Die Deutsche Schulsportstiftung hat gemeinsam mit der KMK der Länder sowie den am Wettbewerb beteiligten Sportverbänden am 30. September 2020 einen deutschlandweiten dezentralen Aktionstag unter dem Motto „Jugend trainiert“ – gemeinsam bewegen ausgerufen. Ziel der Aktion ist es, zu Beginn des Schuljahres 2020/21 in Zeiten von Corona-Einschränkungen ein Zeichen für den Stellenwert des Schulsports zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung zu setzen und ein öffentlichkeitswirksames Bekenntnis für den Schulsportwettbewerb „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ abzugeben.
Teilnahmeaufruf:
- Der Teilnahmeaufruf sowie weiterführende Informationen sind auf www.jugendtrainiert.com zu finden.
- Teilnahmeaufruf als pdf-Datei
Hinweise zur Anmeldung:
- Die Anmeldung ist für Bayern und Baden-Württemberg ab dem 22. Juli 2020 unter https://gemeinsambewegen.jugendtrainiert.com möglich.
- Anmeldeschluss hierfür ist für Bayern und Baden-Württemberg der 18.09.20 (Registrierungspasswort: #gemeinsambewegen).
Hinweise zur Teilnahme:
- Die aktuellen Bestimmungen der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und des gültigen Hygieneplans zur Einhaltung des Infektionsschutzes an bayerischen Schulen sind zwingend zu beachten.
- Sofern eine Teilnahme durch die Schule erwogen wird, wird die Durchführung des Aktionstages im Rahmen des Sportunterrichts empfohlen.
Hinweise zum Datenschutz bei der Anmeldung bzw. Teilnahme:
„1. Schritt Vorabmeldung“: Ohne Einschränkung möglich
„2. Schritt namentliche Meldung“: Erwägt eine teilnehmende Schule die Beantragung des individuell angepassten Pakets im Zuge der Anmeldung, so müssen im Vorfeld die Einwilligungen der Schüler/innen (bei Minderjährigen unter 14 Jahren eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bei Minderjährigen ab 14 Jahren eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten und des/der Schülers/Schülerin) eingeholt werden.
„4. Schritt Hochladen von Bildern als Teilnahmenachweis“: Hinsichtlich der Einsendung von Foto- und Videomaterial ist große Zurückhaltung geboten. Sofern eine Schule eine entsprechende Übermittlung erwägt, müsste eine (schriftliche) Einwilligung der abgebildeten Personen eingeholt werden, die insbesondere Zwecke und Übermittlungsempfänger umfassend darstellt.