Stützpunktschulen

Stützpunkte stellen im Rahmen des Kooperationsmodells die leistungssportliche Ausrichtung dar. Sie verfolgen eine sportartspezifische Talentsichtung und Talentförderung unter gleichzeitiger Berücksichtigung einer optimalen schulischen Entwicklung.

Umfang des Sportangebotes im Stützpunkt:

Antragsberechtigt sind Schulen, die eine Sportarbeitsgemeinschaft in der entsprechenden Stützpunktsportart betreiben und darüber hinaus zusätzlich zum in der Stundentafel verankerten Pflichtsportunterricht für die Stützpunktschüler im Rahmen des Differenzierten Sportunterrichtes (DSU) mindestens zwei Interessengruppen in der Stützpunktsportart mit je zwei DSU-Stunden eingerichtet haben. Dieser Unterricht wird in der Regel von hauptamtlichen Lehrkräften im Rahmen ihrer Unterrichtspflichtzeit oder nebenamtlich erteilt. Falls Vereinsübungsleiter diesen Unterricht übernehmen, werden diese aus staatlichen Mitteln der Schule für nebenberuflichen Unterricht vergütet.

Der Sportverein bietet der Stützpunktschülergruppe ein zusätzliches sportartspezifisches Leistungstraining an (2–4 Trainingswochenstunden). Die Teilnahme bedarf der Mitgliedschaft in diesem Verein.

Staatliche Förderung eines Stützpunkts

Schule
Anerkannte staatliche Stützpunktschulen können für die Erteilung des Differenzierten Sportunterrichts in der jeweiligen Stützpunktsportart vom Staatsministerium einen Budgetzuschlag erhalten. Die Bemessung dieser zusätzlichen Stunden erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter Berücksichtigung u.a. der durchschnittlichen Anzahl der Sportstunden einer Schülerin/eines Schülers in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 gem. ASD (ehemals Sportindex). Der zugehörige Unterricht ist in ASV in der Liste „Besonderer Unterricht“ einzutragen sowie im Bereich mit „Stützpunktsportart“ (Kürzel ST) zu kennzeichnen. An den Realschulen und Gymnasien soll als Unterrichtsart „Wahlunterricht“ (Kürzel w), an den Mittelschulen „Arbeitsgemeinschaft“ (Kürzel a) gewählt werden. Für den Sportunterricht in der Stützpunktsportart sind ausschließlich die Unterrichtsfächer „Diff. Sportunterricht (w)“ (Kürzel smw), „Diff. Sportunterricht (m)“ (Kürzel smd) oder „Diff. Sportunterricht (mw)“ (Kürzel skd) zu verwenden; diese Eintragung gilt als Verwendungsnachweis und wird bei der Berechnung der „durchschnittlichen Anzahl der Sportstunden eines Schülers je Woche“ berücksichtigt.
An den Mittelschulen ist zudem Folgendes zu beachten: Wenn die Schule ein Zusatzbudget für die Stützpunktschule erhalten hat, ist zusätzlich das Abweichungsmerkmal „Stützpunktschule Schulsport MS“ (SSPORT_MS) sowie die entsprechende Anzahl der Stunden aus dem Zusatzbudget einzutragen.

Verein
Der Übungsleitereinsatz für das sportartspezifische Leistungstraining wird im Rahmen der Vereinspauschale vergütet.

Eine Übersicht über die vorhandenen Stützpunktschulen in Bayern finden Sie hier.