Sonderprogramm des Bayerischen Landtags für Sportarbeitsgemeinschaften an Grundschulen im Bereich des Schwimmens und Rettungsschwimmens

(25.07.2019)
Mit einem weiteren Sonderprogramm hat der Bayerische Landtag im Doppelhaushalt 2019/20 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Damit wird in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 für das Sport-nach-1 Modell die SAG-Pauschale im Bereich des Schwimmens und Rettungsschwimmens an den Grundschulen verdoppelt.

Das Bayerische Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband haben 1991 das Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein gegründet. Sport-nach-1 ist ein Bindeglied zwischen dem schulischen Sportunterricht und dem Breiten- und Leistungssport im Verein.

Sport-nach-1 eröffnet den Kooperationspartnern die Möglichkeit eines qualifizierten, den Sportunterricht ergänzenden, freiwilligen Nachmittagsangebotes in über 70 Sportarten. Den jeweiligen Partnern, Schule und Sportverein, bleibt es dabei überlassen, ob eine Kooperation in Form breitensportlich ausgerichteter Sportarbeitsgemeinschaften oder leistungssportlich orientierter Stützpunkte angestrebt wird.

Beide Kooperationsformen werden vom Staatsministerium nach unterschiedlichen Modellen gefördert.

Das Sachgebiet "Schule und Verein" der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport ist die Koordinierungsstelle für das Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein.

Sonderprogramm 2019 und 2020: Verdoppelung der SAG-Pauschale im Bereich des Schwimmens und Rettungsschwimmens an den Grundschulen

Mit einem weiteren Sonderprogramm hat der Bayerische Landtag im Doppelhaushalt 2019/20 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Damit wird in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 für das Sport-nach-1 Modell die SAG-Pauschale im Bereich des Schwimmens und Rettungsschwimmens an den Grundschulen verdoppelt.

Antragsverfahren:
Die SAG-Pauschale für Neu- und Folgeverträge muss seitens der Sportvereine jedes Jahr bis zum 31. Oktober über das Online-Meldesystem Sport nach 1  unter www. sportnach1.de (http://www.sportnach1.de) gesondert beantragt werden. Sie wird einmalig für das gesamte laufende Schuljahr ausbezahlt und zwar  i.d.R im Dezember. Für die Berechnung der Pauschale werden zwei Förderkategorien gebildet:

Kategorie 1: 35 – 38 Schuljahresstunden (1 Stunde insg. 45 Minuten / Schulwoche)
Kategorie 2: 70 – 76 Schuljahresstunden (2 Stunden insg. 90 Minuten / Schulwoche)
Auf die SAG-Pauschale besteht kein Rechtsanspruch.

Für  Rückfragen steht Ihnen der Sachgebietsleiter „Sport in Schule und Verein“ Herr IR Achim Engelking zur Verfügung.
E-Mail: a.engelking@laspo.de        
Telefon: 089/216345-25