Sport-nach-1: Antragsfrist für die Beantragung der SAG-Pauschale beachten

(28.10.2020)
Wir freuen uns über die zahlreich gemeldeten Sportarbeitsgemeinschaften und weisen darauf hin, dass die Antragsfrist für die SAG-Betriebspauschale am 31.10.2020 endet.

Nach derzeitigem Stand können Sportarbeitsgemeinschaften unter Einhaltung der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmen und den jeweils gültigen Hygieneplänen der Schulen bzw. Sportstätten in festen Gruppen durchgeführt werden. Die Einrichtung der SAG-Verträge für das Schuljahr 2020/21 und die Beantragung der SAG-Betriebspauschale erfolgen über das Online-Portal www.sportnach1.de

Bitte beachten: Die Antragstellung für die SAG-Pauschale muss bis spätestens 31.10.2020 (Antragsfrist!) erfolgen.

Alle wichtigen Informationen zum Kooperationsmodell Sport-nach-1 sind in der Online-Broschüre zusammengefasst:
http://www.sportnach1.de/broschuere/

Als Ansprechpartner für Rückfragen steht der Referatsleiter Achim Engelking gerne zur Verfügung (Telefon: 09831/686-320, E-Mail: achim.engelking@las.bayern.de).