Bayerisches Landesamt für Schule Landesstelle für den Schulsport
Schulsport-Wettbewerbe in Bayern 2022/23

Vorwort und Dank

Vorwort
Sport treiben, Gemeinschaft erleben und sich mit anderen im fairen Wettkampf messen – die Schulsport-Wettbewerbe gehören für unsere sportbegeisterten Schülerinnen und Schüler zu den Höhepunkten eines Schuljahres.

Wir sind sehr froh, dass die beliebten Sportveranstaltungen nach der coronabedingten Zwangspause wieder stattfinden können. Bei uns im Freistaat ist für alle Alters- und Leistungsgruppen et-was dabei: angefangen von spielerischen Wettbewerben in der Grundschule über die Landesschul-Sportfeste für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis hin zu den Bundesjugendspielen oder dem Bundeswettbewerb „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“.

Ein herzliches Dankeschön sagen wir allen Lehrkräften, die mit Herzblut und Leidenschaft ihre Schülerinnen und Schüler für Sport und Bewegung begeistern. Wir danken auch den Regierungen und Schulämtern, den Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein“, den kooperierenden Sportvereinen und -verbänden sowie den Städten und Gemeinden. Nur durch das engagierte Zusammenwirken aller ist die Vielzahl an Wettbewerben möglich.

Bitte helfen Sie auch in diesem Schuljahr wieder mit, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler mitmachen und die positiven Werte des Sports erfahren können!

Allen Teilnehmenden sowie den Sportlehrkräften und Betreuerinnen und Betreuern wünschen wir viel Freude, eine verletzungsfreie Vorbereitung und den erhofften sportlichen Erfolg bei den Schulsport-Wettbewerben 2022/2023!

München, im September 2022

 
Prof. Dr. Michael Piazolo
Bayerischer Staatsminister
für Unterricht und Kultus            
Anna Stolz
Staatssekretärin im Bayerischen Staatsministerium
für Unterricht und Kultus

          



Dank an alle Partner und Förderer des Schulsports
Ohne die finanzielle Unterstützung einer Vielzahl von Partnern wären die zusätzlichen Sportangebote an den Schulen in diesem Umfang nicht möglich. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus möchte an dieser Stelle allen Partnern und Förderern ein herzliches DANKESCHÖN sagen.
                                        Partner des Schulsports in Bayern
 


 
 



Teil 1: Veränderungen, Neuheiten, Terminhinweise

Veränderungen, Neuheiten, Wichtiges im Überblick (2022/2023)

Die Ausschreibung der Schulsportwettbewerbe 2022/2023 ist nur unter Vorbehalt möglich. Sie können nur dann stattfinden, wenn dies aus Sicht des Infektionsschutzes und des Schulbetriebs verantwortbar und vertretbar ist. 
Über etwaige Aktualisierungen und ggf. notwendige Anpassungen werden Sie gegebenenfalls in der Rubrik „Coronabedingte Maßnahmen im Schuljahr 2022/2023" informiert.


Änderungen und Neuerungen, die sich auf die Durchführung einzelner Sportarten beziehen, sind hier zusammengefasst:

Allgemeines:
  • Bestellscheine und Meldebögen
    Die aktuellen Bestellscheine und Meldebögen für die Wettbewerbe, die nicht mit dem Online-Meldesystem gemeldet werden, finden Sie am Ende des jeweiligen Ausschreibungstextes oder im Internet unter
    www.las.bayern.de/schulsport/wettbewerbe/wettbewerbe_downloads.html 
  • Betreuung: Wer darf die Betreuung von Schulmannschaften übernehmen?
    - Hauptamtliche oder nebenamtliche sowie hauptberufliche oder nebenberufliche Lehrkräfte der jeweiligen Schule.
    - Volljährige Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die eine Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) auch im Rahmen des Ganztagsangebotes einer Schule oder eine Schülergruppe im Rahmen eines Stützpunktes oder einer Partnerschule des Leistungssportes leiten, sofern sie von der Schulleitung auf die Besonderheiten der Betreuung von Schulmannschaften hingewiesen worden sind.
  • Online-Meldesystem - neue Zugangsdaten
    Die Schulen melden sich im Online-Meldesystem www.laspo-meldungen.de mit Username + Passwort an.
    Die Zugangsdaten wurden allen Schulen Anfang September 2022 per OWA-Schreiben mitgeteilt.
    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Webmaster.
  • Startberechtigung und Identität
    Entscheidend für die Startberechtigung einer Schulmannschaft ist die Zugehörigkeit aller Schülerinnen und Schüler zu der jeweiligen Schule und den angegebenen Geburtsjahrgängen. Vor Veranstaltungsbeginn müssen der Wettkampfleitung daher folgende Unterlagen zur Überprüfung vorgelegt werden:
    1. Ausdruck der vollständigen Schülerliste mit Stempel der Schule und Unterschrift der Schulleitung + jeweils gültiger Schülerausweis mit Lichtbild
    oder
    2. Ausdruck der vollständigen Schülerliste mit Stempel der Schule und Unterschrift des Schulleitung + jeweils gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass).
    Ausweise für Trainingsgruppen, Spielerpässe der Verbände, Fahrausweise von Verkehrsverbänden und der Deutschen Bahn oder ähnliches werden nicht anerkannt. Weitere wichtige Informationen zum Thema Startberechtigung finden Sie in Teil 3 dieser Broschüre („Auf alle Fragen die richtige Antwort“).
  • Wann ist ein Schülerausweis „gültig“?
    Ein Schülerausweis kann nur dann als „gültig“ bezeichnet werden, wenn er mindestens die nachfolgend aufgeführten Bestandteile aufweist:
    •    Zu- und Vorname der Schülerin bzw. des Schülers
    •    Geburtsdatum
    •    Lichtbild der Schülerin bzw. des Schülers.
     
  • Vergaberichtlinien/Kostenerstattung
    Im Zusammenhang mit der Ausrichtung und Durchführung von Schulsportwettbewerben, einschließlich Bezirksfinals, Qualifikationsentscheide und Landesfinals wird an die Ausführungsbestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) vom 20.11.2009 erinnert.
    Die Schulen werden darauf hingewiesen, dass eine Vergabedokumentation zu erstellen ist, die Aufschluss gibt über die Einhaltung der Vergabegrundsätze (z.B. Transparenz, Gleichbehandlung etc.). Die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht der entsprechenden Vergabe- und Ausschreibungsunterlagen liegt bei der Schule. 
    Für die Fahrkostenabrechnung bitte den aktuellen Vordruck verwenden.
    Den dem Bayerischen Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport zur Auszahlung postalisch vorgelegten Rechnungen für Leistungen im Zusammenhang mit den Wettbewerben ist immer das digital beschriebene Formular "Abrechnung der Fahrtkosten" beizufügen. Die Angebote selbst können bei der Schule verbleiben. Ausführliche Informationen sind zu finden unter www.vergabeinfo.bayern.de.
     
  • Wettkampfbestimmungen
    Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen in der jeweiligen Sportart nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des jeweiligen Verbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die Mannschaftsstärke kann von den Verbandsregularien abweichen - die Angaben in der Ausschreibung sind bindend. Die Anzahl der Betreuerinnen bzw. Betreuer ist auf eine Person begrenzt, sofern dazu keine anderen Angaben gemacht werden.
     
  • Wettkampfkleidung
    Bitte beachten Sie geänderten Regelungen in Bezug auf die Wettkampfkleidung und die Lockerungen im Bereich Trikot-Werbung.
     
  • Wildcard
    Grundsätzlich gilt sportartunabhängig folgende Regelung:
    Die Entscheidung über die Vergabe einer „Wildcard“ für das laufende Schuljahr und die damit einhergehende Erlaubnis für diese Schule, in einer Wettkampfklasse einer Sportart auf höherer Ebene als der Kreis- bzw. Stadtebene in einen Wettbewerb einzusteigen, wird seit dem Schuljahr 2015/16 wie folgt getroffen:
    - Anträge bis Bezirksebene sind an die Bezirksregierungen bzw. an die Landeshauptstadt München zu richten und werden von diesen entschieden;
    - Anträge ab Qualifikationsebene NORD bzw. SÜD sind an das Bayerische Landesamt für Schule -  Landesstelle für den Schulsport (Referatsleitung Schulsportwettbewerbe) zu richten.
    - Die Wildcard-Anträge sind durch die Schulen mit dem einheitlichen Antragsformular zu stellen (Download hier).

    Folgende Kriterien werden der Entscheidung zugrunde gelegt:
    - langjährige Dominanz einer Schule in einer bestimmten Sportart und Wettkampfklasse;
    - signifikanter Rückgang der Anmeldezahlen in dieser Sportart und Wettkampfklasse im jeweiligen Kreis-, Regional- bzw. Bezirksfinale als Folge dieser Dominanz.
    Es wird darauf hingewiesen, dass „Wildcards“ bis zum 15. Oktober 2022 beantragt werden müssen. Das Bayerische Landesamt für Schule -  Landesstelle für den Schulsport muss über jeden genehmigten bzw. abgelehnten Antrag informiert werden.

    Weitere Informationen zum Thema „Wildcard“ finden Sie in Teil 3 dieser Broschüre („Auf alle Fragen die richtige Antwort“).

Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Olympia:
  • Bundesfinale Jugend trainiert für Olympia
    Zur Akkreditierung beim Bundesfinale ist ein amtlicher Ausweis entsprechend der Ausschreibung vorzulegen. Schülerausweise und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Ummeldungen können bis eine Woche vor Beginn der jeweiligen Bundesfinalveranstaltung über das Bayerische Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Für eine spätere Ummeldung bis zur Akkreditierung bei der Bundesfinalveranstaltung muss ein ärztliches Attest oder eine amtliche Beglaubigung vorgelegt werden.

    Während der Bundesfinalveranstaltungen besteht keine gesonderte Diebstahlversicherung für die Sportgeräte und Wertgegenstände der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es wird empfohlen, für teure Sportgeräte gegebenenfalls eine eigene Versicherung abzuschließen.

Internationaler Bodenseeschulcup (BSC):
  • Leichtathletik
    Sofern aufgrund der Meldezahlen die jeweilige Bezirksregierung bzw. die Landeshauptstadt München keine Vorentscheide zwingend ansetzen muss, kann jede Mannschaft zum Bezirksfinale geladen werden. Für das Landesfinale qualifizieren sich grundsätzlich die Bezirkssieger.

    Bitte bei "Wertung" beachten, dass die Begrenzung der jüngeren Jahrgänge auf 2 Laufwettbewerbe ab dem Schuljahr 2022/23 entfällt und der dazugehörige Passus gestrichen wurde:
    Es sind jeweils 10 Schülerinnen bzw. Schüler startberechtigt, die jeweils einen Dreikampf (Sprint, Sprung und Wurf) absolvieren. Aus dem Kreis dieser Schülerinnen bzw. Schüler werden auch die beiden Staffeln und die vier Mittelstreckenläuferinnen bzw. -läufer ausgewählt. Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer des Jahrganges 2011 und jünger dürfen innerhalb der 3 Disziplinen nur 2 Laufwettbewerbe einschließlich der Staffel bestreiten. Die acht besten Dreikampfergebnisse und die drei schnellsten Mittelstreckenläuferinnen bzw. Mittelstreckenläufer jeder Mannschaft sowie die schnellere Staffel werden gewertet. Die Punkte der Staffel und der Mittelstreckenläuferinnen bzw. Mittelstreckenläufer werden verdoppelt. Bei Wurf, Stoß und Weitsprung (Absprung aus der Zone) sind jeweils 3 Versuche erlaubt.

     
Rhein-Main-Donau-Schulcup (RMD):
  • Schwimmen
    Sofern aufgrund der Meldezahlen die jeweilige Bezirksregierung bzw. die Landeshauptstadt München keine Vorentscheide zwingend ansetzen muss, kann jede Mannschaft zum Bezirksfinale geladen werden. Für das Landesfinale qualifizieren sich grundsätzlich die Bezirkssieger.

     
Sonstige Mannschaftswettbewerbe in Bayern:
 
  • Rhythmische Sportgymnastik
    Die Wertung (WK III und IV) erfolgt nach dem alten Wertungssystem (ohne A- und B-Note). Bei Nicht-Einhaltung der Gerätenormen erfolgt ein Punktabzug in Höhe von 1 Punkt. 

     
  • Rodeln
    Eine Durchführung der Wettbewerbe ist voraussichtlich nur bis zum Bezirksfinale möglich, sofern Wettkämpfe im Rodeln auf Natureisbahnen im jeweiligen Regierungsbezirk durchgeführt werden können (weitere Details werden zeitnah im Herbst 2022 bekanntgegeben).

     
  • Sportklettern
    Bitte beachten, dass die Neuerungen bezüglich der Betreuerqualifikation erst ab ab dem Schuljahr 2022/23 gelten und die Übergangsfrist für Kletterbetreuer bis zum Schuljahresbeginn 2023/24 verlängert wurde (siehe Merkblatt als pdf-Datei)

Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Paralympics:
Weitere Hinweise:
  • Sonderaktionen der Sportfachverbände im Schuljahr 2022/23:
    Die Ausschreibungen der Sonderaktionen für Badminton, Basketball, Handball, Fußball, Reiten, Turnen u.a. BTV-Sportarten, Volleyball und Special Olympics sind in Teil 6 dieser Broschüre zu finden. Die Antragstellung kann nach der Neugründung einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) für das Schuljahr 2022/23 ab dem 13. September 2022 unter www.sportnach1.de >> „Sonderaktionen-Antrag“ erfolgen.
  • Newsletter SCHULSPORT AKTUELL
    Der Newsletter kann unter https://www.las.bayern.de/schulsport/publikationen.html heruntergeladen werden.
     
  • Anträge an den Landesauschuss  
    Anträge an den Landesausschuss „Sport in Schule und Verein“ sind bis zum 1. März eines Jahres in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle (Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule - Referat Schulsportliche Wettbewerbe -
    Stuttgarter Straße 1, 91710 Gunzenhausen) zu richten. Hinsichtlich des Antragsverfahrens wird auf Folgendes hingewiesen:
     
    • Anträge von schulischer Seite: Alle Anträge bedürfen einer Zustimmung durch die jeweiligen Bezirks- sowie Landesschulobleute. Nur so kann sichergestellt werden, dass bereits vorab eine fachliche Bewertung des Antrags von den Experten der jeweiligen Sportart vorgenommen werden kann. Formal können Anträge insofern nur von den jeweiligen Landesschulobleuten gestellt werden.
    • Anträge von Seiten der Sportfachverbänden: Alle Anträge sind über das Präsidium des jeweiligen Sportfachverbandes zu stellen.
       
  • Schulsportaktionswoche "Schulsport tut Bayern gut" auch im Schuljahr 2022/23
    Alle bayerischen Schulen sind auch dieses Schuljahr dazu aufgerufen - so wie in der Vergangenheit ohnehin vielerorts praktiziert - die letzte Schulwoche für eine Schulsport-Aktionswoche zu nutzen. Dafür bieten sich unter Einhaltung der jeweils gültigen Hygienevorgaben u.a. an:
    Klassenturniere, Projekttage und Schnupperangebote in Kooperation mit ortsansässigen Sportvereinen.
     
  • Aufruf zur Durchführung der Bundesjugendspiele im Schuljahr 2022/2023
    Bitte beachten Sie den Aufruf des Kuratoriums für die Bundesjugendspiele von Karin Prien (Präsidentin der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder), Lisa Paus (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und Thomas Weikert (Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes) zur Durchführung der Bundesjugendspiele im Schuljahr 2022/2023 unter Beachtung der jeweils gültigen Hygienemaßnahmen >> Zum Aufruf (pdf-Datei).

 


Wettbewerbstermine und -orte 2022/2023
LANDESFINALE  2023  (Stand: 10.01.2023 - alle Termine unter Vorbehalt)


 


Online-Meldesystem und Einladungsverfahren

Online-Meldesystem für die Schulsportwettbewerbe

Meldetermin: 15. Oktober 2022

Struktur und Möglichkeiten
1. Eingabe, Änderung und ggf. Annullierung von Meldungen zu folgenden Wettbewerben:

  • Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Olympia
  • Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Paralympics
  • Internationaler Bodensee-Schulcup
  • Rhein-Main-Donau-Schulcup
  • Sonstige Mannschaftswettbewerbe in Bayern
  • Wettbewerbe für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Grundschulwettbewerbe Alpine Gleitsportarten, Basketball, Fußball, Handball und Rodeln
  • Grundschul-Mannschaftswettbewerbe 3./4. Jahrgangsstufe

Bitte beachten Sie: Alle „Zusätzlichen Schulsportwettbewerbe in Zusammenarbeit mit den Verbänden“ sind nicht an den Arbeitskreis zu richten und können wie bisher nur über die Meldebögen (siehe Ausschreibung) gemeldet werden.

2. Auswertung der Meldungen auf Schul-, Arbeitskreis-, Bezirks- und Landesebene.
3. Eingabe der Ergebnisse (Siegermeldungen) ab dem Kreisentscheid.

Login

Die Schulen melden sich im Online-Meldesystem mit Username + Passwort an.
Die Zugangsdaten wurden per OWA-Schreiben allen Schulen mitgeteilt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Webmaster.

Link zum Online-Meldesystem: www.laspo-meldungen.de

Einladungsverfahren für Schulsportwettbewerbe

Die Einladungen für Qualifikationswettkämpfe NORD/SÜD bzw. Landesfinals nebst weiteren Informationen wie Termin und Wettkampfklasse, Organisationsplan, Anfahrtsplan und Teilnehmerliste werden den qualifizierten Schulmannschaften per E-Mail zugeschickt; die Einladungsschreiben für Qualifikationswettkämpfe NORD/SÜD bzw. Landesfinals werden zusätzlich auf der Internetseite der schulsportlichen Wettbewerbe unter Downloads eingestellt (https://www.las.bayern.de/schulsport/wettbewerbe/wettbewerbe.html).



Bayerische Sparkassen - Förderer des Sports
"Sport und Sparkasse - einfach Klasse!" - So lautet der Slogan für eine seit vielen Jahren überaus erfolgreiche Kooperation zwischen den bayerischen Sparkassen und dem Kultusministerium. Sowohl die Schulsport-Wettbewerbe als auch das Modell Sport-nach-1 werden durch die bayerischen Sparkassen Jahr für Jahr in herausragender Weise unterstützt und gefördert. Vieles wäre ohne das große finanzielle Engagement der Sparkassen nicht oder nicht in der gewohnten und allseits geschätzten Form möglich.

In jedem Schuljahr bekommen die Siegermannschaften bei den Landesfinalveranstaltungen von den bayerischen Sparkassen zusätzliche Preise, wie zum Beispiel die trendigen blauen Kapuzenjacken.



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Schulsport + Bahn - Die Verbindung stimmt
Seit 1996 fahren bayerische Schulmannschaften nach dem Motto „Schulsport + Bahn. Die Verbindung stimmt“ per Zug mit ihren Lehrkräften zu Qualifikations- und Landesfinalveranstaltungen in ganz Bayern.

Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bundeswettbewerbs Jugend trainiert für Olympia & Paralympics bringt die Deutsche Bahn pünktlich, sicher und umweltbewusst zu den Herbst- und Frühjahrsfinals nach Berlin sowie zum Winterfinale. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bodenseeschulcup und Rhein-Main-Donau-Schulcup reisen ebenfalls mit den Zügen der DB.

Seit dem Schuljahr 1999/2000 erfolgt im Regelfall von der Bezirksebene bis zur Landesfinalebene die Anreise zu den Schulsportwettbewerben mit der Bahn.

Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Bequeme Bestellung der Fahrscheine per Fax und Abholung am Automaten
- Keine Kostenvorauslage durch die Schulen
- Reservierte Plätze im Fernverkehr (IR/IC/EC/ICE)
- Bitte beachten: Die Fahrkarten müssen mindestens zehn Tage vor Wettkampf bestellt werden. Den Bestellschein finden Sie hier. 

Bei den Schulsportwettbewerben gibt es naturgemäß nicht nur Sieger, sondern auch Platzierte. Bei der An- und Abreise mit der Bahn gibt es allerdings immer einen sicheren Sieger: unsere Umwelt.


 



SCHULSPORT AKTUELL


Mit SCHULSPORT AKTUELL informiert die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule im Auftrag des Bayerischen Kultusministeriums über Wissenswertes rund um den bayerischen Schulsport.

Neben einem Leitthema mit vielen Hintergrundinformationen enthält SCHULSPORT AKTUELL eine umfangreiche Info-Börse mit Hinweisen auf besondere Veranstaltungen und Aktionen, z. B. aus der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht, den Schulsportlichen Wettbewerben und dem bayerischen Kooperationsmodell zwischen Schulen und Vereinen (Sport-nach-1).

SCHULSPORT AKTUELL abonnieren:
Das Info-Journal SCHULSPORT AKTUELL wird per E-Mail an alle bayerischen Schulen verschickt und kann auch kostenlos abonniert werden.
Bitte schreiben Sie dafür eine E-Mail an: Alexandra.Dreher@las.bayern.de

SCHULSPORT AKTUELL zum Download:
Sie haben die bisherigen Ausgaben verpasst? Dann schauen Sie einfach ins Newsletter-Archiv auf der LAS-Homepage!
Dort werden die jeweils aktuellsten Ausgaben von SCHULSPORT AKTUELL gesammelt:
https://www.las.bayern.de/schulsport/publikationen.html 




Teil 2: Ausschreibung der Wettbewerbe

Das Angebot




Wettbewerbe auf Schul- und Kreisebene
  • Bundesjugendspiele  
  • Grundschulwettbewerb 1./2. Jgst. auf Schulebene  
  • Grundschul-Mannschaftswettbewerbe 3./4. Jgst. bis Kreisebene
  • Leichtathletik
  • Schwimmen
  • Gerätturnen


Bundesjugendspiele 2022/2023

Das Konzept der Bundesjugendspiele geht von der Erkenntnis aus, dass junge Menschen sehr unterschiedliche Motive haben, Sport zu treiben und trägt dieser durch ein differenziertes Angebot Rechnung, das Bestandteil einer modernen Sportpraxis ist und mehr Wahlmöglichkeiten als vorher zulässt. Die Bundesjugendspiele stellen damit eine Möglichkeit dar, über qualifizierte und attraktive Angebote junge Menschen zu motivieren, sich dauerhaft sportlich zu betätigen. Sie sollen nach wie vor echte Feste des Schulsports sein und deshalb an einem eigens dafür vorgesehenen Tag durchgeführt werden.
Die Inhalte der neuen Bundesjugendspiele orientieren sich an den Grundformen der Bewegung und berücksichtigen dabei die Prinzipien der Vielseitigkeit und der Wahlmöglichkeit. Nach wie vor ist es Ziel der Bundesjugendspiele, jüngere Jahrgänge in Individualwettbewerben an die Grundsportarten Gerätturnen, Leichtathletik und Schwimmen heranzuführen, wobei auf eine Frühspezialisierung und Einengung durch ein starres Regelwerk verzichtet wird.

Die Bundesjugendspiele sind in drei Angebotsformen gegliedert:
Wettkampf: Sportartspezifischer Mehrkampf
Wettbewerb: Vielseitigkeitswettbewerb der jeweiligen Grundsportart
Mehrkampf: Sportartübergreifender Mehrkampf der drei Grundsportarten

Somit eröffnet die Konzeption sowohl die Wahlmöglichkeit zwischen den drei Sportarten als auch zwischen den Teilen Wettkampf, Wettbewerb und Mehrkampf.
Idealerweise sollten – soweit die Rahmenbedingungen dies erlauben – alle drei Teile der Bundesjugendspiele angeboten werden, um auf die Interessen und Leistungsstärken der Kinder und Jugendlichen eingehen zu können. Die Ausübung der verschiedenen Angebotsformen darf sich nicht allein auf die Durchführung des Sportfests beschränken, sondern soll im Sportunterricht allgemein ihren Niederschlag finden.

Internetseite für die Bundesjugendspiele
Die aktualisierte Website www.bundesjugendspiele.de erleichtert Nutzerinnen und Nutzern die Orientierung und mit der kostenlosen App gelingt die Auswertung der Ergebnisse noch besser.

App unterstützt Auswertung
Der Handbuch-Assistent hilft allen Suchenden, sich im komplexen Regelwerk zurechtzufinden. Das Online-Auswertungstool für die Ergebnisse von Wettkampf, Wettbewerb und Mehrkampf in den verschiedenen Altersklassen ist weiter optimiert worden und eine App ermöglicht jetzt sogar, die Ergebnisse sofort am Austragungsort einzugeben.

Durch die Online-Bereitstellung ist das Auswertungsprogramm immer auf dem aktuellen Stand. Alle Details zur Nutzung sind dem im Internetauftritt hinterlegten Text zu entnehmen. Das Online-Auswertungstool löst das Auswertungsprogramm ab, das zum Schuljahr 2004/2005 über eine CD-ROM allen allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung gestellt wurde und das nicht mehr aktualisiert wird.

Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Version des Handbuchs und des Auswertungsprogramms zu den Bundesjugendspielen nur über www.bundesjugendspiele.de abzurufen ist.

Teilnahme
Entsprechend dem Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 26. Oktober 1979 in der Fassung vom 12.09.2013 ist für Vollzeitschulen mit Sport als Pflichtunterricht die jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele in einem ihrer Teile (Gerätturnen, Leichtathletik, Schwimmen) und die Teilnahme daran für die Schülerinnen und Schüler bis zum 10. Schuljahr verbindlich.

Vorankündigung für das Schuljahr 2023/2024
Ab dem Schuljahr 2023/2024 ist in den Grundsportarten Leichtathletik und Schwimmen die Wettbewerbsform für die Jahrgangsstufen 1-4 verpflichtend. In der Grundsportart Gerätturnen kann in den Jahrgangsstufen 1-4 weiterhin zwischen den Angebotsformen Wettbewerb und Wettkampf gewählt werden (siehe www.bundesjugendspiele.de).


Urkunden
Hinweis zu den Ehrenurkunden
Gemäß Regelwerk sind stets Ehrenurkunden mit der Unterschrift des amtierenden Bundespräsidenten zu vergeben. Sieger- und Teilnahmeurkunden sind hiervon nicht betroffen.

Bestellung der Urkunden
Es gibt für die drei Angebotsformen Wettkampf, Wettbewerb und Mehrkampf unterschiedliche Urkundentypen (jeweils Teilnehmer-, Sieger- und Ehrenurkunden). Diese können kostenlos bei den Verteilerstellen mit dem entsprechenden Bestellschein angefordert werden.

Zur Senkung der Versandkosten sollte der Bedarf an Urkunden zwar für einen längeren Zeitraum, wegen der notwendigen Unterschrift des amtierenden Bundespräsidenten jedoch nicht auf Jahre hinaus kalkuliert werden. Die folgenden Regelungen für die Bestellung von Urkunden der Bundesjugendspiele sind unbedingt zu beachten. Bestellungen von Urkunden, die nicht regelungsgemäß vorgenommen werden, werden von der Bundesverwaltung nicht bearbeitet.

Grund- und Mittelschulen richten ihre Bestellungen einmalig für alle an der jeweiligen Schule durchzuführenden Sportarten und Teile der Bundesjugendspiele bis spätestens 10. Oktober 2022 an die Staatlichen Schulämter

– in der Landeshauptstadt München an die Abteilung Schulsport der Landeshauptstadt München (Bayerstraße 28, 80335 München)

– in der Stadt Nürnberg an Stadt Nürnberg, SportService (Marientorgraben 9, 90402 Nürnberg).

Förderschulen richten ihre Bestellungen einmalig für alle an der jeweiligen Schule durchzuführenden Sportarten und Teile der Bundesjugendspiele zum gleichen Termin an die Regierungen.

Gymnasien, Realschulen und Berufliche Schulen richten ihre Bestellungen an den Publikationsversand der Bundesregierung.

Staatliche Schulämter, die Regierungen und das Sportamt München sowie die Stadt Nürnberg, SportService richten ihre Sammelbestellungen (keine Einzelbestellungen einzelner Schulen) an den Publikationsversand der Bundesregierung.

Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock

Bestell-Telefon 030 18 272 272 1
Bestell-Telefax 030 18 10 272 272 1
E-Mail: publikationen@bundesregierung.de


Bericht über die Bundesjugendspiele

Die Teilnehmerzahlen können mit dem hinterlegten Berichtsbogen (Excel-Datei) erfasst werden.
Die Berichte der Gymnasien, Realschulen und Beruflichen Schulen sind bis spätestens 31. Juli 2023 per E-Mail (wettbewerbe@las.bayern.de) an das Bayerische Landesamt für Schule, Landesstelle für den Schulsport (Betreff: Bundesjugendspiele) zu senden.

Grund- und Mittelschulen senden die Berichte bis spätestens 31. Juli 2023 an die Staatlichen Schulämter, die Förderschulen zum gleichen Termin an die Regierungen. Die Staatlichen Schulämter und die Regierungen legen ihre Sammelberichte bis spätestens 15. September 2023 der Landesstelle für den Schulsport vor (bitte neue Adresse beachten - s.o.).

 

Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
Mit dem Schuljahr 2009/10 startete das Programm „Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“.
Es wurde vom Deutschen Behindertensportverband und der Deutschen Behinderten-Sportjugend entwickelt und in einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung des Ausschusses für die Bundesjugendspiele weiterentwickelt und erprobt. Das Programm schafft erstmals bundesweit gültige Regeln über die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung bei diesem sportlichen Wettbewerb. Es kann sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen Anwendung finden.
Die Ausschreibung für die „Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“ finden Sie auf der Homepage der Bundesjugendspiele unter www.bundesjugendspiele.de.
Hinweise zur Durchführung sind den Programmen vorangestellt und für Nachfragen stehen die aufgeführten Ansprechpartner zur Verfügung.


Grundschulwettbewerb 1./2. Jahrgangsstufe

TEILNAHME
Für die beiden ersten Jahrgangsstufen wird im Schuljahr 2022/2023 der GRUNDSCHULWETTBEWERB angeboten. Er ist für Schülerinnen und Schüler unter 8 Jahren vorgesehen, jedoch können auch Schülerinnen und Schüler über 8 Jahre in ihrem Klassenverband daran teilnehmen, wenn dieses Programm für die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klasse zutrifft.

DURCHFÜHRUNG
Aus wenigstens 4 von 7 Bereichen sollen mindestens 8 Aufgaben erfüllt werden.
Die einzelnen Übungen werden nicht bewertet.
Es wird nur festgestellt, ob die Bedingungen erfüllt wurden.
Die Übungen sind für Buben und Mädchen gleich.
Auf den Teilnehmerlisten werden die Nummern der erfüllten Aufgaben eingetragen.
Da die Übungen dem Lehrplan der Grundschule entsprechen, kann der GRUNDSCHULWETTBEWERB auch als eine der möglichen Lernzielkontrollen verwendet werden.

AUSZEICHNUNG
Alle Schülerinnen und Schüler, die die gestellten Anforderungen erfüllt haben, erhalten eine Urkunde.

BESTELLSCHEIN
Einen Bestellschein für Teilnehmerlisten, Urkunden und Ergebnisbericht finden Sie hier.
Der Bestellschein muss bis spätestens 15. Oktober 2022 an das Bayerische Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport - Referat Schulsportliche Wettbewerbe gerichtet werden (wettbewerbe@las.bayern.de).
Die Unterlagen werden anschließend von einer Druckerei vervielfältigt und den Schulen direkt zugesandt.

ÜBUNGSBEREICHE UND AUFGABEN

Aufgaben aus dem Bereich 1: Mit dem Ball rollen, werfen und fangen

  • (1) Einen Medizinball (2 kg) in ein 10 m entferntes Ziel (z.B. Reifen) rollen.
  • (2) Einen Gymnastikball hochwerfen und wieder auffangen, 5 Versuche, mindestens dreimal fangen.
  • (3) Aus 3 m Entfernung einen Ball mit dem Fuß durch ein Kastenteil schießen, 5 Versuche, mindestens 3 Treffer.
  • (4) In verschiedene Ziele (z.B. Reifen) werfen, Abstand der Ziele 2 bis 4 m, 5 Versuche, mindestens 3 Treffer.


Aufgaben aus dem Bereich 2: Springen

  • (5) 6 Laufsprünge hintereinander ausführen, dabei sind mindestens 4 m zu bewältigen.
  • (6) Überlaufen von 4 Hindernissen (Höhe ca. 20 cm, z. B. Kinderhürde oder Zauberschnur), Abstand der Hindernisse ca. 3 m.
  • (7) Über den kniehohen Kasten eine Hockwende springen.
  • (8) Seilspringen auf der Stelle, mindestens 4 Seildurchschläge hintereinander (Zwischenfedern ist erlaubt).


Aufgaben aus dem Bereich 3: Klettern und Balancieren

  • (9) Auf der umgedrehten Bank (Schwebekante) eine Länge ohne abzusteigen balancieren.
  • (10) Auf schräggestellten Bänken (Kasten in der Mitte) auf der einen Seite hinauf-, auf der anderen Seite hinunterbalancieren und dabei jeweils einen Stab übersteigen.
  • (11) Über beide Holme eines tiefgestellten Barrens klettern (Aufsteighilfe: Kasten, Sicherung des Barrens mit Matten - Sicherheitsstellung).
  • (12) Mindestens 1/2 Höhe an der Kletterstange oder am Tau klettern.


Aufgaben aus dem Bereich 4: Stützen und Rollen

  • (13) Zappelhandstand turnen.
  • (14) Rollen vorwärts turnen.
  • (15) Handstand gegen eine Hilfe (Wand, Lehrer, Partner) turnen.
  • (16) Rolle rückwärts (Grobform) turnen.


Aufgaben aus dem Bereich 5: Hüpfen, Federn, Laufen

  • (17) 30 Sekunden nach Musik (oder Tamburin) laufen.
  • (18) 8 Schlusssprünge am Ort mit je einer halben Drehung beim 4. und 8. Sprung turnen.
  • (19) Hopserlauf über eine Distanz von 10 m.
  • (20) Slalomdribbeln mit dem Ball am Fuß um 3 Malstangen, Streckenlänge: 10 m.


Aufgaben aus dem Bereich 6: Tauchen, Gleiten, Springen

  • (21) Einen Gegenstand (z. B. Tauchring) mit beiden Händen im brusttiefen Wasser vom Boden aufheben.
  • (22) Zappelhandstand im Wasser.
  • (23) Von der Treppe oder vom Beckenrand aus 4 m gleiten.
  • (24) Ohne Hilfestellung in schwimmtiefes Wasser springen (Fußsprung).


Aufgaben aus dem Bereich 7: Schwimmen

  • (25) Mit Schwimmbrett in Brustlage Brust- oder Kraulbeinschlag ausführen, Distanz: 12 m.
  • (26) Mit Schwimmbrett in Rückenlage Brust- oder Kraulbeinschlag ausführen, Distanz: 12 m.
  • (27) Aus dem Abstoß von der Treppe oder vom Beckenrand aus Brust- oder Kraulschwimmen, Distanz: 12 m.
  • (28) Kraul- oder Rückenkraulschwimmen mit Flossen, Distanz: 25 m.

ERGEBNISBERICHT
Einsendeschluss für den Ergebnisbericht ist der 24. Juli 2023.
Bitte senden Sie den Ergebnisbericht an wettbewerbe@las.bayern.de



Grundschul-Mannschaftswettbewerbe 3./4. Jahrgangsstufe
Wettbewerbe bis Kreisebene.

VORBEMERKUNG
Der Sportunterricht in der Grundschule hat die Aufgabe, vielfältige koordinative und konditionelle Fähigkeiten zu entwickeln. Dabei besteht aber die Gefahr, durch Nachahmen des Erwachsenensports, strenge Orientierung an den traditionellen Sportarten und Überbetonung der individuellen Leistung einseitige Bewegungsmuster aufzubauen und damit wenig Freude am „Schneller, Höher, Weiter“ aufkommen zu lassen. Es bedarf daher im Sportunterricht der Grundschule der Rückbesinnung auf die vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten koordinativer und konditioneller Fähigkeiten, die das Hüpfen, Federn, Laufen, Springen, Werfen, Tauchen, Gleiten, Schwimmen, Turnen, Klettern, Balancieren, Stützen, Rollen u. a. bieten.
Auch im Schuljahr 2022/2023 wird der Grundschul-Mannschaftswettbewerb in Gerätturnen, Leichtathletik und Schwimmen angeboten. Er orientiert sich an der Vielseitigkeit und soll zum Mitmachen motivieren. Dabei steht nicht das Ergebnis des Einzelnen im Vordergrund, sondern der Erfolg der Mannschaft. Das Ermitteln der Leistung und deren Bewertung sollen dabei für die Schülerinnen und Schüler durchschaubar sein.

TEILNAHME
Die Mannschaftswettbewerbe stehen nur Schülerinnen und Schülern der 3. und 4. Jahrgangsstufen der Grundschule (auch Förderschule) offen. Für die Zulassung ist also nicht der Geburtsjahrgang der Schülerinnen und Schüler, sondern nur ihre Zugehörigkeit zur 3. oder 4. Klasse entscheidend. Eine Mannschaft besteht aus gleicher Anzahl von Mädchen und Buben, die getrennt gewertet werden, deren Ergebnisse aber zur Ermittlung des Gesamtmannschaftsergebnisses zusammengezählt werden.

WETTKAMPFANGEBOT
Aus den drei nachstehend aufgeführten Individualsportarten können vom Arbeitskreis „Sport in Schule und Verein“ in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt höchstens zwei Wettbewerbe pro Schuljahr ausgeschrieben werden. Jede Grundschule kann sich dann in einer Sportart pro Schuljahr am Mannschaftswettbewerb beteiligen. Die Wettbewerbe enden auf Kreisebene.


1. Leichtathletik
Wettbewerb A:
- Schulen im Bereich des Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ mit über 70 Schülerinnen und Schülern (Mädchen und Jungen) in den Klassen 3 und 4
- 10 Wettbewerbe = 48 Startmöglichkeiten (siehe unten)
- Die Mannschaft umfasst 8 Schülerinnen und 8 Schüler, die in jeweils drei Wettbewerben starten dürfen (16 x 3 = 48).

Wettbewerb B:
- Schulen im Bereich des Arbeitskreises mit unter 70 Schülerinnen und Schülern
- 5 Wettbewerbe = 24 Startmöglichkeiten (siehe unten)
- 4 Schülerinnen und 4 Schüler, die in jeweils drei Wettbewerben starten dürfen (3 x 8 = 24)
- Die Mannschaften des Wettbewerbs B sind eher fertig als die Teams des Wettbewerbs A. Es empfiehlt sich, eine Ballspielrunde durchzuführen, z. B. Ball-über-die-Schnur-, Basketball-Turnier o. ä.

Jede Mannschaft darf eine Schülerin und einen Schüler als Ersatz bei Verletzung einer Teilnehmerin bzw. eines Teilnehmers bereithalten. Sie müssen aber vorher nicht namentlich aufgeführt werden.

Wertung:
  • Die erzielten Einzelleistungen in einem Wettbewerb werden zu einer Mannschaftsleistung addiert und ergeben eine Gesamtpunktzahl, mit der eine Mannschaft dann unter den teilnehmenden Mannschaften einen bestimmten Rang belegt.
  • Dieser Rang wird mit Punkten bewertet: 1. Platz = 1 Punkt, 2. Platz = 2 Punkte usw.
  • Alle Rangpunkte einer Mannschaft in den einzelnen Wettbewerben werden zusammengezählt. Bei gleicher Leistung wird so verfahren: z.B. zwei gleiche Leistungen auf Rang 2: 1. Platz: 1 Punkt – 2 x 2. Platz je 2 Punkte – 3. Platz entfällt – 4. Platz 4 Punkte usw.
  • Die Mannschaft mit der niedrigsten Punktezahl aus allen Wettbewerben hat gewonnen.


Organisation:

Startgruppen: Die gemeldeten Mannschaften werden in Startgruppen mit jeweils drei bis fünf Mannschaften zusammengefasst. Diese Gruppe ziehen nach Zeitplan von Station zu Station.

Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichter: An jeder Wettbewerbsstation befindet sich eine Schiedsrichterin bzw. ein Schiedsrichter, die bzw. der die Mannschaftsliste in Empfang nimmt, den Wettbewerb überwacht, die Leistungen notiert und die Rangfolge der Mannschaften nach Abschluss des gesamten Wettbewerbs feststellt.

Gruppen- und Mannschaftsführerinnen bzw. -führer: Jede Mannschaft wird von einer Lehrkraft begleitet. Die Lehrkräfte einer Startgruppe bestimmen vor dem Wettkampf eine Gruppenführerin bzw. einen Gruppenführer. Diese bzw. dieser organisiert das Messen und Stoppen an einer Station. Die übrigen Lehrkräfte der Startgruppe fungieren als Kampfrichterinnen und Kampfrichter. Dadurch kann die Veranstaltung mit einem Mindestmaß an Helferinnen und Helfern durchgeführt werden.

Mannschaftsliste: Die Organisatoren senden den Schulen eine Mannschaftsliste zu, in der die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzutragen und die Wettbewerbe anzukreuzen sind. Diese Liste wird am Wettkampftag auf dem neuesten Stand im Wettkampfbüro versiegelt (Sichthülle mit Klammer) und von den Mannschaftsführerinnen bzw. -führern der Schiedsrichterin bzw. dem Schiedsrichter an der jeweiligen Station übergeben. Diese bzw. dieser markiert mit einem Folienstift die an seiner Station startenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer, indem er das Kreuz durchstreicht (X).
Anschließend wandert die Liste zur nächsten Station.

Wettkampflisten: Die Organisatoren bereiten die Listen für die einzelnen Stationen und die Gesamtauswertungen vor.

Auszeichnungen:
- Die Sieger der beiden Mannschaftswettbewerbe sollten einen besonderen Preis (Pokal, Teller – kein Wanderpreis!) erhalten (Sponsoren des Arbeitskreises).
- Jede Mannschaft in den Mannschaftwettbewerben erhält eine Urkunde.
- Die besten drei Mannschaften in den Einzelwettbewerben können ebenfalls mit Urkunden ausgezeichnet werden.

Einzel-Wettbewerbe:
Die Einzelwettbewerbe, die eine Vielzahl von koordinativen und konditionellen Fähigkeiten ansprechen sollen, wurden aus einem Katalog von Möglichkeiten für folgende Gruppen entnommen:

  • schnelles Laufen
  • Springen in die Weite
  • vielfältiges Stoßen
  • Laufen über Hindernisse
  • Springen in die Höhe
  • Gewandtheit
  • ausdauerndes Laufen
  • vielfältiges Werfen
 

Um Eintönigkeit zu vermeiden, wird in den nächsten Jahren immer ein Teil der Wettbewerbe durch neue ausgetauscht.
Die nachfolgenden Mannschaftswettbewerbe bedürfen einer langfristigen Entwicklung der benötigten koordinativen und konditionellen Fähigkeiten.

Disziplinen für Mannschaftswettbewerb A und B:

1. Mannschaftssprint für Arbeitskreise mit Rundbahn (2 Schülerinnen + 2 Schüler)
4 x 50 m auf der Rundbahn (Start bei 200 Meter) – nach jeweils 50 Metern liegt ein Reifen (Gymnastik- oder Fahrradreifen). Die 1. Läuferin bzw. der 1. Läufer startet im Hochstart und trägt einen Tennisring zum nächsten Reifen, legt ihn dort ab. Die nächste Schülerin bzw. der nächste Schüler hebt den Ring auf und trägt ihn weiter usw.
Die ankommende Läuferin bzw. der ankommende Läufer muss vor der Übergabe sein Tempo so einrichten, dass er den Tennisring kontrolliert in den Reifen legen kann. Die Bahn darf dabei erst verlassen werden, wenn die anderen Staffeln nicht mehr behindert werden können: Gesamtzeit = Mannschaftsergebnis

Alternative für Arbeitskreise ohne Rundbahn:
Alle vier Läuferinnen und Läufer haben einen Tennisball oder -ring in der Hand. Die 1. Läuferin bzw. der 1. Läufer läuft zur Sammelstelle, legt den Ball (Ring) ab, schlägt Läuferin 2 bzw. Läufer 2 ab usw. Wenn alle vier Sachen in der Sammelstelle liegen, werden sie wieder einzeln geholt. Gewonnen hat das Team, dessen letzte Läuferin bzw. letzter Läufer den letzten Ball aus der Sammelstelle geholt und die Ziellinie als Siegerin bzw. Sieger überquert hat.
Die Strecke kann auch auf insgesamt 40 m verlängert werden.
Vor und nach der Sammelstelle können noch jeweils zwei bis drei Slalomstangen eingebaut werden. Statt der Sammelaufgabe kann auch durch einen Reifen geschlüpft werden, der in der Mitte der Strecke liegt.

2. Mannschaftsweitsprung (2 Schülerinnen + 2 Schüler)
10 m Anlauf mit Absprung aus dem Absprungraum – Beim Ablauf muss ein Fuß innerhalb des Anlaufraumes stehen – Zonen: 2 m bis 2,50 m – 3 m bis 3,50 m – bis 4 m – bis 4,50 m (Die Zonen sind durch farbige Bänder oder Zauberschnüre getrennt.) – entsprechend der jeweiligen Zone werden Punkte vergeben – drei Wertungs-Versuche – Gesamtzahl der Punkte = Mannschaftsergebnis
Alternativ dazu können die Zonen auch verkleinert werden. Es wäre auch das genaue Messen jedes Sprunges möglich. Übertritt der Springer/die Springerin, aber ist er/sie mit der Ferse noch im Absprungraum, dann wird eine Zone abgezogen! – Gültig ist auch Absprung vor dem Raum!

3. Hindernisstaffel (4 Schülerinnen + 4 Schüler)
Bananenkartonstaffel 40 m (11 m Anlauf, 6 m, 6 m, 6 m, 11 m) als Pendelstaffel – übergeben wird ein Tennisring
Gesamtzeit: Mannschaftsergebnis

4. Mannschaftswurf (2 Schülerinnen + 2 Schüler):
Zielweitwurf mit dem Schweifball (Tennisball mit zwei Zentimeter-Einschnitt – 80 Zentimeter Baustellenband einmal falten – Knoten an der Faltstelle bilden – Knoten in den Schlitz drücken – ergibt den Schweifball)
Zonen: 12–16 m = Zone 2 (30 Punkte)/dann immer 4 m weiter (= immer 10 Punkte) – Würfe außerhalb des Sektors werden mit 0 Punkten bewertet.
Gesamtpunktzahl = Mannschaftsergebnis – pro Teilnehmerin und Teilnehmer 3 Versuche.
Alternative: Kein Sektor, Maßband auslegen und Wurfweite im rechten Winkel ablesen – mit anderen Geräten werfen (Tennisring, Vortex-Heuler)

5. Mannschaftsausdauer: Mannschafts-Biathlon (2 Schülerinnen + 2 Schüler) bei Stadien mit Außenanlagen
Die Aufgabe muss frühestens in 13 Minuten, spätestens in 15 Minuten ausgeführt werden, wobei alle Läufer gleichzeitig das Ziel erreichen. Nach jeweils 400 m ist eine Wurfaufgabe zu erfüllen. Gesamte Geländestrecke: 2000 m

  • Wurfstation 1: Zielwerfen in Tonnen (o. ä.) mit Tennisbällen – 7 m Abstand – 15 sec Wurfzeit – alle gleichzeitig – pro Ball in der Tonne 10 Punkte
  • Wurfstation 2: Zielwerfen in entfernte Kreise mit Tennisbällen – jede Schülerin/jeder Schüler 4 Versuche – Punkte 10, 20, 30 (nach Kreis)
  • Wurfstation 3: Zielwerfen durch Reifen mit Gymnastikball – 8 m Abstand – jede Schülerin/jeder Schüler 4 Versuche – 10 Punkte pro durchworfenem Reifen
  • Wurfstation 4: Zielwerfen auf 10 Hütchen mit Tennisbällen – Wurfzeit 15 sec – alle werfen gleichzeitig – 7 m Abstand abgeworfenes Hütchen = 10 Punkte

Startabstand der Teams: 2 Minuten

Mannschaftsergebnis: Gesamttreffer + oder – Strafpunkte für zu frühes oder zu spätes Kommen – berechnet wird ein Punkt pro Sekunde

Alternative: Mannschaftslauf für Stadien ohne Außenanlagen
Bei Stadien mit einer 400-m-Bahn kann der Wettbewerb auf der Bahn durchgeführt werden. Alternativ lässt sich auch auf einer Rasenfläche ein Oval oder ein unregelmäßiger Rundkurs anlegen. Bei kleineren Runden können die Sammelstellen auch an einem Ort liegen, müssen aber für die Mannschaften leicht erkennbar sein.
Die Mannschaften A, B, C und D (bis zu sechs Mannschaften möglich) starten an ihrer 1. Verlegestelle (A1, B1, C1, D1) und laufen zu ihrer zweiten Verlegestelle (A2, B2, C2, D2). Dort legt jede Läuferin/jeder Läufer einen Tennisball aus dem gefüllten in den leeren Karton. Dann läuft die Mannschaft zu ihrer ersten Verlegestelle und wiederholt den Vorgang. Dies wird so lange wiederholt, bis acht Minuten vorbei sind. Durch einen Pfiff beendet die Schiedsrichterin bzw. der Schiedsrichter den Lauf. Die Mannschaft, die an ihren zwei Verlegestellen zusammen die meisten Bälle in den jeweils leeren Karton gelegt hat, hat gewonnen. Das Team muss nicht geschlossen zusammenbleiben, sondern jede Schülerin/jeder Schüler kann das Tempo individuell gestalten. Sie/er muss nur an der richtigen Stelle den Ball verlegen.

Disziplinen nur für Mannschaftswettbewerb A:
6. Mannschaftsstoßen mit Medizinball (2 Schülerinnen + 2 Schüler):
Die erste Teilnehmerin bzw. der erste Teilnehmer stößt mit beiden Händen den Medizinball (1,5 kg) von der Brust nach vorne (wie Druckpass beim Basketball). Die Landestelle wird markiert. Der vordere Fuß muss so lange auf der Markierung bleiben, bis der Ball gelandet ist. Verstößt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer gegen diese Regel, darf sie/er einmal den Versuch wiederholen. Beim zweiten Fehler wird der Stoß nicht gewertet und die bzw. der nächste in der Mannschaft stößt an seiner Stelle weiter. Der/die zweite (dritte, vierte) Teilnehmerin/Teilnehmer stellt sich mit dem vorderen Fuß auf die Markierung und stößt den Ball weiter. Neben der Stoßanlage wird ein Maßband ausgelegt, auf dem die Gesamtweite abzulesen ist. Man kann auch an einer Seitenlinie für die Mannschaften Tafeln einstecken und so eine Reihenfolge ermitteln.
2 Durchgänge – der beste wird gewertet – Gesamtstrecke = Mannschaftsergebnis

7. Sackhüpfen (4 Schülerinnen + 4 Schüler):
10 m im Pendelverfahren – Gesamtzeit = Mannschaftsergebnis
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer muss sackhüpfend die Startlinie überqueren, erst dann darf er den Sack an den nächsten übergeben.

8. Lustiger Wettbewerb (2 Schülerinnen + 2 Schüler):
Schubkarrenfahren (mit Bällen voll beladen) – Start, Wippe, Slalom, durch niederes Tor, um Mal, um Autoreifen herum, über Ziellinie – wieder in Ausgangsposition stehen – nächster Teilnehmer bzw. nächste Teilnehmerin.
Gesamtzeit = Mannschaftsergebnis

9. Mannschaftsballgeschicklichkeit (2 Schülerinnen + 2 Schüler):
-
Bälle und Keule liegen in einem Karton
- Basketball-, Fußballdribbeln, Gymnastik-Ballführen mit einer Keule um 3 Fahnen mit Metallfuß.
- Alle drei Arten müssen von jeder Schülerin und jedem Schüler in Form einer Umkehr-Slalomstaffel (4 x 15 m – Umkehrpunkt bei 7,5 m) bewältigt werden (zuerst alle vier Schülerinnen/Schüler Basketball, dann Fußball usw.)
- Die nächste Teilnehmerin bzw. der nächste Teilnehmer darf erst starten, wenn die bzw. der vorhergehende sein Gerät in den Karton gelegt hat.
- Bei einem Fehler muss sie/er an der Stelle weitermachen, an der der Fehler passiert ist.

10. Mannschaftshochsprung (2 Schülerinnen + 2 Schüler):
- Hochsprungstil nach eigener Wahl
Anlauflänge maximal 9 m (Marke), wobei ein Fuß im Anlaufraum stehen muss
- Insgesamt sechs Versuche (inklusive Fehlversuche) möglich. Wer zweimal eine Höhe nicht schafft, scheidet aus, auch wenn er die Gesamtzahl der Versuche noch nicht erreicht hat.

Zur Durchführung eines abwechslungsreichen und freudvollen Leichtathletik-Unterrichts in der Grundschule werden folgende Materialien empfohlen:
  • H. Katzenbogner: Skriptum „Leichtathletik macht Spaß“
  • H. Katzenbogner: „Kinderleichtathletik“ Phlippka-Verlag
  • Katzenbogner/Medler: „Spielleichtathletik“ Band 1 und 2 CM-Sportbuch-Verlag in Neumünster


2. Schwimmen
Wettbewerb A:
- Schulen im Bereich des Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ mit über 70 Schülerinnen und Schülern (Mädchen und Jungen) in den Klassen 3 und 4
- 6 Übungen (A1 - A6) = 36 Startmöglichkeiten
- Die Mannschaft umfasst 6 Schülerinnen und 6 Schüler, die in jeweils drei Wettbewerben stehen dürfen (12x3 = 36)

Die Übungen:
A1: 6 x 25 m Sprint-Staffel
A2: 6 x 50 m Flossenschwimmen oder 6 x 25 m Kraulbeinschlag, Arme in Hochhalte mit Schwimmbrett
A3: 6 x 25 m Wasserball auf Schwimmbrett transportieren
A4: 6 x 25 m Schwimmen (2 Arten) mit Rolle vorwärts
A5: 6 x 25 m Wasserball-Dribbelstaffel
A6: 8 Min. Mannschaftsdauerschwimmen (6 Teiln.)

Wettbewerb B:
- Schulen im Bereich des Arbeitskreises mit unter 70 Schülerinnen und Schülern
- 4 Übungen (B1 - B4) = 24 Startmöglichkeiten
- 4 Schülerinnen und 4 Schüler, die in maximal drei Wettbewerben starten dürfen (4x6 = 24; jeweils 2 Schüler/-innen können pro Wettbewerb pausieren)

Die Übungen:
B1: 6 x 25 m Sprint-Staffel
B2: 6 x 25 m Wasserball auf Schwimmbrett transportieren
B3: 6 x 25 m Wasserball-Dribbelstaffel
B4: 8 Min. Mannschaftsdauerschwimmen (6 Teiln.)
Falls Wettbewerb A und B im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung organisiert werden sollen, wird folgende Wettbewerbsfolge vorgeschlagen: A1, B1, A2, B2, A3, B3, A5, B4, A6.

6 x 25 m Sprint-Staffel (Bauch- und Rückenlage) A1, B1
Die Startschwimmerin bzw. der Startschwimmer schwimmt die 1. Bahn in Bauchlage, die Ablösung schwimmt in Rückenlage usw. im Wechsel. Der Rückenstart erfolgt im Wasser mit Abstoß von der Beckenwand.
WERTUNG: Sieger ist die Mannschaft, die die schnellste Zeit erzielt. Je Regelverstoß (Frühstart, Verlassen der geforderten Schwimmlage, Ausnahme Anschlag Rückenschwimmen) erfolgt eine Zeitstrafe von 5 Sekunden.
Die Siegermannschaft erhält 1 Rangpunkt, die zweitplazierte Mannschaft 2 Rangpunkte usw.
Kampfrichterinnen und Kampfrichter:
1 Starterin bzw. Starter = Zielrichterin bzw. Zielrichter
1 Zeitnehmerin bzw. Zeitnehmer pro Bahn = Mannschaftsbetreuerin bzw. -betreuer
Gerätebedarf: 1 Stoppuhr pro Bahn.

6 x 50 m Flossenschwimmen mit Kraulbeinschlag und Schwimmbrett, A2
25 m in Brust- und 25 m in Rückenlage im Wechsel mit Schwimmbrett in Hochhalte, Wertung und Organisation siehe A1, B1 oder
6 x 25 m Kraulbeinschlag, Arme mit Schwimmbrett in Hochhalte (in Brust- und Rückenlage mögl.), Wertung und Organisation siehe A1, B1

6 x 25 m Wasserball auf Schwimmbrett transportieren, A3, B2
Wasserball (Gymnastikball) liegt auf dem Brett in einem Tauchring; Schwimmart beliebig.
Die Zeitnahme erfolgt, wenn die letzte Schwimmerin bzw. der letzte Schwimmer mit dem Brett die Wand berührt.
WERTUNG: Sieger ist die Mannschaft, die die schnellste Zeit erzielt. Je Regelverstoß (Rollen des Balles aus dem Ring, Anfassen des Balles, um Herausrollen zu verhindern) erfolgt eine Zeitstrafe von 5 Sekunden.
Rangpunkte siehe oben, Kampfrichterinnen und Kampfrichter s. o.
Gerätebedarf je Bahn: 1 Stoppuhr, 1 Schwimmbrett, 1 Tauchring, 1 Wasserball/Gymnastikball.

6 x 25 m Schwimmen (2 Arten) mit Rolle vorwärts, A4
Zwei Schwimmarten, Auswahl beliebig, z. B.:
- die Schwimmerin bzw. der Schwimmer schwimmt 1. Hälfte der Strecke Brust, macht eine Rolle vorwärts und schwimmt die 2. Hälfte Kraul oder
- Kraul/Rücken mit Rolle vorwärts und 1/2 Drehung in Rückenlage

WERTUNG und Organisation wie bei A1, B1.

6 x 25 m Wasser-Dribbelstaffel, A5, B3
(Schwimmart und Balltransport beliebig), beim Start und beim Wechsel sitzen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Beckenrand und gleiten mit dem Ball in das Wasser. Der Ball muss der ablösenden Schwimmerin bzw. dem ablösenden Schwimmer in die Hand übergeben werden.
Weder beim Transport noch bei der Übergabe darf der Ball geworfen oder geschlagen werden. Die Zeitnahme erfolgt, wenn die letzte Schwimmerin bzw. der letzte Schwimmer den Ball in ein Behältnis (Eimer) gelegt hat.
WERTUNG: Sieger ist die Mannschaft, die die schnellste Zeit erzielt. Je Regelverstoß (Frühstart, Werfen, Schlagen des Balles) erfolgt eine Zeitstrafe von 5 Sekunden. Rangpunkte s. o., Kampfrichterinnen und Kampfrichter s. o., 1 Stoppuhr, 1 gleichartiger Ball, 1 Eimer je Bahn.

8 Min. Mannschaftsdauerschwimmen (6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer), A6, B4
(Schwimmart beliebig) 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (3 Jungen und Mädchen) pro Mannschaft schwimmen 8 Minuten lang auf einer Bahn „am Band“. Die Schwimmart kann beliebig oft gewechselt werden. Auf Start und Wendeseite können Pausen eingelegt werden. Die Jungen/Mädchen starten auf Kommando im Abstand von 3 Sekunden vom Startblock (der/die schnellste zuerst usw.). Die Stoppuhr wird mit dem Start des ersten Jungen/ Mädchen vom Starter bzw. der Starterin in Gang gesetzt. Die Ansage der abgelaufenen Zeit erfolgt alle 3 Minuten, die letzte Minute wird angeläutet. Die Starterin bzw. der Starter beendet nach 8 Minuten durch Pfiff den Wettbewerb. Die Mannschaftsbetreuerin bzw. der Mannschaftsbetreuer zählt durch Abstreichen von jeweils 25 m auf einer vorbereiteten Liste die zurückgelegten „Bahnen“ einer „fremden“ Mannschaft.
WERTUNG: Gewertet werden beim Abpfiff nur bereits vollständig zurückgelegte Bahnen.
Sieger ist die Mannschaft mit der längsten geschwommenen Strecke. Je Regelverstoß (Gehen auf dem Beckenboden, vorwärtsziehen an der Wand bzw. Leine) werden 25 m abgezogen.
Kampfrichterinnen und Kampfrichter: 1 Starterin bzw. Starter und 1 Schreiberin bzw. Schreiber pro Bahn (Mannschaftsbetreuerin bzw. -betreuer einer fremden Mannschaft)
Gerätebedarf: pro Bahn 1 Stoppuhr, 1 Schreibunterlage mit Zählliste und 1 Schreibgerät.

GESAMTWERTUNG:
Die Gesamtwertung erfolgt durch die Addition der Platzziffern einer Mannschaft für jede der 6 bzw. 4 Wettkampfübungen. Sieger ist die Mannschaft, die in der Summe der Rangplätze die geringste Zahl erzielt hat.

HINWEISE ZUR ORGANISATION:
Der Wettbewerb sollte mit mindestens 4 Mannschaften durchgeführt werden. Für vorliegendes Wettkampfprogramm sind zur Erstellung eines Zeitplanes ungefähr folgende Laufzeiten zu planen:
A1, B1 = 6 Minuten A4 = 5 Minuten
A2 = 8 Minuten A5, B3 = 6 Minuten
A6, B4 = 13 Minuten A3, B2 = 7 Minuten
Bei einer möglichen Teilnahme von 20 Mannschaften und einer vollständigen Nutzung eines Schwimmbads mit 25-m-Bahnen sollte von einer Veranstaltungszeit von ca. 3 Stunden ausgegangen werden. Als Sportstätten bieten sich Schwimmbäder mit 25-m-Bahnen oder Querbahnbenutzung in 50-m-Becken oder entsprechende Lehrschwimmbecken (bis maximal 10 Mannschaftsmeldungen wegen der räumlichen Enge!) an.


3. Gerätturnen
Im Schuljahr 2022/2023 wird ein Vielseitigkeitswettbewerb, bestehend aus drei Aufgabengruppen und zwei Sonderprüfungen, durchgeführt.
Aufgabengruppe A: Gerätebahn 1 mit Reck und Boden
Aufgabengruppe B: Gerätebahn 2 mit Schwebekante und Sprung
Aufgabengruppe C: Gerätebahn 3 mit Barren und Hockwenden
Sonderprüfungen: Stangenklettern und Staffellauf
Die Reihenfolge an den Geräten kann den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Wettkampfablauf sollte so erfolgen, dass die Mannschaften zunächst im Rotationsverfahren ihre Übungen an den Gerätebahnen 1-3 turnen und danach die Sonderprüfungen ablegen.

Mannschaften: Jede Mannschaft besteht aus 4 Jungen und 4 Mädchen einer Schule. An den Gerätebahnen 1-3 müssen alle Mannschaftsmitglieder starten. Bei den Sonderprüfungen Stangenklettern und Sprintumkehrstaffel sind nur 6 Teilnehmerinnen bzw. Teilehmer zugelassen.
Bewertung: Zur Bewertung werden für jede Gerätebahn 2 Kampfrichterinnen bzw. Kampfrichter eingesetzt. Sie bewerten alle Stationen ihrer Gerätebahn und gehen von Gerät zu Gerät mit.
Die Bewertung der Gerätebahnen erfolgt nach den vereinfachten Bewertungskriterien für die Bundesjugendspiele in Form von Grund- und Ausführungspunkten. Je Gerät vergibt ein Kampfrichter bzw. eine Kampfrichterin bis zu 3 Grundpunkte. Ein weiterer Kampfrichter bzw. eine weitere Kampfrichterin vergibt bis zu 3 Ausführungspunkte je Schülerin bzw. Schüler für die gesamte Gerätebahn. Bei der Gerätebahn 3 kann ein Kampfrichter bzw. eine Kampfrichterin der gesamten Mannschaft je Station maximal 24 Punkte (3 Punkte pro Schülerin bzw. Schüler) für Synchronität und sehr gute Ausführung geben.
Mannschaftsergebnis: Das an jeder Gerätebahn und im Stangenklettern/Klimmziehen erzielte Punktergebnis sowie die beim Staffellauf erreichte Platzierung wird in Rangfolgeplätze umgerechnet. Die Rangfolgen der 3 Gerätebahnen sowie beim Stangenklettern/ Klimmziehen und Staffellauf werden addiert und ergeben das Mannschaftsergebnis. Sieger ist die Mannschaft mit der kleinsten Rangfolgesumme.
Für das Mannschaftsergebnis zählen die jeweils 6 besten Wertungen.
Meldung: Der AK „Sport in Schule und Verein“ bietet bis spätestens Ende November den Grundschulen die ausgewählten Sportarten an und gibt in dieser Ausschreibung die Meldetermine bekannt. Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de

Aufbauplan:



Gerätebahn 1: Reck – Boden
Anforderungen: Die Gerätebahn enthält Fertigkeiten aus den Grundtätigkeiten des Schwingens (Reck) und des Stützens (Reck, Boden). Das Schwierigkeitsniveau reicht von Stufe A1-A3.
Beschreibung:
Reck – schulterhoch: Sprung in den Stütz; Vorschwung, Rückenschwung mit gestrecktem Körper zum Niedersprung; Zwischenfedern und Felgunterschwung.


