Leichtathletik und Schwimmen (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)

GRUPPENEINTEILUNG
Im Bereich der Förderzentren körperliche und motorische Entwicklung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in sieben Funktionsgruppen mit entsprechenden Profilen eingeteilt. Die Funktionsgruppen (FG) dienen bei den Wettkämpfen als Gruppeneinteilung.

Funktionsgruppe I – Sportlerinnen und Sportler mit leichten Beeinträchtigungen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, deren motorische Funktionsfähigkeit nicht bzw. gering eingeschränkt ist (z.B. Blasen- und Darminkontinenz, minimale cerebrale Dysfunktionen, einseitige Hand-, Unterarm- oder Oberarmamputationen, Dysmelien im Bereich der oberen Gliedmaßen oder sonstige Armbehinderungen usw.). Laufen, Springen und Werfen sind ohne Einschränkungen möglich.

Funktionsgruppe II – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen in den Beinen (Fußgängerinnen und Fußgänger)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, deren Arm- und Rumpffunktionen nicht bzw. gering eingeschränkt sind, bei denen aber auch durch die Beinbehinderung erhebliche Einschränkungen für das Schnelllaufen und das Springen bestehen (u.a. Schülerinnen und Schüler mit spastischer Diparese, inkompletter Paraplegie, Beinverkürzungen, Knieversteifungen, Hüftversteifungen, Poliomyelitis, Amputationen an den unteren Extremitäten, Dysmelien, Kleinwüchsigkeit etc.).

Funktionsgruppe III – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen in den Beinen (Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, bei welchen zumindest die Arme und der Schultergürtel nicht beeinträchtigt sind (Spina bifida, Querschnittslähmung, Beinamputation, spastische Diparese, Poliomyelitis, Glasknochen, Hämophilie mit entsprechender Gelenkbeteiligung, Dysmelien u.a.). Für die Ausführung der Wettkämpfe muss ein Rollstuhl benutzt werden.

Funktionsgruppe IV – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen an einer Körperlängshälfte (Halbseitenlähmung/Hemiparese)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, bei welchen die Funktionsfähigkeit eines Beines oder Armes nicht beeinträchtigt und eine selbständige Fortbewegung mit den unteren Extremitäten (ggf. mit Prothesen, Schienen, Manschetten o.ä.) möglich ist (z.B. Hemiparesen, Poliomyelitis, Amputationen u.a.).

Funktionsgruppe V – Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen aller vier Gliedmaßen
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die an allen vier Extremitäten beeinträchtigt sind, jedoch die Möglichkeit haben mindestens selbständige und gezielte Bewegungen im Stand durchzuführen (z.B. Tetraparese, Athetose, Ataxie, Poliomyelitis u.a.). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der FG V haben in den oberen Gliedmaßen mehr Kontrollprobleme als jene der FG II.

Funktionsgruppe VI - Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigungen an allen vier Gliedmaßen (Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die an allen vier Extremitäten beeinträchtigt sind, jedoch die Möglichkeit haben mindestens selbständige und gezielte Bewegungen vom Rollstuhl aus und mit dem Rollstuhl durchzuführen (z.B. spastische Tetraparese, Dysmelien, neuromuskuläre Erkrankungen, wie Muskeldystrophie, Athetose, Poliomyelitis). Diese Schülerinnen und Schüler sind gewöhnlich auf einen Rollstuhl angewiesen.

VI a: Diese Schülerinnen und Schüler haben eine gute Funktionskraft und minimale Kontrollprobleme der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes.
VI b: Diese Schülerinnen und Schüler haben geringe Funktionskraft und schwere Kontrollprobleme der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes.
VI c: Ausschließlich für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Rollstühlen mit einem E-Motion Antrieb.

Funktionsgruppe VII – Sportlerinnen und Sportler mit sehr starken Beeinträchtigungen an allen vier Gliedmaßen (Elektro-Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer)
Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler, die insgesamt nur sehr geringe motorische Funktionen besitzen und zur Fortbewegung auf einen Elektro-Rollstuhl angewiesen sind. Diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Alltag einen Aktivrollstuhl weder mit den Armen noch mit den Beinen fortbewegen.

VII a: Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer Cerebralparese oder einer in den Auswirkungen entsprechenden anderen Behinderung
VII b: Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer Muskelerkrankung

WETTKAMPFKLASSEN  (WK)
WK 1    Jahrgänge 2004 – 2008
WK 2    Jahrgänge 2009 – 2010
WK 3    Jahrgänge 2011 – 2012
WK 4    Jahrgänge 2013 – 2014

WETTKAMPFANGEBOT
In den angegebenen Funktionsgruppen und Wettkampfklassen werden verschiedene Disziplinen aus dem Bereich der Leichtathletik und des Schwimmens angeboten. Dabei werden in der Leichtathletik die Wettbewerbe in Form eines Dreikampfes durchgeführt. Im Schwimmen werden Einzelwettbewerbe ausgetragen, wobei jede Teilnehmerinnen und jeder Teilnehmer aus den angebotenen Möglichkeiten (Stilart, Streckenlänge) eine Disziplin auswählen kann.
Verbindliches Regelwerk ist die jeweils letzte Ausgabe der Regelsammlung der Landesschulobfrau bzw. des Landesschulobmanns, welche jedes Jahr von den Ausrichtern des LSSF an die gemeldeten Schulen verschickt wird. Dieses Regelwerk wird gegebenenfalls auf gemeinsamen Beschluss der Bezirksschulobleute (regelmäßige Sitzungen) verändert und von der Landesschulobfrau bzw. dem Landesschulobmann auf dem jeweils aktuellen Stand fortgeführt.

