Neuer Stichtag: SAG-Pauschalen können bis 31. Oktober 2018 beantragt werden

(05.10.2018)
Sport nach 1 - das Bayerische Kooperationsmodell zwischen Schule und Verein - bietet jährlich ca. 60.000 Schülerinnen und Schülern in 4.000 Sportarbeitsgemeinschaften und 70 verschiedenen Sportarten ein zusätzliches Bewegungsangebot nach dem Unterricht. Für die Bezuschussung der Sportarbeitsgemeinschaften mit der sog. SAG-Pauschale gilt ab diesem Schuljahr 2018/19 eine neue Antragsfrist: Vereine haben noch bis zum 31. Oktober 2018 die Möglichkeit, die SAG-Pauschale unter www.sportnach1.de zu beantragen.

Sport-nach-1-Kurzinformationen für Schulen und Vereine

1. Voraussetzung für die Einrichtung einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) ist ein Übungsleiter mit der Qualifikation für die entsprechende Sportart. Übungsleiter dürfen im schulischen Bereich erst ab Volljährigkeit verantwortlich eingesetzt werden.

2. Die Kontaktaufnahme zwischen Schule und Verein sollte möglichst über die Schulleitung erfolgen. Mindestens 10 Schüler sollten für eine SAG gefunden werden. Es können auch Schüler von mehreren Schulen in einer Gruppe zusammengefasst werden (schulübergreifende SAG).

3. Eventuell kann die Schule mit ihren Hallenkapazitäten die SAG ermöglichen.

4. Die Veranstaltung ist eine Schulveranstaltung, die Schüler sind damit schülerunfallversichert.

5. Die SAG sollte als befristetes Schnupperangebot für Schüler (mindestens bis Schuljahresende) betrachtet werden. Mittel- bis langfristig sollte die Mitgliedschaft im Verein angestrebt werden.

Online-Meldesystem

1. Die Abwicklung aller Formalitäten (SAG-Vertrag, Antrag auf SAG-Pauschale, Antrag auf Sonderaktionen) erfolgt online unter www.sportnach1.de

2. Sportarbeitsgemeinschaften können während des ganzen Schuljahres eingerichtet werden, die Bezuschussung ist an den neuen Stichtag 31. Oktober gebunden.

3. SAG-Verträge enden automatisch am Schuljahresende und müssen bei Fortsetzung zum Schuljahresbeginn als „Folgevertrag“ eingegeben werden.

4. Die Festsetzung und die Ausbezahlung der SAG-Pauschale für Neu- und Folgeverträge erfolgt im November/Dezember des laufenden Schuljahres. Die SAG-Pauschale ist ein zusätzlicher staatlicher Zuschuss zur Vereinspauschale. Bei Sportarbeitsgemeinschaften eingesetzte Übungsleiterlizenzen können bei der Vereinspauschale berücksichtigt werden.

Es gibt zwei Kategorien:
- Kategorie I: 35-38 Schuljahresstunden (1 Stunde/Schulwoche)
- Kategorie II: 70-76 Schuljahresstunden (2 Stunden/Schulwoche)

Bei größeren Stundenzahlen oder bei mehreren Gruppen sind zwei oder mehrere SAG-Verträge und entsprechende Anträge auf SAG-Pauschalen möglich.

Ansprechpartner für Rückfragen:
IR Achim Engelking
Tel. +49 (0) 89 216345-25
Fax +49 (0) 89 216345-40
E-Mail: a.engelking@laspo.de