Boden:
Aus dem Stand Rolle vorwärts; Strecksprung; kurzer Anlauf Rad, freier Bewegungsausklang


Gerätebahn 2: Turnbank – Sprung

Anforderungen: Zusätzlich zu den Anforderungen in der Gerätebahn 1 sind in dieser Bahn Fertigkeiten aus den Grundtätigkeiten des Springens (Bock) und Balancierens (Schwebebalken) enthalten. Das Schwierigkeitsniveau reicht von Stufe A1-A3.
Beschreibung:
Balken = umgedrehte Turnbank: Beliebiger Angang aus dem Seitverhalten in Stirnseitennähe der umgedrehten Bank: Gehen vorwärts im Ballenstand bis zur Bankmitte, Senken in den Hockstand, ½ Drehung im Hockstand; Aufrichten und 2-3 Schritte vorwärts im Ballenstand mit Beistellen des hinteren Fußes; ½ Drehung im Ballenstand; Weitergehen im Ballenstand bis zum Bankende und Strecksprung mit Anhocken in den Stand.


Sprung: Sprunggrätsche


Gerätebahn 3: Barren – Hockwenden

Anforderungen: Diese Gerätebahn ist auf das gemeinsame Turnen in der Gruppe ausgerichtet. Im Mittelpunkt steht dabei die rhythmische Bewegungsgestaltung, die als Synchronturnen in der gesamten Mannschaft hintereinander sowie als Turnen „im Strom“ gefordert wird.
Beschreibung:
Barren – brusthoch: Aus dem Querstand auf einem kleinen Kasten: Absprung und Kehre links oder rechts. Die Übung ist von den Jungen und Mädchen in rascher Folge („im Strom) zu turnen.

Bank:
Fortlaufende Hockwenden („Schattenhockwenden“) mit Zwischenfedern; 8 Hockwenden an zwei Bänken.

Sonderprüfungen:
Stangenklettern

Ausgangssituation: Schneidersitz vor der Kletterstange mit Griff der Hände an der Stange
Endposition: Anschlag mit einer Hand an der mit Klebeband markierten Stangenhöhe (beliebig)
Bewertung: Addiert werden die Zeiten der 6 besten Mannschaftsmitglieder. Eine Mannschaft muss aus mindestens 6 Mitgliedern bestehen. Bei Nichterreichen der Markierung werden für die jeweilige Schülerin/den jeweiligen Schüler 40 Sekunden angerechnet.
Es sind keine Hilfsmittel erlaubt!
Staffellauf
Sprint-Umkehrstaffel mit Übergabe eines Tennisringes. Es starten 6 Schüler/innen pro Mannschaft. Start- und Wendemarken sind die Grundlinien eines Volleyballfeldes oder einer anderen entsprechenden Spielfeldmarkierung mit einer Laufstrecke von 2 x 18 m. Der Sprintstart erfolgt aus dem Hochstart neben der Markierungsstange/einem Markierungskegel.
Bewertung: Gesamtlaufzeit


Mannschaftsbewertungsbogen als pdf-Datei

Weitere Wettbewerbe für Grundschulen:



Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Olympia
Folgende Sportarten gehören zum Standardprogramm von Jugend trainiert für Olympia:

 



Badminton
Basketball
Beachvolleyball
Fußball
Gerätturnen
Golf
Handball
Hockey
Judo
Leichtathletik
Rudern
Schwimmen
Ski alpin
Skilanglauf
Tennis
Tischtennis
Triathlon
Volleyball


Partner des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics:



Badminton
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Bei Bezirks-/ Qualifikations- und Landesfinalveranstaltungen wird in der Sportart Badminton mit Yonex-Bällen gespielt. Meldetermin: 15. Oktober 2022.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!



 

WETTKAMPFKLASSEN
Wettkampfklasse III/S und IV (Jungen und Mädchen)
Wettkampfklasse II und III (gemischte Mannschaft)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
WK III/S, IV: maximal 5, mindestens 4 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule
WK II, III: 4 Mädchen und 4 Jungen, mindestens 3 Mädchen und 3 Jungen von einer Schule
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Badminton nach den offiziellen Spielregeln und der Spielordnung des Deutschen Badminton-Verbandes (DBV) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Spielregeln und die Spielordnung können gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Bayerischen Badminton-Verbandes, Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, Tel. (0 89) 15 70 23 02, bezogen werden. Siehe auch: www.badminton.de/der-dbv/spielregeln/
Eine verletzte Spielerin oder ein verletzter Spieler kann am selben Tag nicht mehr eingesetzt werden. In diesem Falle greift die Ersatzspielerregelung: Vor Beginn einer Begegnung anwesende, im Spielbericht aufgeführte Ersatzspielerinnen bzw. Ersatzspieler (1 Mädchen und/oder 1 Junge)  können bei Verletzung einer Stammspielerin bzw. eines Stammspielers im Verlauf einer Begegnung im nächsten Spiel dort eingesetzt werden, wo die verletzte Spielerin bzw. der verletzte Spieler aufgestellt war.

AUSTRAGUNGSMODUS

Wettkampfklassen III/S und IV (getrenntgeschlechtliche Mannschaften)
Bei jeder Begegnung werden 4 Einzel und 2 Doppel ausgetragen. In einem Doppel kann auch eine Spielerin bzw. ein Spieler eingesetzt werden, die bzw. der kein Einzel bestreitet. Für die Reihenfolge der Doppel gilt: Die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares darf nicht größer sein als die des folgenden. Sollte die Summe der Platzziffern beider Doppel gleich sein, dann darf die Spielerin bzw. der Spieler mit der Platzziffer 1 nicht im 2. Doppel spielen.

Wettkampfklasse II, III (gemischte Mannschaft)
1. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn weniger als 3 Mädchen und 3 Jungen zu Beginn einer Begegnung spielbereit sind. Ersatzspielerregelung (siehe Bundesligaordnung §§ 5.5 und 6).

2. Es werden 2 Jungeneinzel, 2 Mädcheneinzel, 1 Jungendoppel, 1 Mädchendoppel, 1 Gemischtes Doppel ausgetragen.
Die normale Spielfolge:
1. Spiel: Jungendoppel
2. Spiel: Mädchendoppel
3. Spiel: 1. Jungeneinzel
4. Spiel: 1. Mädcheneinzel
5. Spiel: 2. Jungeneinzel
6. Spiel: 2. Mädcheneinzel
7. Spiel: Gemischtes Doppel

3. Die Mannschaftsaufstellung kann sich von Begegnung zu Begegnung ändern. Sie ist vor jeder Begegnung der Turnierleitung verdeckt abzugeben. Jede Spielerin bzw. jeder Spieler kann in einer Begegnung maximal in zwei verschiedenen Disziplinen eingesetzt werden. Die Ranglistenersten müssen nicht unbedingt im Einzel spielen.

4. Eine Begegnung besteht aus 7 Spielen, ein Spiel wird in 2 Gewinnsätzen entsprechend den Wettkampfbestimmungen des DBV (Spielpunkte) entschieden.

REGELUNGEN

  • Nach der Rallypoint-Zählweise wird für jeden Ballwechsel ein Punkt vergeben.
  • Alle Spiele werden auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte ausgetragen, wobei am Satzende ein Vorsprung von mindestens zwei Punkten erreicht sein muss.
  • Bei 21:20 wird solange weitergespielt, bis eine Partei zwei Punke Vorsprung hat – maximal allerdings bis 30 Punkte. Bei 29:29 führt der nächste Punkt zum 30:29-Satzgewinn.
  • Erreicht in einem Satz die führende Partei 11 Punkte, so gibt es eine Pause von maximal einer Minute. Zwischen zwei Sätzen gibt es eine Pause von jeweils maximal zwei Minuten.
     
  • Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
  • Bei Turnierspielen und beim Landesfinale werden alle Spiele durchgespielt.
  • Bei Turnieren entscheidet die Wettkampfleiterin/der Wettkampfleiter, ob „Jeder gegen Jeden“ oder „Pokalturnierform“ gespielt wird.
  • Für die Festlegung des Endstandes gelten folgende Kriterien:
    1. Punktdifferenz (Anzahl der gewonnenen Begegnungen)
    2. Spieldifferenz
    3. Satzdifferenz
    4. Spielpunktdifferenz
    5. direkter Vergleich der beiden punktgleichen Mannschaften
  • Bei Turnierspielen wird jede Begegnung in der Tabelle mit zwei Punkten bewertet. Unentschieden gibt jeweils einen Punkt pro Mannschaft.
  • Jede Schule muss für jeden Wettkampf auf Kreis- und Regionalebene eine ausreichende Anzahl von Bällen stellen. Gespielt wird mit einem Kunststoffball mit Korkfuß. Können sich die Schulen nicht auf eine Ballsorte einigen, entscheidet das Los. Im gegenseitigen Einvernehmen kann auch mit Naturfederbällen gespielt werden. Beim Bundesfinale wird mit Naturfederbällen gespielt.
  • Für die Bezirks- und Qualifikationsturniere stellt die Landesstelle für den Schulsport YONEX-Bälle zur Verfügung. Für das Landesfinale werden die Bälle von der Firma YONEX gestellt.
Rangliste
  • Eine Rangliste muss an der Schule nachweisbar ausgespielt werden (alle Schülerinnen und Schüler, die für den Mannschafts-Wettbewerb in Frage kommen, sind zu erfassen).
  • Die bei der ersten Begegnung vorgelegte Rangliste gilt bei allen weiteren Qualifikationsebenen. Eine Spielerin bzw. ein Spieler, die bzw. der in zwei Wettkampfklassen eingesetzt werden soll, muss auf beiden Ranglisten aufgeführt werden. Die Wechselbestimmungen müssen dabei eingehalten werden.
  • Die Wettkampfleiterin/der Wettkampfleiter bestätigt die Rangliste mit Datum und Unterschrift und gibt sie nach dem Wettkampf der Mannschaftsbetreuerin/dem Mannschaftsbetreuer zurück.
  • Während eines Turniers kann von Begegnung zu Begegnung nur gemäß der Rangliste aufgestellt werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die nach der Ranglistenermittlung an eine Schule wechseln, können gemäß der Spielstärke in die Rangliste eingeordnet werden. Zur vorhandenen Rangliste muss die veränderte Rangliste mit der schulischen Bestätigung des Neueintritts der betreffenden Schülerin/des betreffenden Schülers vorgelegt werden.
  • Ein Start ohne Rangliste ist nicht möglich. Auf höheren Qualifikationsebenen müssen auf der Rangliste die Unterschriften der Wettkampfleiterinnen/ der Wettkampfleiter der vorangegangenen Ausscheidungen feststellbar sein.

QUALIFIKATION
Die Kreissieger qualifizieren sich für die möglichen Regionalausscheidungen bzw. das Bezirksfinale. Die Bezirkssieger spielen im nord- bzw. südbayerischen Qualifikationsturnier, dessen Sieger das Landesfinale erreichen.
Die Landessieger in den WK II und III (gemischte Mannschaft) sind zur Teilnahme am Bundesfinale qualifiziert.

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In den angegebenen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen Qualifikationsturnieren teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet.

Wettkampfklasse Südbayern Nordbayern
Wettkampfklasse II – J/M gem.                Schwaben Mittelfranken
Wettkampfklasse III – J/M gem.  Schwaben Mittelfranken
Wettkampfklasse III/S – Jungen Oberbayern Unterfranken
Wettkampfklasse III/S – Mädchen Oberbayern Unterfranken
Wettkampfklasse IV – Jungen Niederbayern Oberfranken
Wettkampfklasse IV – Mädchen Niederbayern Oberfranken

Ausrichter der Qualifikationswettkämpfe ist die Schule, die sich in dem Bezirk qualifiziert hat, der zur Austragung ansteht (s. o.). Hat die ausrichtende Schule keine wettkampfgerechten Sportstätten, sorgt die jeweilige Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Adresspool) für die Bereitstellung einer geeigneten Sportstätte.
Die ausrichtende Schulen sendet unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt „Organisationsplan“ für das jeweilige Turnier direkt an das Bayerische Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe (das Formblatt wird bei der Siegerehrung übergeben!). Die rasche telefonische Kontaktaufnahme mit dem Bayerischen Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!

- Organisationsplan als Word-Dokument
- Organisationsplan als pdf-Datei

Dateien zur Auswertung für JTFO-Badminton-Wettkämpfe:
- 2er-Begegnung
- 3er-Begegnung
- 4er-Begegnung
- 5er-Begegnung
Ansprechpartner bei Fragen zu den Auswertungsprogrammen: Jochen Wöhlte (E-Mail: Jochen.Woehlte@web.de)

Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Badminton.



Basketball
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Bei Landes- und Bundesfinalveranstaltungen wird in der Sportart Basketball mit den offiziellen Bällen des Sponsors Molten gespielt. Meldetermin: 15. Oktober 2022.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II, III/1, III/2 und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
maximal 9 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule. Es spielen 5 Feldspielerinnen bzw. Feldspieler und maximal 4 Ersatzspielerinnen bzw. Ersatzspieler.
Lehrkraft: 1.

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Basketball nach den offiziellen Basketballregeln der FIBA in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.

  • 3-Punkte-Feldkorblinie

Für die Schulsport-Wettbewerbe gelten die offiziellen Vorschriften über die 3-Punkte-Feldkorblinie und alle Bestimmungen, die damit zusammenhängen.
Die Schulsport-Wettbewerbe können auch in Hallen stattfinden, in denen die 3-Punkte-Feldkorblinien nicht markiert sind. Die mit der 3-Punkte-Feldkorblinie zusammenhängenden Bestimmungen kommen dann nicht zur Anwendung.

  • Mann-Mann-Verteidigung

Die Mann-Mann-Verteidigung ist nur in den Wettkampfklassen III/1 und IV verbindlich vorgeschrieben.
Auch beim Bundesfinale ist für alle Spiele in der WK III die Anwendung der Mann-Mann-Verteidigung zwingend vorgeschrieben. Die Überwachung der Einhaltung der folgenden Regel obliegt den Schiedsrichtern.
Regel zur Mann-Mann-Verteidigung
„Es muss spätestens innerhalb der Drei-Punkte-Linie der verteidigenden Mannschaft jeder Angreiferin bzw. jedem Angreifer eine Verteidigerin bzw. ein Verteidiger deutlich erkennbar zugeordnet sein“.
Strafe
Nach einer Verwarnung wird ein technisches Foul gegen die Betreuerin bzw. den Betreuer verhängt und auf dem Spielberichtsbogen in die Zeile „Trainer Assistent“ angeschrieben. Der Gegner erhält zwei Freiwürfe und Einwurf an der Mittellinie.
Technische Fouls nach dieser Regel führen nicht zur Disqualifikation der Betreuerin bzw. des Betreuers.


TURNIERSPIELE

  • Turnierspiele, d. h. Kurzspiele mit 2 x 10 Minuten (Endspiele 2 x 12 Minuten) mit einer Halbzeitpause von 2 Minuten.
  • Begeht eine Mannschaft daher während einer Halbzeit 4 Spielerfouls, so werden alle weiteren Spielerfouls mit zwei Freiwürfen geahndet.
  • Jede Mannschaft darf eine Auszeit pro Halbzeit nehmen.
  • Der Artikel 49.2 (Stoppen der Uhr bei Korberfolg in den letzten 2 Minuten) entfällt.
  • Der Artikel 41 der internationalen Basketballregeln wird wie folgt gehandhabt: Nachdem eine Mannschaft 6 persönliche oder technische Fouls in einer Halbzeit begangen hat, werden alle darauffolgenden Spielerfouls mit 2 Freiwürfen bestraft. Die Spielerfouls der Verlängerung zählen dabei zur zweiten Halbzeit. 
  • Bei den Schulsportwettkämpfen werden alle Turniere in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen. Bei mehr als 4 beteiligten Mannschaften können 2 Gruppen gebildet werden.
  • Bei Spielen mit unentschiedenem Ausgang wird die Spielzeit um 3 Minuten verlängert. Fällt dabei keine Entscheidung, wird die Verlängerung so häufig wiederholt, bis das Unentschieden durchbrochen ist. Vor jeder Verlängerung wird eine Pause von 2 Minuten gewährt.
  • Für die Festlegung des Endstandes gelten folgende Kriterien:
    - Anzahl der positiven Wertungspunkte
    - Anzahl der Wertungspunkte aus den Spielen zwischen den punktgleichen Mannschaften
    - Differenz der Plus- und Minuskorbpunkte aus den Spielen zwischen den punktgleichen Mannschaften
    - Differenz der Plus- und Minuskorbpunkte aus allen Spielen
    - Quotient der Plus- und Minuskorbpunkte aus allen Spielen
    Verzichtet eine Mannschaft vor deren letztem Spiel auf die Teilnahme am Wettbewerb, so werden die bisher von ihr ausgetragenen Spiele in diesem Turnier aus der Wertung genommen (§ 45 DBB Spielordnung).
  • Spielerinnen bzw. Spieler, die während eines Turniers des Feldes verwiesen werden, sind während dieses Turniers nicht mehr spielberechtigt. Bei einem schweren Verstoß entscheidet das Schiedsgericht über weitergehende Maßnahmen.


SPIELE MIT VOLLER SPIELZEIT
Spiele mit voller Spielzeit können z.B. sein

  • jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird,
  • das Endspiel bei den Wettkämpfen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise
  • das Landesfinale in den einzelnen Wettkampfklassen.

Spiele mit voller Spielzeit dauern in allen Wettkampfklassen 4 x 10 Minuten mit einer Halbzeitpause von 10 Minuten.
Bei unentschiedenem Ausgang wird ein Spiel mit voller Spielzeit nach einer Pause von 2 Minuten und nach erneuter Seitenwahl mit einer oder mit so vielen Verlängerungen von 5 Minuten fortgesetzt, bis das Spiel entschieden ist. Vor jeder erneuten Verlängerung wird eine Pause von 2 Minuten festgelegt.

SPIELBÄLLE
WK IV Jungen: Ballgröße 6
WK IV Mädchen: Ballgröße 5
WK II und III Jungen: Ballgröße 7
WK II und III Mädchen: Ballgröße 6

Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

QUALIFIKATION
Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene (siehe „Der Weg nach oben“) sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.
Die Wettkampfklasse III/2 ist vom Bundeswettbewerb abgekoppelt und führt bis zum Landesfinale. Sie ist um zwei Jahrgangsstufen nach oben erweitert (vermehrte Teilnahmemöglichkeit für Schülerinnen und Schüler der 9. Jgst.). Mittelschulen, die sich an der Qualifikation für den Bundeswettbewerb beteiligen wollen, steht die Wettkampfklasse III/1 offen.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen Qualifikationsturnieren teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet:

Wettkampfklasse Südbayern Nordbayern
Wettkampfklasse II – Jungen Oberbayern  Oberfranken
Wettkampfklasse III/1– Jungen            Niederbayern   Mittelfranken
Wettkampfklasse III/2– Jungen Schwaben Unterfranken
Wettkampfklasse IV – Jungen München  Oberpfalz
Wettkampfklasse II – Mädchen Oberbayern  Oberfranken
Wettkampfklasse III/1– Mädchen Niederbayern  Mittelfranken
Wettkampfklasse III/2– Mädchen Schwaben Unterfranken
Wettkampfklasse IV – Mädchen München Oberpfalz

Ausrichter der Qualifikationswettkämpfe ist die Schule, die sich in dem Bezirk qualifiziert hat, der zur Austragung ansteht (s. o.). Hat die ausrichtende Schule keine wettkampfgerechten Sportstätten, sorgt die jeweilige Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ für die Bereitstellung einer geeigneten Sportstätte.

Die ausrichtenden Schulen bemühen sich in Abstimmung mit

  • der jeweiligen Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Personenpool im internen Bereich unter www.laspo-meldungen.de)
  • den Bezirksschulobleuten für Basketball (siehe Personenpool im internen Bereich unter www.laspo-meldungen.de)
  • den Kreis- bzw. Stadtschulobleuten für Basketball
  • dem Schiedsrichterreferenten des Bayerischen Basketball-Verbandes für den betreffenden Bezirk

um geprüfte Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, die nicht von einer beteiligten Schule sein dürfen!
Sie senden unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt „Organisationsplan“ für das jeweilige Turnier direkt an das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe (das Formblatt wird bei der Siegerehrung übergeben!) .
Die rasche telefonische Kontaktaufnahme mit dem Bayerischen Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Basketball.


Beachvolleyball
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Bei Landes- und Bundesfinalveranstaltungen wird in der Sportart Beachvolleyball mit den offiziellen Bällen des Sponsors Molten gespielt. Meldetermin: 15. Oktober 2022.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSE II: Gemischte Mannschaft

MANNSCHAFTSSTÄRKE:
Schülerinnen und Schüler:
Vier Mädchen und vier Jungen einer Schule (incl. einer Ersatzspielerin und eines Ersatzspielers).
Gespielt wird jeweils 2:2 (Mädchen, Jungen und Mixed).
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Beachvolleyball nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Volleyball-Verbandes (DVV) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. 

Mannschaftszusammensetzung:
Vor jeder Begegnung wird von der Betreuerin bzw. vom Betreuer eine Meldung mit einer Mädchen-, einer Jungen- und einer Mixedmannschaft abgegeben. Jede Schülerin/jeder Schüler kann in der aktuellen Begegnung nur in einer Mannschaft spielen.
„Wechselmöglichkeiten: siehe Punkt Einwechslung!"
Fällt nach erschöpftem Wechselkontingent eine Spielerin oder ein Spieler aus, so wird dieses Spiel als verloren und mit den bis dahin erzielten Punkten gewertet.
In den folgenden Begegnungen kann grundsätzlich neu aufgestellt werden.

Abfolge der Spiele in einer Begegnung (alle Spiele einer Begegnung finden parallel statt, sofern organisatorisch möglich):
1. Mädchenspiel
2. Jungenspiel
3. Mixedspiel

Gewinner eines Spiels:
Alle Spiele werden im Modus „Best of three“ ausgetragen, also über zwei Gewinnsätze. Alle Sätze, inklusive des Entscheidungssatzes, werden bis 15 Punkte (mindestens zwei Punkte Abstand) gespielt, wobei die „Rally-Point“-Zählweise zugrunde gelegt wird. Im Falle eines Gleichstandes wird der Satz so lange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten erreicht ist (16:14, 17:15, …). Der Seitenwechsel erfolgt jeweils nach sieben gespielten Punkten.
Wenn es aus organisatorischen Gründen notwendig erscheint oder für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gefahr einer physischen Überlastung besteht, kann das Schiedsgericht die Sätze auf 12 Punkte („Best of three“ mit mindestens zwei Punkten Abstand) verkürzen. Der Seitenwechsel erfolgt dann nach sechs gespielten Punkten.

Gewinner einer Begegnung/Wertung: Alle Spiele/Endergebnisse der drei Kategorien (Mädchen, Jungen, Mixed) werden zusammengefasst; daraus ergibt sich die Siegermannschaft mit den meisten gewonnenen Spielen (3:0 od. 2:1) und gleichzeitig die Wertung (2:0 od. 0:2 Punkte). Alle Spiele einer Begegnung müssen durchgeführt werden.

Ermittlung der Rangfolge: Für die Ermittlung der Rangfolge gelten folgende Kriterien in nachfolgender Reihenfolge:
a) Punktverhältnis
b) Satzdifferenz (Subtraktionsverfahren)
c) Anzahl der gewonnenen Sätze
d) Balldifferenz (Subtraktionsverfahren)
e) Anzahl der gewonnenen Bälle
f) Direktvergleich

Auszeiten:
Jedem Team steht pro Satz eine Auszeit zur Verfügung.

Spielfeldgröße / Netzhöhe:
Spielfeldgröße: 8 m x 8 m
Netzhöhe: Mädchen: 2,24 m
Netzhöhe: Jungen und Mixed: 2,35 m

Einwechslung:
Es kann insgesamt zwei Einwechslungen pro Schulvergleich geben (auf 2 von 3 Spielfeldern kann gewechselt werden). Auf zwei Spielfeldern ist somit je eine geschlechtsspezifische Einwechslung erlaubt. Ein Rückwechseln ist nicht möglich.


Coaching:
Das Coaching ist in den Auszeiten und Satzpausen gestattet.

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen in Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Volleyball.



Fußball
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia und Paralympics statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022. Bitte beachten Sie auch die Ausschreibung Fußball für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung".

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
Jungen WK II und III
Großfeld: max. 15 Jungen von einer Schule; gespielt wird mit 1 Torhüter, 10 Feldspielern und höchstens 4 Auswechselspielern
Jungen IV
Kleinfeld: max. 10 Jungen von einer Schule; gespielt wird mit 1 Torhüter, 6 Feldspielern und höchstens 3 Auswechselspielern
Mädchen WK II, III und IV
Kleinfeld: max. 10 Mädchen von einer Schule; gespielt wird mit 1 Torhüterin, 6 Feldspielerinnen und höchstens 3 Auswechselspielerinnen
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Fußball nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Spielregeln können gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Bayerischen Fußball-Verbandes, Haus des Fußballs, Briennerstr. 50, 80333 München, Telefon (0 89) 54 27 70 56, bezogen werden.

REGELUNG FÜR ALLE SPIELE BEI DEN SCHULSPORTWETTKÄMPFEN

Bei den Jungen in der WK II und III können bis zu 4 Spieler, in der WK IV der Jungen und in allen Wettkampfklassen der Mädchen bis zu 3 Spieler bzw. Spielerinnen pro Spiel ausgewechselt werden.
Bei Jungen und Mädchen ist der Rücktausch ausgewechselter Spieler/Spielerinnen zulässig.

Wettkampfklasse Spielfeld Abseitsregel Rückpassregel  Ballgröße (Gewicht)
WK II Jungen  Großfeld  ja  ja  5 (Standardball: 420-445 g)
WK II Mädchen  Kleinfeld  ja  ja  5 (Standardball: 420-445 g)
WK III Jungen  Großfeld  ja  ja  5 (Standardball: 420-445 g)
WK III Mädchen  Kleinfeld  ja  ja  5 (Standardball: 420-445 g)
WK IV Jungen*  Kleinfeld  nein  ja  5 (Leichtspielball: 350 g)
WK IV Mädchen*  Kleinfeld  nein  ja  5 (Leichtspielball: 350 g)

*siehe Ausschreibung DFB-Schulcup


TURNIERSPIELE
Bei Turnieren – mehrere Spiele an einem Tag – darf die gesamte Spielzeit höchstens betragen:

Wettkampfklasse II:  
Mädchen 90 Minuten
Jungen                               90 Minuten
Wettkampfklasse III:  
Mädchen 90 Minuten
Jungen 90 Minuten
Wettkampfklasse IV:  
Mädchen 80 Minuten
Jungen 80 Minuten

Die Halbzeitpause soll höchstens 5 Minuten dauern.

  • Turniere mit 3 beteiligten Schulmannschaften werden in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen. Beim zweiten Spiel muss der Verlierer des ersten Spiels beteiligt sein. Endet das erste Spiel unentschieden, entscheidet das Los, welche Mannschaft im zweiten Spiel beteiligt sein muss.
    Ist zur Festlegung des Endstandes ein Elfmeter-/Neunmeterschießen zwischen allen drei beteiligten Schulmannschaften notwendig, wird einer Mannschaft für die erste Runde ein Freilos per Zufallsprinzip zugeordnet.
  • Bei Turnieren mit 4 beteiligten Mannschaften entscheidet die Wettkampfleiterin bzw. der Wettkampfleiter, ob „Jeder gegen Jeden“ oder „Pokalturnierform“ gespielt wird.
  • Bei mehr als 4 beteiligten Mannschaften müssen 2 Gruppen gebildet werden. Ins Endspiel gelangen jeweils die Gruppenersten.

  • Für die Festlegung des Endstandes gelten die folgenden Kriterien:
    - Punkteverhältnis
    - Ergebnis aus Direktvergleich der punktgleichen Mannschaften
    - Tordifferenz
    - höhere Zahl der erzielten Tore
    - Elfmeter-/Neunmeterschießen

  • Spielerinnen und Spieler, die während eines Turniers des Feldes verwiesen werden, sind während dieses Turniers nicht mehr spielberechtigt.


SPIELE MIT VOLLER SPIELZEIT
Spiele mit voller Spielzeit können z.B. sein

  • jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird,
  • das Endspiel bei den Wettkämpfen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise (wenn nicht in Turnierform gespielt wurde),
  • das Landesfinale in den einzelnen Wettkampfklassen.

Endspiele mit unentschiedenem Ausgang werden um 2 x 5 Minuten verlängert. Fällt dabei keine Entscheidung, wird die Siegermannschaft durch Elfmeter-/Neunmeterschießen ermittelt. Spiele mit voller Spielzeit dauern in der

Wettkampfklasse II:  
Mädchen                                               2 x 35 Minuten
Jungen                               2 x 40 Minuten
Wettkampfklasse III:  
Mädchen 2 x 30 Minuten
Jungen 2 x 35 Minuten
Wettkampfklasse IV:  
Mädchen 2 x 25 Minuten
Jungen 2 x 30 Minuten


REGELUNG KLEINFELD
Ein Kleinspielfeld kann auf einem normalen Spielfeld abgesteckt werden, oder die verankerten Tore können an den Seitenlinien einer normalen Spielfeldhälfte aufgestellt werden.
Auf den unteren Qualifikationsebenen kann bei Nichtvorhandensein von 5-m-Toren auch auf verankerte Hallenhandballtore gespielt werden. Beim Landesfinale werden 5-m-Tore benutzt. Die Strafstoßmarke liegt 9 m vor der Torlinie.

SPIELFELD - KLEINFELD
Skizze und Abmessungen eines Kleinfeldes finden Sie hier.

WETTKAMPFKLASSE IV JUNGEN UND MÄDCHEN
Erstmalig im Schuljahr 2009/10 wurde in der WK IV der Jungen und Mädchen der Wettkampf in einer veränderten Form durchgeführt.

Wettkampfstruktur
Der Wettkampf besteht aus Technikübungen und Fußballspielen (Sieben-gegen-Sieben).
Gespielt wird auf Kleinfeldern auf 5 x 2-Meter-Tore. Vor den Fußballspielen „Sieben-gegen-Sieben“ müssen alle 10 Spieler/Spielerinnen drei verschiedene Technikübungen absolvieren (Dribbeln, Passen, Torschuss). Hat eine Mannschaft (aufgrund von Verletzungen o. ä.) weniger als zehn Mitglieder, gilt folgende Regelung:
-    Team A: 10 Spielerinnen bzw. Spieler - Team B: 9 Spielerinnen bzw. Spieler
für jede der drei Übungen wird jedes Mal eine Spielerin bzw. ein Spieler von B ausgelost, der die Übung doppelt absolviert.
-    Team A: 9 Spielerinnen bzw. Spieler - Team B: 9 Spielerinnen bzw. Spieler
Durchführung 9 gegen 9 ohne Auslosen
-    Team A: 10 oder 9 Spielerinnen bzw. Spieler - Team B: 8 Spielerinnen bzw. Spieler
Dribbeln und Passen wird automatisch für Team A gewertet. Team B kann mit seinen 8 Spielern jedoch am Torschuss teilnehmen (A: 10/9 Schüsse – B: 8 Schüsse) und versuchen, trotz des 0:2-Rückstandes aus den vorigen Übungen noch ein Unentschieden zu erreichen.

Jede Schülerin/jeder Schüler hat grundsätzlich bei allen Übungen nur einen Versuch (Ausnahme: unvollständige Spielerzahl s. o.). Die Leistung der gesamten Mannschaft fließt im Sinne einer „Handicap-Regelung“ ins Spiel ein. Der Spielstand zu Beginn des Fußballspiels ergibt sich aus den zuvor durchgeführten Übungen.
Die detaillierte Beschreibung der Übungen und der o. g. Wettkampfanforderungen sowie weitere Hinweise (u. a. zu den Wertungskarten) sind in der aktuellen Ausschreibung zu finden.

Hinweise zur Durchführung
Direkt im Anschluss an die Übungen erfolgt das Spiel der an den Übungen beteiligten Mannschaften auf dem Kleinfeld (Sieben-gegen-Sieben).
Der Spielstand zu Beginn des Fußballspiels ergibt sich aus den zuvor durchgeführten Übungen. Durch Übung 1 und 2 wird ein Wertungspunkt ausgespielt. Der Sieger der Übung 3 erhält 2 Wertungspunkte. Es kann bei allen Übungen sowie in der Summe zu einem Unentschieden kommen.

AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen Qualifikationsturnieren teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet:

Wettkampfklasse Südbayern Nordbayern
Wettkampfklasse II – Jungen Schwaben Unterfranken
Wettkampfklasse III – Jungen München Oberpfalz
Wettkampfklasse IV – Jungen Oberbayern Oberfranken
Wettkampfklasse II – Mädchen Niederbayern Mittelfranken
Wettkampfklasse III – Mädchen Schwaben Unterfranken
Wettkampfklasse IV – Mädchen              München Oberpfalz

Ausrichter der Qualifikationswettkämpfe ist die Schule, die sich in dem Bezirk qualifiziert hat, der zur Austragung ansteht (s. o.). Hat die ausrichtende Schule keine wettkampfgerechten Sportstätten, sorgt die jeweilige Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“  (siehe Personenpool) für die Bereitstellung einer geeigneten Sportstätte.

Die ausrichtenden Schulen bemühen sich in Abstimmung mit

  • der jeweiligen Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Personenpool im internen Bereich unter www.laspo-meldungen.de)
  • den Bezirksschulobleuten für Fußball (siehe Personenpool im internen Bereich unter www.laspo-meldungen.de)
  • den Kreis- bzw. Stadtschulobleuten für Fußball
  • dem Schiedsrichterreferenten des Bayerischen Fußball-Verbandes für den betreffenden Bezirk

um geprüfte Schiessrichterinnen bzw. Schiedsrichter, die nicht von einer beteiligten Schule sein dürfen!
Sie senden unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt „Organisationsplan“ für das jeweilige Turnier direkt an an das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe (das Formblatt wird bei der Siegerehrung übergeben!). Die rasche telefonische Kontaktaufnahme mit dem Bayerischen Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!

Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.

Bestimmung für die Teilnahme von Partnerschulen des Leistungssports in der Sportart Fußball
Mannschaften von Partnerschulen des Leistungssports ermitteln in einem gesonderten Wettkampf in den WK J II und III den Teilnehmer für das Landesfinale, wo in einem Dreierturnier zwischen dem Sieger der Partnerschulen und dem Sieger des nord- und südbayerischen Qualifikationsturniers der Landessieger ermittelt wird.
Die Partnerschulen des Leistungssports melden die Teilnahme ihrer Mannschaften an den Schulsportwettbewerben bis 15. Oktober 2022 ebenfalls mit dem Online-Meldesystem.

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

QUALIFIKATION
Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene (siehe oben) sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

Im Sinne der Inklusion findet im Rahmen des Landesfinales auch das Landesfinale Fußball für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ des Bundeswettbewerbs Jugend trainiert für Paralympics statt (zur Ausschreibung für das Schuljahr 2022/23). 

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Fußball.
 



Gerätturnen
A-PROGRAMM: Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Meldetermin: 15. Oktober 2022. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. B-PROGRAMM: Kreis-/Stadtebene. Der Meldetermin wird vom zuständigen Arbeitskreis festgelegt (spätestens 1. Februar 2023).

Terminsetzungen unter Vorbehalt!
A-PROGRAMM

B-PROGRAMM

A-PROGRAMM
WETTKAMPFKLASSEN:

III/1 (Mädchen)
IV/1, IV/2 (Jungen, Mädchen und gemischte Mannschaften)  
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:

WK III/1: max. 5 Schülerinnen von einer Schule
WK IV/1, IV/2:  5 Jungen bzw. Mädchen von einer Schule.
Lehrkraft: 1

ÜBUNGSANGEBOT
WK III/1
: KM/LK 4 (Kür modifiziert LK 4 in Anlehnung an P5 - P7)
WK IV: Drei Gerätebahnen in Anlehnung an P4 und drei Sonderprüfungen (Standweitsprung, Klettern, Staffellauf)

Der gewählte Schwierigkeitsgrad kann an den einzelnen Geräten des Vierkampfs unterschiedlich sein.
Die Bewertung der Übungen erfolgt gemäß der Richtlinien des Deutschen Turnerbundes (DTB).

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Gerätturnen (A-Programm) nach der Wettkampfordnung des Deutschen Turnerbundes (DTB) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.

WETTBEWERB IN WK III/1 Mädchen
In der WK III wird die Kür modifiziert - weiblich, Leistungsklasse 4 (LK 4) nach den aktuellen Arbeitshilfen LK 1 - LK 4 des DTB (6. Fassung) und der Ergänzungsbroschüre (zu finden unter www.kari-turnen.de – Wertungsvorschriften Frauen – LK) geturnt. Die Ausschreibung für die Wettkämpfe in der WK III/1 & IV im Schuljahr 2022/23, die Handreichung zum Wettbewerb, Kampfrichterunterlagen, sowie Übungsvorschläge zur WK III stehen unter https://www.dtb.de/geraetturnen/themen/jugend-trainiert-fuer-olympia-paralympics/informationendownloads bereit.
  • Beim Sprung sind in allen Leistungsstufen zwei Versuche erlaubt. Als Absprunghilfe sind in allen Leistungsstufen alle gängigen Sprungbretter gestattet.
  • Es kann alternativ Pferd oder Sprungtisch gesprungen werden, sofern der Ausrichter das Gerät besitzt (WK II bzw. P-Übungen).
  • Gerätehöhe Sprungtisch: 1,10 m oder 1,25 m.
  • Gerätehöhe Schwebebalken: 1,25 m vom Boden aus gemessen bei 20 cm Mattenunterlage.
  • Ein Nachstellschritt oder beidbeiniger Hüpfer in die Bewegungsrichtung bei Abgängen/Landungen gilt nicht als Standfehler und führt zu keinem Punktabzug.
  • An Sprung, Reck, Schwebebalken und (Stufen-)Barren können Weichbodenmatten verwendet werden.
  • Die Bodenübungen werden beim Bundesfinale in Berlin auf einer 12 x 12 m Bodenfläche gezeigt.
  • Bodenmusik: Jede Turnerin hat eine eigene, beschriftete CD (Namen und Schule) mit ihrer Kürmusik, die auf Track 1 abzuspielen ist, mitzubringen. Alle Schülerinnen einer Mannschaft können auf die gleiche Musik turnen. Wenn die Musik der Pflichtübung als Kürmusik genutzt wird, muss ebenfalls eine eigene beschriftete CD abgegeben werden.
     
WERTUNG (WK III/1 Mädchen)
Summe der 4 höchsten Wertungen je Gerät.


QUALIFIKATION
Zum Bezirksfinale der Jungen und Mädchen können maximal 36 Mannschaften zugelassen werden. Wird diese Quote überstiegen, müssen regionale Vorentscheide durchgeführt werden. Alle Bezirkssieger qualifizieren sich für das Landesfinale.
Erzielen im Bezirks- oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Gesamtpunktzahl, so gelten für die Qualifikation zur nächsthöheren Ebene folgende Bestimmungen:
Es entscheidet die Addition der 3 besten Geräte.
Bei nochmaliger Punktgleichheit entscheidet die Addition der 2 besten Geräte.
Bei nochmaliger Punktgleichheit entscheidet das höchste Mannschaftsergebnis an einem Gerät.
Zum Bundesfinale sind die WK III/1 der Mädchen und die WK IV zugelassen.

  • Im Bundesfinale wird grundsätzlich „Tisch“ gesprungen. Sprung über das „Pferd“ ist im Einzelfall möglich, wenn dies im Vorfeld bis zum offiziellen Meldeschluss bei der Wettkampfleitung schriftlich beantragt wird (Ann-Katrin.Knittel@dtb-online.de).
  • Im Bundesfinale wird nur der Barren aufgebaut. Höhenausgleich durch zusätzliche blaue Matten ist möglich. Die Bereitstellung der Reckanlage ist im Einzelfall möglich und muss im Vorfeld bis zum offiziellen Meldeschluss bei der Wettkampfleitung schriftlich beantragt werden (Ann-Katrin.Knittel@dtb-online.de).


WETTBEWERB IN WK IV/1 und IV/2
Wettkampf IV ist ausgeschrieben für Mädchen- und Jungenmannschaften. Startet eine gemischte Mannschaft, so zählt sie je nach Überzahl des Geschlechts zur Mädchen- oder Jungenmannschaft. Die Festlegung erfolgt mit der ersten Meldung und gilt für den gesamten Qualifikationsweg.
Geturnt wird nach der Bundesausschreibung Jugend trainiert für Olympia 2022/23, die unter folgendem Link veröffentlicht wird: https://www.jugendtrainiert.com/jtfo/geraetturnen/
Einige Videobeispiele sind zu finden unter gymtotal.de/inhalte/misc/jugend- trainiert-fuer-olympia/
Sollte ein Bezirk zu viele Mannschaften am Start haben, sodass eine Durchführung zu lange dauern würde, wird empfohlen, im Wechsel pro Schuljahr auf Gerätebahn A oder B zu verzichten. Auf Landesebene wird jedoch die o.g. Ausschreibung geturnt.
Mannschaften
Eine Mannschaft besteht aus fünf Schülerinnen bzw. Schülern, wobei die vier höchsten Wertungen an jedem Gerät (Gerätebahnen A, B, C, Sonderprüfungen Stangenklettern, Standweitsprung) für das Mannschaftsergebnis zählen. Hinzu kommt die Sonderprüfung Staffellauf, bei dem alle fünf Schülerinnen/Schüler eingesetzt werden müssen.

Gerätebahn A – wird von allen Schülerinnen und Schülern einzeln geturnt
Reck (schulterhoch)
Aus dem Stand vorlings mit Ristgriff: Hüft-Aufschwung mit Schwungbeineinsatz (aus dem Stand oder aus dem Schritt) oder Hüft-Aufzug in den Stütz; Vorschwung, Rückschwung mit Hüft-Umschwung rückwärts,
a) mit direkt anschließendem Felgunterschwung in den Stand;
oder
b) Vorschwung, Rückschwung in den freien Stütz, Niedersprung, Felgunterschwung mit Schwungbeineinsatz (auch beidbeinig) in den Stand.
Boden (Bodenbahn 10m bestehend aus fünf Matten 1m x 2m oder einem Bodenläufer 12m)
Aus dem Stand: zwei bis drei Schritte vorwärts, Handstütz-Überschlag seitwärts links (Rad), Aufrichten in die Bewegungsrichtung, Schritt vorwärts, Handstütz-Überschlag seitwärts rechts, Aufrichten in die Bewegungsrichtung, Schließen der Beine in den Stand.
Sprung (Bock 1,10m oder 1,20m; Brettabstand variabel)
Sprunggrätsche
Gerätebahn B – wird von allen Schülern/innen einzeln geturnt
Schwebebalken (Höhe 1m)
Aus dem Seitstand vorlings am Schwebebalken: Absprung, Drehhockwende, Aufrichten über die Schrittstellung in den Stand; 1 bis 2 Schritte, Pferdchensprung oder Hocksprung; 1 bis 2 Schritte, ½ Drehung im beidbeinigen Ballenstand;
Schritte jeweils mit Vorspreizen (rechts links oder links rechts); 1 bis 2 Schritte Standwaage (Haltezeit 2 sek. möglich, aber nicht nötig); Abgang: Anlauf (Anhüpfer erlaubt), Rondat (Radwende) in den Querstand vorlings.
Boden (Bodenbahn 10m bestehend aus fünf Matten 1m x 2m oder einem Bodenläufer 12m)
Aus dem Stand: Schritt vorwärts und Aufschwingen in den flüchtigen Handstand (Haltezeit 2 Sek. erlaubt), Abrollen, Aufrichten in den Stand, Strecksprung mit ½ LAD (= Längsachsendrehung), Rolle rückwärts über den hohen Hockstütz in den Hockstand (Felgrolle erlaubt), Strecksprung mit ½ LAD in den Stand.
Parallelbarren (brusthoch)
Aus dem Innenquerstand auf einem kleinen Kasten: Absprung zum Vorschwung, Rückschwung, Vorschwung mit Grätschen und Schließen der Beine, Rückschwung, Vorschwung, Kehre mit ¼ Drehung einwärts in den Außenquerstand vorlings.
Gerätebahn C – die Gruppenübungen 1 (Boden) und 2 (Langbank) werden von allen Mannschaftsmitgliedern in einem Durchgang gemeinsam gezeigt. Die Partnerübung 3 (Boden) wird paarweise (zwei Paare) gezeigt.
Gruppenübung 1:
Schattenrollen (Geräte: Bodenbahn 10m bestehend aus fünf Matten 1m x 2m oder einem Bodenläufer 12m)
Alle fünf Mannschaftsmitglieder turnen nacheinander einsetzend, synchron, hintereinander, in ununterbrochener Reihenfolge jeweils vier Rollen vorwärts mit direkt anschließendem Strecksprung, wobei die Nachfolgenden mit dem Strecksprung nach der Rolle der bzw. des Vorausturnenden beginnen.
Gruppenübung 2:
Schattenhockwenden (Geräte: zwei Turnbänke à 4m, breite Seite oben, hintereinander gestellt)
Alle fünf Mannschaftsmitglieder turnen nacheinander jeweils acht fortlaufende Hockwenden in rhythmischer Folge mit oder ohne Zwischenfedern, wobei die Nachfolgenden mit der zweiten Hockwende der bzw. des Vorausturnenden einsetzen.
Partnerübung 3:
Synchronübung (Geräte: Bodenbahn 10m bestehend aus fünf Matten 1m x 2m oder einem Bodenläufer 12m)
Die Paare turnen jeweils parallel und synchron drei bis fünf verschiedene Übungsteile (darunter mind. zwei akrobatische Elemente) als fließende Bewegungsverbindung.

Bewertung Gerätebahnen
Es werden durch jeden Kampfrichter bzw. durch jede Kampfrichterin nur ganze oder halbe Punkte vergeben. Das ist eine Erleichterung der Bewertung auf den untersten Qualifikationswettkämpfen. Beim Landes- und Bundesfinale wird zur besseren Differenzierung in 1/10 Punkten gewertet. Die Wertungen werden addiert und je Turnerin bzw. Turner gemittelt. Die Bewertungsdifferenzierung kann anhand der Ausschreibung JTFO bereits bei den unteren Qualifikations-Wettkämpfen (z.B. Bezirksfinale) angewendet werden.
Eine Gerätebahn besteht aus drei Stationen, jede Station wird mit bis zu sechs Punkten bewertet, d.h. es können maximal 18 Punkte pro Gerätebahn erreicht werden. Für die technischen Ausführungen werden bei den Gerätebahnen A und B und bei Gerätebahn C für Synchronität bis zu sechs Punkten vergeben:

 Beurteilung:  sehr gut  gut  befriedigend  ausreichend  mangelhaft
 Bewertung/Punkte:  6 – 5,5   5 - 4,5  4 – 3,5    3 – 2,5  2 – 0,5

Beim Verlassen des Gerätes werden von den Wertungsvorschriften abweichend 0,5 Punkte abgezogen.
Die in der Ausschreibung JTFO aufgeführten Alternativen führen weder zu einem Punktabzug noch zu einem Bonus, d.h. es handelt sich um gleichwertige Alternativen. Es können aber nur die ausgeschriebenen Alternativen gewählt werden.
Wird ein ausgeschriebenes Element ausgelassen oder durch eine nicht ausgeschriebene Alternative ersetzt, so erfolgt ein Abzug von 1,00 Pkt. je ausgelassenem Element. (= Achtung: dies ist eine Abweichung zu den Wertungsbestimmungen im DTB-Aufgabenbuch GT w S. 30. Diese Abweichung ist aber notwendig, da den einzelnen Elementen beim WK IV keine individuelle Wertigkeit zugeordnet ist.)

Gerätebahn A und B
Je Station/Gerät vergibt das Kampfgericht je Turnerin bzw. Turner bis zu sechs Punkte.
Gerätebahn A
Reck: Auslassen eines Elements: - 1,00 Pkt. Abzug
Boden: Handstütz-Überschlag seitwärts (Rad) wird nur zu einer Seite gezeigt: - 1,00 Pkt. Abzug
(= Die Turnerin/der Turner zeigt zwar 2 Räder hintereinander, aber zeigt sie zur gleichen Seite)
Es gibt keinen Abzug, wenn zuerst das Rad zur rechten Seite und dann das Rad zur linken Seite gezeigt wird.
Sprung: Die Gerätehöhe ist ohne Abzug wählbar zwischen 1,10m und 1,20m.
Gerätebahn B
Schwebebalken:  Auslassen eines Elementes: - 1,00 Pkt. Abzug
Boden: Ersetzen des Handstandes und anschließendes Abrollen durch Rolle vorwärts: - 1,00 Pkt. Abzug
Parallelbarren:  Berühren der Holme mit den Beinen: jeweils 0,50 Pkt. Abzug
Gerätebahn C
An dieser Station müssen alle 5 Mannschaftsmitglieder antreten. (siehe auch weiter unten: Verletzung /Ausfall eines Mannschaftsmitglieds)
An den Stationen „Gruppenübung/Schattenrollen“ und „Gruppenübung/ Schatten-Hockwenden“ können jeweils bis zu sechs Punkte erturnt werden. Je fehlende Rolle oder Hockwende erfolgt ein Abzug von einem halben Punkt. Der maximale Abzug bei fehlenden Rollen oder Hockwenden beträgt 2,00 Punkte (auch wenn nur 4 Turnerinnen/Turner starten).
Die Station „Partnerübung/freie Elementfolge“ wird jeweils paarweise mit bis zu sechs Punkten bewertet. Und dann daraus der Mittelwert gebildet. (Aufrunden auf halbe Punkte)
Die Paare turnen jeweils parallel und synchron mindestens 3 und maximal 5 verschiedene Übungsteile. Bei zu viel geturnten Elementen wird je 0,50 Punkte abgezogen. Das Hauptbewertungskriterium ist bei dieser gesamten Gerätebahn C die Synchronität. Technische Fehler werden abgezogen, da die Elemente dann nicht mehr synchron sind. Ein Turner/eine Turnerin zeigt das Vorspreizen z.B. beim Rad mit dem linken Bein und der andere zeigt das Vorspreizen mit dem rechten Bein: das gilt als synchron.
Von diesen 3 –5 Elementen müssen mindestens 2 akrobatische Elemente gezeigt werden. Hinweis: Entgegen den Aussagen in den Arbeitshilfen S. 58 gelten für den WK IV Gerätebahn C Handstand-Abrollen und Felgrolle als akrobatische Elemente. Pro fehlendes akrobatisches Element erfolgt ein Abzug von 1,00 Pkt.

Sonderprüfung Klettern (Taue/Stangen: Geräte beim Bundesfinale: Stangen):
Die Schülerin bzw. der Schüler sitzt auf einem kleinen Kasten im Grätschsitz vor der Stange, die Hände sind an der Stange. Auf Startkommando erfolgt das Klettern (= mit den Füßen an der Stange) oder Hangeln (= ohne Füße an der Stange) bis zu einer festgelegten Markierung (vier Meter vom Boden gemessen). Die Zeiten der vier besten Mannschaftsmitglieder werden addiert. Für die Schülerinnen bzw. Schüler, die die Endposition nicht erreichen, werden 20 Sekunden angerechnet.
Folgende Kriterien gilt es dabei zu beachten:
- Der kleine Kasten befindet sich ca. 20 cm (= etwa eine Fußlänge) vor der Stange.
- Nach dem Start wird der kleine Kasten durch die nächste Schülerin bzw. den nächsten Schüler nach hinten weggezogen.
- Die Schülerinnen bzw. Schüler dürfen beim Herannehmen der Füße an die Stange den kleinen Kasten nicht berühren und sich weder von ihm noch vom Boden abstoßen.
Sonderprüfung Standweitsprung:
Es wird auf Hallenboden ohne Mattenunterlage gesprungen. Jede Schülerin und jeder Schüler der Mannschaft führt drei fortlaufende Standweitsprünge mit beidbeiniger Landung aus. Die vier höchsten Weiten werden addiert.
Feste Sportschuhe sind für den Standweitsprung verbindlich! Nähere Hinweise sind der Ausschreibung zu entnehmen.
Sonderprüfung Staffellauf:
Sprint-Umkehrstaffel mit Übergabe eines Tennisrings; es starten alle 5 Mannschaftsmitglieder. Die Start- und Wendemarken befinden sich an den Grundlinien eines Volleyballfeldes oder einer anderen entsprechenden Spielfeldmarkierung mit einer Länge von 18 m. Der Start erfolgt aus dem Hochstart neben einer Markierungsstange. Beim Wechsel wird der Tennisring übergeben und um die Markierungsstange herumgeführt.

Ermittlung des Wettkampfergebnisses
Der Sieger des Wettbewerbs wird durch eine Rangfolgenberechnung ermittelt:

  • Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Rangfolge bei den drei Gerätebahnen. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet die bessere Platzierung beim Stangenklettern.
  • Sieger ist die Mannschaft mit der niedrigsten Rangfolgensumme.
  • Dabei werden die Platzierungen der vier Ranglisten (drei Gerätebahnen und die Sonderprüfungen) addiert.
Verletzung/ Ausfall eines Mannschaftsmitgliedes:
•  Während des Wettkampfes:
   An der Gerätebahn C wird an der Station 1 (Schattenrollen) und 2 (Schattenhockwenden) jeweils 1 Punkt vom Endergebnis abgezogen!
   Bei der Staffel wird der fünfte Läufer aus den vier Schülerinnen/Schülern gelost.
•  Im Vorfeld des Wettkampfes:
   Tritt eine Mannschaft nur mit vier Schülerinnen und Schülern an, wird die Mannschaft an der Gerätebahn C und im Staffellauf auf den letzten    
   Platz gesetzt!

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN

Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.


B-PROGRAMM
Das B-Programm ist ein Angebot, das in den jeweiligen Wettkampfklassen zu den höheren Anforderungen des A-Programms hinführt. Es basiert auf den Übungen der „neuen“ Bundesjugendspiele, Wettkampf Gerätturnen.

WETTKAMPFKLASSEN
I:   5./6. Jahrgangsstufe
II:  7.–9. Jahrgangsstufe
III: 10.–12. Jahrgangsstufe

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
Empfehlung: 5 von einer Schule
Lehrkraft: 1

ÜBUNGSANGEBOT
Der Arbeitskreis „Sport in Schule und Verein“ wählt aus dem Angebot für jede Wettkampfklasse drei Geräte und eine Miteinander-Übung aus. Die in der Ausschreibung empfohlene Zuordnung von Übung und Alters-/Klassenstufen kann dabei verändert werden. Jungen und Mädchen turnen an gleichen Geräten im gleichen Wettkampf. Die Miteinander-Übung wird in der Gruppe (mindestens 4 Schülerinnen bzw. Schüler) gezeigt.

WERTUNG
Die 4 höchsten Wertungen pro Gerät, sowie die Punkte aus der Gruppenübung bilden das Mannschaftsergebnis.
Die Hinweise zur Bewertung der einzelnen Übungen entnehmen Sie bitte der Bundesjugendspiele, Wettkampf Gerätturnen.

WICHTIGER HINWEIS
Wollen Sie sich am B-Programm beteiligen, warten Sie bitte das Anschreiben Ihres Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ ab und melden Sie mit dem Online-Meldeprogramm (siehe oben).

Die WETTKAMPFKLASSEN II, III/1 Jungen und III/2 Jungen finden Sie beim Rhein-Main-Donau-Schulcup.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Turnen.



Golf
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 10. Mai 2023. Keine Startmöglichkeit für Grundschüler.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

 

WETTKAMPFKLASSEN
WK II (Zählspiel): 2006 und jünger
WK III (Zählspiel): 2008-2011
Contest: 2006 und jünger
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:

WK II: Eine Mannschaft besteht aus max. 5 (mindestens 3) Schülerinnen oder Schülern (auch gemischt!).
WK III: Eine Mannschaft besteht aus max. 5 (mindestens 4) Schülerinnen oder Schülern (auch gemischt!).
Contest: Eine Mannschaft besteht aus max. 5 (mindestens 3) Schülerinnen oder Schülern (auch gemischt!).

Contest: Beim Contest sind nur Schülerinnen bzw. Schüler mit Club-Handicap 37–54 bzw. ohne Vorgabe startberechtigt.
WK II + III (Zählspiel): Beim Zählspiel nach Stableford können Schülerinnen bzw. Schüler mit Clubvorgabe bis –54 starten.
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Golf nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Golfverbandes (DGV) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.

AUSTRAGUNGSMODUS
Contest:
1. Abschlagen (Driving Contest) mit Eisen 7
2. Annähern (Pitching Contest) mit Pitching Wedge
3. Putten (Zählwettspiel 9 Loch)

Zählspiel:
Für die Spielerinnen bzw. Spieler der WK II und WK III findet ein Zählspiel nach Stableford statt.

QUALIFIKATION ZUM LANDESFINALE
Für das Landesfinale qualifizieren sich jeweils die Bezirkssieger.
Gewertet werden jeweils die besten 4 Ergebnisse (Schläge über CR/WK III) bzw. die besten 3 Ergebnisse (WK II und Contest).

Termine für die Bezirksausscheidungen:
14. Juni 2023 - GC Ebersberg (Ober- und Niederbayern)
15. Juni 2023 - GA Rottbach (München und Schwaben)
20. Juni 2023 - Jura GC Hilzhofen (Mittelfranken und Oberpfalz)
22. Juni 2023 - GA Gut Leimershof (Unter- und Oberfranken)

WERTUNG BEIM LANDESFINALE
Bei gleichem Gesamtergebnis wird beim Landesfinale ein „Zählspiel-Sudden-Death-Stechen“ über ein Extra-Loch von 3 im Zählspiel eingesetzten Spielerinnen bzw. Spielern der betreffenden Mannschaften durchgeführt.
Die Mannschaft mit der geringeren Anzahl an Gesamtschlägen gewinnt das Stechen. Ist die Gesamtzahl wieder gleich, wird das Stechen so lange über ein weiteres Extra-Loch fortgesetzt, bis eine Entscheidung gefallen ist.
Für die bessere Platzierung entscheidet das bessere dritte Einzelergebnis, bei weiterer Gleichheit das bessere zweite Einzelergebnis, dann das beste Ergebnis. Sollte dann immer noch Gleichheit bestehen, entscheidet das Los.

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
Als Begleitperson/Caddie ist nur die offiziell benannte Betreuerin bzw. der offiziell benannte Betreuer der Schulmannschaft erlaubt.

MELDUNG
In einer Wettkampfklasse können maximal 2 Mannschaften gemeldet werden.
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de Nähere Hinweise finden Sie hier.



Handball
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022. Bei Landes- und Bundesfinalveranstaltungen wird in der Sportart Handball mit den offiziellen Bällen des Sponsors Molten gespielt.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II, III/1 und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
maximal 11 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule (auch bei Turnieren); gespielt wird mit 1 Torfrau/Torwart, 6 Feldspielerinnen bzw. -spielern und maximal 4 Auswechselspielerinnen bzw. -spielern.
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Handball nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Handballbundes (DHB) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Sie können gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Bayerischen Handball-Verbandes, Haus des Sports, Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, Telefon (0 89) 15702-308, bezogen oder auf der BHV-Homepage www.bhv-online.de  heruntergeladen werden.

Sonderregelungen für den Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Olympia:

  • Jugendliche dürfen nur wechseln, wenn sich ihre Mannschaft im Ballbesitz befindet oder während eines Time-out.
  • Bei Turnierspielen (Spiele mit verkürzter Spielzeit) entfällt das Team-Time-Out. Aufgrund der verkürzten Spielzeit wird die Zeitstrafe von 2 Minuten auf 1 Minute reduziert.
  • Die Anwendung der 2-Linien-Abwehr in der WK III/1 ist zwingend vorgeschrieben!
  • Die Verletztenregel findet keine Anwendung.

Offensive Deckungsformationen in der WK IV:
Gemäß der Rahmentrainingskonzeption für den Kinder- und Jugendhandball des Deutschen Handballbundes (DHB) sollen in den Jahrgängen 11–14 Jahren folgende verbindliche Spielweisen gelten:

Grundsätzlich offensive Deckungsformationen

  • Manndeckung
  • Offensive Raumdeckung („2-Linien-Abwehr“), d. h. in der Grundaufstellung agieren je nach gewählter Deckungsformation einige Verteidiger offensiv vor der Freiwurflinie (= 2. Linie) und die anderen in der Nahwurfzone (= 1. Linie). Beispiele: 1:5, 2:4, 3:3, 3:2:1/offensive 5:1
    Mögliche Grundaufstellung aller Verteidiger in einer Linie in der Nahwurfzone (6:0) sind verboten.
  • Keine Einzelmanndeckung: Um defensive Spielweisen mit nur einem manndeckenden Verteidiger zu verhindern, darf keine Einzelmanndeckung (5:0+1) gespielt werden.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

  • Verwarnung durch Wettkampfleiterin bzw. Wettkampfleiter
  • Bei weiterer Beibehaltung der defensiven Spielweise: 7-m-Wurf gegen die fehlbare Mannschaft. Diese Maßnahmenfolge (Vorwarnzeichen und 7-m-Wurf) ist analog bei allen weiteren Verstößen dieser Mannschaft anzuwenden.


BALLUMFANG
WK Mädchen II, Jungen II, Jungen III/1: Größe 2 (54–56 cm)
WK Mädchen III/1, Mädchen IV, Jungen IV: Größe 1 (50-52 cm)

TURNIERSPIELE

  • Die Spielzeit beträgt in allen Wettkampfklassen 2 x 10 Minuten mit einer Halbzeitpause von 2 Minuten.
  • Turniere mit 3 beteiligten Schulmannschaften werden in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen.
  • Bei Turnieren mit 4 beteiligten Mannschaften kann in Turnierform „Jeder gegen Jeden“ gespielt werden oder 2 Spielpaarungen ausgelost werden. Wenn 2 Spielpaarungen ausgelost werden, bestreiten die Sieger beider Begegnungen das Endspiel, die Verlierer spielen um Platz 3 und 4.
  • Spielerinnen bzw. Spieler, die während eines Turniers wegen grober Unsportlichkeit oder Schiedsrichterbeleidigung des Feldes verwiesen werden, sind während dieses Turniers nicht mehr spielberechtigt.
  • Spiele mit unentschiedenem Ausgang sind möglich.
  • Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Turnierspiele (bzw. der Gruppenspiele beim Bundesfinale) gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge:
    a)    nach Punkten,
    b)    bei Punktgleichheit nach dem Ergebnis der direkt beteiligten Mannschaften untereinander nach Punkten,
    c)    bei Punktgleichheit und Unentschieden im direkten Vergleich zählt die Tordifferenz der direkt beteiligten Mannschaften untereinander,
    d)    die höhere Plustorzahl der direkt beteiligten Mannschaften untereinander,
    e)    die Tordifferenz aller Spiele,
    f)     die höhere Plustorzahl aller Spiele.
    Ist nach Anwendung dieser Regel eine Entscheidung nicht gefallen, wird der Sieger durch Siebenmeterwerfen entsprechend den Ausführungsbestimmungen für das Siebenmeterwerfen des DHB ermittelt.
     

SPIELE MIT VOLLER SPIELZEIT
Spiele mit voller Spielzeit können z.B. sein

  • jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird,
  • das Endspiel bei den Wettkämpfen auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (wenn nicht in Turnierform gespielt wurde),
  • das Landesfinale in den einzelnen Wettkampfklassen.


Endspiele mit unentschiedenem Ausgang werden nach Ablauf der regulären Spielzeit nach einer Pause von 5 Minuten um 2 x 5 Minuten verlängert (die Seitenwahl bzw. der Anwurf wird erneut gelost). Ist dann noch keine Entscheidung gefallen, wird die Siegermannschaft durch ein Siebenmeterwerfen nach den Bestimmungen des DHB ermittelt.

Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

QUALIFIKATION
Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene (siehe oben) sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.
Mittelschulen, die sich an der Qualifikation für den Bundeswettbewerb beteiligen wollen, steht die Wettkampfklasse III/1 offen.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen Qualifikationsturnieren teil. Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere. Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet:

Wettkampfklasse Südbayern Nordbayern
Wettkampfklasse II – Jungen  Niederbayern Mittelfranken
Wettkampfklasse III/1 – Jungen Schwaben Unterfranken
Wettkampfklasse III/2 – Jungen München Oberpfalz
Wettkampfklasse IV – Jungen  Oberbayern Oberfranken
Wettkampfklasse II – Mädchen              Niederbayern Mittelfranken
Wettkampfklasse III/1 – Mädchen Schwaben Unterfranken 
Wettkampfklasse III/2 – Mädchen München Oberpfalz
Wettkampfklasse IV – Mädchen  Oberbayern Oberfranken

Ausrichter der Qualifikationswettkämpfe ist die Schule, die sich in dem Bezirk qualifiziert hat, der zur Austragung ansteht (s. o.). Hat die ausrichtende Schule keine wettkampfgerechten Sportstätten, sorgt die jeweilige Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Adresspool) für die Bereitstellung einer geeigneten Sportstätte.

Die ausrichtenden Schulen bemühen sich in Abstimmung mit

- der jeweiligen Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Personenpool im internen Bereich unter www.laspo-meldungen.de)
- den Bezirksschulobleuten für Handball (siehe Personenpool im internen Bereich unter www.laspo-meldungen.de)
- den Kreis- bzw. Stadtschulobleuten für Handball
- dem Schiedsrichterreferenten des Bayerischen Handball-Verbandes

um geprüfte Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, die nicht von einer beteiligten Schule sein dürfen!
Sie senden unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt „Organisationsplan“ für das jeweilige Turnier direkt an das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe (das Formblatt wird bei der Siegerehrung übergeben!). Die rasche telefonische Kontaktaufnahme mit dem Bayerischen Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!

- Organisationsplan als Word-Dokument
- Organisationsplan als pdf-Datei

Hinweis: Die WETTKAMPFKLASSE III/2 finden Sie beim Internationalen Bodenseeschulcup.



Hockey
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

 

WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV (Jungen und Mädchen) 
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
maximal 9 Spielerinnen bzw. Spieler von einer Schule;
gespielt wird mit 1 Torhüter/Torfrau, 5 Feldspielerinnen bzw. -spielern
und höchstens 3 Auswechselspielerinnen bzw. -spielern
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Hockey nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Hockey-Bundes (DHB) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Das Regelwerk kann vom Deutschen Hockey- Bund, Theresienhöhe, 50354 Hürth, Telefon (0 22 33) 94 24 40, Fax (0 22 33) 94 24 44, gegen Gebühr bezogen werden.
Ergänzend gibt es für den Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Olympia einen Regelkommentar für Kleinfeldhockey (Ausgabe 11). Dieser ist über den Deutschen Hockey-Bund zu beziehen (www.schulhockey.de).

TURNIERSPIELE
Bei Turnieren, die an einem Tag durchgeführt werden, kann die Spielzeit bis auf 2 x 10 Minuten gekürzt werden. Spielstrafen auf Dauer ziehen eine automatische Sperre für das nächste Spiel nach sich, sofern das Schiedsgericht keine höhere Strafe verlangt. Jede weitere Zeitstrafe bzw. Hinausstellung auf Dauer zieht den Ausschluss vom Turnier nach sich.
Für die Festlegung des Endstandes bei Gruppenspielen gelten folgende Kriterien:
a) Punkte (3 Punkte für Sieg, 1 Punkt für Unentschieden)
b) Tordifferenz
c) höhere Anzahl der erzielten Tore
d) Direktvergleich der punkt- und torgleichen Mannschaften
e) Shoot-out (3 Spielerinnen bzw. Spieler jeder Mannschaft).
Endspiele im Rahmen von Turnieren werden bei unentschiedenem Ausgang ebenfalls durch einen Shoot-out entschieden.

Ablauf Shoot-out:
Beim Shoot-out hat jede Mannschaft drei spielberechtigte Spielerinnen bzw. Spieler und eine verteidigende Spielerin bzw. einen verteidigenden Spieler (Torfrau/Torwart mit vollständiger Ausrüstung) zu benennen. Die Reihenfolge der Spielerinnen bzw. Spieler muss den Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichtern mitgeteilt werden. Abwechselnd treten die Spielerinnen bzw. Spieler zum Shoot-out (auf Höhe der Tormitte, etwa 8 Meter vor dem Schusskreis) an, wofür 8 Sekunden Zeit (Freigabe/Anpfiff durch die Schiedsrichterin bzw. den Schiedsrichter) zur Verfügung stehen, um ein regelkonformes Tor zu erzielen.
Bei unentschiedenem Ausgang des ersten Durchgangs folgt ein paarweiser Shoot-out durch die drei bereits vorher im Shoot-out aktiven Spielerinnen bzw. Spieler, wobei die Reihenfolge der Schützen nicht mit der aus dem ersten Durchgang übereinstimmen muss. Die Spielerinnen bzw. Spieler treten solange gegeneinander an, bis bei einer Paarung nur eine der beiden Mannschaften ein Tor erzielt und damit Sieger ist.


SPIELE MIT VOLLER SPIELZEIT
Spiele mit voller Spielzeit können z.B. sein

  • jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird,
  • das Endspiel bei den Wettkämpfen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise (wenn nicht in Turnierform gespielt wurde),
  • das Landesfinale in den einzelnen Wettkampfklassen.

Spiele mit voller Spielzeit dauern in allen Wettkampfklassen höchstens 2 x 30 Minuten mit einer Halbzeit von 5 Minuten.
Bei unentschiedenem Ausgang wird die Entscheidung durch einen Shoot-out-Wettbewerb (s.o.) herbeigeführt.

Eine Spielerin bzw. ein Spieler kann verwarnt (grüne Karte), mit einer Zeitstrafe von 2 bis 5 Minuten belegt (gelbe Karte) oder auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen werden (rote Karte). Eine Verwarnung zieht keine Zeitstrafe nach sich. Die zweite Zeitstrafe innerhalb eines Spieles für dieselbe Spielerin bzw. denselben Spieler bedeutet den Ausschluss für die Dauer des Spieles.


BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

QUALIFIKATION
Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen Qualifikationsturnieren (in München) teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere (in Nürnberg).

Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.

Bitte beachten Sie auch die Ausschreibung für den Wettbewerb Hallenhockey des Bayerischen Hockeyverbandes.



Judo
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II und III (Jungen und Mädchen) 
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE UND GEWICHTSKLASSEN
Schülerinnen und Schüler:
maximal 8 von einer Schule (5 Wettkämpferinnen bzw. Wettkämpfer und maximal 3 Ersatzkämpferinnen bzw. -kämpfer)
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Judo nach den Wettkampfbestimmungen und der Sportordnung des Deutschen Judo-Bundes (Jugend, U18, m, w) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Bezugsquelle: Deutscher Judo-Bund e.V. (DJB): https://www.judobund.de/djb-info/regeln/

REGELUNG FÜR ALLE SCHULSPORTWETTKÄMPFE IM JUDO
Die Mitglieder der Schulmannschaften müssen mindestens Träger des weiß-gelben Gürtels (8. Kyu) sein. Dies haben sie mit dem Judo-Ausweis oder einer Prüfungsurkunde zu belegen.
Die Schülerinnen bzw. Schüler treten in folgenden Gewichtsklassen an
(ein Mindestgewicht entfällt im unteren und oberen Gewichtsklassenbereich):

Wettkampfklasse II


Wettkampfklasse III
 

Die Wettkämpferin bzw. der Wettkämpfer kann höchstens eine Gewichtsklasse höher eingesetzt werden.
Finden an einem Tag mehrere Wettkämpfe statt, ist nach einer Begegnung der Wechsel zurück in die eigentliche Gewichtsklasse möglich. Zu Wettkampfbeginn müssen mindestens 3 Gewichtsklassen besetzt sein.

Wettkampfklasse II:
Es gelten die Jahrgangsbestimmungen der U 18. Die Wettkampfzeit beträgt 3 Minuten. Es gibt im Einzelkampf des Mannschaftskampfes kein Hiki-wake mehr, sondern der Kampf wird ggf. im Golden Score entschieden. Die Länge des Golden Scores wird auf maximal 3 Minuten begrenzt, danach erfolgt KR-Entscheid.

Wettkampfklasse III:
Es gelten die Jugendbestimmungen der U 18 mit der Ausnahme: Würge- und Hebeltechniken sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung Bestrafung mit ‚Shido‘, im Wiederholungsfalle und bei Kampfunfähigkeit des/der Gehebelten/-würgten Bestrafung mit ‚Hansoku-make‘. Kommt es zum „Diving“ oder zu einer „Kopfverteidigung“ (jegliche Aktion, wo der Kopf/Nacken benutzt wird, um eine Landung auf dem Rücken zu verhindern) wird sofort ein direkter Hansoku-make ausgesprochen, dem aber kein Wettkampfausschluss folgt. Bei Wiederholung derselben strafbaren Handlung führt dies zum Ausschluss vom Wettbewerb. Die Abschenk-Regelung entfällt.
Die Wettkampfzeit beträgt 3 Minuten. Es gibt im Einzelkampf des Mannschaftskampfes kein Hiki-wake mehr, sondern der Kampf wird ggf. im Golden Score entschieden. Die Länge des Golden Scores wird auf maximal 3 Minuten begrenzt, danach erfolgt KR-Entscheid.

Die Wettkampffläche ist in zwei unterschiedliche Farben aufgeteilt. Die Kampffläche (mind. 6 x 6 m) wird durch eine Farbe gekennzeichnet, die Sicherheitsfläche (3 m) durch eine andere. Eine Wurfaktion muss beginnen, wenn beide Kämpfer bzw. Kämpferinnen sich ganz innerhalb der Kampffläche befinden. Nachdem die Wurfaktion begonnen hat, ist die Technik gültig und kann bewertet werden, solange eine/r der beiden Kämpfer bzw. Kämpferinnen mit irgendeinem Teil seines bzw. ihres Körpers die Kampffläche berührt.

Verletzungsbedingte Behandlungen durch Ärzte und Sanitäter sind möglich.

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

QUALIFIKATION
Für das Landesfinale qualifizieren sich die Bezirkssieger.
Wird beim Landesfinale in einer Wettkampfklasse das Kontingent durch 8 Bezirkssieger nicht ausgeschöpft, so darf der Bezirk, der die größte Beteiligung in dieser Wettkampfklasse aufweist, eine 2. Mannschaft stellen, sofern dies organisatorisch möglich ist. Die Entscheidung hierüber trifft das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.



Leichtathletik
A-PROGRAMM: Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022. Das B-Programm wird auf Kreis-/Stadtebene ausgetragen. Meldetermin: Termin des Arbeitskreises spätestens 15. Mai 2023.

A-PROGRAMM
Terminsetzungen unter Vorbehalt!


 

B-PROGRAMM

 

WETTKAMPFKLASSEN: II, III/1, IV/1 (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
maximal 12 von einer Schule (WK II, III/1, IV/1)
Lehrkräfte: 2

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen in der Leichtathletik nach den Internationalen Wettkampfbestimmungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.

In der WK IV sind im Gegensatz zu den Verbandswettbewerben Lattenabweiser beim Hochsprung erlaubt.

WK II und WK III: 4x75m- und 4x100m-Staffeln (siehe DLV-Regel 170.3):
Der Wechselraum wird von 20m auf 30m (inkl. 10m Wechselraumvormarke) erweitert, weshalb die Läuferinnen bzw. Läufer bereits vollständig im Wechselraum stehen müssen. Hierdurch ist ein „Unterlaufen“ des Wechsels (= zu frühes Wechseln) nicht mehr möglich.

Auch bei den 4x50m-Staffeln der Wettkampfklasse IV sind die 20m-Wechselräume einzuhalten. Die nachfolgenden Läuferinnen bzw. Läufer müssen ebenfalls mit beiden Beinen vollständig innerhalb des Wechselraumes stehen. Die auf der Bahn fehlende Markierung am Ende des letzten Wechselraumes wird vom Veranstalter angebracht (Linie 40m vor dem Ziel).
Wird eine Staffel behindert, so kann diese bei einem späteren Lauf oder im Alleingang nochmals starten. Die Entscheidung liegt beim Schiedsgericht. Die behindernde Staffel muss disqualifiziert werden.

Fehlstartregelung (siehe DLV-Regel 162.7) für WK II:
Jede Wettkämpferin/jeder Wettkämpfer, die/der einen Fehlstart verursacht, ist zu disqualifizieren. Die Fehlstartregelung wird im Standardprogramm nur in der WK II angewandt. Für die WK III und WK IV gilt weiterhin, dass ein Fehlstart pro Lauf ohne Disqualifikation der verursachenden Athletin bzw. des verursachenden Athleten erlaubt ist. Die Wettkämpferin bzw. der Wettkämpfer, die bzw. der diesen Fehlstart verursacht hat, ist zu verwarnen. Danach sind in diesem Lauf alle Wettkämpferinnen bzw. Wettkämpfer zu disqualifizieren, die einen Fehlstart verursachen.

Mit der Punktewertung des DLV (Nationale Punktetabelle) werden die erzielten Leistungen in Punkte umgerechnet. Die Punktewertung kann beim Verlag oder im Online-Shop bestellt werden: KD Medienpark Faber GmbH, Zum Jagdhaus 12, 67661 Kaiserslautern, Tel. 0631-35162-0; Fax 0631-35162-33; E-Mail: verlag@kd-medienpark.de (www.verlag-dlv.de).

Auf der Webseite des Deutschen Leichtathletik-Verbandes erhält man im Servicebereich Informationen zur Punktwertung unter:
https://www.leichtathletik.de/service/downloads/arbeitsmaterialien-und-organisationshilfen/

Die namentliche Meldung zu den einzelnen Wettkämpfen erfolgt mit dem bei den jeweiligen Arbeitskreisen erhältlichen Meldeprogramm.

WERTUNG
Für jede Mannschaft werden 3 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer pro Disziplin sowie 2 Staffeln zugelassen, von denen 2 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer und eine Staffel gewertet werden. Eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer darf nur in 3 Disziplinen einschließlich der Staffel eingesetzt werden. Bei Würfen und Stößen sowie im Weitsprung (Wettkampf IV/1: Absprung aus der Zone) sind jeweils 4 Versuche erlaubt. Im Hochsprung scheidet die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer nach 3 aufeinanderfolgenden Fehlversuchen aus.

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich in jeder Wettkampfklasse die 3 punktbesten Kreis-/Stadtsieger aller Kreis-/Stadtfinalwettkämpfe im jeweiligen Bezirk.
Zusätzlich können sich pro Wettkampfklasse noch bis zu 2 Mannschaften qualifizieren, die ein besseres Punkteergebnis als der Kreis-/Stadtsieger mit der dritthöchsten Punktezahl aufweisen.
Fehlerhafte Ergebnisse können nur berichtigt werden, wenn dies innerhalb von 2 Tagen nach dem Kreisentscheid durch ein neutrales Mitglied des jeweiligen Schiedsgerichts unter Vorlage der Originalwettkampflisten beim Bezirksausschuss (Obmann/Obfrau) beantragt wird. Für das Landesfinale qualifizieren sich grundsätzlich die Bezirkssieger.
Für Schülerinnen und Schüler, die beim BLV gemeldet sind, können die jeweiligen Startpass-Nummern bei der Meldung für das Landesfinale mit angegeben werden. Die Startpass-Nummern müssen spätestens zu Wettkampfbeginn beim Auswerter abgegeben werden. Die Weiterleitung zum BLV erfolgt nach Fertigstellung des Protokolls.
Für das Bundesfinale qualifizieren sich die Landessieger der Jungen und Mädchen in den Wettkampfklassen II und III/1.
Erzielen im Bezirks- oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Punktzahl, so ist die Mannschaft für die nächsthöhere Ebene qualifiziert, die in der Mehrzahl der Disziplinen eine höhere Punktzahl erreicht hat. Besteht auch hier Gleichstand, entscheidet die höhere Punktzahl im Staffellauf.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.


B-PROGRAMM
Der Arbeitskreis „Sport in Schule und Verein“ wählt für das Stadt- bzw. Kreisfinale des B-Programms aus den Angeboten des A-Programms die entsprechende Anzahl von Disziplinen aus und legt die Mannschaftsstärken und die Wertung fest.

Es wird empfohlen, aus den Angeboten des A-Programms in den Wettkampfklassen I, II, III/1 und III/2 mindestens 5 Disziplinen, in den Wettkampfklassen IV/1 und IV/2 mindestens 4 Disziplinen auszuwählen.

Schülerinnen bzw. Schüler, die im A-Programm starten oder gestartet sind, können im gleichen Schuljahr nicht am B-Programm teilnehmen.

Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.

Wollen Sie sich am B-Programm beteiligen, warten Sie bitte das Anschreiben Ihres Arbeitskreises ab und melden Sie dann mit dem hierfür vorgesehenen Online-Meldeprogramm (siehe oben).

Die WETTKAMPFKLASSEN III/2 und IV/2 finden Sie beim Internationalen Bodenseeschulcup.



Rudern
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 21. Juni 2023.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV (Jungen und Mädchen)

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Rudern nach den Ruderwettkampfregeln (RWR) des Deutschen Ruderverbandes (DRV) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Diese können unter https://www.rudern.de/wettkampfsport/regeln eingesehen werden.
Jede Bootsbesatzung muss aus Schülerinnen und Schülern einer Schule gebildet werden. Sie stellt eine Schulmannschaft dar, die von einer Lehrkraft betreut wird. Übersteigt die Teilnehmerzahl 10 Schülerinnen bzw. Schüler pro Schule, kann eine zweite Lehrkraft eingesetzt werden.
Eine Schülerin bzw. ein Schüler ist nur startberechtigt, wenn er ein Dokument der Schule (mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum) vorlegt, aus dem hervorgeht, dass gegen einen Start bei einer Ruderregatta keine ärztlichen Bedenken bestehen. Diese ärztliche Untersuchung muss nach dem 1. Oktober des dem laufenden Regattajahr vorhergehenden Jahres erfolgt sein. Für Steuerleute ist die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erforderlich.
Die Jahrgangsbegrenzungen gelten auch für Steuerleute. Sie dürfen jedoch jünger sein als die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer der jeweiligen Wettkampfklasse (mindestens Jahrgang 2012). In der WK IV können die Steuerleute auch den Jahrgängen der WK III entsprechen.
Doppelstarts und Doppelmeldungen sind nicht zulässig, außer für Rennen 12 (Achter). Die Einschränkungen gelten nicht für Steuerleute.
Beim Landes- und Bundesfinale müssen die Gewichte der Steuerleute den DRV-Richtlinien entsprechen. Gig-Boote müssen in den Abmessungen den Bestimmungen des DRV entsprechen.
Die namentliche Meldung ist rechtzeitig (vor der Betreuerbesprechung) mit dem oben genannten Schuldokument im Regattabüro abzugeben. Jede Schülerin/jeder Schüler kann nur in der für seinen Jahrgang ausgeschriebenen Wettkampfklasse starten.
Ummeldungen sind bis eine Stunde vor dem Start im Regattabüro möglich. Spätere Ummeldungen sind nur nach Freigabe durch die Wettkampfleitung möglich.

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

TEILNAHMEBESCHRÄNKUNG
Jede Schule kann pro Rennen maximal 2 Boote melden.

QUALIFIKATION
Für das Bundesfinale des Wettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia qualifizieren sich in den Wettkampfklassen II und III in den entsprechenden Bootsklassen die erstplatzierten Boote (Ausnahme Doppelstartregelung). Bei Einzelmeldungen können die entsprechenden Boote nur für das Bundesfinale berücksichtigt werden, sofern diese beim Landesfinale angemessene Zeiten erzielt haben. Die Entscheidung trifft das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf Vorschlag des Referatsleiters Schulsportliche Wettbewerbe im Bayerischen Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport und des Landesschulobmanns für Rudern.
Erzielen im Landesfinale zwei oder mehrere Boote exakt dieselbe Zeit, wird die Qualifikation zur nächsthöheren Ebene in einem Stichkampf über 500 m entschieden.
Gewinnt im Rennen 12 (Achter) eine Mannschaft mit wenigstens einer doppelt gestarteten Schülerin bzw. einem doppelt gestarteten Schüler (außer Steuermann/-frau) ein zweites Rennen, hat diese das Wahlrecht innerhalb der siegreichen Boote am Ende des Landesfinals auf den Start beim Bundesfinale. Für das ausgeschlossene Rennen ist damit anstelle des Landessiegers der Zweitplatzierte für das Bundesfinale qualifiziert.

AUSGESCHRIEBENE RENNEN BEIM LANDESFINALE
Die Rennfolge beim Landesfinale richtet sich nach der Startliste.

Rennen:           Gig-Doppelvierer m. Stm. – J IV
Rennen: Gig-Doppelvierer m. Stf. – M IV
Rennen: Doppelvierer m. Stm. – J III
Rennen: Gig-Doppelvierer m. Stm. – J III
Rennen: Doppelvierer m. Stf. – M II
Rennen: Gig-Doppelvierer m. Stf. – M III
Rennen: Doppelvierer m. Stm. – J II
Rennen: Gig-Vierer m. Stm. – J II
Rennen: Gig-Doppelvierer m. Stm. – M II
Rennen: Doppelvierer m. Stf. – M III
Rennen: Gig-Doppelvierer m. Stf. – J II
Rennen: Achter m. Stm. – J II


MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.



Schwimmen
A-PROGRAMM: Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022. Das B-Programm wird auf Stadt-/Kreisebene ausgetragen. Meldetermin: Termin des Arbeitskreises, spätestens 15. Mai 2023.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!
A-PROGRAMM



 

B-PROGRAMM



WETTKAMPFKLASSEN: III/1, IV/1, IV/2 (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:

WK III/1: maximal 9 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule
WK IV/1, IV/2: maximal 8 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Schwimmen nach den offiziellen Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die aktuell gültigen Wettkampfbestimmungen können auf den Internetseiten des Deutschen Schwimmverbandes (www.dsv.de) nachgelesen werden.

WERTUNG (gilt für A-Programm und Rhein-Main-Donau-Schulcup)
In den Einzeldisziplinen FREISTIL und BRUST werden je Mannschaft 3, in der Einzeldisziplin RÜCKEN 2 und in der Einzeldisziplin SCHMETTERLING 1 Teilnehmerin bzw. Teilnehmer (nicht in WK III/1, nicht in WK III/2) gewertet.
Die Zahl der startberechtigten Schülerinnen bzw. Schüler übersteigt die Zahl der gewerteten Schülerinnen bzw. Schüler um 1 in jeder Einzeldisziplin. Bei den Einzelstarts gibt es bei einer Disqualifikation kein Nachschwimmen.
Eine Schülerin bzw. ein Schüler darf höchstens in 3 Disziplinen (einschließlich der Staffel) eingesetzt werden. In jeder Staffeldisziplin kann nur jeweils eine Staffel starten.
Eine disqualifizierte Staffel kann in geänderter Mannschaftsaufstellung bezüglich der disqualifizierten Staffelteilnehmerin bzw. des Staffelteilnehmers einmal nachschwimmen. Bei Austausch ist die Regel maximal drei Starts pro Schülerin bzw. Schüler anzuwenden. Das Nachschwimmen erfolgt vor der letzten Staffel. Wird die nachschwimmende oder eine weitere Staffelmannschaft der gleichen Schulmannschaft disqualifiziert, scheidet die Mannschaft aus.

Das Wettkampfergebnis wird durch Addition der Wertungszeiten ermittelt. Ist die Gesamtzeit aller Wertungszeiten bei zwei oder mehreren Mannschaften gleich, entscheidet die bessere Platzierung bei der 8x50 m Freistil-Staffel über den besseren Rang in der Endplatzierung.
Jeder Wettkampf soll an einem Tag durchgeführt werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die beim DSV gemeldet sind, können die jeweiligen ID-Nummern bei der Meldung mit angegeben werden. Die ID-Nummern müssen spätestens zu Wettkampfbeginn beim Auswerter abgegeben werden. Die Weiterleitung zum DSV erfolgt nach Fertigstellung des Protokolls.

WETTBEWERB IN WK IV/1 und IV/2
Seit dem Schuljahr 2008/09 wird in den Wettkampfklassen IV/1 und IV/2 der „Talentwettbewerb Schwimmen“ durchgeführt. Dieser wird von drei Grundzielen bestimmt:
Förderung von vielseitigen Bewegungsformen im Wasser in Koordination mit der Atmung
Förderung der Grundtechniken im Rücken-, Brust- und Kraulschwimmen
Förderung der Motivation zum sportgerechten Schwimmen verbunden mit dem Willen zur Leistung

1. Wettkampfinhalte und Durchführungsbestimmungen

  • 6 x 25 m Freistilstaffel, im Wechsel 3 x in Bauchlage und 3 x in Rückenlage

Der Start erfolgt vom Startblock (falls vorhanden) oder vom Beckenrand (außerhalb des Beckens). Erst wenn die Schwimmerin/der Schwimmer in Bauchlage die Wand berührt hat, kann die nächste Schwimmerin/der nächste Schwimmer im Wasser vom Beckenrand aus (Hände am Beckenrand) oder Hände an den Griffen des Startblockes (falls vorhanden) in der Rückenlage starten.
Die nachfolgende Schwimmerin/der nachfolgende Schwimmer in der Bauchlage startet erst vom Startblock (falls vorhanden) oder vom Beckenrand (außerhalb des Beckens), wenn die Schwimmerin/der Schwimmer in der Rückenlage die Wand berührt hat. Bei Wechselverstößen erfolgt eine Disqualifikation.

  • 6 x 25 m Beinschlagstaffel, im Wechsel 3 x Wechselbeinschlag in Bauchlage mit Brett und 3 x Rückenwechselbeinschlag mit Brett

Es werden im Wechsel jeweils 25 m Wechselbeinschlag in Bauchlage und 25 m Wechselbeinschlag in Rückenlage geschwommen. Die Schwimmerin bzw. der Schwimmer startet im Wasser vom Beckenrand mit dem Schwimmbrett in einer Hand und mit der anderen Hand am Beckenrand. Die nächste Schwimmerin bzw. der nächste Schwimmer startet im Wasser mit seinem eigenen Brett und einer Hand am Beckenrand erst dann, wenn die bzw. der Schwimmende die Wand mit dem Brett berührt hat. Der Abstoß vom Beckenrand erfolgt mit dem Brett in den Händen. Auf der ganzen Strecke wird das Brett mit beiden Händen festgehalten. Bei Wechselverstößen erfolgt eine Disqualifikation.

  • 4 x 25 m Brustschwimmstaffel

Sportgerechtes Brustschwimmen wird gefordert. Der Start erfolgt vom Startblock (falls vorhanden) oder vom Beckenrand (außerhalb des Beckens). Beim Wechsel und Zielanschlag muss mit beiden Händen angeschlagen werden. Bei Wechselverstößen erfolgt eine Disqualifikation.

  • 6 x 25 m Koordinationsstaffel: im Wechsel 3 x in Bauchlage Brustschwimmarmbewegung mit kontinuierlichem Wechselbeinschlag und 3 x Rückenlage seitengleiche Rückenschwimmarmbewegung mit kontinuierlichem Brustschwimmbeinschlag

Der Start erfolgt vom Startblock (falls vorhanden) oder vom Beckenrand (außerhalb des Beckens). Nach dem Start kann die Schwimmerin/der Schwimmer gleiten (kein Brusttauchzug und keine Delfinkicks erlaubt) und muss dann sofort die Koordinationsübung (Brustarme mit Kraulbeinen) ausführen. Erst wenn die bzw. der Schwimmende die Wand berührt hat, kann die nächste Schwimmerin bzw. der nächste Schwimmer im Wasser vom Beckenrand aus (Hände am Beckenrand) oder Hände an den Griffen des Startblocks (falls vorhanden) in der Rückenlage die Koordinationsübung (Rückengleichschlag mit Brustbeinen) starten. Danach startet die Schwimmerin bzw. der Schwimmer in Bauchlage vom Startblock (falls vorhanden) oder vom Beckenrand (außerhalb des Beckens). Bei Verstößen gegen die zu schwimmende Koordination werden gegen die betroffene Schwimmerin bzw. den betroffenen Schwimmer 5 Strafsekunden verhängt, die zur Endzeit der geschwommenen Staffelzeit addiert werden. Bei Wechselverstößen erfolgt eine Disqualifikation.

  • 10 Minuten Mannschaftsdauerschwimmen

(6 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer pro Mannschaft auf einer Bahn; Schwimmtechnik beliebig, kann auch gewechselt werden)
Jede Mannschaft schwimmt auf einer Bahn mit 6 Schwimmerinnen bzw. Schwimmern. Es werden aus organisatorischen Gründen nur vollständig geschwommene 25 m gezählt. Bei Abpfiff zählen die Schwimmerinnen bzw. Schwimmer auf der Strecke nicht mehr. Die Mannschaft startet vom Beckenrand (außerhalb) gemeinsam oder kurz aufeinander folgend, wobei die Zeit mit dem Startsignal läuft.

2. Wertung
Die Wertung erfolgt durch Addition der in den einzelnen Teilwettkämpfen (WK 1–4) erreichten Zeiten. Im Wettkampf 5 gibt es für jede vollständig geschwommenen 25 m eine Bonussekunde, die von der Gesamtzeit (Addition von WK 1–4) abgezogen wird (Empfehlung: Zeitnehmer/in und Wenderichter/in führen eine Strichliste). Sieger ist die Mannschaft mit der niedrigsten Zeit (bei Beachtung von evtl. Strafsekunden in der Koordinationsstaffel).
Bei Zeitgleichheit entscheidet die bessere Platzierung in der Koordinationsstaffel.
Beim Landesfinale gibt es eine getrennte Wertung von WK IV/1 und WK IV/2 (der zeitbeste Landessieger qualifiziert sich für das Bundesfinale).

3. Organisations- und Wettkampfbestimmungen
3.1 Zugelassen sind Mädchen- und Jungenmannschaften.
3.2 Eine Mannschaft besteht aus maximal 8 Schülerinnen/Schülern.
3.3 Es sind nur 4 Starts pro Schülerin bzw. pro Schüler zugelassen.
3.4 Eine disqualifizierte Staffel einer Mannschaft kann in geänderter Besetzung und unter Beachtung der Regelungen in Ziffer 3.3 nachschwimmen. Das Nachschwimmen erfolgt im Anschluss an den letzten Wettkampf. Wird die nachschwimmende oder eine weitere Staffelmannschaft der gleichen Schulmannschaft disqualifiziert, scheidet die Mannschaft aus.
3.5 Es wird die Zweistartregel angewandt.

QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich in jeder Wettkampfklasse die 3 zeitschnellsten Kreis-/ Stadtsieger aller Kreis-/Stadtfinalwettkämpfe im Bezirk bei mehr als 3 beteiligten Arbeitskreisen. Zusätzlich können sich pro Wettkampfklasse noch bis zu 2 Mannschaften qualifizieren, die eine bessere Gesamtzeit als der Kreis-/ Stadtsieger mit der drittbesten Gesamtzeit aufweisen. Für das Landesfinale qualifizieren sich grundsätzlich die Bezirkssieger.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

B-PROGRAMM
Das B-Programm ist für Schulen vorgesehen, an denen zwar regelmäßiger Schwimmunterricht durchgeführt werden kann, die Schülerinnen und Schüler jedoch die Fülle der in den einzelnen Wettkampfklassen des A-Programms geforderten Disziplinen noch nicht beherrschen.
Der Arbeitskreis „Sport in Schule und Verein“ wählt aus den Angeboten des A-Programmes in jeder Wettkampfklasse mindestens vier Disziplinen aus, gegebenenfalls unter Veränderung der Streckenlänge und der Anzahl der Staffelschwimmer.

WICHTIGER HINWEIS
Wollen Sie sich am B-Programm beteiligen, warten Sie bitte das Anschreiben Ihres ARBEITSKREISES „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ ab und melden Sie dann mit dem hierfür vorgesehenen Online-Meldeprogramm (s.o.).

Die WETTKAMPFKLASSEN II und III/2 finden Sie beim Rhein-Main-Donau-Schulcup.

Die Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden

Bayerisches Ausdauer-Schwimmabzeichen
Der Bayerische Schwimmverband liegt mit seinem neuen Ausdauer-Schwimmabzeichen voll im Trend der präventiven Ausdauerprogramme.
Das Bayerische Ausdauer-Schwimmabzeichen wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt München für den Bayerischen Schwimmverband geschützt.
Bestellformulare erhältlich bei:
Bayerischer Schwimmverband
Geschäftsstelle
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München
E-Mail: Elsner@Bayerischer-Schwimmverband.de
www.bayerischer-schwimmverband.de


Ski Alpin
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Meldetermin: 15. Oktober 2022. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: III und IV (Jungen und Mädchen) 
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
Bitte beachten: Es besteht keine Startmöglichkeit für den älteren Jahrgang (2010) beim Bundesfinale Winter im darauffolgenden Jahr.

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
maximal 5 von einer Schule
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Alpinen Skilauf nach der Deutschen Wettkampfordnung für Skilauf (DWO) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die Wettkampfordnung steht als Download im Internet zur Verfügung: www.deutscherskiverband.de/leistungssport_ski-alpin_regelwerk_de,355.html
Sofern es die Witterungslage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.

WETTKAMPFINHALT - Kreis- und Bezirksebene
Riesenslalom (Geschicklichkeitslauf) in einem Durchgang.
>> Bauelemente des Alpinen Geschicklichkeitslaufes finden Sie hier.

WETTKAMPFINHALT - LANDESFINALE
Riesenslalom in 2 Durchgängen
1. Durchgang
Die Startreihenfolge richtet sich nach der Meldung der jeweiligen Schulmannschaften.
2. Durchgang
Im 2. Durchgang erhalten alle Läuferinnen und Läufer ein Startrecht, auch die im 1. Durchgang ausgeschiedenen und disqualifizierten.
Die ersten 30 des 1. Durchganges starten in umgekehrter Reihenfolge, dann folgen die weiteren im 1. Durchgang ins Ziel gekommenen Läuferinnen und Läufer gemäß der Rangliste des ersten Durchganges. Im Anschluss an diese starten die ausgeschiedenen Läuferinnen und Läufer des 1. Durchganges in der ihrem Ausscheiden entgegengesetzten Reihenfolge.

WERTUNG
In jedem Durchgang müssen mindestens 3 Läuferinnen bzw. Läufer pro Schulmannschaft das Ziel regulär erreichen. Die Mannschaftswertung setzt sich aus der Zeitsumme der 3 besten Leistungen innerhalb einer Schulmannschaft je Durchgang zusammen.

AUSRÜSTUNG
Alpinski, Helm und Rückenprotektor sind verpflichtend vorgeschrieben.

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

QUALIFIKATION
Auf Kreisebene können im Rahmen der Talentsichtung bis zu drei Mannschaften pro Schule gemeldet werden. Pro Schule kann sich maximal eine Mannschaft pro Wettkampfklasse zum Bezirksfinale qualifizieren.
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich die jeweiligen Kreissieger jeder Wettkampfklasse. Sind beim Kreisfinale in einer Wettkampfklasse mehr als sechs Mannschaften gestartet, kann zum Bezirksfinale in der betreffenden Wettkampfklasse eine weitere Mannschaft einer weiteren Schule zugelassen werden.
Dabei darf beim Bezirksfinale die Anzahl der Mannschaften pro Wettkampfklasse die Anzahl der Kreise im Bezirk nicht überschreiten.
Für das Landesfinale qualifizieren sich in den Wettkampfklassen IV aus den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Landeshauptstadt München jeweils die Bezirkssieger. Aus dem Regierungsbezirk Schwaben sind zwei Mannschaften (jeweils Mädchen und Jungen), aus dem Regierungsbezirk Oberbayern sind drei Mannschaften (jeweils Mädchen und Jungen) beim Landesfinale startberechtigt. In der Wettkampfklasse IV qualifizieren sich die Landessieger für das Jugend trainiert für Olympia-Bundesfinale. Da sich die Landessieger für das Bundesfinale im darauffolgenden Jahr qualifizieren, besteht keine Startmöglichkeit für den älteren Jahrgang beim Bundesfinale Winter.
Erzielen im Kreis-, Bezirks- oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften das gleiche Mannschaftsergebnis, so entscheidet die Addition der Zeiten der zwei besten Schülerinnen bzw. Schüler über die Platzierung bzw. gegebenenfalls über die Qualifikation für die nächsthöhere Ebene.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Nicht termingerecht gemeldete Schülerinnen und Schüler können nicht mehr in die Startliste aufgenommen werden und nur im Anschluss an das gesamte Starterfeld starten.
 

Angebot für Einzelstarterinnen und Einzelstarter auf Kreis- und Regionalebene in der WK IV:

Auch in diesem Schuljahr werden zusätzlich Einzelstarterinnen und Einzelstarter zugelassen. Schulsport soll auch Talentsichtung sein, deshalb dürfen die teilnehmenden Einzelstarterinnen und Einzelstarter keine Kadermitglieder (Gau, BSV) sein.
Qualifikation:
– auf Kreisebene werden bis zu je 3 Einzelstarterinnen und Einzelstarter zugelassen.
– für das Bezirksfinale können neben den qualifizierten Schulmannschaften alle Schülerinnen und Schüler gemeldet werden, die beim Kreisentscheid in der Einzelwertung ihrer Klasse höchstens 20% hinter der Bestzeit liegen.
Betreuung der Einzelstarterinnen und Einzelstarter:
Die Betreuung der Einzelstarterinnen und Einzelstarter (Anreise, Betreuung beim Wettbewerb) obliegt der Schule, die die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer besucht. Es empfiehlt sich, einzelne Schülerinnen bzw. Schüler qualifizierten Mannschaften anderer Schulen anzuschließen.


Literaturhinweis: Schneesport an Schulen
Schriftenreihe des Deutschen Skiverbandes
(Hrsg.), Band 2, Planegg 2004


Jede wintersportinteressierte Schule kann ein Exemplar kostenlos anfordern. Die Anforderung muss mit Schulstempel und Unterschrift der Schulleitung versehen sein. Darüber hinaus können jederzeit weitere Exemplare zum Preis von 8,50 € zzgl. Versandkosten bestellt werden:

Interski GmbH
Frau Nina Tusch
Hubertusstraße 1
82152 Planegg

 



Skilanglauf
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: 
WK II, III
(Jungen, Mädchen)
WK IV (Jungen, Mädchen und Gemischte Mannschaft)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:

Wettkampfklasse III: maximal 7 von einer Schule
Wettkampfklasse II und IV (Jungen bzw. Mädchen): maximal 5 von einer Schule
Wettkampfklasse IV (gemischte Mannschaft): 3 Jungen und 3 Mädchen von einer Schule
In der WK II sind bei Jungenmannschaften bis zu 2 Mädchen startberechtigt!
Lehrkraft: 1

WETTBEWERBSBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis

Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Skilanglauf nach der Deutschen Wettkampfordnung für Skilauf (DWO) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Wettlaufordnung DWO steht als Download im Internet unter:
www.deutscherskiverband.de/leistungssport_langlauf_regelwerk_de,381.html
Sofern es die Witterungslage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.

KREISFINALE
Wettkampfklasse II
In der Wettkampfklasse II wird ein 4 km-Einzellauf durchgeführt. Das beste Ergebnis in der Klassischen Technik und die zwei schnellsten Zeiten in der Freien Technik ergeben das Mannschaftsergebnis. In den Einzelläufen können höchstens 3 Schüler/innen in der Freien Technik und nur in den Startgruppen 3 bis 5 starten.

Wettkampfklasse III
2,5 km-Einzellauf oder 2 km Techniksprint in der Freien Technik
Die Summe der 5 besten Läufer/innen ergibt das Mannschaftsergebnis.
 
Wettkampfklasse IV
Wettkampfklasse IV (gemischte Mannschaft)
1-2 km Techniksprint in der Freien Technik
Max. 6 Läufer/innen, wobei die 2 schnellsten Zeiten der Einzelläuferinnen und die 2 schnellsten Zeiten der Einzelläufer addiert werden.

Wettkampfklasse IV (Jungen bzw. Mädchen)
2 km-Einzellauf oder 2 km Techniksprint
Das beste Ergebnis in der Klassischen Technik und die zwei schnellsten Zeiten in der Freien Technik ergeben das Mannschaftsergebnis. In der WK IV (Jungen bzw. Mädchen) können in den Einzelläufen höchstens 3 Schüler/innen in der Freien Technik und nur in den Startgruppen 3 bis 5 starten.

LANDESFINALE
Beim Landesfinale werden in jeder Wettkampfklasse Einzelläufe und ein Staffelwettbewerb durchgeführt.
Staffeln dürfen nur aus jenen Läuferinnen und Läufern gebildet werden, die auch in den Einzelläufen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind.

Wettkampfklasse III:

  • 2 km Techniksprint in der Freien Technik
  • 3 x 2,5 km Staffel
    Eine Staffel besteht aus 3 Schüler/innen. Die Startläuferin/Der Startläufer startet in der Klassischen Technik. Es können höchstens 2 Schüler/innen in der Freien Technik starten. Jede Mannschaft kann zwei Staffeln stellen.
  • Wertung:
    Für die Gesamtmannschaftswertung zählen die Summe der Zeiten der 5 besten Einzelläufer/innen und die Zeit der besten Staffel jeder Mannschaft.

Wettkampfklasse IV:
1. Gemischte Mannschaft (WK IV Mixed)

  • 1-2 km Techniksprint in der Freien Technik
    Max. 6 Läufer/innen, wobei die 2 schnellsten Zeiten der Einzelläuferinnen und die 2 schnellsten Zeiten der Einzelläufer addiert werden.
  • 4 x 2 km Staffel
    Im Staffelwettbewerb (4 x 2 km) starten in einer Staffel 2 Mädchen und 2 Jungen, wovon jeweils ein Mädchen und ein Junge in der Klassischen Technik laufen müssen. Die Reihenfolge der Staffel ist wie folgt festgelegt:
    1. Starter: Mädchen (Klassische Technik)
    2. Starter: Junge (Klassische Technik)
    3. Starter: Mädchen (Freie Technik)
    4. Starter: Junge (Freie Technik)
    Jede Mannschaft stellt eine Staffel.
  • Wertung:
    Für die Gesamtmannschaftswertung zählen die Summe der Zeiten der 2 besten Einzelläuferinnen (Mädchen), der 2 besten Einzelläufer (Jungen) und die Staffelzeit.

2. Jungen bzw. Mädchen

  • 2 km Techniksprint
    Max. 5 Läufer/innen, von denen das beste Ergebnis in der Klassischen Technik und die 2 schnellsten Zeiten in der Freien Technik gewertet werden. 3 Läufer/innen können in den Einzelläufen in der Freien Technik starten (Startgruppe 3, 4 und 5!).
  • 3 x 2 km Staffel
    Die Startläuferin/Der Startläufer startet in der Klassischen Technik.
  • Wertung
    Die drei schnellsten Zeiten und das Staffelergebnis ergeben die Gesamtzeit.

Im Sinne der Inklusion findet im Rahmen des Landesfinales auch das Landesfinale Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten „Sehen“ (>> zur Ausschreibung) und „Geistige Entwicklung“ (>> zur Ausschreibung) des Bundeswettbewerbs Jugend trainiert für Paralympics statt.  
Die Meldung der Sportart Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt „Sehen“ oder „Geistige Entwicklung“ erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ Zeile (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics Landesfinale/Bundesfinale.

Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich die jeweiligen Kreissieger jeder Wettkampfklasse. Sind beim Kreisfinale in einer Wettkampfklasse mehr als sechs Mannschaften gestartet oder ist der Abstand des Zweitplazierten eines leistungsstarken Kreises sehr gering, kann zum Bezirksfinale in der betreffenden Wettkampfklasse vom Bezirksausschuss eine weitere Mannschaft zugelassen werden. Dabei darf beim Bezirksfinale die Anzahl der Mannschaften pro Wettkampfklasse die Anzahl der Kreise im Bezirk nicht überschreiten.

Für das Landesfinale qualifizieren sich in den  Wettkampfklassen III und IV aus den Regierungsbezirken Schwaben, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken sowie der Landeshauptstadt München jeweils die Bezirkssieger. Aus den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und der Oberpfalz sind jeweils die Mannschaften auf Platz 1 und Platz 2 des Bezirksfinales startberechtigt.

Für das Bundesfinale des Wettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia qualifizieren sich in der Wettkampfklasse III (Jungen bzw. Mädchen) und in der Wettkampfklasse IV (gemischte Mannschaft) jeweils die Mannschaften auf Platz 1 und Platz 2 des Landesfinales. Für das Bundesfinale des Wettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Paralympics qualifiziert sich jeweils die Mannschaft auf Platz 1 der Schulen mit Förderschwerpunkt „Sehen“ und „Geistige Entwicklung“.

Erzielen im Stadt-, Kreis-, Bezirks- oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften das gleiche Gesamtmannschaftsergebnis, so entscheidet über die Platzierung bzw. gegebenenfalls über die Qualifikation für die nächsthöhere Ebene
1. die Addition der Zeiten der vier besten Läuferinnen bzw. Läufer in den WK II und III bzw. der zwei besten Läuferinnen bzw. Läufer in der WK IV oder
2. die bessere Staffelzeit (sofern eine Staffel gelaufen wurde).

Hinweis für das Bundesfinale: Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.

Angebot für Einzelstarterinnen bzw. Einzelstarter in der WK IV

Da an vielen, v. a. kleineren Schulen keine Mannschaften zustande kommen bzw. Mannschaften durch ihr nicht ausreichendes Ergebnis schon frühzeitig ausscheiden, bleiben häufig einzelne Talente unentdeckt.
Daher werden in diesem Schuljahr in WK IV zusätzliche Einzelstarterinnen bzw. Einzelstarter zugelassen. Die teilnehmenden Einzelstarterinnen bzw. Einzelstarter dürfen noch nicht beim Bayerischen Skiverband erfasst sein (z.B. Teilnahme an Gau- und Bayerischen Meisterschaften und zentralen Lehrgängen, Kadermitglieder). Das Wettkampfprogramm ist mit dem der Mannschaftswettbewerbe identisch und wird gemeinsam durchgeführt.

Qualifikation:
Auf Kreis- oder Regionalebene können neben Mannschaften auch einzelne Schülerinnen und Schüler starten.
– Für das Bezirksfinale können neben den qualifizierten Schulmannschaften alle Schülerinnen und Schüler gemeldet werden, die beim Kreisentscheid in der Einzelwertung aller Teilnehmer unter den ersten 15 ihrer Wettkampfklasse liegen, jedoch höchstens 15% unter der gemittelten Zeit der 5 Besten.

Betreuung der Einzelstarterinnen bzw. Einzelstarter
Die Betreuung der Einzelstarterinnen bzw. Einzelstarter (Anreise, Betreuung beim Wettbewerb) obliegt der Schule, die die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer besucht. Es empfiehlt sich, einzelne Schülerinnen und Schüler qualifizierten Mannschaften anderer Schulen anzuschließen.


Tennis
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV (Jungen und Mädchen) 
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:

Wettkampfklasse II, III und IV: maximal 6 von einer Schule
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Tennis nach den offiziellen Wettspielbestimmungen des Bayerischen Tennis-Verbandes (BTV) und den Tennisregeln des ITF in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Regeln und Ordnungen sind gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Tennis-Verbandes (BTV), Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, Telefon (0 89) 15 70 26 41, zu beziehen.
Den ITF-Regeln gemäß (Anhang - Alternative Zählweisen) wird mit Kurzsätzen bis 4 gespielt. Hierbei sind Satzergebnisse von 4:0, 4:1; 4:2, 5:3 und 5:4 (bei 4 beide Tie-Break) möglich (Wetter- oder Zeitgründe).

Spielberechtigt für die Einzel bzw. die Doppel sind alle Spielerinnen und Spieler der namentlichen Meldung, die bei Abgabe der Einzel- bzw. der Doppelaufstellung offensichtlich spielfähig anwesend sind (vgl. Regionalliga-Statut § 58, Abs. 3).

REGELUNGEN FÜR ALLE SPIELE DER SCHULSPORTWETTKÄMPFE IM TENNIS
Bei den Schulsportwettbewerben werden wie beim BTV im Einzel und Doppel zwei normale Sätze bis 6 und ein evtl. notwendiger dritter Satz als Match-Tie-Break gespielt. Kurzsätze, z.B. aufgrund der Witterung, sind möglich (s.o.).

Mannschaftsmeldung

Die Mannschaftsmeldung ist verbindlich nach den Leistungsklassen des BTV zu erstellen. Die Leistungsklassen sind der namentlichen Mannschaftsmeldungen der Vereine zu entnehmen, welche am 15.03.2023 veröffentlicht werden. Sind mehrere Spielerinnen bzw. Spieler in einer LK (z.B. 20,1), entscheidet bei Ranglistenspielerinnen bzw. -spielern der Platz der Alpha-Rangliste des DTB oder BTV-Rangliste vom 31.12.2022. Bei den anderen gleicher LK ist die Reihenfolge beliebig, sofern sie nicht im selben Verein gelistet sind. Hier gilt wiederum die namentliche Mannschaftsmeldung des Vereins. Spielerinnen und Spieler ohne LK sind nach Ermessen der Schule hinter die LK-Spielerinnen und LK-Spieler zu stellen. Die Mannschaftsmeldungen (neues Ranglistenformular) müssen bis zum 20. März 2023 den Bezirksschulobleuten zur Einsicht übermittelt werden. Ein Spielantritt ohne überprüfte Meldeliste ist nicht möglich.

Rangliste
  • Die Wettkampfleiterin bzw. der Wettkampfleiter bestätigt die Mannschaftsmeldung mit Datum und Unterschrift und gibt sie nach dem Wettkampf der Mannschaftsbetreuerin bzw. dem Mannschaftsbetreuer zurück. Die teilnehmenden Schulen sind verpflichtet, in die Mannschaftsmeldung die Leistungsklassen einzutragen und evtl. mit Verbandsrangliste zu kennzeichnen (Alpha-Rangliste des DTB oder BTV-Rangliste vom 31.12.2022).
  • Während eines Turniers kann von Begegnung zu Begegnung nur gemäß der Mannschaftsmeldung aufgestellt werden. Alle Verantwortlichen (Bezirksschulobleute und/oder Mannschaftsbetreuerinnen bzw. -betreuer) müssen im Besitz der entsprechenden Verbandsrangliste sein, damit eine echte Kontrolle bzw. Bestätigung der Mannschaftsmeldung möglich ist.
  • Schülerinnen bzw. Schüler, die ihre Schule wechseln, können gemäß der Leistungsklasse in die Rangliste eingeordnet werden. Zur vorhandenen Mannschaftsmeldung muss die veränderte Mannschaftsmeldung mit der schulischen Bestätigung des Neueintritts der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers vorgelegt werden.
  • Ein Start ohne kontrollierte Mannschaftsmeldung ist nicht möglich. Auf höheren Qualifikationsebenen müssen auf der Mannschaftsmeldung die Unterschriften der Wettkampfleiterinnen bzw. Wettkampfleiter der vorangegangenen Ausscheidungen feststellbar sein.
Spielbögen sind auf der LAS-Homepage in der Rubrik Schulsportwettbewerbe > Downloads eingestellt.

Jede Schule stellt für jede Begegnung bis einschließlich des Bezirkshalbfinales die Hälfte der neuen oder einmal bei einem Verbandsrundenwettkampf gespielten Bälle (Turnierbälle).
Nur für die Begegnungen der Bezirks- und Landesfinalspiele werden Bälle (Dunlop BTV 1.0) gestellt. Für die Qualifikationsrunden können diese Bälle verwendet werden oder neue Bälle (Eigenfinanzierung Dunlop BTV 1.0) eingesetzt werden.
Alle Spielerinnen und Spieler müssen zusätzliches Schuhwerk (profillos) für die evtl. wetterbedingte Austragung der Spiele in der Halle bereithalten.

WETTKAMPFKLASSE II - Austragungsmodus
1. Es werden 4 Einzel und 2 Doppel ausgetragen.
2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 6 Spielerinnen bzw. Spielern. Eine 5. Spielerin/ein 5. Spieler ist im Doppel nicht vorgeschrieben. In einer Mannschaft sind die 5 Spielerinnen bzw. Spieler und die Ersatzspielerin bzw. der Ersatzspieler der Spielstärke nach aufzustellen. Für die Doppel erhalten die Spielerinnen bzw. Spieler ebenfalls die Platzziffern 1 bis 4. Die Summe der Platzziffern des 1er-Doppels darf nicht größer sein als die des 2er-Doppels. Sollte die Summe der Platzziffern beider Doppel gleich sein, dann darf die Spielerin bzw. der Spieler mit der Platzziffer 1 auch im zweiten Doppel spielen.
3. Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
4. Spielfolge: siehe WK III
5. Entscheidungen: siehe WK III

WETTKAMPFKLASSE III - Austragungsmodus
1. Es werden 4 Einzel- und 2 Doppelspiele ausgetragen.
2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 6 Spielerinnen bzw. Spielern (5 Spielerinnen bzw. Spieler, 1 Ersatzspielerin bzw. Ersatzspieler). 5 Spielerinnen bzw. Spieler müssen während eines Wettkampfes eingesetzt werden (vgl. Bundesausschreibung). Sollte in begründeten Sonderfällen eine Mannschaft nur mit 4 Spielerinnen bzw. Spielern antreten, so ist das zweite Doppel als verloren zu werten.
3. Die Spielfolge ist wie folgt festgelegt:

  Mannschaft A Mannschaft B
1. Spiel Einzel A2 – Einzel B2
2. Spiel        Einzel A4 – Einzel B4
3. Spiel Einzel A1 – Einzel B1
4. Spiel Einzel A3 – Einzel B3
5. Spiel Doppel A1 – Doppel B1
6. Spiel Doppel A2 – Doppel B2

Die Doppel werden gleichzeitig nach Beendigung des letzten Einzelspiels (spätestens nach 30 Minuten) ausgetragen.
4. In einer Mannschaft sind die 5 Spielerinnen bzw. Spieler und die Ersatzspielerin bzw. der Ersatzspieler der Spielstärke nach aufzustellen. Für die Doppel erhalten die Spielerinnen bzw. Spieler ebenfalls die Platzziffern 1 bis 4. Die 5. Spielerin bzw. der 5. Spieler muss im Doppel eingesetzt werden und erhält hierbei die Platzziffer entsprechend ihrer bzw. seiner Position in der Rangliste. Dies gilt auch für eine eventuell eingesetzte 6. Spielerin bzw. einen eventuell eingesetzten 6. Spieler.
Für die Reihenfolge der Doppel gilt:
Die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares darf nicht größer sein als die des folgenden. Die an Nummer 1 aufgestellte Spielerin bzw. der an Nummer 1 aufgestellte Spieler muss im ersten Doppel eingesetzt werden (vgl. Bundesausschreibung).
5. Entscheidungen:
Zweierbegegnungen:
Jedes gewonnene Einzel und Doppel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
Hat jede Mannschaft nach Abschluss der Begegnung gleich viele Punkte gewonnen – 3:3 –, so wird die Entscheidung nach folgenden Kriterien in nachstehender Reihenfolge herbeigeführt:
– bei Wettkämpfen mit 2 Gewinnsätzen
a) Anzahl der gewonnenen Sätze;
b) bei gleicher Anzahl der gewonnenen Sätze gilt die Anzahl der gewonnenen Spiele in allen Sätzen;
c) sofern die Anzahl der Spiele für beide Mannschaften gleich ist, entscheidet der Sieg im 2. Doppel.

WETTKAMPFKLASSE IV - Austragungsmodus
1. Es werden 4 Einzel und 2 Doppel ausgetragen.
2. Eine Mannschaft besteht aus maximal 6 Spielerinnen bzw. Spieler. Eine 5. Spielerin bzw. ein 5. Spieler ist im Doppel nicht vorgeschrieben. In einer Mannschaft sind die 5 Spielerinnen bzw. Spieler und die Ersatzspielerin bzw. der Ersatzspieler der Spielstärke nach aufzustellen. Für die Doppel erhalten die Spielerinnen bzw. Spieler ebenfalls die Platzziffern 1 bis 4. Die Summe der Platzziffern des 1er-Doppels darf nicht größer sein als die des 2er-Doppels. Sollte die Summe der Platzziffern beider Doppel gleich sein, dann darf die Spielerin bzw. der Spieler mit der Platzziffer 1 auch im 2. Doppel spielen.
3. Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
4. Bei Jungenmannschaften sind bis zu 2 Mädchen startberechtigt.
5. Spielfolge: siehe WK III
6. Entscheidungen: siehe WK III

Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden (z.B. Kurzsätze aufgrund der Witterung).

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

QUALIFIKATION
Aus sportfachlichen Gründen muss im Tennis von der Ebene der Regionalausscheidungen an in Ausscheidungsrunden gespielt werden. Die Bezirksausschüsse „Sport in Schule und Verein“ stellen in Zusammenarbeit mit den Bezirksschulobleuten die Spielpaarungen zusammen und teilen den Mannschaften die Qualifikationsebene (Regionalausscheidungen bzw. Bezirksfinale) mit. Die Bezirkssieger ermitteln in zwei weiteren Ausscheidungsrunden die beiden Teilnehmer am Landesfinale in jeder Wettkampfklasse.

ERMITTLUNG DER TEILNEHMER AM LANDESFINALE
Die Sieger aus den Bezirken und der Landeshauptstadt München ermitteln in 2 Qualifikationsrunden die beiden Landesfinalteilnehmer jeder Wettkampfklasse bei Jungen und Mädchen.
In diesem Schuljahr finden diese Begegnungen folgendermaßen statt:

1. Qualifikationsrunde:      
1) Oberbayern – München
 
2) Schwaben – Niederbayern
 
3) Oberfranken – Mittelfranken    
    
4) Oberpfalz – Unterfranken 

2. Qualifikationsrunde: 
    
Sieger 1) : Sieger 2) Sieger 3) : Sieger 4)

Landesfinale:                         Die beiden Sieger der 2. Runde spielen im Landesfinale

Die Mannschaft aus dem jeweils erstgenannten Bezirk genießt Heimrecht, das aber auch an den Gegner abgetreten werden kann.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

LEISTUNGSKLASSEN-WERTUNG/RANGLISTEN
• Für die Leistungsklassen-Wertung (WK II, WK III und WK IV Jungen und Mädchen) zählen die Ergebnisse beim Bezirks- und Landesfinale, an denen zwei Spielerinnen bzw. Spieler mit Verein, ID-Nummer und LK beteiligt sind (Einzel- und Doppel; auch bei einer möglichen Begegnung Junge:Mädchen in der WK IV).
• Nur die Ergebnisse des Bundesfinales zählen auch für die Ranglisten.
• Für die Erfassung sind die Landesverbände verantwortlich (die Übermittlung erfolgt gesammelt pro Bezirk durch die Bezirks- bzw. Landesschulobleute bis spätestens zum letzten Schultag des laufenden Schuljahres und nur sofern die zuständigen Betreuerinnen und Betreuer dies beim Wettbewerb vermerkt haben; ein Einreichen im Nachgang ist nach Rücksprache mit dem Bayerischen Tennisverband nicht möglich).



Tischtennis
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022. Neu: Tischtennis für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "körperliche + motorische Entwicklung".

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II, III/1, III/2 und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:

maximal 7, mindestens 6 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule
Ausnahmen WK III/2 Mädchen und IV Mädchen: maximal 5, mindestens 4 Schülerinnen von einer Schule
In den Wettkampfklassen III/2 und IV dürfen in einer Jungenmannschaft bis zu 3 Mädchen spielen.
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Tischtennis nach den offiziellen Regeln des Internationalen Tischtennis-Verbandes und der Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Siehe auch: https://www.tischtennis.de/dttb/regeln-satzung/satzung-ordnungen.html
Es wird nach der offiziellen Aufschlagregel gespielt.

AUSTRAGUNGSMODUS

  • Turnierspiele

– Bei den Schulsportwettkämpfen werden alle Turniere in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen.
– Bei mehr als 4 beteiligten Mannschaften müssen 2 Gruppen gebildet werden.
– Für die Festlegung des Endstandes gelten folgende Kriterien:
   - Punktdifferenz – Spieldifferenz – Satzdifferenz – Balldifferenz
– Bei Turnierspielen und beim Landesfinale werden alle Begegnungen durchgespielt.

  • Spielfolge (für WK II, III/1 Jungen und Mädchen, III/2 Jungen und IV Jungen)
1. Spiel: Doppel 1                      6. Spiel: Einzel 2
2. Spiel: Doppel 2 7. Spiel: Einzel 3
3. Spiel: Einzel 5 8. Spiel: Einzel 4
4. Spiel: Einzel 6 9. Spiel: Doppel 3
5. Spiel: Einzel 1  
  • Spielfolge (für WK III/2 Mädchen und IV Mädchen)
     
1. Spiel: D A1 – B1 5. Spiel: E A3 – B3
2. Spiel: D A2 – B2 6. Spiel: E A4 – B4
3. Spiel: E A1 – B1                      7. Spiel: D A3 – B3
4. Spiel: E A2 – B2  
  • Einzel-Aufstellung

Vor Beginn einer Begegnung gibt die Mannschaftsbetreuerin bzw. der Mannschaftsbetreuer der Wettkampfleiterin bzw. dem Wettkampfleiter bekannt, welche 6 (4 bei WK III/2 und IV Mädchen) Spielerinnen bzw. Spieler der Rangliste die Einzelspiele bestreiten (Eintragung auf dem Spielbogen).
Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn zu Beginn einer Begegnung weniger als 6 Spielerinnen bzw. Spieler (4 bei Mädchen III/2, IV) spielbereit sind. Über Ausnahmen vor Ort (z. B. beim Auftreten von Verletzungen, Krankheiten) entscheidet die Turnierleitung.

  •  Doppel-Aufstellung

Die im Spielbogen vorne genannte Schule trägt ihre Doppel zunächst ein, kann aber die Eintragung verdecken. Wenn eine Schule ihre Doppel in den Spielbogen einträgt, geschieht dies ohne Kenntnis der Doppelpaarungen der anderen Mannschaft.
In allen Wettkampfklassen kann die Doppel-Aufstellung unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen von Spiel zu Spiel geändert werden:
– Die in einem Spiel auf den Plätzen 1 bis 4 eingesetzten Spielerinnen bzw. Spieler müssen im Doppel 1 oder 2 spielen.
– Im Doppel 3 dürfen nur Spielerinnen bzw. Spieler eingesetzt werden, die im jeweiligen Wettkampf ab Platz 5 aufgestellt sind.
– Jede Spielerin bzw. jeder Spieler darf nur einmal im Doppel eingesetzt werden.

  • Doppel-Aufstellung (WK III/2 Mädchen und IV Mädchen)

Doppel 3 kann frei gewählt werden unter Beachtung folgender Bestimmungen:
– Es darf nicht identisch mit D1 oder D2 sein.
– Die Quersumme aus den Ranglistenplätzen 1–5 des Turniertages muss mindestens 5 sein.
– Es darf auch die Schülerin eingesetzt werden, die am Turniertag den Ranglistenplatz 5 hat.

  • WK IV und WK III/2

In einer Jungenmannschaft dürfen bis zu 3 Mädchen spielen.

