltung einfach eingebunden werden.
Registrierung:
Lehrkräfte können sich für die Onlineplattform über den Portal-Link „Schulsport“ auf der Internetseite
http://www.kuvb.de/ registrieren.
Das dafür notwendige Registrierungspasswort kann bei der jeweiligen Schulleitung erfragt werden. Außerdem können sich die Lehrkräfte auch in der Schulsport-App registrieren. Dazu muss nur die Software in den entsprechenden App-Stores kostenlos heruntergeladen werden.

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Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums Bekanntmachungen und Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus aus dem Bereich des Sportunterrichts:
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Benutzung von Verkehrsmitteln Welche Verkehrsmittel sollen für die Anreise von Mannschaften zu Austragungsorten von Schulsport-Wettbewerben benutzt werden?
- Stadt- bzw. Kreisfinalwettkämpfe und Regionalausscheidungen
Die Wahl des Verkehrsmittels für die Anreise von Mannschaften zu Stadt- bzw. Kreisfinalwettkämpfen und Regionalausscheidungen obliegt den Schulen bzw. dem ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ selbst. Die Finanzierung muss von den Schulen selbst übernommen werden. Tickets erwerben Sie direkt bei der DB vor Ort (auf Rechnung im Nachgang).
- Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfe
Grundsätzlich sind Fahrten zu Austragungsorten von Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln, insbesondere der Bahn, durchzuführen.
Einfache Bestellung bei der Bahn
Die Fahrscheine für die An- und Abreise zu den Veranstaltungen werden durch die Lehrkräfte bzw. die Betreuerinnen und Betreuer bei der zentralen Buchungsstelle
DB Vertrieb GmbH
ReiseZentrum Stuttgart Hbf
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefon (07 11) 20 92-25 54
z. Hd.: Herrn Heiko Reinbold
E-Mail: [email protected]
per E-Mail mit Anmeldevordruck bestellt. Das Bestellformular finden Sie hier.
Die Bestellung sollte bis mindestens 10 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
Wie gelangen die Schulen in den Besitz der Fahrscheine?
Die Fahrscheine werden mit einer Abholnummer am Fernverkehrsautomaten abgeholt.
Was müssen Lehrkräfte bzw. Betreuerinnen und Betreuer über Fahrscheine, Züge und Reservierung wissen?
Es werden Einzelfahrscheine vom Schul- zum Veranstaltungsort in der zweiten Klasse für Hin- und Rückfahrt ausgegeben. Ein Übergang in die erste Klasse ist nicht möglich. Nicht benutzte Fahrscheine sind nicht erstattungsfähig.
Die An- und Abreise wird in fahrplanmäßigen Zügen durchgeführt (S-Bahn, RB, RE, SE, EC/IC, ICE, RJ & TGV – je nach DB-Fahrplanauskunft und Reservierung).
Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden Plätze im Fernverkehr (ICE, EC, IC, RJ & TGV) im Rahmen der freien Platzkapazitäten reserviert.
Bei Zügen des Nahverkehrs ist eine Reservierung grundsätzlich nicht möglich (z. B. Triebwagen, S-Bahnen).
Was kosten die Fahrscheine und wie werden sie bezahlt?
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Deutschen Schulsportstiftung und der Landesstelle für den Schulsport.
Fahrtkosten können nur ab Bezirksfinale und nur auf Anordnung oder vorheriger Genehmigung durch die einladende Stelle abgerechnet werden. Wenn Fahrkarten für eine andere Ebene bzw. ohne vorherige Genehmigung durch die einladende Stelle bestellt wurden, werden die Fahrkarten der bestellenden Schule durch die Landesstelle für den Schulsport in Rechnung gestellt.
Ausgeschlossen sind:
– evtl. erforderliche Bustransfers zwischen den Wohn- bzw. Veranstaltungsorten zu/von den Abgangs- und Zielbahnhöfen
– die Benutzung örtlicher öffentlicher Verkehrsmittel an den Abgangs- und Zielorten der Bahnreise (z. B. Straßenbahnen, Buslinien, U-Bahnen, MVV)
– die Benutzung von Strecken ,Nichtbundeseigener Eisenbahnen‘ (z. B. Strecken der Oberland-Bahn) und von Seestrecken (z. B. Chiemseeschifffahrt)
– Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden (Abgangs- und Zielbahnhof innerhalb eines Verbundraumes, z. B. MVV)
Die DB-Fahrscheine sind nur in der max. Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Betreuerinnen und Betreuer in der jeweiligen Ausschreibung erstattungsfähig.
Können im Ausnahmefall auch private Busunternehmen benützt werden?
Private Busunternehmen können nur auf Anordnung oder mit vorheriger Genehmigung durch die einladende Stelle benutzt werden.
Die Kosten bei unabdingbar notwendiger Benutzung werden gemäß der Bekanntmachung zu den Schulsport-Wettbewerben in Bayern abgerechnet. Der Transport schließt die eventuell erforderliche Benutzung von privaten Zubringerdiensten ein.
Wer organisiert Sammelfahrten?
Sammelfahrten werden nur von der einladenden Stelle nach dem Grundsatz größtmöglicher Kostenersparnis organisiert. Wird eine Schule mit der Durchführung einer Sammelfahrt beauftragt, müssen von der Schule mindestens 3 Angebote von unterschiedlichen Busunternehmen eingeholt werden. Unbeantwortete Anfragen gelten gleichwertig einem Angebot. Das günstigste Angebot ist auszuwählen.
Schulmannschaften, die sich an vorgeschriebenen Sammelfahrten nicht beteiligen wollen, können zusätzlich entstehende Fahrtkosten nicht gewährt werden.
Die Schulen werden darauf hingewiesen, dass eine Vergabedokumentation zu erstellen ist, die Aufschluss gibt über die Einhaltung der Vergabegrundsätze (z.B. Transparenz, Gleichbehandlung etc.). Die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht der entsprechenden Angebote liegt bei der Schule. Für die Fahrkostenabrechnung ist der aktuelle Vordruck zu verwenden.
Den dem Bayerischen Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe zur Auszahlung vorgelegten Rechnungen (original) für Leistungen im Zusammenhang mit den Wettbewerben ist immer das digital beschriebene Formular "Abrechnung der Fahrtkosten" beizufügen. Die Angebote selbst verbleiben bei der Schule.
Bei der Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Beförderung von Dritten (Schülern, Begleitpersonal usw.) und/ oder der Ausrichtung von Wettbewerben ist die Beachtung des Vergaberechts zwingend sicherzustellen.
Aktuelle vergaberechtliche Vorschriften sind unter www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/gesetzeundvorschriften/index.php einzusehen. Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen einschließlich besonderer Wertgrenzenregelungen für kommunale Auftragsvergaben und die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich können abgerufen werden unter www.stmi.bayern.de/kub/kommunale_vergaben/index.php.
Können Schülerinnen und Schüler auch mit privateigenen Pkws befördert werden?
Die Benutzung privater Kraftfahrzeuge durch Begleitpersonen sowie durch Schülerinnen und Schüler ist grundsätzlich nicht gestattet. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung Begleitpersonen genehmigen, private Kraftfahrzeuge zu benutzen und auch Schülerinnen und Schüler mitzunehmen. Die vorgeschriebenen Rückhalteeinrichtungen (Kindersitze/Sitzkissen) sowie gegebenenfalls spezifische Vorrichtungen bei Vorliegen einer Behinderung müssen dann in entsprechender Anzahl vorhanden sein. Ein begründeter Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn eine Anreise mit der Bahn nicht möglich und die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Schule so gering ist, dass die Benutzung eines privaten Busses unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde und eine gemeinsame Busanreise mehrerer Mannschaften nicht organisiert werden kann. Eine derartige Beförderung ist dabei auf kürzere Fahrten von in der Regel nicht mehr als 100 km einfache Wegstrecke beschränkt. Die Mitnahme von Schülerinnen und Schülern durch Schülerinnen und Schüler in privaten Kraftfahrzeugen ist nicht zulässig.
Lehrkräfte, die gemäß dieser Bestimmungen Schülerinnen und Schüler mit ihren privaten Kraftfahrzeugen befördern, genießen für diese Fahrten Dienstunfallschutz, wenn diese vorher schriftlich als Dienstreise genehmigt wurden. Bei Benutzung eines Mietwagens (z.B. von Kleingruppen) ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung, möglichst ohne Selbstbeteiligung, verpflichtend.
Sonstige Begleitpersonen, die mit Wissen und Wollen der Schulleitung eine Schülergruppe zu einem Schulsport-Wettbewerb begleiten, sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, soweit sie in Ausübung ihrer Tätigkeit oder in wesentlichem inneren Zusammenhang damit einen Unfall erleiden. Schülerinnen und Schüler sind bei Fahrten zu Schulsport-Wettbewerben im Rahmen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gegen körperliche Schäden versichert.
Die Benutzung privater Kraftfahrzeuge im Rahmen von Schülerfahrten ist in der KMBek „Beförderung von Schülern zur Teilnahme an Veranstaltungen von Schülerwettbewerben, Konzerten, Ausstellungen und Lesungen“ vom 21. Februar 2005 (KWMBl 2005 S. 113), geändert mit KMBek vom 9. Juli 2010 (KWMBl 2010 S. 213), geregelt.
