Melderegelungen für Schulen besonderer Art

Wer sind die Schulen besonderer Art?

Schulen besonderer Art (z.B. Staatl. Gesamtschule Hollfeld, Städt. Willy-Brandt-Gesamtschule München, Städt. Schulartunabhängige Orientierungsstufe München-Neuperlach, Wilhelm-Löhe-Schule Nürnberg, Senefelder-Schule Treuchtlingen, also den früheren Gesamtschulen) ist es freigestellt, ob sie

  • eine gemeinsame Mannschaft für die gesamte Schule oder
     
  • mehrere Mannschaften nach Schularten getrennt in der jeweiligen Sportart und dem Wettkampf melden.

Für alle übrigen Schulen gelten die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen.