Bayerisches Landesamt für Schule Landesstelle für den Schulsport
Schulsport-Wettbewerbe in Bayern 2022/23

Basketball
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Bei Landes- und Bundesfinalveranstaltungen wird in der Sportart Basketball mit den offiziellen Bällen des Sponsors Molten gespielt. Meldetermin: 15. Oktober 2022.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II, III/1, III/2 und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
maximal 9 Schülerinnen bzw. Schüler von einer Schule. Es spielen 5 Feldspielerinnen bzw. Feldspieler und maximal 4 Ersatzspielerinnen bzw. Ersatzspieler.
Lehrkraft: 1.

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Basketball nach den offiziellen Basketballregeln der FIBA in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.

  • 3-Punkte-Feldkorblinie

Für die Schulsport-Wettbewerbe gelten die offiziellen Vorschriften über die 3-Punkte-Feldkorblinie und alle Bestimmungen, die damit zusammenhängen.
Die Schulsport-Wettbewerbe können auch in Hallen stattfinden, in denen die 3-Punkte-Feldkorblinien nicht markiert sind. Die mit der 3-Punkte-Feldkorblinie zusammenhängenden Bestimmungen kommen dann nicht zur Anwendung.

  • Mann-Mann-Verteidigung

Die Mann-Mann-Verteidigung ist nur in den Wettkampfklassen III/1 und IV verbindlich vorgeschrieben.
Auch beim Bundesfinale ist für alle Spiele in der WK III die Anwendung der Mann-Mann-Verteidigung zwingend vorgeschrieben. Die Überwachung der Einhaltung der folgenden Regel obliegt den Schiedsrichtern.
Regel zur Mann-Mann-Verteidigung
„Es muss spätestens innerhalb der Drei-Punkte-Linie der verteidigenden Mannschaft jeder Angreiferin bzw. jedem Angreifer eine Verteidigerin bzw. ein Verteidiger deutlich erkennbar zugeordnet sein“.
Strafe
Nach einer Verwarnung wird ein technisches Foul gegen die Betreuerin bzw. den Betreuer verhängt und auf dem Spielberichtsbogen in die Zeile „Trainer Assistent“ angeschrieben. Der Gegner erhält zwei Freiwürfe und Einwurf an der Mittellinie.
Technische Fouls nach dieser Regel führen nicht zur Disqualifikation der Betreuerin bzw. des Betreuers.


TURNIERSPIELE

  • Turnierspiele, d. h. Kurzspiele mit 2 x 10 Minuten (Endspiele 2 x 12 Minuten) mit einer Halbzeitpause von 2 Minuten.
  • Begeht eine Mannschaft daher während einer Halbzeit 4 Spielerfouls, so werden alle weiteren Spielerfouls mit zwei Freiwürfen geahndet.
  • Jede Mannschaft darf eine Auszeit pro Halbzeit nehmen.
  • Der Artikel 49.2 (Stoppen der Uhr bei Korberfolg in den letzten 2 Minuten) entfällt.
  • Der Artikel 41 der internationalen Basketballregeln wird wie folgt gehandhabt: Nachdem eine Mannschaft 6 persönliche oder technische Fouls in einer Halbzeit begangen hat, werden alle darauffolgenden Spielerfouls mit 2 Freiwürfen bestraft. Die Spielerfouls der Verlängerung zählen dabei zur zweiten Halbzeit. 
  • Bei den Schulsportwettkämpfen werden alle Turniere in der Form „Jeder gegen Jeden“ ausgetragen. Bei mehr als 4 beteiligten Mannschaften können 2 Gruppen gebildet werden.
  • Bei Spielen mit unentschiedenem Ausgang wird die Spielzeit um 3 Minuten verlängert. Fällt dabei keine Entscheidung, wird die Verlängerung so häufig wiederholt, bis das Unentschieden durchbrochen ist. Vor jeder Verlängerung wird eine Pause von 2 Minuten gewährt.
  • Für die Festlegung des Endstandes gelten folgende Kriterien:
    - Anzahl der positiven Wertungspunkte
    - Anzahl der Wertungspunkte aus den Spielen zwischen den punktgleichen Mannschaften
    - Differenz der Plus- und Minuskorbpunkte aus den Spielen zwischen den punktgleichen Mannschaften
    - Differenz der Plus- und Minuskorbpunkte aus allen Spielen
    - Quotient der Plus- und Minuskorbpunkte aus allen Spielen
    Verzichtet eine Mannschaft vor deren letztem Spiel auf die Teilnahme am Wettbewerb, so werden die bisher von ihr ausgetragenen Spiele in diesem Turnier aus der Wertung genommen (§ 45 DBB Spielordnung).
  • Spielerinnen bzw. Spieler, die während eines Turniers des Feldes verwiesen werden, sind während dieses Turniers nicht mehr spielberechtigt. Bei einem schweren Verstoß entscheidet das Schiedsgericht über weitergehende Maßnahmen.


