Schulsport-Aktionstag am 30. September 2020: Gemeinsam bewegen

(24.07.2020)
Die Deutsche Schulsportstiftung hat gemeinsam mit der KMK der Länder sowie den am Wettbewerb beteiligten Sportverbänden am 30. September 2020 einen deutschlandweiten dezentralen Aktionstag unter dem Motto „Jugend trainiert“ – gemeinsam bewegen ausgerufen. Ziel der Aktion ist es, zu Beginn des Schuljahres 2020/21 in Zeiten von Corona-Einschränkungen ein Zeichen für den Stellenwert des Schulsports zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung zu setzen und ein öffentlichkeitswirksames Bekenntnis für den Schulsportwettbewerb „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ abzugeben.



Teilnahmeaufruf:


Hinweise zur Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist für Bayern und Baden-Württemberg ab dem 22. Juli 2020 unter https://gemeinsambewegen.jugendtrainiert.com möglich.
  • Anmeldeschluss hierfür ist für Bayern und Baden-Württemberg der 18.09.20 (Registrierungspasswort: #gemeinsambewegen).

Hinweise zur Teilnahme:
  • Die aktuellen Bestimmungen der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und des gültigen Hygieneplans zur Einhaltung des Infektionsschutzes an bayerischen Schulen sind zwingend zu beachten.
  • Sofern eine Teilnahme durch die Schule erwogen wird, wird die Durchführung des Aktionstages im Rahmen des Sportunterrichts empfohlen.

Hinweise zum Datenschutz bei der Anmeldung bzw. Teilnahme:
„1. Schritt Vorabmeldung“: Ohne Einschränkung möglich
„2. Schritt namentliche Meldung“: Erwägt eine teilnehmende Schule die Beantragung des individuell angepassten Pakets im Zuge der Anmeldung, so müssen im Vorfeld die Einwilligungen der Schüler/innen (bei Minderjährigen unter 14 Jahren eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bei Minderjährigen ab 14 Jahren eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten und des/der Schülers/Schülerin) eingeholt werden.
„4. Schritt Hochladen von Bildern als Teilnahmenachweis“: Hinsichtlich der Einsendung von Foto- und Videomaterial ist große Zurückhaltung geboten. Sofern eine Schule eine entsprechende Übermittlung erwägt, müsste eine (schriftliche) Einwilligung der abgebildeten Personen eingeholt werden, die insbesondere Zwecke und Übermittlungsempfänger umfassend darstellt.