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Bestellscheine und Meldebögen Wie meldet sich die Schule zu einem Schulsport-Wettbewerb an?
Die Meldungen erfolgen mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de (Hinweise finden Sie in Teil 1 - Online-Meldesystem).
Bei den Sportarten der Zusätzlichen Schulsport-Wettbewerbe der Verbände erfolgen die Meldungen anhand der in den jeweiligen Ausschreibungen hinterlegten Meldebögen direkt bei den zuständigen Fachverbänden.
Bevor Sie Meldungen absenden, sollten Sie die Ausführungen zu den gewählten Sportarten in Teil 1 und die Regelungen in Teil 2 aufmerksam durchgelesen haben.
Wo finde ich Bestellscheine, Formblätter und Vordrucke?
Bestellscheine, Formblätter, Ranglisten, Spielberichtsbögen ausgewählter Sportarten, Bestellformulare für Urkunden der Bundesjugendspiele finden Sie unter
https://www.las.bayern.de/schulsport/wettbewerbe/downloads/index.html
Bevor Sie Meldungen absenden, sollten Sie die Ausführungen zu den gewählten Sportarten in Teil 1 und die Regelungen in Teil 2 aufmerksam durchlesen.
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Betreuung von Schulmannschaften Wer darf die Betreuung von Schulmannschaften übernehmen?
- Hauptamtliche oder nebenamtliche sowie hauptberufliche oder nebenberufliche Lehrkräfte der jeweiligen Schule.
- Volljährige Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die eine Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) auch im Rahmen des Ganztagsangebotes einer Schule oder eine Schülergruppe im Rahmen eines Stützpunktes oder einer Partnerschule des Leistungssportes leiten, sofern sie von der Schulleitung auf die Besonderheiten der Betreuung von Schulmannschaften hingewiesen worden sind.
Innerhalb der Wettkampfstätten kann nur die/der von der Schule benannte Lehrkraft/Übungsleiterin bzw. Übungsleiter Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Sie/er allein trägt Verantwortung. Andere Personen (Vereinstrainerinnen und Vereinstrainer, Eltern usw.) dürfen die Wettkampfflächen nicht betreten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann zur Disqualifikation der Mannschaft führen.
Auf allen Qualifikationsstufen haben die Betreuerinnen und Betreuer dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Erste-Hilfe-Mittel (z. B. Eis-Sofortkompresse, Haftbandagen, Heftpflaster) mitgeführt werden, um die entsprechenden Soforthilfemaßnahmen zur Verhinderung von Folgeschäden (Blutung, Flüssigkeitsansammlung im Gelenk, Schwellung, Entzündung usw.) einzuleiten.
AUFRUF AN DIE BETREUERINNEN UND BETREUER!
Die Betreuerinnen und Betreuer werden dringend gebeten, alle Zulassungsvorschriften zu befolgen. Zu achten ist besonders auf gültige Schülerlisten, Schülerausweise bzw. amtliche Lichtbildausweise und ggf. Ranglisten. Schülerinnen und Schüler sollen durch Missachtung von Startvoraussetzungen nicht um ihren Wettkampf gebracht werden – ebensowenig sollen die Organisatoren durch Nachlässigkeiten der Mannschaftsbetreuerinnen und -betreuer zu korrekten, aber unpopulären Maßnahmen gezwungen werden. Alle Pädagogen sind aufgerufen, „Fairplay“ zu vermitteln. Schülerinnen und Schüler sollten erfahren, dass nur Toleranz und Ehrlichkeit die echte Freude am Sport erhalten können. Bei allen Sportarten, deren Wettbewerbe in der freien Natur durchgeführt werden, ist auf schonenden Umgang mit der Natur und Einhaltung der Umweltschutzregelungen zu achten!
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Dienstliche Veranstaltungen für Lehrkräfte Kann Lehrkräften Freistellung vom Unterricht gewährt werden? Für Lehrkräfte sind die Schulsport-Wettbewerbe dienstliche Veranstaltungen. Die erforderlichen Dienstreisen gelten als angeordnet. Unfallversicherungsschutz ist gegeben. Die Schulleitungen werden gebeten, Lehrkräften, die Betreuungs- und Organisations- oder Kampfrichteraufgaben wahrnehmen, im erforderlichen Umfang Freistellung vom Unterricht zu gewähren.
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Einladungen Wann finden die Wettbewerbe statt und wer lädt die Schulmannschaften zu den Wettkämpfen auf den verschiedenen Ebenen ein?
Im Vorspann zu den detaillierten Ausschreibungen der Sportarten sowie in den Treppen, die den "Weg nach oben" darstellen, finden Sie immer einen Rahmenterminplan sowie die Meldetermine.
Sollten Schulmannschaften (Schulen) bis spätestens 10 Tage vor dem angesetzten Wettkampftermin auf Kreis- und Bezirksebene keine Einladung erhalten, wenden sie sich umgehend an die hierfür zuständige Stelle (siehe unten). Die Einladungen und Wettkampfunterlagen zu Qualifikationswettkämpfen und Landesfinalveranstaltungen werden per E-Mail verschickt.

Hinweis für die Arbeitskreise und Bezirksausschüsse:
Bei Überschreitung der in der Broschüre bei den einzelnen Sportarten angegebenen Endtermine für die Feststellung von Kreis-, Regional-, Bezirks- und Qualifikationsturniersiegern verliert der entsprechende Kreis, die Region, der Bezirk den Anspruch auf Einladung des entsprechenden Vertreters zu weiterführenden Wettkämpfen.
Bei rechtzeitiger Absprache mit der für die nächsthöhere Qualifikationsebene zuständigen Stelle kann eine Terminverschiebung nur erfolgen, wenn die mitbetroffenen Schulen einverstanden sind und der Wettbewerb insgesamt keine Beeinträchtigung erleidet.
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Genehmigungspflicht Welche sportlichen Wettbewerbe von Schulen bedürfen der Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus?
Damit die Belastung durch Wettkampfprogramme in einem überschaubaren Rahmen gehalten werden kann, bedürfen alle in dieser Ausschreibung nicht enthaltenen Schulsport-Wettbewerbe, die über die Ebene der einzelnen Schule hinausgehen, der Genehmigung durch das Staatsministerium.
Welche sportlichen Wettbewerbe von Schulen bedürfen keiner Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus?
Neben allen im Ausschreibungsteil dieser Broschüre veröffentlichten Schulsport-Wettbewerben bleiben folgende Veranstaltungen weiterhin genehmigungsfrei:
– schulinterne Sportveranstaltungen (Sportfest, Tag des Schulsports, sonstige Sportwettbewerbe)
– sportliche Begegnungen einzelner Schulen im näheren Umfeld, wobei es grundsätzlich zu keinem Unterrichtsausfall kommen soll
– Bundesjugendspiele im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mehrerer Schulen einer Stadt, einer oder mehrerer Gemeinden oder eines Landkreises.
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Kampf- und Schiedsrichter/innen Wo kann ich Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter ab der Bezirksebene anfordern?
Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter für die Spielsportarten Basketball, Fußball, Handball und Volleyball können bei den Bezirksschiedsrichterreferenten/-obleuten des jeweiligen Fachverbandes angefordert werden (siehe Personenpool im internen Bereich unter www.laspo-meldungen.de).
Sind Kampf- und Schiedsrichterinnen und -richter von Sportverbänden, die bei Schulsportwettkämpfen eingesetzt werden, versichert?
Der Bayerische Landes-Sportverband teilt dazu mit:
Alle von den Verbänden delegierten Kampf- und Schiedsrichterinnen und -richter bei Schulsportwettkämpfen sind versichert im Rahmen des Sport-Versicherungsvertrags. Zu beachten ist, dass die Abstellung schriftlich erfolgen muss.
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Kostenregelung
Die Kostenerstattungen werden ohne gesetzlichen Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt (Haushaltsvorbehalt).
Die Kostenerstattungen werden aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nach Vorlage der Belege von den entsprechenden Ebenen (siehe unten) abgerechnet.
Wer trägt die Kosten und wie werden diese erstattet?
- Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfen
Für die Durchführung der Schulsport-Wettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Lehrern für die Organisation und Durchführung dieser Schulveranstaltungen dem Staat, wobei die von den Sportvereinen/Sportverbänden und kommunalen Gebietskörperschaften unentgeltlich angebotene personelle und sächliche Unterstützung gerne angenommen wird.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erstattet den in den Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein“ mitarbeitenden Lehrern die Reisekosten, die für die Teilnahme an Sitzungen dieser Gremien anfallen. Die Erstattung ist über die Geschäftsstelle des jeweiligen Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ bei der zuständigen Regierung zu beantragen.
Die Fahrtkosten, der an den Wettkämpfen auf den Qualifikationsstufen der Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfen teilnehmenden Schulmannschaften einschließlich der Kosten der Mannschaftsbetreuerinnen und -betreuer sowie der Organisationskosten, können hingegen vom Staatsministerium nicht übernommen werden.
Den Vorsitzenden der Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“ wird empfohlen, frühzeitig den Kreistag/Stadtrat und die Verwaltung sowie sonstige Partner über das spezielle schulsportliche Programm zu informieren und diese um Unterstützung zu bitten.
