Sport-nach-1 in Schule und Verein

Alle Informationen zum Bayerischen Kooperationsmodell sind in der Online-Broschüre Sport-nach-1 in Schule und Verein zusammengefasst: www.sportnach1.de/broschuere/

Über die Internetseite www.sportnach1.de gelangt man nach vorherigem Login zum Online-Meldeportal mit folgenden Funktionen:

  • Vertrag für neue Sportarbeitsgemeinschaften (Neuvertrag)
  • Vertrag für weitergeführte Sportarbeitsgemeinschaften (Folgevertrag)
  • Antrag auf Auszahlung der SAG-Pauschale (Stichtag: 31. Oktober 2024)
  • Sonderaktionenantrag
  • Stützpunktantrag (Stichtag: 15. Februar 2025)
SAG-Vertragsnummer als digitaler Schlüssel
Die SAG-Vertragsnummern dienen als eine Art digitaler Schlüssel zu weiteren Servicefunktionen: Nur mit der jeweils aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer haben die Vertragspartner – Schule und Verein – Zugang zum Download- und Druckbereich sowie Einsicht in den aktuellen Vertragsstatus (Vertrag unterschrieben, Pauschale beantragt etc.). Dadurch wird die Einsichtnahme durch unbefugte Dritte verhindert.
Bitte beachten: Um einen Folgevertrag für das Schuljahr 2024/25 abschließen zu können, benötigen Sie die SAG-Vertragsnummer des Schuljahres 2023/24.

Sonderaktionen 2024/2025:
Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein unterstützt zusammen mit dem Sparkassenverband Bayern und den beteiligten Sportfachverbänden mit sogenannten Starterpaketen die Neugründung von Sportarbeitsgemeinschaften (SAGs) im Schuljahr 2024/25 in den Sportarten BadmintonBasketball, Fußball, Gerätturnen und andere BTV-Sportarten (wie z.B. Bewegungskünste, Gesundheitsorientierte Fitness, Gymnastik und Tanz, Orientierungslauf, Parkour, Rhönradturnen, Rhythmische Sportgymnastik) sowie SportkletternFür SAGs an Förderschulen werden in Kooperation mit Special Olympics Bayern ebenfalls Materialpakete angeboten. Bei der Antragstellung sind die allgemeinen Bedingungen zur Einrichtung von Sportarbeitsgemeinschaften zu beachten.
Die Antragstellung kann nach der Neugründung einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) für das Schuljahr 2024/2025 ab dem 10. September 2024 unter www.sportnach1.de >> „Sonderaktionen-Antrag“ erfolgen.

Bedeutung des Stichtages 31. Oktober
Die Einhaltung dieses Stichtages ist die wichtigste Voraussetzung, dass die Schule und der jeweilige Partnerverein weiterhin von den Vorteilen des Sport-nach-1-Modells profitieren können. Zum Stichtag 31. Oktober 2024 müssen bei der Landesstelle für den Schulsport folgende Meldungen eingegangen sein:

  • Neuvertrag für jede neue SAG
  • Folgevertrag für jede weitergeführte SAG
  • Antrag auf Auszahlung der SAG-Pauschale für jede einzelne SAG

Wichtig:
1. Übungsleiterinnen und Übunglseiter können auch zwei oder mehr Gruppen an einer Schule betreuen. Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter müssen volljährig sein.
2. Für jede Sportgruppe, die eingerichtet wird, kann ein eigener SAG-Vertrag gemeldet werden.
3. Für jeden SAG-Vertrag kann die SAG-Pauschale beantragt werden.