REGELUNGEN FÜR ALLE SPIELE DER SCHULSPORTWETTKÄMPFE TISCHTENNIS

  • Ein Satz endet bei 11 Gewinnpunkten. Bei 10:10 geht ein Satz in die Verlängerung, in der man zum Sieg zwei Punkte Vorsprung benötigt.
  • Es werden grundsätzlich 3 Gewinnsätze (Einzel/Doppel) gespielt.
  • Das Aufschlagrecht wechselt alle zwei Punkte, nur in der Verlängerung nach jedem Punkt.
  • Im Entscheidungssatz werden beim Erreichen des fünften Punktes die Seiten gewechselt, wobei dann auch im Doppel der Rückschläger gewechselt wird.
  • Die Handtuchunterbrechung kann in jedem Satz nach 6 Punkten genommen werden; dazu noch beim Seitenwechsel im Entscheidungssatz.
  • Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.
  • Zweierbegegnungen gewinnt die Schulmannschaft, die zuerst den 5. Punkt erreicht.
  • Gespielt wird mit einem Tischtennisball aus Plastik (3-Stern-Qualität).
  • Beide Schlägerseiten – unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht – müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz.
  • Für jede Begegnung stellt jede Schule die Hälfte der benötigten Spielbälle.
  • Spätestens ab dem Bezirksfinale haben alle teilnehmenden Schulen in einheitlichen Trikots anzutreten.
  • Rangliste
    Die Rangliste (neues Formular als pdf-Datei) muss bis zum 9. November 2022 den Bezirksschulobleuten zur Einsicht übermittelt werden. Ein Spielantritt ohne überprüfte Rangliste ist nicht möglich.
    - Die Rangliste muss der Spielstärke entsprechen.
    - Die bei der ersten Begegnung vorgelegte Rangliste gilt bei allen weiteren Qualifikationsebenen.
    - Eine Spielerin bzw. ein Spieler, der in zwei Wettkampfklassen eingesetzt werden soll, muss auf beiden Ranglisten aufgeführt werden. Die Wechselbestimmungen müssen dabei eingehalten werden.                     
    - Die Reihenfolge von Schülerinnen und Schülern auf den von der Schule abgegebenen Ranglisten muss die im August erscheinende Quartalsrangliste (einzusehen auf www.mytischtennis.de - JOOLA-Rangliste) berücksichtigen. Es gelten dabei die Toleranzen gemäß Wettspielordnung des DTTB, Abschnitt H, Nr. 2.2 und 2.3 (70-Punkte-Regelung).
    - Die Wettkampfleiterin bzw. der Wettkampfleiter bestätigt die Rangliste mit Datum und Unterschrift und gibt sie nach dem Wettkampf der Mannschaftsbetreuerin bzw. dem Mannschaftsbetreuer zurück.
    - Während eines Turniers kann von Begegnung zu Begegnung nur gemäß der Rangliste aufgestellt werden.
    - Schülerinnen bzw. Schüler, die nach der Ranglistenermittlung an eine Schule wechseln, können gemäß der Spielstärke in die Rangliste eingeordnet werden. Zur vorhandenen Rangliste muss die veränderte Rangliste mit der schulischen Bestätigung des Neueintritts der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers vorgelegt werden.
    - Ein Start ohne Rangliste ist nicht möglich. Auf höheren Qualifikationsebenen müssen auf der Rangliste die Unterschriften der Wettkampfleiterinnen bzw. Wettkampfleiter der vorangegangenen Ausscheidungen feststellbar sein.

Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

QUALIFIKATION
Die Kreissieger qualifizieren sich für die möglichen Regionalausscheidungen bzw. das Bezirksfinale.
Die Bezirkssieger spielen im nord- bzw. südbayerischen Qualifikationsturnier, dessen Sieger das Landesfinale erreichen.
Die Wettkampfklasse III/2 ist vom Bundeswettbewerb abgekoppelt und führt bis zum Landesfinale. Sie ist um 1 Jahrgang nach oben erweitert (vermehrte Teilnahmemöglichkeit für Schülerinnen und Schüler der 9. Jgst.). Mittelschulen, die sich an der Qualifikation für den Bundeswettbewerb beteiligen wollen, steht die Wettkampfklasse III/1 offen.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen Qualifikationsturnieren teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet:

Wettkampfklasse Südbayern Nordbayern
Wettkampfklasse II – Jungen München Oberpfalz
Wettkampfklasse III/1 – Jungen          Oberbayern Oberfranken
Wettkampfklasse III/2 – Jungen Niederbayern Mittelfranken
Wettkampfklasse IV – Jungen Schwaben Unterfranken
Wettkampfklasse II – Mädchen München Oberpfalz
Wettkampfklasse III/1 – Mädchen Oberbayern Oberfranken
Wettkampfklasse III/2 – Mädchen Niederbayern Mittelfranken
Wettkampfklasse IV – Mädchen Schwaben Unterfranken

Die ausrichtende Schule sendet unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt (es wird bei der Siegerehrung übergeben!) „Organisationsplan“ für das jeweilige Turnier direkt an das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe. Die rasche telefonische Kontaktaufnahme mit dem Bayerischen Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!

- Organisationsplan als Word-Dokument
- Organisationsplan als pdf-Datei

Im Sinne der Inklusion findet im Rahmen des Landesfinales auch das Landesfinale Tischtennis für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „körperliche + motorische Entwicklung“ des Bundeswettbewerbs Jugend trainiert für Paralympics statt (zur Ausschreibung für das Schuljahr 2022/23).



DTTB-Wettbewerb: mini-Meisterschaft
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Die Tischtennis-mini-Meisterschaften gehen mit der 40. Auflage in eine Jubiläumssaison. Dabei können interessierte Schulen und Vereine sich im Schuljahr 2022/2023 wieder an den mini-Meisterschaften beteiligen. Diese Aktion ist für alle Mädchen und Jungen bis 12 Jahre ausgeschrieben, die mit Beginn der mini-Meisterschaften noch keine Spielberechtigung besitzen, besessen oder beantragt haben. Genaue Hinweise gehen aus den Spielregeln in der Ausschreibungsbroschüre hervor, die in der Regiebox und auf der Homepage enthalten ist. Detaillierte Informationen zur Jubiläumssaison (40 Jahre mini-Meisterschaften mit 40.000 Teilnehmenden als Ziel) können Sie ebenfalls hierüber erhalten.

Die mini-Meisterschaften beginnen mit Veranstaltungen in Städten, Dörfern und Gemeinden (Ortsentscheide) und führen über Kreis-, Bezirks- und Verbandsentscheide zum Bundesentscheid, zu dem die bei den Verbandsentscheiden jeweils erfolgreichsten 18 Mädchen und 18 Jungen eingeladen werden. Der Bundesentscheid wird nur für die Altersklasse 10 Jahre und jünger ausgerichtet.

Ortsentscheide können von allen Schulen selbständig durchgeführt oder in Zusammenarbeit mit einem Verein organisiert werden.
 
Als zusätzlichen Anreiz, eine mini-Meisterschaft zu organisieren, verlost der Deutsche Tischtennis-Bund unter den Veranstaltern wertvolle Sachpreise für eine Gute Organisation.

Die erste Durchführungsebene (Ortsentscheide) findet vom 1. September 2022 bis zum 15. Februar 2023 statt.

Die Regiebox zur Durchführung der mini-Meisterschaften sowie weiteres Informationsmaterial können mit dem hinterlegten Bestellformular bezogen werden. Die Materialien werden kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn eine mini-Meisterschaft angemeldet worden ist.

Bayerischer TTV
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München

Tel.: 089 15702420
Fax: 089 15702424
E-Mail: bttv@bttv.de



Triathlon
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

Wettkampfklassen
IV: 2010-2013
III: 2008-2011
Jede Schule darf max. 2 Mannschaften pro Wettkampfklasse melden, sofern die bestehende Organisationsstruktur hiervon unberührt bleibt und keine einschränkenden Auswirkungen für die Meldung anderer Mannschaften entstehen.
Eine Athletin bzw. ein Athlet darf an einem Wettkampftag nur in einer Wettkampfklasse starten.
Voraussetzung für einen Wechsel der Mannschaft bzw. Wettkampfklasse ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

Mannschaftsstärke
Schülerinnen und Schüler:

WK IV Jungen:     3 (max. 4) Jungen
WK IV Mädchen:  3 (max. 4) Mädchen
WK III Mixed:      3 (max. 4) Jungen und 3 (max. 4) Mädchen
WK III Jungen / Mädchen: 3 (max. 4) Jungen bzw. Mädchen

Allgemeine Bestimmungen
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen in der Sportart Triathlon nach den offiziellen Regeln und Ordnungen der Deutschen Triathlon Union e.V. (DTU) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
 
Streckenlänge
Die Streckenlängen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Anzustreben sind folgende Strecken:
WK IV                      100m Schwimmen – 2000m Radfahren – 500m Laufen
WK III                       200m Schwimmen – 3000m Radfahren – 1000m Laufen

Alle Jungen und Mädchen starten nach dem Geschlecht getrennt in mehreren Startwellen. Mädchen sind in Jungenmannschaften nicht startberechtigt und umgekehrt.

Wertung
WK IV und III (Jungen bzw. Mädchen):
Getrennte Mannschaftswertung  für Jungen und Mädchen. Es werden jeweils die drei besten Zeiten addiert. Die Mannschaft mit der geringsten Gesamtzeit hat gewonnen. Können ein oder mehrere Starter den Wettkampf nicht beenden, wird die Zielzeit des Letztplatzierten plus 30 Sekunden gewertet.

WK III - Mixed-Mannschaftswertung
Das Ergebnis ergibt sich aus der Addition der drei schnellsten Jungen und der drei schnellsten Mädchen einer Schule. Können ein oder mehrere Starter den Wettkampf nicht beenden, wird die Zielzeit des Letztplatzierten plus 30 Sekunden gewertet.
 
Bei Zeitgleichheit zweier oder mehrerer Mannschaften ergibt sich die Platzierungsreihenfolge aus der Addition der Einzelplatzierungen.


WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Einschlägige Erfahrungen insbesondere im Radsport und Schwimmen sind Voraussetzung für die Teilnahme.


a) Schwimmen
- Das Schwimmen darf nur in Hallen- oder Freibädern durchgeführt werden. Das Schwimmen in offenen Gewässern ist bei schulischen Triathlonwettkämpfen verboten.
- Das Schwimmen kann auf einzelnen Bahnen im Pendel- bzw. Kreisbetrieb organisiert werden; Rundenschwimmen auf einem im Becken mit Schwimmbojen markierten Dreiecks- oder Viereckskurs ist ebenfalls zulässig. Das Tragen von Neoprenanzügen ist nicht gestattet.

b) Radfahren
- Das Radfahren soll auf verkehrsarmen bzw. verkehrsfreien Wiesen-, Feld-, Forst- oder Radwanderwegen (Fahrbahnbreiten von mindestens 2,5 m sind anzustreben) durchgeführt werden; evtl. notwendige verkehrsrechtliche Genehmigungen sind bei der zuständigen Behörde (Stadt, Gemeinde) einzuholen.
- Eine Vollsperrung der Strecke ist anzustreben.
- In Absprache mit dem jeweiligen Sachaufwandsträger kann das Radfahren auch auf einem Sportplatz bzw. einer trockenen Tartan- oder Aschenbahn durchgeführt werden.
- Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet sein.
- Eine gemeinsame Besichtigung der Radstrecke vor dem Wettkampf ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichtend; auf mögliche Gefahrenstellen (Kurve, Kanaldeckel, Straßenbelagwechsel etc.) auf der Strecke ist ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht Helmpflicht.
- Das Radfahren wird im Sinne der Chancengleichheit ausschließlich auf Mountain-Bikes mit einer Reifenbreite von mindestens 1,5 Zoll durchgeführt (Standard bei allen gängigen, handelsüblichen MTBs).
- Starten die Schülerinnen und Schüler mit eigenen Rädern, muss sich das Fahrrad in technisch einwandfreiem Zustand (v. a. Bremsanlage, Verschraubungen) befinden.
 - Es können Leihräder am Veranstaltungstag benutzt werden. Werden die Räder von der Schule oder dem Triathlonverband zur Verfügung gestellt, müssen die Schülerinnen und Schüler von den betreuenden Lehrkräften in das Bremsen und Schalten eingewiesen werden.
- Windschattenfahren, Aufsatzlenker (sog. „Triathlonlenker“), Klickpedale und Pedalkörbchen sind verboten.
- Hörnchen am Lenker müssen entfernt und offene Lenkerenden verschlossen werden.

c) Laufen
- Das Laufen sollte in nicht zu anspruchsvollem Gelände stattfinden; die Organisation in Sportplatz- oder Fußballfeldrunden wird empfohlen.
- Findet das Laufen außerhalb einer Sportanlage statt, muss die Sicherheit und Aufsicht an jedem Punkt der Strecke gewährleistet sein; eine ausreichende Beschilderung bzw. Markierung der Strecke wird vorausgesetzt.
- Eine Begleitung der Läuferinnen bzw. Läufer mit dem Fahrrad ist verboten und führt zur Disqualifikation der einzelnen Starterin bzw. des einzelnen Starters bzw. der Staffel.

d) Sanktionen
Jegliches Fehlverhalten bzw. jeder Verstoß gegen die DTU Sportordnung sowie Windschatten fahren wird einheitlich mit einer 30-sekündigen Zeitstrafe sanktioniert. Schwerwiegende Verstöße können darüber hinaus mit einer Disqualifizierung geahndet werden. Die Strafe wird, soweit möglich, der Athletenin bzw. dem Athleten im Wettkampf angezeigt. In jedem Fall wird die Strafe auf der Ergebnisliste erkenntlich gemacht.

QUALIFIKATION
Die drei erstplatzierten Mannschaften der Wettkampfklasse IV Jungen, IV Mädchen und III Mixed der Nord- und Südbayerischen Meisterschaft qualifizieren sich für das Landesfinale im Rahmen von Jugend trainiert für Olympia.
Der Sieger des Landesfinales in der Wettkampfklasse III Mixed qualifiziert sich für das Bundesfinale im Rahmen von Jugend trainiert für Olympia in Berlin vom 17.-21. September 2023.

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN

Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

MELDETERMIN
Aus organisatorischen Gründen müssen die Meldungen bereits bis 15. Oktober 2022 vorliegen.



Volleyball
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Bei Landes- und Bundesfinalveranstaltungen wird in der Sportart Volleyball mit den offiziellen Bällen des Sponsors Molten gespielt. Meldetermin: 15. Oktober 2022.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II, III/1, III/2 und IV (Jungen und Mädchen) 
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

Mannschaftsstärke
Schülerinnen und Schüler:

WK II: maximal 10 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule. Es spielen 6 Feldspielerinnen bzw. -spieler und höchstens 4 Ersatzspielerinnen bzw. -spieler.
WK III: maximal 8 Spielerinnen bzw. Spieler von einer Schule. Es spielen 4 Feldspielerinnen bzw. -spieler und 4 Ersatzspielerinnen bzw. -spieler (ohne Libera/Libero).
WK IV: maximal 10 von einer Schule. Bei der WK IV umfasst jede Schulmannschaft 10 Schülerinnen bzw. Schüler, die 2 Teilmannschaften bilden.
Die Teilmannschaft besteht aus 3 Spielerinnen bzw. Spieler und höchstens 2 Auswechselspielerinnen bzw. -spieler.
Lehrkraft: 1
Im WK IV können pro Schulmannschaft (aus 2 Teilmannschaften bestehend) 2 Betreuende eingesetzt werden, wenn die schulischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Die folgenden Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Volleyball nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Volleyball-Verbandes (DVV) Verbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.

WETTKAMPFKLASSE II
Für die WK II gelten die Wettkampfbestimmungen der U18 der Deutschen Volleyball-Jugend (DVJ).
a) Netzhöhe
WK II: Jungen: 2,35m    Mädchen: 2,24m
b) Spielfeldmaße
18 m x 9 m 
In der WK II kann für jedes Spiel eine Libera-Spielerin bzw. ein Libero-Spieler neu benannt werden. Im Laufe des Turniers können dies somit auch unterschiedliche Spielerinnen bzw. Spieler sein. In der WK III ist der Einsatz einer Libera-Spielerin bzw. eines Libero-Spielers nicht erlaubt!
Jede Mannschaft erhält zwei Auszeiten zu je 30 Sekunden pro Satz. Es gibt keine technische Auszeit.
Turnierspiele

  • Alle Spiele werden durch 2 Gewinnsätze entschieden. Der dritte Satz wird bis 15 gespielt. In diesem Entscheidungssatz wird ein Seitenwechsel vollzogen, sobald eine Mannschaft acht Punkte erzielt hat.
  • Bei den Schulsportwettkämpfen werden alle Turniere in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen. Bei mehr als 4 beteiligten Mannschaften müssen 2 Gruppen gebildet werden.
  • Für die Festlegung des Endstandes gelten die folgenden Kriterien:
    - Punktverhältnis
    - Satzdifferenz
    - Anzahl der gewonnenen Sätze
    - Balldifferenz
    - Anzahl der gewonnenen Bälle
    - Direktvergleich

Zieht eine Mannschaft in einem 3er- oder 4er-Turnier nach dem ersten Spiel wegen Verletzung von Spielern zurück, so wird das Ergebnis annulliert.

Zweierbegegnungen
Jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird – entscheidet in der Wettkampfklasse II der Gewinn von 3 Sätzen.

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

WETTKAMPFKLASSE III (QUATTRO 4:4)
Für die WK III gelten die Wettkampfbestimmungen der U14 der Jugendspielordnung der Deutschen Volleyball-Jugend (DVJ).
In den Wettkampfklassen Jungen und Mädchen III wird statt der Spielform 6:6 die Spielform QUATTRO 4:4 bei einer Feldgröße von 7m x 7m als Wettkampf durchgeführt.
a) Netzhöhe
Jungen: 2,20 m          Mädchen: 2,15 m
b) Spielfeldmaße
14 m x 7 m
Ein Spielfeld wird durch die Angriffslinie (3m-Linie) in eine Vorder- und Hinterzone geteilt.
c) Aufstellung/Positionswechsel
Je Satz sind einer Mannschaft bis zu sechs Auswechslungen erlaubt.
Es wird in 3 Vorderfeldspielerinnen bzw. Vorderfeldspieler (Position II, III und IV) und eine Hinterfeldspielerin bzw. einen Hinterfeldspieler (Position H) unterschieden. Es ist kein/e Libero bzw. Libera erlaubt!

Um eine Spezialisierung zu vermeiden, gibt es keinen taktischen Positionswechsel. Während der Spielzüge dürfen die Spielpositionen nicht getauscht werden.
d) Ablauf
Der Aufgabespieler bzw. die Aufgabespielerin ist der Hinterfeldspieler bzw. die Hinterfeldspielerin (Position I). Ein Hinterfeldspielerangriff oberhalb der oberen Netzkante ist ein Fehler.
Das Zuspiel hat während des ganzen Spieles durch den Spieler bzw. die Spielerin auf der Position III (Mitte) zu erfolgen. Bei offensichtlicher Nichtbeachtung wird vom Schiedsgericht auf Fehler entschieden. Ein Zuspiel durch einen anderen Spieler/eine andere Spielerin bzw. von einer anderen Position bei missglückter Annahme/Abwehr bleibt davon unberührt.
Die Rotationsrichtung entspricht der Form 6:6. Die Rotationsordnung ist einzuhalten. Erzielt eine Mannschaft bei eigener Aufgabe zwei Punkte in Folge, so rotiert die aufschlagende Mannschaft um eine Position und behält das Aufschlagsrecht.
e) Ballberührung
Direktes Rückspiel ist erlaubt

WETTKAMPFKLASSE IV (3:3 mit 2 Teilmannschaften)
Wettkampfbestimmungen
Gespielt wird – soweit hier nichts anderes festgelegt ist – nach den Wettkampfbestimmungen des Bayerischen Volleyball Verbandes (BVV).
a) Netzhöhe
Jungen und Mädchen: 2,10 m
b) Spielfeldmaße
12 m x 6 m
Die Länge kann je nach Hallengegebenheiten bis auf 10 m verkürzt werden. Das Spielfeld hat keine Angriffslinie.
c) Schiedsrichter
Jedes Spiel wird von einer Schiedsrichterin bzw. einem Schiedsrichter geleitet, die/der auch das Spielprotokoll führt, wenn keine Anschreiberin bzw. kein Anschreiber zur Verfügung steht.
d) Aufstellung

Es gibt keine Position I. Die Spielerin bzw. der Spieler auf der rechten Feldfläche ist der Aufschläger (Position II). Sie/Er darf die Position nicht mit einer anderen Spielerin bzw. einem anderen Spieler wechseln.
Das Zuspiel hat während des ganzen Spieles durch die Spielerin bzw. den Spieler auf der Position III zu erfolgen.
Bei offensichtlicher Nichtbeachtung wird von der Schiedsrichterin bzw. Schiedsrichter auf Fehler entschieden. Ein Zuspiel durch einen anderen Spieler bzw. von einer anderen Position bei missglückter Annahme/Feldabwehr bleibt davon unberührt.
Ein taktischer Positionswechsel und damit Fehler liegt vor, wenn der Zuspieler auf der Position III (Mitte) mit einem der beiden anderen Spielerinnen bzw. Spieler die Position wechselt. Die Positionen II und IV dürfen auch nicht getauscht werden. Bei der gegnerischen Aufgabe übernehmen die Spielerinnen bzw. Spieler auf den Positionen II (rechts) und IV (links) die Annahme.
e) Aufschlag
Wenn hinter der Grundlinie nicht ein Freiraum von mindestens 1,50 m vorhanden ist, darf die Spielerin bzw. der Spieler beim Aufschlag das Spielfeld mit einem Bein betreten.
f) Positionswechsel
Bei Erhalt des Aufschlagrechts wechseln die Spielerinnen bzw. Spieler dieser Mannschaft die Aufstellung durch Rotation um eine Position im Uhrzeigersinn. Die Rotationsordnung ist einzuhalten. Erzielt eine Mannschaft bei eigener Aufgabe zwei Punkte in Folge, so rotiert die aufschlagende Mannschaft um eine Position und behält das Aufschlagrecht.
g) Auswechseln
Vor Spielbeginn werden die Spieler bzw. Spielerinnen jeder Teilmannschaft festgelegt und im Spielprotokoll eingetragen. Die Auswechselspieler bzw. -spielerinnen können beliebig oft eingesetzt und gegen jeden anderen Spieler bzw. jede andere Spielerin der Teilmannschaft ausgewechselt werden. Ausnahme: Der Spieler bzw. die Spielerin, der bzw. die zum Aufschlag kommt, kann nicht ausgewechselt werden!

HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG VON TURNIEREN
a) Turnier mit 2 Schulmannschaften
Austragungsmodus

Bei der Begegnung von 2 Schulmannschaften ergibt sich die nachstehende Spielefolge (4 Begegnungen), wobei der gastgebenden Schulmannschaft der Buchstabe A und der anreisenden Schulmannschaft der Buchstabe B zugeordnet wird:
1. Begegnung: A1–B1
2. Begegnung: A2–B2
3. Begegnung: A1–B2
4. Begegnung: A2–B1

Spieldauer
Jeweils 2 Sätze pro Teilmannschaft bei Zweierbegegnungen; ab 3 teilnehmenden Mannschaften 1 Satz.

Wertung
Jede Teilmannschaft erhält für jeden gewonnenen Satz einen Punkt. Die Punkte der beiden Teilmannschaften werden addiert. Sieger ist die Schulmannschaft mit den meisten Punkten. Bei Punktgleichheit entscheidet die Ballpunktedifferenz. Liegt auch hier Gleichstand vor, so spielen die Mannschaften A1 gegen B1 einen weiteren Kurzsatz bis 15 Punkte.

b) Turnier mit 3 bzw. 4 Schulmannschaften
Austragungsmodus

Vor Beginn der Veranstaltung werden den teilnehmenden Schulmannschaften die Buchstaben A bis C (bzw. D) zugelost.

Spielfolge
3er-Turnier:
Auf zwei Feldern:

A1–B1
A1–C1
A2–B2            
A1–B2
A2–C2
A1–C2
   C1–A2
   B2–C2
   B1–C2
   C1–B1
   C1–B2
   A2–B1

4er-Turnier:
Entweder auf 4 Feldern:

A1–B1
A1–B2       
A1–C1
A1–C2
A1–D1
A1–D2
A2–B2
A2–B1     
A2–C2
A2–C1
A2–D2
A2–D1
C1–D1
C1–D2      
B1–D1
B1–D2
B1–C1
B1–C2
C2–D2
C2–D1
B2–D2
B2–D1
B2–C2
B2–C1

oder auf 2 Feldern:

A1–B1     
A2–B2
A1–B2
A2–B1

A1–C1
A2–C2
A1–C2
A2–C1
C1–D1        
C2–D2   
C1–D2
C2–D1

B1–D1
B2–D2
B1–D2
B2–D1

A1–D1       
A2–D2
A1–D2
A2–D1

 

 

 

B1–C1
B2–C2
B1–C2
B2–C1

 

 

 

Spieldauer
Jede Teilmannschaft einer Schule spielt jeweils einen Satz (bis 25 Punkte) gegen jede Teilmannschaft der anderen Schulen.

Wertung
Jede Teilmannschaft erhält für jeden gewonnenen Satz einen Punkt. Die Punkte der beiden Teilmannschaften werden addiert. Sieger ist die Schulmannschaft mit den meisten Punkten. Bei Punktgleichheit entscheidet der direkte Vergleich (Sätze, Differenz der Ballpunkte). Liegt weiterhin Gleichstand vor, so spielen die ersten Teilmannschaften der gleichliegenden Schulen einen Kurzsatz (bis 15 Punkte).

AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen Qualifikationsturnieren teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet:

Wettkampfklasse Südbayern Nordbayern
Wettkampfklasse II – Jungen Niederbayern Mittelfranken
Wettkampfklasse III/1 – Jungen Schwaben Unterfranken
Wettkampfklasse III/2 – Jungen München Oberpfalz
Wettkampfklasse IV – Jungen          Oberbayern Oberfranken
Wettkampfklasse II – Mädchen Niederbayern Mittelfranken
Wettkampfklasse III/1 – Mädchen Schwaben Unterfranken
Wettkampfklasse III/2 – Mädchen München Oberpfalz
Wettkampfklasse IV – Mädchen Oberbayern Oberfranken

Ausrichter der Qualifikationswettkämpfe ist die Schule, die sich in dem Bezirk qualifiziert hat, der zur Austragung ansteht (s. o.). Hat die ausrichtende Schule keine wettkampfgerechten Sportstätten, sorgt die jeweilige Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Adresspool) für die Bereitstellung einer geeigneten Sportstätte.

Die ausrichtenden Schulen bemühen sich in Abstimmung mit
- der jeweiligen Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“
- den Bezirksschulobleuten für Volleyball
- den Kreis- bzw. Stadtschulobleuten für Volleyball
- den Bezirksschiedsrichterobleuten des Bayerischen Volleyball-Verbandes
um geprüfte Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, die nicht von einer beteiligten Schule sein dürfen!
Sie senden unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt „Organisationsplan“ für das jeweilige Turnier direkt an das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe (das Formblatt wird bei der Siegerehrung übergeben!). Die rasche telefonische Kontaktaufnahme mit dem Bayerischen Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!

- Organisationsplan als Word-Dokument
- Organisationsplan als pdf-Datei

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Volleyball.



Internationaler Bodenseeschulcup

 

  • Sportarten: Handball und Leichtathletik
     
  • Wettkampfklassen und Wettkampfausschreibung finden Sie auf den Folgeseiten.
     
  • Zweitägiger Finalwettkampf mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus der Schweiz (St.Gallen und Thurgau), Österreich (Vorarlberg) und Deutschland (Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz).

 

                              


Handball
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Internationalen Bodenseeschulcups für Mittelschulen statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSE: III/2 (Jungen und Mädchen)

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
maximal 11 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule (auch bei Turnieren); gespielt wird mit 1 Torwart/Torfrau, 6 Feldspielerinnen bzw. -feldspieler und maximal 4 Auswechselspielerinnen bzw. -spieler
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Handball nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Handballbundes (DHB) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Sie können gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Bayerischen Handball-Verbandes, Haus des Sports, Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, Telefon (0 89) 15 702-308, bezogen oder unter www.bhv-online.de heruntergeladen werden.

BALLUMFANG
III/2 Jungen: 54–56 cm (IHF-Größe 2)
III/2 Mädchen: 50-52 cm (IHF-Größe 1)

TURNIERSPIELE

  • Die Spielzeit beträgt in allen Wettkampfklassen 2 x 10 Minuten mit einer Halbzeitpause von 2 Minuten.
  • Turniere mit 3 beteiligten Schulmannschaften werden in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen.
  • Bei Turnieren mit 4 beteiligten Mannschaften kann in Turnierform „Jeder gegen Jeden“ gespielt werden oder 2 Spielpaarungen ausgelost werden. Wenn 2 Spielpaarungen ausgelost werden, bestreiten die Sieger beider Begegnungen das Endspiel, die Verlierer spielen um Platz 3 und 4.
  • Spielerinnen bzw. Spieler, die während eines Turniers wegen grober Unsportlichkeit oder Schiedsrichterbeleidigung des Feldes verwiesen werden, sind während dieses Turniers nicht mehr spielberechtigt.
  • Spiele mit unentschiedenem Ausgang sind möglich.
  • Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Turnierspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge:
    a)    nach Punkten,
    b)    bei Punktgleichheit nach dem Ergebnis der direkt beteiligten Mannschaften untereinander nach Punkten,
    c)    bei Punktgleichheit und Unentschieden im direkten Vergleich zählt die Tordifferenz der direkt beteiligten Mannschaften untereinander,
    d)    die höhere Plustorzahl der direkt beteiligten Mannschaften untereinander,
    e)    die Tordifferenz aller Spiele
    f)     die höhere Plustorzahl aller Spiele.
    Ist nach Anwendung dieser Regel eine Entscheidung nicht gefallen, wird der Sieger durch Siebenmeterwerfen entsprechend den Ausführungsbestimmungen für das Siebenmeterwerfen des DHB ermittelt.


SPIELE MIT VOLLER SPIELZEIT
Spiele mit voller Spielzeit können z. B. sein

  •  jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird,
  • das Endspiel bei den Wettkämpfen auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (wenn nicht in Turnierform gespielt wurde),
  • das Landesfinale in den einzelnen Wettkampfklassen.

Jungen und Mädchen – Wettkampfklasse III/2: 2 x 25 Minuten

Endspiele mit unentschiedenem Ausgang werden nach Ablauf der regulären Spielzeit nach einer Pause von 5 Minuten um 2 x 5 Minuten verlängert (die Seitenwahl bzw. der Anwurf wird erneut gelost). Ist dann noch keine Entscheidung gefallen, wird die Siegermannschaft durch ein Siebenmeterwerfen nach den Bestimmungen des DHB ermittelt.

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

QUALIFIKATION
Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene (siehe oben) sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.
Aufgrund der veränderten Schullandschaft in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind beim Finale des Bodenseeschulcups (WK III/2) folgende Schularten startberechtigt: Baden-Württemberg (HS, RS und WerkRS), Bayern (MS) und Rheinland-Pfalz (RS Plus).
Mittelschulen, die sich an der Qualifikation für den Bundeswettbewerb beteiligen wollen, steht die Wettkampfklasse III/1 offen.

AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
Die Infos dazu finden Sie hier.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.

 



Leichtathletik
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Internationalen Bodenseeschulcups für Mittelschulen statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: III/2, IV/2 (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
10 von einer Schule (mind. 8)
Lehrkräfte: 2

WERTUNG
Es sind jeweils 10 Schülerinnen bzw. Schüler startberechtigt, die jeweils einen Dreikampf (Sprint, Sprung und Wurf) absolvieren. Aus dem Kreis dieser Schülerinnen bzw. Schüler werden auch die beiden Staffeln und die vier Mittelstreckenläuferinnen bzw. -läufer ausgewählt. Die acht besten Dreikampfergebnisse und die drei schnellsten Mittelstreckenläuferinnen bzw. Mittelstreckenläufer jeder Mannschaft sowie die schnellere Staffel werden gewertet. Die Punkte der Staffel und der Mittelstreckenläuferinnen bzw. Mittelstreckenläufer werden verdoppelt. Bei Wurf, Stoß und Weitsprung (Absprung aus der Zone) sind jeweils 3 Versuche erlaubt.

QUALIFIKATION
Sofern aufgrund der Meldezahlen die jeweilige Bezirksregierung bzw. die Landeshauptstadt München keine Vorentscheide zwingend ansetzen muss, kann jede Mannschaft zum Bezirksfinale geladen werden.
Für das Landesfinale qualifizieren sich grundsätzlich die Bezirkssieger.
Für das internationale Finale des Bodenseeschulcups qualifizieren sich in jeder Wettkampfklasse (Jungen und Mädchen) jeweils die Mannschaften auf Platz 1 und 2 des Landesfinales. Aufgrund der veränderten Schullandschaft in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind beim Finale (WK III/2) folgende Schularten startberechtigt: Baden-Württemberg (HS, RS und WerkRS), Bayern (MS) und Rheinland-Pfalz (RS Plus).
Erzielen im Bezirks- oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Punktzahl, so ist die Mannschaft für die nächsthöhere Ebene qualifiziert, welche die Mehrzahl der besseren Dreikampfergebnisse und gegebenenfalls die besseren Mittelstreckenergebnisse vorweisen kann.

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Die Infos dazu finden Sie hier.

BETREUUNG
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 ("Auf alle Fragen die richtige Antwort"), insbesondere die Regelung zur Betreuung.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.



Rhein-Main-Donau-Schulcup
  • Sportarten: Gerätturnen und Schwimmen
     
  • Wettkampfklassen und Wettkampfausschreibung finden Sie auf den Folgeseiten.
     
  • Zweitägiger Finalwettkampf mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz.

 



Gerätturnen
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Rhein-Main-Donau-Schulcups statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN:
WK II (Jungen und Mädchen) und III/1 (Jungen)
WK III/2 (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler: WK II, III/1, III/2: max. 5 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule
Lehrkraft: 1

ÜBUNGSANGEBOT
In der Wettkampfklasse WK III/2 werden mehrere Schwierigkeitsstufen angeboten:

WK II
Schwierigkeitsstufen P7 P6 P5 P4

WK III/1 und III/2
Schwierigkeitsstufen P6 P5 P4

Der gewählte Schwierigkeitsgrad kann an den einzelnen Geräten des Vierkampfes unterschiedlich sein.

BETREUUNG (alle WK)
Beachten Sie bitte die Regelungen zur Betreuung.

QUALIFIKATION
Für das Finale des Rhein-Main-Donau-Schulcups qualifiziert sich in der Wettkampfklasse II (Jungen und Mädchen), III/1 (Jungen) und III/2 (Jungen und Mädchen) jeweils die Landessiegermannschaft (dies gilt auch für Mittelschulverbundsmannschaften).
Aufgrund der veränderten Schullandschaft in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind beim Finale in der WK III/2 folgende Schularten startberechtigt: Baden-Württemberg (HS, RS und WerkRS), Bayern (MS) und Rheinland-Pfalz (RS Plus).

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Turnen.



Schwimmen
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Rhein-Main-Donau-Schulcups statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN:
WK II (Jungen und Mädchen) und WK III/2 (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler: WK II: maximal 10 von einer Schule, WK III/2: maximal 9 von einer Schule
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN FÜR A- und B-PROGRAMM
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Schwimmen nach den offiziellen Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die aktuell gültigen Wettkampfbestimmungen können auf den Internetseiten des Deutschen Schwimmverbandes (www.dsv.de) nachgelesen werden.

WERTUNG
Die Informationen zur Wertung finden Sie hier.

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

QUALIFIKATION
Sofern aufgrund der Meldezahlen die jeweilige Bezirksregierung bzw. die Landeshauptstadt München keine Vorentscheide zwingend ansetzen muss, kann jede Mannschaft zum Bezirksfinale geladen werden. Für das Landesfinale qualifizieren sich grundsätzlich die Bezirkssieger. Mittelschulen, die sich an der Qualifikation für den Bundeswettbewerb beteiligen wollen, steht die Wettkampfklasse III/1 offen.
Erzielen im Bezirks- oder Landesfinale eine oder mehrere Mannschaften die gleiche Gesamtzeit, so ist die Mannschaft für die nächsthöhere Ebene qualifiziert, die die bessere Zeit in der 8 x 50-m-Freistilstaffel erzielt hat. Besteht auch hier Gleichstand, entscheidet das Los.
Für das Finale des Rhein-Main-Donau-Schulcups qualifiziert sich in der Wettkampfklasse II (Jungen und Mädchen) und III/2 (Jungen und Mädchen) die Landessiegermannschaft (dies gilt auch für Mittelschulverbundsmannschaften).
Hinweise zum Finale des Rhein-Main-Donau-Schulcups:
In der WK III/2 (Jungen und Mädchen) werden beim Finale des Rhein-Main-Donau-Schulcups 6 x 50 m Staffeln geschwommen (abweichend vom Landesfinale 8 x 50 m).
Aufgrund der veränderten Schullandschaft in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind beim Finale in der WK III/2 folgende Schularten startberechtigt: Baden-Württemberg (HS, RS und WerkRS), Bayern (MS) und Rheinland-Pfalz (RS Plus).

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.



Sonstige Mannschaftswettbewerbe in Bayern


Wettkämpfe bis zum Landesfinale in folgenden Sportarten:
 



Eisschnelllauf/Short-Track
Meldetermin: 15. Oktober 2022. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“.
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: III und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE:
Schülerinnen und Schüler:
maximal 5 von einer Schule (WK III)
maximal 5 von einer Schule (WK IV)
Lehrkraft: 1 (Bei mehr als 2 Mannschaften aus einer Schule: 2)

WERTUNG
WK III und IV: Das Mannschaftsergebnis wird durch die Addition der 4 schnellsten Gesamtzeiten (jeweils Summe aus Lauf A und B bzw. Mittelwert Lauf B bei 400 m-Rundbahnen) ermittelt.

AUSRÜSTUNG
Auf allen Wettkampfebenen sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nur startberechtigt, wenn sie Helm und Handschuhe tragen.
Auf Eissportanlagen mit Bandenschutz starten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit beliebigen Schlittschuhen.
Auf Eissportanlagen ohne Bandenschutz dürfen keine Eisschnelllauf- / Short-Track-Kufen eingesetzt werden.
Auf dem Eishockeyfeld dürfen nur Schlittschuhe eingesetzt werden, deren Kufen fest montiert sind. Entsprechend den Short -Track-Regeln sind hier Klappschlittschuhe nicht zugelassen, auch wenn ein Bandenschutz vorhanden ist.

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
WK III und IV: Der Wettkampf kann auf einer Eisschnelllaufbahn oder in einem Eishockeyfeld/ Short-Track-Feld (Maße siehe pdf-Datei) durchgeführt werden.

Der Wettkampf besteht aus zwei Läufen, sofern ein Eishockeyfeld/Short-Track-Feld zur Verfügung steht:

  • Lauf A: Geschicklichkeitslauf
    Beschreibung:
    -    Der Start erfolgt in Richtung Kreis 1
    -    Der Kreis wird vorwärts 1 ½ -mal links umlaufen
    -    Kreis 2 wird 1-mal rechts umlaufen
    -    Der Slalom wird entsprechend der Zeichnung durchlaufen
    -    Kreis 3 wird ¾ links umlaufen
    -    Beim Verlassen der Drittellinie muss der/die Läufer/in sich bereits zum Rückwärtsfahren gedreht haben
    -    Der Abschnitt bis zur zweiten Drittellinie wird rückwärtsgelaufen
    -    Das Mal wird umfahren und vorwärts bis zur Ziellinie gespurtet
    -    siehe auch Skizze Parcours (pdf-Datei)
    Geräte (Änderungen vorbehalten):
    -    6 Slalomstangen aus Kunststoff mit stabilen Bodenplatten
    -    9 große Markierungshütchen
    -    30 Bahnmarkierungen (½ Tennisbälle)
    -    30 m Band für die Absperrung der Aufwärmzone
     
  • Lauf B: Lauf über 200 m
    Eishockeyfeld/Short-Track-Feld: Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer absolviert einen Lauf über zwei Runden (zwei Runden = 222,24 m). Es starten jeweils zwei Läuferinnen bzw. Läufer, die sich auf der Mittellinie gegenüberstehen (Startlinie = Ziellinie).

Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer absolviert beide Läufe. Die Zeiten beider Läufe werden addiert.

Der Wettkampf besteht aus drei Läufen, sofern eine Eisschnelllaufbahn/400 m-Rundbahn wie z.B. beim Landesfinale zur Verfügung steht.

  • Lauf A: Geschicklichkeitslauf
    Beschreibung:   
    - Der Start erfolgt in Richtung Kreis 1
    - Der Kreis wird vorwärts 1 ½ -mal links umlaufen
    - Kreis 2 wird 1-mal rechts umlaufen
    - Der Slalom wird entsprechend der Zeichnung durchlaufen
    - Kreis 3 wird ¾ links umlaufen
    - Beim Verlassen der Drittellinie muss der/die Läufer/in sich bereits zum Rückwärtsfahren gedreht haben
    - Der Abschnitt bis zur zweiten Drittellinie wird rückwärtsgelaufen
    - Das Mal wird umfahren und vorwärts bis zur Ziellinie gespurtet
    - siehe auch Skizze Parcours (pdf-Datei)
    Geräte (Änderungen vorbehalten):
    - 6 Slalomstangen aus Kunststoff mit stabilen Bodenplatten
    - 9 große Markierungshütchen
    - 30 Bahnmarkierungen (½ Tennisbälle)
    - 30 m Band für die Absperrung der Aufwärmzone
     
  • Lauf B: 2x Lauf über 200 m
    Eisschnelllaufbahn: Es starten jeweils 2 Läuferinnen bzw. Läufer. Beim zweiten Lauf B müssen die gleichen Läuferinnen bzw. Läufer gegeneinander antreten wie beim ersten Lauf B. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Innen- und Außenbahn getauscht werden müssen.
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer absolviert Lauf A und Lauf B. Die Zeiten von Lauf A und der Mittelwert von Lauf B (2x 200 m) werden addiert.


QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich die jeweiligen Kreissieger jeder Wettkampfklasse. Sind beim Kreisfinale in einer Wettkampfklasse mehr als sechs Mannschaften gestartet oder ist der Abstand des Zweitplatzierten eines leistungsstarken Kreises sehr gering, kann zum Bezirksfinale in der betreffenden Wettkampfklasse eine weitere Mannschaft zugelassen werden. Die Entscheidung hierüber fällt der zuständige Bezirksausschuss.
Dabei darf beim Bezirksfinale die Anzahl der Mannschaften pro Wettkampfklasse die Anzahl der Kreise im Bezirk nicht überschreiten. Erzielen im Bezirksfinale zwei oder mehrere Mannschaften das gleiche Mannschaftsergebnis, so entscheidet die Addition der 3 schnellsten Gesamtzeiten über die Platzierung.
Für das Landesfinale qualifizieren sich in den zwei Wettkampfklassen aus dem Regierungsbezirk Oberbayern die Mannschaften auf Platz 1 und Platz 2 des Bezirksfinales.

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

 



Mountainbiken
Weiterführung der Pilotphase im Schuljahr 2022/23. Nach einer Evaluation könnten ggf. Anpassungen bzw. Änderungen der Ausschreibung für das Schuljahr 2023/2024 erfolgen. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022.


WETTKAMPFKLASSEN:
II, III und IV (Jungen und Mixed)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE:
Schülerinnen und Schüler: Eine Mannschaft besteht aus max. 5 Schüler/innen
(in einer Jungenmannschaft darf max. 1 Mädchen starten; in einer Mixed-Mannschaft müssen mind. 2 Mädchen starten)
Lehrkraft: 1 (Bei mehr als 2 Mannschaften aus einer Schule: 2)

WETTKAMPFMODUS
Die Wettbewerbe werden als Kombination aus Geschicklichkeitswettbewerb (Radtrial) und Zeitwettbewerb (Rundstreckenrennen) durchgeführt.

Radtrial:
Geschicklichkeitswettbewerb, bei dem „kontrollierte Zonen“ (Sektionen) entlang einer beschriebenen Rundstrecke mit einem Minimum an Fehlerpunkten (z. B. Abstützen mit dem Fuß oder der Hand) zu durchfahren sind. Jede fehlerhafte Sektion führt einmal zu einer Zeitstrafe von 8 Sekunden beim Rundstreckenrennen für die jeweilige Fahrerin bzw. den jeweiligen Fahrer.
Im Radtrial müssen insgesamt 5 verschiedene Übungen bewältigt werden. 4 der 5 Übungen werden aus einem bekannten Aufgabenpool entnommen, die fünfte Übung wird erst am Wettkampftag gezeigt. 
Der Aufgabenpool kann auf Mebis wie folgt eingesehen werden: Mebis-Lernplattform: Kurs-ID: 1144907; Einschreibeschlüssel: #sbbet

Rundstreckenrennen:
Zeitwettbewerb über eine einmal oder mehrmals zu durchfahrende Rundstrecke. Ungefähre Renndauer:
WK II: ca. 25 Minuten
WK III: ca. 20 Minuten
WK IV: ca. 15 Minuten
(Die Streckenlänge wird entsprechend dem Streckenprofil und der Streckenbeschaffenheit festgelegt)

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Den Sicherheitsaspekten wird bei der Planung und Durchführung der Wettbewerbe besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Orientierung dazu können die Veröffentlichungen zur Sicherheit im Schulsport (KMBek „Sicherheit im Sportunterricht“ vom 8. 4. 2003 in KWMBl Nr. 8/2003) und die Wettkampfbestimmungen des Bundes Deutscher Radfahrer für den Mountainbikesport sein. Informationen über Sicherheitsaspekte zu Streckenwahl, Material und Schutzkleidung können beim Schulsportbeauftragten des Bayerischen Radsport-Verbandes angefordert werden (siehe Personenpool im internen Bereich unter www.laspo-meldungen.de).
Mittelschulverbünde sind startberechtigt.

WERTUNG
Fehlerpunkte beim Radtrial werden in Strafzeiten umgerechnet (8 Sekunden pro Fehler), die zur Rennzeit des jeweiligen Schülers/der jeweiligen Schülerin im Rundstreckenrennen addiert werden. Die Leistungen der drei besten Starter/innen gehen in die Mannschaftswertung ein (Addition der jeweils erzielten Einzelzeiten). Beim Mixed-Wettbewerb müssen mindestens zwei von Mädchen erbrachte Zeiten bei der Gesamtwertung berücksichtigt werden.
Am Wettkampftag hat jede Schülerin und jeder Schüler nur ein Startrecht.
 
QUALIFIKATION
Für das Landesfinale qualifizieren sich pro Wettkampfklasse jeweils die Bezirkssieger. Zusätzlich können die zweitplatzierten Mannschaften des in der jeweiligen Wettkampfklasse meldestärksten Bezirks nachnominiert werden. Die Entscheidung über die Nachnominierung der zweitplatzierten Mannschaften des jeweils meldestärksten Bezirks trifft ausschließlich die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule nach Abschluss aller Bezirksfinalwettbewerbe.
Erzielen im Bezirks- bzw. Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Zeit, so entscheiden die Gesamtstrafpunkte der Mannschaften des Trialwettbewerbs über die Platzierung.

TERMINE DER BEZIRKSFINALE
Mittelfranken: 09.05.2023 in Herrieden
Oberbayern + München: 25.05.2023 in Dießen
Oberfranken: 12.05.2023 in Baunach
Unterfranken: 19.05.2023 in Waldaschaff
Oberpfalz + Niederbayern: 17.05.2023 in Sulzbach-Rosenberg
Schwaben: 11.05.2023 in Lindenberg
 
BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Bei der namentlichen Meldung wird die Reihenfolge der Starter durch die Eingabe der betreuenden Lehrkraft vorab festgelegt.



Rhythmische Sportgymnastik
Meldetermin: 15. Oktober 2022. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
WK II: 4 Schülerinnen und/oder Schüler von einer Schule + 1 Ersatzschülerin bzw. Ersatzschüler
WK III–IV: maximal 5 Schülerinnen und/oder Schüler von einer Schule pro Mannschaft (keine zusätzliche Ersatzschülerin bzw. Ersatzschüler)
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFKLASSEN UND HANDGERÄTE: (Jungen und/oder Mädchen)

Wettkampfklasse II 2006 bis 2009: Gruppenübung mit dem Ball
(Die ausführliche Ausschreibung für die Gruppenübung finden Sie hier)

Wettkampfklasse III 2008 bis 2011: Dreikampf mit Ball, Reifen, Band

Wettkampfklasse IV 2010 und jünger: Zweikampf mit Band, Ball

WK II    
Schwierigkeitsstufen                 P 6     P 5
Höchstwertung  18,8  16,6
WK III    
Schwierigkeitsstufen  P 5  P 4
Höchstwertung  15  14
WK IV    
Schwierigkeitsstufen  P 4  P 3
Höchstwertung  14  13

Der gewählte Schwierigkeitsgrad an den einzelnen Handgeräten kann für jede Schülerin und jeden Schüler unterschiedlich sein. 

Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

ÜBUNGSANGEBOT FÜR WK II
Allgemeines
>> Der Wettkampf wird als Gruppenübung zu viert geturnt. Das fünfte Mädchen ist Ersatzgymnastin. Die Ersatzgymnastin darf im zweiten Durchgang für eine andere Gymnastin der Gruppe eingesetzt werden.
>> Jede Gruppe turnt zwei Durchgänge. Die Summe der Bewertungen liefert das Gesamtergebnis.
>> Die Mannschaft wählt als Grundlage für ihre Übung die Pflichtübung P5 oder P6 (Die ausgewählte Übung wird in jedem der beiden Durchgänge zweimal geturnt).
>> Die Basis der Gruppenübung ist die zweimal aneinander gehängte Pflichtübung auf eine selbst gewählte Musik. Bei der Wiederholung ist eine Änderung der Choreographie nicht zwingend, aber gewünscht.
>> Die Übung darf eine Zeit von 3:00 Minuten nicht überschreiten.
>> Beachten Sie die ausführliche Ausschreibung

ÜBUNGSANGEBOT FÜR WK III–IV
Das Übungsangebot entspricht den Lerninhalten der gültigen Lehrpläne für das Fach Sport in Bayern.
Wertung:
Die Summe der 4 höchsten Wertungen je Handgerät zählt für das Mannschaftsergebnis. Gewertet wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den Wertungsrichtlinien des Deutschen Turner-Bundes. Wertungen werden erst nach der Siegerehrung bekannt gegeben. Die Wertung erfolgt nach dem alten Wertungssystem (ohne A- und B-Note).
Wettkampfbestimmungen:
Die Wettkämpfe werden – soweit in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach der Wettkampfordnung des Deutschen Turner-Bundes (DTB) ausgetragen.
Musik:
Alternativ zu den Pflichtmusiken kann jede Übung mit einer selbst gewählten Kürmusik geturnt werden (Dauer  +/- 5 Sekunden). Bei Zeitüber-/-unterschreitung erfolgt Punktabzug: 0,05 pro Sekunde. Zu den Wettbewerben wird die Musik nur noch digital angenommen (siehe Einladungsschreiben).

Raumweg:
Raumwege dürfen nur in der WK II geändert werden unter der Bedingung, dass die Drehungen nicht reduziert, sondern nur erhöht werden dürfen, d.h. z.B. statt einer 1/1-Drehung eine 1 1/4-Drehung. Es gibt keine Begrenzungsfläche (innerhalb eines Hallendrittels).

Gerätenormen:
In den Wettkampfklassen III und IV kann die Bandlänge auch 5 m (statt 6 m) betragen, die Bälle können auch 300 g (statt 400 g) Gewicht und 15–18 cm (statt 18–20 cm) Durchmesser haben. Bei Nicht-Einhaltung der Gerätenormen erfolgt ein Punktabzug in Höhe von 1 Punkt.  

HINWEIS
Seit dem Schuljahr 2019/20 wurden die Übungen in allen Wettkampfklassen auf die des Verbandes umgestellt. Die Wertung (WK III und IV) erfolgt nach dem alten Wertungssystem (ohne A- und B-Note).

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

QUALIFIKATION
Für die Bezirksfinale qualifizieren sich die gemeldeten Mannschaften. Sollte ein so hohes Meldeergebnis erzielt werden, dass eine Bezirksveranstaltung nicht mehr durchführbar ist, müssen regionale Vorentscheide ausgerichtet werden.
Für das Landesfinale qualifizieren sich die Bezirkssieger.
Erzielen im Bezirks- oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Gesamtpunktzahl, so gelten für die Platzierung und gegebenenfalls für die Qualifikation für die nächst höhere Ebene folgende Bestimmungen: Es entscheidet die Addition der 2 besten Handgeräte. Bei nochmaliger Gleichheit entscheidet das Mannschaftsergebnis des besten Handgerätes. In der WK IV entscheidet direkt das Mannschaftsergebnis des besseren Handgerätes.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Rhythmische Sportgymnastik.



Ringen
Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II und III (Jungen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE:
Schüler:
pro Mannschaft maximal 5 Schüler von einer Schule + 3 Ersatzleute
Es müssen mindestens 3 Gewichtsklassen besetzt sein. In allen Gewichtsklassen kann zusätzlich ein Ersatzmann gestellt und abgewogen werden, jedoch nicht mehr als insgesamt 3. Jeder Schüler kann höchstens eine Gewichtsklasse höher eingesetzt werden.
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Ringen nach den offiziellen Wettkampfbestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des Deutschen Ringer-Bundes für den Bereich Jugend C in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.

GEWICHTS- UND ALTERSKLASSEN
Aufgrund des erhöhten Längenwachstums und der damit verbundenen Gewichtszunahme wurden die Alters- und Gewichtsklassen wie folgt angepasst:

Wettkampfklasse II
(Jahrgänge 2005 - 2009)

– bis 55 kg
– bis 60 kg
– bis 66 kg
– bis 73 kg
– 73 + (max. 90 kg)
Wettkampfklasse III
(Jahrgänge 2008 - 2012)

– bis 43 kg
– bis 48kg
– bis 54 kg
– bis 60 kg
– 60 + (max. 80 kg)

STILART: Freistil

KAMPFZEIT:
Wettkampfklasse II: 3 Minuten ohne Pause
Wettkampfklasse III: 2 Minuten ohne Pause

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.



Rodeln
Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort". Meldetermin: 15. Oktober 2022.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler: maximal 4 von einer Schule
Lehrkraft: 1 (Bei mehr als 2 Mannschaften aus einer Schule: 2)

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Rodeln nach der offiziellen Rennrodel-Ordnung des Bob- und Schlitten-Verbandes für Deutschland (BSD) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Rennrodel-Ordnung ist online unter www.bsd-portal.de einsehbar.
Das Rodeln ist nicht an Kunst- bzw. Kunsteisbahnen gebunden, sondern kann auch auf Holzziehwegen, Wanderwegen, Wiesen usw. durchgeführt werden. Einige Kurven (auf Pisten durch Pflichttore abgesteckt) sollen vorhanden sein. Einteilige Anzüge sind nicht erlaubt.

AUSRÜSTUNG
>> Stadt- bzw. Kreisfinale und Bezirksfinale
In der Einladung, welche die gemeldeten Schulen erhalten, ist festgelegt, mit welchen Schlitten gestartet werden darf (z.B. „für alle werden Davoser/Jugendrennrodel zur Verfügung gestellt“ oder „es kann auf selbst mitgebrachten Schlitten gestartet werden“).

WERTUNG
Das Mannschaftsergebnis wird auf allen Wettkampfebenen durch die Addition der Summe der Zeiten der 3 besten Schülerinnen bzw. Schüler jeden Wertungslaufs ermittelt. Ist auf einer Wettkampfebene ein Training am Tag des Wettkampfes nicht möglich, so wird von den beiden Durchgängen nur der schnellere herangezogen. Diese Regelung trifft nicht zu bei Wettkämpfen, die an 2 Tagen ausgetragen werden.

Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden. In allen Wettkampfklassen werden auf allen Wettkampfebenen zwei Durchgänge gefahren.

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

QUALIFIKATION
Eine Durchführung der Wettbewerbe ist voraussichtlich nur bis zum Bezirksfinale möglich, sofern Wettkämpfe im Rodeln auf Natureisbahnen im jeweiligen Regierungsbezirk durchgeführt werden können (weitere Details werden zeitnah im Herbst 2022 bekanntgegeben).
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich in den 3 Wettkampfklassen die jeweils erst- und zweitplazierten Mannschaften der durchgeführten Stadt- bzw. Kreisfinalwettkämpfe.
Erzielen im Bezirksfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Gesamtzeit, so entscheidet die Addition der Zeiten der 2 schnellsten Schülerinnen bzw. Schüler jeden Wertungslaufs über die Platzierung.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.



Sportklettern
Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN
Wettkampfklasse II: 2006 – 2009
Wettkampfklasse III: 2009 und jünger
Voraussetzung für alle Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der Grundlagen der Kletter- und Sicherungstechniken des Sportkletterns!

Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Eine Mannschaft besteht aus 4 Schülerinnen und/oder Schülern + 2 Ersatzleuten (auch gemischt).

WERTUNG
In die Wertung gehen die 4 besten Wertungen einer Schulmannschaft der Einzeldisziplinen (Lead, Speed und Bouldern) als Mannschaftsmehrkampf ein. Gewonnen hat diejenige Mannschaft mit der besten Gesamtwertung.

WETTKAMPFROUTEN

Kletterkönnen  Bezirksentscheid Landesfinale
WK II          im 6. Grad im 7. Grad
WK III im 5. Grad im 6. Grad


DISZIPLINEN UND MODUS

Anzahl der Disziplinen (mindestens zwei) und Wechsel (gesamte Mannschaft oder Aufteilung) sind von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Die Gewichtung der Disziplinen für die Gesamtwertung ist folgendermaßen: Lead 2/5, Speed 1/5, Bouldern 2/5. Die Zahl der Kletternden wird in der aktuellen Einladung durch die Wettkampfleitung festgelegt, jedoch mind. vier Kletternde pro Schulmannschaft in jeder Disziplin.
LEAD
- Wahlmöglichkeit Toprope/Vorstieg für jede Teilnehmerin bzw. jeden Teilnehmer (im Landesfinale nur Vorstieg!)
- unterschiedliche Wertung von Toprope und Vorstieg
- Anzahl der Routen von den örtlichen Gegebenheiten abhängig, jedoch mind. zwei Routen pro Wettkampfklasse
SPEED
- Linie mit vielen Griffen und leichtem Schwierigkeitsgrad
- Zeitnahme in Sekunden
- Startposition: zwei Hände und ein Fuß an der Wand
- Start auf Kommando aus vorgegebener Position
- Wertung: Tagesbestzeit = max. Punktzahl, Punktabzug in Sekundenschritten oder Punktvergabe über die Rangfolge
- Sicherung: 2-Sicherer-Methode mit Halbautomat (Grigri, Clickup, Smart, Ergo Belay)
BOULDERN
- beliebige Versuche in festgelegtem Zeitraum
- Griffwertung

QUALIFIKATION
Für das Landesfinale qualifizieren sich die Bezirkssieger. Aus dem Regierungsbezirk Oberbayern qualifizieren sich in jeder Wettkampfklasse 2 Mannschaften für das Landesfinale.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

BETREUUNG

Die betreuende Lehrkraft muss über eine fachliche Qualifikation in der Sportart Sportklettern verfügen. Diese ist im Vorfeld auf dem Meldebogen zu bestätigen. Die Qualifikation muss eine der folgenden sein:
  • Qualifikation im Rahmen des Studiums des Faches Sport (laufbahngemäß ausgebildete Sportlehrkräfte)
  • Weiterbildung Sportklettern im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht (laufbahngemäß ausgebildete Sportlehrkräfte)
  • gültige Verbandsqualifikation: Trainer-C-Breitensport „Sportklettern“ oder höherwertig; „Kletterbetreuer“ des DAV bzw. Nachweis „Ausbildung künstlicher Kletteranlagen“ der Naturfreunde Deutschlands; Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer
  • Bitte die verlängerte Übergangsfrist und die Neuerungen ab dem Schuljahr 2022/23 beachten! (Merkblatt als pdf-Datei)
Beachten Sie bitte auch die Regelung zur Betreuung.


Tanz
Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022. Nachmeldungen: siehe unten.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!


Größe der Tanzgruppe:
mindestens 10 Schülerinnen und Schüler, höchstens 30 Schülerinnen und Schüler (Jungen und/oder Mädchen) einer Schule.
Startrecht:
Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann nur in einer Altersklasse und in einem Tanzbereich starten (vergleiche Wechselbestimmungen).
Lehrkraft: 1 pro Gruppe

Der Gruppenwettbewerb Tanz wird in 3 Altersklassen durchgeführt und umfasst folgende Tanzbereiche:
>> Tanzbereich Gesellschaftstanz
>> Tanzbereich Künstlerischer Tanz
>> Tanzbereich Folkloretanz/Ethnischer Tanz

Altersklasse 1 und Altersklasse 2
Startmöglichkeiten in
– Gesellschaftstanz (bis Landesfinale)
– Künstlerischer Tanz (bis Landesfinale)
– Folkloretanz/Ethnischer Tanz (bis Bezirksfinale)

Altersklasse 3
Keine Festlegung auf bestimmte Tanzbereiche. Dieser Wettbewerb ist als Einstiegswettbewerb in den Tanz gedacht und erfordert daher keine besonderen tänzerischen Schwierigkeiten.

WETTBEWERBSBESTIMMUNGEN
Tanzfläche: maximal 15 x 15 m
Musik:
Sofern Musik benötigt wird, besteht freie Musikauswahl.
Jede Gruppe liefert vor Wettkampfbeginn ihre Wettbewerbsmusik als MP3-Datei ab. Nähere Hinweise dazu im aktuellen Organisationsplan zum Bezirks- bzw. Landesfinale Tanz.  
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Live-Musik nur dann erlaubt ist, wenn die Begleitung durch einen Solisten erfolgt und damit keinerlei technischer Aufwand (z.B. Installierung elektronischer Geräte) und keine zeitlichen Verzögerungen im organisatorischen Ablauf des Wettbewerbs verbunden sind.
Dauer: 2 bis 4 Minuten
Die Wertung beginnt mit der 1. Aktion (Schallereignis bzw. Bewegungsaktion) und endet mit der letzten Aktion.
Bei Überschreiten der Zeit erfolgt Punktabzug.
Requisiten:
Requisiten (z. B. Regenschirme, Hüte etc.) sind nur zulässig, wenn sie in der eigentlichen Tanzdarbietung Verwendung finden. Bühnenbilder und Kulissen sind nicht zugelassen.

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich die gemeldeten Gruppen.
Sollte ein so hohes Meldeergebnis erzielt werden, dass eine Bezirksveranstaltung organisatorisch nicht mehr durchführbar ist, müssen regionale Vorentscheide ausgerichtet werden.

Bezirksfinale
Sollten im Tanzbereich Folkloretanz/Ethnischer Tanz in den Altersklassen (AK) 1 und 2 nicht mindestens 4 Mannschaften je AK an den Start gehen, wird das Finale in einem gemeinsamen Wettbewerb durchgeführt.

Landesfinale
Zum Landesfinale qualifizieren sich in den Altersklassen 1 und 2 die Bezirkssieger der Tanzbereiche Gesellschaftstanz und Künstlerischer Tanz.

Meldung
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

Hinweis zu den Wertungsrichtlinien Tanz
Für die o.g. 3 Tanzbereiche liegen Wertungsrichtlinien vor, die Sie hier als PDF-Datei herunterladen können:

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Gymnastik und Tanz.


Bundeswettbewerb Jugend trainiert für Paralympics
Der Bundeswettbewerb Jugend trainiert für Paralympics ist ein Schulmannschaftswettbewerb, an dem sich alle 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland beteiligen können.

Im Schuljahr 2022/23 finden Bundesfinalveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten
  • Körperliche und motorische Entwicklung (Körperbehinderte),
  • Sehen (Blinde und Sehbehinderte) und
  • Geistige Entwicklung (Geistigbehinderte)
statt.

Teilnahmeberechtigt sind Mannschaften aus Förderschulen mit diesen Förderschwerpunkten und Mannschaften, die sich aus mehreren Schulen bilden, wenn sie nach den jeweiligen Landesvorgaben z. B. als Integrationsschulen oder im Rahmen des Inklusionsgedankens arbeiten und die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen.

In folgenden Sportarten können sich bayerische Schulen bzw. Förderzentren für Bundesfinalwettbewerbe qualifizieren (jeweils Jahrgänge 2005 und jünger):

Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung"
  • Leichtathletik
  • Schwimmen
  • Rollstuhlbasketball
  • Tischtennis
Die bayerischen Teilnehmer werden im Rahmen des Landesschulsportfestes für Körperbehinderte bzw. beim Landesfinale ermittelt.