Die Organisationskosten bei Regionalausscheidungen werden von den Regierungen (Sportreferate) bzw. von der Landeshauptstadt München abgerechnet.
Die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse legen die Anreisemodalitäten fest. Die Erstattung der Fahrtkosten der öffentlichen und ggf. nicht-öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt dementsprechend.
Die Organisationskosten bei Bezirksfinalwettkämpfen werden von den Regierungen (Sportreferate) bzw. von der Landeshauptstadt München abgerechnet.
- Süd- bzw. Nordbayerische Qualifikationswettkämpfe
Die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule legt die Anreisemodalitäten fest. Die Erstattung der Fahrtkosten der öffentlichen und ggf. nicht-öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt dementsprechend. Die Organisationskosten bei süd- bzw. nordbayerischen Qualifikationswettkämpfen werden von der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule abgerechnet.
Die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule legt die Anreisemodalitäten fest. Die Erstattung der Fahrtkosten der öffentlichen und ggf. nicht-öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt dementsprechend. Die Organisationskosten bei Landesfinalwettkämpfen werden von der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule abgerechnet.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen auf Landesebene legt die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule die Modalitäten für die Unterbringung und Verpflegung fest und trägt die notwendigen Kosten.
- Finale des Rhein-Main-Donau-Schulcups und Finale des Bodensee-Schulcups sowie Bundesfinalwettkämpfe Jugend trainiert für Olympia & Paralympics
Die Organisationskosten bei den Finalwettkämpfen des Bodensee-Schulcups und des Rhein-Main-Donau-Schulcups, sofern das Land Bayern diese ausrichtet, werden von der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule abgerechnet.
Die Fahrtkosten bei den Finalwettkämpfen des Bodensee-Schulcups und des Rhein-Main-Donau-Schulcups werden von der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule abgerechnet.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen auf der Ebene der Finals des Bodensee-Schulcups sowie des Rhein-Main-Donau-Schulcups legt die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule die Modalitäten für die Unterbringung und Verpflegung fest und trägt die notwendigen Kosten.
Die Kosten für die Teilnahme von Schulmannschaften und deren Begleitung, die sich für die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbs der Schulen „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ qualifizieren, werden von der Deutschen Schulsportstiftung getragen. Für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wird von der Deutschen Schulsportstiftung eine Kostenbeteiligung (derzeit in Höhe von 85,- EUR) erhoben.
Weitere Hinweise, die bei der Nutzung und Abrechnung der entsprechenden Verkehrsmittel zu beachten sind:
(1) Deutsche Bahn AG
Die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse bzw. die Landestelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule legen die Anreisemodalitäten für Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfe fest.
Die Fahrten werden im Rahmen der Aktion „Schulsport + Bahn. Die Verbindung stimmt“ durchgeführt. Für Schulmannschaften und Schieds- bzw. Kampfrichterinnen und -richter entstehen keine Vorauskosten, da die Abholung am Automaten kostenlos ist (mit Auftragsnummer) und die Abrechnung direkt zwischen Deutscher Schulsportstiftung und der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule erfolgt. Schulmannschaften, die ohne Anordnung durch die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse bzw. die Landesstelle für den Schulsport diese Tickets buchen, bekommen im Nachgang eine Rechnung durch die Landesstelle für den Schulsport zugeschickt.
(2) Private Busunternehmen
Die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse bzw. die Landestelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule legen die Anreisemodalitäten für Schulsport-Wettbewerbe ab der Bezirksebene fest. Die Erstattung der Fahrtkosten der öffentlichen und ggf. nicht-öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt dementsprechend. Dem Erstattungsantrag ist eine Vergleichsberechnung beizufügen. Für die Fahrkostenabrechnung ist das aktuelle Formular zu verwenden.
Bei der Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Beförderung von Dritten (Schülern, Begleitpersonal usw.) und/ oder der Ausrichtung von Wettbewerben ist die Beachtung des Vergaberechts zwingend sicherzustellen.
Aktuelle vergaberechtliche Vorschriften sind unter www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/gesetzeundvorschriften/index.php einzusehen. Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen einschließlich besonderer Wertgrenzenregelungen für kommunale Auftragsvergaben und die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich können abgerufen werden unter: www.stmi.bayern.de/kub/kommunale_vergaben/index.php
Die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht der entsprechenden Vergabe- und Ausschreibungsunterlagen liegt bei der Schule. Die Angebote selbst verbleiben bei der Schule.
(3) Private Pkws
Die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse bzw. die Landestelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule legen die Anreisemodalitäten für Schulsport-Wettbewerbe ab der Bezirksebene fest. Die Erstattung der Fahrtkosten der öffentlichen und ggf. nicht-öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt dementsprechend.
Bei durch die Schulleitung genehmigten Fahrten mit privaten Personenkraftwagen können die Fahrzeughalter die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach Art. 6 BayRKG in Anspruch nehmen. (siehe hierzu: „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“ unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV241576-40)
Mit welchen Erstattungsbeiträgen können Mannschaftsbetreuerinnen und -betreuer rechnen?
Mannschaftsbetreuerinnen und -betreuer erhalten ab der Ebene der Bezirksfinalwettkämpfe Tage- und Übernachtungsgeld nach Maßgabe des Bayerischen Reisekostengesetzes.
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Melderegelungen für Schulen besonderer Art Wer sind die Schulen besonderer Art?
Schulen besonderer Art (z.B. Staatl. Gesamtschule Hollfeld, Städt. Willy-Brandt-Gesamtschule München, Städt. Schulartunabhängige Orientierungsstufe München-Neuperlach, Wilhelm-Löhe-Schule Nürnberg, Senefelder-Schule Treuchtlingen, also den früheren Gesamtschulen) ist es freigestellt, ob sie
- eine gemeinsame Mannschaft für die gesamte Schule oder
- mehrere Mannschaften nach Schularten getrennt in der jeweiligen Sportart und dem Wettkampf melden.
Für alle übrigen Schulen gelten die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen.
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Meldung von Mittelschulverbünden/Partnerklassenkonzept Was ist bei der Meldung von Mittelschulen und Mittelschulverbünden bzw. Partnerklassen zu beachten?
Der Begriff Mittelschule (MS) steht in dieser Ausschreibung für Mittelschule und Mittelschulverbund.
Seit dem Schuljahr 2011/12 dürfen Mittelschulverbünde als Schulverbund melden. Das heißt, dass ein Mittelschulverbund, der z.B. aus 4 Schulen besteht, eine Mannschaft melden kann, deren Teilnehmer Schülerinnen und Schüler aus allen 4 Schulen sind. Die Teilnehmer können aber auch nur aus drei, zwei oder einer Schule sein. Zu beachten ist, dass pro Mittelschulverbund, wie bei allen anderen Schularten, pro Sportart und Wettkampfklasse maximal 2 Mannschaften gemeldet werden dürfen.
Die Meldung im Online-Meldesystem nimmt der/die als hauptverantwortliche/r Verbundkoordinator/in fungierende Schulleiter bzw. Schulleiterin vor. Auf dem Online-Meldeformular für Mittelschulen müssen die jeweiligen Schulen markiert werden, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Mannschaften bilden. Mittelschulen und Mittelschulverbünde können in allen Sportarten und Wettkampfklassen melden. Beachten Sie dabei aber die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze.
ACHTUNG: Sollte in Sportarten/Wettkampfklassen, die zum Bundesfinale des Wettbewerbs Jugend trainiert für Olympia & Paralympics führen, eine Mittelschulverbundsmannschaft Landessieger werden, so ist die Teilnahme am Bundesfinale gemäß den bundesweit geltenden Regelungen nicht möglich. Die Teilnahme am Finale des Rhein-Main-Donau-Schulcups in den Sportarten Schwimmen und Gerätturnen sowie am Finale des Internationalen Bodenseeschulcups in der Sportart Leichtathletik ist gestattet.
Meldung von Mannschaften im Partnerklassenkonzept
Schulmannschaften von Klassen (der allgemeinen Schule), die mit einer Partnerklasse der Förderschule kooperieren und gemeinsamen Unterricht haben (Art. 30a Abs. 7 Nr. 3 BayEUG), sind unabhängig von der Schulzugehörigkeit der einzelnen Schülerinnen oder Schüler gemeinsam startberechtigt, sofern den Schülerinnen oder Schülern der kooperierenden Klassen miteinander Sportunterricht erteilt wird.
Die Schulmannschaft der Klassen im Partnerklassenkonzept startet in diesem Fall für die Klasse der allgemeinen Schule, an der auch der Sportunterricht stattfindet. Die allgemeine Schule, die mit einer Partnerklasse der Förderschule kooperiert, kann in allen Sportarten und Wettkampfklassen unter Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze melden.
