Antragsfrist für die SAG-Pauschale: 31.10.2019

(15.10.2019)
Die SAG-Pauschale für Neu- und Folgeverträge kann seitens der Sportvereine noch bis zum 31. Oktober über das Online-Meldesystem Sport-nach-1 unter www.sportnach1.de mit der aktuellen SAG-Vertragsnummer beantragt werden. Die Stützpunktanträge für das Schuljahr 2020/21 können ab dem 4.11.2019 gestellt werden.

  • Die SAG-Pauschale wird einmalig für das gesamte laufende Schuljahr ausbezahlt und zwar i.d.R. im November/Dezember.
  • Für die Berechnung der Pauschale werden zwei Förderkategorien gebildet:

    Kategorie 1 (mit Faktor 1): 35–38 Schuljahresstunden (1 Stunde insg. 45 Minuten / Schulwoche)
    Kategorie 2 (mit Faktor 2): 70–76 Schuljahresstunden (2 Stunden insg. 90 Minuten / Schulwoche)
     
  • Die Berechnung der SAG-Pauschale erfolgt jährlich neu ohne Rechtspflicht. Sie bezieht sowohl die Anzahl der pro Schuljahr gehaltenen Stunden einer SAG als auch den zur Verfügung stehenden Haushaltsbetrag mit ein.