Skilanglauf (Förderschwerpunkt Sehen / körperliche und motorische Entwicklung)
Terminsetzungen unter Vorbehalt!
WETTKAMPFKLASSEN
Schuljahr 2024/25: U18: Jahrgang 2008 und jünger (gemischt - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler)
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Skiverbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die DWO steht als Download im Internet unter:
www.deutscherskiverband.de/leistungssport_langlauf_regelwerk_de,381.html
- Eine Mannschaft besteht aus mindestens 4, aber nicht mehr als 6 Schülerinnen und Schülern, die einer Schule mit Förderschwerpunkt „Sehen" oder „körperliche und motorische Entwicklung“ angehören müssen und jeweils in einem Einzel- und einem Staffelwettbewerb starten.
- Gelaufen wird in der Klassischen Technik. Ausnahme bildet die Schlussläuferin bzw. der Schlussläufer in der Staffel. Diese bzw. dieser läuft in der Freien Technik. Die Streckenlänge beträgt mindestens 1 km, maximal 2 km. Die Staffel besteht aus drei Schülerinnen und Schülern. Jede Schulmannschaft ist berechtigt, 2 Staffeln für den Staffelwettbewerb zu stellen.
- Die Schülerinnen bzw. Schüler, die als blinde Läuferinnen bzw. Läufer gewertet werden, müssen eine vollständig abgedunkelte Brille tragen. Die Brillen werden vor Wettkampfbeginn kontrolliert. Die blinden Schülerinnen und Schüler müssen mit einer Begleitläuferin bzw. einem Begleitläufer starten.
- Die sehbehinderten Schülerinnen bzw. Schüler können wahlweise mit oder ohne Begleitläuferinnen bzw. Begleitläufer starten. Die Begleitläuferinnen bzw. Begleitläufer sind von den Schulen selbständig mitzubringen.
- Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen und Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet sein.
- Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden. Die einzelnen Elemente des Technikparcours werden vor Ort und mit Berücksichtigung der
dortigen Gegebenheiten festgelegt. Einige Elemente werden hier exemplarisch beschrieben:
• Richtungsänderung: Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen einen Slalomparcours.
• Achterlaufen: Die Schülerinnen und Schüler laufen eine „Acht“ um 2 aufgestellte Markierungen.
• Schlupftore: Die Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen unterschiedlich hohe Tore.
• Laufen ohne Stöcke: Die Schülerinnen und Schüler legen ihre Stöcke ab und laufen eine kleine Runde
(Beinarbeit).
• Bodenwellen: Die Schülerinnen und Schüler überlaufen einige leichte Bodenwellen.
• Anstieg: Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen einen leichten Anstieg.
• Kreislaufen: Die Schülerinnen und Schüler umlaufen eine Markierung.
Startklassen Para Ski nordisch Förderschwerpunkt Sehen und Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Beeinträchtigung der unteren Extremitäten:
LW 2: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen an einem Bein (komplettes Bein betroffen)
LW 3: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen an beiden Beinen
LW 4: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen an einem Bein (unterhalb Kniegelenk)
Beeinträchtigung der oberen Extremitäten:
LW 5/7: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen an beiden Armen (ohne Stöcke)
LW 6: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen an einem Arm oberhalb des Ellbogens (Ein Stock)
LW 8: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen unterhalb des Ellbogens (Ein Stock)
Kombinierte Beeinträchtigung der oberen und unteren Extremitäten:
LW 9: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen sowohl an den unteren als auch an den oberen Extremitäten
LW 10-12: Schüler/innen mit starker Beeinträchtigung der unteren Extremitäten und Rollstuhlfahrer (Schlittenfahrer)
Beeinträchtigung der Sehfähigkeit:
B1-B3: Schüler/innen mit Beeinträchtigungen Sehfähigkeit“
WERTUNG
Berechnungsgrundlage zur Vergleichbarkeit der Förderschwerpunkte: Über das Prozentsystem der FIS (Fédération Internationale de Ski) können die Förderschwerpunkte „Sehen“ und „Körperliche und motorische Entwicklung“ verglichen und bewertet werden.
Eine Handreichung zur Klassifizierung sowie zur Berechnungsgrundlage ist unter folgendem Link einsehbar:
https://www.jugendtrainiert.com/fileadmin/Downloads/Ausschreibungen/Para_Ski_nordisch_ Handreichung_Klassifizierung.pdf
Jeder/Jede Schüler/in wird mit seiner/ihrer individuellen Zeit in Abhängigkeit seiner/ihrer Startklasse gewertet. Die Schüler/innen, die als blinde Läufer/innen gewertet werden, müssen eine vollständig abgedunkelte Brille tragen. Die Brillen werden vor Wettkampfbeginn kontrolliert.
Die Gesamtmannschaftswertung ergibt sich aus der Summe der Zeiten der 4 besten Schülerinnen und Schüler im Einzelwettbewerb mit Technikelementen über 1 km und der Zeit der besten Staffel einer Schulmannschaft im Staffelwettbewerb über 3 x 2 km.
HINWEISE
Die Seheinschränkung sowie die motorische Beeinträchtigung muss von offiziell anerkannter Stelle (Schule) bestätigt sein und kann vor Ort von den Verantwortlichen der Disziplin überprüft werden.
Die Wettkampfbestimmungen und Hinweise gelten verbindlich für das Landesfinale, das im Sinne der Inklusion gemeinsam mit dem Landesfinale Skilanglauf des Bundeswettbewerbs Jugend trainiert für Olympia durchgeführt wird. In möglichen Bezirksausscheidungen kann davon entsprechend den organisatorischen Bedingungen vor Ort abgewichen werden.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter
www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ Zeile (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Nähere Hinweise finden Sie
hier.
Bitte beachten Sie auch die
Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.