Die Kostenerstattungen werden ohne gesetzlichen Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt (Haushaltsvorbehalt).
Die Kostenerstattungen werden aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nach Vorlage der Belege von den entsprechenden Ebenen (siehe unten) abgerechnet.
Wer trägt die Kosten und wie werden diese erstattet?
Für die Durchführung der Schulsport-Wettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Lehrern für die Organisation und Durchführung dieser Schulveranstaltungen dem Staat, wobei die von den Sportvereinen/Sportverbänden und kommunalen Gebietskörperschaften unentgeltlich angebotene personelle und sächliche Unterstützung gerne angenommen wird.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erstattet den in den Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein“ mitarbeitenden Lehrern die Reisekosten, die für die Teilnahme an Sitzungen dieser Gremien anfallen. Die Erstattung ist über die Geschäftsstelle des jeweiligen Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ bei der zuständigen Regierung zu beantragen.
Die Fahrtkosten, der an den Wettkämpfen auf den Qualifikationsstufen der Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfen teilnehmenden Schulmannschaften einschließlich der Kosten der Mannschaftsbetreuerinnen und -betreuer sowie der Organisationskosten, können hingegen vom Staatsministerium nicht übernommen werden.
Den Vorsitzenden der Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“ wird empfohlen, frühzeitig den Kreistag/Stadtrat und die Verwaltung sowie sonstige Partner über das spezielle schulsportliche Programm zu informieren und diese um Unterstützung zu bitten.
Die Organisationskosten bei Regionalausscheidungen werden von den Regierungen (Sportreferate) bzw. von der Landeshauptstadt München abgerechnet.
Die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse legen die Anreisemodalitäten fest. Die Erstattung der Fahrtkosten der öffentlichen und ggf. nicht-öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt dementsprechend.
Die Organisationskosten bei Bezirksfinalwettkämpfen werden von den Regierungen (Sportreferate) bzw. von der Landeshauptstadt München abgerechnet.
Die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule legt die Anreisemodalitäten fest. Die Erstattung der Fahrtkosten der öffentlichen und ggf. nicht-öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt dementsprechend. Die Organisationskosten bei süd- bzw. nordbayerischen Qualifikationswettkämpfen werden von der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule abgerechnet.
Die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule legt die Anreisemodalitäten fest. Die Erstattung der Fahrtkosten der öffentlichen und ggf. nicht-öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt dementsprechend. Die Organisationskosten bei Landesfinalwettkämpfen werden von der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule abgerechnet.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen auf Landesebene legt die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule die Modalitäten für die Unterbringung und Verpflegung fest und trägt die notwendigen Kosten.
Die Organisationskosten bei den Finalwettkämpfen des Bodensee-Schulcups und des Rhein-Main-Donau-Schulcups, sofern das Land Bayern diese ausrichtet, werden von der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule abgerechnet.
Die Fahrtkosten bei den Finalwettkämpfen des Bodensee-Schulcups und des Rhein-Main-Donau-Schulcups werden von der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule abgerechnet.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen auf der Ebene der Finals des Bodensee-Schulcups sowie des Rhein-Main-Donau-Schulcups legt die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule die Modalitäten für die Unterbringung und Verpflegung fest und trägt die notwendigen Kosten.
Die Kosten für die Teilnahme von Schulmannschaften und deren Begleitung, die sich für die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbs der Schulen „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ qualifizieren, werden von der Deutschen Schulsportstiftung getragen. Für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wird von der Deutschen Schulsportstiftung eine Kostenbeteiligung (derzeit in Höhe von 85,- EUR) erhoben.
Weitere Hinweise, die bei der Nutzung und Abrechnung der entsprechenden Verkehrsmittel zu beachten sind:
(1) Deutsche Bahn AG
Die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse bzw. die Landestelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule legen die Anreisemodalitäten für Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfe fest.
Die Fahrten werden im Rahmen der Aktion „Schulsport + Bahn. Die Verbindung stimmt“ durchgeführt. Für Schulmannschaften und Schieds- bzw. Kampfrichterinnen und -richter entstehen keine Vorauskosten, da die Abholung am Automaten kostenlos ist (mit Auftragsnummer) und die Abrechnung direkt zwischen Deutscher Schulsportstiftung und der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule erfolgt. Schulmannschaften, die ohne Anordnung durch die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse bzw. die Landesstelle für den Schulsport diese Tickets buchen, bekommen im Nachgang eine Rechnung durch die Landesstelle für den Schulsport zugeschickt.
(2) Private Busunternehmen
Die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse bzw. die Landestelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule legen die Anreisemodalitäten für Schulsport-Wettbewerbe ab der Bezirksebene fest. Die Erstattung der Fahrtkosten der öffentlichen und ggf. nicht-öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt dementsprechend. Dem Erstattungsantrag ist eine Vergleichsberechnung beizufügen. Für die Fahrkostenabrechnung ist das aktuelle Formular zu verwenden.
Bei der Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Beförderung von Dritten (Schülern, Begleitpersonal usw.) und/ oder der Ausrichtung von Wettbewerben ist die Beachtung des Vergaberechts zwingend sicherzustellen.
Aktuelle vergaberechtliche Vorschriften sind unter www.stmb.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/gesetzeundvorschriften/index.php einzusehen. Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen einschließlich besonderer Wertgrenzenregelungen für kommunale Auftragsvergaben und die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich können abgerufen werden unter: www.stmi.bayern.de/kub/kommunale_vergaben/index.php
Die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht der entsprechenden Vergabe- und Ausschreibungsunterlagen liegt bei der Schule. Die Angebote selbst verbleiben bei der Schule.
(3) Private Pkws
Die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse bzw. die Landestelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule legen die Anreisemodalitäten für Schulsport-Wettbewerbe ab der Bezirksebene fest. Die Erstattung der Fahrtkosten der öffentlichen und ggf. nicht-öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt dementsprechend.
Bei durch die Schulleitung genehmigten Fahrten mit privaten Personenkraftwagen können die Fahrzeughalter die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach Art. 6 BayRKG in Anspruch nehmen. (siehe hierzu: „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“ unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV241576-40)
Mit welchen Erstattungsbeiträgen können Mannschaftsbetreuerinnen und -betreuer rechnen?
Mannschaftsbetreuerinnen und -betreuer erhalten ab der Ebene der Bezirksfinalwettkämpfe Tage- und Übernachtungsgeld nach Maßgabe des Bayerischen Reisekostengesetzes.