Terminsetzungen unter Vorbehalt!
WETTKAMPFKLASSEN:
WK II, III (Jungen, Mädchen)
WK IV (Jungen, Mädchen und Gemischte Mannschaft)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
Wettkampfklasse III: maximal 7 von einer Schule
Wettkampfklasse II und IV (Jungen bzw. Mädchen): maximal 5 von einer Schule
Wettkampfklasse IV (gemischte Mannschaft): 3 Jungen und 3 Mädchen von einer Schule
In der WK II sind bei Jungenmannschaften bis zu 2 Mädchen startberechtigt!
Lehrkraft: 1
WETTBEWERBSBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Skilanglauf nach der Deutschen Wettkampfordnung für Skilauf (DWO) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Die Wettlaufordnung DWO steht als Download im Internet unter:
www.deutscherskiverband.de/leistungssport_langlauf_regelwerk_de,381.html
Sofern es die Witterungslage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.
KREISFINALE
Wettkampfklasse II
In der Wettkampfklasse II wird ein 4 km-Einzellauf durchgeführt. Das beste Ergebnis in der Klassischen Technik und die zwei schnellsten Zeiten in der Freien Technik ergeben das Mannschaftsergebnis. In den Einzelläufen können höchstens 3 Schüler/innen in der Freien Technik und nur in den Startgruppen 3 bis 5 starten.
KREISFINALE / BEZIRKSFINALE
Wettkampfklasse III
2,5 km-Einzellauf oder bis zu ca. 2 km Techniksprint in der Freien Technik
Die Summe der 5 besten Läufer/innen ergibt das Mannschaftsergebnis.
Wettkampfklasse IV
Wettkampfklasse IV (gemischte Mannschaft)
bis zu ca. 1,5 km Techniksprint in der Freien Technik
Max. 6 Läufer/innen, wobei die 2 schnellsten Zeiten der Einzelläuferinnen und die 2 schnellsten Zeiten der Einzelläufer addiert werden.
Wettkampfklasse IV (Jungen bzw. Mädchen)
2 km-Einzellauf oder bis zu ca. 2 km Techniksprint
Das beste Ergebnis in der Klassischen Technik und die zwei schnellsten Zeiten in der Freien Technik ergeben das Mannschaftsergebnis. In der WK IV (Jungen bzw. Mädchen) können in den Einzelläufen höchstens 3 Schüler/innen in der Freien Technik und nur in den Startgruppen 3 bis 5 starten.
LANDESFINALE
Beim Landesfinale werden in jeder Wettkampfklasse Einzelläufe und ein Staffelwettbewerb durchgeführt.
Staffeln dürfen nur aus jenen Läuferinnen und Läufern gebildet werden, die auch in den Einzelläufen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind.
Wettkampfklasse III:
Wettkampfklasse IV:
1. Gemischte Mannschaft (WK IV Mixed)
2. Jungen bzw. Mädchen
Im Sinne der Inklusion findet im Rahmen des Landesfinales auch das Landesfinale Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten „Sehen/körperliche und motorische Entwicklung“ (>> zur Ausschreibung) und „Geistige Entwicklung“ (>> zur Ausschreibung) des Bundeswettbewerbs Jugend trainiert für Paralympics statt.
Die Meldung der Sportart Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt „Sehen/körperliche und motorische Entwicklung“ oder „Geistige Entwicklung“ erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de → neue Meldung aufnehmen→ Zeile (Rubrik) Jugend trainiert für Paralympics Landesfinale/Bundesfinale.
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
QUALIFIKATION
Für das Bezirksfinale qualifizieren sich die jeweiligen Kreissieger der Wettkampfklassen III (Jungen und Mädchen) und IV (Jungen, Mädchen und Gemischte Mannschaft). Sind beim Kreisfinale in einer Wettkampfklasse mehr als sechs Mannschaften gestartet oder ist der Abstand des Zweitplatzierten eines leistungsstarken Kreises sehr gering, kann zum Bezirksfinale in der betreffenden Wettkampfklasse vom Bezirksausschuss eine weitere Mannschaft zugelassen werden. Dabei darf beim Bezirksfinale die Anzahl der Mannschaften pro Wettkampfklasse die Anzahl der Kreise im Bezirk nicht überschreiten.
Für das Landesfinale qualifizieren sich in den Wettkampfklassen III (Jungen und Mädchen) und IV (Jungen, Mädchen und Gemischte Mannschaft) aus den Regierungsbezirken Schwaben, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken sowie der Landeshauptstadt München jeweils die Bezirkssieger. Aus den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und der Oberpfalz sind jeweils die Mannschaften auf Platz 1 und Platz 2 des Bezirksfinales startberechtigt.
Für das Bundesfinale des Wettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia qualifizieren sich in der Wettkampfklasse III (Jungen bzw. Mädchen) und in der Wettkampfklasse IV (gemischte Mannschaft) jeweils die Mannschaften auf Platz 1 und Platz 2 des Landesfinales. Für das Bundesfinale des Wettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Paralympics qualifiziert sich jeweils die Mannschaft auf Platz 1 der Schulen mit Förderschwerpunkt „Sehen/körperliche und motorische Entwicklung“ und „Geistige Entwicklung“.
Erzielen im Stadt-, Kreis-, Bezirks- oder Landesfinale zwei oder mehrere Mannschaften das gleiche Gesamtmannschaftsergebnis, so entscheidet über die Platzierung bzw. gegebenenfalls über die Qualifikation für die nächsthöhere Ebene
1. die Addition der Zeiten der vier besten Läuferinnen bzw. Läufer in den WK II und III bzw. der zwei besten Läuferinnen bzw. Läufer in der WK IV oder
2. die bessere Staffelzeit (sofern eine Staffel gelaufen wurde).
Hinweis für das Bundesfinale: Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.
Angebot für Einzelstarterinnen bzw. Einzelstarter in der WK IV Da an vielen, v. a. kleineren Schulen keine Mannschaften zustande kommen bzw. Mannschaften durch ihr nicht ausreichendes Ergebnis schon frühzeitig ausscheiden, bleiben häufig einzelne Talente unentdeckt. Daher werden in diesem Schuljahr in WK IV zusätzliche Einzelstarterinnen bzw. Einzelstarter zugelassen. Die teilnehmenden Einzelstarterinnen bzw. Einzelstarter dürfen noch nicht beim Bayerischen Skiverband erfasst sein (z.B. Teilnahme an Gau- und Bayerischen Meisterschaften und zentralen Lehrgängen, Kadermitglieder). Das Wettkampfprogramm ist mit dem der Mannschaftswettbewerbe identisch und wird gemeinsam durchgeführt. Qualifikation: – Auf Kreis- oder Regionalebene können neben Mannschaften auch einzelne Schülerinnen und Schüler starten. – Für das Bezirksfinale können neben den qualifizierten Schulmannschaften alle Schülerinnen und Schüler gemeldet werden, die beim Kreisentscheid in der Einzelwertung aller Teilnehmer unter den ersten 15 ihrer Wettkampfklasse liegen, jedoch höchstens 15% unter der gemittelten Zeit der 5 Besten. Betreuung der Einzelstarterinnen bzw. Einzelstarter Die Betreuung der Einzelstarterinnen bzw. Einzelstarter (Anreise, Betreuung beim Wettbewerb) obliegt der Schule, die die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer besucht. Es empfiehlt sich, einzelne Schülerinnen und Schüler qualifizierten Mannschaften anderer Schulen anzuschließen. |