Sonderprogramme 2022 aus Sondermitteln des Bayerischen Landtags für SAG-Neugründungen
Mit dem Ziel, den Einstieg in das Sport-nach-1-Modell für Schulen und Vereine zu erleichtern - insbesondere auch im Bereich der inklusiven SAGs - und um zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit die Sportarbeitsgemeinschaften im Schwimmen und Rettungsschwimmen mit Grundschulen besonders zu fördern, hat der Bayerische Landtag zusätzliche Mittel zur Finanzierung folgender Sonderprogramme zur Verfügung gestellt. Die Beratung erfolgt durch das Referat Schule und Verein, die Antragstellung über das Sport-nach-1-Portal.
1. Sportgroßgeräteförderung für neue SAGs im Inklusionssport
Mit den aus dem Nachtragshaushalt 2022 des Bayerischen Landtags zur Verfügung gestellten Sondermitteln können auch im Schuljahr 2022/23 SAG-Neugründungen im Bereich des Inklusionssports eine Sportgroßgeräteförderung als Anschubfinanzierung erhalten. Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 10.000,- € begrenzt. Die Zuweisung der Gelder erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge und ist auf eine Gesamtsumme von 45.000,- € begrenzt.

2. Anschubfinanzierung für die Gerätebeschaffung bei SAG-Neugründungen
Aus den zur Verfügung gestellten Mitteln kann mindestens 90 neu gegründeten Sportarbeitsgemeinschaften eine Anschubfinanzierung für die Gerätebeschaffung gewährt werden. Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 500 € begrenzt.

Allgemeine Hinweise zum Antragsverfahren und den Voraussetzungen:
Die o.g. Anträge sind durch die Vereine (Vorstand des Hauptvereins) analog zur Antragstellung des SAG-Vertrags mit entsprechendem Online-Formular unter www.sportnach1.de an die Landesstelle für den Schulsport bis spätestens 15.11.2022 zu richten. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Auf einen Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

Beispielrechnung Gerätebezuschussung:
Ein Sportverein, der für die neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaft zwei neue Tore zum Preis von 1.100 € anschaffen möchte, beantragt einen Zuschuss in Höhe von 500 € (= maximaler Zuschuss) oder ein Sportverein beantragt für die Anschaffung neuer Bälle im Wert von 600 € eine Förderung in Höhe von 300 € (= 50% der Anschaffungskosten). Damit soll der Einstieg in das Sport-nach-1-Modell erleichtert werden.

Folgendes ist zu beachten:
• Ein Zuschuss für Sportgeräte wird nur Vereinen gewährt, die eine längerfristige Kooperation mit der Schule anstreben. Kommt die SAG im Schuljahr 2022/23 nicht zustande, muss der Zuschuss zurückerstattet werden.
• Die Geräte sollen sowohl im Schulsport als auch im Vereinssport genutzt werden können.
• Die Unterbringungsmöglichkeit der beantragten Geräte in den vorhandenen Räumlichkeiten ist nachzuweisen.
• Die Einhaltung der Vergaberichtlinien obliegt dem antragstellenden Verein.
• Als Nachweis der Gerätebeschaffung ist die Rechnung in Kopie unverzüglich bei der Landesstelle vorzulegen.
• Der Bewilligungsbescheid ist abzuwarten. Eine Beschaffung vor Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus. Als Beschaffung gilt bereits die Unterschrift auf dem Kaufvertrag.

Die Zusendung der Rechnungskopie muss bis spätestens 30.11.2022 erfolgen, da das Auszahlungsverfahren noch im Haushaltsjahr 2022 abgeschlossen werden muss. Später eingehende Anträge können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Einrichtung von neuen Sportarbeitsgemeinschaften für das Schuljahr 2022/23 und die Eingabe der Förderanträge ist online auf dem Portal www.sportnach1.de möglich.

3. Sonderprogramm für Sportarbeitsgemeinschaften an Grundschulen im Bereich des Schwimmens und Rettungsschwimmens (Doppelte SAG-Pauschale)
Mit den im Haushalt 2022 des Bayerischen Landtags zur Verfügung gestellten Sondermitteln können im Sport-nach-1-Modell im Schuljahr 2022/2023 die SAG-Pauschalen im Bereich des Schwimmens und Rettungsschwimmens an den Grundschulen im Rahmen eines Sonderprogramms verdoppelt werden.

Antragsverfahren:
Die SAG-Pauschale für Neu- und Folgeverträge muss seitens der Sportvereine bis zum 31.10.2022 mit der jeweils aktuellen SAG-Vertragsnummer über die Online-Datenbank www.sportnach1.de gesondert beantragt werden. Die Doppelte SAG-Pauschale für SAGs im Schwimmen bzw. Rettungsschwimmen an Grundschulen wird einmalig für das gesamte laufende Schuljahr ausbezahlt und zwar voraussichtlich im Dezember.

Für die Berechnung der Pauschale werden zwei Förderkategorien gebildet:
Kategorie 1: 35 – 38 Schuljahresstunden (1 Stunde insg. 45 Minuten/Schulwoche)
Kategorie 2: 70 – 76 Schuljahresstunden (2 Stunden insg. 90 Minuten/Schulwoche)