Sport nach 1 in Schule und Verein: SAGs für das Schuljahr 17/18 melden

(11.10.2017)
Sport-nach-1 eröffnet den Kooperationspartnern die Möglichkeit eines qualifizierten, den Sportunterricht ergänzenden, freiwilligen Nachmittagsangebotes in über 70 Sportarten im Rahmen der sogenannten Sportarbeitsgemeinschaften anzubieten. Bitte beachten: SAG-Verträge enden immer am Schuljahresende und müssen bei Fortsetzung zu Beginn des neuen Schuljahres als „Folgevertrag“ wieder eingerichtet werden. Die Bezuschussung ist an den Stichtag 15. Oktober gebunden. Die Antragstellung der SAG-Pauschale erfolgt online mit der aktuellen SAG-Vertragsnummer unter www.sportnach1.de Für neu gegründete SAGs gibt es attraktive Sonderaktionen.


Das Kooperationsmodell Sport-nach-1 wurde vom Bayerischen Staatsministerium und dem Bayerischen Landes-Sportverband als Bindeglied zwischen dem schulischen Sportunterricht und dem Breiten- und Leistungssport im Verein ins Leben gerufen.
Sport-nach-1 eröffnet den Kooperationspartnern die Möglichkeit eines qualifizierten, den Sportunterricht ergänzenden, freiwilligen Nachmittagsangebotes in über 70 Sportarten. Den jeweiligen Partnern, Schule und Sportverein, bleibt es dabei überlassen, ob eine Kooperation in Form breitensportlich ausgerichteter Sportarbeitsgemeinschaften oder leistungssportlich orientierter Stützpunkte angestrebt wird. Beide Kooperationsformen werden vom Staatsministerium nach unterschiedlichen Modellen gefördert. Als Starthilfe für SAG-Neugründungen gibt es so genannte Sonderaktionen:

Sonderaktion: Gerätebezuschussung für SAG-Neugründungen
Zur Neuauflage der Sonderaktion zur Gerätebezuschussung für SAG-Neugründungen hat der Bayerische Landtag auch im Doppelhaushalt 2017/18 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Damit kann im Haushaltsjahr 2017 und 2018 jeweils mindestens 90 Neugründungen von Sportarbeitsgemeinschaften der Schuljahre 2017/18 und 2018/19 eine Anschubfinanzierung für die Gerätebeschaffung gewährt werden. Der Einstieg in das Sport-nach-1-Modell soll so erleichtert werden. Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 500 € begrenzt. Detaillierte Informationen zur Antragsstellung sind in der Onlinebroschüre „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“  zu finden (LINK).

Sonderaktionen für die Sportarten Badminton, Fußball und Handball:
Unterstützt von der Bayerischen Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein werden Materialpakete in begrenzter Stückzahl für neu gegründete SAGs im Badminton und im Handball angeboten. Der Bayerische Fußball-Verband unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen ebenfalls mit Sonderaktionen für neue und bestehende Sportarbeitsgemeinschaften. Detaillierte Informationen dazu sind der Ausschreibung „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ (LINK) bzw. der Homepage www.sportnach1.de zu entnehmen.

Bitte unbedingt beachten:
•    SAG-Verträge enden immer am Schuljahresende und müssen bei Fortsetzung zu Beginn des neuen Schuljahres als „Folgevertrag“ wieder eingerichtet werden.
•    Die Bezuschussung ist an den Stichtag 15. Oktober gebunden. Die Antragstellung der SAG-Pauschale erfolgt online mit der aktuellen SAG-Vertragsnummer.
•    Übungsleiter mit der Qualifikation für die entsprechende Sportart dürfen im schulischen Bereich erst ab Volljährigkeit verantwortlich eingesetzt werden.

Antragstellung und weitere Infos: www.sportnach1.de