- Vereinspauschale und SAG-Pauschale sind die Bezuschussungsmöglichkeiten für Vereine.
- Die Vereinspauschale wird über die Landratsämter zum März des jeweiligen Jahres abgerechnet.
- Darüber hinaus werden für die Durchführung von Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) in Zusammenarbeit mit den Schulen SAG-Pauschalen gewährt. Sie müssen über www.sportnach1.de bis spätestens 31. Oktober beantragt werden.
- Im Schuljahr 2020/21 wurden folgende SAG-Pauschalen ausgezahlt:
- Kategorie 1: 94,25 €
- Kategorie 2: 188,50 €
- 377 € doppelte Pauschale für SAGs im Schwimmen im Grundschulbereich
- Die Berechnung der SAG-Pauschale erfolgt jährlich neu ohne Rechtspflicht. Sie bezieht sowohl die Anzahl der pro Schuljahr gehaltenen Stunden einer SAG als auch den zur Verfügung stehenden Haushaltsbetrag mit ein. Die SAG-Pauschale kann entsprechend differieren.
Das Verfahren für die Beantragung der SAG-Pauschale finden Sie hier.