Alle Informationen zum Bayerischen Kooperationsmodell sind in der Online-Broschüre Sport-nach-1 in Schule und Verein zusammengefasst: www.sportnach1.de/broschuere/
Über die Internetseite www.sportnach1.de gelangt man nach vorherigem Login zum Online-Meldeportal mit folgenden Funktionen:
Sonderaktionen 2023/2024:
Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein unterstützt zusammen mit dem Sparkassenverband Bayern und den beteiligten Sportfachverbänden mit sogenannten Starterpaketen die Neugründung von Sportarbeitsgemeinschaften (SAGs) im Schuljahr 2023/24 in den Sportarten Basketball, Fußball, Gerätturnen und andere BTV-Sportarten (wie z.B. Bewegungskünste, Gesundheitsorientierte Fitness, Gymnastik und Tanz, Orientierungslauf, Parkour, Rhönradturnen, Rhythmische Sportgymnastik), Leichtathletik, Sportklettern und Volleyball. Für SAGs an Förderschulen werden in Kooperation mit Special Olympics Bayern ebenfalls Materialpakete angeboten. Bei der Antragstellung sind die allgemeinen Bedingungen zur Einrichtung von Sportarbeitsgemeinschaften zu beachten.
Die Antragstellung kann nach der Neugründung einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) für das Schuljahr 2023/2024 ab dem 12. September 2023 unter www.sportnach1.de >> „Sonderaktionen-Antrag“ erfolgen.
Bedeutung des Stichtages 31. Oktober
Die Einhaltung dieses Stichtages ist die wichtigste Voraussetzung, dass die Schule und der jeweilige Partnerverein weiterhin von den Vorteilen des Sport-nach-1-Modells profitieren können. Zum Stichtag 31. Oktober 2023 müssen bei der Landesstelle für den Schulsport folgende Meldungen eingegangen sein:
Wichtig:
1. Übungsleiterinnen und Übunglseiter können auch zwei oder mehr Gruppen an einer Schule betreuen. Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter müssen volljährig sein.
2. Für jede Sportgruppe, die eingerichtet wird, kann ein eigener SAG-Vertrag gemeldet werden.
3. Für jeden SAG-Vertrag kann die SAG-Pauschale beantragt werden.