Versicherungsschutz

Die Schülerinnen und Schüler sind während der Schulsport-Wettbewerbe im Rahmen der Schülerunfallversicherung gegen körperliche Schäden versichert. Eine zusätzliche Unfallversicherung ist deshalb nicht erforderlich.
Die Versicherung von Schadensfällen, die von Schülerinnen und Schülern verursacht werden, kann nur über eine Haftpflichtversicherung sichergestellt werden. Hierzu schließt die Schule eine Gruppenhaftpflichtversicherung ab, soweit nicht sichergestellt ist, dass alle Schülerinnen und Schüler über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Staatliche Mittel stehen hierfür nicht zur Verfügung.

Es besteht keine gesonderte Diebstahlversicherung für die Sportgeräte und Wertgegenstände der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es wird empfohlen, für teure Sportgeräte gegebenenfalls eine eigene Versicherung abzuschließen.