Bayerischer Landtag stellt Sondermittel zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit zur Verfügung

(15.06.2021)
Mit dem Ziel, die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu verbessern, hat der Bayerische Landtag zusätzliche Fördergelder für den Bereich Sport-nach-1 zur Verfügung gestellt. Im gleichen Zug wurden für den Schwimmabzeichen-Wettbewerb verdoppelte Prämien in Höhe von 1.000 €, 800 € und 600 € ausgelobt. Aufgrund der derzeit gültigen Regelungen für den Schwimmunterricht kann der Wettbewerb unter Einhaltung der jeweils gültigen Hygienebestimmungen in den verbleibenden Wochen bis zu den Sommerferien noch durchgeführt werden (Teilnahmeschluss: 30.07.2021).

Sport-nach-1 in Schule und Verein - Sonderprogramme des Bayerischen Landtags im Schuljahr 2021/22:
Gerätebezuschussung für Schwimm-SAGs
und doppelte Betriebspauschalen für Grundschulen

Das Bayerische Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband haben 1991 das Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein als Bindeglied zwischen dem schulischen Sportunterricht und dem Breiten- und Leistungssport im Verein gegründet. Sport-nach-1 eröffnet den Kooperationspartnern die Möglichkeit eines qualifizierten, den Sportunterricht ergänzenden, freiwilligen Nachmittagsangebotes im Schwimmen und Rettungsschwimmen sowie in 80 weiteren Sportarten. Den jeweiligen Partnern, Schule und Sportverein, bleibt es dabei überlassen, ob eine Kooperation in Form breitensportlich ausgerichteter Sportarbeitsgemeinschaften oder leistungssportlich orientierter Stützpunkte angestrebt wird. Beide Kooperationsformen werden vom Staatsministerium nach unterschiedlichen Modellen gefördert.

Mit den vom Bayerischen Landtag zusätzlich zur Verfügung gestellten Sondermitteln kann im Schuljahr 2021/22 einmalig bestehenden und neuen Sportarbeitsgemeinschaften im Schwimmen und Rettungsschwimmen eine Anschubfinanzierung für die Gerätebeschaffung gewährt werden. Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 500.- begrenzt. Mit dieser einmaligen Sonderaktion soll zusätzlich die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler verbessert werden.
Darüber hinaus werden wie in 2019 und 2020 auch in 2021 für die Sportarbeitsgemeinschaften im Schwimmen und Rettungsschwimmen an Grundschulen die doppelten SAG-Betriebspauschalen eingeplant.

Die Einrichtung von Sportarbeitsgemeinschaften für das Schuljahr 2021/22 ist ab sofort (15.06.2021) auf dem Portal www.sportnach1.de möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Referatsleiter Herrn IR Achim Engelking, Tel: 09831 / 686-320, E-Mail: achim.engelking@las.bayern.de bzw. an Frau Carmen Glaser-Holzer, Tel.: 09831 / 686-346, E-Mail: carmen.glaser-holzer@las.bayern.de

Sonderaktion Schwimmen für neue und bestehende SAGs im Schuljahr 2021/22 - Antragsverfahren und Voraussetzungen:

Anträge auf Gerätebezuschussung für bestehende und neue SAGs im Schwimmen und Rettungsschwimmen sind durch die Vereine (Vorstand des Hauptvereins) analog zur Antragstellung des SAG-Neu- bzw. Folgevertrags mit entsprechendem Online-Formular unter www.sportnach1.de an die Landesstelle für den Schulsport bis spätestens 15.11.2021 zu richten. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Auf einen Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Beispiel:
Das bedeutet beispielsweise, dass ein Sportverein, der für die Sportarbeitsgemeinschaft im Schwimmen oder Rettungsschwimmen neue Flossen, Paddles, Pullbuoys oder Pullkicks im Wert von 1.000 € anschaffen möchte, einen Zuschuss in Höhe von 500 € (= maximaler Zuschuss / 50% der Anschaffungskosten) beantragen kann.
Folgendes ist zu beachten:
•    Ein Zuschuss für Sportgeräte wird bei Neugründungen nur Vereinen gewährt, die eine längerfristige Kooperation mit der Schule anstreben.  Kommt die SAG im Schuljahr 2021/22 nicht zustande, muss der Zuschuss zurückerstattet werden.
•    Die Geräte sollen sowohl im Schulsport als auch im Vereinssport genutzt werden können.
•    Die Unterbringungsmöglichkeit der beantragten Geräte in den vorhandenen Räumlichkeiten ist nachzuweisen.
•    Die Einhaltung der Vergaberichtlinien obliegt dem antragsstellenden Verein.
•    Als Nachweis der Gerätebeschaffung ist die Rechnung in Kopie unverzüglich bei der Landesstelle vorzulegen.
•    Der Bewilligungsbescheid ist abzuwarten. Eine Beschaffung vor Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus. Als Beschaffung gilt bereits die Unterschrift auf dem Kaufvertrag.

Die Zusendung der Rechnungskopie muss bis spätestens 15. November 2021 erfolgen, da das Auszahlungsverfahren noch im Haushaltsjahr 2021 abgeschlossen werden muss. Später eingehende Anträge können daher nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Referatsleiter Herrn IR Achim Engelking, Tel: 09831 / 686-320, E-Mail: achim.engelking@las.bayern.de bzw. an Frau Carmen Glaser-Holzer, Tel.: 09831 / 686-346, E-Mail: carmen.glaser-holzer@las.bayern.de

Schwimmabzeichen-Wettbewerb im Schuljahr 2020/21: Doppelte Prämien für die Sieger

Schwimmen zu lernen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In diesem Kontext steht auch der gemeinsame Schwimmabzeichen-Wettbewerb „Mit Sicherheit mehr Wasserspaß!“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zusammen mit dem Bayerischen Schwimmverband, der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes und dem Landesverband Bayern der DLRG.
Beim Schwimmabzeichen-Wettbewerb erfolgt die Auswertung analog zu den Vorjahren innerhalb der einzelnen Schularten und Kategorien, aufgeteilt nach Schulgröße. Zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler hat der Bayerische Landtag in einer weiteren Sonderaktion die Prämien im Schuljahr 2020/21 auf 1.000,- €, 800,- € und 600,- € verdoppelt.

Durchführung des Wettbewerbs:
Die Schwimmabzeichen können sowohl in der Schule als auch in der Freizeit, d.h. in den Schwimmvereinen und Ortsgruppen der Wasserwacht und der DLRG, abgenommen werden. Die Schule sammelt die abgenommenen Schwimmabzeichen und übermittelt das Ergebnis über www.laspo-meldungen.de zur Auswertung an die Landesstelle für den Schulsport.
Eingegeben wird die Gesamtzahl der bestandenen Abzeichen in den jeweiligen Jahrgangsstufen durch eine verantwortliche, ggf. durch die Schulleitung bestimmte Lehrkraft. Bei einer Korrektur bzw. Nachmeldung werden die Einträge der betreffenden Jahrgangsstufen überschrieben und nicht aufaddiert. Für jede Schülerin/ jeden Schüler kann jeweils nur ein Abzeichen angegeben werden. Annahmeschluss ist der 30.07.2021.
Nähere Informationen finden Sie unter https://www.las.bayern.de/schulsport/wettbewerbe/schwimmabzeichenwettbewerb.html