Reisekostenabrechnung Lehrerfortbildung

Hinweise für Lehrgangsteilnehmer:

Lehrkräfte im staatlichen Dienstverhältnis, die an einer Maßnahme der staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht der Landesstelle für den Schulsport (ein- oder mehrtätig) teilnehmen, können nach Art. 24 des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) vom 24. April 2001 (GVBl S. 133) folgende Auslagen erhalten:

Fahrkosten

  • Erstattung der notwendigen Fahrkosten nach Art. 5 BayRKG bis zur Höhe von 90 v.H. der Kosten der zweiten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (DB). Die Großkundenrabatt-(GKR)-Kundennummer (siehe Einladungsschreiben zum Lehrgang) ist am Fahrkartenschalter anzugeben. Bitte beachten Sie die Aktion "Schulsport + Bahn. Die Verbindung stimmt"
  • Beim Benutzen eines eigenen Pkw wird ab dem 1. August 2008 eine Wegstrecken-
    entschädigung in Höhe von 12,5 Cent / km und ggf. eine Mitnahmeentschädigung gewährt.
  • Seit dem 1. April 2010 erfolgt die Erstattung der Fahrkosten maximal ab dem Dienstort.

Übernachtungskosten werden vom Staat ebenfalls übernommen.

Hinweise für Lehrgangsteilnehmer, Referenten und Lehrgangsleiter:

  • Bitte beachten Sie, dass die steuerpflichtigen Anteile der Reisekosten an die zuständigen Bezügestellen gemeldet werden müssen. Die Anschrift der Bezügestelle ist unbedingt erforderlich.
  • Für jeden staatlichen Lehrgang ist das Geschäftszeichen anzugeben.

Bitte verwenden Sie für die Abrechnung den entsprechenden Vordruck:

Antrag auf Reisekostenvergütung (für Teilnehmer)

Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise für Referenten

Antrag auf Reisekostenvergütung (für Referenten und Lehrgangsleiter)

Abrechnungsvordruck für Honorar und Sachkosten (für Referenten und Lehrgangsleiter)