Terminsetzungen unter Vorbehalt!
WETTKAMPFKLASSEN: II, III und IV (Jungen und Mädchen)
Die Wettkampfklasse/Mannschaft kann gewechselt werden. Es muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf derselben Wettkampfebene (also z.B. im Bezirksfinale) nicht in zwei Wettkampfklassen/Mannschaften startet. Voraussetzung für einen Wechsel ist die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze (vgl. Teil 3 - Wechsel zwischen Wettkampfklassen und Mannschaften).
MANNSCHAFTSSTÄRKE
Schülerinnen und Schüler:
maximal 9 Spielerinnen bzw. Spieler von einer Schule;
gespielt wird mit 1 Torhüter/Torfrau, 5 Feldspielerinnen bzw. -spielern
und höchstens 3 Auswechselspielerinnen bzw. -spielern
Lehrkraft: 1
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Allgemeiner Hinweis
Grundlage schulsportlicher Wettbewerbe sind die besonderen Voraussetzungen und Bedingungen schulsportlicher Veranstaltungen. Auf dieser Grundlage werden die Wettkämpfe der bayerischen Schulen im Hockey nach den offiziellen Regeln und Ordnungen des Deutschen Hockey-Bundes (DHB) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung gültigen Fassung durchgeführt, soweit keine abweichenden Festlegungen in dieser Ausschreibung, dem Einladungsschreiben und ggf. der Wettkampfbesprechung getroffen sind.
Das Regelwerk kann vom Deutschen Hockey- Bund, Theresienhöhe, 50354 Hürth, Telefon (0 22 33) 94 24 40, Fax (0 22 33) 94 24 44, gegen Gebühr bezogen werden.
Ergänzend gibt es für den Bundeswettbewerb der Schulen Jugend trainiert für Olympia einen Regelkommentar für Kleinfeldhockey (Ausgabe 11). Dieser ist über den Deutschen Hockey-Bund zu beziehen (www.schulhockey.de).
TURNIERSPIELE
Bei Turnieren, die an einem Tag durchgeführt werden, kann die Spielzeit bis auf 2 x 10 Minuten gekürzt werden. Spielstrafen auf Dauer ziehen eine automatische Sperre für das nächste Spiel nach sich, sofern das Schiedsgericht keine höhere Strafe verlangt. Jede weitere Zeitstrafe bzw. Hinausstellung auf Dauer zieht den Ausschluss vom Turnier nach sich.
Für die Festlegung des Endstandes bei Gruppenspielen gelten folgende Kriterien:
a) Punkte (3 Punkte für Sieg, 1 Punkt für Unentschieden)
b) Tordifferenz
c) höhere Anzahl der erzielten Tore
d) Direktvergleich der punkt- und torgleichen Mannschaften
e) Shoot-out (3 Spielerinnen bzw. Spieler jeder Mannschaft).
Endspiele im Rahmen von Turnieren werden bei unentschiedenem Ausgang ebenfalls durch einen Shoot-out entschieden.
Ablauf Shoot-out:
Beim Shoot-out hat jede Mannschaft drei spielberechtigte Spielerinnen bzw. Spieler und eine verteidigende Spielerin bzw. einen verteidigenden Spieler (Torfrau/Torwart mit vollständiger Ausrüstung) zu benennen. Die Reihenfolge der Spielerinnen bzw. Spieler muss den Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichtern mitgeteilt werden. Abwechselnd treten die Spielerinnen bzw. Spieler zum Shoot-out (auf Höhe der Tormitte, etwa 8 Meter vor dem Schusskreis) an, wofür 8 Sekunden Zeit (Freigabe/Anpfiff durch die Schiedsrichterin bzw. den Schiedsrichter) zur Verfügung stehen, um ein regelkonformes Tor zu erzielen.
Bei unentschiedenem Ausgang des ersten Durchgangs folgt ein paarweiser Shoot-out durch die drei bereits vorher im Shoot-out aktiven Spielerinnen bzw. Spieler, wobei die Reihenfolge der Schützen nicht mit der aus dem ersten Durchgang übereinstimmen muss. Die Spielerinnen bzw. Spieler treten solange gegeneinander an, bis bei einer Paarung nur eine der beiden Mannschaften ein Tor erzielt und damit Sieger ist.
SPIELE MIT VOLLER SPIELZEIT
Spiele mit voller Spielzeit können z.B. sein
Spiele mit voller Spielzeit dauern in allen Wettkampfklassen höchstens 2 x 30 Minuten mit einer Halbzeit von 5 Minuten.
Bei unentschiedenem Ausgang wird die Entscheidung durch einen Shoot-out-Wettbewerb (s.o.) herbeigeführt.
Eine Spielerin bzw. ein Spieler kann verwarnt (grüne Karte), mit einer Zeitstrafe von 2 bis 5 Minuten belegt (gelbe Karte) oder auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen werden (rote Karte). Eine Verwarnung zieht keine Zeitstrafe nach sich. Die zweite Zeitstrafe innerhalb eines Spieles für dieselbe Spielerin bzw. denselben Spieler bedeutet den Ausschluss für die Dauer des Spieles.
BETREUUNG UND GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN
Bitte beachten Sie die grundsätzlichen Regelungen im Teil 3 („Auf alle Fragen die richtige Antwort“), insbesondere die Regelung zur Betreuung und zur Kostenregelung für alle Teilnehmer am Bundesfinale (Eigenbeteiligung).
QUALIFIKATION
Nur die Sieger der jeweiligen Qualifikationsebene sind für die nächsthöhere Ebene qualifiziert.
MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.
AUSRICHTER VON QUALIFIKATIONSWETTKÄMPFEN
In allen Wettkampfklassen nehmen die Bezirkssieger aus Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und der Landeshauptstadt München an den südbayerischen Qualifikationsturnieren (in München) teil.
Die Siegermannschaften aus Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und der Oberpfalz bestreiten die nordbayerischen Qualifikationsturniere (in Nürnberg).
Die o. g. Wettkampfbestimmungen können vom jeweiligen ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“ bei den Finalwettkämpfen auf Stadt- bzw. Kreisebene entsprechend den örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden.
Bitte beachten Sie auch die Ausschreibung für den Wettbewerb Hallenhockey des Bayerischen Hockeyverbandes.