STARTBERECHTIGUNG
- Startberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die einer Schule mit dem Förderschwerpunkt "körperliche und motorische Entwicklung" angehören. Schülerinnen und Schüler ohne jegliche körperliche oder motorische Einschränkung sind nicht startberechtigt.
- Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen oder motorischen Einschränkung , die an Regelschulen beschult werden, können in die Schulmannschaften der Förderschulen integriert werden. Hierbei müssen die Schülerinnen und Schüler, die an Regelschulen beschult werden, bei der nächstgelegenen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „motorische und körperliche Entwicklung“ starten. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim Bayerischen Landesamt für Schule (Landesstelle für den Schulsport: Referat Schulsportwettbewerbe) bis spätestens 01.03. eines jeweiligen Jahres notwendig.




WERTUNG
Bei jedem Wettkampf werden aufgrund der erzielten Leistungen Platzziffern vergeben. Sieger im Dreikampf ist die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer mit der niedrigsten Summe der Platzziffern aus den drei durchgeführten Disziplinen.
Im Schwimmen wird die Reihenfolge durch die erzielten Zeiten festgelegt.

MANNSCHAFTSSPIELE
Jede Schule darf pro Mannschaftswettbewerb (z. B. E-Hockey) nur eine Mannschaft melden.
Elektrorollstuhlhockey mit fixen T-Schlägern (Funktionsgruppe FG VIIa und VIIb, Elektrorollstuhlfahrer/-innen)
Boccia (Funktionsgruppe FG VIb, VIIa und VIIb E-Fahrer, Rollstuhlfahrer/-innen)
Rollstuhlbasketball (siehe Ausschreibung Rollstuhlbasketball)
Fußball (FG I, II, IV, V)
- Es sind keine Gehhilfen (Krücken, Stöcke etc.) erlaubt; Schienen oder Prothesen dürfen keine Unfallgefahr darstellen (z.B. notfalls abpolstern); im Zweifelsfall entscheiden der vom Veranstalter benannte Wettkampfleiter bzw. die Wettkampfleiterin und die Landesschulobfrau bzw. der Landesschulobmann über die Teilnahme der Sportlerin bzw. des Sportlers.
- Die Mannschaften können aus Jungen und Mädchen und aus unterschiedlichen Wettkampfklassen zusammengesetzt sein.

KURZFASSUNG DER EINZELNEN MANNSCHAFTSSPIELE
Der diesjährige Veranstalter des Landesschulsportfestes verschickt die gültigen Spielregeln mit dem 1. Anschreiben an die teilnehmenden Schulen.

QUALIFIKATION FÜR JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS
Die bayerischen Teilnehmer am Bundesfinale Jugend trainiert für Paralympics in den Sportarten Leichtathletik (Jahrgang 2008 und jünger - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler) und Schwimmen (Jahrgang 2008 und jünger - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler) werden nach dem folgenden Modus bestimmt:
Leichtathletik:
Die 10 bestplatzierten Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer einer Schule erhalten für die Plätze 1 – 5 in ihrem Dreikampfwettbewerb 5, 4, 3, 2 oder 1 Punkt. Sieger ist die Schule mit den meisten Punkten.
Schwimmen:
Die 8 bestplatzierten Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer einer Schule erhalten für die Plätze 1 – 5 in ihrem Schwimmwettkampf 5, 4, 3, 2 oder 1 Punkt. Sieger ist die Schule mit den meisten Punkten.
Weitere Erläuterungen:
Sieger ist immer eine Schulmannschaft. Dabei kann eine Schule natürlich auch 2 oder alle 3 Landessieger stellen. Allerdings ist die individuelle Teilnahme einer Sportlerin bzw. eines Sportlers beim Bundesfinale nur in einer der drei Sportarten im selben Jahr möglich (Beispiel: Schüler/in XY gewinnt mit seiner/ihrer Schule in Bayern in der Leichtathletik und beim Basketball. Beim Bundesfinale müsste er/sie sich für eine der beiden Sportarten entscheiden.)

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

TERMIN UND AUSTRAGUNGSORT 
Das Landesschulsportfest im Schuljahr 2024/25 findet vom 09.-10.07.2025 in Regensburg statt.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.