Wettkampfklassen
Jede Schule darf max. 2 Mannschaften pro Wettkampfklasse melden, sofern die bestehende Organisationsstruktur hiervon unberührt bleibt und keine einschränkenden Auswirkungen für die Meldung anderer Mannschaften entstehen.
Eine Athletin bzw. ein Athlet darf an einem Wettkampftag nur in einer Wettkampfklasse starten.
Voraussetzung für einen Wechsel der Mannschaft bzw. Wettkampfklasse ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
Mannschaftsstärke
Schülerinnen und Schüler:
WK IV Jungen: 3 (max. 4) Jungen
WK IV Mädchen: 3 (max. 4) Mädchen
WK III Mixed: 3 (max. 4) Jungen und 3 (max. 4) Mädchen
WK III Jungen / Mädchen: 3 (max. 4) Jungen bzw. Mädchen
Allgemeine Bestimmungen
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen in der Sportart Triathlon nach den offiziellen Regeln und Ordnungen der Deutschen Triathlon Union e.V. (DTU) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Streckenlänge
Die Streckenlängen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Anzustreben sind folgende Strecken:
WK IV 100m Schwimmen – 2000m Radfahren – 500m Laufen
WK III 200m Schwimmen – 3000m Radfahren – 1000m Laufen
Alle Jungen und Mädchen starten nach dem Geschlecht getrennt in mehreren Startwellen. Mädchen sind in Jungenmannschaften nicht startberechtigt und umgekehrt.
Wertung
WK IV und III (Jungen bzw. Mädchen):
Getrennte Mannschaftswertung für Jungen und Mädchen. Es werden jeweils die drei besten Zeiten addiert. Die Mannschaft mit der geringsten Gesamtzeit hat gewonnen. Können ein oder mehrere Starter den Wettkampf nicht beenden, wird die Zielzeit des Letztplatzierten plus 30 Sekunden gewertet.
WK III - Mixed-Mannschaftswertung
Das Ergebnis ergibt sich aus der Addition der drei schnellsten Jungen und der drei schnellsten Mädchen einer Schule. Können ein oder mehrere Starter den Wettkampf nicht beenden, wird die Zielzeit des Letztplatzierten plus 30 Sekunden gewertet.
Bei Zeitgleichheit zweier oder mehrerer Mannschaften ergibt sich die Platzierungsreihenfolge aus der Addition der Einzelplatzierungen.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Einschlägige Erfahrungen insbesondere im Radsport und Schwimmen sind Voraussetzung für die Teilnahme.
a) Schwimmen
- Das Schwimmen darf nur in Hallen- oder Freibädern durchgeführt werden. Das Schwimmen in offenen Gewässern ist bei schulischen Triathlonwettkämpfen verboten.
- Das Schwimmen kann auf einzelnen Bahnen im Pendel- bzw. Kreisbetrieb organisiert werden; Rundenschwimmen auf einem im Becken mit Schwimmbojen markierten Dreiecks- oder Viereckskurs ist ebenfalls zulässig. Das Tragen von Neoprenanzügen ist nicht gestattet.
b) Radfahren
- Das Radfahren soll auf verkehrsarmen bzw. verkehrsfreien Wiesen-, Feld-, Forst- oder Radwanderwegen (Fahrbahnbreiten von mindestens 2,5 m sind anzustreben) durchgeführt werden; evtl. notwendige verkehrsrechtliche Genehmigungen sind bei der zuständigen Behörde (Stadt, Gemeinde) einzuholen.
- Eine Vollsperrung der Strecke ist anzustreben.
- In Absprache mit dem jeweiligen Sachaufwandsträger kann das Radfahren auch auf einem Sportplatz bzw. einer trockenen Tartan- oder Aschenbahn durchgeführt werden.
- Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet sein.
- Eine gemeinsame Besichtigung der Radstrecke vor dem Wettkampf ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichtend; auf mögliche Gefahrenstellen (Kurve, Kanaldeckel, Straßenbelagwechsel etc.) auf der Strecke ist ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht Helmpflicht.
- Das Radfahren wird im Sinne der Chancengleichheit ausschließlich auf Mountain-Bikes mit einer Reifenbreite von mindestens 1,5 Zoll durchgeführt (Standard bei allen gängigen, handelsüblichen MTBs).
- Starten die Schülerinnen und Schüler mit eigenen Rädern, muss sich das Fahrrad in technisch einwandfreiem Zustand (v. a. Bremsanlage, Verschraubungen) befinden.
- Windschattenfahren, Aufsatzlenker (sog. „Triathlonlenker“), Klickpedale und Pedalkörbchen sind verboten.
- Hörnchen am Lenker müssen entfernt und offene Lenkerenden verschlossen werden.
c) Laufen
- Das Laufen sollte in nicht zu anspruchsvollem Gelände stattfinden; die Organisation in Sportplatz- oder Fußballfeldrunden wird empfohlen.
- Findet das Laufen außerhalb einer Sportanlage statt, muss die Sicherheit und Aufsicht an jedem Punkt der Strecke gewährleistet sein; eine ausreichende Beschilderung bzw. Markierung der Strecke wird vorausgesetzt.
- Eine Begleitung der Läuferinnen bzw. Läufer mit dem Fahrrad ist verboten und führt zur Disqualifikation der einzelnen Starterin bzw. des einzelnen Starters bzw. der Staffel.
d) Sanktionen
Jegliches Fehlverhalten bzw. jeder Verstoß gegen die DTU Sportordnung sowie Windschatten fahren wird einheitlich mit einer 30-sekündigen Zeitstrafe sanktioniert. Schwerwiegende Verstöße können darüber hinaus mit einer Disqualifizierung geahndet werden. Die Strafe wird, soweit möglich, der Athletenin bzw. dem Athleten im Wettkampf angezeigt. In jedem Fall wird die Strafe auf der Ergebnisliste erkenntlich gemacht.
QUALIFIKATION
Die drei erstplatzierten Mannschaften der Wettkampfklasse IV Jungen, IV Mädchen und III Mixed der Nord- und Südbayerischen Meisterschaft qualifizieren sich für das Landesfinale im Rahmen von Jugend trainiert für Olympia.
Qualifikationsentscheid NORD: Termin & Ort werden noch bekannt gegeben.
Qualifikationsentscheid SÜD: Termin & Ort werden noch bekannt gegeben.
Der Sieger des Landesfinales in der Wettkampfklasse III Mixed qualifiziert sich für das Bundesfinale im Rahmen von Jugend trainiert für Olympia in Berlin vom 21.-25. September 2025.
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
MELDETERMIN
Aus organisatorischen Gründen müssen die Meldungen bereits bis 15. Oktober 2024 vorliegen.