Bayerisches Landesamt für Schule Landesstelle für den Schulsport
Schulsport-Wettbewerbe in Bayern 2025/26
Schiedsgerichte
Wie setzen sich Schiedsgerichte bei den Mannschaftswettbewerben auf den verschiedenen Qualifikationsstufen zusammen?

>> Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfe und Regionalausscheidungen
– 1 Wettkampfleiterin bzw. Wettkampfleiter,
– 1 Vertreterin bzw. Vertreter der einladenden Stelle,
– evtl. 1 Vertreterin bzw. Vertreter des Sportfachverbandes (z.B. Schiedsrichterin bzw. Schiedsrichter, Kampfrichterin bzw. Kampfrichter).

>> Bezirks-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfe
– 1 Wettkampfleiterin bzw. Wettkampfleiter,
– 1 Vertreterin bzw. Vertreter der einladenden Stelle,
– 1 Vertreterin bzw. Vertreter des Sportfachverbandes (z.B. Schiedsrichterin bzw. Schiedsrichter, Kampfrichterin bzw. Kampfrichter).
Ab der Qualifikationsstufe der Bezirksfinalwettkämpfe ist es grundsätzlich nicht mehr zulässig, dass eine der ins Schiedsgericht berufenen Personen gleichzeitig eine der am Wettkampf teilnehmenden Schulmannschaften betreut.
Die Vertreterin bzw. der Vertreter der einladenden Stelle führt den Vorsitz im Schiedsgericht.

Welche Regelung gilt beim vorzeitigen Ausscheiden einer Mannschaft an einem Turniertag?
Scheidet eine Mannschaft im Laufe eines Turniertages vorzeitig aus dem Turnier aus und kann somit nicht alle Turnierspiele bestreiten (z.B. Verletzung, Disqualifikation, o.ä.), sind alle Spiele dieser Mannschaft aus der Wertung zu nehmen. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Turnierspiele gelten anschließend die Kriterien, die in den Ausschreibungen der jeweiligen Sportart aufgelistet sind.

Welche Funktionen hat das Schiedsgericht?
Das Schiedsgericht entscheidet über alle Einsprüche. Hierbei gelten folgende Regeln:

  • Verstöße gegen Bestimmungen der Ausschreibung können jederzeit nach Prüfung vom Schiedsgericht ohne vorhergehenden schriftlichen Einspruch mit dem Ausschluss der Mannschaft vom Wettkampf geahndet werden.
  • Sofern körperliche oder verbale Entgleisungen seitens Mannschaftsmitgliedern bzw. Betreuerinnen und Betreuern nicht durch den bzw. die Schieds-/Kampfrichter sanktioniert werden können, kann das jeweilige Schiedsgericht eine Verwarnung gegen die Mannschaft aussprechen. Bei einer erneuten körperlichen oder verbalen Entgleisung der bereits verwarnten Mannschaft kann das jeweilige Schiedsgericht diese Mannschaft disqualifizieren.
  • Während des Ablaufs der Wettkampfveranstaltung entscheidet das jeweilige Schiedsgericht über alle Einsprüche im Rahmen der Schulsport-Wettbewerbe. Über jedes Schiedsgerichtsverfahren wird ein Protokoll gefertigt und den Wettkampfunterlagen beigefügt.
  • Ergeben sich nach Beendigung des jeweiligen Wettkampfes neue Aspekte für einen Einspruch, die dem Schiedsgericht während des Ablaufs der Wettkampfveranstaltung noch nicht bekannt waren, ist ein schriftlicher Einspruch an den Vorsitzenden des Schiedsgerichts zu richten. Die Zahlung eines Protestgelds entfällt. Das Schiedsgericht berät sich und legt der nächst höheren Ebene einen Vorschlag zur Entscheidung vor. Die nächst höhere Ebene ist bei Kreis-/Stadt und Regionalentscheidungen die/der Vorsitzende des Bezirksausschusses, bei Bezirks- und Qualifikationsturnieren das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe und bei Landesfinalentscheidungen das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Die nächst höhere Ebene fällt die endgültige Entscheidung. Eine Berufung gegen diese Entscheidung ist nicht möglich.
    Die Einspruchsfrist endet spätestens 7 Tage nach dem jeweiligen Wettkampf. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das Schiedsgericht in seiner Funktion bestehen.