ACHTUNG: Sollte in Sportarten/Wettkampfklassen, die zum Bundesfinale des Wettbewerbs Jugend trainiert für Olympia & Paralympics führen, eine Mannschaft im Partnerklassenkonzept Landessieger werden, so ist die Teilnahme am Bundesfinale als „Mannschaft im Partnerklassenkonzept“ gemäß der bundesweit geltenden Regelungen nicht möglich. Da die Mannschaft der allgemeinen Schule zugeordnet wird, ist aber eine Teilnahme im Bundesfinale ohne die Schülerinnen und Schüler der kooperierenden Partnerklasse möglich. Die Teilnahme (im Partnerklassenkonzept) am Finale des Rhein-Main-Donau-Schulcups in den Sportarten Schwimmen und Gerätturnen sowie am Finale des Internationalen Bodenseeschulcups in der Sportart Leichtathletik ist gestattet.
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Schiedsgerichte Wie setzen sich Schiedsgerichte bei den Mannschaftswettbewerben auf den verschiedenen Qualifikationsstufen zusammen?
>> Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfe und Regionalausscheidungen
– 1 Wettkampfleiterin bzw. Wettkampfleiter,
– 1 Vertreterin bzw. Vertreter der einladenden Stelle,
– evtl. 1 Vertreterin bzw. Vertreter des Sportfachverbandes (z.B. Schiedsrichterin bzw. Schiedsrichter, Kampfrichterin bzw. Kampfrichter).
>> Bezirks-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfe
– 1 Wettkampfleiterin bzw. Wettkampfleiter,
– 1 Vertreterin bzw. Vertreter der einladenden Stelle,
– 1 Vertreterin bzw. Vertreter des Sportfachverbandes (z.B. Schiedsrichterin bzw. Schiedsrichter, Kampfrichterin bzw. Kampfrichter).
Ab der Qualifikationsstufe der Bezirksfinalwettkämpfe ist es grundsätzlich nicht mehr zulässig, dass eine der ins Schiedsgericht berufenen Personen gleichzeitig eine der am Wettkampf teilnehmenden Schulmannschaften betreut.
Die Vertreterin bzw. der Vertreter der einladenden Stelle führt den Vorsitz im Schiedsgericht.
Welche Regelung gilt beim vorzeitigen Ausscheiden einer Mannschaft an einem Turniertag?
Scheidet eine Mannschaft im Laufe eines Turniertages vorzeitig aus dem Turnier aus und kann somit nicht alle Turnierspiele bestreiten (z.B. Verletzung, Disqualifikation, o.ä.), sind alle Spiele dieser Mannschaft aus der Wertung zu nehmen. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Turnierspiele gelten anschließend die Kriterien, die in den Ausschreibungen der jeweiligen Sportart aufgelistet sind.
Welche Funktionen hat das Schiedsgericht?
Das Schiedsgericht entscheidet über alle Einsprüche. Hierbei gelten folgende Regeln:
- Verstöße gegen Bestimmungen der Ausschreibung können jederzeit nach Prüfung vom Schiedsgericht ohne vorhergehenden schriftlichen Einspruch mit dem Ausschluss der Mannschaft vom Wettkampf geahndet werden.
- Sofern körperliche oder verbale Entgleisungen seitens Mannschaftsmitgliedern bzw. Betreuerinnen und Betreuern nicht durch den bzw. die Schieds-/Kampfrichter sanktioniert werden können, kann das jeweilige Schiedsgericht eine Verwarnung gegen die Mannschaft aussprechen. Bei einer erneuten körperlichen oder verbalen Entgleisung der bereits verwarnten Mannschaft kann das jeweilige Schiedsgericht diese Mannschaft disqualifizieren.
- Während des Ablaufs der Wettkampfveranstaltung entscheidet das jeweilige Schiedsgericht über alle Einsprüche im Rahmen der Schulsport-Wettbewerbe. Über jedes Schiedsgerichtsverfahren wird ein Protokoll gefertigt und den Wettkampfunterlagen beigefügt.
- Ergeben sich nach Beendigung des jeweiligen Wettkampfes neue Aspekte für einen Einspruch, die dem Schiedsgericht während des Ablaufs der Wettkampfveranstaltung noch nicht bekannt waren, ist ein schriftlicher Einspruch an den Vorsitzenden des Schiedsgerichts zu richten. Die Zahlung eines Protestgelds entfällt. Das Schiedsgericht berät sich und legt der nächst höheren Ebene einen Vorschlag zur Entscheidung vor. Die nächst höhere Ebene ist bei Kreis-/Stadt und Regionalentscheidungen die/der Vorsitzende des Bezirksausschusses, bei Bezirks- und Qualifikationsturnieren das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe und bei Landesfinalentscheidungen das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Die nächst höhere Ebene fällt die endgültige Entscheidung. Eine Berufung gegen diese Entscheidung ist nicht möglich.
Die Einspruchsfrist endet spätestens 7 Tage nach dem jeweiligen Wettkampf. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das Schiedsgericht in seiner Funktion bestehen.
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Startberechtigung und Identität
Entscheidend für die Startberechtigung einer Schulmannschaft ist die Zugehörigkeit aller Schülerinnen und Schüler zu der jeweiligen Schule und den angegebenen Geburtsjahrgängen. Die Meldung zweier Mannschaften in einer Wettkampfklasse ist möglich, sofern die Ausschreibung keinen speziellen Hinweis dazu enthält. Eine weitere Ausnahme stellt die „Wildcard“ dar.
Wie werden Startberechtigung und Identität bei Mannschaftswettkämpfen nachgewiesen?
Vor Veranstaltungsbeginn müssen der Wettkampfleiterin bzw. dem Wettkampfleiter folgende Unterlagen zur Überprüfung vorgelegt werden:
1. Ausdruck der vollständigen Schülerliste mit Stempel der Schule und Unterschrift der Schulleitung + jeweils gültiger Schülerausweis mit Lichtbild (s.u.)
oder
2. Ausdruck der vollständigen Schülerliste mit Stempel der Schule und Unterschrift der Schulleitung + jeweils gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass).
Ausweise für Trainingsgruppen, Spielerpässe der Verbände, Fahrausweise von Verkehrsverbänden und der Deutschen Bahn oder ähnliches werden nicht anerkannt.
Wann ist ein Schülerausweis „gültig“?
Ein Schülerausweis kann nur dann als „gültig“ bezeichnet werden, wenn er mindestens die nachfolgend aufgeführten Bestandteile aufweist:
• Zu- und Vorname der Schülerin bzw. des Schülers
• Geburtsdatum
• Lichtbild der Schülerin bzw. des Schülers.
Wie wird das Melden nicht startberechtigter Schülerinnen und Schüler geahndet?
Sollte sich bei der Überprüfung der Startberechtigung durch den Ausrichter vor dem Wettkampf ein Verstoß ergeben, führt dies zum Ausschluss nichtstartberechtigter Schülerinnen bzw. Schüler. Verstöße, die während des Wettkampfes bekannt werden, führen zur Disqualifikation der gesamten Mannschaft für den gesamten Wettbewerb. Verstöße, die erst nach Beendigung des Wettkampfes bekannt werden, ahndet das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe. Bei schweren Verstößen behält sich das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus vor, gegenüber der Schule und der verantwortlichen Mannschaftsbetreuerin bzw. dem verantwortlichen Mannschaftsbetreuer weitere disziplinäre Maßnahmen zu ergreifen.
Bitte beachten Sie den Aufruf an die Betreuerinnen und Betreuer!
Startberechtigung beim Bundesfinale Jugend trainiert für Olympia & Paralympics:
Zur Akkreditierung beim Bundesfinale ist ein amtlicher Ausweis entsprechend der Ausschreibung vorzulegen. Schülerausweise und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Ummeldungen können bis eine Woche vor Beginn der jeweiligen Bundesfinalveranstaltung über das Online-Meldeprogramm der Deutschen Schulsportstiftung und nach Zustimmung durch das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Für eine spätere Ummeldung bis zur Akkreditierung bei der Bundesfinalveranstaltung muss ein ärztliches Attest oder eine amtliche Beglaubigung vorgelegt werden.
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Teilnahmemöglichkeiten für Berufsschülerinnen und Berufsschüler (Teilzeit) Können Berufsschülerinnen und Berufsschüler an Schulsport-Wettbewerben teilnehmen?
Schülerinnen und Schüler von Teilzeitklassen beruflicher Schulen mit eintägiger Beschulung, die keinen verbindlichen Sportunterricht erhalten, können an den Mannschaftswettbewerben als Schulmannschaft teilnehmen, wenn sie regelmäßig den von der Schule gegebenenfalls angebotenen Wahlunterricht im Fach Sport besuchen und die Sportart aus dem Wahlunterricht erwächst.
Durch die Teilnahme an den Mannschaftswettbewerben darf die betriebliche Ausbildungs- oder Arbeitszeit sowie Pflichtunterricht an der Berufsschule grundsätzlich nicht verringert werden.
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Teilnahmevoraussetzungen Welche Schülerinnen und Schüler können an den Mannschaftswettkämpfen teilnehmen?
Zwei Gesichtspunkte sind hier besonders zu beachten:
(1) Schulzugehörigkeit
Bei allen Wettkämpfen sind nur Schülerinnen und Schüler startberechtigt, die zum Zeitpunkt des Wettkampfes der Schule angehören, die eine Mannschaft entsendet.
