SAG-Vertrag einrichten (Neu- bzw. Folgevertrag)

Zwischen Schule und Verein sollte ein Vertrag über eine Sportarbeitsgemeinschaft (SAG-Vertrag) eingerichtet werden. Die Eingabe wird am besten vom Übungsleiter vorgenommen (Übungsleiterausweisnummer, Gültigkeitsdauer). Bevor ein SAG-Vertrag eingerichtet wird, sollte mit der Schule eine Absprache über Sportart, Wochentag, Zeitpunkt und Übungsleiter erfolgt sein. Übungsleiter dürfen im schulischen Bereich erst ab Volljährigkeit verantwortlich eingesetzt werden. Die Einrichtung einer Sportarbeitsgemeinschaft ist das ganze Jahr über möglich.

Bitte folgende Neuerung unbedingt beachten:
Der Zugang zum Sport-nach-1-Meldeportal unter www.sportnach1.de ist seit dem Schuljahr 2019/20 durch ein besonderes Login-Verfahren – „Double-Opt-in“ genannt - geschützt. Bevor die SAG-Verträge (Neu- bzw. Folgeverträge) für das Schuljahr 2020/21 angelegt werden können, muss zunächst eine einmalige Registrierung erfolgen. Anschließend erfolgt der Zugang immer über das Login (rechts oben auf der Startseite) mit dem Usernamen (verifizierte Emailadresse) und dem dazugehörigen Passwort. Bitte denken Sie auch immer an die Beantwortung der Sicherheitsabfrage. Weitere
Hinweise dazu finden Sie in unserem Merkblatt (pdf-Datei).


Um einen SAG-Vertrag zu beantragen, klicken Sie auf www.sportnach1.de nach dem LOGIN bitte in der rechten Menuleiste auf "Anträge & Verträge" >> "SAG-Vertrag (Neu & Folge)  und suchen nach einem Verein/Schule, für den Sie den Antrag stellen wollen.

In der Suchergebnisübersicht haben Sie nun die Möglichkeit, einen neuen Vertrag oder
Folgevertrag für den entsprechenden Verein zu erstellen.


Wenn Sie Neuvertrag ausgewählt haben, wird Ihnen ein
SAG-Vertragsentwurf angezeigt, den Sie bitte ausfüllen und abschicken.

Wenn Sie Folgevertrag ausgewählt haben, bekommen Sie eine
Auflistung aller bestehenden SAG-Verträge des betreffenden Vereins.
Durch Klick auf "SAG-Folgevertrag erstellen" wird Ihnen nach der Eingabe der SAG-Vertragsnummer des Schuljahres 19/20 ein teilweise ausgefüllter SAG-Vertragsentwurf angezeigt, den Sie bitte ergänzend ausfüllen und abschicken.

Der Sportverein bekommt daraufhin eine Bestätigungs-eMail, in der die Vertragsdaten nochmals aufgeführt werden und auch die Vertragsnummer (wichtig für zukünftige Aktionen) angezeigt wird.

Die Schulleitung bekommt ebenfalls eine Bestätigungs-eMail, die zwei Links zu dieser Website enthält. Der eine Link dient zur Einsicht der Vertragsdaten, der andere Link führt zu einer Vertragsbestätigungs-Site, in der der Schulleiter den Vertrag bestätigen kann. (Wichtig: Ihr Browser muss Cookies akzeptieren).

Damit ist der SAG-Vertrag gültig, wobei der Verein nun wiederum eine Bestätigungs-eMail mit dem Hinweis erhält, dass nun die SAG-Pauschale beantragt werden kann.

Hinweis: Der SAG-Vertrag läuft bis zum Schuljahresende und muss bei Verlängerung als Folgevertrag wieder eingegeben werden.

Nach der Bestätigung durch die Schulleitung kann der Verein die SAG-Pauschale beantragen (Termin: 31. Oktober).