Qualifikationsvoraussetzungen Sportklettern

(14.12.2021)
Bitte die Neuerungen ab dem Schuljahr 2022/23 und die verlängerte Übergangsfrist für “Kletterbetreuer” bis zum Schuljahresbeginn 2023/24 beachten, die im Merkblatt zusammengefasst sind.

Die Unterweisung von Schülerinnen und Schülern im sportlichen Handlungsfeld „Sportklettern“ setzt entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Sicherheit im Sportunterricht“ vom 8. April 2003 (KWMBl I. 2003, S. 202) und den Bestimmungen des Lehrplans eine entsprechende fachliche Qualifikation voraus. 

Durch die Umstrukturierung der Trainer-C-Ausbildung des DAV, d.h. die Einführung einer reinen Indoor-Lizenz im Bereich des Sportkletterns, Trainer C Sportklettern Breitensport Indoor, stellen sich die Qualifikationsanforderungen im sportlichen Handlungsfeld „Sportklettern“ ab dem Schuljahr 2022/23 wie folgt dar (Neuerungen gelb hinterlegt).

Bisherige „Kletterbetreuer“ werden gebeten, die Weiterqualifizierung entweder im Rahmen der verbandlichen Strukturen oder durch die Weiterbildung Sportklettern im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung rechtzeitig einzuplanen. Entsprechende Maßnahmen werden seitens der LASPO angeboten. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde die ursprünglich geltende Übergangsfrist nun bis zum Schuljahresbeginn 2023/24 verlängert, wodurch die Möglichkeit der nahtlosen Fortführung gegeben ist.

Alle Neuerungen und die aktuellen Fristen sind in einem Merkblatt (Stand 12/2021) zusammengefasst.