Förderschwerpunkt „Sehen"
  • Skilanglauf
  • Goalball
Sofern sich mehr als eine Schule bzw. ein Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ anmeldet, wird der bayerische Teilnehmer am Bundesfinale im Rahmen des Landesfinales in den Sportarten Skilanglauf und Goalball ermittelt.

Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung"
  • Fußball
  • Skilanglauf
Die bayerischen Teilnehmer am jeweiligen Bundesfinalwettbewerb werden im Rahmen des Landesfinales Fußball  bzw. Skilanglauf ermittelt. Im Fußball nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München am südbayerischen Qualifikationsturnier teil. Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten das nordbayerische Qualifikationsturnier. Die Siegermannschaften der Bezirksfinals legen nach Zustimmung der Landesstelle für den Schulsport den Ausrichtungsort für die Qualifikationsturniere fest.

MELDUNG:
Die Meldung dieser Sportarten, die bis zum Bundesfinale führen, erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JtfP) Landesfinale/Bundesfinale.

Partner des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics:


Goalball (Förderschwerpunkt Sehen)

Terminsetzungen unter Vorbehalt!



GOALBALLTURNIER
Gespielt wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den offiziellen Regeln der International Blind Sports Federation (IBSA-Regeln) 2018-2024 (zur pdf-Datei in englischer Sprache). Hinweise zum Regelwerk und Informationen zur Sportart sind auch unter www.goalball.de veröffentlicht.
Das Goalballturnier soll in Anlehnung an die Bundesausschreibung Goalball im Rahmen von Jugend trainiert für Paralympics durchgeführt werden (Jahrgänge 2005 und jünger). Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten kann von den dort genannten Regeln und Wettkampfbestimmungen abgewichen werden.
Es sind sowohl Mixed-Teams, als auch reine Mädchen- oder Jungenmannschaften zugelassen. Eine Mannschaft besteht aus 5 Spielerinnen und Spieler.
Es gibt keine zahlenmäßige Vorgabe der Zusammensetzung.
Sollte es nach Ablauf der regulären Spielzeit Unentschieden stehen, erfolgt eine Verlängerung von je 2 x 2 Minuten, wobei das erste Tor der Verlängerung die Partie entscheidet (Golden Goal). Sollte in der Verlängerung kein Tor fallen, wird der Sieger per Penaltywerfen ermittelt.
Abweichend von den offiziellen IBSA-Regularien wird bei Punktegleichheit von zwei oder mehr Mannschaften nach den unten stehenden Kriterien entschieden:
a) Tordifferenz
b) Anzahl der geworfenen Tore
c) Penaltywerfen

Das Landesfinale Goalball findet am 12./13. Juli 2023 in Unterschleißheim statt.

TEILNAHMEMÖGLICHKEIT
Von der Meldeanzahl hängt es ab, ob vor dem Landesfinale Goalball bzw. den Sport- und Spielfesten auf Bezirksebene noch schulinterne Ausscheidungswettbewerbe durchgeführt werden müssen.

STARTBESCHRÄNKUNG
Beschränkungen, die einer Schülerin bzw. einem Schüler durch einen Arzt auferlegt wurden, gelten für sämtliche Veranstaltungen im Rahmen der Wettkämpfe für behinderte Schülerinnen und Schüler.

QUALIFIKATION FÜR JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS:
Aufgrund des frühen Termins des Bundesfinales gilt die Qualifikation für das jeweils folgende Jahr (also der Sieger 2023 darf 2024 starten usw.). Der älteste Jahrgang ist beim Bundesfinale im darauffolgenden Jahr nicht startberechtigt.

MELDETERMIN
15. Oktober 2022

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Nähere Hinweise finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.



Fußball (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSE
Schuljahr 2022/23:  Jahrgang 2005 und jünger (gemischt - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler)
                                  
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Fußball für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ nach den offiziellen FIFA-Regeln in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.

Gespielt wird auf einem Rasen- oder Kunstrasenfeld mit den Abmessungen 50-70 m x 35-50 m.

Torgröße etwa 2 x 5 m
Ballgröße 5

Mannschaftsstärke:
Das Spiel wird zwischen zwei Mannschaften mit je 7 Schülerinnen bzw. Schülern ausgetragen, von denen einer die Torfrau bzw. einer der Torwart ist. Eine Mindestanzahl von fünf Schülerinnen bzw. Schülern sollte zu jeder Zeit auf dem Feld sein. Die Spielerliste darf nicht mehr als 11 Schülerinnen bzw. Schüler beinhalten.

Spieldauer: 2 x 15 Minuten.

Auswechslungen können in Spielunterbrechungen beliebig oft vorgenommen werden (mit Rückwechsel der Schülerinnen bzw. Schüler), sofern die Schiedsrichterin bzw. der Schiedsrichter informiert ist. Die Auswechselspielerin bzw. der Auswechselspieler darf das Spielfeld erst betreten, wenn sein/e Wechselpartner/in dasselbe verlassen hat.

Ist der Ball außerhalb der Seitenlinie, kann er entweder mit dem Fuß eingestoßen oder eingeworfen werden.

QUALIFIKATION
Die Sieger der Bezirksausscheidungen, die in der Regel im Rahmen der Sport- und Spielfeste für Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ermittelt werden, nehmen am nord- bzw. südbayerischen Qualifikationsturnier teil. Die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München bestreiten das südbayerische Qualifikationsturnier, die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten das nordbayerische Qualifikationsturnier. Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.  

HINWEISE
Spielberechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung", die die Altersvoraussetzungen erfüllen, unabhängig von der Art oder des Grades der Behinderung. Die geistige Behinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein (vgl. offizielle SO-Sportregeln, Art. 1).
Menschen mit psychischer Behinderung können an dem Wettbewerb nicht teilnehmen.

Diese Hinweise gelten verbindlich für das Landesfinale, das im Sinne der Inklusion gemeinsam mit dem Landesfinale Fußball im Rahmen des Bundeswettbewerbs Jugend trainiert für Olympia durchgeführt wird. In den darunter liegenden Qualifikationsebenen kann davon entsprechend den organisatorischen Bedingungen vor Ort abgewichen werden.

BETREUUNG
Es wird empfohlen, ab 10 Schülerinnen und Schülern eine Betreuerin bzw. einen Betreuer und eine weitere Helferin bzw. einen weiteren Helfer einzusetzen.

MELDUNG
Die Fußballmeldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Nähere Hinweise finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.


Skilanglauf (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
Terminsetzungen unter Vorbehalt!


WETTKAMPFKLASSEN
Schuljahr 2022/23:  Jahrgang 2005 und jünger (gemischte Teams, keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler)

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Skiverbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die DWO steht als Download im Internet unter:
www.deutscherskiverband.de/leistungssport_langlauf_regelwerk_de,381.html
  1. Eine Mannschaft besteht aus mindestens 4, aber nicht mehr als 6 Schülerinnen bzw. Schülern, die einer Schule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung" angehören müssen und jeweils in einem Einzel- und einem Staffelwettbewerb starten.
  2. Gelaufen wird in der Klassischen Technik. Ausnahme bildet die Schlussläuferin bzw. der Schlussläufer in der Staffel. Diese bzw. dieser läuft in der Freien Technik. Die Streckenlänge beträgt mindestens 1 und höchstens 2 km. Eine Staffel besteht aus drei Schülerinnen bzw. Schülern. Jede Mannschaft kann zwei Staffeln stellen, wobei nur die schnellste Staffel in die Wertung eingeht.
  3. Die Startgruppen werden nach den Ergebnissen der Klassifizierung eingeteilt.
  4. Schülerinnen bzw. Schüler mit geistiger Behinderung starten alleine und werden von ihren Begleitlehrerinnen/Begleitlehrern vor bzw. nach dem Wettkampf betreut (Betreuungsschlüssel 1:3).
  5. Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen und Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet sein.
  6. Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.
  7. Es müssen alle Elemente des Technikparcours durchlaufen werden. An jeder Station entscheidet eine Kampfrichterin bzw. ein Kampfrichter über die korrekte Absolvierung der Station. Bei nicht korrekter Ausführung weist die Kampfrichterin bzw. der Kampfrichter die Wiederholung dieser Station an. Wird diese Anweisung ignoriert, behält sich das Schiedsgericht die Möglichkeit einer Disqualifikation vor. Die einzelnen Elemente des Technikparcours werden vor Ort und mit Berücksichtigung der
    dortigen Gegebenheiten festgelegt. Einige Elemente werden hier exemplarisch beschrieben:
    • Richtungsänderung: Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen einen Slalomparcours.
    • Achterlaufen: Die Schülerinnen und Schüler laufen eine „Acht“ um 2 aufgestellte Markierungen.
    • Schlupftore: Die Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen unterschiedlich hohe Tore.
    • Laufen ohne Stöcke: Die Schülerinnen und Schüler legen ihre Stöcke ab und laufen eine kleine Runde
    (Beinarbeit).
    • Bodenwellen: Die Schülerinnen und Schüler überlaufen einige leichte Bodenwellen.
    • Anstieg: Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen einen leichten Anstieg.
    • Kreislaufen: Die Schülerinnen und Schüler umlaufen eine Markierung.

WERTUNG
Die individuellen Zeiten der besten vier Mannschaftsmitglieder im Einzelwettbewerb werden für die Teamwertung addiert. Zu dieser Mannschaftszeit aus dem Einzelwettbewerb wird die bessere Staffelzeit zu einer Gesamtzeit addiert.

HINWEISE
Startberechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung", die die Altersvoraussetzungen erfüllen und Erfahrungen im Skilanglauf haben, unabhängig von der Art oder des Grades der Behinderung. Die geistige Behinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein (vgl. offizielle SO-Sportregeln, Art. 1).
Alle Schülerinnen und Schüler sollten in einem guten Trainingszustand sein.
Menschen mit psychischer Behinderung können an dem Wettbewerb nicht teilnehmen.

Die Wettkampfbestimmungen und Hinweise gelten verbindlich für das Landesfinale, das im Sinne der Inklusion gemeinsam mit dem Landesfinale Skilanglauf im Rahmen des Bundeswettbewerbs Jugend trainiert für Olympia durchgeführt wird. In möglichen Bezirksausscheidungen kann davon entsprechend den organisatorischen Bedingungen vor Ort abgewichen werden.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ Zeile (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Nähere Hinweise finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.


Skilanglauf (Förderschwerpunkt Sehen)
Terminsetzungen unter Vorbehalt!


WETTKAMPFKLASSEN
Schuljahr 2022/23:  Jahrgang 2005 und jünger (gemischt - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler)

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Skiverbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die DWO steht als Download im Internet unter:
www.deutscherskiverband.de/leistungssport_langlauf_regelwerk_de,381.html
  1. Eine Mannschaft besteht aus mindestens 4, aber nicht mehr als 6 Schülerinnen und Schülern, die einer Schule mit Förderschwerpunkt „Sehen" angehören müssen und jeweils in einem Einzel- und einem Staffelwettbewerb starten.
  2. Gelaufen wird in der Klassischen Technik. Ausnahme bildet die Schlussläuferin bzw. der Schlussläufer in der Staffel. Diese bzw. dieser läuft in der Freien Technik. Die Streckenlänge beträgt mindestens 1 km, maximal 2 km. Die Staffel besteht aus drei Schülerinnen und Schülern. Jede Schulmannschaft ist berechtigt, 2 Staffeln für den Staffelwettbewerb zu stellen.
  3. Zwischen den Startklassen blind und sehbehindert wird unterschieden.
  4. Die Schülerinnen bzw. Schüler, die als blinde Läuferinnen bzw. Läufer gewertet werden, müssen eine vollständig abgedunkelte Brille tragen. Die Brillen werden vor Wettkampfbeginn kontrolliert. Die blinden Schülerinnen und Schüler müssen mit einer Begleitläuferin bzw. einem Begleitläufer starten.
  5. Die sehbehinderten Schülerinnen bzw. Schüler können wahlweise mit oder ohne Begleitläuferinnen bzw. Begleitläufer starten. Die Begleitläuferinnen bzw. Begleitläufer sind von den Schulen selbständig mitzubringen.
  6. Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen und Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet sein.
  7. Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden. Die einzelnen Elemente des Technikparcours werden vor Ort und mit Berücksichtigung der
    dortigen Gegebenheiten festgelegt. Einige Elemente werden hier exemplarisch beschrieben:
    • Richtungsänderung: Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen einen Slalomparcours.
    • Achterlaufen: Die Schülerinnen und Schüler laufen eine „Acht“ um 2 aufgestellte Markierungen.
    • Schlupftore: Die Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen unterschiedlich hohe Tore.
    • Laufen ohne Stöcke: Die Schülerinnen und Schüler legen ihre Stöcke ab und laufen eine kleine Runde
    (Beinarbeit).
    • Bodenwellen: Die Schülerinnen und Schüler überlaufen einige leichte Bodenwellen.
    • Anstieg: Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen einen leichten Anstieg.
    • Kreislaufen: Die Schülerinnen und Schüler umlaufen eine Markierung.
WERTUNG
Die individuelle Zeit jedes Mannschaftsmitglieds in Abhängigkeit der Startklasse (nach Prozentzeit) im Einzelwettbewerb wird für die Teamwertung addiert. Zu dieser Mannschaftszeit aus dem Einzelwettbewerb wird die im Staffelwettbewerb erzielte Zeit zu einer Gesamtzeit addiert. Die Gesamtmannschaftswertung ergibt sich aus der Summe der Zeiten der 4 besten Schülerinnen und Schüler im Einzelwettbewerb mit Technikelementen über 1 km und der Zeit der besten Staffel einer Schulmannschaft im Staffelwettbewerb über 3 x 2 km.

HINWEISE
Startberechtigt sind blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, die die Altersvoraussetzungen erfüllen und Erfahrungen im Skilanglauf haben.
Der Grad der Sehbehinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein (vgl. offizielle SO-Sportregeln, Art. 1).
Alle Schülerinnen und Schüler sollten in einem guten Trainingszustand sein.

Die Wettkampfbestimmungen und Hinweise gelten verbindlich für das Landesfinale, das im Sinne der Inklusion gemeinsam mit dem Landesfinale Skilanglauf des Bundeswettbewerbs Jugend trainiert für Olympia durchgeführt wird. In möglichen Bezirksausscheidungen kann davon entsprechend den organisatorischen Bedingungen vor Ort abgewichen werden.
 
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ Zeile (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Nähere Hinweise finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.


Leichtathletik und Schwimmen (Mehrkampf für Körperbehinderte)
GRUPPENEINTEILUNG
Im Bereich der Förderzentren körperliche und motorische Entwicklung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in sieben Funktionsgruppen mit entsprechenden Profilen eingeteilt. Die Funktionsgruppen (FG) dienen bei den Wettkämpfen als Gruppeneinteilung.

Funktionsgruppe I – Sportlerinnen und Sportler mit leichten Beeinträchtigungen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, deren motorische Funktionsfähigkeit nicht bzw. gering eingeschränkt ist (z.B. Blasen- und Darminkontinenz, minimale cerebrale Dysfunktionen, einseitige Hand-, Unterarm- oder Oberarmamputationen, Dysmelien im Bereich der oberen Gliedmaßen oder sonstige Armbehinderungen usw.). Laufen, Springen und Werfen sind ohne Einschränkungen möglich.

Funktionsgruppe II – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen in den Beinen (Fußgängerinnen und Fußgänger)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, deren Arm- und Rumpffunktionen nicht bzw. gering eingeschränkt sind, bei denen aber auch durch die Beinbehinderung erhebliche Einschränkungen für das Schnelllaufen und das Springen bestehen (u.a. Schülerinnen und Schüler mit spastischer Diparese, inkompletter Paraplegie, Beinverkürzungen, Knieversteifungen, Hüftversteifungen, Poliomyelitis, Amputationen an den unteren Extremitäten, Dysmelien etc.).

Funktionsgruppe III – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen in den Beinen (Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, bei welchen zumindest die Arme und der Schultergürtel nicht beeinträchtigt sind (Spina bifida, Querschnittslähmung, Beinamputation, spastische Diparese, Poliomyelitis, Glasknochen, Hämophilie mit entsprechender Gelenkbeteiligung, Dysmelien u.a.). Für die Ausführung der Wettkämpfe muss ein Rollstuhl benutzt werden.

Funktionsgruppe IV – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen an einer Körperlängshälfte (Halbseitenlähmung/Hemiparese)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, bei welchen die Funktionsfähigkeit eines Beines oder Armes nicht beeinträchtigt und eine selbständige Fortbewegung mit den unteren Extremitäten (ggf. mit Prothesen, Schienen, Manschetten o.ä.) möglich ist (z.B. Hemiparesen, Poliomyelitis, Amputationen u.a.).

Funktionsgruppe V – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen aller vier Gliedmaßen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die an allen vier Extremitäten beeinträchtigt sind, jedoch die Möglichkeit haben mindestens selbständige und gezielte Bewegungen im Stand durchzuführen (z.B. Tetraparese, Athetose, Ataxie, Poliomyelitis u.a.). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der FG V haben in den oberen Gliedmaßen mehr Kontrollprobleme als jene der FG II.

Funktionsgruppe VI - Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen an allen vier Gliedmaßen (Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die an allen vier Extremitäten beeinträchtigt sind, jedoch die Möglichkeit haben mindestens selbständige und gezielte Bewegungen vom Rollstuhl aus und mit dem Rollstuhl durchzuführen (z.B. spastische Tetraparese, Dysmelien, neuromuskuläre Erkrankungen, wie Muskeldystrophie, Athetose, Poliomyelitis). Diese Schülerinnen und Schüler sind gewöhnlich auf einen Rollstuhl angewiesen.

VI a: Diese Schülerinnen und Schüler haben eine gute Funktionskraft und minimale Kontrollprobleme der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes.
VI b: Diese Schülerinnen und Schüler haben geringe Funktionskraft und schwere Kontrollprobleme der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes.
VI c: Ausschließlich für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Rollstühlen mit einem E-Motion Antrieb.

Funktionsgruppe VII – Sportlerinnen und Sportler mit sehr starken Beeinträchtigungen an allen vier Gliedmaßen (Elektro-Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die insgesamt nur sehr geringe motorische Funktionen besitzen und zur Fortbewegung auf einen Elektro-Rollstuhl angewiesen sind. Diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Alltag einen Aktivrollstuhl weder mit den Armen noch mit den Beinen fortbewegen.

VII a: Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer Cerebralparese oder einer in den Auswirkungen entsprechenden anderen Behinderung
VII b: Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer Muskelerkrankung

WETTKAMPFKLASSEN  (WK)
WK 1    Jahrgänge 2002 – 2006
WK 2    Jahrgänge 2007 – 2008
WK 3    Jahrgänge 2009 – 2010
WK 4    Jahrgänge 2011 – 2012

WETTKAMPFANGEBOT
In den angegebenen Funktionsgruppen und Wettkampfklassen werden verschiedene Disziplinen aus dem Bereich der Leichtathletik und des Schwimmens angeboten. Dabei werden in der Leichtathletik die Wettbewerbe in Form eines Dreikampfes durchgeführt. Im Schwimmen werden Einzelwettbewerbe ausgetragen, wobei jede Teilnehmerinnen und jeder Teilnehmer aus den angebotenen Möglichkeiten (Stilart, Streckenlänge) eine Disziplin auswählen kann.
Verbindliches Regelwerk ist die jeweils letzte Ausgabe der Regelsammlung der Landesschulobfrau bzw. des Landesschulobmanns, welche jedes Jahr von den Ausrichtern des LSSF an die gemeldeten Schulen verschickt wird. Dieses Regelwerk wird gegebenenfalls auf gemeinsamen Beschluss der Bezirksschulobleute (regelmäßige Sitzungen) verändert und von der Landesschulobfrau bzw. dem Landesschulobmann auf dem jeweils aktuellen Stand fortgeführt.

STARTBERECHTIGUNG
- Startberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die einer Schule mit dem Förderschwerpunkt "körperliche und motorische Entwicklung" angehören. Schülerinnen und Schüler ohne jegliche Behinderung sind nicht startberechtigt.
- Schülerinnen und Schüler mit einer Körperbehinderung, die an Regelschulen beschult werden, können in die Schulmannschaften der Förderschulen integriert werden. Hierbei müssen die Schülerinnen und Schüler, die an Regelschulen beschult werden, bei der nächstgelegenen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „motorische und körperliche Entwicklung“ starten. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim Bayerischen Landesamt für Schule (Landesstelle für den Schulsport: Referat Schulsportwettbewerbe) bis spätestens 01.03. eines jeweiligen Jahres notwendig.




WERTUNG
Bei jedem Wettkampf werden aufgrund der erzielten Leistungen Platzziffern vergeben. Sieger im Dreikampf ist die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer mit der niedrigsten Summe der Platzziffern aus den drei durchgeführten Disziplinen.
Im Schwimmen wird die Reihenfolge durch die erzielten Zeiten festgelegt.

MANNSCHAFTSSPIELE
Jede Schule darf pro Mannschaftswettbewerb (z. B. E-Hockey) nur eine Mannschaft melden.
Elektrorollstuhlhockey mit fixen T-Schlägern (Funktionsgruppe FG VIIa und VIIb, Elektrorollstuhlfahrer/-innen)
Boccia (Funktionsgruppe FG VIb, VIIa und VIIb E-Fahrer, Rollstuhlfahrer/-innen)
Rollstuhlbasketball (siehe Ausschreibung Rollstuhlbasketball)
Fußball (FG I, II, IV, V)
- Es sind keine Gehhilfen (Krücken, Stöcke etc.) erlaubt; Schienen oder Prothesen dürfen keine Unfallgefahr darstellen (z.B. notfalls abpolstern); im Zweifelsfall entscheiden der vom Veranstalter benannte Wettkampfleiter bzw. die Wettkampfleiterin und die Landesschulobfrau bzw. der Landesschulobmann über die Teilnahme der Sportlerin bzw. des Sportlers.
- Die Mannschaften können aus Jungen und Mädchen und aus unterschiedlichen Wettkampfklassen zusammengesetzt sein.

KURZFASSUNG DER EINZELNEN MANNSCHAFTSSPIELE
Der Veranstalter des Landesschulsportfestes 2023 verschickt die gültigen Spielregeln mit dem 1. Anschreiben an die teilnehmenden Schulen.

QUALIFIKATION FÜR JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS
Die bayerischen Teilnehmer am Bundesfinale Jugend trainiert für Paralympics in den Sportarten Leichtathletik und Schwimmen (jeweils Jahrgänge 2005 und jünger - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler) werden nach dem folgenden Modus bestimmt:
Leichtathletik:
Die 10 bestplatzierten Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer einer Schule erhalten für die Plätze 1 – 5 in ihrem Dreikampfwettbewerb 5, 4, 3, 2 oder 1 Punkt. Sieger ist die Schule mit den meisten Punkten.
Schwimmen:
Die 8 bestplatzierten Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer einer Schule erhalten für die Plätze 1 – 5 in ihrem Schwimmwettkampf 5, 4, 3, 2 oder 1 Punkt. Sieger ist die Schule mit den meisten Punkten.
Weitere Erläuterungen:
Sieger ist immer eine Schulmannschaft. Dabei kann eine Schule natürlich auch 2 oder alle 3 Landessieger stellen. Allerdings ist die individuelle Teilnahme einer Sportlerin bzw. eines Sportlers beim Bundesfinale nur in einer der drei Sportarten im selben Jahr möglich (Beispiel: Schüler/in XY gewinnt mit seiner/ihrer Schule in Bayern in der Leichtathletik und beim Basketball. Beim Bundesfinale müsste er/sie sich für eine der beiden Sportarten entscheiden.)

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

TERMIN UND AUSTRAGUNGSORT (unter Vorbehalt)
Das Landesschulsportfest im Schuljahr 2022/23 findet vom 12.-13.07.2023 in Straubing statt.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.



 


Rollstuhlbasketball (Mehrkampf für Körperbehinderte)

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

AUSSCHREIBUNG
1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist auf der Grundlage des Regelwerkes des Deutschen Rollstuhl-Sportverbandes (DRS). Die Regeln sind hier zu finden: 
www.drs-rollstuhlbasketball.de 
2. Gespielt wird mit Bällen der Firma Molten (Offizieller Spielball) in der Größe 6.
3. Startberechtigt sind Schulmannschaften mit dem Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“. Es dürfen auch Schülerinnen und Schüler mitspielen, die nicht ständig auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Schülerinnen und Schüler ohne jegliche Behinderung sind nicht startberechtigt.
4. Schülerinnen und Schüler mit einer Körperbehinderung, die an Regelschulen beschult werden, können in die Schulmannschaften der Förderschulen integriert werden. Hierbei müssen die Schülerinnen und Schüler, die an Regelschulen beschult werden, bei der nächstgelegenen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „motorische und körperliche Entwicklung“ starten. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim Bayerischen Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport - Referat Schulsportwettbewerbe bis spätestens 01.03. eines jeweiligen Jahres notwendig.
Für die Startberechtigung beim Bundesfinale muss die Mannschaft in entsprechender Besetzung beim Landesschulsportfest an den Start gegangen sein.
5. Spielberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 2005 und jünger. Schülerinnen und Schüler ab dem Jahrgang 2008 bekommen im Rahmen der Klassifizierung einen Jugendbonus von 0,5 Punkten.
6. Eine Mannschaft besteht aus 5 Spielerinnen und Spielern und 2 Auswechselspielerinnen bzw. -spielern. Es gibt keine zahlenmäßige Vorgabe der Zusammensetzung. Es kann beliebig ein und ausgewechselt werden.
7. Das Spielfeld entspricht einem normalen Basketballfeld. Es werden die offiziellen Korbanlagen benutzt.
8. Eine Klassifizierung der Spielerinnen und Spieler entsprechend der Regeln des DRS Fachbereich Rollstuhlbasketball ist verbindlich vorgeschrieben. Die detaillierten Regelungen werden vom Ausrichter den Schulen rechtzeitig übermittelt. Weiterhin wird an die teilnehmenden Mannschaften der dringende Appell gerichtet, möglichst viele „echte“ Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer einzusetzen.
9. Wenn sich der Ball auf dem Schoß eines/r Spieler/in befindet, darf dieser grundsätzlich gespielt werden. Dies ist allerdings nicht möglich, wenn der/die Spieler/in den Ball mit einer Hand bedeckt oder berührt. In diesem Fall wird diese Aktion durch die Schiedsrichterin bzw. den Schiedsrichter mit einem Foul bestraft.
10. Spielerwechsel sind zwischen dem Teambankbereich und dem Kampfrichtertisch in Form des “Abklatschens“ möglich. Es wird mit durchlaufender oder gestoppter Zeit gespielt. Sobald mit gestoppter Zeit gespielt wird, sind die Spielerwechsel ausschließlich bei Unterbrechungen möglich. Durchlaufende und gestoppte Zeiten können in einem Spiel vorkommen, z. B. letzte 2 Spielminuten, Freiwürfe oder ähnliches.
11. Die Zeitenregel innerhalb der Wurfzone wird auf 5 Sekunden verlängert.
12. Anstatt von Freiwürfen kann die Spielerin bzw. der Spieler auch die Option „Einwurf Seitenlinie“ wählen.

KURZFASSUNG DER EINZELNEN MANNSCHAFTSSPIELE
Der Veranstalter des Landesschulsportfestes 2023 verschickt die gültigen Spielregeln mit dem 1. Anschreiben an die teilnehmenden Schulen.

QUALIFIKATION FÜR JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS
Die bayerischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesfinale Jugend trainiert für Paralympics in der Sportart Rollstuhlbasketball (jeweils Jahrgänge 2005 und jünger - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler) werden nach dem folgenden Modus bestimmt:
Rollstuhlbasketball:
Der Sieger des Landesentscheides ist für das Bundesfinale qualifiziert. Aufgrund des frühen Termins des Bundesfinales gilt die Qualifikation für das jeweils folgende Jahr (also der Sieger 2023 darf 2024 starten usw.). Der älteste Jahrgang ist beim Bundesfinale im darauffolgenden Jahr nicht startberechtigt.
Weitere Erläuterungen:
Sieger ist immer eine Schulmannschaft. Dabei kann eine Schule natürlich auch 2 oder alle 3 Landessieger stellen. Allerdings ist die individuelle Teilnahme einer Sportlerin bzw. eines Sportlers beim Bundesfinale nur in einer der drei Sportarten im selben Jahr möglich (Beispiel: Schüler/in XY gewinnt mit seiner/ihrer Schule in Bayern in der Leichtathletik und beim Basketball. Beim Bundesfinale müsste er/sie sich für eine der beiden Sportarten entscheiden.)

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

TERMIN UND AUSTRAGUNGSORT (unter Vorbehalt)
Das Landesschulsportfest im Schuljahr 2022/23 findet am 12.-13.07.2023 in Straubing statt.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.



Tischtennis (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)
Terminsetzungen unter Vorbehalt!


WETTKAMPFKLASSE

Schuljahr 2022/23:  Jahrgang 2005 und jünger (gemischt - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler)
                                  
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Tischtennis für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ nach den offiziellen Regeln des Internationalen Tischtennis-Verbandes und der Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-Bundes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Sie stehen als Download im Internet unter: www.tischtennis.de/fuer_aktive/regeln/

Allgemeine Bestimmungen:
1. Eine Mannschaft besteht aus 4 Schülerinnen und Schüler. Es gibt keine zahlenmäßige Vorgabe der Zusammensetzung.

2. Startberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die einer Schule mit dem Förderschwerpunkt "körperliche und motorische Entwicklung" angehören. Schülerinnen und Schüler mit einer Körperbehinderung, die an Regelschulen beschult werden, können in die Schulmannschaften der Förderschulen integriert werden. Hierbei müssen die Schülerinnen und Schüler, die an Regelschulen beschult werden, bei der nächstgelegenen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „motorische und körperliche Entwicklung“ starten. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim Landesamt für Schule (Referat Schulsportwettbewerbe) bis spätestens 01.12. eines jeweiligen Jahres notwendig.
Für die Startberechtigung beim Bundesfinale muss die Mannschaft in entsprechender Besetzung auf allen Ausscheidungsebenen an den Start gegangen sein.

3. Die Schulen melden ihre Mannschaft in der Reihenfolge der Spielstärke der Spielerinnen und Spieler. Hierbei ist der jeweils gültige Q-TTR-Wert (falls vorhanden) mit den Toleranzen gemäß Wettspielordnung des DTTB, Abschnitt H, Nr. 2.2 und 2.3 anzuwenden. Diese Aufstellung nach der Reihenfolge der Spielstärke bleibt für das gesamte Turnier erhalten. Bei Verletzung einer Spielerin bzw. eines Spielers kann die Position unter Berücksichtigung der zu Beginn bekanntgegebenen Aufstellung neu besetzt werden. Allerdings müssen alle anderen Spielerinnen und Spieler „aufrutschen“.
Die Rangliste (Formular als pdf-Datei) muss bis zum 9. November 2022 den Bezirksschulobleuten für Tischtennis zur Einsicht übermittelt werden. Ein Spielantritt ohne überprüfte Rangliste ist nicht möglich.
- Die Rangliste muss der Spielstärke entsprechen.
- Die bei der ersten Begegnung vorgelegte Rangliste gilt bei allen weiteren Qualifikationsebenen.
- Die Reihenfolge von Schülerinnen und Schülern auf den von der Schule abgegebenen Ranglisten muss die im August erscheinende Quartalsrangliste des BTTV (einzusehen auf www.mytischtennis.de- JOOLA-Rangliste) berücksichtigen.
- Die Wettkampfleiterin bzw. der Wettkampfleiter bestätigt die Rangliste mit Datum und Unterschrift und gibt sie nach dem Wettkampf der Mannschaftsbetreuerin bzw. dem Mannschaftsbetreuer zurück.
- Während eines Turniers kann von Begegnung zu Begegnung nur gemäß der Rangliste aufgestellt werden.
- Schülerinnen und Schüler, die nach der Ranglistenermittlung an eine Schule wechseln, können gemäß der Spielstärke in die Rangliste eingeordnet werden. Zur vorhandenen Rangliste muss die veränderte Rangliste mit der schulischen Bestätigung des Neueintritts der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers vorgelegt werden.
- Ein Start ohne Rangliste ist nicht möglich. Auf höheren Qualifikationsebenen müssen auf der Rangliste die Unterschriften der Wettkampfleiterinnen und Wettkampfleiter der vorangegangenen Ausscheidungen feststellbar sein.

4. Es werden vier Einzel- und zwei Doppelspiele in folgender Spielfolge ausgetragen:
Mannschaft A Mannschaft B
1. Spiel Doppel A1 Doppel B 1
2. Spiel Doppel A2 Doppel B 2
3. Spiel Einzel A 1 Einzel B 1
4. Spiel Einzel A 2 Einzel B 2
5. Spiel Einzel A 3 Einzel B 3
6. Spiel Einzel A 4 Einzel B 4
Bei Bedarf kann zeitgleich auf zwei Tischen gespielt werden.

5. Es wird auf drei Gewinnsätze bis jeweils 11 Punkte gespielt. Bei 10:10 geht ein Satz in die Verlängerung, in der man zum Sieg zwei Punkte Vorsprung benötigt. Eine Regelung, dass Spiele nach Erreichen des Siegpunktes aus Zeitgründen abgebrochen werden, ist möglich. Sie muss aber vor Turnierbeginn bekannt gegeben werden.
Das Aufschlagrecht wechselt alle zwei Punkte, nur in der Verlängerung nach jedem Punkt.
Im Entscheidungssatz werden beim Erreichen des fünften Punktes die Seiten gewechselt, wobei dann auch im Doppel der Rückschläger gewechselt wird.
Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet.

6. Bei Gleichstand gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge:
a.    Punktdifferenz
b.    Spieldifferenz
c.    Satzdifferenz
d.    Balldifferenz

7. Doppelaufstellung
Die Doppel können bei jedem Wettkampf neu aufgestellt werden.

8. Bei einseitiger/beidseitiger Armbehinderung kann die Art des Aufschlags frei gewählt werden. Die Angabe darf jedoch nicht geschmettert werden. Der Aufschlag darf nicht auf die gegnerische Tischhälfte gespielt werden. Schwerstbehinderte dürfen sich am Tisch festhalten bzw. anlehnen.

9. Seit Olympia 2021 gilt: Die Oberfläche des Belagmaterials oder die Oberfläche des Schlägerblatts selbst, wenn dieses unbedeckt bleibt, ist matt. Eine Seite ist schwarz, die andere kann eine beliebige hellleuchtende Farbe aufweisen, die sich jedoch deutlich von der Farbe des verwendeten Balles unterscheiden muss.

10. Gespielt wird mit einem Plastik-Tischtennisball mit 40 mm Durchmesser.

QUALIFIKATION
Die Sieger der Bezirksausscheidungen nehmen am nord- bzw. südbayerischen Qualifikationsturnier teil. Die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München bestreiten das südbayerische Qualifikationsturnier, die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten das nordbayerische Qualifikationsturnier. Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.

BETREUUNG
Es wird empfohlen, zwei Betreuerinnen bzw. Betreuer einzusetzen.

MELDUNG
Die Tischtennismeldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Nähere Hinweise finden Sie hier.

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Sonstige Wettbewerbe für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet in diesem Schuljahr erneut für sehbehinderte und blinde, hörgeschädigte sowie körperbehinderte Schülerinnen und Schüler aller Schulen behindertengerechte Mehrkämpfe für verschiedene Altersstufen an. Sie werden im Rahmen der Landesschulsportfeste durchgeführt.

Um der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit, die vorwiegend behinderungsbedingt ist, Rechnung zu tragen, sind die Mehrkämpfe für sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler sowie für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler soweit möglich in verschiedene Funktions- und Altersgruppen eingeteilt. Bei der Bewertung der Leistungen werden das Alter und die Behinderung berücksichtigt.

Für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung werden Mannschaftswettbewerbe in den Sportarten Basketball (Mädchen und Jungen) und Fußball (Jungen) durchgeführt. Neben dem Sport- und Spielfest für geistig behinderte Schülerinnen und Schüler können im jeweiligen Regierungsbezirk auch Fußball- und Basketballturniere durchgeführt werden. Aus behinderungsspezifischen Gründen kommen in diesem Bereich jedoch nur Einzelwettbewerbe in mehreren Altersstufen und ausgewählte Spiele zur Austragung.

Die detaillierten Ausschreibungen finden Sie auf den Folgeseiten.



Mehrkampf für Hörgeschädigte

AUSSCHREIBUNG
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler mit Hörbehinderung und (vom Gutachter attestierter) zentralauditiver Wahrnehmungsstörung.
In der Wettkampfklasse I dürfen auch in diesem Schuljahr „integrativ“ beschulte Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
Höchstzahl der Starterinnen und Starter für alle Schulen: 32 (16 Jungen + 16 Mädchen)

ÜBUNGSANGEBOT
1. TAG: LEICHTATHLETIK
Es werden leichtathletische Dreikämpfe angeboten. Dabei kann jede Schülerin bzw. jeder Schüler aus den vier Übungsbereichen drei Übungen auswählen. Es ist nicht möglich, aus einem Übungsbereich zwei Übungen zu wählen (z. B. Weitsprung und Hochsprung). Es gelten die Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (neueste Ausgabe), sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist.

Wettkampfklasse I (2003–2004)

Jungen
100 m
Weitsprung oder Hochsprung    
Kugel 6,25 kg
800 m
Mädchen
100 m
Weitsprung oder Hochsprung   
Kugel 4 kg
800 m

Wettkampfklasse II (2005–2006)

Jungen
100 m
Weitsprung oder Hochsprung    
Kugel 6,25 kg (Jg. 2005)
oder Kugel 5 kg (Jg. 2006)
800 m

Mädchen
100 m
Weitsprung oder Hochsprung   
Kugel 4 kg

800 m

Wettkampfklasse III (2007–2008)

Jungen
100 m
Weitsprung oder Hochsprung    
Kugel 5 kg (Jg. 2007) oder
Kugel 4 kg (Jg. 2008)
800 m
Mädchen
100 m
Weitsprung oder Hochsprung   
Kugel 4 kg (Jg. 2007) oder
Kugel 3 kg (Jg. 2008)
800 m

Wettkampfklasse IV (2009–2010)

Jungen
75 m
Weitsprung oder Hochsprung    
Ball (200 g) oder 
Kugel 4 kg (Jg. 2009) oder 
Kugel 3 kg (Jg. 2010)
800 m
Mädchen
75 m
Weitsprung oder Hochsprung   
Ball 200 g (Jg. 2009)
oder 80 g (Jg. 2010)
Kugel 3 kg
800 m

Wettkampfklasse V (2011-2012)

Jungen
50 m
Weitsprung oder Hochsprung    
Ball 200 g
800 m
Mädchen
50 m
Weitsprung oder Hochsprung   
Ball 80 g
800 m


2. TAG: MANNSCHAFTSSPIELE
(Teilnehmen können die Schülerinnen und Schüler des Vortages)

Wettkampf I, II und III der Mädchen und Jungen:
Beachvolleyball (2022/23) im jährlichen Wechsel mit Basketball

Wettkampf IV und V der Jungen:
Fußballturnier auf Kleinfeld (5 Spieler + 1 Tormann)

Wettkampf IV und V der Mädchen:
Tschoukball + Volleyball

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

TERMIN UND AUSTRAGUNGSORT (unter Vorbehalt)
Das nächste Landesschulsportfest findet vom 04.-05.07.2023 in München statt.

AUSZEICHNUNGEN
Die siegreichen Schülerinnen und Schüler jedes Wettkampfes (Mehrkampf) werden mit den bayerischen Schulsport-Siegermedaillen in Gold, Silber und Bronze ausgezeichnet. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Mannschaften erhalten eine Urkunde.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.



Leichtathletik und Schwimmen (Mehrkampf für Körperbehinderte)
GRUPPENEINTEILUNG
Im Bereich der Förderzentren körperliche und motorische Entwicklung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in sieben Funktionsgruppen mit entsprechenden Profilen eingeteilt. Die Funktionsgruppen (FG) dienen bei den Wettkämpfen als Gruppeneinteilung.

Funktionsgruppe I – Sportlerinnen und Sportler mit leichten Beeinträchtigungen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, deren motorische Funktionsfähigkeit nicht bzw. gering eingeschränkt ist (z.B. Blasen- und Darminkontinenz, minimale cerebrale Dysfunktionen, einseitige Hand-, Unterarm- oder Oberarmamputationen, Dysmelien im Bereich der oberen Gliedmaßen oder sonstige Armbehinderungen usw.). Laufen, Springen und Werfen sind ohne Einschränkungen möglich.

Funktionsgruppe II – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen in den Beinen (Fußgängerinnen und Fußgänger)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, deren Arm- und Rumpffunktionen nicht bzw. gering eingeschränkt sind, bei denen aber auch durch die Beinbehinderung erhebliche Einschränkungen für das Schnelllaufen und das Springen bestehen (u.a. Schülerinnen und Schüler mit spastischer Diparese, inkompletter Paraplegie, Beinverkürzungen, Knieversteifungen, Hüftversteifungen, Poliomyelitis, Amputationen an den unteren Extremitäten, Dysmelien etc.).

Funktionsgruppe III – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen in den Beinen (Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, bei welchen zumindest die Arme und der Schultergürtel nicht beeinträchtigt sind (Spina bifida, Querschnittslähmung, Beinamputation, spastische Diparese, Poliomyelitis, Glasknochen, Hämophilie mit entsprechender Gelenkbeteiligung, Dysmelien u.a.). Für die Ausführung der Wettkämpfe muss ein Rollstuhl benutzt werden.

Funktionsgruppe IV – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen an einer Körperlängshälfte (Halbseitenlähmung/Hemiparese)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, bei welchen die Funktionsfähigkeit eines Beines oder Armes nicht beeinträchtigt und eine selbständige Fortbewegung mit den unteren Extremitäten (ggf. mit Prothesen, Schienen, Manschetten o.ä.) möglich ist (z.B. Hemiparesen, Poliomyelitis, Amputationen u.a.).

Funktionsgruppe V – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen aller vier Gliedmaßen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die an allen vier Extremitäten beeinträchtigt sind, jedoch die Möglichkeit haben mindestens selbständige und gezielte Bewegungen im Stand durchzuführen (z.B. Tetraparese, Athetose, Ataxie, Poliomyelitis u.a.). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der FG V haben in den oberen Gliedmaßen mehr Kontrollprobleme als jene der FG II.

Funktionsgruppe VI - Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen an allen vier Gliedmaßen (Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die an allen vier Extremitäten beeinträchtigt sind, jedoch die Möglichkeit haben mindestens selbständige und gezielte Bewegungen vom Rollstuhl aus und mit dem Rollstuhl durchzuführen (z.B. spastische Tetraparese, Dysmelien, neuromuskuläre Erkrankungen, wie Muskeldystrophie, Athetose, Poliomyelitis). Diese Schülerinnen und Schüler sind gewöhnlich auf einen Rollstuhl angewiesen.

VI a: Diese Schülerinnen und Schüler haben eine gute Funktionskraft und minimale Kontrollprobleme der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes.
VI b: Diese Schülerinnen und Schüler haben geringe Funktionskraft und schwere Kontrollprobleme der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes.
VI c: Ausschließlich für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Rollstühlen mit einem E-Motion Antrieb.

Funktionsgruppe VII – Sportlerinnen und Sportler mit sehr starken Beeinträchtigungen an allen vier Gliedmaßen (Elektro-Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die insgesamt nur sehr geringe motorische Funktionen besitzen und zur Fortbewegung auf einen Elektro-Rollstuhl angewiesen sind. Diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Alltag einen Aktivrollstuhl weder mit den Armen noch mit den Beinen fortbewegen.

VII a: Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer Cerebralparese oder einer in den Auswirkungen entsprechenden anderen Behinderung
VII b: Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer Muskelerkrankung

WETTKAMPFKLASSEN  (WK)
WK 1    Jahrgänge 2002 – 2006
WK 2    Jahrgänge 2007 – 2008
WK 3    Jahrgänge 2009 – 2010
WK 4    Jahrgänge 2011 – 2012

WETTKAMPFANGEBOT
In den angegebenen Funktionsgruppen und Wettkampfklassen werden verschiedene Disziplinen aus dem Bereich der Leichtathletik und des Schwimmens angeboten. Dabei werden in der Leichtathletik die Wettbewerbe in Form eines Dreikampfes durchgeführt. Im Schwimmen werden Einzelwettbewerbe ausgetragen, wobei jede Teilnehmerinnen und jeder Teilnehmer aus den angebotenen Möglichkeiten (Stilart, Streckenlänge) eine Disziplin auswählen kann.
Verbindliches Regelwerk ist die jeweils letzte Ausgabe der Regelsammlung der Landesschulobfrau bzw. des Landesschulobmanns, welche jedes Jahr von den Ausrichtern des LSSF an die gemeldeten Schulen verschickt wird. Dieses Regelwerk wird gegebenenfalls auf gemeinsamen Beschluss der Bezirksschulobleute (regelmäßige Sitzungen) verändert und von der Landesschulobfrau bzw. dem Landesschulobmann auf dem jeweils aktuellen Stand fortgeführt.

STARTBERECHTIGUNG
- Startberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die einer Schule mit dem Förderschwerpunkt "körperliche und motorische Entwicklung" angehören. Schülerinnen und Schüler ohne jegliche Behinderung sind nicht startberechtigt.
- Schülerinnen und Schüler mit einer Körperbehinderung, die an Regelschulen beschult werden, können in die Schulmannschaften der Förderschulen integriert werden. Hierbei müssen die Schülerinnen und Schüler, die an Regelschulen beschult werden, bei der nächstgelegenen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „motorische und körperliche Entwicklung“ starten. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim Bayerischen Landesamt für Schule (Landesstelle für den Schulsport: Referat Schulsportwettbewerbe) bis spätestens 01.03. eines jeweiligen Jahres notwendig.




WERTUNG
Bei jedem Wettkampf werden aufgrund der erzielten Leistungen Platzziffern vergeben. Sieger im Dreikampf ist die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer mit der niedrigsten Summe der Platzziffern aus den drei durchgeführten Disziplinen.
Im Schwimmen wird die Reihenfolge durch die erzielten Zeiten festgelegt.

MANNSCHAFTSSPIELE
Jede Schule darf pro Mannschaftswettbewerb (z. B. E-Hockey) nur eine Mannschaft melden.
Elektrorollstuhlhockey mit fixen T-Schlägern (Funktionsgruppe FG VIIa und VIIb, Elektrorollstuhlfahrer/-innen)
Boccia (Funktionsgruppe FG VIb, VIIa und VIIb E-Fahrer, Rollstuhlfahrer/-innen)
Rollstuhlbasketball (siehe Ausschreibung Rollstuhlbasketball)
Fußball (FG I, II, IV, V)
- Es sind keine Gehhilfen (Krücken, Stöcke etc.) erlaubt; Schienen oder Prothesen dürfen keine Unfallgefahr darstellen (z.B. notfalls abpolstern); im Zweifelsfall entscheiden der vom Veranstalter benannte Wettkampfleiter bzw. die Wettkampfleiterin und die Landesschulobfrau bzw. der Landesschulobmann über die Teilnahme der Sportlerin bzw. des Sportlers.
- Die Mannschaften können aus Jungen und Mädchen und aus unterschiedlichen Wettkampfklassen zusammengesetzt sein.

KURZFASSUNG DER EINZELNEN MANNSCHAFTSSPIELE
Der Veranstalter des Landesschulsportfestes 2023 verschickt die gültigen Spielregeln mit dem 1. Anschreiben an die teilnehmenden Schulen.

QUALIFIKATION FÜR JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS
Die bayerischen Teilnehmer am Bundesfinale Jugend trainiert für Paralympics in den Sportarten Leichtathletik und Schwimmen (jeweils Jahrgänge 2005 und jünger - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler) werden nach dem folgenden Modus bestimmt:
Leichtathletik:
Die 10 bestplatzierten Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer einer Schule erhalten für die Plätze 1 – 5 in ihrem Dreikampfwettbewerb 5, 4, 3, 2 oder 1 Punkt. Sieger ist die Schule mit den meisten Punkten.
Schwimmen:
Die 8 bestplatzierten Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer einer Schule erhalten für die Plätze 1 – 5 in ihrem Schwimmwettkampf 5, 4, 3, 2 oder 1 Punkt. Sieger ist die Schule mit den meisten Punkten.
Weitere Erläuterungen:
Sieger ist immer eine Schulmannschaft. Dabei kann eine Schule natürlich auch 2 oder alle 3 Landessieger stellen. Allerdings ist die individuelle Teilnahme einer Sportlerin bzw. eines Sportlers beim Bundesfinale nur in einer der drei Sportarten im selben Jahr möglich (Beispiel: Schüler/in XY gewinnt mit seiner/ihrer Schule in Bayern in der Leichtathletik und beim Basketball. Beim Bundesfinale müsste er/sie sich für eine der beiden Sportarten entscheiden.)

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

TERMIN UND AUSTRAGUNGSORT (unter Vorbehalt)
Das Landesschulsportfest im Schuljahr 2022/23 findet vom 12.-13.07.2023 in Straubing statt.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.



 


Sport- und Spielfeste für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet den Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung für dieses Schuljahr ein behindertengerecht angelegtes Konzept zur Durchführung von Sport- und Spielfesten, Schwimmfesten sowie Wettbewerbe in Basketball und Fußball an.

Die Sport- und Spielfeste sowie die Schwimmfeste sollen lediglich auf Bezirksebene durchgeführt werden. Die Basketballwettbewerbe werden bis zum Bezirksfinale ausgespielt (siehe gesonderte Ausschreibungen).
Die Fußballwettbewerbe führen seit dem Schuljahr 2013/14 für die Sieger der Spiel- und Sportfeste in den Bezirken über ein nord- bzw. südbayerisches Qualifikationsturnier sowie ein Landesfinale bis zum Bundesfinale des Bundeswettbewerbs Jugend trainiert für Paralympics.
Die nachfolgend aufgeführten Wettbewerbe in der Leichtathletik und im Schwimmen sind als Rahmen zu verstehen, d. h. die Bezirksschulobleute stellen in Absprache mit den Schulsportbeauftragten der einzelnen Schulen die Programminhalte für den jeweiligen Regierungsbezirk zusammen.
Voraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben sind nicht bestimmte Qualifikationsleistungen, sondern die physische Leistungsvoraussetzung, das motorische Fertigkeitsniveau zur Bewältigung der Aufgaben und vor allem das Verständnis des Wettbewerbsgedankens, die Äußerung von Wetteifer, die Freude an der Wettbewerbsteilnahme und der Eigenleistung.

1. SPORT- UND SPIELFESTE – SCHWIMMFESTE
Leichtathletik
>> 50-m-Lauf
>> Weitsprung
>> Standweitsprung
>> Ballwurf (80 g und 200 g)
>> Kugelstoß (3 kg und 4 kg)
>> Ausdauerlauf (800 m oder Geländelauf). Auf entsprechende Vorbereitung wird verwiesen!
>> Angebote für Rollstuhlfahrer (Kurzstrecke, Slalom, Ballwurf)
>> Mannschaftswettbewerb (Pendelstaffel)
Schwimmen
>> Brustschwimmen (25 m – 50 m)
>> Freistilschwimmen (25 m – 50 m)
>> 25 m Rückenschwimmen
>> 25 m Schwimmen mit Schwimmhilfen
>> 25 m Flossenschwimmen
>> Staffelschwimmen (4 x 25 m Freistil gemischt)

Durchführung der Leichtathletik- und Schwimmwettbewerbe
Die Anmelderegularien werden vom Bezirksausschuss bzw. von den Bezirksschulobleuten in Absprache mit den Sportbeauftragten der ILB-Schulen festgelegt.
Die Einteilung der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer erfolgt – in Anlehnung an die internationalen Regeln von Special Olympics – getrennt in Mädchen und Jungen (Frauen und Männer) und nach dem jeweiligen Könnensstand. Dies bedeutet, dass für alle Teilnehmehmenden für jeden Wettbewerb eine Vorleistung zu melden ist. Auf Grund dieser Vorleistungen werden leistungshomogene Wettkampfgruppen gebildet.

Gruppenstärke:
>> Leichtathletik: bis zu 8 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer
>> Schwimmen: Anzahl der Bahnen = max. Gruppenstärke
Die Siegerehrungen erfolgen unmittelbar nach dem Wettbewerb einer Gruppe. Für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer ist eine Auszeichnung vorzusehen.

2. BASKETBALL UND FUSSBALL
Die Durchführungsregularien legen die Bezirksschulobleute in Absprache mit den Sportbeauftragten fest. Anregungen erhalten Sie nach Anforderung vom Landesschulobmann (siehe Personenpool im internen Bereich) zugesandt.

BETREUUNG
Es wird empfohlen, ab 10 Schülerinnen bzw. Schülern eine Betreuerin bzw. einen Betreuer und eine weitere Helferin bzw. einen weiteren Helfer einzusetzen.

AUSZEICHNUNGEN
Alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler jedes Wettkampfes werden mit Medaillen ausgezeichnet. Jede Mannschaft erhält eine Urkunde.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
Die Ergebnisse der Bezirksfinals im Basketball und Fußball bitte an die jeweilige Regierung bzw. an das Referat für Bildung und Sport in München melden (siehe Adresspool).

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.



Mannschaftswettbewerbe für Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung

Basketball
WETTKAMPFKLASSE
Wettkampfklasse I – Jahrgänge 2006 bis 2010
Der Bezirksausschuss legt in Absprache mit den Sportbeauftragten fest, welche Spielvariante zur Austragung kommt. Regeln können den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schülern angepasst werden.

SPIELVARIANTEN
>> Basketball
>> Minibasketball

MANNSCHAFTSSTÄRKE UND REGELN
Basketball
Maximal 10 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule. Es spielen 5 Feldspielerinnen bzw. -spieler und maximal 5 Ersatzspielerinnen bzw. -spieler.
Mini-Basketball
Siehe Mini-Basketballregeln des Deutschen Basketball Bundes.
Lehrkraft: 1

Fußball
WETTKAMPFKLASSE

Wettkampfklasse I – Jahrgänge 2006 bis 2010
Der Bezirksausschuss legt in Absprache mit den Sportbeauftragten fest, welche Spielvariante zur Austragung kommt.

MÖGLICHKEITEN
>> Fußball auf Großfeld (11er-Mannschaften)
>> Kleinfeldfußballturniere (7er-Mannschaften)

MANNSCHAFTSSTÄRKE UND REGELN
Großfeld und Kleinfeld (siehe Ausschreibung Fußball)

TURNIERSPIELE
>> Die Halbzeitpause soll stets höchstens 5 Minuten dauern.
>> Es können bis zu 4 Spielerinnen bzw. Spieler pro Spiel ausgewechselt werden. Rücktausch ausgewechselter Spielerinnen bzw. Spieler ist zulässig.
>> Bei Turnieren (mehrere Spiele an einem Tag) darf die gesamte Spielzeit höchstens 90 Minuten betragen.
Lehrkraft: 1

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

Die Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen Bezirksausschuss Sport in Schule und Verein bei den Bezirksfinalkämpfen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.



Zusätzliche Schulsportwettbewerbe in Kooperation mit den Fachverbänden
Mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus schreiben die bayerischen Sportfachverbände Schulsportwettbewerbe in folgenden Sportarten aus:
  • Alpine Gleitsportarten in der Grundschule
  • Basketball in der Grundschule
  • Fußball in der Grundschule
  • Handball in der Grundschule
  • Rodeln in der Grundschule
  • Volleyball in der Grundschule
  • Bogenschießen
  • Faustball
  • Fechten
  • Hallenhockey
  • Klassenschwimmwettbewerb
  • Korbball
  • Reiten/Voltigieren
  • Rope Skipping
  • Snowboard
  • Squash
  • Stocksport
  • Zweikampf im Schwimmen und Laufen

Die detaillierten Ausschreibungen finden Sie auf den Folgeseiten.



Bayerischer Skiverband: Alpine Gleitsportarten in der Grundschule (Alpin, Nordisch, Skisprung und Snowboard)
Der Bayerische Skiverband (BSV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für dieses Schuljahr Mannschaftswettbewerbe für Grundschulen auf Kreis- bzw. Regionalebene aus. Die Wettbewerbe unter dem Motto „Alpine Gleitsportarten in der Grundschule“ umfassen die Bereiche „Alpiner Skilauf“, „Nordischer Skilauf“, „Skisprung“ und "Snowboard". Die Veranstaltungen sind Bestandteil des Projektes „Auf die Plätze, fertig, …Ski“ im Rahmen des Nachwuchskonzeptes des Deutschen Skiverbandes und des Projektes „Shred Kids“ im Rahmen des Nachwuchskonzeptes von Snowboard Bayern.

1. ALPINER SKILAUF
BAUELEMENTE 

Für den alpinen Wettbewerb werden folgende Bauelemente vorgeschlagen:
1. Riesentorlauf  (einfache offene Tore)
2. Sprung über eine Schanze  (ohne Stöcke)
3. Slalomstaffel in leicht geneigtem Gelände
4. Gleitstrecke mit geringen Richtungsänderungen
Alternativ auch weitere Stationen in Anlehnung an die Konzeption „Auf die Plätze, fertig, …Ski!“ (z. B. Tretorgel, Wellenbahn, Schlupftore etc.)

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN FÜR DEN ALPINEN WETTBEWERB
1. Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der 2., 3. und 4. Jahrgangsstufe. Der Einsatz von Schülerinnen und Schülern der ersten Jahrgangsstufe ist in Ausnahmefällen möglich.
2. Eine Mannschaft besteht aus 6 Schülerinnen und Schüler, davon maximal 3 Buben.
3. Eine Schule kann  bis zu 3 Mannschaften melden.
4. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht Helmpflicht.
Hinweis: Bitte melden Sie - wenn möglich - mehrere Mannschaften ihrer Schule, so können auch Kinder ohne Vereinszugehörigkeit Wettkampferfahrung sammeln.

WERTUNG
1. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer absolviert alle angebotenen Stationen (Bauelemente).
2. Die jeweils 5 besten Ergebnisse pro Station kommen in die Wertung.
3. Die Wertung errechnet sich aus der Addition der erreichten Punkte an den jeweiligen Stationen: d. h. Rang 1 erhält einen Punkt, Rang 2 erhält zwei Punkte, usw.
4. Sieger ist die Mannschaft, die insgesamt die niedrigste Punktzahl erreicht hat.


HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG
An allen Stationen wird gleichzeitig begonnen. Ein eigener Plan gibt die Reihenfolge des Durchlaufes der einzelnen Stationen an.
Unterlagen wie Einladung/Ausschreibung und Organisationshilfen sind beim Bayerischen Skiverband anzufordern. Der Bayerische Skiverband stellt für die gemeldeten Arbeitskreise sämtliche Organisationsunterlagen (Einladung, Ausschreibung, Musterauswertungsbögen usw.) im Dateiformat zur Verfügung.

ZEITNAHME
Um dem Organisator die Durchführung zu erleichtern, kann auf die elektrische Zeitnahme zugunsten der Handzeitnahme verzichtet werden.

2. NORDISCHER SKILAUF
BAUELEMENTE
1. Für den nordischen Wettbewerb werden folgende Bauelemente vorgeschlagen (Durchführung mit Langlauf Ausrüstung):
Alpine Fahrformen: (ca. 4–8 Riesenslalomtore mit Sprung über eine kleine Schanze, Bodenwellen, Bogentreten).
2. Koordinativer Dschungel: zwei Mannschaften treten gegeneinander an. (Anschubweg; Hindernisse, die zum Fahren in Hockposition zwingen, Wellen oder Tretorgel, Achterlaufen, schnelle Richtungsänderungen, zurück zum Start). Dachübersteigung und Doppelstockstrecke (mehrmaliges Überlaufen eines Schneedaches, Doppelstockschiebestrecke, zurück zum Start).
3. Staffel: Zwei Mannschaften treten gegeneinander an.
4. Biathlon (mit Wurfanlagen): Zwei Mannschaften treten gegeneinander an.


WETTKAMPFBESTIMMUNGEN FÜR DEN NORDISCHEN WETTBEWERB
1. Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der 2., 3. und 4. Jahrgangsstufe. Der Einsatz von Schülerinnen und Schülern der ersten Jahrgangsstufe ist in Ausnahmefällen möglich.
2. Eine Mannschaft besteht aus 6 Schülerinnen und Schüler, davon maximal 3 Buben.
3. Eine Schule kann  bis zu 3 Mannschaften melden.
4. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht Helmpflicht.
Hinweis: Bitte melden Sie - wenn möglich - mehrere Mannschaften ihrer Schule, so können auch Kinder ohne Vereinszugehörigkeit  Wettkampferfahrung sammeln.

WERTUNG
1. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer absolviert alle angebotenen Stationen (Bauelemente).
2. Beim nordischen Wettkampf werden bei jeder Station alle Schülerinnen und Schüler gewertet (alle Wettkampfstationen werden in Staffelform durchgeführt).   
3. Die Wertung errechnet sich aus der Addition der erreichten Punkte an den jeweiligen Stationen: d. h. Rang 1 erhält einen Punkt, Rang 2 erhält zwei Punkte, usw.
4. Sieger ist die Mannschaft, die insgesamt die niedrigste Punktzahl erreicht hat.

HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG
An allen Stationen wird gleichzeitig begonnen. Ein eigener Plan gibt die Reihenfolge des Durchlaufes der einzelnen Stationen an.
Unterlagen wie Einladung/Ausschreibung und Organisationshilfen sind beim beim Bayerischen Skiverband anzufordern. Der Bayerische Skiverband stellt für die gemeldeten Arbeitskreise sämtliche Organisationsunterlagen (Einladung, Ausschreibung, Musterauswertungsbögen usw.) im Dateiformat zur Verfügung.

ZEITNAHME
Um dem Organisator die Durchführung zu erleichtern, kann auf die elektrische Zeitnahme zugunsten der Handzeitnahme verzichtet werden.

3. SKISPRINGEN
An Standorten im Umfeld von Schanzenanlagen wird ausgewählten Grundschulen zusätzlich ein spezifischer, spielerisch gestalteter Wettbewerb unter dem Titel „Grundschulwettbewerb Skispringen“ angeboten.  Der Wettbewerb wird jeweils an einem Skilift bzw. Skizentrum durchgeführt.
Die Organisation und Durchführung des Wettbewerbes wird durch die Stützpunkt- und Regionaltrainer des Bayerischen Skiverbandes vorgenommen. Die Kinder werden von erfahrenen Trainern angeleitet und an die Minischanzen (Schneeschanzen) behutsam herangeführt. Auf Sicherheitsaspekte wird in besonderem Maße geachtet.

BAUELEMENTE
1. Allgemeines Erwärmen durch Spielformen auf Ski
2. Alpine Fahrformen
3. Ski-Fun-Parcours mit Steilkurven, Schlupftoren, Wellenbahn, Tretorgel
4. Mini-Sprungschanzen in unterschiedlichen Größen (max. 8 Meter Sprungweite)

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Teilnahmeberechtigt sind nur Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Jahrgangsstufe. Der Einsatz von Schülerinnen und Schülern der ersten Jahrgangsstufe ist in Ausnahmefällen möglich. Skifahrerische Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.  Im Vorfeld der Wettbewerbe erfolgt im Rahmen der Bauelemente „Allgemeinen Erwärmung auf Ski“ sowie „Alpinen Fahrformen“ jeweils eine Sichtung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten zu können, werden nur sichere Skifahrer mit entsprechend gezeigtem Können zu den Sprüngen über die Mini-Schanzen zugelassen.
Die teilnehmenden Grundschulen werden im Vorfeld durch die Trainer von BSV und DSV kontaktiert und erhalten zudem eine detaillierte Ausschreibung mit weiteren Informationen.
 
AUSRÜSTUNG
Funktionsfähige Alpin- oder Langlaufski (keine Sprungski, Alpinski müssen mit einer modernen Sicherheitsbindung ausgestattet sein), Winterbekleidung, Skihandschuhe, gegebenenfalls Skibrille und Wechselkleidung. Bei der Veranstaltung besteht Helmpflicht!

MANNSCHAFTSSTÄRKE
1. Eine Mannschaft besteht aus 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, darunter sollte mindestens ein Mädchen sein.
2. Eine Schule kann  bis zu 3 Mannschaften melden.
Hinweis: Bitte melden Sie - wenn möglich - mehrere Mannschaften ihrer Schule, so können auch Kinder ohne Vereinszugehörigkeit Wettkampferfahrung sammeln.