Eine Schülerin bzw. ein Schüler darf nur für die Schule starten, an der sie als Schülerin bzw. er als Schüler gemeldet ist, jedoch nicht für eine Schule, an der sie bzw. er lediglich Kurse (überschulische Interessen- oder Neigungsgruppen) belegt. Die Beendigung des Schulbesuches ist in Art. 55 BayEUG bzw. in den entsprechenden Bestimmungen der Schulordnungen geregelt. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass bei Abiturientinnen und Abiturienten der Schulbesuch durch Erteilung des Abschlusszeugnisses, spätestens aber mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Abschlussprüfung bestanden wird, endet. Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an öffentlichen Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und sonstigen Berufsfachschulen fällt laut KWMBek vom 21. Juli 1993 Nr. III/2–S 4405 – 8/92 096 der Zeugnis- und Entlassungstermin auf den letzten Schultag. Dies gilt auch im Falle einer Beurlaubung vom Unterricht nach Beendigung der Prüfungen.
In den Sportarten und Wettkampfklassen, die zum Winter-, Frühjahrs- bzw. Herbstfinale des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics bzw. zum Finale des Internationalen Bodenseeschulcups bzw. des Rhein-Main-Donau-Schulcups führen, können Schülerinnen und Schüler, die sich mit ihren Schulmannschaften für das Bundesfinale bzw. für das Finale des Bodenseeschulcups bzw. des Rhein-Main-Donau-Schulcups qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, eine Starterlaubnis für ihre bisherige Schule erhalten. Die Starterlaubnis wird auf Antrag der Schulleitung vom Staatsministerium erteilt. Dem Antrag ist eine Einverständniserklärung der Schule beizufügen (bei Berufsschulen auch die Zustimmung des Lehrherrn), die die Schülerin bzw. der Schüler zum Zeitpunkt des Bundesfinales bzw. des Bodenseeschulcups bzw. des Rhein-Main-Donau-Schulcups besucht.
(2) Körperliche Leistungsfähigkeit
Die Schulen haben darauf zu achten, dass nur Schülerinnen und Schüler zu Schulsportwettkämpfen gemeldet werden, die für einen Wettkampf entsprechend geübt haben und vorbereitet sind.
Sofern nicht eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat, ist den Eltern anzuraten, bei ihren Kindern eine Untersuchung durchführen zu lassen, die deren Sporttauglichkeit überprüft.
Die Schulen sorgen dafür, dass die Eltern rechtzeitig über die Teilnahme ihrer Kinder an den Wettkämpfen der Schule informiert werden.
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Verschiedene Programme Welche unterschiedliche Zielsetzung haben A- und B-Programme?
Auch in diesem Schuljahr werden den Schulen in den Sportarten Gerätturnen, Leichtathletik und Schwimmen verschieden schwierige Programme, nämlich B- und A-Programm, angeboten:
Damit wird das Wettbewerbsangebot in diesen Sportarten den unterschiedlichen Schulgrößen, der Leistungsstärke und der Wettbewerbserfahrung der Schülerinnen und Schüler besser gerecht. Die B-Programme enden mit dem Kreis- bzw. Stadtfinale und enthalten einfache, vorwiegend auf den Basissportunterricht bezogene Anforderungen.
Die A-Programme in diesen Sportarten finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics oder innerhalb der eigenständigen Wettbewerbe Bodenseeschulcup und Rhein-Main-Donau-Schulcup statt und wenden sich an schulische Interessengruppen des Differenzierten Sportunterrichts, Sportarbeitsgemeinschaften „Schule und Verein“ oder Sport-Arbeitsgruppen.
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Versicherungsschutz
Die Schülerinnen und Schüler sind während der Schulsport-Wettbewerbe im Rahmen der Schülerunfallversicherung gegen körperliche Schäden versichert. Eine zusätzliche Unfallversicherung ist deshalb nicht erforderlich.
Die Versicherung von Schadensfällen, die von Schülerinnen und Schülern verursacht werden, kann nur über eine Haftpflichtversicherung sichergestellt werden. Hierzu schließt die Schule eine Gruppenhaftpflichtversicherung ab, soweit nicht sichergestellt ist, dass alle Schülerinnen und Schüler über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Staatliche Mittel stehen hierfür nicht zur Verfügung.
Es besteht keine gesonderte Diebstahlversicherung für die Sportgeräte und Wertgegenstände der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es wird empfohlen, für teure Sportgeräte gegebenenfalls eine eigene Versicherung abzuschließen.
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Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften Wie ist der Wechsel einer Schülerin bzw. eines Schülers zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften innerhalb einer Sportart geregelt?
Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann in einer Sportart zunächst nur in einer Wettkampfklasse und in einer Mannschaft starten.
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze.
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Werbung Kommerzielle und politische Werbung sind in Bayern im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) geregelt:
Auszug aus dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG):
Art. 84 Kommerzielle und politische Werbung: „(1) 1Der Vertrieb von Gegenständen aller Art, Ankündigungen und Werbung hierzu, das Sammeln von Bestellungen sowie der Abschluss sonstiger Geschäfte sind in der Schule untersagt. 2Ausnahmen im schulischen Interesse insbesondere für Sammelbestellungen regelt die Schulordnung.“
Auszug aus der Bayerischen Schulordnung (BaySchO)
§ 26 BaySchO: „(3) 1Wird durch erhebliche Zuwendungen Dritter die Schule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt oder die Herstellung oder Anschaffung für Erziehung und Unterricht förderlicher Gegenstände ermöglicht, kann auf Antrag der oder des Dritten hierauf in geeigneter Weise hingewiesen werden. 2Unzulässig ist eine über die Nennung der zuwendenden Person oder Einrichtung, der Art und des Umfangs der Zuwendung hinausgehende Produktwerbung. 3Die Entscheidung wird nach Anhörung des Schulforums getroffen.“
Die Sponsoring-Leistung soll sachlich und gemäßigt erfolgen, so dass sie sich klar von Wirtschaftswerbung abgrenzen lässt. Sponsoring-Leistungen aus bestimmten, für den Schulbereich besonders kritischen Wirtschaftsbranchen sind nicht zulässig, z.B. von Seiten der Tabakindustrie oder von Produzenten alkoholischer Getränke.
Die Bestimmungen bezüglich Werbung auf der Wettkampfkleidung von Schülerinnen und Schülern finden Sie hier.
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Wettkampfklassen/U-Klassen Welchen Sinn hat die Einteilung in Wettkampfklassen bzw. U-Klassen?
Die Mannschaftswettbewerbe werden in den angebotenen Sportarten in Wettkampfklassen (bzw. U-Klassen) durchgeführt. Mehrere Jahrgänge (je nach Sportart) bilden jeweils eine Wettkampfklasse/U-Klasse.
Zur Bezeichnung der Wettkampfklassen/U-Klassen dienen römische Ziffern: I, II, III und IV (die Jüngsten) bzw. U-Klassen-Angaben (z.B. U16). Bei Sportarten, in denen eine oder zwei Wettkampfklassen/U-Klassen bis zum Bundesfinale geführt werden, entscheidet über die Zuordnung der Jahrgänge zu den betreffenden Wettkampfklassen/U-Klassen die Kommission Jugend trainiert für Olympia & Paralympics der Deutschen Schulsportstiftung. Aus pädagogischen und sportfachlichen Gründen sind die Jahrgänge in einigen Wettkampfklassen/U-Klassen nach oben und unten begrenzt. Die angegebenen Jahrgänge sind bindend. Damit haben alle Jahrgangsstufen eine zeitlich begrenzte Startmöglichkeit. Je nach Sportart wurde die Alterseinteilung der Wettkampfklassen/U-Klassen so gestaltet, dass die spezifischen Belange der einzelnen Sportarten berücksichtigt wurden. Mittelschulen und Förderschulen, die sich für das Bundesfinale von Jugend trainiert für Olympia qualifizieren wollen, können in der entsprechenden Wettkampfklasse/U-Klasse melden.
Sofern nicht explizit anders geregelt, können pro Sportart und Wettkampfklasse je zwei Mannschaften pro Schule gemeldet werden. Bei Sportarten mit einem etwaigen Doppelstartrecht kann bei einer Weiterqualifikation zur nächsten Wettkampfebene – analog zur Bundesebene – jedoch nur eine Mannschaft pro Schule/Sportart/Wettkampfklasse vorrücken.
Bei Wettbewerben, die erst auf Bezirksebene starten, gilt folgende Regelung: Bei sehr hohen Meldezahlen kann der Vorsitz des Bezirksausschusses aus organisatorischen Gründen darüber entscheiden, ggf. nur eine Mannschaft pro Sportart/Schule/Wettkampfklasse zuzulassen. Dies wird in der Einladung entsprechend angezeigt.
Die Mannschaftsstärke kann von den Verbandsregularien abweichen - die Angaben in der Ausschreibung sind bindend.
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Wettkampfkleidung
Die Schulmannschaften sollen möglichst in einheitlicher, wettkampfgerechter Sportkleidung (Trikots und Hosen, im Mädchenhockey auch Röcke) antreten.
