Schülerinnen und Schüler von Teilzeitklassen beruflicher Schulen mit eintägiger Beschulung, die keinen verbindlichen Sportunterricht erhalten, können an den Mannschaftswettbewerben als Schulmannschaft teilnehmen, wenn sie regelmäßig den von der Schule gegebenenfalls angebotenen Wahlunterricht im Fach Sport besuchen und die Sportart aus dem Wahlunterricht erwächst.
Durch die Teilnahme an den Mannschaftswettbewerben darf die betriebliche Ausbildungs- oder Arbeitszeit sowie Pflichtunterricht an der Berufsschule grundsätzlich nicht verringert werden.