Sonderprogramm 2021: Gerätebezuschussung für SAG-Neugründungen im Schuljahr 2021/22
Mit den vom Bayerischen Landtag zusätzlich zur Verfügung gestellten Sondermitteln kann im Schuljahr 2021/22 mindestens 90 Neugründungen von Sportarbeitsgemeinschaften eine Anschubfinanzierung für die Gerätebeschaffung gewährt werden. Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 500.- begrenzt. Die Antragstellung erfolgt auf www.sportnach1.de (mit Angabe der neuen SAG-Vertragsnummer).
Beispiel:
Das bedeutet beispielsweise, dass ein Verein, der für die neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaft zwei neue Tore zum Preis von 1.100  anschaffen möchte, einen Zuschuss in Höhe von 500  (= maximaler Zuschuss) beantragen kann. Oder dass ein Verein für die Anschaffung neuer Bälle im Wert von 600  eine Förderung in Höhe von 300 (= 50% der Anschaffungskosten) beantragen kann. Damit soll der Einstieg in das Sport-nach-1-Modell erleichtert werden.

Antragsverfahren und Voraussetzungen:
Anträge auf Gerätebezuschussung sind durch die Vereine (Vorstand des Hauptvereins) analog zur Antragstellung des SAG-Neuvertrags mit entsprechendem Online-Formular unter www.sportnach1.de an die Landesstelle für den Schulsport zu richten. Auf einen Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Folgendes ist zu beachten:
•    Ein Zuschuss für Sportgeräte wird nur Vereinen gewährt, die eine längerfristige Kooperation mit der Schule anstreben. Kommt die SAG im Schuljahr 2021/22 nicht zustande, muss der Zuschuss zurückerstattet werden.
•    Die Geräte sollen sowohl im Schulsport als auch im Vereinssport genutzt werden könne.
•    Die Unterbringungsmöglichkeit der beantragten Geräte in den vorhandenen Räumlichkeiten ist nachzuweisen.
•    Die Einhaltung der Vergaberichtlinien obliegt dem antragsstellenden Verein.
•    Als Nachweis der Gerätebeschaffung ist die Rechnung in Kopie unverzüglich bei der Landesstelle vorzulegen.
•    Der Bewilligungsbescheid ist abzuwarten. Eine Beschaffung vor Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus. Als Beschaffung gilt bereits die Unterschrift auf dem Kaufvertrag.

Die Zusendung der Rechnungskopie muss bis spätestens 15. November 2021 erfolgen, da das Auszahlungsverfahren noch im Haushaltsjahr 2021 abgeschlossen werden muss. Später eingehende Anträge können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Referatsleiter Herrn IR Achim Engelking, Tel: 09831 / 686-320, E-Mail: achim.engelking@las.bayern.de bzw. an Frau Carmen Glaser-Holzer, Tel.: 09831 / 686-346, E-Mail: carmen.glaser-holzer@las.bayern.de

30 Jahre Sport-nach-1 - Hintergrundinfos:
Das Bayerische Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband haben 1991 das Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein gegründet. Sport-nach-1 ist ein Bindeglied zwischen dem schulischen Sportunterricht und dem Breiten- und Leistungssport im Verein. Sport-nach-1 eröffnet den Kooperationspartnern die Möglichkeit eines qualifizierten, den Sportunterricht ergänzenden, freiwilligen Nachmittagsangebotes in 81 Sportarten. Den jeweiligen Partnern, Schule und Sportverein, bleibt es dabei überlassen, ob eine Kooperation in Form breitensportlich ausgerichteter Sportarbeitsgemeinschaften oder leistungssportlich orientierter Stützpunkte angestrebt wird. Beide Kooperationsformen werden vom Staatsministerium nach unterschiedlichen Modellen gefördert.