An den allgemeinbildenden Schulen Bayerns ist Sport in allen Jahrgangsstufen als Pflichtfach verankert.
Geprägt und gestaltet wird der Sportunterricht durch zielgerichtet ausgebildete Sportlehrkräfte auf der Grundlage moderner Fachlehrpläne, die am traditionellen Sportverständnis festhalten, aber gleichzeitig die Persönlichkeitsentwicklung der
Kinder und Jugendlichen und ihr sportliches Selbstkonzept in den Vordergrund stellen.

Die zentrale Zielsetzung des Sportunterrichts besteht in der Erziehung zum und durch Sport. Durch den Sportunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler einerseits über ihre Schulzeit hinaus an gesundheitsrelevante sportliche Aktivitäten gebunden werden; andererseits können im Sportunterricht in ganz besonderer Weise soziale und personale Kompetenzen wie

  • Leistungsbereitschaft,
  • Durchhaltevermögen,
  • Selbstverantwortung,
  • Teamfähigkeit oder
  • Fair Play „trainiert“ und entwickelt werden.

Der Sportunterricht leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Werteerziehung an der Schule.

Die beiden wesentlichen Organisationformen des Sportunterrichts:

  • Basissportunterricht (BSU)
    In den Stundentafeln verankerter Pflichtunterricht, der das gesamte Spektrum der Kernsportarten abdeckt. An den weiterführenden Schulen wird der Basissportunterricht grundsätzlich in getrennten Sportklassen für Mädchen und Jungen erteilt.
     
  • Differenzierter Sportunterricht (DSU)
    Ergänzender sportartspezifischer Wahlpflichtunterricht wird in der Regel klassenübergreifend, zum Teil auch jahrgangsstufenübergreifend erteilt. Das Angebot richtet sich nach den sportlichen Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den personellen und räumlichen Voraussetzungen der Schule. Der Lehrplan umfasst derzeit 28 Sportarten. Weitere Sportarten können auf Antrag der Schule vom Staatsministerium genehmigt werden.