Fußball (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)

Terminsetzungen unter Vorbehalt!


WETTKAMPFKLASSE
Schuljahr 2024/25: U18: Jahrgang 2008 und jünger (gemischt - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler)
                                  
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Fußball für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ nach den offiziellen FIFA-Regeln in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.

Gespielt wird auf einem Rasen- oder Kunstrasenfeld mit den Abmessungen 50-70 m x 35-50 m.

Torgröße etwa 2 x 5 m
Ballgröße 5

Mannschaftsstärke:
Das Spiel wird zwischen zwei Mannschaften mit je 7 Schülerinnen bzw. Schülern ausgetragen, von denen einer die Torfrau bzw. einer der Torwart ist. Eine Mindestanzahl von fünf Schülerinnen bzw. Schülern sollte zu jeder Zeit auf dem Feld sein. Die Spielerliste darf nicht mehr als 11 Schülerinnen bzw. Schüler beinhalten.

Spieldauer: 2 x 15 Minuten.

Auswechslungen können in Spielunterbrechungen beliebig oft vorgenommen werden (mit Rückwechsel der Schülerinnen bzw. Schüler), sofern die Schiedsrichterin bzw. der Schiedsrichter informiert ist. Die Auswechselspielerin bzw. der Auswechselspieler darf das Spielfeld erst betreten, wenn sein/e Wechselpartner/in dasselbe verlassen hat.

Ist der Ball außerhalb der Seitenlinie, kann er entweder mit dem Fuß eingestoßen oder eingeworfen werden.

QUALIFIKATION
Die Sieger der Bezirksausscheidungen, die in der Regel im Rahmen der Sport- und Spielfeste für Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ermittelt werden, nehmen am nord- bzw. südbayerischen Qualifikationsturnier teil. Die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München bestreiten das südbayerische Qualifikationsturnier, die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten das nordbayerische Qualifikationsturnier. Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.  

HINWEISE
Spielberechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung", die die Altersvoraussetzungen erfüllen, unabhängig von der Art oder des Grades der Behinderung. Die geistige Behinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein (vgl. offizielle SO-Sportregeln, Art. 1).
Menschen mit psychischer Behinderung können an dem Wettbewerb nicht teilnehmen.

Diese Hinweise gelten verbindlich für das Landesfinale, das im Sinne der Inklusion gemeinsam mit dem Landesfinale Fußball im Rahmen des Bundeswettbewerbs Jugend trainiert für Olympia durchgeführt wird. In den darunter liegenden Qualifikationsebenen kann davon entsprechend den organisatorischen Bedingungen vor Ort abgewichen werden.

BETREUUNG
Es wird empfohlen, ab 10 Schülerinnen und Schülern eine Betreuerin bzw. einen Betreuer und eine weitere Helferin bzw. einen weiteren Helfer einzusetzen.

MELDUNG
Die Fußballmeldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics (JTFP) Landesfinale/Bundesfinale.
Nähere Hinweise finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern und die Sonderaktion Fußball des BFV.