Bayerisches Landesamt für Schule Landesstelle für den Schulsport
Schulsport-Wettbewerbe in Bayern 2022/23

Judo
Die Wettbewerbe finden im Rahmen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia statt. Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort“. Meldetermin: 15. Oktober 2022.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II und III (Jungen und Mädchen) 
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE UND GEWICHTSKLASSEN
Schülerinnen und Schüler:
maximal 8 von einer Schule (5 Wettkämpferinnen bzw. Wettkämpfer und maximal 3 Ersatzkämpferinnen bzw. -kämpfer)
Lehrkraft: 1

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Judo nach den Wettkampfbestimmungen und der Sportordnung des Deutschen Judo-Bundes (Jugend, U18, m, w) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Bezugsquelle: Deutscher Judo-Bund e.V. (DJB): https://www.judobund.de/djb-info/regeln/

REGELUNG FÜR ALLE SCHULSPORTWETTKÄMPFE IM JUDO
Die Mitglieder der Schulmannschaften müssen mindestens Träger des weiß-gelben Gürtels (8. Kyu) sein. Dies haben sie mit dem Judo-Ausweis oder einer Prüfungsurkunde zu belegen.
Die Schülerinnen bzw. Schüler treten in folgenden Gewichtsklassen an
(ein Mindestgewicht entfällt im unteren und oberen Gewichtsklassenbereich):

Wettkampfklasse II


Wettkampfklasse III
 

Die Wettkämpferin bzw. der Wettkämpfer kann höchstens eine Gewichtsklasse höher eingesetzt werden.
Finden an einem Tag mehrere Wettkämpfe statt, ist nach einer Begegnung der Wechsel zurück in die eigentliche Gewichtsklasse möglich. Zu Wettkampfbeginn müssen mindestens 3 Gewichtsklassen besetzt sein.

Wettkampfklasse II:
Es gelten die Jahrgangsbestimmungen der U 18. Die Wettkampfzeit beträgt 3 Minuten. Es gibt im Einzelkampf des Mannschaftskampfes kein Hiki-wake mehr, sondern der Kampf wird ggf. im Golden Score entschieden. Die Länge des Golden Scores wird auf maximal 3 Minuten begrenzt, danach erfolgt KR-Entscheid.

Wettkampfklasse III:
Es gelten die Jugendbestimmungen der U 18 mit der Ausnahme: Würge- und Hebeltechniken sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung Bestrafung mit ‚Shido‘, im Wiederholungsfalle und bei Kampfunfähigkeit des/der Gehebelten/-würgten Bestrafung mit ‚Hansoku-make‘. Kommt es zum „Diving“ oder zu einer „Kopfverteidigung“ (jegliche Aktion, wo der Kopf/Nacken benutzt wird, um eine Landung auf dem Rücken zu verhindern) wird sofort ein direkter Hansoku-make ausgesprochen, dem aber kein Wettkampfausschluss folgt. Bei Wiederholung derselben strafbaren Handlung führt dies zum Ausschluss vom Wettbewerb. Die Abschenk-Regelung entfällt.
Die Wettkampfzeit beträgt 3 Minuten. Es gibt im Einzelkampf des Mannschaftskampfes kein Hiki-wake mehr, sondern der Kampf wird ggf. im Golden Score entschieden. Die Länge des Golden Scores wird auf maximal 3 Minuten begrenzt, danach erfolgt KR-Entscheid.

Die Wettkampffläche ist in zwei unterschiedliche Farben aufgeteilt. Die Kampffläche (mind. 6 x 6 m) wird durch eine Farbe gekennzeichnet, die Sicherheitsfläche (3 m) durch eine andere. Eine Wurfaktion muss beginnen, wenn beide Kämpfer bzw. Kämpferinnen sich ganz innerhalb der Kampffläche befinden. Nachdem die Wurfaktion begonnen hat, ist die Technik gültig und kann bewertet werden, solange eine/r der beiden Kämpfer bzw. Kämpferinnen mit irgendeinem Teil seines bzw. ihres Körpers die Kampffläche berührt.

Verletzungsbedingte Behandlungen durch Ärzte und Sanitäter sind möglich.

BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).

QUALIFIKATION
Für das Landesfinale qualifizieren sich die Bezirkssieger.
Wird beim Landesfinale in einer Wettkampfklasse das Kontingent durch 8 Bezirkssieger nicht ausgeschöpft, so darf der Bezirk, der die größte Beteiligung in dieser Wettkampfklasse aufweist, eine 2. Mannschaft stellen, sofern dies organisatorisch möglich ist. Die Entscheidung hierüber trifft das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.