Rodeln

Bitte beachten Sie Teil 3 „Auf alle Fragen die richtige Antwort". Meldetermin: 15. Oktober 2024.

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).

MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler: maximal 4 von einer Schule
Lehrkraft: 1 (Bei mehr als 2 Mannschaften aus einer Schule: 2)

WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Rodeln nach der offiziellen Rennrodel-Ordnung des Bob- und Schlitten-Verbandes für Deutschland (BSD) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Rennrodel-Ordnung ist online unter www.bsd-portal.de einsehbar.
Das Rodeln ist nicht an Kunst- bzw. Kunsteisbahnen gebunden, sondern kann auch auf Holzziehwegen, Wanderwegen, Wiesen usw. durchgeführt werden. Einige Kurven (auf Pisten durch Pflichttore abgesteckt) sollen vorhanden sein. Einteilige Anzüge sind nicht erlaubt.

AUSRÜSTUNG
>> Stadt- bzw. Kreisfinale und Bezirksfinale
In der Einladung, welche die gemeldeten Schulen erhalten, ist festgelegt, mit welchen Schlitten gestartet werden darf (z.B. „für alle werden Davoser/Jugendrennrodel zur Verfügung gestellt“ oder „es kann auf selbst mitgebrachten Schlitten gestartet werden“).

WERTUNG
Das Mannschaftsergebnis wird auf allen Wettkampfebenen durch die Addition der Summe der Zeiten der 3 besten Schülerinnen bzw. Schüler jedes Wertungslaufs ermittelt. Ist auf einer Wettkampfebene ein Training am Tag des Wettkampfes nicht möglich, so wird von den beiden Durchgängen nur der schnellere herangezogen. Diese Regelung trifft nicht zu bei Wettkämpfen, die an 2 Tagen ausgetragen werden.

Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden. In allen Wettkampfklassen werden auf allen Wettkampfebenen zwei Durchgänge gefahren.

BETREUUNG
Beachten Sie bitte die Regelung zur Betreuung.

QUALIFIKATION
Eine Durchführung der Wettbewerbe ist voraussichtlich nur bis zum Bezirksfinale möglich, sofern Wettkämpfe im Rodeln auf Natureisbahnen im jeweiligen Regierungsbezirk durchgeführt werden können.
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich in den 3 Wettkampfklassen die jeweils erst- und zweitplazierten Mannschaften der durchgeführten Stadt- bzw. Kreisfinalwettkämpfe.
Erzielen im Bezirksfinale zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Gesamtzeit, so entscheidet die Addition der Zeiten der 2 schnellsten Schülerinnen bzw. Schüler jedes Wertungslaufs über die Platzierung.

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.