Angebot für Einzelstarterinnen und Einzelstarter:
Da an vielen, v. a. kleineren Schulen keine Mannschaften zustande kommen, bleiben häufig einzelne Talente unentdeckt. Daher werden in diesem Schuljahr neben gemeldeten Mannschaften zusätzliche Einzelstarterinnen und Einzelstarter zugelassen. Die teilnehmenden Einzelstarterinnen und -starter dürfen noch nicht beim Bayerischen Skiverband erfasst sein (z.B. Teilnahme an Gau- und Bayerischen Meisterschaften und zentralen Lehrgängen, Kadermitglieder). Das Wettkampfprogramm ist mit dem der Mannschaftswettbewerbe identisch und wird gemeinsam durchgeführt.
Betreuung der Einzelstarterinnen und Einzelstarter:
Die Betreuung der Einzelstarterinnen und -starter (Anreise, Betreuung beim Wettbewerb) obliegt der Schule, die die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer besucht.

WERTUNG:
Die Wertung erfolgt auf Grundlage der von den DSV- und BSV-Trainern beobachteten  koordinativen und skifahrerischen Fähigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im „Ski-Fun-Parcours“, deren sportlicher Vielseitigkeit und der Beherrschung des Materials. Die Sprungweite fließt nicht in die Bewertung ein.

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

MELDETERMIN
15. Oktober 2022

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

AUSZEICHNUNGEN
Urkunden für diesen Wettbewerb können kostenlos beim Bayerischen Skiverband bezogen werden.

KONTAKTADRESSE
Bayerischer Skiverband e.V.
Dominik Feldmann
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Tel.: +49 (0) 89 15702 298
E-Mail: Dominik.Feldmann@bsv-ski.de

4. SNOWBOARD
Die Wettbewerbe unter dem Motto „Snowboard in der Grundschule“ umfassen die Bereiche „Torlauf“ und „Snowboardcross“.

WETTBEWEBSELEMENTE
Für den Wettbewerb werden folgende Bauelemente innerhalb eines Hindernisparcours vorgeschlagen:
Gatestart, Wellenbahn, Steilkurven, kleine Sprünge, Torlauf, Gleitstrecke.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren, nach ca. einstündigem Training auf der Wettkampfstrecke, mindestens zwei Fahrten auf der Strecke auf Zeit.
Singlemodus: Beide Zeiten werden addiert und gewertet.
Dualmodus: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden anhand ihrer schnelleren Laufzeiten sortiert und in einer Rangliste aufgeführt. Es dürfen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Finalläufen starten. In den Finalläufen treten jeweils zwei Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer der gleichen Altersklasse auf der Wettkampfstrecke gegeneinander an. Der Gewinner eines Finallaufes zieht in die nächste Runde ein.

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN FÜR DEN ALPINEN WETTBEWERB
Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der 2., 3. und 4. Jahrgangsstufe. Der Einsatz von Schülerinnen und Schülern der ersten Jahrgangsstufe ist in Ausnahmefällen möglich.
Eine Mannschaft besteht aus mindesten 3 max. 5 Schülerinnen und Schüler
Eine Schule kann bis zu 3 Mannschaften melden
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht Helmpflicht, Rückenprotektoren werden empfohlen
Hinweis: Bitte melden Sie - wenn möglich - mehrere Mannschaften ihrer Schule, so können auch Kinder ohne Vereinszugehörigkeit Wettkampferfahrung sammeln.

WERTUNG:
Das Mannschaftsergebnis wird durch Addition der Plätze der 3 besten Läufer einer Mannschaft ermittelt Bei gemischten Mannschaften kommen mindestens zwei Mädchen in die Wertung, bei Jungenteams darf maximal ein Mädchen starten.

WETTKAMPFORTE & -TERMINE:
Qualifkationswettbewerbe:
26.01.2023 in Berchtesgaden/ Götschen >> zur Ausschreibung
16.02.2023 in Bayerischzell/ Sudelfeld >> zur Ausschreibung
Landesfinale:
09.03.2023 in Grasgehren

MELDETERMIN
15. Januar 2023

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich per E-Mail an den Schulsportbeauftragten von Snowboard Bayern: andi.polke@bsv-snowboard.de

Angebot für Einzelstarterinnen und Einzelstarter:
Da an vielen, v. a. kleineren Schulen keine Mannschaften zustande kommen, bleiben häufig einzelne Talente unentdeckt. Daher werden in diesem Schuljahr neben gemeldeten Mannschaften zusätzliche Einzelstarterinnen und Einzelstarter zugelassen. Das Wettkampfprogramm ist mit dem der Mannschaftswettbewerbe identisch und wird gemeinsam durchgeführt.
Betreuung der Einzelstarterinnen und Einzelstarter:
Die Betreuung der Einzelstarter und -starter (Anreise, Betreuung beim Wettbewerb) obliegt der Schule, die die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer besucht. Es empfiehlt sich, einzelne Schülerinnen bzw. Schüler Mannschaften anderer Schulen anzuschließen und die Betreuung auf deren Betreuerinnen bzw. Betreuer zu übertragen.

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.


ALLGEMEINE HINWEISE ZUR KOSTENREGELUNG
a) Für ausrichtende Vereine/Schulen:
Die Kostenübernahme ist seit dem Schuljahr 2011/2012 neu geregelt. Antragsformulare können beim Bayerischen Skiverband angefordert werden und sind bis 15.10.2022 einzureichen. Voraussetzung für die Übernahme von Organisationskosten ist ein Nachweis der Zusammenarbeit mit dem zuständigen regionalen Skiverbandes / Skigaues des BSV bzw. mit einem oder mehreren Mitgliedsvereinen des BSV sowie ein Nachweis der tatsächlich entstandenen Organisationskosten des Veranstalters. Antragssteller für die Kostenübernahme ist der Verein bzw. der regionale Skiverband. Über die Höhe des Zuschusses befindet der BSV. Urkunden für die Wettbewerbe können kostenlos beim Bayerischen Skiverband bezogen werden.
b) Für teilnehmende Schülerinnen und Schüler:
Für die Schülerinnen und Schüler entstehen in den Wettbewerben Nordisch und Skispringen keine Kosten. In den Grundschulwettbewerben Alpin und Snowboard sind die Kosten für die Liftkarte zu tragen.



Bayerischer Basketball-Verband: Basketball in der Grundschule
Der Bayerische Basketball-Verband (BBV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für dieses Schuljahr für die Grundschulen Basketballturniere auf Kreisebene aus.

WETTBEWERB
Mannschaftswettbewerb der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen als Klassenwettbewerb. Eine Mannschaft kann aus Jungen und Mädchen (auch gemischt) einer Klasse bestehen.

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Maximal 10 Schülerinnen und Schüler (5 Feldspielerinnen bzw. -spieler und 5 Auswechselspielerinnen bzw. -spieler).

HINWEISE ZUR ORGANISATION
Nehmen mehr als zwei Mannschaften teil, werden die Spiele in Turnierform durchgeführt. Volle Spielzeit: 4 mal 10 Minuten (10 Minuten Halbzeitpause), bei Turnierspielen 2 mal 10 Minuten (2 Minuten Halbzeitpause).
Es spielt „Jeder gegen Jeden“, bei mehr als vier Mannschaften können zwei Gruppen gebildet werden.
In der Jahrgangsstufe 3 wird ein Molten KidsBasketball (Größe 4) und in der Jahrgangsstufe 4 ein Minibasketball (Größe 5) vom BVV zur Verfügung gestellt. Die Rückspielregel gibt es nicht. Die 3-Sekunden-Regel sollte nur dann angewandt werden, wenn sich eine große Spielerin bzw. ein großer Spieler mehr als fünf Sekunden absichtlich in der Zone aufhält, um bei einem Zuspiel aus ihrer bzw. seiner Körperlänge Nutzen zu ziehen. Die Mann-Mann-Verteidigung ist verbindlich vorgeschrieben. Die Grundschulwettbewerbe der Jahrgangsstufen 3 und 4 werden nach Möglichkeit auf Minibasketballkörbe (Korbhöhe 2,60 Meter) ausgespielt.

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

MELDETERMIN
15. Oktober 2022

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

HINWEIS
Die Organisationskosten werden vom Fachverband getragen, die Fahrtkosten zu den Wettbewerben werden nicht übernommen.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Basketball.



Bayerischer Fußball-Verband: Fußball in der Grundschule
Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für dieses Schuljahr für die Grundschulen Wettkämpfe im Fußball auf Kreisebene aus.

WETTBEWERB
Mannschaftswettbewerb der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschule als Klassenwettbewerb (teilnahmeberechtigt sind nur Mannschaften deren Spielerinnen und Spieler einer Klasse angehören). Eine Mannschaft besteht aus Jungen und Mädchen, wobei während des gesamten Turniers und bei jedem Spiel mindestens ein Mädchen immer aktiv am Spielgeschehen teilnehmen muss.

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Eine Mannschaft besteht aus 7 Spielerinen und Spielern (1 Torwart bzw. Torhüterin und 6 Feldspielerinnen bzw. -spieler) sowie beliebig vielen Auswechselspielerinnen und -spielern aus der Klassengemeinschaft; alle Auswechselspielerinnen und -spieler können bei Spielruhe eingesetzt werden; ausgewechselte Spielerinnen bzw. Spieler können auch wieder eingewechselt werden.

HINWEISE ZUR ORGANISATION
Nehmen mehr als zwei Mannschaften teil, werden die Spiele in Turnierform auf dem Spielfeld durchgeführt.

SPIELZEIT
Die Normalspielzeit beträgt 2 x 25 Minuten; bei Turnierbegegnungen an einem Tag darf die Gesamtspielzeit von 80 Minuten nicht überschritten werden.

AUSZEICHNUNGEN
Die Kreissieger erhalten vom BFV einen Fußball überreicht.

NÄHERE WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
>> siehe Mannschaftswettkämpfe Fußball
Die Richtlinien für den Kleinfeld-Fußball werden den Schulen nach der Meldung mit der Einladung zu den Wettkämpfen zugesandt.

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

MELDETERMIN
Wird vom zuständigen Arbeitskreis festgelegt!

KONTAKTANSCHRIFTEN
Die Adressen der Bezirksschulobleute Fußball sind im Personenpool im internen Bereich zu finden.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisationskosten (evtl. anfallende Schiedsrichterkosten) werden vom Bayerischen Fußball-Verband getragen (Ansprechpartner: floriangareis@bfv.de), die Fahrtkosten zu den Wettkämpfen werden nicht übernommen.

Wettbewerb Hallenfußball für Mädchen an Grundschulen in der 3./4. Jahrgangsstufe
Als zusätzliches Angebot können Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“ in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kreisverbänden des Bayerischen Fußball-Verbandes bei Bedarf ein Hallenturnier für Mädchen an Grundschulen für die 3. und 4. Jahrgangsstufe durchführen. Die Ausschreibung wird vom Arbeitskreis vorgenommen und orientiert sich in Mannschaftsstärke, Spielregeln und Organisation an den Hallenregeln des Bayerischen Fußballverbandes für Schüler- und Jugendturniere. Die Gesamtspielzeit einer Mannschaft darf 60 Minuten nicht übersteigen.



Bayerischer Handball-Verband: Handball in der Grundschule
Der Bayerische Handball-Verband (BHV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für dieses Schuljahr für die Grundschulen Handballturniere auf Kreisebene aus (4+1 über das Querfeld). Es wird empfohlen, die Vergleichsspiele im Rahmen eines Spielfestes durchzuführen.

TEILNAHME
Die Mannschaftswettbewerbe stehen nur Schülerinnen und Schülern der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen (auch Förderschulen) offen. Für die Zulassung ist allerdings nicht der Geburtsjahrgang einer Schülerin bzw. eines Schülers, sondern nur seine Zugehörigkeit zur 3. oder 4. Klasse entscheidend. Eine Mannschaft kann aus Jungen und Mädchen bestehen.

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler: maximal 10 von einer Schule. Gleichzeitig sind auf dem Kleinspielfeld maximal 4 Feldspielerinnen bzw. -spieler und 1 Torwart bzw. Torhüterin.
Lehrkraft: 1

HINWEISE ZUM SPIELVERHALTEN
Gemäß der Rahmentrainingskonzeption für den Kinder- und Jugendhandball des Deutschen Handball-Bundes (DHB) soll in den Jahrgängen bis 10 Jahren folgende verbindliche Spielweise gelten:
4+1 über das Querfeld als freies Spiel oder Spiel mit Manndeckung
Freies Spiel ohne taktische Vorgaben
a) Das Erkämpfen des Balles steht im Mittelpunkt („körperloses“ Spiel).
b) Grundaufstellung mindestens in der eigenen Spielfeldhälfte außerhalb der Nahwurfzone.
c) Angreifer, die in die Nahwurfzone laufen, können begleitet werden.
Manndeckung
a) Klare Zuordnung: ein Verteidiger gegen einen Angreifer
b) Sanktion bei Nichteinhaltung
    - Verwarnung durch die Wettkampfleiterin bzw. den Wettkampfleiter
    - Bei weiterem Nichteinhalten: Schiedsrichter darf Strafwurf verhängen.
Dreischritt-Regel: Schülerinnen und Schüler sollten lediglich drei Schritte mit dem Ball laufen.
Abwurf nach einem Torerfolg: Nach einem Torerfolg bringt die Torhüterin bzw. der Torwart den Ball wieder ins Spiel.
Wechsel: fliegender Wechsel (Spielerinnen bzw. Spieler können bei Unterbrechungen wie z.B. Einwurf eingewechselt werden).

HINWEISE ZUR ORGANISATION
Nehmen mehr als zwei Mannschaften teil, werden die Spiele in Turnierform durchgeführt. Der Austragungsmodus wird von der Turnierleitung entsprechend den Schülerbedürfnissen und den örtlichen Gegebenheiten festgelegt. Es wird grundsätzlich kein Einzelsieger ermittelt, die Ausgabe von Teilnehmerurkunden ist wünschenswert.

HINWEISE ZUM SPIELFELD
•    Tore: Minihandballtore (sichere Aufstellung) oder Vorrichtungen zum Abhängen der normalen Tore auf 1,60 m Höhe
•    Feldgröße: 13x20 m; ggf. Anpassung an räumliche Voraussetzungen
•    Torraumlinie als Halbkreis mit einem 5-Meter-Radius; keine Mittellinie


Zusätzliche Teamchallenge/Bewegungsparcours (optional):
Aufbau eines Bewegungsparcours in der freien Hallenhälfte bzw. verschiedener Stationen zu Geschicklichkeit, Wurfpower, Zielgenauigkeit als zusätzliche Teamchallenge.

TURNIERSPIELE
Die Spiele sollen in Turnierform durchgeführt werden. Die Spielzeit beträgt 2 x 7 Minuten mit einer Halbzeit-/Besprechungspause von 2 Minuten.
Die Turniere können in Verbindung mit einem Spielfest durchgeführt werden. Empfohlen wird die Ballgröße 0 bzw. ein Methodikhandball.

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

MELDETERMIN: 15. Oktober 2022

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisationskosten werden vom Fachverband getragen, die Fahrtkosten zu den Wettbewerben werden nicht übernommen.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Handball (für SAG-Neugründungen an/mit Grundschulen).

DHB-GRUNDSCHULBROSCHÜRE
Der Deutsche Handballbund hat eine Grundschulbroschüre mit praxisorientierten Arbeitshilfen und Stundenablaufplänen herausgegeben. Die 32 Seiten umfassende Arbeitshilfe für Lehrkräfte, die sich genauso zum Einsatz in Sportarbeitsgemeinschaften eignet, berücksichtigt in ihren Inhalten die besonderen Bedingungen einer Sportstunde: die mögliche Heterogenität einer Lerngruppe, eine kleine Halle und den pädagogisch geprägten Bildungsauftrag unter dem Motto: „Handball erzieht. Handball macht fit. Handball macht Spaß.“
Die DHB-Grundschulbroschüre kann direkt über die DHB-Geschäftsstelle in Dortmund zum Stückpreis von 4,20 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten) bezogen werden: Deutscher Handballbund, Referat IV, Strobelallee 56, 44139 Dortmund, Fax 0231/124061.

Als Ansprechpartner für weitere Informationen rund um das Thema „Spielen mit Hand & Ball in der Grundschule“ steht der Landesschulobmann Handball, Michael Werner, gerne zur Verfügung (Gymnasium Eschenbach, Telefon: 09645/601900, E-Mail: michael8werner@web.de)



Bayerischer Bob- und Schlittensportverband: Rodeln in der Grundschule
Der Bayerische Bob- und Schlittensportverband (BBSV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für dieses Schuljahr einen Mannschaftswettbewerb im Rodeln (Kunst- oder Naturbahn) auf Kreisebene aus. Die Veranstaltungen sind Bestandteil des Projekts „Auf die Schlitten, fertig, los!“ im Rahmen des Nachwuchskonzeptes des Bayerischen Bob- und Schlittensportverbandes.
WETTBEWEBSELEMENTE
Für den Wettbewerb werden folgende Bauelemente vorgeschlagen:
•    Paddeln auf Rollenschlitten
•    E-Schlitten – Geschicklichkeitsparcours
•    Start
•    Rodeln – kurze Strecke auf Kunst- oder Naturbahn

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 2, 3 und 4. Eine Mannschaft besteht aus 6 Schülerinnen und Schülern. Eine Schule kann bis zu 3 Mannschaften melden. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht Handschuhpflicht (keine Krallenhandschuhe) und Helmpflicht (Schihelme – keine Fahrradhelme ). Sportgeräte werden vom Veranstalter gestellt.

WERTUNG
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer absolviert alle angebotenen Bauelemente.
Die Wertung errechnet sich aus der Addition der erreichten Punkte an der jeweiligen Station. Platz 1 erhält einen Punkt, Platz 2 erhält 2 Punkte usw., sodass die Mannschaft mit der niedrigsten Punktzahl gewonnen hat.

HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG
An allen Stationen wird gleichzeitig begonnen. Die Bauelemente 1 und 2 werden in der Halle durchgeführt. Die Bauelemente 3 und 4 auf Kunst- oder Naturbahn. Ein aufgestellter Plan regelt den zeitlichen Ablauf.
Der Bayerische Bob- und Schlittensportverband stellt die Geräte und Organisationspläne auf Anfrage zur Verfügung.

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

MELDETERMIN
15. Oktober 2022

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich per E-Mail an den Bayerischen Bob- und Schlittensportverband: a.graitl@bbsv-online.de
Anschließend werden die Meldezahlen vom Bayerischen Bob- und Schlittensportverband der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule übermittelt.
Alle teilnehmenden Schulen melden bitte zusätzlich die Anzahl der Kinder im Portal www.laspo-meldungen.de an.

KOSTENREGELUNG
Entstehende Kosten zur Durchführung der Wettbewerbe übernimmt gegen Vorlage von Originalbelegen der BBSV. Fahrtkosten werden nicht übernommen.

KONTAKTADRESSE
Bayerischer Bob- und Schlittensportverband
An der Schießstätte 6
83471 Berchtesgaden

 


Volley spielen in der Grundschule (BVV-Volley-Grundschul-Cup)
Der Bayerische Volleyball-Verband (BVV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für die Grundschulen einen BVV-Volley-Grundschul-Cup auf Kreis-/Bezirksebene aus.
TEILNAHME
Die Mannschaftswettbewerbe stehen nur Schülerinnen und Schülern der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen (auch Förderschulen) offen. Für die Zulassung ist allerdings nicht der Geburtsjahrgang einer Schülerin bzw. eines Schülers entscheidend, sondern ausschließlich die Zugehörigkeit zur 3. oder 4. Jahrgangsstufe.

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Mannschaftsstärke: Eine Mannschaft besteht aus mindestens 2 Spielerinnen bzw. Spielern (2 Jungen, 2 Mädchen oder Mixed). Auswechselspielerinnen und -spieler sowie Spielerwechsel sind beliebig viele erlaubt.
Lehrkraft: 1 Betreuerin bzw. Betreuer
Teams pro Grundschule: Jede Grundschule kann je nach Ausrichterkapazität z.B. bis zu 10 Mannschaften melden. In Absprache auch mehr.

TERMINE/ORTE
Termine (Dezember 2022 - Juni 2023) und Orte werden nach Meldeschluss für die ausrichtenden Schulen ab November 2022 vom Bayerischen Volleyball-Verband bekanntgegeben (https://volleyball.bayern/schule/grundschul-cup). Jede interessierte Schule und jeder Arbeitskreis wird in Zusammenarbeit mit den Kreisobleuten gebeten, Ausrichterschulen zu finden.

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

MELDETERMINE
- Für ausrichtende Schulen: 15. November 2022 an info@volleyball.bayern  - verlängert bis zum 01.12.2022
- Für teilnehmende Schulen: je nach Vorgabe der örtlichen Ausrichter

MELDUNG
Die Meldung von ausrichtenden bzw. teilnehmenden Schulen erfolgt ausschließlich per E-Mail an den Bayerischen Volleyball-Verband: 
info@volleyball.bayern
Ausrichtende Schulen erhalten Sachunterstützung bei fristgerechter Meldung. Die Meldung von ausrichtenden Schulen erfolgt mit dem Formular unter https://volleyball.bayern/schule/grundschul-cup
Alle teilnehmenden Schulen melden bitte zusätzlich die Anzahl der Kinder im Portal www.laspo-meldungen.de an.

HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Die Fahrtkosten zu den Wettbewerben werden nicht übernommen.

HINWEIS ZUR ORGANISATION
Spielball: empfohlen wird der MIKASA MVA 123 SL oder MIKASA SV-3
Spielfelder: Langnetz und abgetrennte Felder
Turnierdauer: ca. 3-4 Stunden

ANSPRECHPARTNER BEIM BVV
Florian Schweikart (Schulsportbeauftragter BVV) – E-Mail: schule@volleyball.bayern

SPIELREGELN - WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Spielmodus
Vorschlag: Es wird ein Turnier mit Zweierteams im Modus "Jeder gegen Jeden" gespielt.
Das Turnier findet in Spielrunden statt, die insgesamt ca. 3 - 4 Stunden dauern.
Ein Spiel dauert, je nach Anzahl der anwesenden Teams 4 - 6 Minuten.
Vor Beginn und nach Beendigung des Spieles klatschen sich die Teams immer ab.
Anschließend wird das Spielergebnis in eine Stempelkarte eingetragen, die jedes Team mit sich führt.
Die Sieger erhalten 2 Stempel. Bei einem Unentschieden bekommen alle Beteiligten Spieler einen Stempel.
Wird mit Pausenfeld gespielt, erhalten die Spielerinnen und Spieler auf dem Pausenfeld 2 Stempel.

Alternative: Je nach Anzahl der teilnehmenden Teams und zur Verfügung stehenden Felder kann das Turnier mit einem anderen bekannten System (z.B. Gruppeneinteilung) durchgeführt werden. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass alle Teams möglichst viele Spiele haben und möglichst keine Teams frühzeitig ausscheiden.

Aufschlag/Anspiel
Der Aufschlag erfolgt durch Anspielen von der rechten Seite hinter der Tabuzonenlinie.
Der Ball darf das Netz berühren, muss allerdings im gegnerischen Feld hinter der Tabuzone ankommen (diagonales Anspiel).
Aufschlag/Anspiel hat immer das Team, das im vorhergehenden Spielzug den Fehler gemacht hat. Das aufschlagende Team rotiert vor jedem Anspiel. Es führt also kein Spieler zwei Aufschläge hintereinander durch.

Sonderregeln
Das direkte Zurückspielen des Balles ist nicht erlaubt. Es gibt auf jeder Seite mindestens zwei, aber höchstens drei Ballaktionen (s.u.). Beide Spielerinnen bzw. Spieler müssen den Ball berührt/gespielt haben.
Die annehmende Spielerin bzw. der annehmende Spieler darf zwei Ballberührungen hintereinander durchführen (Ballkontrolle - bei der ersten Berührung ist Fangen/Werfen erlaubt.)
Beim Zurückspielen des Balles ist die Berührung des Netzes durch den Ball ebenso erlaubt wie das Spielen des Balles in die Tabuzone.

Schiedsrichter/innen
Die spielenden Teams zählen selbst laut mit. Die aufschlagende Spielerin bzw. der aufschlagende Spieler nennt vor seinem Aufschlag/Anspiel laut den aktuellen Spielstand. Die gegnerische Mannschaft bestätigt diesen laut oder dementiert. Bei Bestätigung erfolgt der Aufschlag, bei Dementi wird erst über den Spielstand Einigung erzielt, bevor angespielt werden darf.
Kann keine Einigung erzielt werden, wird der Spielzug wiederholt oder, im absoluten Ausnahmefall, eine Betreuerin bzw. ein Betreuer zu Rate gezogen.
Ein Aufschlag ohne vorherige Nennung des Spielstandes ist ungültig und muss wiederholt werden.
Betreuerinnen und Betreuer sind Beobachter und sollen die Kinder höchstens an Regeln erinnern.

Zählweise (Spiel nach Zeit)
Nach einer vorgegebenen Zeit (4 - 6 Minuten, je nach Anzahl der Teams) wird das erzielte Ergebnis in die Stempelkarte eingetragen und die Teams wechseln auf das nächste Feld. Bei einem Sieg werden 2 Stempel auf der Karte eingetragen, bei einem Unentschieden 1 Stempel und bei einer Niederlage kein Stempel.

Spielfelder


Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Volleyball


Bayerischer Sportschützenbund: Bogenschießen
Der Bayerische Sportschützenbund schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für dieses Schuljahr die 23. Bayerischen Schulmeisterschaften im Bogensport für Einzelschützen und Mannschaften aus.

WETTKAMPFKLASSEN
WK I   2003–2005 (Junioren)
WK II  2006–2008 (Jugend)
WK III 2009-2010 (Schüler A)
WK IV 2011-2012 (Schüler B)
WK V 2013 und jünger (Schüler C)

WETTKAMPFAUSSCHREIBUNG
Gruppe A – Leistung
- Zulässige Ausrüstung:
Wettkampfbogen Recurve, olympische Disziplin gemäß Sportordnung (SPO).  Die Sportlerin bzw. der Sportler (die männliche Ansprache gilt immer gleichbedeutend auch für alle anderen Geschlechter) muss Mitglied in einem Bogenverein des BSSB sein.
- Wettkampfklasse und Auflagengröße entsprechend SpO ab Schüler C bis Junioren:
- Schüler C und B: Auflagendurchmesser 80 cm
- Schüler A: Auflagendurchmesser 60 cm
- Jugend und Junioren: Auflagendurchmesser 40 cm (keine 3er-Spots)
- Modus: alle Klassen schießen 1 x 30 Pfeile auf 18 m am Vormittag und 1 x 30 Pfeile auf 18 m am Nachmittag. Es werden Passen zu je 3 Pfeilen in 2 Minuten geschossen.
- Zu Beginn des Wettkampfes nennt der Mannschaftsführer die 3 jeweiligen Starterinnen bzw. Starter einer Schule aus allen Wettkampfklassen der Gruppe A – Leistung, die eine Schulmannschaft bilden. Es können pro Schule auch mehrere Mannschaften gemeldet werden.
- Wertung: Platz 1-3 Einzelwertung in allen Klassen auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse, eine Trennung nach Geschlechtern erfolgt nicht. Bayerische Einzelsiegerin bzw. bayerischer Einzelsieger in den Leistungsklassen ist die Sportlerin bzw. der Sportler, die bzw. der nach den Passen am Vormittag und am Nachmittag die meisten Ringe erzielt hat. Bei Ringgleichheit gibt es ein Stechen von je einem Schuss. Bayerischer Schulsieger in der Leistungsklasse ist die Schule, deren Mannschaft nach den Passen am Vormittag und am Nachmittag die meisten Ringe erzielt hat. Bei Ringgleichheit gibt es ein Stechen von je einem Schuss von jedem einzelnen Mannschaftsschützen.

Gruppe B – Einsteiger
-  Zulässige Ausrüstung: Wettkampfbogen Recurve, olympische Disziplin. Nicht zulässig: Klicker oder Spiegel, V-Bar, Seitenstabilisatoren. Der Schütze darf im laufenden Sportjahr an keiner Meisterschaftsrunde (ab Bezirksmeisterschaft) des DSB oder DBSV teilgenommen haben.
- Wettkampfklasse und Auflagegrößen ab Schüler C bis Junioren:
- Schüler C: Auflagendurchmesser 122 cm
- Schüler B und A: Auflagendurchmesser   80 cm
- Jugend und Junioren: Auflagendurchmesser   60 cm
- Modus (analog Gruppe A): alle Klassen schießen 1 x 30 Pfeile auf 18 m am Vormittag und 1x30 Pfeile am Nachmittag. Es werden Passen zu je 3 Pfeilen in 2 Minuten geschossen.
- Zu Beginn des Wettkampfes nennt der Mannschaftsführer die 3 jeweiligen Starterinnen bzw. Starter einer Schule aus allen Wettkampfklassen die die Schulmannschaften bilden. Es können pro Schule auch mehrere Mannschaften gemeldet werden.
- Wertung: Platz 1-3 Einzelwertung in allen Klassen auf Grundlage der erzielten Ergebnisse, eine Trennung nach Geschlechtern erfolgt nicht. Bayerische Einzelsiegerin bzw. bayerischer Einzelsieger in den Einsteigerklassen ist die Sportlerin bzw. der Sportler, die bzw. der nach den Passen am Vormittag und am Nachmittag die meisten Ringe erzielt hat. Bei Ringgleichheit gibt es ein Stechen von je einem Schuss. Bayerischer Schulsieger der Einsteigerklasse ist die Schule, deren Mannschaft nach den Passen am Vormittag und am Nachmittag die meisten Ringe erzielt hat. Bei Ringgleichheit gibt es ein Stechen von je einem Schuss von jedem einzelnen Mannschaftsschützen.

Die Teilnehmerzahl ist auf 120 Schützen begrenzt. Die Zulassung erfolgt nach der Reihenfolge der eingegangenen Meldungen (aktuelle Informationen unter: schulmeisterschaft.ludger-wehr.de).

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen einen gültigen Schülerausweis oder die Bestätigung ihrer Schule, dass sie aktuell Schülerin bzw. Schüler dieser Schule sind, vor Beginn des Wettkampfes vorlegen.

WETTKAMPFTERMIN
Dienstag, 18. Juli 2023 (Zeit-/Startplan wird erst nach Meldeschluss erstellt)
Anreise bis 9.00 Uhr, Wettkampfbeginn: 10.00 Uhr

AUSRICHTER/ORT
Bogenschützen Feucht, Äußere Weißenseestraße 10, 90537 Feucht

VERANSTALTER
Bayerischer Sportschützenbund e.V.
Landestrainer Bogen
Stefan Schäffer
Ingolstädter Landstr. 110
85748 Garching-Hochbrück
Tel. 089 316949-42

MELDUNG
ausschließlich per E-Mail an: schulmeisterschaft-bogen@bssb.de
Jede Meldung wird bestätigt; eine Teilnahme am Wettbewerb ist nur mit bestätigter Anmeldung möglich!

MELDETERMIN
23. Juni 2023

MELDEBOGEN
Meldebogen als pdf-Datei.

BETREUUNG
Bitte beachten Sie die Anmerkungen für die Schulsportwettbewerbe in Bayern.

HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bayerische Sportschützenbund e.V. keine Kosten für Tagegelder, Übernachtungs- oder Reisekosten übernimmt. Alle gemeldeten Schülerinnen und Schüler sowie Betreuerinnen und Betreuer erhalten vor Ort kostenfreie Verpflegungs-Gutscheine für den Wettkampftag. Darüberhinausgehende Verpflegung kann zu schülerfreundlichen Preisen beim Ausrichter gekauft werden, nicht verwendete Gutscheine verfallen.



Bayerischer Turnspiel-Verband e. V.: Faustball
Der Bayerische Turnspiel-Verband e. V. (BTSV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für dieses Schuljahr Wettkämpfe im Faustball aus.

REGELUNGEN FÜR ALLE SPIELE BEI DEN SCHULSPORTWETTKÄMPFEN IM FAUSTBALL
INKLUSIVE WETTKAMPFKLASSEN UND MANNSCHAFTSSTÄRKE


Die Spiele werden je nach Meldeeingang über 2 Sätze oder 2 Gewinnsätze ausgetragen.

Ein/e Spieler/in darf an einem Tag nur in einer Mannschaft starten.

MANNSCHAFTSSTÄRKE
5er-Mannschaften: 4 bis 10 Spieler/innen
3er-Mannschaften: 3 bis 5 Spieler/innen
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Faustball werden nach der BTSV Spielordnung Faustball durchgeführt. Die Spielordnung und die gültigen Spielregeln können angefordert werden.

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

MELDETERMIN
15. Juni 2023

WETTKAMPFTERMINE
Landesfinale 13.07.2023 beim TSV Seussen

MELDEADRESSE
Horst Purucker
Elmstr. 23
95615 Marktredwitz
Telefon: 09231-566
Mail: horst.purucker@t-online.de 
Meldung bitte per Mail verschicken.

MELDUNG
Die Vordrucke für die Meldung zu den Wettbewerben (Meldebogen) finden Sie hier:
- als Word-Dokument
- als pdf-Datei

KONTAKTANSCHRIFTEN
Schulsportbeauftragte des BTSV:
Edeltraud Brandstetter
Sonnblickweg 4
84034 Landshut
Tel.: 08 71/6 24 03
Fax: 08 71/9 65 42 08
E-Mail: traudl.brandstetter@gmx.de

Schulsportbeauftragte Faustball:
N.N.

HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisations- und Fahrtkosten (Busse) trägt der Fachverband, auf Bildung von Sammelfahrten ist zu achten. Zu diesem Schulsportwettbewerb können Mannschaften aber auch mit DB-Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellmodalitäten und Bestellschein). Ca. 4 Wochen nach dem Wettkampf schickt Ihnen die Landesstelle für den Schulsport die entsprechende Rechnung zu. Der Fachverband wird gebeten, die Beteiligung (Teilnehmerzahl, Mannschaften, Schulen) bis 31.7.2023 an die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule zu melden.



Bayerischer Fechterverband: Fechten
Der Bayerische Fechterverband (BFV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für dieses Schuljahr Wettkämpfe im Fechten aus.

WETTKAMPFKLASSEN
WK II   2003 – 2008 Degen, Florett und Säbel - jeweils Mädchen und Jungen
WK III  2006 –2010 Degen, Florett und Säbel - jeweils Mädchen und Jungen
WK IV  2011 - 2017 - Miniwaffen nach Absprache (Grundschüler/innen benötigen den Nachweis einer SAG-Teilnahme oder Vereinszugehörigkeit - siehe unten)

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Drei Fechterinnen bzw. Fechter (+ 1 Ersatz, nicht verpflichtend) aus einer Schule.
Lehrkraft:  1 pro Mannschaft

BESONDERE REGELUNGEN FÜR DIE SCHULSPORTWETTKÄMPFE IM FECHTEN
Neuerungen:
Es können mehrere Mannschaften einer Schule in derselben Waffe und Wettkampfklasse starten. Die Mitglieder der Mannschaft müssen namentlich aufgeführt werden.
Es erfolgt eine generelle Unterteilung in Mädchen-, Jungen- und Mixed-Teams. Letztere fechten mit den Jungen und werden dort auch mit gewertet.   
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer benötigen ein Gesundheitszeugnis (nicht älter als ein Jahr) und einen Fechtpass oder die Bestätigung eines Vereins (Fechtabteilung), dass sie die Wettkampfregeln beherrschen. Sicherheitskleidung nach den FIE-Vorschriften ist Pflicht. Es gelten die Regeln der FIE. Die Wettkämpfe werden nach dem Stafettensystem ausgetragen. Im Stafettensystem wird in neun zeitlich begrenzten Einzelgefechten, "Jeder gegen Jeden", auf 45 Treffer gefochten.

MELDETERMIN
01. Juli 2023

WETTKAMPFTERMINE UND ORTE
1. Juli 2023 (sicher für Säbel), Degen/Florett: siehe Turnierkalender des BFV oder stefanie.wimmer1@gmx.net
Säbel: Vierfachhalle der Bertolt-Brecht-Schule, Karl-Schönleben-Straße 100, 90471 Nürnberg;
Stoßwaffen: siehe Turnierkalender des BFV oder stefanie.wimmer1@gmx.net
Der Beginn der Wettkämpfe wird nach Eingang der Meldungen festgelegt und den Betreuerinnen und Betreuern rechtzeitig mitgeteilt. Bitte unbedingt E-Mail-Adresse oder Telefonnummer der Betreuerinnen und Betreuern bzw. der Lehrkräfte mit der Anmeldung mitteilen.

KAMPFRICHTERINNEN UND KAMPFRICHTER
Es müssen Pflichtkampfrichterinnen und -kampfrichter gestellt werden: ab der 1. Mannschaft eine Kampfrichterin bzw. einen Kampfrichter, ab der 3. Mannschaft zwei und ab der 5. Mannschaft drei Kampfrichterinnen bzw. Kampfrichter. Maßgebend ist die Summe der gemeldeten Mannschaften für den Tag (alle Wettbewerbe). Die Kampfrichterinnen und Kampfrichter müssen namentlich gemeldet werden und für die gesamte Dauer der Wettkämpfe zur Verfügung stehen. Bei fehlenden Pflichtkampfrichtern kein Start.

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

HINWEISE ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisationskosten trägt der Verband, die Fahrtkosten werden nicht übernommen.
Zu diesem Schulsportwettbewerb können Mannschaften aber mit DB-Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellmodalitäten und Bestellschein). Ca. 4 Wochen nach dem Wettkampf schickt Ihnen die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule die entsprechende Rechnung zu.

MELDUNG
Den Vordruck für die Meldung zu den Wettbewerben (Meldebogen) finden Sie hier:
- Meldebogen als pdf-Datei


MELDE- UND KONTAKTANSCHRIFT
Schulsportbeauftragte des Bayerischen Fechterverbandes
Stefanie Nicke
Hubertusweg 14
94034 Passau
Handy (01 76) 24 03 28 06
E-Mail: stefanie.wimmer1@gmx.net

Der Fachverband wird gebeten, die Beteiligung (Teilnehmerzahl, Mannschaften, Schulen) bis 15.07.2023 an die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule zu melden.



Bayerischer Hockey-Verband: Hallenhockey
Der Bayerische Hockey-Verband (BHV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Schulmannschaftswettkämpfe im Hallenhockey aus.

WETTKAMPFKLASSEN: I, II, III, IV
(Jungen und Mädchen)
Wettkampfklasse I    2003 – 2006
Wettkampfklasse II   2006 – 2009
Wettkampfklasse III   2008 – 2011
Wettkampfklasse IV  2010 – 2012

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler: maximal 9 von einer Schule
Lehrkraft: 1

AUSTRAGUNGSMODUS
Die Wettkämpfe werden in Turnierform durchgeführt, wobei die Spielzeit pro Spiel in der Regel in den Wettkampfklassen I und II 2 x 15 Minuten und in den Wettkampfklassen III und IV 2 x 12,5 Minuten betragen sollte. Je nach Zahl der gemeldeten Mannschaften werden Kreis-, Regional- und Bezirksentscheide gespielt.
Die Bezirkssieger können jeweils den nord- und südbayerischen Titelträger ausspielen.

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Es gilt das Regelwerk des Deutschen Hockeyverbandes „Spielordnung Hockeyregeln für Feld und Halle“ (Ausgabe 1998). Es ist zu beziehen über den Deutschen Hockeybund, Theresienhöhe, 50354 Hürth, Telefon (0 22 33) 94 24 40, Telefax (0 22 33) 94 24 44.

MELDETERMIN
15. Oktober 2022

MELDEADRESSE
In jedem Bezirk und in der Landeshauptstadt München die Bezirksschulobleute Hockey (siehe Adresspool).

MELDUNG
Die Vordrucke für die Meldung zu den Wettbewerben (Meldebogen) finden Sie hier (pdf-Datei).

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisationskosten werden vom Fachverband getragen, die Fahrtkosten zu den Wettbewerben werden nicht übernommen.
Zu diesem Schulsportwettbewerb können Mannschaften aber mit DB-Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellmodalitäten und Bestellschein). Ca. 4 Wochen nach dem Wettkampf schickt Ihnen die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule die entsprechende Rechnung zu.

Der Fachverband wird gebeten, die Beteiligung (Teilnehmerzahl, Mannschaften, Schulen) bis 15.7.2023 an die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule zu melden.



BRK-Wasserwacht: Klassenschwimmwettbewerb
Die Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes führt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auch in diesem Schuljahr wieder für alle bayerischen Schulen einen Klassenwettbewerb im Schwimmen und Rettungsschwimmen durch.

Durch diesen Wettbewerb soll die noch immer beträchtliche Zahl von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern unter der Schuljugend verkleinert werden, außerdem sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler der Ausbildung im Rettungsschwimmen zugeführt werden.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ruft alle Schulen auf, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen. Dies gilt besonders für die Schulen in den Großstädten und Landkreisen mit vorhandenen Frei- und Hallenbädern.

WETTBEWERBE
Zur Teilnahme an dem Wettbewerb sind alle allgemeinbildenden Schulen in Bayern aufgerufen.
Bewertet werden:

  • Seepferdchen
  • Deutsche Jugendschwimmabzeichen
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze

Der Klassenwettbewerb gelangt für die ersten bis neunten Klassen zur Durchführung. Es werden vier Wertungsgruppen gebildet.
Wertungsgruppen sind: Klassen 1 und 2, 3 und 4, 5 und 6, 7 bis 9.
Für die Klassen einer Wertungsgruppe wird auf Basis der erreichten Punkte eine Rangfolge ermittelt.

WERTUNG
Jede Schülerin und jeder Schüler erhält für ihre bzw. seine erworbenen Abzeichen Punkte gemäß Wertungstabelle. Es gelten auch Abzeichen, die in früheren Jahren erworben wurden. Punkte mehrerer Schwimm- und Rettungsschwimmabzeichen können nicht addiert werden. Es wird nur das Abzeichen mit der höchsten Punktzahl gewertet.
Beispiel:
Wertungsgruppe Klasse 3 und 4: Die Schülerin bzw. der Schüler besitzt das Seepferdchen (7 P.), das Jugendschwimmabzeichen Bronze (15 P.) sowie das Jugendschwimmabzeichen Silber (20 P.).
Wertung: Höchstpunktzahl Jugendschwimmabzeichen Silber: 20 Punkte
erreichte Punktzahl: 20 Punkte
Die Platzziffer einer Klasse ergibt sich, wenn man die Punktezahlen addiert, die von den Schülerinnen und Schülern erreicht wurden und diese Summe dann durch die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler teilt.
Beispiel:
480 Punkte bei 28 Teilnehmern: 480 : 28 = 17,14 Punkte. Mädchen und Jungen werden gleich bewertet.
Sollte es zu einer Punktgleichheit kommen, rückt die Klasse mit der größeren Schülerzahl vor. Sieger ist die Klasse mit der höchsten Platzziffer.

Wertungstabelle

  Klassen 1+2 Klassen 3+4 Klassen 5+6 Klassen 7-9
1. Seepferdchen 10 7 5 2 Punkte
2. Jugendschwimmabzeichen Bronze                    20 15 10 5 Punkte
3. Jugendschwimmabzeichen Silber  – 18 15 10 Punkte
4. Jugendschwimmabzeichen Gold  – 20 20 15 Punkte
5. Deutsches Rettungsschwimmabzeichen  –  –  – 20 Punkte


ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Am Wettbewerb sollen alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse bzw. Sportklasse (z. B. 5a/5b) teilnehmen.
Gruppen aus „Differenzierter Sportunterricht – Schwimmen“ können nicht als Sportklassen gewertet werden.
Lediglich Schülerinnen und Schüler, die ärztlicherseits vom Schwimmen befreit sind, werden nicht in die Wertung einbezogen.

HINWEISE UND ORGANISATION
Die Lehrkräfte der interessierten Klassen führen den Wettbewerb durch. Die Ausschreibungen/Wertungslisten können per E-Mail unter wasserwacht@lgst.brk.de angefordert werden. Die Wasserwacht bietet für die Durchführung des Wettbewerbs gerne ihre Unterstützung an. Wenden Sie sich einfach an die örtliche KreisWasserwacht bei Ihrem Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes. Dort erhalten Sie auch das „Lehrbuch Rettungsschwimmen“. Ebenso sind dort die Urkunden und Abzeichen erhältlich.

Oberbayern:
Schumacherring 26, 81737 München
Telefon (0 89) 62 71 3824

Niederbayern/Oberpfalz:
Dr. Leo-Ritter-Straße 5, 93049 Regensburg
Telefon 0941/79603-0

Ober/Mittelfranken:
Volbehrstraße 24, 90491 Nürnberg
Telefon (09 11) 58 680

Unterfranken:
Greisingstraße 10a, 97074 Würzburg
Telefon (09 31) 7 96 1120

Schwaben:
Fabrikstraße 2, 86199 Augsburg
Telefon (08 21) 90 60 60

MELDUNG DER ERGEBNISSE
Die Ergebnisse müssen bis spätestens 21. Juni des laufenden Schuljahres direkt gemeldet werden an: wasserwacht@lgst.brk.de
Dazu sind die Wertungslisten der Wasserwacht zu verwenden (>> Wertungsliste). Später eintreffende Wertungslisten können wegen der unmittelbar an den Meldetermin anschließenden EDV-Auswertung nicht mehr berücksichtigt werden!

AUSZEICHNUNGEN
(durch die Wasserwacht Bayern)
Die drei besten Klassen jeder Klassengruppe auf Landesebene erhalten von der Wasserwacht-Bayern eine Auszeichnung Schulschwimmen mit einer Urkunde. Zusätzlich bekommt jede Schülerin und jeder Schüler dieser drei Klassen eine persönliche Auszeichnung. Von allen weiteren teilnehmenden Klassen werden zehn Klassen ausgelost und jede Schülerin und jeder Schüler wird besonders ausgezeichnet. Alle teilnehmenden Schulen bekommen eine Ergebnisliste, die teilnehmenden Klassen jeweils eine Urkunde. Die Siegerehrung mit der Verteilung der Preise nehmen die einzelnen Wasserwachtbezirke vor.

>> Ausschreibung und Wertungsliste als pdf-Datei



Korbball
Der Bayerische Turnspiel-Verband e. V. (BTSV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für dieses Schuljahr einen Schulwettbewerb in der Sportart Korbball aus.

WETTKAMPFKLASSEN
(Jungen und Mädchen)
Wettkampfklasse I: 2005 und jünger
Wettkampfklasse II: 2007 und jünger
Wettkampfklasse III: 2009 und jünger
Wettkampfklasse IV: 2011 und jünger (gem.)
Nachdem eine Überlappung der Altersklassen besteht, muss die Gewähr gegeben sein, dass eine Spielerin bzw. ein Spieler an einem Tag nur in einer Wettkampfklasse starten kann.



MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler: maximal 8 von einer Schule
Lehrkraft: 1

REGELUNG FÜR ALLE SPIELE BEI DEN SCHULSPORTWETTKÄMPFEN IM KORBBALL
Kleinfeld/Halle: 25 - 35 m x 10 - 25 m
Die Spielzeit beträgt in allen Wettkampfklassen 2 x 10 Minuten.

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Korbball werden nach den Wettkampfbestimmungen des DTB durchgeführt. Die gültigen Spielregeln können angefordert werden bei:
Klaus Tropsch
Zehntstraße 46
97440 Zeuzleben
E-Mail: ktropsch@t-online.de

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

MELDETERMIN
19. Februar 2023

WETTKAMPFTERMINE
Bezirksfinale: Bezirksturniere werden ausgespielt .
Landesfinale: Qualifikationsturniere Nord und Süd je nach Meldeergebnis für alle Wettkampfklassen im Juni 2023. Die Wettkampforte werden noch bekannt gegeben. Der Termin für das Landesfinale steht noch nicht fest, wird aber rechtzeitig mitgeteilt.

MELDEADRESSE
Bayerischer Turnspielverband e. V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München

MELDUNG
Die Vordrucke für die Meldung zu den Wettbewerben (Meldebogen) finden Sie hier:
- Meldebogen als Word-Datei
- Meldebogen als pdf-Datei

KONTAKTANSCHRIFTEN
Schulsportbeauftragte des BTSV:
Edeltraud Brandstetter
Sonnblickweg 4
84034 Landshut
Telefon: 08 71/6 24 03
Fax: 08 71/9 65 42 08
E-Mail: traudl.brandstetter@gmx.de

Schulsportbeauftragter Korbball:
Klaus Tropsch
Zehntstraße 46
97440 Zeuzleben
Telefon: 09722-940154
E-Mail: ktropsch@t-online.de


HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisations- und Fahrtkosten (Busse) trägt der Fachverband, auf Bildung von Sammelfahrten ist zu achten. Zu diesem Schulsportwettbewerb können Mannschaften aber auch mit DB-Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellmodalitäten und Bestellschein). Ca. 4 Wochen nach dem Wettkampf schickt Ihnen die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule die entsprechende Rechnung zu.

Der Fachverband wird gebeten, die Beteiligung (Teilnehmerzahl, Mannschaften, Schulen) bis 25.7.2023  an die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule zu melden.



Bayerischer Reit- und Fahrverband: Reiten
Der Bayerische Reit- und Fahrverband schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für dieses Schuljahr Wettkämpfe in der Sportart Reiten aus.

Mögliche Prüfungen:  
Führzügelwettbewerb mit Geschicklichkeitsaufgaben
Reiter-WB Schritt – Trab mit Theoriefragen
Reiter-WB Schritt – Trab - Galopp
Dressurreiterwettbewerb
Überwinden kleiner Hindernisse (Springreiter-WB)
Überwinden kleiner Hindernisse (Stilspringwettbewerb-WB)
Teamwettbewerb
Geführte Trailaufgabe

WETTKAMPFKLASSEN
Wettkampfklasse I: Fortgeschrittene (Schülerinnen und Schüler, die mind. seit 2 Jahren reiten)
Wettkampfklasse II: Anfänger (Schülerinnen und Schüler, die im 1. oder 2. Jahr reiten)

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Beim Reiten bestehen die Mannschaften aus jeweils 2 bzw. 4 Schülerinnen bzw. Schülern (auch gemischt) für die einzelnen Wettbewerbe

AUSTRAGUNGSMODUS
- Wettbewerbe  mit Ponys und/oder Pferden für Schülerinnen und Schüler aller Wettkampfklassen.
- Jede Schule stellt ein Team. 
- Die verschiedenen Schulformen treten gegeneinander an.

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Bei den Reitsportwettbewerben werden für die Teamwertung die Wertnoten addiert. Details werden in der Ausschreibung geregelt.

BETREUUNG  
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

WETTKAMPFTERMINE  
Jeder Regionalverband kann einen Wettkampftag Schulsport anbieten (Ausschreibungen siehe Homepage des jeweiligen Regionalverbandes). Die Ausschreibungen werden rechtzeitig vom Veranstalter an die Schulen verschickt und auf der Homepage veröffentlicht. Sollten alle Regionalverbände Schulsportwettbewerbe anbieten, kann eine Landesmeisterschaft ins Leben gerufen werden.
Je nach Meldeergebnis werden Ort und Termin des Landesentscheids den gemeldeten Schulen mit den Wettkampfbestimmungen im Reiten spätestens drei Wochen vorher bekanntgegeben.

MELDETERMIN
Der Nennungsschluss wird in der Ausschreibung festgelegt.
Bei der Meldung ist anzugeben, ob die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Ponys oder Großpferden reiten.

MELDEADRESSE
ist der jeweilige Regionalverband.

KONTAKTANSCHRIFT
Schulsportbeauftragte:
Martina Blaha-Fröhler
E-Mail: Schulsport@brfv.de

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Reiten.

Foto: © Markus Schütz



Bayerischer Turnverband: Rope Skipping
Der Bayerische Turnverband (BTV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für dieses Schuljahr den 19. Bayerischen Schulsportwettbewerb in Rope Skipping, genannt „Skipping Schools“ aus.
WETTBEWERB
Mannschaftswettbewerb für Schülerinnen und Schüler
WK I:  5.– 6. Jahrgangsstufe
WK II: 7.– 9. Jahrgangsstufe
Eine Mannschaft kann aus Jungen oder Mädchen (auch gemischt) bestehen. Erst ab fünf Jungenmannschaften werden diese gesondert gewertet.

MANNSCHAFTSSTÄRKE
4–6 Springerinnen bzw. Springer, von denen die besten 4 in die Wertung kommen.

WETTBEWERBSBESTIMMUNGEN
Der Wettbewerb besteht aus den folgenden 4 Disziplinen.
1.  Speed (30 Sekunden) für WK I und WK II
Ziel der Disziplin ist es, so viele Sprünge wie möglich zu absolvieren. Die Springerin bzw. der Springer muss im Laufschritt auf der Stelle, jeweils abwechselnd mit dem rechten und dem linken Fuß über das Seil springen. Hierbei wird gezählt, wie oft der rechte Fuß den Boden berührt.
2. Two in One (90 Sekunden) für WK I und WK II
Ziel ist es, so viele Sprünge wie möglich zu absolvieren. Jede Springerin bzw. jeder Springer hält ein Seilende fest und beide Partner springen gleichzeitig über das Seil. Die besten 2 Paare kommen in die Wertung.
3. Long Rope Switch (90 Sekunden) für WK I und WK II
Ziel ist es, so viele Schwingerwechsel wie möglich zu absolvieren. Eine Gruppe besteht aus 3 Schülerinnen bzw. Schülern. Die beste Gruppe einer Mannschaft kommt in die Wertung. 2 Schülerinnen bzw. Schüler schwingen ein Long Rope und haben dabei einen Abstand von 3 Metern. Eine weitere Schülerin bzw. ein weiterer Schüler steht hinter Schwinger A, muss in das schwingende Seil hineinlaufen und mindestens 3x über das Seil springen. Anschließend läuft sie bzw. er auf der anderen Seite wieder heraus und übernimmt das Seil des Schwingers B, der nun zur Springerin bzw. zum Springer wird.
4. Compulsory für WK I
Der Pflichtteil ist in folgender Reihenfolge auszuführen:
– 4 x Side Straddle (8 Sprünge)
Die Springerin bzw. der Springer muss abwechselnd die Beine öffnen und schließen (Hampelmann). Das Seil ist bei jedem Sprung unter den geschlossenen oder geöffneten Füßen durchzuschlagen.
– Halbe Drehung ohne Seildurchschlag (1 Sprung)
– 2 x Grundsprünge rückwärts (2 Sprünge)
Das Seil muss hierbei rückwärts (von vorne nach hinten über den Kopf) geschlagen werden.
– Halbe Drehung in gleicher Richtung wie zuvor mit Seildurchschlag (1 Sprung)
– 2 x Criss Cross (4 Sprünge)
Die Springerin bzw. der Springer muss abwechselnd die Arme vor dem Körper erst kreuzen und dann öffnen. Das Seil ist bei jedem Sprung mit den geschlossenen bzw. geöffneten Armen durchzuschlagen.
– 4 x Heel to Heel (8 Sprünge)
Fersen abwechselnd vorne auftippen und Füße dazwischen immer wieder schließen. Das Seil muss bei jedem Sprung, durchgeschlagen werden.
– 1 x Double Under (1 Sprung)
Die Springerin bzw. der Springer muss beim Sprung das Seil 2 x unter den Füßen durchschlagen.
Compulsory für WK II
Der Pflichtteil ist in folgender Reihenfolge auszuführen:
Kombination rechter Fuß: (3 Punkte)
Ferse vor – Fußspitze zur Seite – Knee up –
Fußspitze über Kreuz setzen – Knee up – Beine
schließen
Kombination linker Fuß: (3 Punkte)
Ferse vor – Fußspitze zur Seite – Knee up – Fußspitze über Kreuz setzen – Knee up – Beine schließen
2 x Side Straddle (1 Punkt)
1 x Easy Jump (optional)
Akrobatik: Rad (Endstellung mit Blick gegen die Bewegungsrichtung (1 Punkt)
4 x Easy Jump backwards (1 Punkt)
½ Drehung mit Seildurchschlag (1 Punkt) – 2 Easy Jumps (optional)
4 x Side Swing Cross (4 Punkte)
1 x Easy Jump (optional)
1 x  Double Under (1 Punkt)

Es darf mit jeder Art von Seil gesprungen werden. Feste Sportschuhe sind Pflicht.

TERMINE UND WETTKAMPFORTE
Südbayern: München, Dienstag, 14.03.2023
Nordbayern: Langenzenn, Donnerstag, 20.04.2023  (neu)
Landesfinale: Ingolstadt, Mittwoch, 28.06.2023 

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

MELDETERMIN
15. Februar 2023

MELDEBOGEN
Den Meldebogen finden Sie hier:
- Meldebogen als Word-Datei
- Meldebogen als pdf-Datei

MELDEADRESSE
Werner Forster
Am Golfplatz 18a
93077 Bad Abbach
Telefon: 0175 / 7127238
E-Mail: forster.werner@t-online.de

ZUSÄTZLICHE INFO-ADRESSE
Iris Scheithauer
Tel: 0911 / 70 41 363
Mobil: 0179 / 144 83 56
E-Mail: iris.scheithauer@gmx.de

HINWEIS
Die Organisationskosten werden vom Bayerischen Turnverband (BTV) getragen, die Fahrtkosten zu dem Wettbewerb werden nicht übernommen. Zu diesem Schulsportwettbewerb können Mannschaften aber mit DB-Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellmodalitäten und Bestellschein). Ca. 4 Wochen nach dem Wettkampf schickt Ihnen die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule die entsprechende Rechnung zu.
 


Prämienverdopplung beim Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb: Mit Sicherheit mehr Wasserspaß!
Gemeinsamer Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb für Grundschulen und weiterführende Schulen im Schuljahr 2022/2023. Die Auswertung erfolgt innerhalb der einzelnen Schularten: Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Realschule und Gymnasium. Ausgezeichnet werden die in den unten genannten Kategorien jeweils bestplatzierten drei Schulen - auch in diesem Schuljahr wieder mit einer doppelten Prämie i. H. v. 1.000 € bzw. 800 € bzw. 600 €.
Schwimmen zu lernen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dieser stellen sich im schulischen Bereich das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) in der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern gemeinsam mit den Kommunen im Rahmen deren gesetzlicher Aufgabenstellung als Träger des Schulaufwands und ebenso die Vereine des Bayerischen Schwimmverbandes, die Ortsgruppen der Wasserwacht sowie der DLRG. In diesem Kontext steht auch der gemeinsame Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb „Mit Sicherheit mehr Wasserspaß!“ des StMUK zusammen mit dem Bayerischen Schwimmverband, der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes und dem Landesverband Bayern der DLRG. Der Wettbewerb richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schularten bis Jahrgangsstufe 10.  

Inhalte des Wettbewerbs
Die Schülerinnen und Schüler sind aufgerufen, bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 ein Schwimmabzeichen oder im Grund- und Förderschulbereich eine der hierzu korrespondierenden „Niveaustufen des Schwimmen-Könnens“ gem. den Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule abzulegen.
In Abhängigkeit von der Jahrgangsstufe und von der Schwierigkeit werden diese wie folgt bepunktet:

Wertungstabelle für Grund- und Förderschulen


* Schwimmen lässt sich gem. der Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule in unterschiedlichen Niveaustufen der Könnensentwicklung beschreiben. Weitere Informationen zu den „Niveaustufen des Schwimmen-Könnens“ sowie zu den Inhalten der einzelnen Niveaustufen finden Sie in der pdf-Datei. 

Wertungstabelle für Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien 

Durchführung des Wettbewerbs
Die Schwimmabzeichen können sowohl in der Schule als auch in der Freizeit, d.h. in den Schwimmvereinen und Ortsgruppen der Wasserwacht und der DLRG, abgenommen werden.
Die Schule sammelt die abgenommenen Schwimmabzeichen (bzw. im Grund- und Förderschulbereich die Nachweise über das erfolgreiche Erreichen der korrespondierenden Niveaustufen) und übermittelt das Ergebnis über www.laspo-meldungen.de zur Auswertung an die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule.
Eingegeben wird die Gesamtzahl der bestandenen Abzeichen bzw. der erreichten Niveaustufen in den jeweiligen Jahrgangsstufen durch eine verantwortliche, ggf. durch die Schulleitung bestimmte, Lehrkraft. Bei einer Korrektur bzw. Nachmeldung werden die Einträge der betreffenden Jahrgangsstufen überschrieben und nicht aufaddiert. Für jede Schülerin und jeden Schüler kann jeweils nur ein Abzeichen (bzw. die korrespondierenden Niveaustufen) angegeben werden. Annahmeschluss ist der 31.07.2023.

Wertung und Prämierung
Die Auswertung erfolgt gemäß der obenstehenden Wertungstabelle innerhalb der einzelnen Schularten: Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Realschule und Gymnasium. Bei Grund- und Mittelschulen muss eine separate Eintragung nach Grund- oder Mittelschule vorgenommen werden. Es können Schwimmabzeichen, die ab dem 13.09.2022 abgenommen wurden, eingetragen werden.

Ausgezeichnet werden die in den unten genannten Kategorien jeweils drei bestplatzierten Schulen mit einer Prämie i. H. v. 1.000 € bzw. 800 € bzw. 600 €.

Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Grundschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 85 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 86 bis 130 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 131 bis 190 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 191 bis 270 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 271 Schülern

Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Mittelschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 100 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 101 bis 150 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 151 bis 250 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 251 bis 350 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 351 Schülern

Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Förderschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 100 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 101 bis 125 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 126 bis 160 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 161 bis 210 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 211 Schülern

Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Realschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 400 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 401 bis 550 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 551 bis 650 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 651 bis 800 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 800 Schülern

Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Gymnasien erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 550 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 551 bis 700 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 701 bis 850 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 851 bis 1000 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 1001 Schülern

Neuer Auszahlungsmodus für die Prämien des Schwimmabzeichen-Schulwettbewerbs

Für die Auszahlung der Prämien des Schwimmabzeichen-Schulwettbewerbs ergibt sich ab dem Schuljahr 2022/2023 folgende Neuerung:
Die Prämien werden nicht direkt an die Schulen ausgezahlt. 

Stattdessen reichen die Schulen nach der Anschaffung von Sport-Materialien zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bzw. Aufwendungen für Dienstleistungen rund um die Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, ihre Rechnungen direkt beim Bayerischen Landesamt für Schule, Landesstelle für den Schulsport (Referat Schulsport-Wettbewerbe) ein. Folgendes ist zu beachten:
•    Die Rechnung muss auf die Anschrift der Schule ausgestellt sein.
•    Als Zahlungsziel sollten mindestens 2 Wochen vereinbart werden, um den längeren Bearbeitungswegen gerecht zu werden.
•    Die Prämie muss bis zum 01.12.2023 ausbezahlt werden. Prämien, die bis zum 27.11.2023 nicht beantragt wurden, verfallen.
•    Seitens der Schule wird durch die Unterschrift der Schulleitung und einer weiteren Lehrkraft bestätigt, dass die Materialien / Geräte zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bzw. die Aufwendungen für Dienstleistungen zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler dienen. Die Bestätigung erfolgt mittels Schulstempel und durch Abzeichnen der Rechnung (Unterschrift) der zuvor genannten Personen. Der eingereichten Rechnung muss das entsprechende Glückwunschschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus beigelegt werden.
Die Landesstelle für den Schulsport begleicht die eingereichte Rechnung direkt an den Rechnungsempfänger.

Ergänzende Hinweise:
•    Prämien, die nicht ganz ausgeschöpft werden, verfallen.
•    Bei Ausgaben, die den Wert der Prämie übersteigen, kann eine Teilrechnung über die Höhe der Prämie eingereicht und der Restbetrag von der Schule beglichen werden.
•    Die Prämie kann durch Teilrechnungen ausgeschöpft werden, muss jedoch auf einmal beantragt werden (keine zeitversetzten Anträge möglich).
Beispiele finden Sie hier.

Ausschreibung als pdf-Datei





Snowboard
Der Bayerische Skiverband schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für dieses Schuljahr Mannschaftswettbewerbe im Snowboarden aus.