1. Bestimmungen für Trikot-Werbung im Rahmen der Bundesfinalveranstaltungen von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics:
Die Präsentation und Platzierung von lokalen Partnern und Sponsoren auf der Wettkampfkleidung ist ggf. unter Beachtung von länderspezifischen Bestimmungen gestattet, wenn
• die Werbefläche 256 cm² nicht überschreitet, unabhängig von der Platzierung der Werbung;
• die Werbefläche nur für einen kommerziellen Partner/Sponsoren verwendet wird – weitere Logos/Embleme von Land, Schule und „Jugend trainiert“ dürfen nach den jeweilig gültigen Richtlinien angebracht werden.
Für jede Werbefläche gilt im Übrigen:
• Die Werbung darf nicht gegen die allgemein im Sport gültigen Grundsätze von Ethik und Moral verstoßen.
• Die Verhaltensregeln und Werberichtlinien des Deutschen Werberats sind einzuhalten.
• Die Werbung für Produkte, die nach längerem und unkontrolliertem Gebrauch süchtig machen und die Gesundheit schädigen, ist unzulässig.
• Werbung für Produkte des Rüstungsbereichs ist verboten.
• Die Werbung für Glücksspiel und Sportwetten ist unzulässig.
• Werbung für politische und religiöse Gruppierungen wird nicht gestattet.
• Es darf keine Werbung angebracht werden, die geschmacklos, anstößig, diffamierend und unter Berücksichtigung des Werbeumfeldes unangemessen ist.
2. Länderspezifische Bestimmungen für Trikot-Werbung bei Schulsport-Wettbewerben:
Auch für die Schulsport-Wettbewerbe in Bayern kann ein Hinweis auf eine Sponsoring-Leistung auf Trikots unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Einschlägig ist hierfür die Regelung in § 26 Abs. 3 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO). Demnach muss die Zuwendung von erheblichem Umfang sein und die Schule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen oder die Herstellung oder Anschaffung für Erziehung und Unterricht förderlicher Gegenstände ermöglichen. Bei der Zuwendung eines Bagatellbetrags kann die Förderin/der Förderer zwar genannt werden, die Nennung muss jedoch verhältnismäßig zurückhaltend ausfallen. Der Hinweis auf die Sponsoring-Leistung sollte in einer sachlichen und im Vergleich zur sonstigen Wirtschaftswerbung erkennbar gemäßigten Form erfolgen. Insbesondere sollen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte nicht als „Werbeträger“ des Sponsors fungieren. Die Einbeziehung von Unternehmen, die besonders kritischen Wirtschaftsbrachen angehören (s.o.), ist nicht möglich. Ebenso wenig ist eine reine Produktwerbung möglich.
Sponsoring von Trikots für Schulsport-Wettbewerbe ist nur zulässig, wenn die Trikots ins Eigentum der Schule (und nicht der einzelnen Schülerinnen und Schüler) übergehen.
Darüber hinaus darf die Wettkampfkleidung nur den Schul- bzw. Ortsnamen tragen (keine Vereinskleidung). Entgegen weitergehenden Fachverbandsvorschriften gelten Rückennummern auf Trikots als ausreichend.
Die Wettkampfleitung ist befugt, bei Zuwiderhandlungen die Starterlaubnis für die betroffene Mannschaft zu entziehen bzw. die Mannschaft zu disqualifizieren.
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Wildcardregelung / Startberechtigung für Partnerschulen des Leistungssports Grundsätzlich gilt sportartunabhängig folgende Regelung:
Die Entscheidung über die Vergabe einer „Wildcard“ für das laufende Schuljahr und die damit einhergehende Erlaubnis für diese Schule, in einer Wettkampfklasse einer Sportart auf höherer Ebene als der Kreis- bzw. Stadtebene in einen Wettbewerb einzusteigen, wird ab dem Schuljahr 2015/16 wie folgt getroffen:
- Anträge bis Bezirksebene sind an die Bezirksregierungen bzw. die Landeshaupstadt München (RBS) zu richten und werden von diesen entschieden;
- über Anträge ab Qualifikationsebene (Nord bzw. Süd) entscheidet das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe; die Anträge sind an die Referatsleitung zu richten.
- Die Wildcard-Anträge sind durch die Schulen mit dem einheitlichen Antragsformular zu stellen.
Folgende Kriterien werden der Entscheidung zugrunde gelegt:
• langjährige Dominanz einer Schule in einer bestimmten Sportart und Wettkampfklasse;
• signifikanter Rückgang der Anmeldezahlen in dieser Sportart und Wettkampfklasse im jeweiligen Kreis-, Regional- bzw. Bezirksfinale als Folge dieser Dominanz.
Das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe muss über jeden genehmigten bzw. abgelehnten Antrag informiert werden.
Im Regelfall darf eine Schule in einer Wettkampfklasse einer Sportart zwei Mannschaften melden. Wird einer Schule nach Prüfung durch das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe jedoch in einer Wettkampfklasse einer Sportart eine „Wildcard“ gewährt, darf sie in dieser Wettkampfklasse nur mit einer Mannschaft am Wettkampf teilnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass „Wildcards“ bis zum 15. Oktober 2025 beantragt werden müssen. Bei einer Terminüberschreitung verfällt die Möglichkeit eines „Wildcard“-Einsatzes.
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| Teil 4: Anschriften |
Der Adressteil wird als Personenpool geführt, in dem Änderungen auch im Schuljahresverlauf jederzeit aktuell vorgenommen werden können. Deshalb ist dieser nur ONLINE abrufbar. |
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| Teil 5: Rückschau auf das Schuljahr 2024/25 |
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Lehrermarathon Beim Bayerischen Lehrermarathon können laufbegeisterte Lehrkräfte ihre eigene Fitness testen:
In Viererteams gilt es, mit Kolleginnen und Kollegen die Marathonstrecke von 42 km zu absolvieren.
Gestartet wird in vier Kategorien:
1. Damen (4 Lehrerinnen einer Schule)
2. Herren (4 Lehrer einer Schule)
3. Mixed (2 Lehrerinnen / 2 Lehrer einer Schule)
4. Offene Klasse (z.B. schulübergreifende Teams, 3 Lehrerinnen / 1 Lehrer einer Schule)
Der 16. Bayerische Lehrermarathon findet am Samstag, den 27. Juni 2026 statt.
Start ist um 9 Uhr an der Olympia-Regattaanlage in Oberschleißheim.
Meldeschluss: 1. Juni 2026, Startgebühren werden nicht erhoben.
Ansprechpartnerin für Rückfragen: [email protected]
Die Durchführungsbestimmungen und weitere Informationen sind in der Ausschreibung zu finden, die zu einem späteren Zeitpunkt hier veröffentlicht wird.

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Bewegungsinitiativen in der Schule
Mehr Sport und Bewegung in der Schule! Körperliche Aktivität ist nicht nur etwas für den Sportunterricht und außerunterrichtlichen Schulsport, sondern jedes Fach bietet Möglichkeiten für Bewegung.
Konzepte und Initiativen zur Bewegungsförderung in der Schule sind z.B.:
o Voll in Form: täglich bewegen - gesund essen - leichter lernen
o Lerne durch Bewegung – LeBe!
o Bewegte Schule
o Bewegungshalbestunde
Weitere Informationen zu den Bewegungsinitiativen finden Sie hier: Bewegung | Gesundheit | Inhalte | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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Hinweise zur staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht im Schuljahr 2025/2026 Die jeweils aktuellen Angebote der staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht sind auf der Homepage zu finden:
https://www.las.bayern.de/schulsport/lehrerfortbildung/lehrerfortbildung.html
https://www.las.bayern.de/schulsport/lehrerfortbildung/lehrerfortbildung_lehrgangsangebote_109.html
Die Anmeldung zu den Lehrgängen erfolgt über FIBS: https://fibs.alp.dillingen.de/

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Publikationen Schulsport Broschüren
Zum Bestellen:
- Wasserfeste Übungskarten für den Schwimmunterricht

Wassergewöhnung: Schwimmen lernen, Technikschulung, Kondition-Koordination, Rettungsschwimmen, Spiele
Die optimalen Materialien für den direkten Einsatz in der Schwimmhalle: Farbige Kartei, 40 Wasserfeste Karten + 8 Seiten, DIN A4. Alle Klassenstufen, Best.-Nr. 06857
Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)
- Orientierungslauf für die Schule
Von einfachen Orientierungsaufgaben in der Sporthalle bis zum Orientierungslauf im Park — ausführliche Unterrichtsvorschläge mit Sicherheitshinweisen und flexibel einsetzbaren, (auf CD) veränderbaren Hallenkarten von einem Expertenteam der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport für alle Klassenstufen.
Best.-Nr. 06932
Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)
- Laufen, Springen und Werfen unterrichten
Grundwissen und Praxisbausteine (2011)
Bestell-Nr. 06743
Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)
- Fit für den Sportunterricht in der Grundschule
Grundwissen und Praxisbausteine (2022) - Bestell-Nr. 04114
Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)
- Schwimmen unterrichten
Grundwissen und Praxisbausteine, Bestell-Nr. 04403
Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)
- Sternstunden Sport 7-8
Besondere Ideen und Materialien für die Klassen 7 und 8
Bestell-Nr. 06894
Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)
- Sternstunden Sport 5-6
Besondere Ideen und Materialien für die Klassen 5 und 6
Bestell-Nr. 07352
Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)
- Funktionelles Rückentraining für die Schule
Vom Rückenfitness-Check bis zur dynamischen Bewegungsschule - modernes Rückentraining mit Spaß!
