Zwei Gesichtspunkte sind hier besonders zu beachten:
(1) Schulzugehörigkeit
Bei allen Wettkämpfen sind nur Schülerinnen und Schüler startberechtigt, die zum Zeitpunkt des Wettkampfes der Schule angehören, die eine Mannschaft entsendet.
Eine Schülerin bzw. ein Schüler darf nur für die Schule starten, an der sie als Schülerin bzw. er als Schüler gemeldet ist, jedoch nicht für eine Schule, an der sie bzw. er lediglich Kurse (überschulische Interessen- oder Neigungsgruppen) belegt. Die Beendigung des Schulbesuches ist in Art. 55 BayEUG bzw. in den entsprechenden Bestimmungen der Schulordnungen geregelt. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass bei Abiturientinnen und Abiturienten der Schulbesuch durch Erteilung des Abschlusszeugnisses, spätestens aber mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Abschlussprüfung bestanden wird, endet. Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an öffentlichen Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und sonstigen Berufsfachschulen fällt laut KWMBek vom 21. Juli 1993 Nr. III/2–S 4405 – 8/92 096 der Zeugnis- und Entlassungstermin auf den letzten Schultag. Dies gilt auch im Falle einer Beurlaubung vom Unterricht nach Beendigung der Prüfungen.
In den Sportarten und Wettkampfklassen, die zum Winter-, Frühjahrs- bzw. Herbstfinale des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics bzw. zum Finale des Internationalen Bodenseeschulcups bzw. des Rhein-Main-Donau-Schulcups führen, können Schülerinnen und Schüler, die sich mit ihren Schulmannschaften für das Bundesfinale bzw. für das Finale des Bodenseeschulcups bzw. des Rhein-Main-Donau-Schulcups qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, eine Starterlaubnis für ihre bisherige Schule erhalten. Die Starterlaubnis wird auf Antrag der Schulleitung vom Staatsministerium erteilt. Dem Antrag ist eine Einverständniserklärung der Schule beizufügen (bei Berufsschulen auch die Zustimmung des Lehrherrn), die die Schülerin bzw. der Schüler zum Zeitpunkt des Bundesfinales bzw. des Bodenseeschulcups bzw. des Rhein-Main-Donau-Schulcups besucht.
(2) Körperliche Leistungsfähigkeit
Die Schulen haben darauf zu achten, dass nur Schülerinnen und Schüler zu Schulsportwettkämpfen gemeldet werden, die für einen Wettkampf entsprechend geübt haben und vorbereitet sind.
Sofern nicht eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat, ist den Eltern anzuraten, bei ihren Kindern eine Untersuchung durchführen zu lassen, die deren Sporttauglichkeit überprüft.
Die Schulen sorgen dafür, dass die Eltern rechtzeitig über die Teilnahme ihrer Kinder an den Wettkämpfen der Schule informiert werden.