Rudern

Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 19. Juni 2024.

Landesfinale: 19. Juli 2024
Terminsetzungen unter Vorbehalt!



WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Rudern nach den Ruderwettkampfregeln (RWR) des Deutschen Ruderverbandes (DRV) und den „Bestimmungen für das Jungen und Mädchenrudern“ der Deutschen Ruderjugend durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen wurden. Die Verbandsregeln können unter https://www.rudern.de/wettkampfsport/regeln eingesehen werden. Insbesondere wird auf die Maße der Gig-Boote und deren Ausführungsbestimmungen (Ziffer 2.3.2 RWR) hingewiesen. 
Jede Bootsbesatzung muss aus Schülerinnen und Schülern einer Schule gebildet werden. Übersteigt die Teilnehmerzahl zehn Schülerinnen bzw. Schüler pro Schule, kann eine zweite Lehrkraft eingesetzt werden.

Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Schülerin bzw. ein Schüler ist nur startberechtigt, wenn sie bzw. er ein Dokument der Schule (mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum) vorlegt, aus dem hervorgeht, dass gegen einen Start bei einer Ruderregatta keine ärztlichen Bedenken bestehen. Anstelle des Dokuments wird auch die Aufnahme in der Aktiven-Datenbank des DRV inkl. eingereichter ärztlicher Bescheinigung anerkannt. Die ärztliche Untersuchung muss nach dem 1. Oktober des aktuellen Schuljahres erfolgt sein. Ab dem Schuljahr 2023/24 ist die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung auch für Steuerleute erforderlich.

Steuerleute
Steuerleute müssen in der Wettkampfklasse II mindestens dem Jahrgang 2011 angehören und dürfen nicht älter sein als Jahrgang 2007. Steuerleute in der Wettkampfklasse III müssen mindestens dem Jahrgang 2013 angehören und dürfen nicht älter sein als der Jahrgang 2010. Steuerleute in der Wettkampfklasse IV müssen mindestens dem Jahrgang 2013 angehören und dürfen nicht älter sein als Jahrgang 2007. 
Für die Steuerleute der WK III und IV gibt es keine Gewichtsbeschränkung. In der WK II Jungen und Mädchen beträgt das Mindestgewicht der Steuerleute 55 kg (ein Ausgleich durch Zusatzgewicht von bis zu 15 kg ist möglich). 
Eingesetzte Steuerleute müssen nicht dem Geschlecht der rudernden Mannschaft angehören.

Sicherheit
Aus Sicherheits- und Fairnessgründen sollten nur Mannschaften gemeldet werden, die die Rudergrundfertigkeiten wie Vorwärts- und Rückwärtsrudern sowie Wenden sicher beherrschen. Es kann sowohl fliegend als auch mit Startflößen gestartet werden. Insofern muss auch das Anfahren zum Start ausreichend geübt werden. 

Hinweise zum Landesfinale 
Unabhängig vom Qualifikationsmodus für das Bundesfinale in Berlin werden in allen Bootsklassen Landessieger ausgefahren und die ersten drei Plätze geehrt. Der Rennmodus (Vorläufe, Einzelzeitfahren) wird vom Regattaausschuss festgelegt und ggf. den Witterungsbedingungen vor Ort angepasst.  

Hinweise zum Bundesfinale Berlin
Die Ausschreibung und Bestimmungen für das Bundesfinale in Berlin sind unter https://www.jugendtrainiert.com/jtfo/rudern/ einzusehen.

Qualifikationsmodus für das Bundesfinale Berlin
a) Wettkampfklasse II (2007-2009)
Die Mannschaft in der WK II besteht aus mindestens 5 bis maximal 9 Schülerinnen bzw. Schülern inkl. Steuerperson, so dass sie in mindestens einem oder allen beiden der folgenden Rennen antreten kann:
•    Doppelvierer mit Steuermann/-frau (4x+)
•    Gig-Doppelvierer mit Steuermann/-frau (Gig 4x+)
Doppelstarts sind möglich. 
(Beim Bundesfinale in Berlin ist als weitere Bootklasse der Achter mit Steuermann/-frau ausgeschrieben. Die qualifizierte Mannschaft hat beim Bundesfinale in Berlin die Möglichkeit, diese Bootsklasse zusätzlich zu besetzen. Ein Dreifachstart einer Schülerin bzw. eines Schülers ist beim Bundesfinale möglich.)

b) Wettkampfklasse III (2010-2012)
Die Mannschaft in der WK III besteht aus mindestens 2 bis maximal 7 Schülerinnen bzw. Schülern inkl. Steuerperson, so dass sie in mindestens einem oder allen beiden der folgenden Rennen antreten kann:
•    Doppelvierer mit Steuermann/-frau (4x+)
•    Doppelzweier (2x)
Doppelstarts sind nicht möglich.
(Beim Bundesfinale in Berlin wird als weitere Bootklasse der Gig-Doppelvierer mit Steuermann/-frau ausgeschrieben. Die qualifizierte Mannschaft hat beim Bundesfinale die Möglichkeit, diese Bootsklasse zusätzlich zu besetzen. Ein Doppelstart einer Schülerin bzw. eines Schülers ist beim Bundesfinale möglich.)

c) Wertung für die Qualifikation zum Bundesfinale
Für das Bundefinale in Berlin qualifizieren sich die Mannschaften mit dem besten Ergebnis (Addition der Punktzahlen entsprechend der nachfolgenden Tabelle). Die Wertungen für die Mannschaften, die nicht in das Finale kommen, ergeben sich aus den Zeiten der Vorläufe bzw. aus einem Einzelzeitfahren (siehe Hinweise zum Landesfinale). Bei Punktgleichheit entscheidet die Platzierung des Doppelvierers (4x+). Nimmt eine Schule mit zwei Mannschaften am Qualifikationsprozess teil, so kommt nur die bessere Mannschaft in die Wertung, die andere wird aus der Punktewertung gestrichen. 



BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

TEILNAHMEBESCHRÄNKUNG
Jede Schule kann maximal 2 Boote pro Bootsklasse melden. 

AUSGESCHRIEBENE RENNEN BEIM LANDESFINALE
Der Rennmodus (Vorläufe, Einzelzeitfahren) wird vom Regattaausschuss festgelegt und ggf. den Witterungsbedingungen vor Ort angepasst. 
Doppelstarts sind nur in der Wettkampfklasse II in den Qualifikationsrennen für das Bundesfinale möglich.  
 



MELDUNG
Die Bootsklassen-Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Nachmeldungen und Änderungen der Bootsklassen sind nach Meldeschluss nicht möglich. 
Ab dem Schuljahr 2023/24 ist zusätzlich eine namentliche Meldung der Mannschaften und der Bootsbesatzungen 10 Tage vor dem Landesfinale erforderlich. Hierfür wird den gemeldeten Mannschaften vorab ein entsprechender Meldebogen übermittelt. Die Schulleitung bestätigt die Richtigkeit der namentlichen Meldung.