Bestell-Nr. 07458
Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)
- Voll in Form-Karteikartenset (für die Grundschule)
Das Karteikartenset ist 2016 in einer Neuauflage erschienen und kann über den Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag) oder im Handel mit der ISBN: 978-3-403-07899-9 bezogen werden.
- Voll in Form II (für weiterführende Schulen)
Voll in Form jetzt auch für die weiterführenden Schulen! Der praktische Aufsteller kann über den Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag) oder im Handel mit der ISBN: 978-3-403-08741-6 bezogen werden.
- Bitte beachten: Kinderleichtathletik Band I und Band II ist nicht mehr über die LASPO bestellbar, sondern über den DLV (Tel: 06151/7708-66).
Zum Download:
Onlineportal „Schulsport“
Die bayerischen Schulen können über eine App oder eine Browserversion direkt online auf die wichtigsten Informationen zum Schulsport zugreifen. Lehrkräfte können sich für die Onlineplattform über den entsprechenden Button auf der Internetseite
http://www.kuvb.de/ registrieren.
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Schulsport-Aktionswoche 2026 "Schulsport tut Bayern gut!" Unter diesem Motto sind alle bayerischen Schulen auch im Schuljahr 2025/26 zu einer Schulsport-Aktionswoche in der letzten Woche vor den Sommerferien aufgerufen.

Wie ohnehin vielerorts praktiziert sollen die Schulen in der letzten Schulwoche an einem oder an mehreren Tagen spezielle Angebote und Projekte zum Thema "Schulsport tut Bayern gut!" anbieten.
Dies kann z.B. die Durchführung von
Schul- bzw. Klassenturnieren,
Projekttagen oder
Schnupperangeboten in Kooperation mit ortsansässigen Sportvereinen sein,
die Teilnahme an den Bundesjugendspielen oder
am Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb sowie
die Einbindung verbandlicher Aktionen wie beispielsweise "Bayern schwimmt".
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Sport-nach-1 in Schule und Verein
Alle Informationen zum Bayerischen Kooperationsmodell sind in der Online-Broschüre Sport-nach-1 in Schule und Verein zusammengefasst: www.sportnach1.de/broschuere/
Über die Internetseite www.sportnach1.de gelangt man nach vorherigem Login zum Online-Meldeportal mit folgenden Funktionen:
- Vertrag für neue Sportarbeitsgemeinschaften (Neuvertrag)
- Vertrag für weitergeführte Sportarbeitsgemeinschaften (Folgevertrag)
- Antrag auf Auszahlung der SAG-Pauschale (Stichtag: 31. Oktober 2025)
- Sonderaktionenantrag
- Stützpunktantrag (Stichtag: 15. Februar 2026)
SAG-Vertragsnummer als digitaler Schlüssel
Die SAG-Vertragsnummern dienen als eine Art digitaler Schlüssel zu weiteren Servicefunktionen: Nur mit der jeweils aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer haben die Vertragspartner – Schule und Verein – Zugang zum Download- und Druckbereich sowie Einsicht in den aktuellen Vertragsstatus (Vertrag unterschrieben, Pauschale beantragt etc.). Dadurch wird die Einsichtnahme durch unbefugte Dritte verhindert.
Bitte beachten: Um einen Folgevertrag für das Schuljahr 2025/26 abschließen zu können, benötigen Sie die SAG-Vertragsnummer des Schuljahres 2024/25.
Sonderaktionen 2025/2026:
Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein unterstützt zusammen mit dem Sparkassenverband Bayern und den beteiligten Sportfachverbänden mit sogenannten Starterpaketen die Neugründung von Sportarbeitsgemeinschaften (SAGs) im Schuljahr 2025/26 in den Sportarten Basketball, Fußball, Gerätturnen und andere BTV-Sportarten (wie z.B. Bewegungskünste, Gesundheitsorientierte Fitness, Gymnastik und Tanz, Orientierungslauf, Parkour, Rhönradturnen, Rhythmische Sportgymnastik), Handball, Sportklettern und Volleyball. Für SAGs an Förderschulen werden in Kooperation mit Special Olympics Bayern ebenfalls Materialpakete angeboten. Bei der Antragstellung sind die allgemeinen Bedingungen zur Einrichtung von Sportarbeitsgemeinschaften zu beachten.
Die Antragstellung kann nach der Neugründung einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) für das Schuljahr 2025/2026 ab dem 16. September 2025 unter www.sportnach1.de >> „Sonderaktionen-Antrag“ erfolgen.
Bedeutung des Stichtages 31. Oktober
Die Einhaltung dieses Stichtages ist die wichtigste Voraussetzung, dass die Schule und der jeweilige Partnerverein weiterhin von den Vorteilen des Sport-nach-1-Modells profitieren können. Zum Stichtag 31. Oktober 2025 müssen bei der Landesstelle für den Schulsport folgende Meldungen eingegangen sein:
- Neuvertrag für jede neue SAG
- Folgevertrag für jede weitergeführte SAG
- Antrag auf Auszahlung der SAG-Pauschale für jede einzelne SAG
Wichtig:
1. Übungsleiterinnen und Übungsleiter können auch zwei oder mehr Gruppen an einer Schule betreuen. Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter müssen volljährig sein.
2. Für jede Sportgruppe, die eingerichtet wird, kann ein eigener SAG-Vertrag gemeldet werden.
3. Für jeden SAG-Vertrag kann die SAG-Pauschale beantragt werden.
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Sonderaktionen 2024/2025 Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein unterstützt zusammen mit dem Sparkassenverband Bayern und den beteiligten Sportfachverbänden mit sogenannten Starterpaketen die Neugründung von Sportarbeitsgemeinschaften (SAGs).
Sonderaktionen der Sportfachverbände im Schuljahr 2024/2025:
Die Ausschreibungen der Sonderaktionen für Badminton, Fußball, Sportklettern, Turnen u.a. BTV-Sportarten und Special Olympics sind in der Sport-nach-1-Online-Broschüre zu finden. Die Antragstellung kann nach der Neugründung einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) für das Schuljahr 2024/2025 ab dem 10. September 2024 unter www.sportnach1.de >> „Sonderaktionen-Antrag“ erfolgen.
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Sonderaktion Basketball Die ersten 10 neuen Sportarbeitsgemeinschaften in der Sportart Basketball erhalten je ein Starter-Set im Wert von 250 €.
Diese Basketball-Sets wurden von Molten vorzugsweise für den Schulsport zusammengestellt und sind Teil eines großzügigen Förderbetrags, der von der Bayerischen Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein gemeinsam mit dem Bayerischen Basketball Verband zur Unterstützung des Kooperationsmodells Sport in Schule und Verein zur Verfügung gestellt wird.

Jedes Paket beinhaltet fünf MOLTEN Basketbälle der Größe 5 und 12 Leibchen.
Der Sonderaktionenantrag kann nur mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer ab dem 16. September 2025 online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de gestellt werden.
Die Materialpakete sind limitiert; die Vergabe erfolgt nach dem Eingang der Anträge.

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Sonderaktion Badminton: Materialpakete für neue und bestehende Badminton-SAGs Jeweils 10 neue und 10 bestehende SAGs können sich für ein Starter- bzw. Materialpaket bewerben. Die Antragstellung erfolgt mit der aktuellen SAG-Vertragsnummer über das Sport-nach-1-Portal.
Badminton gehört zu den beliebtesten Rückschlagspielen im Schulsport und im Kooperationsmodell Sport-nach-1. Zur Förderung bestehender Kooperationen und als Anreiz zur Neugründung stellt der Bayerische Badminton-Verband e. V. mit Unterstützung der Bayerischen Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein insgesamt 20 Materialpakete zur Verfügung, die an 10 neu gegründete und 10 bestehende SAGs vergeben werden.
Die Materialpakete enthalten wahlweise:
Ein Grundschul- bzw. Anfängerset mit speziell konzeptionierten Kinderschlägern von TALBOT TORRO
oder
ein Schläger-Ball-Set (mit AirShuttles) für die Outdoor-Variante AirBadminton (ideal für weiterführende Schulen).
Der Sonderaktionenantrag kann ab dem 10. September 2024 mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de gestellt werden.
Die Materialpakete sind limitiert und gehen vorrangig an Schulen und/oder Vereine, die in den letzten Jahren noch kein Materialpaket erhalten haben.
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Sonderaktion Fußball Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) unterstützt die Kooperation zwischen Sportvereinen und Schulen im Sport-nach-1 Modell mit 20 Starterpaketen für neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaften im Fußball an Grundschulen sowie mit zehn Gerätegutscheinen für SAGs an weiterführenden Schulen.
Für Grundschulen gibt es:
• 10 Starterpakete für neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaft (SAGs) im Fußball mit 8 Leibchen, 4 Futsal und 4 Light Bällen von adidas.
• 10 weitere Starterpakete für neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaft (SAGs) im Fußball mit 3 Futsal und 3 Light Bällen von adidas.