WETTKAMPFKLASSEN:
II, III und IV Jungen, Mädchen und Mixed

Wettkampfklasse II: offen – 2009
Wettkampfklasse III: 2008 – 2011
Wettkampfklasse IV: 2010 und jünger
Neu: Wettkampfklasse V für Grundschülerinnen und Grundschüler (siehe eigene Ausschreibung unter Alpine Gleitsportarten in der Grundschule)

MANNSCHAFTSTÄRKE:
Schülerinnen und Schüler: maximal 5 in einer Mannschaft
Lehrer: 1

AUSTRAGUNGSMODUS:
Je nach Schneelage gibt es entweder einen Snowboardcross-Parcours (viel Schnee) oder  einen Parallelslalom (wenig Schnee). Gegebenenfalls kann es auch zu einer Mischform aus beiden Disziplinen kommen.

Kids-SnowboardCross (Hindernisparcours mit Steilkurven, Wellenbahn und kleinen Sprüngen)

  • Qualifikation: Zu Beginn des Wettkampfes absolvieren alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils zwei Fahrten auf der Wettkampfstrecke auf Zeit. Die langsamste Laufzeit jeder Teilnehmerin bzw. jedes Teilnehmers wird gestrichen. Die schnellste Laufzeit geht in die Wertung ein. Dort werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anhand ihrer schnellsten Laufzeiten sortiert und in einer Rangliste aufgeführt. Es dürfen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Finalläufen starten.
  • Finale: In den Finalläufen treten jeweils zwei Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer der gleichen Altersklasse auf der Wettkampfstrecke gegeneinander an. Der Gewinner eines Finallaufes zieht sofort in die nächste Runde ein.
  • [Parallel Slalom: In den Finalläufen treten jeweils zwei Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer der gleichen Altersklasse auf der Wettkampfstrecke zweimal gegeneinander an. Nach dem ersten Durchgang werden die Seiten gewechselt. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer, der nach zwei Läufen einen Zeitvorsprung erreicht hat, zieht in die nächste Runde ein.]

Nach diesem Prinzip werden je nach Teilnehmerzahl Viertel-, Halb- und/oder nur das große Finale ausgefahren.
Anhand der Rangliste aus der Qualifikation werden die Paarungen der Finalläufe ermittelt. Bei mehr als acht Teilnehmern jeder Altersklasse, wird die „8er Spinne“ zur Ermittlung der Paarungen verwendet, bei mehr als 16 Teilnehmern, die „16er Spinne“. Die restlichen Plätze werden auch ausgefahren.
Beispiel: Bei zehn Teilnehmern in einer Altersklasse wird die 8er Spinne zur Ermittlung der Paarungen verwendet. Es starten dann z.B. der Erstplatzierte der Qualifikation gegen den Achtplatzierten, der Zweite gegen den Siebten, usw. Der Neunte und der Zehnte starten ebenfalls in einem Finallauf und ermitteln den Sieger um Platz Neun im Endergebnis.

GESAMTWERTUNG:
Das Mannschaftsergebnis wird durch Addition der Plätze der 3 besten Läuferinnen bzw. Läufer einer Mannschaft ermittelt (im Falle von Gleichständen werden die Qualizeiten addiert).
Bei gemischten Mannschaften kommen mindestens zwei Mädchen in die Wertung, bei Jungenteams darf maximal ein Mädchen starten.

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN:
Den Sicherheitsaspekten wird in der Planung und Durchführung der Wettbewerbe besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Grundlagen dazu sind die Veröffentlichungen zur Sicherheit im Schulsport und die Wettkampfbestimmungen des deutschen Snowboard Verbandes (Snowboard Germany).
Die Sicherheitsaspekte zu Streckenwahl, Material und Schutzkleidung sowie ein ausführlicher Wettkampfleitfaden können beim Beauftragten des Bayerischen Skiverbands angefordert werden (siehe Meldeadresse).

WETTKAMPFORTE & -TERMINE:
Qualifikationswettkämpfe je nach Meldeergebnis für alle Wettkampfklassen.
Qualifkationswettbewerbe:
26.01.2023 in Berchtesgaden/ Götschen >> zur Ausschreibung    
16.02.2023 in Bayerischzell/ Sudelfeld >> zur Ausschreibung    
Landesfinale:
09.03.2023 in Grasgehren
           
MELDETERMIN:
15. Januar 2023

MELDEVERFAHREN:
1. Mannschaftsmeldung, falls möglich, als E-Mail oder sonst Fax.
2. Die eingehenden Mannschaftsmeldungen werden vom Schulbeauftragten auf die Wettkampforte verteilt.
3. Die Mannschaftsbetreuerinnen und Mannschaftsbetreuer werden per E-mail zeitnah über den genauen Veranstaltungsort, -termin und die Organisation des zugeordneten Wettkampfes unterrichtet.
4. Die Mannschaftsbetreuerinnen und Mannschaftsbetreuer melden ihre Starterinnen und Starter für die Wettbewerbe namentlich bis 2 Tage vor dem Wettkampf beim Veranstalter per E-Mail an.
5. Die in den Regionalwettkämpfen qualifizierten Mannschaften aus jeder Wettkampfklasse (Erster, evtl. auch Zweiter) werden zentral vom Schulbeauftragten für das Landesfinale eingeladen.

MELDEADRESSE:
Beauftragter des Bayerischen Skiverbandes
Andreas Polke
Gabriel-von-Seidl Gymnasium
Hindenburgstr.26
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/ 7994880 (dienstlich)
Telefax: 08041/ 79948839 (dienstlich)
E-Mail: sekretariat@gvs-gymnasium-bad-toelz.de
Telefon: 08041/ 7937655 (privat)
E-Mail: andi.polke@bsv-snowboard.de

MELDEBOGEN:
Den Meldebogen finden Sie hier:
- als Word-Datei
- als pdf-Datei

BETREUUNG:
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG:
Die Organisationskosten werden vom Fachverband getragen. Die Fahrtkosten zu den Wettkämpfen werden nicht übernommen.
Zu den Schulsportwettbewerben können Mannschaften mit DB-Ticket der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellhinweise und Bestellschein). Ca. 4 Wochen nach dem Wettkampf schickt Ihnen die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule die entsprechende Rechnung zu.

Angebot für Einzelstarterinnen und Einzelstarter in allen Wettkampfklassen
Da an manchen, v. a. kleineren Schulen keine Mannschaften zustande kommen, bleiben häufig einzelne Talente unentdeckt. Daher werden in allen Wettkampfklassen zusätzliche Einzelstarterinnen und Einzelstarter zugelassen. Das Wettkampfprogramm ist mit dem der Mannschaftswettbewerbe identisch und wird gemeinsam durchgeführt.

Betreuung der Einzelstarterinnen und Einzelstarter
Die Betreuung der Einzelstarterinnen und Einzelstarter (Anreise, Betreuung beim Wettbewerb) obliegt der Schule, die die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer besucht. Es empfiehlt sich, einzelne Schülerinnen und Schüler Mannschaften anderer Schulen anzuschließen und die Betreuung auf deren Betreuerinnen und Betreuer zu übertragen.



Fachverband Squash in Bayern: Squash
Der Fachverband Squash in Bayern e. V. schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für dieses Schuljahr die 19. Bayerische Schulmeisterschaft in Squash aus.

WETTKAMPFKLASSEN
Wettkampfklasse I: 2007 und älter
Wettkampfklasse II: 2008 – 2011
Wettkampfklasse III: 2012 und jünger

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Eine Mannschaft besteht aus 3 Schülerinnen oder Schülern (auch gemischt) und Ersatzspielerinnen und -spielern. Pro Altersklasse kann eine Schule auch mehrere Mannschaften melden.

AUSTRAGUNGSMODUS
In den verschiedenen Wettkampfklassen werden Mannschaftsturniere gespielt. Bei der Meldung der Teilnehmer ist bereits eine Einteilung der Spielstärke der Schülerinnen und Schüler anzugeben. An Position 1 ist die beste Schülerin oder der beste Schüler zu setzen.
Je nach Zahl der gemeldeten Mannschaften werden Bezirks- und/oder Landesentscheide durchgeführt.

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Es gilt das Regelwerk (Squash Spielregeln Einzel) des Deutschen Squash-Verbandes.
Download unter https://dsqv.de/wp-content/uploads/2022/01/DSQV-Squashregeln-2021.pdf

KONTAKTANSCHRIFT
Squash in Bayern
Pelkovenstr. 87
80992 München
Telefon 089-23027582  
Telefax 089-99950545

E-Mail: squash@squash-in-bayern.de
Homepage: https://bayern.dsqv.de

Schulsportbeauftragte Squash in Bayern
Kathrin Rohrmüller; k.rohrmueller@web.de
Sämtlicher Briefverkehr bitte an die Geschäftsstelle von Squash in Bayern; E-Mail: squash@squash-in-bayern.de

MELDESCHLUSS
Dienstag, 28. Februar 2023

MELDUNG
Die Vordrucke für die Meldung zu den Wettbewerben (Meldebogen) finden Sie hier:
- Meldebogen als Word-Datei
- Meldebogen als pdf-Datei

AUSZEICHNUNGEN
Die Schulen erhalten für jede teilnehmende Mannschaft eine Urkunde.

WETTKAMPFTERMINE
Dienstag, 21. März 2023 um 10.00 Uhr in Königsbrunn,
Mittwoch, 22. März 2023 um 10.00 Uhr Würzburg, 
Donnerstag, 23. März 2023 um 10.00 Uhr in Rosenheim.

SPIELORTE
21.03.2023: Squashcenter Königsbrunn, Hunnenstr. 31, 86343 Königsbrunn, Tel. 08231-31717
22.03.2023: Tennis- und Squashcenter Heuchelhof, Bernerstr. 7, 97084 Würzburg, Tel. 0931-663474
23.03.2023: Squash Tower Rosenheim, Georg-Aicher-Str. 2, 83026 Rosenheim, Tel. 08031-43031

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

HINWEISE ZUR KOSTENREGELUNG
Squash in Bayern e. V. (SIBY) übernimmt die Organisationskosten und die Kosten für die Bälle.
Die Fahrtkosten zu den Wettbewerben werden nicht übernommen.
Zu diesem Schulsportwettbewerb können Mannschaften aber mit DB-Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellmodalitäten und Bestellschein). Ca. 4 Wochen nach dem Wettkampf schickt Ihnen die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule die entsprechende Rechnung zu.

C-Trainer-Lehrgänge - Informationen unter:
Squash in Bayern e.V.
Telefon 089-23027582, Telefax 089-99950545, E-Mail: squash@squash-in-bayern.de
oder Rudolf Rohrmüller, Tel. 08031-249090, E-Mail: rudirohrmueller@gmail.com



 



Bayerischer Eissport-Verband Stocksport
Der Bayerische Eissport-Verband (BEV) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für dieses Schuljahr Wettkämpfe in der Sportart Stocksport aus.

WETTKAMPFKLASSEN
Wettkampfklasse I 2002 und jünger
Wettkampfklasse II 2007 und jünger
Wettkampfklasse III 2011 und jünger

MANNSCHAFTSSTÄRKE
3 Spielerinnen bzw. Spieler (Jungen/Mädchen/gemischt als TRIO)
1 Auswechselspielerin bzw. -spieler
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Stocksport werden – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den Wettkampfbestimmungen der IFE durchgeführt.

BETREUUNG
Die Betreuung der Schulmannschaften ist nur von haupt- oder nebenberuflichen bzw. haupt- oder nebenamtlichen Lehrkräften der jeweiligen Schule wahrzunehmen.
Die entsprechenden Bestimmungen der Schulordnungen über die Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern (z. B. § 21 VSO, § 32 RSO, § 39 GSO) sind zu beachten.
Innerhalb der Wettkampfstätten kann nur die von der Schule benannte Lehrkraft Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Sie allein trägt Verantwortung. Andere Personen (Vereinstrainer, Eltern usw.) dürfen die Wettkampfflächen nicht betreten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen führt zur Disqualifikation der Mannschaft.

MELDETERMIN
17. März 2023

MELDEADRESSE
Die Meldungen sind auf dem vorgeschriebenen Meldebogen an den Schulsportbeauftragten des Bayerischen Eissport-Verbandes zu richten:
Max Seebauer
Wulfing 22
93413 Cham
Telefon (0 94 61) 10 63 (p)
Telefax (0 94 61) 912023
E-Mail: max.seebauer@web.de

MELDUNG
Die Vordrucke für die Meldung zu den Wettbewerben (Meldebogen) finden Sie hier:
- als Word-Datei
- als pdf-Datei

TERMIN UND WETTKAMPFORT
Untertraubenbach, 28.03.2023 (WK I und III) und 29.03.2023 (WK II)

AUSTRAGUNGSMODUS
Die Wettkämpfe werden in Turnierform durchgeführt. Je nach Zahl der gemeldeten Mannschaften werden Bezirks- oder Landesentscheide durchgeführt.

HINWEIS ZUR KOSTENREGELUNG
Die Organisationskosten werden vom Fachverband getragen, zu den Fahrtkosten gewährt der Fachverband einen Zuschuss. Zu diesem Schulsportwettbewerb können Mannschaften aber mit DB-Tickets der Aktion „Schulsport+Bahn“ anreisen (>> Bestellmodalitäten und Bestellschein). Ca. 4 Wochen nach dem Wettkampf schickt Ihnen die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule die entsprechende Rechnung zu.

KONTAKTANSCHRIFTEN
Bayerischer Eissport-Verband e. V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Telefon (0 89) 15 40 27

Schulsportbeauftragter des BEV
Max Seebauer
Wulfing 22
93413 Cham
Telefon (0 94 61) 10 63
Telefax (0 94 61) 912023
E-Mail: max.seebauer@web.de

Der Fachverband wird gebeten, die Beteiligung (Teilnehmerzahl, Mannschaften, Schulen) bis 15.7.2023 an die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule zu melden.



Bayerischer Landesverband für Modernen Fünfkampf: Zweikampf im Schwimmen und Laufen
Der Bayerische Landesverband für Modernen Fünfkampf (BLMF) schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für dieses Schuljahr Zweikämpfe im Schwimmen und Laufen aus.

WETTBEWERBE
(getrennt für Jungen und Mädchen)

Wettkampfklasse I 2009 – 2010
100 m Schwimmen (Freistil)
800 m Laufen (Bahn oder Gelände)

Wettkampfklasse II 2011 – 2012
100 m Schwimmen (Freistil)
800 m Laufen (Bahn oder Gelände)

HINWEISE FÜR SPORTLEHRKRÄFTE
Bei diesem Wettbewerb handelt es sich um einen Zweikampf, an dem sich einzelne Schülerinnen und Schüler als auch ganze Schulklassen beteiligen können. Interessierte Schulen führen auf örtlicher Ebene diese Wettbewerbe selbständig durch und erfassen die Ergebnisse. Bei großer Teilnehmerzahl werden regionale Ausscheidungswettkämpfe vom BLMF angeboten und organisiert.

MELDUNG DER ERGEBNISSE
Die Ergebnisse sind bis spätestens 26. Mai 2023 per E-Mail an den BLMF, (daniela@hierl.org) zu melden. Die Meldungen müssen von einer Sportlehrkraft der Schule unterschrieben sein und folgende Angaben enthalten:
– Name und Anschrift der Schule
– Name, Geburtsdatum und Klasse der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler
– Ergebnisse im Schwimmen und Laufen (Bahn oder Gelände)

MELDUNG
Den Vordruck für die Meldung zum Wettbewerb finden Sie hier (pdf-Datei).

LANDESFINALE
Die eingehenden Meldungen werden entsprechend der Tabelle der Jugendwettkampfordnung des BLMF ausgewertet und in Punkte umgerechnet. Nach einer Rangliste werden die jeweils punktbesten Mädchen und Jungen zum Landesfinale vom 7. - 9. Juli 2023 in die Sportschule Oberhaching eingeladen.
Hier erhalten sie eine Einführung in die Disziplinen Fechten, Schießen (Laserpistole) und „Obstacle Course Race“ (Hindernislauf), und können diese auch selbst ausprobieren. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler über entsprechende Sicherheitsbestimmungen aufgeklärt und vertraut gemacht. Ausrüstung und Geräte (einschließlich Laserpistolen) werden vom BLMF gestellt.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Urkunden und ein Erinnerungsgeschenk.
Jede Schülerin und jeder Schüler kann nur einmal an einem Talentsuchefinale teilnehmen.

BESONDERE HINWEISE
Wünschen Sie Informationen über die Trainingsmöglichkeiten in den Vereinen, empfehlen wir, auf unserer Homepage unter www.blmf.de einen Stützpunkt/Verein in Ihrer Nähe zu kontaktieren.
Der BLMF will mit diesem zusätzlichen Schulsportwettbewerb Interesse für den Modernen Fünfkampf wecken. Schwimmen und Laufen bilden die Grundlage dieser sehr vielseitigen Sportart. Neben Schwimmen und Laufen ist beim Schießen mit der Laserpistole das Konzentrationsvermögen gefordert und beim Fechten die Reaktionsschnelligkeit. Die neue fünfte Disziplin „Obstacle Course Race“ (Hindernislauf) fordert und fördert Geschicklichkeit und Koordination.

KONTAKTANSCHRIFTEN
Bayerischer Landesverband für Modernen Fünfkampf e.V. (BLMF)
Georg-Stefan-Straße 37e
90453 Nürnberg
Telefon: (0911) 64 151 851
E-Mail: geschaeftsstelle@blmf.de

ANSPRECHPARTNERIN
Daniela Hierl (Leiterin Schulsport "Moderner Fünfkampf")
E-Mail: daniela@hierl.org



Ergänzende Angebote: Challenges
Die im Schuljahr 2020/2021 erarbeiteten „Challenges“ stehen hier weiterhin zur Verfügung.
Die Ausschreibungen enthalten sportartspezifische Koordinations- und spielerische Konditionsübungen.
Die dazugehörigen Excel-Tabellen können verwendet werden, um Vergleiche zwischen Gruppen (z. B. innerhalb einer Klasse, Jahrgangsstufe, Schule oder im Vergleich mit einer Nachbarschule) zu ermöglichen.

Die aktuellen Bestimmungen der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und des Rahmenhygieneplans Schule sind bei der Durchführung zwingend zu beachten.



Teil 3: Auf alle Fragen die richtige Antwort

Anträge an den Landesauschuss
Anträge an den Landesausschuss „Sport in Schule und Verein“ sind bis zum 1. März eines Jahres in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle (Bayerisches Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport - Referat Schulsportliche Wettbewerbe, Stuttgarter Straße 1, 91710 Gunzenhausen, Fax-Nr. 09831 – 686-339) zu richten. Hinsichtlich des Antragsverfahrens wird auf Folgendes hingewiesen:
  • Anträge von schulischer Seite: Alle Anträge bedürfen einer Zustimmung durch die jeweiligen Bezirks- sowie Landesschulobleute. Nur so kann sichergestellt werden, dass bereits vorab eine fachliche Bewertung des Antrags von den Experten der jeweiligen Sportart vorgenommen werden kann. Formal können Anträge insofern nur von den jeweiligen Landesschulobleuten gestellt werden.
  • Anträge von Seiten der Sportfachverbänden: Alle Anträge sind über das Präsidium des jeweiligen Sportfachverbandes zu stellen.


Ausschreibung und Aufruf
Welche rechtlichen Grundlagen haben die Schulsportwettbewerbe?

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit Bekanntmachung über die Schulsport-Wettbewerbe vom 6. August 1987 Nr. VI/6–K 7440–3/62 195 (KWMBl I Nr. 15/1987, S. 193) die Wettkämpfe ausgeschrieben und alle Schulen zur Teilnahme aufgerufen.
Die ausgeschriebenen Wettbewerbe sind als Angebot zur Ergänzung des Sportunterrichts zu verstehen. Sie berücksichtigen die Vereinbarungen und Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Kommission Jugend trainiert für Olympia & Paralympics der Deutschen Schulsportstiftung, des Ausschusses für die Bundesjugendspiele beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Anregungen und Wünsche des Landesausschusses „Sport in Schule und Verein“.
Alle in dieser Broschüre aufgeführten Veranstaltungen sind Schulveranstaltungen.
Auf die Beachtung der entsprechenden Bestimmungen der Schulordnungen über die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler wird besonders hingewiesen. Soweit Räume, die der staatlichen oder kommunalen Verwaltung unterliegen, für die Durchführung der Wettbewerbe benötigt werden, sollen sie unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.



Auftrag an die Schulen: Auswahl treffen
Wie ist mit dem umfangreichen Angebot der Schulsportwettbewerbe umzugehen?

Die Schulsportwettbewerbe sollen zur Aktivierung des „Schullebens“ beitragen und Begegnungsfelder für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte verschiedener Schularten schaffen. Sie stellen ein Gemeinschaftswerk der Schulen und Schulaufsichtsbehörden, der Vereine und Fachverbände des Bayerischen Landes-Sportverbandes bzw. des Bayerischen Sportschützenbundes sowie der Landkreise, Städte und Gemeinden dar. Neben den Schulsportfesten und Mehrkämpfen auf Schulebene – als dem wichtigsten Bereich für die Mehrzahl unserer Schülerinnen und Schüler – ist aus pädagogischen Gründen insbesondere auf die Mannschaftswettbewerbe Wert zu legen. Es ist Aufgabe der Schulen, aus der Fülle des Wettbewerbsangebots die entsprechenden Veranstaltungen in angemessenem Umfang auszuwählen und zu beschicken.



Auszeichnungen
Welche Auszeichnungen können siegreiche Mannschaften erringen?

Siegreiche Mannschaften können bei den Schulsportwettkämpfen auf den verschiedenen Wettkampfebenen folgende Auszeichnungen erringen:

  • Stadt- bzw. Kreisfinalwettkämpfe

Die Wahl der Auszeichnungen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise obliegt dem ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“. In der Regel sind die Oberbürgermeister/innen und Landräte/innen bzw. Stadträte/innen und Kreisräte/innen gerne bereit, die Kosten für die Auszeichnungen zu übernehmen.
Es wird analog den Auszeichnungen (Schulsport-Siegermedaillen) auf Bezirks- und Landesebene (vgl. Foto) empfohlen, entsprechende Siegermedaillen mit dem Wappen des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt als Auszeichnungen für die einzelnen Schülerinnen und Schüler vorzusehen.
Weitere Auszeichnungen (z. B. Urkunden, Ehrenpreise) für die Schule sind erwünscht.

  • Bezirksfinalwettkämpfe

Für alle beteiligten Schulmannschaften ist eine Urkunde vorgesehen; die Schülerinnen und Schüler auf den ersten drei Plätzen erhalten die Schulsport-Siegermedaillen in Gold, Silber und Bronze mit dem Wappen des jeweiligen Regierungsbezirks.

  • Landesfinalwettkämpfe

Die beteiligten Schulen bekommen eine Urkunde. Die Schülerinnen und Schüler der Mannschaften auf den ersten drei Plätzen erhalten die Schulsport-Siegermedaillen in Gold, Silber und Bronze mit dem Wappen des Freistaates Bayern.



Onlineportal „Schulsport“

Die Schulen in Bayern können über eine App oder eine Browserversion direkt online auf die wichtigsten Informationen zum Schulsport zugreifen.
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse haben zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein Onlineportal „Schulsport“ eingerichtet. Zugriff haben alle bayerischen Schulen über ein Registrierungspasswort, das den Schulleitungen über das Kultusministerium zugesandt wurde.  

Das Schulsportportal umfasst alle wichtigen schulsportrelevanten Informationen, Rechtsgrundlagen und Sicherheitshinweise. Damit erhalten alle bayerischen Schulen die Möglichkeit, jederzeit online auf die jeweiligen Inhalte zuzugreifen, entweder über eine App oder über eine Browserversion für den PC.

Die Vorteile:
• Alle verfügbaren Sportbroschüren, Sicherheitsinformationen und Hinweise zu Vorschriften des Kultusministeriums können mobil oder am PC abgerufen werden.
• Über eine einfache Stichwortsuche können die Informationen schnell beschafft werden.
• Zahlreiche Querverweise mit Links führen mit einem Klick zu weiteren interessanten Informationen.
• Durch Videoclips und die Verknüpfung mit Bekanntmachungen des Bayerischen Kultusministeriums können einzelne Textpassagen interaktiv visualisiert werden.
• Die Dokumente können in einen „Warenkorb“ gelegt und an eine beliebige E-Mail-Adresse versandt werden.
• Für Unterrichts- und Vortragsvorbereitungen können Textbausteine in Arbeitsblätter oder Präsentationen eingebaut werden.
• Videosequenzen visualisieren Bewegungsaufgaben und können z.B. in der Schulsporthalle mit einem mobilen Endgerät in die Unterrichtsgestaltung einfach eingebunden werden.

Registrierung:
Lehrkräfte können sich für die Onlineplattform über den Portal-Link „Schulsport“ auf der Internetseite
http://www.kuvb.de/ registrieren.

Das dafür notwendige Registrierungspasswort kann bei der jeweiligen Schulleitung erfragt werden. Außerdem können sich die Lehrkräfte auch in der Schulsport-App registrieren. Dazu muss nur die Software in den entsprechenden App-Stores kostenlos heruntergeladen werden.



Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums
Bekanntmachungen und Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus aus dem Bereich des Sportunterrichts:


Benutzung von Verkehrsmitteln
Welche Verkehrsmittel sollen für die Anreise von Mannschaften zu Austragungsorten von Schulsportwettbewerben benützt werden?
  • Stadt- bzw. Kreisfinalwettkämpfe und Regionalausscheidungen
    Die Wahl des Verkehrsmittels für die Anreise von Mannschaften zu Stadt- bzw. Kreisfinalwettkämpfen und Regionalausscheidungen obliegt den Schulen bzw. dem ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ selbst. Die Finanzierung muss von den Schulen selbst bzw. dem Arbeitskreis übernommen werden. Tickets erwerben Sie direkt bei der DB vor Ort.
  • Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfe
    Grundsätzlich sind Fahrten zu Austragungsorten von Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln, insbesondere der Bahn, durchzuführen.

Einfache Bestellung bei der Bahn
Die Fahrscheine für die An- und Abreise zu den Veranstaltungen werden durch die Lehrkräfte bzw. die Betreuerinnen und Betreuer bei der zentralen Buchungsstelle
DB Vertrieb GmbH
ReiseZentrum Stuttgart Hbf

Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax (07 11) 20 92-52 00
Telefon (07 11) 20 92-25 54
z. Hd.: Herrn Heiko Reinbold
E-Mail: db-jtfo-stg@gmx.de


per Fax mit Anmeldevordruck bestellt. Das Bestellformular finden Sie hier.

Die Bestellung sollte bis mindestens 10 Tage vor Reiseantritt erfolgen.

Wie gelangen die Schulen in den Besitz der Fahrscheine?
Die Fahrscheine werden mit einer Abholnummer am Fernverkehrsautomaten abgeholt.

Was müssen Lehrkräfte bzw. Betreuerinnen und Betreuer über Fahrscheine, Züge und Reservierung wissen?
Es werden Einzelfahrscheine vom Schul- zum Veranstaltungsort in der zweiten Klasse für Hin- und Rückfahrt ausgegeben. Ein Übergang in die erste Klasse ist nicht möglich. Nicht benutzte Fahrscheine sind nicht erstattungsfähig.
Die An- und Abreise wird in fahrplanmäßigen Zügen durchgeführt (S-Bahn, RB, RE, SE, EC/IC, ICE – je nach DB-Fahrplanauskunft und Reservierung).
Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden Plätze in IC/EC/ICE im Rahmen der freien Platzkapazitäten reserviert.
Bei Zügen des Nahverkehrs ist eine Reservierung grundsätzlich nicht möglich (z. B. Triebwagen, S-Bahnen).

Was kosten die Fahrscheine und wie werden sie bezahlt?
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Deutschen Schulsportstiftung und der Landesstelle für den Schulsport.
Fahrtkosten können nur ab Bezirksfinale und nur auf Anordnung oder vorheriger Genehmigung durch die einladende Stelle abgerechnet werden. Wenn Fahrkarten für eine andere Ebene bzw. ohne vorherige Genehmigung durch die einladende Stelle bestellt wurden, werden die Fahrkarten der bestellenden Schule durch die Landesstelle für den Schulsport in Rechnung gestellt.

Ausgeschlossen sind:
– evtl. erforderliche Bustransfers zwischen den Wohn- bzw. Veranstaltungsorten zu/von den Abgangs- und Zielbahnhöfen
– die Benutzung örtlicher öffentlicher Verkehrsmittel an den Abgangs- und Zielorten der Bahnreise (z. B. Straßenbahnen, Buslinien, U-Bahnen, MVV)
– die Benutzung von Strecken ,Nichtbundeseigener Eisenbahnen‘ (z. B. Strecken der Oberland-Bahn) und von Seestrecken (z. B. Chiemseeschifffahrt)
– Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden (Abgangs- und Zielbahnhof innerhalb eines Verbundraumes, z. B. MVV)

Die DB-Fahrscheine sind nur in der max. Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Betreuerinnen und Betreuer in der jeweiligen Ausschreibung erstattungsfähig.

Können im Ausnahmefall auch private Busunternehmen benützt werden?
Private Busunternehmen können nur auf Anordnung oder mit vorheriger Genehmigung durch die einladende Stelle benutzt werden.
Die Kosten bei unabdingbar notwendiger Benutzung werden gemäß KMBek Nr. VI/6-K 7440-3/62 vom 6. August 1987 abgerechnet.

Wer organisiert Sammelfahrten?
Sammelfahrten werden nur von der einladenden Stelle nach dem Grundsatz größtmöglicher Kostenersparnis organisiert. Wird eine Schule mit der Durchführung einer Sammelfahrt beauftragt, so sind die Fahrtkosten rechtzeitig vor Antritt der Fahrt der einladenden Stelle mitzuteilen.
Schulmannschaften, die sich an vorgeschriebenen Sammelfahrten nicht beteiligen wollen, können zusätzlich entstehende Fahrtkosten nicht gewährt werden.

Im Zusammenhang mit der Ausrichtung und Durchführung von Schulsportwettbewerben, einschließlich Bezirks- und Landesfinals wird an die Ausführungsbestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) vom 20.11.2009 erinnert.
Die Schulen werden darauf hingewiesen, dass eine Vergabedokumentation zu erstellen ist, die Aufschluss gibt über die Einhaltung der Vergabegrundsätze (z.B. Transparenz, Gleichbehandlung etc.). Die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht der entsprechenden Vergabe- und Ausschreibungsunterlagen liegt bei der Schule. Für die Fahrkostenabrechnung bitte den aktuellen Vordruck verwenden. 
Den dem Bayerischen Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe zur Auszahlung vorgelegten Rechnungen (original) für Leistungen im Zusammenhang mit den Wettbewerben ist immer das digital beschriebene Formular "Abrechnung der Fahrtkosten" beizufügen. Die Angebote selbst verbleiben bei der Schule . Ausführliche Informationen sind zu finden unter www.vergabeinfo.bayern.de.

Können Schülerinnen und Schüler auch mit privateigenen Pkws befördert werden?
Die Benutzung privater Kraftfahrzeuge durch Begleitpersonen sowie durch Schülerinnen und Schüler ist grundsätzlich nicht gestattet. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung Begleitpersonen genehmigen, private Kraftfahrzeuge zu benutzen und auch Schülerinnen und Schüler mitzunehmen. Ein begründeter Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn eine Anreise mit der Bahn nicht möglich und die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Schule so gering ist, dass die Benutzung  eines privaten Busses unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde und eine gemeinsame Bus-Anreise mehrerer Mannschaften nicht organisiert werden kann. Die Benutzung privater Kraftfahrzeuge durch Begleitpersonen ggf. unter Mitnahme von Schülerinnen und Schülern ist dabei auf kürzere Fahrten von in der Regel nicht mehr als 100 km einfache Wegstrecke beschränkt. Die Mitnahme von Schülerinnen und Schülern durch Schülerinnen und Schüler in privaten Kraftfahrzeugen ist nicht zulässig.
Lehrkräfte, die gemäß dieser Bestimmungen Schülerinnen und Schüler mit ihren privaten Kraftfahrzeugen befördern, genießen für diese Fahrten Dienstunfallschutz, wenn diese vorher schriftlich als Dienstreise genehmigt wurden. Bei Benutzung eines Mietwagens (z.B. von Kleingruppen) ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung, möglichst ohne Selbstbeteiligung, verpflichtend.
Sonstige Begleitpersonen, die mit Wissen und Wollen der Schulleitung eine Schülergruppe zu einem Schulsport-Wettbewerb begleiten, sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, soweit sie in Ausübung ihrer Tätigkeit oder in wesentlichem inneren Zusammenhang damit einen Unfall erleiden. Schülerinnen und Schüler sind bei Fahrten zu Schulsport-Wettbewerben im Rahmen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gegen körperliche Schäden versichert.
Die Benutzung privater Kraftfahrzeuge im Rahmen von Schülerfahrten ist in der KMBek „Beförderung von Schülern zur Teilnahme an Veranstaltungen von Schülerwettbewerben, Konzerten, Ausstellungen und Lesungen“ vom 21. Februar 2005 (KWMBl 2005 S. 113), geändert mit KMBek vom 9. Juli 2010 (KWMBl 2010 S. 213), geregelt.



Bestellscheine und Meldebögen
Wie meldet sich die Schule zu einem Schulsportwettbewerb an?

Die Meldungen erfolgen mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de  (Hinweise finden Sie in Teil 1 - Online-Meldesystem).

Für Meldungen, die nicht an den Arbeitskreis gerichtet werden sollen, finden Sie die Meldebögen als Word- und/oder pdf-Datei direkt in der Ausschreibung der jeweiligen Sportart.

Bestellscheine für Unterlagen der Bundesjugendspiele und der Grundschulwettbewerbe 1./2. Jahrgangsstufe finden Sie ebenfalls direkt in der Ausschreibung.

Bevor Sie Meldungen absenden, sollten Sie die Ausführungen zu den gewählten Sportarten in Teil 1 und die Regelungen in Teil 2 aufmerksam durchlesen.



Betreuung von Schulmannschaften
Wer darf die Betreuung von Schulmannschaften übernehmen?
  • Hauptamtliche oder nebenamtliche sowie hauptberufliche oder nebenberufliche Lehrkräfte der jeweiligen Schule.
  • Volljährige Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die eine Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) auch im Rahmen des Ganztagsangebotes einer Schule oder eine Schülergruppe im Rahmen eines Stützpunktes oder einer Partnerschule des Leistungssportes leiten, sofern sie von der Schulleitung auf die Besonderheiten der Betreuung von Schulmannschaften hingewiesen worden sind.
Innerhalb der Wettkampfstätten kann nur die/der von der Schule benannte Lehrkraft/Übungsleiterin bzw. Übungsleiter Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Sie/er allein trägt Verantwortung. Andere Personen (Vereinstrainerinnen und Vereinstrainer, Eltern usw.) dürfen die Wettkampfflächen nicht betreten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen führt zur Disqualifikation der Mannschaft.
Auf allen Qualifikationsstufen haben die Betreuerinnen und Betreuer dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Erste-Hilfe-Mittel (z. B. Eis-Sofortkompresse, Haftbandagen, Heftpflaster) mitgeführt werden, um die entsprechenden Soforthilfemaßnahmen zur Verhinderung von Folgeschäden (Blutung, Flüssigkeitsansammlung im Gelenk, Schwellung, Entzündung usw.) einzuleiten.


AUFRUF AN DIE BETREUERINNEN UND BETREUER!
Die Betreuerinnen und Betreuer werden dringend gebeten, alle Zulassungsvorschriften zu befolgen. Zu achten ist besonders auf gültige Schülerlisten, Schülerausweise bzw. amtliche Lichtbildausweise und ggf. Ranglisten. Schülerinnen und Schüler sollen durch Missachtung von Startvoraussetzungen nicht um ihren Wettkampf gebracht werden – ebensowenig sollen die Organisatoren durch Nachlässigkeiten der Mannschaftsbetreuerinnen und -betreuer zu korrekten, aber unpopulären Maßnahmen gezwungen werden. Alle Pädagogen sind aufgerufen, „Fairplay“ zu vermitteln. Schülerinnen und Schüler sollten erfahren, dass nur Toleranz und Ehrlichkeit die echte Freude am Sport erhalten können. Bei allen Sportarten, deren Wettbewerbe in der freien Natur durchgeführt werden, ist auf schonenden Umgang mit der Natur und Einhaltung der Umweltschutzregelungen zu achten!



Dienstliche Veranstaltungen für die Lehrkräfte
Kann Lehrkräften Freistellung vom Unterricht gewährt werden?

Für Lehrkräfte sind die Schulsport-Wettbewerbe dienstliche Veranstaltungen. Die erforderlichen Dienstreisen gelten als angeordnet. Unfallversicherungsschutz ist gegeben. Die Schulleitungen werden gebeten, Lehrkräften, die Betreuungs- und Organisations- oder Kampfrichteraufgaben wahrnehmen, im erforderlichen Umfang Freistellung vom Unterricht zu gewähren.



Einladungen
Wann finden die Wettbewerbe statt und wer lädt die Schulmannschaften zu den Wettkämpfen auf den verschiedenen Ebenen ein?

Im Vorspann zu den detaillierten Ausschreibungen der Sportarten sowie in den Treppen, die den "Weg nach oben" darstellen, finden Sie immer einen Rahmenterminplan sowie die Meldetermine.

Sollten Schulmannschaften (Schulen) bis spätestens 10 Tage vor dem angesetzten Wettkampftermin auf Kreis- und Bezirksebene keine Einladung erhalten, wenden sie sich umgehend an die hierfür zuständige Stelle (siehe unten). Die Einladungen und Wettkampfunterlagen (Organisationsplan, Anfahrtsplan, Teilnehmerliste etc.) zu Qualifikationswettkämpfen und Landesfinalveranstaltungen werden per E-Mail verschickt.

Hinweis für die Arbeitskreise und Bezirksausschüsse:
Bei Überschreitung der in der Broschüre bei den einzelnen Sportarten angegebenen Endtermine für die Feststellung von Kreis-, Regional-, Bezirks- und Qualifikationsturniersiegern verliert der entsprechende Kreis, die Region, der Bezirk den Anspruch auf Einladung des entsprechenden Vertreters zu weiterführenden Wettkämpfen.
Bei rechtzeitiger Absprache mit der für die nächsthöhere Qualifikationsebene zuständigen Stelle kann eine Terminverschiebung nur erfolgen, wenn die mitbetroffenen Schulen einverstanden sind und der Wettbewerb insgesamt keine Beeinträchtigung erleidet.

 



Termine
Ferien, unterrichtsfreie Samstage und Prüfungstermine

Ferienkalender Bayern 2022/23:



Alle Prüfungstermin finden Sie hier: https://www.km.bayern.de/ministerium/termine/schulen-einschreibung-anmeldung-pruefungen.html

Abitur: schriftlich 26.04. – 05.05.2023; Mündliche Prüfungen (Kolloquien): 15. Mai bis 26. Mai 2023. 
Die mündlichen Zusatzprüfungen werden am 16. Juni 2023 abgeschlossen.
Die praktischen Prüfungen im Fach Sport werden nicht vor Montag, den 24. Januar 2023 durchgeführt.

Mittlerer Schulabschluss: N.N.

Qualifizierender Abschluss der Mittelschule: N.N.

Realschule: Die schriftlichen Prüfungen beginnen am 20. Juni 2023 und enden am 30. Juni 2023.

Wirtschaftsschule: N.N. 


Genehmigungspflicht
Welche sportlichen Wettbewerbe von Schulen bedürfen der Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus?

Damit die Belastung durch Wettkampfprogramme in einem überschaubaren Rahmen gehalten werden kann, bedürfen alle in dieser Ausschreibung nicht enthaltenen Schulsportwettbewerbe, die über die Ebene der einzelnen Schule hinausgehen, der Genehmigung durch das Staatsministerium.

Welche sportlichen Wettbewerbe von Schulen bedürfen keiner Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus?
Neben allen im Ausschreibungsteil dieser Broschüre veröffentlichten Schulsportwettbewerben bleiben folgende Veranstaltungen weiterhin genehmigungsfrei:
– schulinterne Sportveranstaltungen (Sportfest, Tag des Schulsports, sonstige Sportwettbewerbe)
– sportliche Begegnungen einzelner Schulen im näheren Umfeld, wobei es grundsätzlich zu keinem Unterrichtsausfall kommen soll
– Bundesjugendspiele im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mehrerer Schulen einer Stadt, einer oder mehrerer Gemeinden oder eines Landkreises.



Kampf- und Schiedsrichter/innen
Wo kann ich Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter ab der Bezirksebene anfordern?

Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter für die Spielsportarten Basketball, Fußball, Handball und Volleyball können bei den Bezirksschiedsrichterreferenten/-obleuten des jeweiligen Fachverbandes angefordert werden (siehe Personenpool im internen Bereich unter www.laspo-meldungen.de).

Sind Kampf- und Schiedsrichterinnen und -richter von Sportverbänden, die bei Schulsportwettkämpfen eingesetzt werden, versichert?

Der Bayerische Landes-Sportverband teilt dazu mit:
Alle von den Verbänden delegierten Kampf- und Schiedsrichterinnen und -richter bei Schulsportwettkämpfen sind versichert im Rahmen des Sport-Versicherungsvertrags. Zu beachten ist, dass die Abstellung schriftlich erfolgen muss.



Kostenerstattung
Wer erstattet die Kosten für Fahrt und Verpflegung ggf. Übernachtung der Schulmannschaften (einschließlich Tagegelder der Mannschaftsbetreuerinnen und -betreuer)?

Die Kosten werden bei Vorlage der Belege abgerechnet.

  • bei Regionalausscheidungen (sofern die Kosten nicht durch andere Förderer abgedeckt werden können und nur nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel) und bei Bezirksfinalwettkämpfen von den Regierungen (Sportreferate) bzw. von der Landeshauptstadt München
  • bei süd- bzw. nordbayerischen Qualifikationswettkämpfen und Landesfinalwettkämpfen sowie bei den Finalwettkämpfen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics, des Interationalen Bodenseeschulcups und des Rhein-Main-Donau-Schulcups (An- und Rückreise zu und von den vorbestimmten Treffpunkten) vom Bayerischen Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe.

Wie werden die Kosten für die Benutzung von Verkehrsmitteln erstattet?
(1) Benutzung der Deutschen Bahn AG
Bei Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen:
Die Fahrten werden im Rahmen der Aktion „Schulsport + Bahn. Die Verbindung stimmt“ durchgeführt. Für Schulmannschaften und Schieds- bzw. Kampfrichterinnen und -richter entstehen keine Vorauskosten, da die Abholung am Automaten kostenlos ist (mit Auftragsnummer) und die Abrechnung direkt zwischen Deutscher Schulsportstiftung und dem Bayerischen Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe erfolgt.

(2) Benutzung privater Busunternehmer
Bei Benutzung nicht öffentlicher Verkehrsmittel werden die Kosten bis zur Höhe der Kosten der ermäßigten öffentlichen Verkehrsmittel erstattet. In diesem Fall ist dem Erstattungsantrag eine Vergleichsberechnung beizufügen.
Die Fahrtkosten der öffentlichen Verkehrsmittel werden erstattet. Hierbei sind Fahrpreisermäßigungen für Schulsport-Gruppen („Schulsport + Bahn“) in Anspruch zu nehmen.
Diese Bedingungen gelten für die Wettbewerbe auf Bezirks-, Qualifikations- und Landesfinalebene.
In besonders gelagerten Fällen können unter Würdigung des Prinzips der Zumutbarkeit die Kosten für die Inanspruchnahme von privaten Busunternehmen nicht nur bis maximal zur Höhe der verbilligten DB-Kosten, sondern im vollen Umfang erstattet werden.
Dies trifft z. B. dann zu, wenn eine Schule vor dem Wettkampf glaubhaft nachweisen kann, dass eine rechtzeitige Anreise bzw. Rückkehr am gleichen Tag zum bzw. vom betreffenden Wettkampf mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist. Das entbindet aber eine Schule nicht, das billigste von 3 eingeholten Angeboten zu wählen. Für die Fahrkostenabrechnung bitte das aktuelle Formular verwenden.

(3) Benutzung privater Pkws
Bei durch die Schulleitung genehmigten Fahrten mit privaten Pkws können maximal Kosten ersetzt werden, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (ermäßigt!) entstünden.

Welche Angaben müssen Busrechnungen enthalten?
So sieht eine richtig erstellte Busrechnung aus:

BUSUNTERNEHMEN_______________________
An die
Mittelschule Hindelang
Alpgasse 10
87541 Hindelang
Rechnungs-Nr. 0000                     Datum: _____
_________________________________________

Fahrt der MS Hindelang nach Krumbach:
Wettkampfebene: Bezirksfinale Schwaben
Sportart: Fußball
Wettkampfklasse: III/Jungen
Veranstaltungstag: 4.7.20…
Zahl der beförderten Personen: 16
Zahl der gefahrenen Kilometer: ... km
Gesamtbetrag: .... €

Im Zusammenhang mit der Ausrichtung und Durchführung von Schulsportwettbewerben, einschließlich Bezirks- und Landesfinals wird an die Ausführungsbestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) vom 20.11.2009 erinnert.
Die Schulen werden darauf hingewiesen, dass eine Vergabedokumentation zu erstellen ist, die Aufschluss gibt über die Einhaltung der Vergabegrundsätze (z.B. Transparenz, Gleichbehandlung etc.). Die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht der entsprechenden Vergabe- und Ausschreibungsunterlagen liegt bei der Schule. Für die Fahrkostenabrechnung bitte den aktuellen Vordruck verwenden. 
Den dem Bayerischen Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe zur Auszahlung vorgelegten Rechnungen (original) für Leistungen im Zusammenhang mit den Wettbewerben ist immer das digital beschriebene Formular "Abrechnung der Fahrtkosten" beizufügen. Die Angebote selbst verbleiben bei der Schule . Ausführliche Informationen sind zu finden unter www.vergabeinfo.bayern.de.

Mit welchen Erstattungsbeiträgen können Mannschaftsbetreuerinnen und -betreuer rechnen?
Mannschaftsbetreuerinnen und -betreuer erhalten Tage- und Übernachtungsgeld nach den Artikeln 8, 9 und 11 des Bayerischen Reisekostengesetzes.

Erstattungsverfahren
Alle Abrechnungen sind bis spätestens 10 Tage nach dem Wettkampf der jeweiligen Wettkampfleiterin bzw. dem jeweiligen Wettkampfleiter zuzusenden. Sollten die Abrechnungen bis dahin nicht eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass auf die Erstattung verzichtet wird.



Kostenregelung für die Bundesfinalveranstaltungen
Wer trägt die Kosten von Schulmannschaften bei der Teilnahme an den Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics?

Die Kosten tragen das Land Berlin, das Bundesministerium des Innern, Sponsoren und die Kultusbehörden der Länder.
Für Mannschaften und deren Begleitpersonen, die sich für die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics in Nesselwang/Schonach und Berlin qualifizieren, sind Fahrt, Unterkunft und ein Großteil der Verpflegung kostenlos. Nach einem Beschluss der Deutschen Schulsportstiftung muss eine Schule, deren Mannschaft/en sich für eine Bundesfinalveranstaltung qualifiziert hat/haben, seit dem Schuljahr 2022/2023 pro Mannschaftsmitglied (nur Schülerinnen und Schüler) eine Eigenbeteiligung von 85,– € leisten.
Die Bezahlung erfolgt für die ganze Mannschaft in einer Summe per Überweisung.
Die Begleitpersonen erhalten gekürztes Tagegeld aus den Mitteln zur Förderung des Schulsports des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.



Melderegelungen für Schulen besonderer Art
Wer sind die Schulen besonderer Art?

Schulen besonderer Art (Staatl. Gesamtschule Hollfeld, Städt. Willy-Brandt-Gesamtschule München, Städt. Schulartunabhängige Orientierungsstufe München-Neuperlach, Wilhelm-Löhe-Schule Nürnberg, Senefelder-Schule Treuchtlingen, also den früheren Gesamtschulen) ist es freigestellt, ob sie

  • eine gemeinsame Mannschaft für die gesamte Schule oder
     
  • mehrere Mannschaften nach Schularten getrennt in der jeweiligen Sportart und dem Wettkampf melden.

Für alle übrigen Schulen gelten die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen.
 



Meldung von Mittelschulverbünden/Partnerklassenkonzept
Was ist bei der Meldung von Mittelschulen und Mittelschulverbünden bzw. Partnerklassen zu beachten?

Der Begriff Mittelschule (MS) steht in dieser Ausschreibung für Mittelschule und Mittelschulverbund.
Seit dem Schuljahr 2011/12 dürfen Mittelschulverbünde als Schulverbund melden. Das heißt, dass ein Mittelschulverbund, der z.B. aus 4 Schulen besteht, eine Mannschaft melden kann, deren Teilnehmer Schülerinnen und Schüler aus allen 4 Schulen sind. Die Teilnehmer können aber auch nur aus drei, zwei oder einer Schule sein. Zu beachten ist, dass pro Mittelschulverbund, wie bei allen anderen Schularten, pro Sportart und Wettkampfklasse maximal 2 Mannschaften gemeldet werden dürfen.
Die Meldung im Online-Meldesystem nimmt der/die als hauptverantwortliche/r Verbundkoordinator/in fungierende Schulleiter bzw. Schulleiterin vor. Auf dem Online-Meldeformular für Mittelschulen müssen die jeweiligen Schulen markiert werden, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Mannschaften bilden. Mittelschulen und Mittelschulverbünde können in allen Sportarten und Wettkampfklassen melden. Beachten Sie dabei aber die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze.
ACHTUNG: Sollte in Sportarten/Wettkampfklassen, die zum Bundesfinale des Wettbewerbs Jugend trainiert für Olympia führen, eine Mittelschulverbundsmannschaft Landessieger werden, so ist die Teilnahme am Bundesfinale gemäß der bundesweit geltenden Regelungen nicht möglich. Die Teilnahme am Finale des Rhein-Main-Donau-Schulcups in den Sportarten Schwimmen und Gerätturnen sowie am Finale des Internationalen Bodenseeschulcups in den Sportarten Handball und Leichtathletik ist gestattet.

Meldung von Mannschaften im Partnerklassenkonzept
Schulmannschaften von Klassen (der allgemeinen Schule), die mit einer Partnerklasse der Förderschule kooperieren und gemeinsamen Unterricht haben (Art. 30a Abs. 7 Nr. 3 BayEUG), sind unabhängig von der Schulzugehörigkeit der einzelnen Schülerinnen oder Schüler gemeinsam startberechtigt, sofern den Schülerinnen oder Schülern der kooperierenden Klassen miteinander Sportunterricht erteilt wird.

Die Schulmannschaft der Klassen im Partnerklassenkonzept startet in diesem Fall für die Klasse der allgemeinen Schule, an der auch der Sportunterricht stattfindet. Die allgemeine Schule, die mit einer Partnerklasse der Förderschule kooperiert, kann in allen Sportarten und Wettkampfklassen unter Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze melden.
ACHTUNG: Sollte in Sportarten/Wettkampfklassen, die zum Bundesfinale des Wettbewerbs Jugend trainiert für Olympia führen, eine Mannschaft im Partnerklassenkonzept Landessieger werden, so ist die Teilnahme am Bundesfinale als „Mannschaft im Partnerklassenkonzept“ gemäß der bundesweit geltenden Regelungen nicht möglich. Da die Mannschaft der allgemeinen Schule zugeordnet wird, ist aber eine Teilnahme im Bundesfinale ohne die Schülerinnen und Schüler der kooperierenden Partnerklasse möglich. Die Teilnahme (im Partnerklassenkonzept) am Finale des Rhein-Main-Donau-Schulcups in den Sportarten Schwimmen und Gerätturnen sowie am Finale des Internationalen Bodenseeschulcups in den Sportarten Handball und Leichtathletik ist gestattet.


Schiedsgerichte
Wie setzen sich Schiedsgerichte bei den Mannschaftswettbewerben auf den verschiedenen Qualifikationsstufen zusammen?

>> Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfe und Regionalausscheidungen
– 1 Wettkampfleiterin bzw. Wettkampfleiter,
– 1 Vertreterin bzw. Vertreter der einladenden Stelle,
– evtl. 1 Vertreterin bzw. Vertreter des Sportfachverbandes (z.B. Schiedsrichterin bzw. Schiedsrichter, Kampfrichterin bzw. Kampfrichter).

>> Bezirks-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfe
– 1 Wettkampfleiterin bzw. Wettkampfleiter,
– 1 Vertreterin bzw. Vertreter der einladenden Stelle,
– 1 Vertreterin bzw. Vertreter des Sportfachverbandes (z.B. Schiedsrichterin bzw. Schiedsrichter, Kampfrichterin bzw. Kampfrichter).
Ab der Qualifikationsstufe der Bezirksfinalwettkämpfe ist es grundsätzlich nicht mehr zulässig, dass eine der ins Schiedsgericht berufenen Personen gleichzeitig eine der am Wettkampf teilnehmenden Schulmannschaften betreut.
Die Vertreterin bzw. der Vertreter der einladenden Stelle führt den Vorsitz im Schiedsgericht.

Welche Funktionen hat das Schiedsgericht?
Das Schiedsgericht entscheidet über alle Einsprüche. Hierbei gelten folgende Regeln:

  • Verstöße gegen Bestimmungen der Ausschreibung können jederzeit nach Prüfung vom Schiedsgericht ohne vorhergehenden schriftlichen Einspruch mit dem Ausschluss der Mannschaft vom Wettkampf geahndet werden.
  • Während des Ablaufs der Wettkampfveranstaltung entscheidet das jeweilige Schiedsgericht über alle Einsprüche im Rahmen der Schulsportwettbewerbe. Über jedes Schiedsgerichtsverfahren wird ein Protokoll gefertigt und den Wettkampfunterlagen beigefügt.
  • Ergeben sich nach Beendigung des jeweiligen Wettkampfes neue Aspekte für einen Einspruch, die dem Schiedsgericht während des Ablaufs der Wettkampfveranstaltung noch nicht bekannt waren, ist ein schriftlicher Einspruch an den Vorsitzenden des Schiedsgerichts zu richten. Die Zahlung eines Protestgelds entfällt. Das Schiedsgericht berät sich und legt der nächst höheren Ebene einen Vorschlag zur Entscheidung vor. Die nächst höhere Ebene ist bei Kreis-/Stadt und Regionalentscheidungen die/der Vorsitzende des Bezirksausschusses, bei Bezirks- und Qualifikationsturnieren das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe und bei Landesfinalentscheidungen das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Die nächst höhere Ebene fällt die endgültige Entscheidung. Eine Berufung gegen diese Entscheidung ist nicht möglich.
    Die Einspruchsfrist endet spätestens 7 Tage nach dem jeweiligen Wettkampf. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das Schiedsgericht in seiner Funktion bestehen.


Startberechtigung und Identität

Entscheidend für die Startberechtigung einer Schulmannschaft ist die Zugehörigkeit aller Schülerinnen und Schüler zu der jeweiligen Schule und den angegebenen Geburtsjahrgängen. Die Meldung zweier Mannschaften in einer Wettkampfklasse ist möglich, sofern die Ausschreibung keinen speziellen Hinweis dazu enthält. Eine weitere Ausnahme stellt die Wildcard“ dar.

Wie werden Startberechtigung und Identität bei Mannschaftswettkämpfen nachgewiesen?
Vor Veranstaltungsbeginn müssen der Wettkampfleiterin bzw. dem Wettkampfleiter folgende Unterlagen zur Überprüfung vorgelegt werden:
1. Ausdruck der vollständigen Schülerliste mit Stempel der Schule und Unterschrift der Schulleitung + jeweils gültiger Schülerausweis mit Lichtbild (s.u.)
oder
2. Ausdruck der vollständigen Schülerliste mit Stempel der Schule und Unterschrift der Schulleitung + jeweils gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass).

Ausweise für Trainingsgruppen, Spielerpässe der Verbände, Fahrausweise von Verkehrsverbänden und der Deutschen Bahn oder ähnliches werden nicht anerkannt.

Wann ist ein Schülerausweis „gültig“?
Ein Schülerausweis kann nur dann als „gültig“ bezeichnet werden, wenn er mindestens die nachfolgend aufgeführten Bestandteile aufweist:
•    Zu- und Vorname der Schülerin bzw. des Schülers
•    Geburtsdatum
•    Lichtbild der Schülerin bzw. des Schülers.

Wie wird das Melden nicht startberechtigter Schülerinnen und Schüler geahndet?
Sollte sich bei der Überprüfung der Startberechtigung durch den Ausrichter vor dem Wettkampf ein Verstoß ergeben, führt dies zum Ausschluss nichtstartberechtigter Schülerinnen bzw. Schüler. Verstöße, die während des Wettkampfes bekannt werden, führen zur Disqualifikation der gesamten Mannschaft für den gesamten Wettbewerb. Verstöße, die erst nach Beendigung des Wettkampfes bekannt werden, ahndet das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe. Bei schweren Verstößen behält sich das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus vor, gegenüber der Schule und der verantwortlichen Mannschaftsbetreuerin bzw. dem verantwortlichen Mannschaftsbetreuer weitere disziplinäre Maßnahmen zu ergreifen.
Bitte beachten Sie den Aufruf an die Betreuerinnen und Betreuer!

Startberechtigung beim Bundesfinale Jugend trainiert für Olympia und Paralympics:
Zur Akkreditierung beim Bundesfinale ist ein amtlicher Ausweis entsprechend der Ausschreibung vorzulegen. Schülerausweise und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Ummeldungen können bis eine Woche vor Beginn der jeweiligen Bundesfinalveranstaltung über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Bayerisches Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe) ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Für eine spätere Ummeldung bis zur Akkreditierung bei der Bundesfinalveranstaltung muss ein ärztliches Attest oder eine amtliche Beglaubigung vorgelegt werden.



Startmöglichkeit von Schülerinnen und Schülern bei Verbandswettkämpfen
Können Schülerinnen und Schüler ohne Vereinszugehörigkeit bei Stadt- bzw. Kreismeisterschaften oder Bestenkämpfen der Sportfachverbände oder sonstiger Institutionen an den Start gehen?

Gemäß der zwischen Kultusministerkonferenz und dem Deutschen Olympischen Sportbund beschlossenen „Vereinbarung über die Durchführung sportlicher Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche durch Schulen und Sportorganisationen“ sollen alle hierfür qualifizierten Schülerinnen und Schüler, unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit, eine Teilnahmemöglichkeit bei Kreismeisterschaften oder Bestenkämpfen, die von den Sportfachverbänden oder sonstigen Institutionen veranstaltet werden, erhalten.

Die Teilnahme soll diesen talentierten Schülerinnen und Schülern und Jugendlichen unter möglichst gleichen Bedingungen offenstehen. Dort, wo derartige offene Wettkämpfe noch fehlen, werden sie angeregt, ihre Durchführung ist jedoch nicht Aufgabe der Schulen.
Schülerinnen und Schüler ohne Vereinszugehörigkeit sind entweder schülerunfallversichert, wenn die Schulleitung die Veranstaltung zur Schulveranstaltung für diese Schülerinnen und Schüler erklärt, oder beim Sportverband versichert, soweit für diese Schülerinnen und Schüler dort eine für die Teilnahme am Wettkampf gültige Versicherung abgeschlossen wird.



Teilnahmemöglichkeiten für Berufsschülerinnen und Berufsschüler (Teilzeit)
Können Berufsschülerinnen und Berufsschüler an Schulsportwettbewerben teilnehmen?

Schülerinnen und Schüler von Teilzeitklassen beruflicher Schulen mit eintägiger Beschulung, die keinen verbindlichen Sportunterricht erhalten, können an den Mannschaftswettbewerben als Schulmannschaft teilnehmen, wenn sie regelmäßig den von der Schule gegebenenfalls angebotenen Wahlunterricht im Fach Sport besuchen und die Sportart aus dem Wahlunterricht erwächst.
Durch die Teilnahme an den Mannschaftswettbewerben darf die betriebliche Ausbildungs- oder Arbeitszeit sowie Pflichtunterricht an der Berufsschule grundsätzlich nicht verringert werden.



Teilnahmevoraussetzungen
Welche Schülerinnen und Schüler können an den Mannschaftswettkämpfen teilnehmen?

Zwei Gesichtspunkte sind hier besonders zu beachten:

(1) Schulzugehörigkeit
Bei allen Wettkämpfen sind nur Schülerinnen und Schüler startberechtigt, die zum Zeitpunkt des Wettkampfes der Schule angehören, die eine Mannschaft entsendet.
Eine Schülerin bzw. ein Schüler darf nur für die Schule starten, an der sie als Schülerin bzw. er als Schüler gemeldet ist, jedoch nicht für eine Schule, an der sie bzw. er lediglich Kurse (überschulische Interessen- oder Neigungsgruppen) belegt. Die Beendigung des Schulbesuches ist in Art. 55 BayEUG (KWMBl I Nr. 16/1994 S. 293) bzw. in den entsprechenden Bestimmungen der Schulordnungen geregelt. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass bei Abiturientinnen und Abiturienten der Schulbesuch durch Erteilung des Abschlusszeugnisses, spätestens aber mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Abschlussprüfung bestanden wird, endet. Laut KWMBek vom 21. Juli 1993 Nr. III/2–S 4405 – 8/92 096 ist für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an öffentlichen Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und sonstigen Berufsfachschulen – auch im Falle einer Beurlaubung vom Unterricht nach Beendigung der Prüfungen – der letzte Schultag vor Beginn der Sommerferien zugleich der Zeugnis- und Entlassungstermin.
In den Sportarten und Wettkampfklassen, die zum Winter-, Frühjahrs- bzw. Herbstfinale des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics bzw. zum Finale des Internationalen Bodenseeschulcups bzw. des Rhein-Main-Donau-Schulcups führen, können Schülerinnen und Schüler, die sich mit ihren Schulmannschaften für das Bundesfinale bzw. für das Finale des Bodenseeschulcups bzw. des Rhein-Main-Donau-Schulcups qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, eine Starterlaubnis für ihre bisherige Schule erhalten. Die Starterlaubnis wird auf Antrag der Schulleitung vom Staatsministerium erteilt. Dem Antrag ist eine Einverständniserklärung der Schule beizufügen (bei Berufsschulen auch die Zustimmung des Lehrherrn), die die Schülerin bzw. der Schüler zum Zeitpunkt des Bundesfinales bzw. des Bodenseeschulcups bzw. des Rhein-Main-Donau-Schulcups besucht.

(2) Körperliche Leistungsfähigkeit
Die Schulen haben darauf zu achten, dass nur Schülerinnen und Schüler zu Schulsportwettkämpfen gemeldet werden, die für einen Wettkampf entsprechend geübt haben und vorbereitet sind.
Sofern nicht eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat, ist den Eltern anzuraten, bei ihren Kindern eine Untersuchung durchführen zu lassen, die deren Sporttauglichkeit überprüft.
Die Schulen sorgen dafür, dass die Eltern rechtzeitig über die Teilnahme ihrer Kinder an den Wettkämpfen der Schule informiert werden.

Nicht vergessen:
Benachrichtigen Sie bitte die Erziehungsberechtigten rechtzeitig von der beabsichtigten Teilnahme ihrer Kinder an den Schulsportwettbewerben!



Träger der Kosten
Die schulsportlichen Wettbewerbe stehen grundsätzlich unter Finanzierungsvorbehalt.

Wer trägt die Kosten von Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfen?
Für die Durchführung der Schulsport-Wettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Lehrkräften für die Organisation und Durchführung dieser Schulveranstaltungen dem Staat, wobei die von den Sportvereinen/Sportverbänden angebotene personelle und sächliche Unterstützung gerne angenommen wird.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erstattet den in den Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein“ mitarbeitenden Lehrkräften die Reisekosten, die für die Teilnahme an Sitzungen dieser Gremien anfallen. Die Erstattung erfolgt über die Geschäftsstelle des jeweiligen Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ durch die zutreffende Regierung.
Die Fahrtkosten, der an den Wettkämpfen auf den Qualifikationsstufen der Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfen teilnehmenden Schulmannschaften einschließlich der Kosten der Mannschaftsbetreuerinnen und -betreuer sowie der Organisationskosten, können hingegen vom Staatsministerium nicht übernommen werden. Das Staatsministerium bittet die Landkreise und Städte, wie bisher und in allen Ländern der Bundesrepublik üblich, die Schulsportwettbewerbe auf den untersten Qualifikationsebenen auch weiterhin zu fördern.
Den Vorsitzenden der Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“ wird empfohlen, frühzeitig den Kreistag/Stadtrat und die Verwaltung über ihre Arbeit zu informieren und diese um Unterstützung zu bitten.
Sollten die von den Kommunen zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, können die Vorsitzenden des Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ mit der Bitte um Unterstützung an Förderer herantreten.