SPIELE MIT VOLLER SPIELZEIT
Spiele mit voller Spielzeit können z.B. sein

  • jede Begegnung zweier Schulmannschaften – wenn nur ein Spiel an dem betreffenden Tag durchgeführt wird,
  • das Endspiel bei den Wettkämpfen auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise
  • das Landesfinale in den einzelnen Wettkampfklassen.

Spiele mit voller Spielzeit dauern in allen Wettkampfklassen 4 x 10 Minuten mit einer Halbzeitpause von 10 Minuten.
Bei unentschiedenem Ausgang wird ein Spiel mit voller Spielzeit nach einer Pause von 2 Minuten und nach erneuter Seitenwahl mit einer oder mit so vielen Verlängerungen von 5 Minuten fortgesetzt, bis das Spiel entschieden ist. Vor jeder erneuten Verlängerung wird eine Pause von 2 Minuten festgelegt.

SPIELBÄLLE
WK IV Jungen: Ballgröße 6
WK IV Mädchen: Ballgröße 5
WK II und III Jungen: Ballgröße 7
WK II und III Mädchen: Ballgröße 6

Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

QUALIFIKATION
Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene (siehe „Der Weg nach oben“) sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.
Die Wettkampfklasse III/2 ist vom Bundeswettbewerb abgekoppelt und führt bis zum Landesfinale. Sie ist um zwei Jahrgangsstufen nach oben erweitert (vermehrte Teilnahmemöglichkeit für Schülerinnen und Schüler der 9. Jgst.). Mittelschulen, die sich an der Qualifikation für den Bundeswettbewerb beteiligen wollen, steht die Wettkampfklasse III/1 offen.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen Qualifikationsturnieren teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere.
Die Qualifikationsturniere werden in der jeweiligen Wettkampfklasse von den nachstehend genannten Bezirken ausgerichtet:

Wettkampfklasse Südbayern Nordbayern
Wettkampfklasse II – Jungen Oberbayern  Oberfranken
Wettkampfklasse III/1– Jungen            Niederbayern   Mittelfranken
Wettkampfklasse III/2– Jungen Schwaben Unterfranken
Wettkampfklasse IV – Jungen München  Oberpfalz
Wettkampfklasse II – Mädchen Oberbayern  Oberfranken
Wettkampfklasse III/1– Mädchen Niederbayern  Mittelfranken
Wettkampfklasse III/2– Mädchen Schwaben Unterfranken
Wettkampfklasse IV – Mädchen München Oberpfalz

Ausrichter der Qualifikationswettkämpfe ist die Schule, die sich in dem Bezirk qualifiziert hat, der zur Austragung ansteht (s. o.). Hat die ausrichtende Schule keine wettkampfgerechten Sportstätten, sorgt die jeweilige Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ für die Bereitstellung einer geeigneten Sportstätte.

Die ausrichtenden Schulen bemühen sich in Abstimmung mit

  • der jeweiligen Geschäftsstelle des Bezirksausschusses „Sport in Schule und Verein“ (siehe Personenpool im internen Bereich unter www.laspo-meldungen.de)
  • den Bezirksschulobleuten für Basketball (siehe Personenpool im internen Bereich unter www.laspo-meldungen.de)
  • den Kreis- bzw. Stadtschulobleuten für Basketball
  • dem Schiedsrichterreferenten des Bayerischen Basketball-Verbandes für den betreffenden Bezirk

um geprüfte Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, die nicht von einer beteiligten Schule sein dürfen!
Sie senden unverzüglich nach dem Bezirksfinale das hierfür vorgesehene Formblatt „Organisationsplan“ für das jeweilige Turnier direkt an das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe (das Formblatt wird bei der Siegerehrung übergeben!) .
Die rasche telefonische Kontaktaufnahme mit dem Bayerischen Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport beschleunigt und unterstützt weitere organisatorische Maßnahmen erheblich!

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion Basketball.