Für weiterführende Schulen:
• Für zehn neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaften an weiterführenden Schulen stellt der BFV 10 Gerätegutscheine im Wert von 400 € zur Verfügung (der Betrag geht jeweils zur Hälfte an Schule und Verein).
Der Sonderaktionenantrag kann ab dem 16.09.2025 mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de gestellt werden.
Die Vergabe der Materialpakete bzw. Gutscheine erfolgt jeweils nach dem Eingang der Anträge; die Anzahl ist limitiert.
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Sonderaktion Handball Hands up for more – für Frauen und Mädchen im Handball
Die Sonderaktion Handball wird in diesem Jahr im Rahmen der Kampagne „Hands up for more – für Frauen und Mädchen im Handball“ ausgeschrieben. Damit soll die Vorfreude auf die Weltmeisterschaft der Frauen im eigenen Land vom 26. November bis 14. Dezember 2025 und die Freude am Handballsport insbesondere bei Mädchen geweckt werden.
Die gemeinsame Aktion mit dem Bayerischen Handball-Verband wird von der Bayerischen Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e. V. mit ihrem Sponsor, dem Bayerischen Sparkassenverband, unterstützt.
Die ersten 10 neuen Sportarbeitsgemeinschaften für Mädchen oder gemischte Teams erhalten ein umfangreiches Handball-Set im Wert von 400,-- EUR. Diese Handball-Sets wurden vorzugsweise für den Schulsport zusammengestellt.
Wahlweise gibt es ein Ballpaket für Grundschulen mit Handbällen und Methodikbällen von Molten (Ballgröße 0)
ODER ein Ballpaket für weiterführende Schulen mit Molten-Handbällen (Größe 1 und 2).
Die Materialpakete werden vorrangig an Handball-SAGs für Mädchen bzw. an gemischte Handball-SAGs vergeben. Der Sonderaktionenantrag kann nur mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer ab dem 16.09.2025 online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de gestellt werden.
Die Vergabe der Materialpakete erfolgt jeweils nach dem Eingang der Anträge; die Anzahl ist limitiert.
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Sonderaktion Reiten Die ersten 10 neuen Sportarbeitsgemeinschaften oder bestehende Kooperationen im Reiten mit Grund- und Mittelschulen erhalten ein Starter-Paket.
Diese kindgerechten Startersets im Gesamtwert von 8.000 € wurden u.a. mit Blick auf den Sicherheitsaspekt für Reitanfänger im Schulsport zusammengestellt und sind Teil eines großzügigen Förderbetrags des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes und der Bayerischen Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e. V. mit ihrem Sponsor, dem Bayerischen Sparkassenverband.
Jedes Starterpaket beinhaltet die folgenden Materialien:
• Rückenprotektoren
• Spezielle Putzkisten für Kinder
• Schabracken
• Sportbeutel und Arbeitshefte mit Hintergrundwissen für Reitanfänger
Die Reithelme werden von der Deutschen Reiterlichen-Vereinigung zur Verfügung gestellt.
Der Sonderaktionenantrag kann nur mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de oder mit dem Antragsformular ab dem 13. September 2022 gestellt werden (Antragsformular per E-Mail an [email protected]).
Die Materialpakete sind limitiert; die Vergabe erfolgt nach dem Eingang der Anträge.
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Sonderaktion Sportklettern
Auch im Schuljahr 2025/2026 wird für kletterbegeisterte Schulen und Vereine, die im Sport-nach-1-Modell kooperieren, wieder eine Sonderaktion ausgeschrieben. Um auch bestehende Kooperationen zu belohnen, werden 6 Materialpakete an bereits bestehende SAGs und 6 Materialpakete als Starthilfe für neu gegründete SAGs vergeben.
Diese Kletter-Sets wurden vorzugsweise für den Schulsport zusammengestellt und sind Teil eines großzügigen Förderbetrags des Bergsportfachverbands Bayern des DAV e.V. und der Bayerischen Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e. V. mit ihrem Sponsor, dem Bayerischen Sparkassenverband. |
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Das Kletter-Starterset umfasst folgendes Material von Edelrid:
- 1 Kletterseil, 50 m
- 1 Autotube Sicherungsgerät
- 3 Hüftklettergurte (wählbar in den 3 Größen XS, S/M, L/XL)
- Seilsack und Chalkbags
Damit ist ein Schülerteam kletterfähig - Kletterer, Sicherer und Hintersicherer - die abwechselnd klettern können ohne einen Gurttausch.
Der Sonderaktionenantrag kann nur mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer ab dem 16. September 2025 online
auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de gestellt werden.
Die Startersets Sportklettern sind limitiert; die Vergabe erfolgt nach dem Eingang der Anträge von neu für das Schuljahr 2025/2026 gegründeten SAGs bzw. von bestehenden SAGs, die mindestens seit fünf Schuljahren oder länger bestehen. |

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Sonderaktion Turnen und andere BTV-Sportarten
Die vielseitigen Bewegungsangebote des BTV spielen auch im Kooperationsmodell Sport-nach-1 eine große Rolle: neben dem klassischen Gerätturnen gibt es zahlreiche Sportarbeitsgemeinschaften in weiteren BTV-Sportarten wie zum Beispiel Bewegungskünste, Gymnastik und Tanz, Orientierungslauf, Parkour, Rhönradturnen und Rhythmische Sportgymnastik.
Als Starthilfe für die ersten 10 neu gegründeten SAGs in den Sportarten Bewegungskünste, Gerätturnen,
Gesundheitsorientierte Fitness, Gymnastik und Tanz, Orientierungslauf, Parkour, Rhönradturnen und Rhythmische Sportgymnastik stellt die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein mit ihrem Sponsor, dem Bayerischen Sparkassenverband, und dem Bayerischen Turnverband e.V. insgesamt 10 Einkaufsgutscheine für den Sportartikelanbieter Sport Thieme im Wert von jeweils 300,- € zur Verfügung
Der Sonderaktionenantrag kann nur mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer ab dem 16. September 2025 online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de gestellt werden.
Die Materialpakete sind limitiert; die Vergabe erfolgt nach dem Eingang der Anträge.
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Sonderaktion Volleyball Volleyball gehört nach wie vor zu den beliebtesten Mannschaftssportarten. Als Starthilfe für neu gegründete Volleyball-SAGs stellt die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein mit ihrem Sponsor, dem Bayerischen Sparkassenverband, und dem Bayerischen Volleyball-Verband e. V. für neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaften in der Sportart Volleyball insgesamt 10 Ballpakete im Gesamtwert von rund 4.000 € zur Verfügung.
Jedes Ballpaket umfasst sechs Schulvolleybälle (leichter Ball, perfekt geeignet für Anfänger) sowie jeweils einen hochwertigen Wettkampfball für Hallen- und Beach-Volleyball (offizieller Spielball der Olympischen Spiele):
- 6 x Mikasa V360W-SL (gewichtsreduzierter Ball für Volleyball Einsteiger)
- 1 x Mikasa V200W (offizieller Wettkampfspielball Hallen-Volleyball)
- 1 x Mikasa BV550C (offizieller Wettkampfspielball Beachvolleyball)
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Der Sonderaktionenantrag kann nur mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer ab dem 16. September 2025 online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de gestellt werden.
Die Materialpakete sind limitiert; die Vergabe erfolgt nach dem Eingang der Anträge.

Foto: Kleiner (BVV)
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Sonderaktion Special Olympics Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein mit ihrem Sponsor, dem Bayerischen Sparkassenverband, und Special Olympics Bayern (SOBY) stellen gemeinsam insgesamt 10 Materialpakete für neu gegründete und schon bestehende SAGs an bayerischen Förderschulen zur Verfügung - unabhängig vom Förderschwerpunkt und der jeweils gewählten Sportart.
Die Pakete im Wert von je 250 € beinhalten z.B. verschiedene
Koordinationsleitern,
Bodenmarkierungen,
Koordinationsringe,
Minihürden und
Trainingskarten mit vielen Übungsbeispielen.
Da die SAGs in verschiedenen Sportarten angeboten werden können, bieten die zur Verfügung gestellten Materialien vielfältige Trainingsmöglichkeiten für ein begleitendes Koordinationstraining.
Der Sonderaktionenantrag kann nur mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer ab dem 16. September 2025 online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de gestellt werden. Die Materialpakete sind limitiert; die Vergabe erfolgt nach dem Eingang der Anträge.
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Deutsches Sportabzeichen in der Schule: gemeinsam Spaß haben und Sport treiben Gemeinsam stark sein, gemeinsam Sport treiben - Das Deutsche Sportabzeichen in der Schule. Der Bayerische Landes Sportverband möchte in Zusammenarbeit mit den Bayerischen Schulen den Kindern ermöglichen das Deutsche Sportabzeichen zu absolvieren.

Nicht nur Teamfähigkeit und sportliche Aktivität, sondern das Überreichen einer Urkunde in Gold, Silber oder Bronze gehören dazu.
Weiter Informationen finden Sie unter:
Sportabzeichen Bayern: Infos (sportabzeichen-bayern.de)
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BLSV-Sportcamps: Abenteuer aktiv erleben Anzeige

Alle Infos zu den BLSV Sportstätten und Sportcamps gibt es hier: https://www.blsv.de/startseite/produkte/sportcamps/
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