Wer trägt die Kosten, die bei der Durchführung von Regionalausscheidungen anfallen?
Die bei der Durchführung von Regionalausscheidungen anfallenden Organisationskosten werden von den Regierungen aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nach Vorlage der Belege erstattet.

Wer trägt die Kosten, die bei der Durchführung von Finalwettkämpfen der Regierungsbezirke und der Landeshauptstadt München, süd- bzw. nordbayerischen Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen anfallen?
Die Kosten, die für die Organisation und Durchführung von Finalwettkämpfen auf der Ebene der Regierungsbezirke und der Landeshauptstadt München sowie bei süd- bzw. nordbayerischen Qualifikationswettkämpfen und Landesfinalwettkämpfen anfallen, werden aus Mitteln zur Förderung des Schulsports vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus getragen.
Die Abrechnung erfolgt:

  • Bei Bezirksfinalwettkämpfen über die Regierungen bzw. die Landeshauptstadt München
  • Bei Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen über das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe.


Verschiedene Programme
Welche unterschiedliche Zielsetzung haben A- und B-Programme?

Auch in diesem Schuljahr werden den Schulen in den Sportarten Gerätturnen, Leichtathletik und Schwimmen verschieden schwierige Programme, nämlich B- und A-Programm, angeboten:
Damit wird das Wettbewerbsangebot in diesen Sportarten den unterschiedlichen Schulgrößen, der Leistungsstärke und der Wettbewerbserfahrung der Schülerinnen und Schüler besser gerecht. Die B-Programme enden mit dem Kreis- bzw. Stadtfinale und enthalten einfache, vorwiegend auf den Basissportunterricht bezogene Anforderungen.

Die A-Programme in diesen Sportarten finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia oder innerhalb der eigenständigen Wettbewerbe Bodenseeschulcup und Rhein-Main-Donau-Schulcup statt und wenden sich an schulische Interessengruppen des Differenzierten Sportunterrichts, Sportarbeitsgemeinschaften „Schule und Verein“ oder Sport-Arbeitsgruppen.



Versicherungsschutz

Die Schülerinnen und Schüler sind während der Schulsportwettbewerbe im Rahmen der Schülerunfallversicherung gegen körperliche Schäden versichert. Eine zusätzliche Unfallversicherung ist deshalb nicht erforderlich.
Die Versicherung von Schadensfällen, die von Schülerinnen und Schülern verursacht werden, kann nur über eine Haftpflichtversicherung sichergestellt werden. Hierzu schließt die Schule eine Gruppenhaftpflichtversicherung ab, soweit nicht sichergestellt ist, dass alle Schülerinnen und Schüler über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Staatliche Mittel stehen hierfür nicht zur Verfügung.

Während den Bundesfinalveranstaltungen besteht keine gesonderte Diebstahlversicherung für die Sportgeräte und Wertgegenstände der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es wird empfohlen, für teure Sportgeräte gegebenenfalls eine eigene Versicherung abzuschließen.



Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften
Wie ist der Wechsel einer Schülerin bzw. eines Schülers zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften innerhalb einer Sportart geregelt?

Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann in einer Sportart zunächst nur in einer Wettkampfklasse und in einer Mannschaft starten.
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze.



Werbung
Welche Unternehmen können die Schulsport-Wettbewerbe in Bayern nicht unterstützen?

Die Einbeziehung von Unternehmen in den Kreis der Förderer, die alkoholische Getränke oder Tabakwaren herstellen oder vertreiben, ist nicht möglich.

In welcher Weise ist es dem geeigneten Förderer gestattet, bei den Schulsport-Wettbewerben in Bayern für sein Unternehmen zu werben?

„Wird durch erhebliche Zuwendungen Dritter die Schule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt oder die Herstellung oder Anschaffung für Erziehung und Unterricht förderlicher Gegenstände ermöglicht, so kann auf Antrag des Dritten hierauf in geeigneter Weise hingewiesen werden. Dieser Hinweis kann insbesondere durch Anbringen eines Firmenzeichen des Dritten, durch einen Eindruck von höchstens einer halben Seite in einem Druckwerk oder mündlich bei geeigneter Gelegenheit erfolgen. Unzulässig ist eine über die Nennung der zuwendenden Person oder Einrichtung, der Art und des Umfangs der Zuwendung hinausgehende Produktwerbung. Die Entscheidung trifft der Schulleiter nach Anhörung des Schulforums.“
(Vgl. neuer Paragraph „Sammlungen und Spenden“ der Schulordnungen.)
Die Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“ können für mögliche geeignete Förderer Sympathiewerbung betreiben wie z. B. „Gefördert durch…“ oder „Die Veranstaltung wird unterstützt  von …“. Die Bestimmungen bezüglich Werbung auf der Wettkampfkleidung von Schülerinnen und Schülern finden Sie hier. 



Wettkampfklassen
Welchen Sinn hat die Einteilung in Wettkampfklassen?

Die Mannschaftswettbewerbe werden in den angebotenen Sportarten in Wettkampfklassen durchgeführt. Mehrere Jahrgänge (je nach Sportart) bilden jeweils eine Wettkampfklasse.
Zur Bezeichnung der Wettkampfklassen dienen römische Ziffern: I, II, III und IV (die Jüngsten). Bei Sportarten, in denen eine oder zwei Wettkampfklassen bis zum Bundesfinale geführt werden, entscheidet über die Zuordnung der Jahrgänge zu den betreffenden Wettkampfklassen die Kommission Jugend trainiert für Olympia & Paralympics der Deutschen Schulsportstiftung. Aus pädagogischen und sportfachlichen Gründen sind die Jahrgänge in vielen Wettkampfklassen nach oben und unten begrenzt (Ausnahme bei den Wettkämpfen des Bodenseeschulcups und des Rhein-Main-Donau-Schulcups, da eine Angleichung der Ausschreibung der verschiedenen Länder und Kantone sonst unmöglich geworden wäre sowie in WK III/2 und IV/2). Damit haben alle Jahrgangsstufen eine zeitlich begrenzte Startmöglichkeit, d. h. ältere Schülerinnen und Schüler werden nicht durch jüngere leistungsstarke Schülerinnen und Schüler verdrängt und jüngere Schülerinnen und Schüler können durch den Start in höheren Wettkampfklassen nicht mehr überfordert werden. Je nach Sportart wurde die Alterseinteilung der Wettkampfklassen so gestaltet, dass die spezifischen Belange der einzelnen Sportarten berücksichtigt wurden. Mittelschulen und Förderschulen, die sich für das Bundesfinale von Jugend trainiert für Olympia qualifizieren wollen, können in der Wettkampfklasse III/1 melden.

Die Mannschaftsstärke kann von den Verbandsregularien abweichen - die Angaben in der Ausschreibung sind bindend. Die Anzahl der Betreuerinnen und Betreuer ist auf eine bzw. einen begrenzt, sofern dazu keine anderen Angaben gemacht werden.



Wettkampfkleidung

Die Schulmannschaften sollen möglichst in einheitlicher, wettkampfgerechter Sportkleidung (Trikots und Hosen, im Mädchenhockey auch Röcke) antreten.

1. Bestimmungen für Trikot-Werbung im Rahmen der Bundesfinalveranstaltungen von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics:
Die Präsentation und Platzierung von lokalen Partnern und Sponsoren auf der Wettkampfkleidung ist ggf. unter Beachtung von länderspezifischen Bestimmungen gestattet, wenn
•    die Werbefläche 256 cm² nicht überschreitet, unabhängig von der Platzierung der Werbung;
•    die Werbefläche nur für einen kommerziellen Partner/Sponsoren verwendet wird – weitere Logos/Embleme von Land, Schule und „Jugend trainiert“ dürfen nach den jeweilig gültigen Richtlinien angebracht werden.
Für jede Werbefläche gilt im Übrigen:
•    Die Werbung darf nicht gegen die allgemein im Sport gültigen Grundsätze von Ethik und Moral verstoßen.
•    Die Verhaltensregeln und Werberichtlinien des Deutschen Werberats sind einzuhalten.
•    Die Werbung für Produkte, die nach längerem und unkontrolliertem Gebrauch süchtig machen und die Gesundheit schädigen, ist unzulässig.
•    Werbung für Produkte des Rüstungsbereichs ist verboten.
•    Die Werbung für Glücksspiel und Sportwetten ist unzulässig.
•    Werbung für politische und religiöse Gruppierungen wird nicht gestattet.
•    Es darf keine Werbung angebracht werden, die geschmacklos, anstößig, diffamierend und unter Berücksichtigung des Werbeumfeldes unangemessen ist.

2. Länderspezifische Bestimmungen für Trikot-Werbung bei Schulsportwettbewerben:
Auch für die Schulsportwettbewerbe in Bayern kann ein Hinweis auf eine Sponsoring-Leistung auf Trikots unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Einschlägig ist hierfür die Regelung in § 26 Abs. 3 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO). Demnach muss die Zuwendung von erheblichem Umfang sein und die Schule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen oder die Herstellung oder Anschaffung für Erziehung und Unterricht förderlicher Gegenstände ermöglichen. Bei der Zuwendung eines Bagatellbetrags kann die Förderin/der Förderer zwar genannt werden, die Nennung muss jedoch verhältnismäßig zurückhaltend ausfallen. Der Hinweis auf die Sponsoring-Leistung sollte in einer sachlichen und im Vergleich zur sonstigen Wirtschaftswerbung erkennbar gemäßigten Form erfolgen. Insbesondere sollen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte nicht als „Werbeträger“ des Sponsors fungieren. Die Einbeziehung von Unternehmen, die besonders kritischen Wirtschaftsbrachen angehören (s.o.), ist nicht möglich. Ebenso wenig ist eine reine Produktwerbung möglich.
Sponsoring von Trikots für Schulsportwettbewerbe ist nur zulässig, wenn die Trikots ins Eigentum der Schule (und nicht der einzelnen Schülerinnen und Schüler) übergehen.

Darüber hinaus darf die Wettkampfkleidung nur den Schul- bzw. Ortsnamen tragen (keine Vereinskleidung). Entgegen weitergehenden Fachverbandsvorschriften gelten Rückennummern auf Trikots als ausreichend.
Die Wettkampfleitung ist befugt, bei Zuwiderhandlungen die Starterlaubnis für die betroffene Mannschaft zu entziehen bzw. die Mannschaft zu disqualifizieren.

 



Wildcardregelung / Startberechtigung für Partnerschulen des Leistungssports
Grundsätzlich gilt sportartunabhängig folgende Regelung:

Die Entscheidung über die Vergabe einer „Wildcard“ für das laufende Schuljahr und die damit einhergehende Erlaubnis für diese Schule, in einer Wettkampfklasse einer Sportart auf höherer Ebene als der Kreis- bzw. Stadtebene in einen Wettbewerb einzusteigen, wird ab dem Schuljahr 2015/16 wie folgt getroffen:
- Anträge bis Bezirksebene sind an die Bezirksregierungen bzw. die Landeshaupstadt München (RBS) zu richten und werden von diesen entschieden;
- über Anträge ab Qualifikationsebene (Nord bzw. Süd) entscheidet das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe; die Anträge sind an die Referatsleitung zu richten.
- Die Wildcard-Anträge sind durch die Schulen mit dem einheitlichen Antragsformular zu stellen.

Folgende Kriterien werden der Entscheidung zugrunde gelegt:
•    langjährige Dominanz einer Schule in einer bestimmten Sportart und Wettkampfklasse;
•    signifikanter Rückgang der Anmeldezahlen in dieser Sportart und Wettkampfklasse im jeweiligen Kreis-, Regional- bzw. Bezirksfinale als Folge dieser Dominanz.
Das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe muss über jeden genehmigten bzw. abgelehnten Antrag informiert werden.

Im Regelfall darf eine Schule in einer Wettkampfklasse einer Sportart zwei Mannschaften melden. Wird einer Schule nach Prüfung durch das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe jedoch in einer Wettkampfklasse einer Sportart eine „Wildcard“ gewährt, darf sie in dieser Wettkampfklasse nur mit einer Mannschaft am Wettkampf teilnehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass „Wildcards“ bis zum 15. Oktober 2022 beantragt werden müssen. Bei einer Terminüberschreitung verfällt die Möglichkeit eines „Wildcard“-Einsatzes.



Teil 4: Anschriften
Der Adressteil wird als Personenpool geführt, in dem Änderungen auch im Schuljahresverlauf jederzeit aktuell vorgenommen werden können. Deshalb ist dieser nur ONLINE abrufbar.

Teil 5: Rückschau auf das Schuljahr 2021/22

Schulsportwettbewerbe im Schuljahr 2021/2022: Es ging wieder was!
Im April 2022 konnte der Startschuss für die Wiederaufnahme der Schulsport-Wettbewerbe gegeben werden und es meldeten sich in kürzester Zeit zahlreiche Schulmannschaften. Wir gratulieren folgenden Schulmannschaften zum Landessieg:
Landessieger des SJ 2021/22 und Teilnehmer am JTFO/JTFP-Bundesfinale in Berlin: 
Beachvolleyball
Wettkampfklasse II – Gemischte Mannschaft:
Ruperti-Gymnasium Mühldorf
Fußball
Wettkampfklasse II – Mädchen: Städt. Bertolt-Brecht-Schule Nürnberg
Wettkampfklasse III – Mädchen: Staatliche Realschule Viechtach
Wettkampfklasse II – Jungen: Deutschhaus-Gymnasium Würzburg
Wettkampfklasse III – Jungen: Franken-Landschulheim Schloss Gaibach Volkach
Fußball (FS Geistige Entwicklung): Brunnen-schule Königsbrunn
Golf (Wettkampfklasse III – Gemischte Mannschaft): Gymnasium Olching    
Hockey
WK III – Mädchen: Melanchthon-Gymnasium Nürnberg und Karolinen-Gymnasium Rosen-heim (nachnominiert) 
WK III – Jungen: Gymnasium München-Nord
Judo 
Wettkampfklasse III – Mädchen: Städt. Bertolt-Brecht-Schule Nürnberg
Wettkampfklasse III – Jungen: Städt. Bertolt-Brecht-Schule Nürnberg
Leichtathletik
WK II – Mädchen: Städt. Bertolt-Brecht-Schule Nürnberg
WK III – Mädchen: Rupert-Ness-Gymnasium Ottobeuren
WK II – Jungen: Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach
WK III – Jungen: Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching
Rudern
Wettkampfklasse II – Jungen
Doppelvierer m. Stm.: Gymnasium Starnberg-Gig-Doppelvierer m. Stm.: Adalbert-Stifter-Gymnasium Passau    
Gig-Vierer m. Stm.: Gymnasium Starnberg
Achter: Albertus-Magnus-Gymnasium Regens-burg
Wettkampfklasse III – Jungen
Doppelvierer m. Stm.: Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau
Wettkampfklasse II – Mädchen
Doppelvierer m. Stf.: Albertus-Magnus-Gymnasium Regensburg
Gig-Doppelvierer m. Stf.: Gymnasium Starnberg
Wettkampfklasse III – Mädchen
Doppelvierer mit Stf.: Deutschhaus-Gymnasium Würzburg
Schwimmen
Wettkampfklasse IV – Mädchen: Städt. Bertolt-Brecht-Schule Nürnberg
Wettkampfklasse IV – Jungen: Dientzenhofer-Gymnasium Bamberg
Tennis
WK III – Mädchen: Gisela-Gymnasium München
WK III – Jungen: Gymnasium Casimirianum Coburg
Triathlon
Wettkampfklasse III – Gemischte Mannschaft: Ohm-Gymnasium Erlangen

Für das Finale des DFB-Schulcups vom 18.09.-21.09.2022  in Bad Blankenburg (Fußball WK IV) haben sich folgende Schulen qualifiziert:
Städt. Bertolt-Brecht-Schule Nürnberg (Mädchen) und Städt. Theodolinden-Gymnasium München (Jungen).

Weitere Landessiege feierten die folgenden Schulteams in den Sportarten:
Rhythmische Sportgymnastik:
WK II: Erzbischöfliche Maria-Ward-Mädchenrealschule Traunstein 
WK III: Gymnasium Stein
WK IV: Hans-Sachs-Gymnasium Nürnberg
Sportklettern:
WK II: Franz-Marc-Gymnasium Markt Schwaben
WK III: Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim
Tanz:
Gruppe 1K: Karl-Theodor-von-Dalberg-Gymnasium Aschaffenburg
Gruppe 2K: Karl-Theodor-von-Dalberg-Gymnasium Aschaffenburg
Tennis (WK II):
Jungen:  Ignaz-Taschner-Gym. Dachau
Mädchen: Gymnasium Miesbach
Basketball (WK III/2):
Jungen: Mittelschule München, Wörthstraße 
Mädchen: Johann-Daniel-Preißler-Mittelschule Nürnberg
Volleyball (WK III/2):
Jungen: Mittelschule Wittislingen
Mädchen: Mittelschule Ruhmannsfelden
Volleyball (WK IV):
Jungen: Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau
Mädchen: Theresien-Gymnasium Ansbach                              

Landes- und Vizelandessieger Leichtathletik WK IV und III/2 und damit Teilnehmer am Finale des Internationalen Bodenseeschulcups in Lindau sind:
Wettkampfklasse III/2 – Mädchen: 
1. Platz: Mittelschule Siegsdorf
2. Platz: Mittelschule Scheinfeld
Wettkampfklasse III/2 – Jungen: 
1. Platz: Mittelschule Altenerding in Erding
2. Platz: Mittelschule Weißenburg
Wettkampfklasse IV/2 – Mädchen:
1. Platz: Mittelschule Siegsdorf
2. Platz: Mittelschule Burgau
Wettkampfklasse IV/2 – Jungen:
1. Platz: Mittelschule Scheinfeld
2. Platz: Mittelschule Siegsdorf
 



Teil 6: Sport nach 1 / Voll in Form

Sport-nach-1: Online-Portal
Um den Datenschutz vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung weiter zu verbessern, wurde der Zugang zum Sport-nach-1-Meldeportal unter www.sportnach1.de seit dem Schuljahr 2019/20 durch ein besonderes Login-Verfahren – „Double-Opt-in“ genannt - geschützt. Bevor die SAG-Verträge (Neu- bzw. Folgeverträge) für das Schuljahr 2022/23 angelegt werden können, muss eine Registrierung erfolgt sein. Anschließend erfolgt der Zugang immer über das Login mit dem Usernamen (verifizierte E-Mailadresse) und dem dazugehörigen Passwort. Bitte denken Sie auch immer an die Beantwortung der Sicherheitsabfrage.

Über die Internetseite www.sportnach1.de gelangt man nur nach vorherigem Login zum Online-Meldeportal mit folgenden Funktionen:

  • Vertrag für neue Sportarbeitsgemeinschaften (Neuvertrag)
  • Vertrag für weitergeführte Sportarbeitsgemeinschaften (Folgevertrag)
  • Antrag auf Auszahlung der SAG-Pauschale (Stichtag: 31. Oktober 2022)
  • Sonderaktionenantrag
  • Stützpunktantrag (Stichtag: 15. Februar 2023)
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Einstieg ins Sport-nach-1-Portal:

Registrierung mit dem Double-Opt-in-Verfahren

Für die einmalige Registrierung werden lediglich eine aktuelle E-Mailadresse und ein selbst gewähltes Passwort mit mindestens 8 Zeichen benötigt. Beim „Double-Opt-in“-Verfahren muss der Eintrag in einem zweiten Schritt bestätigt werden. Hierzu wird eine E-Mail-Nachricht mit Bitte um Bestätigung an die eingetragene Kontaktadresse gesendet. Erst nachdem diese E-Mail bestätigt wurde, ist die Registrierung abgeschlossen.
Der Login-Button befindet sich rechts oben auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de. Detaillierte Information zu dem neuen Double Opt-In Verfahren sind im Merkblatt zu finden.

SAG-Vertragsnummer als digitaler Schlüssel - unbedingt für alle SAG-Verträge abspeichern und aufbewahren

Die SAG-Vertragsnummern dienen zukünftig als eine Art digitaler Schlüssel zu weiteren Servicefunktionen: Nur mit der jeweils aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer haben die Vertragspartner – Schule und Verein – Zugang zum Download- und Druckbereich sowie Einsicht in den aktuellen Vertragsstatus (Vertrag unterschrieben, Pauschale beantragt etc.). Dadurch wird die Einsichtnahme durch unbefugte Dritte verhindert.
Bitte beachten: Um einen Folgevertrag für das Schuljahr 2022/23 abschließen zu können, benötigen Sie die SAG-Vertragsnummer des Schuljahres 2021/22.
 

Bedeutung des Stichtages 31. Oktober
Die Einhaltung dieses Stichtages ist die wichtigste Voraussetzung, dass die Schule und der jeweilige Partnerverein weiterhin von den Vorteilen des Sport-nach-1-Modells profitieren können. Zum Stichtag 31. Oktober 2022 müssen bei der Landesstelle für den Schulsport folgende Meldungen eingegangen sein:

  • Neuvertrag für jede neue SAG
  • Folgevertrag für jede weitergeführte SAG
  • Antrag auf Auszahlung der SAG-Pauschale für jede einzelne SAG

Wichtig:
1. Übungsleiterinnen und Übunglseiter können auch zwei oder mehr Gruppen an einer Schule betreuen. Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter müssen volljährig sein.
2. Für jede Sportgruppe, die eingerichtet wird, kann ein eigener SAG-Vertrag gemeldet werden.
3. Für jeden SAG-Vertrag kann die SAG-Pauschale beantragt werden.



Sonderaktionen 2022/2023
Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein unterstützt zusammen mit dem Sparkassenverband Bayern und den beteiligten Sportfachverbänden mit sogenannten Starterpaketen die Neugründung von Sportarbeitsgemeinschaften (SAGs) im Schuljahr 2022/23 in den Sportarten Badminton, Basketball, Bewegungskünste, Fußball, Gesundheitsorientierte Fitness, Gerätturnen, Gymnastik und Tanz, Orientierungslauf, Parkour, Reiten, Rhönradturnen, Rhythmische Sportgymnastik und Volleyball. Für SAGs an Förderschulen werden in Kooperation mit Special Olympics Bayern ebenfalls Materialpakete angeboten. Bei der Antragstellung sind die allgemeinen Bedingungen zur Einrichtung von Sportarbeitsgemeinschaften zu beachten.

Sonderaktionen der Sportfachverbände im Schuljahr 2022/2023:
Die Ausschreibungen der Sonderaktionen für Badminton, Basketball, Gerätturnen u.a. BTV-Sportarten, Handball, Fußball, Reiten, Volleyball und Special Olympics sind auf den Folgeseiten zu finden. Die Antragstellung kann nach der Neugründung einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) für das Schuljahr 2022/2023 ab dem 13. September 2022 unter www.sportnach1.de >> „Sonderaktionen-Antrag“ erfolgen.


Weitere Sonderprogramme 2022:

Gerätebezuschussung für SAG-Neugründungen
Mit den im Nachtragshaushalt 2022 des Bayerischen Landtags zusätzlich zur Verfügung gestellten Sondermitteln kann mindestens 90 neu gegründeten Sportarbeitsgemeinschaften eine Anschubfinanzierung für die Gerätebeschaffung gewährt werden. Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 500 € begrenzt. Weitere Informationen zum Antragsverfahren gibt es hier.

Sportgroßgeräteförderung für SAG-Neugründungen im Bereich des Inklusionssports
Mit den aus dem Nachtragshaushalt 2022 des Bayerischen Landtags zur Verfügung gestellten Sondermitteln können auch im Schuljahr 2022/23 SAG-Neugründungen im Bereich des Inklusionssports eine Sportgroßgeräteförderung als Anschubfinanzierung erhalten. Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 10.000,- € begrenzt. Die Zuweisung der Gelder erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge und ist auf eine Gesamtsumme von 45.000,- € begrenzt. Weitere Informationen zum Antragsverfahren gibt es hier.

Sonderprogramm 2022 zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit
 Sonderprogramm für Sportarbeitsgemeinschaften an Grundschulen im Bereich des Schwimmens und Rettungsschwimmens
Mit den im Haushalt 2022 des Bayerischen Landtags zur Verfügung gestellten Sondermitteln können im Sport-nach-1-Modell im Schuljahr 2022/2023 die SAG-Pauschalen im Bereich des Schwimmens und Rettungsschwimmens an den Grundschulen im Rahmen eines Sonderprogramms verdoppelt werden.
Antragsverfahren:
Die SAG-Pauschale für Neu- und Folgeverträge muss seitens der Sportvereine bis zum 31.10.2022 mit der jeweils aktuellen SAG-Vertragsnummer über die Online-Datenbank www.sportnach1.de gesondert beantragt werden. Sie wird einmalig für das gesamte laufende Schuljahr ausbezahlt und zwar voraussichtlich im Dezember.

 


 


Gerätebezuschussung für SAG-Neugründungen im Schuljahr 2022/23
Mit den vom Bayerischen Landtag zusätzlich zur Verfügung gestellten Sondermitteln kann im Schuljahr 2022/23 mindestens 90 Neugründungen von Sportarbeitsgemeinschaften eine Anschubfinanzierung für die Gerätebeschaffung gewährt werden. Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 500.- begrenzt.
Beispiel:
Das bedeutet beispielsweise, dass ein Verein, der für die neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaft zwei neue Tore zum Preis von 1.100 € anschaffen möchte, einen Zuschuss in Höhe von 500 € (= maximaler Zuschuss) beantragen kann. Oder dass ein Verein für die Anschaffung neuer Bälle im Wert von 600 € eine Förderung in Höhe von 300 € (= 50% der Anschaffungskosten) beantragen kann. Damit soll der Einstieg in das Sport-nach-1-Modell erleichtert werden.

Antragsverfahren und Voraussetzungen:
Anträge auf Gerätebezuschussung sind durch die Vereine (Vorstand des Hauptvereins) analog zur Antragstellung des SAG-Neuvertrags mit entsprechendem Online-Formular unter www.sportnach1.de an die Landesstelle für den Schulsport zu richten. Auf einen Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Folgendes ist zu beachten:
  • Ein Zuschuss für Sportgeräte wird nur Vereinen gewährt, die eine längerfristige Kooperation mit der Schule anstreben. Kommt die SAG im Schuljahr 2022/23 nicht zustande, muss der Zuschuss zurückerstattet werden.
  • Die Geräte sollen sowohl im Schulsport als auch im Vereinssport genutzt werden könne.
  • Die Unterbringungsmöglichkeit der beantragten Geräte in den vorhandenen Räumlichkeiten ist nachzuweisen.
  • Die Einhaltung der Vergaberichtlinien obliegt dem antragsstellenden Verein.
  • Als Nachweis der Gerätebeschaffung ist die Rechnung in Kopie unverzüglich bei der Landesstelle vorzulegen.
  • Der Bewilligungsbescheid ist abzuwarten. Eine Beschaffung vor Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus. Als Beschaffung gilt bereits die Unterschrift auf dem Kaufvertrag.
Die Zusendung der Rechnungskopie muss bis spätestens 15.11.2022 erfolgen, da das Auszahlungsverfahren noch im Haushaltsjahr 2022 abgeschlossen werden muss. Später eingehende Anträge können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anträge für das Schuljahr 2022/23 können auf dem Portal www.sportnach1.de online eingegeben werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Referatsleiter Herrn IR Achim Engelking, Tel: 09831 / 686-320, E-Mail: achim.engelking@las.bayern.de bzw. an Frau Carmen Glaser-Holzer, Tel.: 09831 / 686-346, E-Mail: carmen.glaser-holzer@las.bayern.de

30 Jahre Sport-nach-1: Hintergrundinfos
Das Bayerische Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband haben 1991 das Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein gegründet. Sport-nach-1 ist ein Bindeglied zwischen dem schulischen Sportunterricht und dem Breiten- und Leistungssport im Verein. Sport-nach-1 eröffnet den Kooperationspartnern die Möglichkeit eines qualifizierten, den Sportunterricht ergänzenden, freiwilligen Nachmittagsangebotes in 81 Sportarten. Den jeweiligen Partnern, Schule und Sportverein, bleibt es dabei überlassen, ob eine Kooperation in Form breitensportlich ausgerichteter Sportarbeitsgemeinschaften oder leistungssportlich orientierter Stützpunkte angestrebt wird. Beide Kooperationsformen werden vom Staatsministerium nach unterschiedlichen Modellen gefördert.
 

 



 


Sonderprogramm 2022: Gerätebezuschussung für SAG-Neugründungen im Bereich des Inklusionssports
Mit den zusätzlich im Haushalt 2022 vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellten Sondermitteln können auch im Schuljahr 2022/2023 SAG-Neugründungen im Bereich des Inklusionssports eine Sportgroßgeräteförderung als Anschubfinanzierung erhalten. Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 10.000,- € begrenzt. Die Einrichtung von neuen Sportarbeitsgemeinschaften für das Schuljahr 2022/2023 und die Eingabe der Förderanträge ist online auf dem Portal www.sportnach1.de möglich.
Das Bayerische Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband haben 1991 das Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein gegründet. Sport-nach-1 ist ein Bindeglied zwischen dem schulischen Sportunterricht und dem Breiten- und Leistungssport im Verein.

Sport-nach-1 eröffnet den Kooperationspartnern die Möglichkeit eines qualifizierten, den Sportunterricht ergänzenden, freiwilligen Nachmittagsangebotes in über 80 Sportarten. Den jeweiligen Partnern, Schule und Sportverein, bleibt es dabei überlassen, ob eine Kooperation in Form breitensportlich ausgerichteter Sportarbeitsgemeinschaften oder leistungssportlich orientierter Stützpunkte angestrebt wird. Beide Kooperationsformen werden vom Staatsministerium nach unterschiedlichen Modellen gefördert.

Das Referat "Schule und Verein" der Landesstelle für den Schulsport ist die Koordinierungsstelle für das Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein.

Antragsverfahren und Voraussetzungen:
Anträge auf Sportgroßgeräteförderung sind durch die Vereine (Vorstand des Hauptvereins) nach Abschluss eines SAG-Neuvertrags mit entsprechendem Online-Formular unter www.sportnach1.de an das Bayerische Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport bis spätestens zum 01.11.2022 zu richten. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.

Folgendes ist zu beachten:
• Ein Zuschuss für Sportgeräte wird nur Vereinen gewährt, die eine längerfristige Kooperation mit der Schule anstreben. Kommt die SAG im Schuljahr 2022/2023 nicht zustande, muss der Zuschuss zurückerstattet werden.
• Die Geräte sollen sowohl im Schulsport als auch im Vereinssport genutzt werden können.
• Die Unterbringungsmöglichkeit der beantragten Geräte in den vorhandenen Räumlichkeiten ist nachzuweisen.
• Die Einhaltung der Vergaberichtlinien obliegt dem antragsstellenden Verein.
• Der Bewilligungsbescheid ist abzuwarten. Eine Beschaffung vor Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus. Als Beschaffung gilt bereits die Unterschrift auf dem Kaufvertrag.
• Als Nachweis der Gerätebeschaffung ist die Rechnung in Kopie unverzüglich bei der Landesstelle vorzulegen.
• Die Zusendung der Rechnungskopie muss spätestens bis 15.11.2022 erfolgen, da das Auszahlungsverfahren noch im Haushaltsjahr 2022 abgeschlossen werden muss. Später eingehende Anträge können daher nicht mehr berücksichtigt werden.
• Die Zuweisung der Gelder erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge und ist auf 45.000,- € Gesamtsumme begrenzt.

Die Anträge für das Schuljahr 2022/2023 können auf dem Portal www.sportnach1.de online eingegeben werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Referatsleiter Herrn IR Achim Engelking, Tel: 09831 / 686-320, E-Mail: achim.engelking@las.bayern.de bzw. an Frau Carmen Glaser-Holzer, Tel.: 09831 / 686-346, E-Mail: carmen.glaser-holzer@las.bayern.de

 


Sonderaktion Badminton
Badminton gehört zu den beliebtesten Rückschlagspielen im Schulsport und im Kooperationsmodell Sport-nach-1. Als Starthilfe für die ersten 10 neu gegründeten SAGs stellt die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein mit ihrem Sponsor, dem Bayerischen Sparkassenverband, und dem Bayerischen Badminton-Verband e.V. Materialpakete im Wert von jeweils 500 € zur Verfügung.
Die 10 Starterpakete für SAG-Neugründungen enthalten wahlweise:
  • Ein Grundschul- bzw. Anfängerset mit speziell konzeptionierten Kinderschlägern von TALBOT TORRO
    oder
  • ein Schläger-Ball-Set (mit AirShuttles) für die Outdoor-Variante AirBadminton (ideal für weiterführende Schulen).
Der Sonderaktionenantrag kann nur mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer ab dem 13. September 2022 online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de gestellt werden.
Die Materialpakete sind limitiert; die Vergabe erfolgt nach dem Eingang der Anträge.
 
   




 


Sonderaktion Basketball
Die ersten 10 neuen Sportarbeitsgemeinschaften in der Sportart Basketball erhalten je ein Starter-Set im Wert von 250 €.
Diese Basketball-Sets wurden von Molten vorzugsweise für den Schulsport zusammengestellt und sind Teil eines großzügigen Förderbetrags des Bayerischen Basketball Verbandes und der Bayerischen Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e. V. mit ihrem Sponsor, dem Bayerischen Sparkassenverband.



Jedes Paket beinhaltet fünf MOLTEN Basketbälle der Größe 5 und 12 Leibchen.



Der Sonderaktionenantrag kann nur mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer ab dem 13. September 2022 online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de gestellt werden.
Die Materialpakete sind limitiert; die Vergabe erfolgt nach dem Eingang der Anträge.


 


Sonderaktion Fußball
Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) unterstützt die Kooperation zwischen seinen Sportvereinen und Schulen im Rahmen des Sport-nach-1-Modells und stellt für neu gegründete und bestehende Sportarbeitsgemeinschaften im Fußball insgesamt 40 Ball- bzw. Materialpakete für Grundschulen sowie 10 Gerätegutscheine für weiterführende Schulen zur Verfügung.

Von Kooperationen zwischen Schule und Verein profitieren beide Seiten gleichermaßen: Schulen können ihr Sportangebot aufwerten, Vereine haben die Chance, neue Mitglieder für ihren Klub zu gewinnen. Deshalb unterstützt der Bayerische Fußball-Verband Kooperationen von bayerischen Schulen und Vereinen und fördert die Gründung von Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) im Fußball mit folgenden Preisen:

Für Grundschulen:

  • 10 Pakete mit 10 adidas Bällen (5 Fußbälle, 5 Futsal) für neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaften im Fußball.
  • 10 Pakete mit 5 Futsalbällen für zehn weitere neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaften im Fußball.
  • 20 Pakete mit je 5 adidas-Bällen (3 Fußbälle, 2 Futsalbälle) und 12 adidas-Leibchen, wenn bei einer bestehenden Sportarbeitsgemeinschaft ein Grundschulwettbewerb an der Schule angeboten wird. Die ersten 20 Anträge werden prämiert.

Für weiterführende Schulen:
  • 10 Gerätegutscheine in Höhe von 500 Euro für eine neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaft (Beitrag je zur Hälfte für Schule und Verein).

Der Sonderaktionenantrag kann nur mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer ab dem 13. September 2022 online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de gestellt werden. Die Vergabe der Sonderaktionspakete bzw. Gutscheine erfolgt nach dem Eingang der Anträge.


Sonderaktion Handball
Die ersten 10 neuen Sportarbeitsgemeinschaften an Grundschulen erhalten ein umfangreiches Handball-Set im Wert von 500,– €. Diese Handball-Sets wurden vorzugsweise für den Schulsport zusammengestellt und sind Teil eines großzügigen Förderbetrags des Bayerischen Handball-Verbandes und der Bayerischen Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e. V. mit ihrem Sponsor, dem Bayerischen Sparkassenverband.
Das Materialpaket umfasst

5 Methodikhandbälle – H0X1300-BW (Größe 0)
5 Methodikhandbälle – H00X1300-GW (Größe 00)
1 Wettspielball C7 – H0C3500-BW (Größe 0)
10 Trainingshandbälle – H0X1800-YG (Größe 0)
1 ballco Ballsack (60 Liter)

Der Sonderaktionenantrag kann nur mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer ab dem 13. September 2022 online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de gestellt werden.
Die Ballpakete sind limitiert; die Vergabe erfolgt nach dem Eingang der Anträge.



Sonderaktion Reiten
Die ersten 10 neuen Sportarbeitsgemeinschaften oder bestehende Kooperationen im Reiten mit Grund- und Mittelschulen erhalten ein Starter-Paket.
Diese kindgerechten Startersets im Gesamtwert von 8.000 € wurden u.a. mit Blick auf den Sicherheitsaspekt für Reitanfänger im Schulsport zusammengestellt und sind Teil eines großzügigen Förderbetrags des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes und der Bayerischen Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e. V. mit ihrem Sponsor, dem Bayerischen Sparkassenverband.

Jedes Starterpaket beinhaltet die folgenden Materialien:
•    Rückenprotektoren
•    Spezielle Putzkisten für Kinder
•    Schabracken
•    Sportbeutel und Arbeitshefte mit Hintergrundwissen für Reitanfänger

Die Reithelme werden von der Deutschen Reiterlichen-Vereinigung zur Verfügung gestellt.

Der Sonderaktionenantrag kann nur mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de oder mit dem Antragsformular ab dem 13. September 2022 gestellt werden (Antragsformular per E-Mail an alexandra.dreher@las.bayern.de).
Die Materialpakete sind limitiert; die Vergabe erfolgt nach dem Eingang der Anträge.




 


Sonderaktion Turnen und andere BTV-Sportarten
Die vielseitigen Bewegungsangebote des BTV spielen auch im Kooperationsmodell Sport-nach-1 eine große Rolle: neben dem klassischen Gerätturnen gibt es zahlreiche Sportarbeitsgemeinschaften in weiteren BTV-Sportarten wie zum Beispiel Bewegungskünste, Gymnastik und Tanz, Orientierungslauf, Rhönradturnen, Rhythmische Sportgymnastik und seit diesem Schuljahr auch Parkour.

Als Starthilfe für die ersten 10 neu gegründeten SAGs in den Sportarten Bewegungskünste, Gerätturnen,
Gesundheitsorientierte Fitness, Gymnastik und Tanz, Orientierungslauf, Parkour, Rhönradturnen und Rhythmische Sportgymnastik stellt die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein mit ihrem Sponsor, dem Bayerischen Sparkassenverband, und dem Bayerischen Turnverband e.V. insgesamt 10 Einkaufsgutscheine für den Sportartikelanbieter Sport Thieme im Wert von jeweils 300,- € zur Verfügung

Der Sonderaktionenantrag kann nur mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer ab dem 13. September 2022 online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de gestellt werden.
Die Materialpakete sind limitiert; die Vergabe erfolgt nach dem Eingang der Anträge.

 


Sonderaktion Volleyball
Volleyball gehört nach wie vor zu den beliebtesten Mannschaftssportarten. Als Starthilfe für neu gegründete Volleyball-SAGs stellt die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein mit ihrem Sponsor, dem Bayerischen Sparkassenverband, und dem Bayerischen Volleyball-Verband e. V. für neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaften in der Sportart Volleyball insgesamt 16 Ballpakete im Gesamtwert von 5.000 € zur Verfügung.
Jedes Ballpaket umfasst neun Schulvolleybälle (leichter Ball, perfekt geeignet für Anfänger) und einen Wettkampf-Volleyball (offizieller Spielball der Olympischen Spiele).




               

Der Sonderaktionenantrag kann nur mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer ab dem 13. September 2022 online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de gestellt werden.
Die Materialpakete sind limitiert; die Vergabe erfolgt nach dem Eingang der Anträge.


Foto: Kleiner (BVV)


Sonderaktion Special Olympics
Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein mit ihrem Sponsor, dem Bayerischen Sparkassenverband, und Special Olympics Bayern (SOBY) stellen gemeinsam insgesamt 10 Materialpakete für neu gegründete und schon bestehende SAGs an bayerischen Förderschulen zur Verfügung - unabhängig vom Förderschwerpunkt und der jeweils gewählten Sportart.

Die Pakete im Wert von je 250 € beinhalten z.B. verschiedene
Koordinationsleitern,
Bodenmarkierungen,
Koordinationsringe,
Minihürden und
Trainingskarten mit vielen Übungsbeispielen.

Da die SAGs in verschiedenen Sportarten angeboten werden können, bieten die zur Verfügung gestellten Materialien vielfältige Trainingsmöglichkeiten für ein begleitendes Koordinationstraining.

Der Sonderaktionenantrag kann nur mit der aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer ab dem 13. September 2022 online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de gestellt werden. Die Materialpakete sind limitiert; die Vergabe erfolgt nach dem Eingang der Anträge.





 


Bewegungs- und Gesundheitsinitiative Voll in Form
täglich bewegen - gesund essen - leichter lernen
Voll in Form, die Bewegungs- und Gesundheitsinitiative des Bayerischen Kultusministeriums, die seit dem Schuljahr 2008/09 an allen Grund- und Förderschulen (Grundschulstufe) Bayerns im schulischen Alltag fest verankert ist, stellt den Zusammenhang zwischen regelmäßiger Bewegung, ausgewogener Ernährung und schulischer Leistung in den Mittelpunkt.

Eine optimale Grundlage für die Umsetzung im Schulalltag – insbesondere auch an Ganztagsschulen - bietet das Voll-in-Form-Karteikarten-Set mit seinen vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. Die Materialbox besteht aus 99 Karteikarten mit unkompliziert umsetzbaren Bewegungsübungen für das Klassenzimmer (1.-4. Jahrgangsstufe). Die Einfachheit der Übungen ermöglicht sogar das selbstständige Üben der Schülerinnen und Schüler.

Die Übungen zu 14 Themenbereichen vom Aktiven Sitzen bis zum Fitnesshit wurden von einem Expertenteam der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport entwickelt.

Das Karteikartenset ist 2016 in einer Neuauflage erschienen und kann über den Auer-Verlag oder im Handel mit der ISBN: 978-3-403-07899-9 bezogen werden.

 


Voll in Form II für weiterführende Schulen
In Fortsetzung der Bewegungsinitiative Voll in Form I für Grundschulen, die vor 12 Jahren gestartet wurde, hat die Landesstelle für den Schulsport im Auftrag des Staatsministeriums zusammen mit der Universität Bamberg die Initiative Voll in Form II für weiterführende Schulen entwickelt. In 18 motivierenden Modulen mit jeweils drei Schwierigkeitsgraden werden konzentrationsfördernde zehnminütige Bewegungsaufgaben angeboten, die im Klassenzimmer und zum Teil auch in Bezug auf den aktuellen Fachunterricht durchgeführt werden können.
Konzept
Voll in Form II ist eine Fortführung der Initiative Voll in Form I, die bereits seit 12 Jahren an den Grundschulen umgesetzt wird. Die Bewegungsprogramme dienen als weiterer Schritt gegen den Bewegungsmangel, lockern den sitzenden Unterricht auf und sollen helfen, die Konzentrationsfähigkeit und Lernbereitschaft der Schülerinnen und Schüler zu verbessern.
Das Konzept von Voll in Form II umfasst 18 zehnminütige Bewegungsprogramme für das Klassenzimmer, welche die Entwicklung der kognitiven exekutiven Funktionen der Schülerinnen und Schüler verbessern sollen. Die Übungen wurden mit Unterstützung der Uni Bamberg von 35 Fachberatern unter Einbeziehung von Kollegen über einen Zeitraum von zwei Jahren im Klassenzimmer erprobt, mehrfach evaluiert und modifiziert.
Die ansprechenden Übungen mit den Micropellet Bällen können sehr vielseitig in den Unterricht integriert werden und wurden in einem Begleitbuch sowie einer Online-Version mit Filmsequenzen zusammengefasst.

Karteikarten-Aufsteller mit Downloadmaterialien
Voll in Form II beinhaltet 18 sofort einsetzbare Übungen, die speziell dafür entwickelt wurden, um die Sitzzeit im Unterricht sinnvoll zu unterbrechen. Jede Übung ist einfach durchzuführen und dauert nur 6 bis 10 Minuten. Durch die einfachen Bewegungselemente werden Konzentration und Teamfähigkeit der Klasse erhöht. Als Übungsmaterialien können Knautschbälle, aber auch andere Gegenstände aus dem Klassenzimmer verwendet werden. Die einzelnen Bewegungsprogramme sind in drei verschiedene Anspruchslevel eingeteilt. Mit ansteigendem Level finden kognitive Ersetzungen ihren Einsatz, indem Anweisungen durch Unterrichtselemente ausgetauscht werden. So verbinden Lehrkräfte die Bewegung mit der Wiederholung und Festigung von Unterrichtsinhalten. Zur besseren Demonstration liegen die Bewegungsprogramme auch digital als PowerPoint-Präsentation mit kurzen Anleitungsvideos vor.


Weitere Informationen gibt es beim Auer-Verlag:
https://www.auer-verlag.de/08471-voll-in-form-ii-an-weiterfuehrenden-schulen.html




Teil 7: Sonstiges

Lehrermarathon
Beim Bayerischen Lehrermarathon können laufbegeisterte Lehrkräfte ihre eigene Fitness testen: In Viererteams gilt es, mit Kolleginnen und Kollegen die Marathonstrecke von 42 km zu absolvieren.

Gestartet wird in vier Kategorien:
1. Damen (4 Lehrerinnen einer Schule)
2. Herren (4 Lehrer einer Schule)
3. Mixed (2 Lehrerinnen / 2 Lehrer einer Schule)
4. Offene Klasse (z.B. schulübergreifende Teams, 3 Lehrerinnen / 1 Lehrer einer Schule)

Startgebühren fallen nicht an, nur beim Verlust des Zeitmesschips wird eine Gebühr fällig.

Der 13. Bayerische Lehrermarathon findet am 22. Juli 2023 statt.
Start ist um 9 Uhr an der Olympia-Regattaanlage in Oberschleißheim.

Ansprechpartnerin für Rückfragen: Alex Dreher, E-Mail: Alexandra.Dreher@las.bayern.de




Schulsport-Aktionswoche 2023
"Schulsport tut Bayern gut!" Unter diesem Motto sind alle bayerischen Schulen auch im Schuljahr 2022/23 zu einer Schulsport-Aktionswoche in der letzten Woche vor den Sommerferien aufgerufen.

Wie ohnehin vielerorts praktiziert sollen die Schulen im Rahmen der Möglichkeiten des Infektionsschutzes in der letzten Schulwoche an einem oder an mehreren Tagen spezielle Angebote und Projekte zum Thema "Schulsport tut Bayern gut!" anbieten.
Dies kann z.B. die Durchführung von
Schul- bzw. Klassenturnieren,
Projekttagen oder
Schnupperangeboten in Kooperation mit ortsansässigen Sportvereinen sein,
die Teilnahme an den Bundesjugendspielen oder
am Schwimmabzeichen-Wettbewerb sowie
die Einbindung verbandlicher Aktionen wie beispielsweise "Bayern schwimmt".



 


Deutsches Sportabzeichen
Das Deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Es ist die höchste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports und wird als Leistungsabzeichen für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den motorischen Grundfähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Aus jeder dieser Disziplingruppen muss eine Übung erfolgreich abgeschlossen werden (Leistungsstufe Bronze).
Die wichtigsten Neuerungen seit der Reform 2013 betreffen den Leistungskatalog und sind folgende:

1. Jede Einzelleistung im Leistungskatalog des neuen DSA ist nun in drei Stufen aufgeteilt, d.h. es muss nicht mehr nur eine festgelegte Leistung bestanden werden, sondern es gibt jeweils eine Leistung in bronze, silber oder gold, die es je nach Leistungsvermögen bzw. Trainingszustand zu schaffen gilt. Schulen haben aber nach wie vor die Möglichkeit, für alle Schülerinnen und Schüler „nur“ die Mindestanforderung (Bronze) anzubieten.

2. Die Leistungstabelle des neuen DSA wurde um die Jahrgangsstufen 6/7 Jahre erweitert. Seit dem Schuljahr 2016/17 wird der Sportabzeichen-Schuwettbewerb auch für Grundschulen ab der 1. Jahrgangsstufe angeboten.

3. „Schwimmen“ ist nicht mehr als eigene Gruppe im Leistungskatalog des neuen DSA aufgeführt, sondern wurde ausgelagert. Für das Sportabzeichen muss lediglich ein Nachweis zur Schwimmfertigkeit vorgelegt werden.

Das Bayerische Sport-Leistungs-Abzeichen wird seit 2013 nicht mehr angeboten. Dies hat vor allem marketingrechtliche Gründe.

Alle Informationen zum Deutschen Sportabzeichen können unter www.deutsches-sportabzeichen.de eingesehen werden.


Hinweise zur staatlichen Lehrerfortbildung im Sport im Schuljahr 2022/23
Die jeweils aktuellen Angebote der staatlichen Lehrerfortbildung im Sport sind auf der Homepage www.las.bayern.de/schulsport/lehrerfortbildung zu finden.
Im Schuljahr 2022/2023 wird es ein vielseitiges sportartbezogenes und sportartübergreifendes Lehrgangsangebot u.a. zu den folgenden Themenbereichen geben:

Laufen mit Köpfchen – Orientierungslauf,
Erwerb von Spielkompetenz und kompetenzorientierte Sportspielvermittlung im Handball und Fußball,
Akrobatik, 
Badminton, 
Leichtathlethik
New Dances (neue Tanzkombinationen) und Coole Moves mit Ball und Musik,
Schwimmen,
Sportklettern/Bouldern, 
Ski Alpin und Snowboard,
Turnen, 
Volleyball,
Erlebnispädagogik im Sportunterricht,
Inklusion im Sportunterricht,
Fit für-Lehrgänge (GS/MS/FöS) und
Sport an der Berufsschule (Weiterbildung).

Weitere Informationen zu den Lehrgangsangeboten der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht sind hier zu finden:


Publikationen Schulsport
Broschüren

Zum Bestellen:

  • Wasserfeste Übungskarten für den Schwimmunterricht
    Wassergewöhnung: Schwimmen lernen, Technikschulung, Kondition-Koordination, Rettungsschwimmen, Spiele
    Die optimalen Materialien für den direkten Einsatz in der Schwimmhalle: Farbige Kartei, 40 Wasserfeste Karten + 8 Seiten, DIN A4. Alle Klassenstufen, Best.-Nr. 06857
    Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)
     
  • Orientierungslauf für die Schule
    Von einfachen Orientierungsaufgaben in der Sporthalle bis zum Orientierungslauf im Park — ausführliche Unterrichtsvorschläge mit Sicherheitshinweisen und flexibel einsetzbaren, (auf CD) veränderbaren Hallenkarten von einem Expertenteam der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport für alle Klassenstufen.
    Best.-Nr. 06932
    Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)
     
  • Laufen, Springen und Werfen unterrichten 
    Grundwissen und Praxisbausteine (2011)
    Bestell-Nr. 06743
    Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)
     
  • Auf- und Abwärmen... aber richtig!
    Bestell-Nr. 03529
    Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)

     
  • Fit für den Sportunterricht in der Grundschule
    Grundwissen und Praxisbausteine (2022) -
    Bestell-Nr. 04114
    Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)
     
  • Schwimmen unterrichten
    Grundwissen und Praxisbausteine, Bestell-Nr. 04403 

    Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)
     
  • Sternstunden Sport 7-8
    Besondere Ideen und Materialien für die Klassen 7 und 8
    Bestell-Nr. 06894
    Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)
     
  • Sternstunden Sport 5-6
    Besondere Ideen und Materialien für die Klassen 5 und 6
    Bestell-Nr. 07352
    Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)
     
  • Rückenfitness für die Schule
    Vom Rückenfitness-Check bis zur dynamischen Bewegungsschule - modernes Rückentraining mit Spaß!
    Bestell-Nr. 07458
    Bestellung z.B. über Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag)
     
  • Voll in Form-Karteikartenset (für die Grundschule)
    Das Karteikartenset ist 2016 in einer Neuauflage erschienen und kann über den Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag) oder im Handel mit der ISBN: 978-3-403-07899-9 bezogen werden.
     
  • Voll in Form II (für weiterführende Schulen)
    Voll in Form jetzt auch für die weiterführenden Schulen! Der praktische Aufsteller kann über den Auer-Verlag (https://www.lehrerwelt.de/auer-verlag) oder im Handel mit der ISBN: 978-3-403-08741-6 bezogen werden.
     
  • Bitte beachten: Kinderleichtathletik Band I und Band II ist nicht mehr über die LASPO bestellbar, sondern über den DLV (Tel: 06151/7708-66).
     

Zum Download:


Onlineportal „Schulsport“

Die bayerischen Schulen können über eine App oder eine Browserversion direkt online auf die wichtigsten Informationen zum Schulsport zugreifen. Lehrkräfte können sich für die Onlineplattform über den entsprechenden Button auf der Internetseite
http://www.kuvb.de/ registrieren.



Basketball: Materialien
Die hier aufgeführten Informationsmaterialien können direkt beim Deutschen Basketball Bund angefordert werden:

Deutscher Basketball Bund e. V.
Schwanenstraße 6–10
58089 Hagen
Internet: www.basketball-bund.de

Abteilung Jugendsekretariat/Schulsport
Geschäftsbereich Jugend und Breitensport
Tim Brentjes
Tel. 0 23 31/1 06-1 63
Petra Keldenich
Tel. 0 23 31/1 06-1 54

Fax 0 23 31/1 06-1 49
E-Mail: jugend-buf@basketball-bund.de

Ballpakete für Schulen
Zum Sonderpreis in Zusammenarbeit mit dem Ballhersteller SPALDING:
Nähere Informationen dazu im Internet unter www.basketball-bund.de im DBB-Shop >> Schule/Freizeit.

Folgende Informationen sind auf der DBB-Seite in der Rubrik Jugend + Schule >> Downloads zu finden:

  • Vereinfachte Basketballregeln für Schule und Verein
  • 30 Stundenbilder zum 3x3-Basketball (inkl. Regelwerk und Anhang Turnierorganisation)
  • Handreichung für Mini- und Kinderbasketball
  • Streetbasketball-Regeln

Spielabzeichen Basketball
Ansteckpin und Urkundenheft, ähnlich dem deutschen Sportabzeichen, erhältlich in Bronze, Silber oder Gold. Durchführung vorrangig im Schul-, Kinder- und Jugendbereich. Kosten: 0,35–0,40 € pro Stück (je nach Abnahme), zzgl. Versandkostenpauschale 3,10 €.

Broschüre „Spiele mit dem roten Basketball“
Bebildertes Übungsreihenheft mit Beschreibungen, Aufgaben, kleinen Spielen und einem vereinfachten Regelwerk zum Erlernen der basketballspezifischen Grundtechniken. Ideal für den Schulgebrauch. Kostenlos gegen Einsendung eines frankierten und voradressierten Umschlags erhältlich. Bis 5 Stück – Porto 1,45 €, bis 10 Stück – Porto 2,20 €, bei größeren Stückzahlen wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendsekretariat.

Schulsportdatenbank
Diese Internetseite können Lehrkräfte aller Schulformen kostenlos nutzen. Über 500 Übungen, weitere Skripte und Downloads sowie die Möglichkeit Stundenvorlagen (inkl. Zeitmanagement) zu erstellen, zu drucken und zu speichern stehen zur Verfügung. www.basketball-in-der-schule.de

Lehrmaterial zum Mädchenbasketball
Speziell zum Thema Mädchenbasketball gibt es eine Broschüre und eine DVD mit Spiel- und Übungsformen für Schule und Verein. Für Lehrer/innen und Trainer/innen, die sich besonders dem Mädchenbasketball widmen, kann diese Veröffentlichung eine hilfreiche Unterstützung bieten. Gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 4 € (DVD) über das Jugendsekretariat beziehbar. Bei größeren Stückzahlen bitte direkt an das Jugendsekretariat wenden.

DVD U 12-Basketball
Diese DVD zeigt Spiel- und Übungsformen speziell für die Altersgruppe unter 12 Jahren (Minibasketball). Gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 4 € über das Jugendsekretariat beziehbar. Bei größeren Stückzahlen bitte direkt an das Jugendsekretariat wenden.

Plakat „Basketball in der Schule“
Illustriertes Plakat (DIN A1 gefaltet auf DIN A4) mit den wichtigsten Regeln und weiteren Informationen zum Basketball und seiner Geschichte in Deutschland. Ideal für die Sporthalle. Kostenlos gegen Einsendung eines frankierten und voradressierten C4-Umschlags erhältlich. Bis 5 Stück: Porto 1,45 €, bis 10 Stück: Porto 2,40 €, bei größeren Stückzahlen wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendsekretariat.

Streetbasketball – Von der Idee bis zur Umsetzung eines Turniers
Organisations-Leitfaden für Streetbasketball-Turniere, der alle wichtigen Punkte in der Konzeption und Realisation eines Turniers aufzeigt. Spielplanvordrucke, Regelwerk, Anmeldeformulare etc. sind im Internet downloadbar:

Streetbasketballpaket
Dieses Material- und Informationspaket (Material im Wert von ~130 €) zur Unterstützung für ein 3gegen3-Turnier in der Halle oder als Freiluft-Turnier ist für einen Eigenanteil von 25 € zu beziehen.

Aktionspaket „Spieltreff Basketball“
Ein Paket für Schnupperkurse, Projekttage oder Schulfeste. Das Paket enthält 50 Spielabzeichen in Bronze und nützliche Informationen. Nach Durchführung ist ein Berichtsbogen einzusenden. Anmeldung und Information auch im Internet unter Breitensport >> Spieltreff & Spielabzeichen.



Molten Ballangebote
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Schulsportehrung: Kultusminister Prof. Dr. Piazolo würdigt herausragende Leistungen für den bayerischen Schulsport
Anlässlich der Schulsportehrung ehrte Kultusminister Michael Piazolo zahlreiche Schul-, Vereins- sowie Verbandsvertreterinnen und -vertreter für ihren herausragenden Einsatz für den bayerischen Schulsport. Dem Festakt im Kaisersaal der Residenz wohnten unter anderem die ehemalige Weltklasse-Para-Sportlerin und jetzige Realschul-Lehrerin Anna Schaffelhuber sowie der Bob-Juniorenweltmeister Lukas Koller bei und berichteten von ihren Erfahrungen im Zusammenspiel von Sport und Schule.
Jubiläum „30 Jahre Sport-nach-1“

Kultusminister Michael Piazolo hob gemeinsam mit dem Präsidenten des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) Jörg Ammon und dem zweiten Landesschützenmeister des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) Dieter Vierlbeck das 30-jährige Bestehen des Kooperationsmodells „Sport-nach-1“ hervor und lobte neben dem großartigen Erfolg des Projekts vor allem das diesem zugrundliegende Engagement der Schulen und Sportvereine: „Ich bin stolz auf die vielen bayerischen Schulen und Vereine, die diesen Brückenschlag zwischen Sport und Schule seit vielen Jahren so erfolgreich mit Leben füllen. Besonders danken möchte ich an dieser Stelle den zahlreichen Lehrkräften sowie Übungsleiterinnen und Übungsleitern, die mit großem Einsatz dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche zusätzlich zum Sportunterricht ein qualifiziertes ergänzendes Nachmittagsangebot wahrnehmen können. Nur durch sie ist die 30-jährige Erfolgsgeschichte von Sport-nach-1 möglich.“

Folgende Schulen und Sportvereine wurden hierfür stellvertretend gewürdigt:

Deutschhaus-Gymnasium Würzburg
Turnerschaft Kronach 1861 e.V.
Mittelschule Hauzenberg-Thyrnau
Turnerbund Weiden e.V.
TV Großwallstadt 1888 e.V.
SV 77 Schwimmverein Bad Windsheim e.V.
TV Mallersdorf e.V. gegr. 1905
Gymnasium München/Moosach
Grundschule Treuchtlingen
Inge-Aicher-Scholl-Realschule Neu-Ulm-Pfuhl
Mittelschule Gochsheim

Schulsport-Verdienstmedaille für acht Lehrkräfte

Traditionell wurden verdiente Persönlichkeiten mit der Schulsport-Verdienstmedaille ausgezeichnet, um deren weit über die beruflichen Verpflichtungen hinausgehendes Engagement im Bereich der Schulsport-Wettbewerbe, des Kooperationsmodells „Sport-nach-1“ oder der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht zu würdigen. Kultusminister Piazolo lobte deren Wirken voller Dankbarkeit: „Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen mit der Schulsport-Verdienstmedaille ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung entgegenbringen und einfach Danke sagen. Der Schulsport lebt vom außerordentlichen Engagement und Einsatz solcher stillen Stars, die häufig im Hintergrund, aber mit viel Herzblut das Schulleben bereichern.“ Folgende Persönlichkeiten wurden hierfür mit der Schulsport-Verdienstmedaille ausgezeichnet:

Heinz Alfred Dassow, ehemals Grundschule Schwaig b. Nürnberg 
Thomas Hartmeier, Jo-Mihaly-Mittelschule Neufahrn
Florian Münch, Allgäu-Gymnasium Kempten
Peter Rösch, ehemals Mittelschule Kümmersbruck
Daniela Schmid-Bertl, Johannes-Hirspeck-Mittelschule Pfarrkirchen
Andreas Singer, Grund- und Mittelschule Faulbach
Andreas Streng, Franz-Marc-Gymnasium Markt Schwaben
Jürgen Schardt, Clavius-Gymnasium Bamberg

Schulsport in Corona-Zeiten: "A bisserl Sport ging immer"

Unter dem Motto „Schulsport in Corona-Zeiten: A bisserl Sport geht immer!“ waren bayerische Schulen dazu aufgerufen, innovative Konzepte, kreative Praxisbeispiele und besonders einfallsreiche Bewegungsangebote für den Distanz-, Wechsel- und Präsenzunterricht einzusenden. Kultusminister Piazolo zeigte sich beeindruckt von der Quantität und Qualität der Einsendungen: „Was die Schulen Bayerns in diesen herausfordernden Zeiten auch im Schulsport alles auf die Beine gestellt haben, ringt mir höchsten Respekt ab und macht mich als Kultusminister wirklich stolz. Unsere Lehrkräfte haben es geschafft, unseren Kindern und Jugendlichen mit viel Leidenschaft und Herzblut auch in diesen schwierigen Zeiten den Zugang zu Sport und Bewegung zu ermöglichen. Dafür gebührt ihnen ganz besonderer Dank: Sie sind die tragenden Säulen unseres Schulsports.“ Nachfolgende Schulen wurden für ihre herausragenden Konzepte gewürdigt:
Allgäu-Gymnasium Kempten, Projekt: „Road to Tokyo“
Staatliche FOS/BOS Würzburg, „Sporona21 – Die Sportchallenge“
Franziskus-von-Assisi-Schule Au am Inn, Projekt: „Fit bleiben Zuhause“ und „Handtuch-Fitness“
Staatliche Realschule Rain, Projekt: „Schlag deinen Sportlehrer“
Grund- und Mittelschule Hutthurm, Projekt: „Wir suchen die sportlich aktivste Klasse der Schule!“
Grundschule Nürnberg-Eibach, „Die Grundschule Eibach springt Seil“
Grundschule Baierbrunn, Projekt: „Wir bleiben weiter aktiv!“
Goethe-Gymnasium Regensburg, Projekt: „GeoGy Worldtour“
Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth, Projekt: „Mainauen Fitness-Parcours“
Willibald-Gymnasium Eichstätt, Projekt: „So Will-i-bald weitersporteln – virtuelle Sporttage“

Für die musikalische und tänzerische Umrahmung sorgten das Kammermusikensemble des Gymnasiums bei St. Anna Augsburg und die Lateintanzformation des Christoph-Jacob-Treu-Gymnasiums Lauf an der Pegnitz. Moderiert wurde die Veranstaltung von OStDin a.D. Erika Schwitulla.

 


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Coronabedingt konnten die Bundesjugendspiele nur vereinzelt (z.B. im Rahmen des regulären Sportunterrichts) durchgeführt werden. Eine Urkundenbilanz für das Schuljahr 2020/21 konnte daher nicht erstellt werden.
Hinweis: Die Urkundenbilanz bezieht sich regulär immer auf das vorangehende Jahr (hier: 2021) des abgelaufenen Schuljahres.