Stützpunktschulen aufgepasst - jetzt Anträge auf Verlängerung bzw. Anerkennung stellen

(14.11.2019)
Stützpunkte stellen im Rahmen des Kooperationsmodells Sport-nach-1 die leistungssportliche Ausrichtung dar. Sie verfolgen eine sportartspezifische Talentsichtung und Talentförderung unter gleichzeitiger Berücksichtigung einer optimalen schulischen Entwicklung. Damit eine Schule als Stützpunkt anerkannt wird, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Voraussetzungen für die Anerkennung als Stützpunkt

1. Die Anerkennung oder die Verlängerung als Stützpunktschule setzt in jedem Fall voraus, dass die Schule einen Sportindex vorweisen kann, der mindestens den in den Schreiben zur Klassenbildung bzw. zur vorläufigen Unterrichtsübersicht enthaltenen Indexvorgaben des Staatsministeriums entspricht.
2. Regelmäßige Durchführung der Stützpunktsportart im DSU (mindestens 4 Wochenstunden) im laufenden Schuljahr.
3. Durchführung einer SAG in der Stützpunktsportart seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung. Die SAG muss neben dem Differenzierten Sportunterricht in der Stützpunktsportart fortbestehen und bis 31. Oktober unter www.sportnach1.de eingerichtet sein.
4. Überdurchschnittliche Beteiligung und Erfolge bei Schulsportwettbewerben in der Stützpunktsportart in den zurückliegenden Schuljahren (dies gilt nur für Sportarten, die auch als Schulsportwettbewerbe in Bayern durchgeführt werden; vgl. Online-Broschüre Schulsport-Wettbewerbe in Bayern www.laspo.de/broschuere).
5. Die Fördermöglichkeit der Talente muss über den örtlichen Verein hinaus grundsätzlich auch durch den entsprechenden Fachverband des BLSV gewährleistet sein.

Antragstellung und Antragsfrist: 15. Februar 2020
Die Antragstellung auf Anerkennung bzw. Verlängerung eines Stützpunktes für das Schuljahr 2020/21 muss bis spätestens 15. Februar 2020 (Ausschlussfrist!) über das Online-Meldesystem unter www.sportnach1.de erfolgen. Um zum Stützpunktantrag zu gelangen, muss der Zugang über das Login erfolgen, und es muss die aktuelle SAG-Vertragsnummer des laufenden Schuljahres vorliegen. Für Rückfragen steht der Referatsleiter Achim Engelking gerne zur Verfügung (Telefon: 09831/686-320, Email: Achim.Engelking@las.bayern.de).

Umfang des Sportangebotes im Stützpunkt
Die Schule richtet zusätzlich zur Sportarbeitsgemeinschaft für die Stützpunktschüler im Rahmen des Differenzierten Sportunterrichtes (DSU) mindestens zwei Interessengruppen in der Stützpunktsportart mit je zwei DSU-Stunden ein. Dieser Unterricht wird in der Regel von hauptamtlichen Lehrkräften im Rahmen ihrer Unterrichtspflichtzeit oder nebenamtlich erteilt. Falls Vereinsübungsleiter diesen Unterricht übernehmen, werden diese aus staatlichen Mitteln der Schule für nebenberuflichen Unterricht vergütet.
Der Sportverein bietet der Stützpunktschülergruppe ein zusätzliches sportartspezifisches Leistungstraining an (2–4 Trainingswochenstunden). Die Teilnahme bedarf der Mitgliedschaft in diesem Verein.
 Zur Koordinierung und Abstimmung der schulischen und sportlichen Anforderungen arbeiten Schule und Sportverein eng zusammen  
 (pädagogische Betreuung).