Stützpunktanträge: Meldefrist beachten

(01.02.2019)
Stützpunkte stellen im Rahmen des Kooperationsmodells Sport-nach-1 die leistungssportliche Ausrichtung dar. Sie verfolgen eine sportartspezifische Talentsichtung und Talentförderung unter gleichzeitiger Berücksichtigung einer optimalen schulischen Entwicklung. Letzter Termin für die Antragstellung auf Anerkennung bzw. Verlängerung eines Stützpunktes für das Schuljahr 2019/20 ist der 15. Februar 2019.

Umfang des Sportangebotes im Stützpunkt

Die Schule richtet zusätzlich zur Sportarbeitsgemeinschaft für die Stützpunktschüler im Rahmen des Differenzierten Sportunterrichtes (DSU) mindestens zwei Interessengruppen in der Stützpunktsportart mit je zwei DSU-Stunden ein. Dieser Unterricht wird in der Regel von hauptamtlichen Lehrkräften im Rahmen ihrer Unterrichtspflichtzeit oder nebenamtlich erteilt. Falls Vereinsübungsleiter diesen Unterricht übernehmen, werden diese aus staatlichen Mitteln der Schule für nebenberuflichen Unterricht vergütet.
Der Sportverein bietet der Stützpunktschülergruppe ein zusätzliches sportartspezifisches Leistungstraining an (2–4 Trainingswochenstunden). Die Teilnahme bedarf der Mitgliedschaft in diesem Verein.

Für die Anerkennung als Stützpunkt müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

1.    Die Anerkennung oder die Verlängerung als Stützpunktschule setzt in jedem Fall voraus, dass die Schule einen Sportindex vorweisen kann, der mindestens den in den Schreiben zur Klassenbildung bzw. zur vorläufigen Unterrichtsübersicht enthaltenen Indexvorgaben des Staatsministeriums entspricht.

2.    Regelmäßige Durchführung der Stützpunktsportart im DSU (mindestens 4 Wochenstunden) im laufenden Schuljahr.

3.    Durchführung einer SAG in der Stützpunktsportart seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung. Die SAG muss neben dem Differenzierten Sportunterricht in der Stützpunktsportart fortbestehen und bis 31. Oktober unter www.sportnach1.de eingerichtet worden sein.

4.    Überdurchschnittliche Beteiligung und Erfolge bei Schulsportwettbewerben in der Stützpunktsportart in den zurückliegenden Schuljahren (dies gilt nur für Sportarten, die auch als Schulsportwettbewerbe in Bayern durchgeführt werden; vgl. Online-Broschüre Schulsport-Wettbewerbe in Bayern www.laspo.de/broschuere).

5.    Die Fördermöglichkeit der Talente muss über den örtlichen Verein hinaus grundsätzlich auch durch den entsprechenden Fachverband des BLSV gewährleistet sein.

Die Antragstellung auf Anerkennung bzw. Verlängerung eines Stützpunktes für das Schuljahr 2019/20 muss bis spätestens 15. Februar 2019 (Ausschlussfrist!) über das Online-Meldesystem unter www.sportnach1.de erfolgt sein.

Diese und weitere Informationen sind in der Sport-nach-1-Online-Broschüre zu finden.