Schwimmen zu lernen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dieser stellen sich im schulischen Bereich das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) in der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern gemeinsam mit den Kommunen im Rahmen deren gesetzlicher Aufgabenstellung als Träger des Schulaufwands und ebenso die Vereine des Bayerischen Schwimmverbandes, die Ortsgruppen der Wasserwacht sowie der DLRG. In diesem Kontext steht auch der gemeinsame Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb „Mit Sicherheit mehr Wasserspaß!“ des StMUK zusammen mit dem Bayerischen Schwimmverband, der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes und dem Landesverband Bayern der DLRG. Der Wettbewerb richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schularten bis Jahrgangsstufe 10.
Inhalte des Wettbewerbs
Die Schülerinnen und Schüler sind aufgerufen, bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 ein Schwimmabzeichen oder im Grund- und Förderschulbereich eine der hierzu korrespondierenden „Niveaustufen des Schwimmen-Könnens“ gem. den Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule abzulegen.
In Abhängigkeit von der Jahrgangsstufe und von der Schwierigkeit werden diese wie folgt bepunktet:
Wertungstabelle für Grund- und Förderschulen
* Schwimmen lässt sich gem. der Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule in unterschiedlichen Niveaustufen der Könnensentwicklung beschreiben. Weitere Informationen zu den „Niveaustufen des Schwimmen-Könnens“ sowie zu den Inhalten der einzelnen Niveaustufen finden Sie in der pdf-Datei.
Wertungstabelle für Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien
Durchführung des Wettbewerbs
Die Schwimmabzeichen können sowohl in der Schule als auch in der Freizeit, d.h. in den Schwimmvereinen und Ortsgruppen der Wasserwacht und der DLRG, abgenommen werden.
Die Schule sammelt die abgenommenen Schwimmabzeichen (bzw. im Grund- und Förderschulbereich die Nachweise über das erfolgreiche Erreichen der korrespondierenden Niveaustufen) und übermittelt das Ergebnis über www.laspo-meldungen.de zur Auswertung an die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule.
Eingegeben wird die Gesamtzahl der bestandenen Abzeichen bzw. der erreichten Niveaustufen in den jeweiligen Jahrgangsstufen durch eine verantwortliche, ggf. durch die Schulleitung bestimmte, Lehrkraft. Bei einer Korrektur bzw. Nachmeldung werden die Einträge der betreffenden Jahrgangsstufen überschrieben und nicht aufaddiert. Für jede Schülerin und jeden Schüler kann jeweils nur ein Abzeichen (bzw. die korrespondierenden Niveaustufen) angegeben werden. Annahmeschluss ist der 31.07.2025.
Wertung und Prämierung
Die Auswertung erfolgt gemäß der obenstehenden Wertungstabelle innerhalb der einzelnen Schularten: Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Realschule und Gymnasium. Bei Grund- und Mittelschulen muss eine separate Eintragung nach Grund- oder Mittelschule vorgenommen werden. Es können Schwimmabzeichen, die ab dem 10.09.2024 abgenommen wurden, eingetragen werden.
Ausgezeichnet werden die in den unten genannten Kategorien jeweils drei bestplatzierten Schulen mit einer Prämie i. H. v. 500 € bzw. 400 € bzw. 300 €.
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Grundschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 85 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 86 bis 130 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 131 bis 190 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 191 bis 270 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 271 Schülern
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Mittelschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 100 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 101 bis 150 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 151 bis 250 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 251 bis 350 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 351 Schülern
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Förderschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 100 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 101 bis 125 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 126 bis 160 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 161 bis 210 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 211 Schülern
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Realschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 400 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 401 bis 550 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 551 bis 650 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 651 bis 800 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 800 Schülern
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Gymnasien erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 550 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 551 bis 700 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 701 bis 850 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 851 bis 1000 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 1001 Schülern
Auszahlungsmodus für die Prämien des Schwimmabzeichen-Schulwettbewerbs
Die Prämien können nicht direkt an die Schulen ausgezahlt werden. Bitte beachten Sie unbedingt das folgende Verfahren:
Stattdessen reichen die Schulen nach der Anschaffung von Sport-Materialien insbesondere zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bzw. Aufwendungen für Dienstleistungen rund um die Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, ihre Rechnungen gesammelt direkt beim Bayerischen Landesamt für Schule, Landesstelle für den Schulsport (Referat Schulsport-Wettbewerbe) ein.
Folgendes ist zu beachten
• Die Rechnung muss auf die Anschrift der Schule ausgestellt sein.
• Als Zahlungsziel sollten 4 Wochen vereinbart werden.
• Ein Vergabeverfahren ist nicht notwendig (§ 14 UVgO). Es wird jedoch empfohlen, Vergleichsangebote einzuholen. Diese verbleiben bei der Schule.
• Die Prämie muss bis zum 01.12.2025 ausbezahlt werden. Prämien, die bis zum 27.11.2025 nicht beantragt wurden, verfallen.
• Seitens der Schule wird durch die Unterschrift der Schulleitung und einer weiteren Lehrkraft bestätigt, dass Materialien / Geräte insbesondere zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bzw. die Aufwendungen für Dienstleistungen zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler dienen. Die Bestätigung erfolgt mittels Schulstempel und durch Abzeichnen der Checkliste (Unterschriften) der zuvor genannten Personen. Der eingereichten Checkliste mit den Rechnungen muss das entsprechende Glückwunschschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus beigelegt werden.
Die Landesstelle für den Schulsport begleicht die eingereichten Rechnungen direkt.
Ergänzende Hinweise:
• Prämien, die nicht ganz ausgeschöpft werden, verfallen.
• Bei Ausgaben, die den Wert der Prämie übersteigen, kann eine Teilrechnung über die Höhe der Prämie eingereicht und der Restbetrag von der Schule beglichen werden.
• Die Prämie kann durch Teilrechnungen ausgeschöpft werden, muss jedoch auf einmal beantragt werden (keine zeitversetzten Anträge möglich).
Beispiele finden Sie hier.