Sportgroßgeräteförderung für SAG-Neugründungen im Bereich des Inklusionssports

(23.06.2021)
Mit den zusätzlich im Haushalt 2021 vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellten Sondermitteln können im Schuljahr 2021/22 SAG-Neugründungen im Bereich des Inklusionssports eine Sportgroßgeräteförderung als Anschubfinanzierung erhalten. Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 10.000,- Euro begrenzt.

Antragsverfahren und Voraussetzungen für die Teilnahme am Sonderprogramm:
Die Anträge auf Sportgroßgeräteförderung sind durch die Vereine (Vorstand des Hauptvereins) analog zur Antragstellung des SAG-Neuvertrags mit entsprechendem Online-Formular unter www.sportnach1.de an die Landesstelle für den Schulsport zu richten.  Auf einen Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

Folgendes ist zu beachten:

  • Ein Zuschuss für Sportgeräte wird nur Vereinen gewährt, die eine längerfristige Kooperation mit der Schule anstreben. Kommt die SAG im Schuljahr 2021/22 nicht zustande, muss der Zuschuss zurückerstattet werden.
  • Die Geräte sollen sowohl im Schulsport als auch im Vereinssport genutzt werden können.
  • Die Unterbringungsmöglichkeit der beantragten Geräte in den vorhandenen Räumlichkeiten ist nachzuweisen.
  • Die Einhaltung der Vergaberichtlinien obliegt dem antragsstellenden Verein.
  • Als Nachweis der Gerätebeschaffung ist die Rechnung in Kopie unverzüglich bei der Landesstelle vorzulegen.
  • Der Bewilligungsbescheid ist abzuwarten. Eine Beschaffung vor Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus. Als Beschaffung gilt bereits die Unterschrift auf dem Kaufvertrag.
  • Die Zusendung der Rechnungskopie muss bis spätestens 15. November 2021 erfolgen, da das Auszahlungsverfahren noch im Haushaltsjahr 2021 abgeschlossen werden muss. Später eingehende Anträge können daher nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Referatsleiter Herrn IR Achim Engelking, Tel: 09831 / 686-320, E-Mail: achim.engelking@las.bayern.de bzw. an Frau Carmen Glaser-Holzer, Tel.: 09831 / 686-346, E-Mail: carmen.glaser-holzer@las.bayern.de

30 Jahre Sport-nach-1 - Hintergrundinfos:
Das Bayerische Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband haben 1991 das Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein gegründet. Sport-nach-1 ist ein Bindeglied zwischen dem schulischen Sportunterricht und dem Breiten- und Leistungssport im Verein. Sport-nach-1 eröffnet den Kooperationspartnern die Möglichkeit eines qualifizierten, den Sportunterricht ergänzenden, freiwilligen Nachmittagsangebotes in 81 Sportarten. Den jeweiligen Partnern, Schule und Sportverein, bleibt es dabei überlassen, ob eine Kooperation in Form breitensportlich ausgerichteter Sportarbeitsgemeinschaften oder leistungssportlich orientierter Stützpunkte angestrebt wird. Beide Kooperationsformen werden vom Staatsministerium nach unterschiedlichen Modellen gefördert.