Skilanglauf (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)

Terminsetzungen unter Vorbehalt!


WETTKAMPFKLASSEN
Schuljahr 2024/25: U18: Jahrgang 2008 und jünger (gemischte Teams, keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler)

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Skiverbandes in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind. Die DWO steht als Download im Internet unter:
www.deutscherskiverband.de/leistungssport_langlauf_regelwerk_de,381.html

  1. Eine Mannschaft besteht aus mindestens 4, aber nicht mehr als 6 Schülerinnen bzw. Schülern, die einer Schule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung" angehören müssen und jeweils in einem Einzel- und einem Staffelwettbewerb starten.
  2. Gelaufen wird in der Klassischen Technik. Ausnahme bildet die Schlussläuferin bzw. der Schlussläufer in der Staffel. Diese bzw. dieser läuft in der Freien Technik. Die Streckenlänge beträgt mindestens 1 km. Eine Staffel besteht aus drei Schülerinnen bzw. Schülern. Jede Mannschaft kann zwei Staffeln stellen, wobei nur die schnellste Staffel in die Wertung eingeht.
  3. Die Startgruppen werden nach den Ergebnissen der Klassifizierung eingeteilt.
  4. Schülerinnen bzw. Schüler mit geistiger Behinderung starten alleine und werden von ihren Begleitlehrerinnen/Begleitlehrern vor bzw. nach dem Wettkampf betreut (Betreuungsschlüssel 1:3).
  5. Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen und Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet sein.
  6. Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.
  7. Es müssen alle Elemente des Technikparcours durchlaufen werden. An jeder Station entscheidet eine Kampfrichterin bzw. ein Kampfrichter über die korrekte Absolvierung der Station. Bei nicht korrekter Ausführung weist die Kampfrichterin bzw. der Kampfrichter die Wiederholung dieser Station an. Wird diese Anweisung ignoriert, behält sich das Schiedsgericht die Möglichkeit einer Disqualifikation vor. Die einzelnen Elemente des Technikparcours werden vor Ort und mit Berücksichtigung der
    dortigen Gegebenheiten festgelegt. Einige Elemente werden hier exemplarisch beschrieben:
    • Richtungsänderung: Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen einen Slalomparcours.
    • Achterlaufen: Die Schülerinnen und Schüler laufen eine „Acht“ um 2 aufgestellte Markierungen.
    • Schlupftore: Die Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen unterschiedlich hohe Tore.
    • Laufen ohne Stöcke: Die Schülerinnen und Schüler legen ihre Stöcke ab und laufen eine kleine Runde
    (Beinarbeit).
    • Bodenwellen: Die Schülerinnen und Schüler überlaufen einige leichte Bodenwellen.
    • Anstieg: Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen einen leichten Anstieg.
    • Kreislaufen: Die Schülerinnen und Schüler umlaufen eine Markierung.

WERTUNG
Die individuellen Zeiten der besten vier Mannschaftsmitglieder im Einzelwettbewerb werden für die Teamwertung addiert. Zu dieser Mannschaftszeit aus dem Einzelwettbewerb wird die bessere Staffelzeit (3 x 2 km) zu einer Gesamtzeit addiert.

HINWEISE
Startberechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung", die die Altersvoraussetzungen erfüllen und Erfahrungen im Skilanglauf haben, unabhängig von der Art oder des Grades der Behinderung. Die geistige Behinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein (vgl. offizielle SO-Sportregeln, Art. 1).
Alle Schülerinnen und Schüler sollten in einem guten Trainingszustand sein.
Menschen mit psychischer Behinderung können an dem Wettbewerb nicht teilnehmen.

Die Wettkampfbestimmungen und Hinweise gelten verbindlich für das Landesfinale, das im Sinne der Inklusion gemeinsam mit dem Landesfinale Skilanglauf im Rahmen des Bundeswettbewerbs Jugend trainiert für Olympia durchgeführt wird. In möglichen Bezirksausscheidungen kann davon entsprechend den organisatorischen Bedingungen vor Ort abgewichen werden.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ Zeile (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Nähere Hinweise finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.