Zum 73. Mal werden für das Schuljahr 2024/2025 die Bundesjugendspiele ausgeschrieben.
1. Was sind die Bundesjugendspiele?
Bei den Bundesjugendspielen handelt es sich um einen schulsportlichen Wettbewerb für alle Kinder und Jugendliche der Klassenstufen 1 bis 10. Die Bundesjugendspiele sind jedes Jahr verbindlich von allen allgemeinbildenden Schulen durchzuführen. Sie können ebenfalls in Vereinen durchgeführt werden. Die Bundesjugendspiele finden für Kinder und Jugendliche in den drei Grundsportarten statt:
Leichtathletik
Schwimmen
Turnen
Die Bundesjugendspiele bieten ein vielfältiges sportliches Angebot. Es besteht die Möglichkeit, zwischen den drei Sportarten sowie zwischen den Angebotsformen Wettbewerb, Wettkampf und Mehrkampf zu wählen.
1. Wettbewerb
Unter Wettbewerb verstehen wir einen alters- sowie entwicklungsgemäßen und damit am Kind orientierten Vielseitigkeitswettbewerb in einer der drei Sportarten. Es handelt sich bei der Wettbewerbsform um nicht-normierte Übungen, welche sich an den Bedürfnissen der Kinder und die örtlichen Gegebenheiten anpassen lassen.
2. Wettkampf
Der Wettkampf baut in seinen Anforderungen, unter entwicklungsbezogenen Aspekten, auf denen des Wettbewerbs auf. Die Wettkampfübungen sind normiert.
3. Mehrkampf
Der Mehrkampf ermöglicht das Kennenlernen aller drei Sportarten. Es werden jeweils zwei Übungen einer Sportart für den Mehrkampf ausgewählt.
Hinweis für die Grundschulen in Bayern: Die BJS können in Bayern in den Jahrgangsstufen 3 mit 4 in allen drei Sportarten – Leichtathletik, Schwimmen und Gerätturnen – im Rückbezug auf den einschlägigen KMK-Beschluss auch weiterhin in der Wettkampfform durchgeführt werden. In Bayern entscheiden nach wie vor die Verantwortlichen vor Ort über den Durchführungsmodus (Wettkampf, Wettbewerb oder Mehrkampf) nach Maßgabe pädagogischer Erwägungen und örtlicher Gegebenheiten. Entgegen bundesweiter Bestrebungen wird in Bayern die Wettbewerbsform in den Sportarten Leichtathletik und Schwimmen in den Jahrgangsstufen 3 mit 4 somit weiterhin nur empfohlen, aber nicht verbindlich vorgeschrieben. Ebenso entscheiden die Grundschulen in Bayern in bewährter Weise, ob die BJS als Schulsportfest organisiert oder in den Sportunterricht einbezogen werden (vgl. KMS vom 10.01.2024: VII.7-BK7441.0/2/1).
2. Wer nimmt an den Bundesjugendspielen teil?
An den Bundesjugendspielen sind Kinder und Jugendliche aller Jahrgänge teilnahmeberechtigt. Die Bundesjugendspiele sind – im Gegensatz zu den vielen freiwilligen Schulsportwettbewerben – eine verbindlich durchzuführende Veranstaltung im Schulsport bis einschließlich Jahrgangsstufe 10. Alle Kinder und Jugendliche erhalten eine Urkunde.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen, können und sollen gleichberechtigt an den Bundejugendspielen teilnehmen. Aufgrund der Anwendung eines Umrechnungsfaktors ist im Wettkampf eine Vergleichbarkeit der Leistungen gegeben. Im Wettbewerb ist dies nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Hier bieten Bundesjugendspiele jedoch eine breite Palette an Ausweichübungen für unterschiedlichste Behinderungsarten. Weitere Hinweise finden sich im Programm „Bundesjugendspiele für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ (www.bundesjugendspiele.de/handbuch/hinweise-fuer-kinder-und-jugendliche-mit behinderung/).
3. Organisation und Durchführung
3.1 Allgemein
Träger der Bundesjugendspiele ist ein Kuratorium, bestehend aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK), der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ein Ausschuss unterstützt die Arbeit des Kuratoriums. Er setzt sich zum Ziel, Rahmenbedingungen für die Durchführung qualifizierter und attraktiver Bundesjugendspiele zu schaffen und weiterzuentwickeln, die junge Menschen zu einem dauerhaften sportlichen Engagement und zu Bewegung motivieren. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz, des Deutschen Olympischen Sportbundes/der Deutschen Sportjugend sowie der an den Bundesjugendspielen beteiligten Spitzenverbänden, dem Deutschen Behindertensportverband, dem Deutschen Leichtathletik-Verband, dem Deutschen Schwimm-Verband und dem Deutschen Turner-Bund zusammen. Die Ausschreibung für die „Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“ finden Sie auf der Homepage der Bundesjugendspiele unter www.bundesjugendspiele.de.
3.2 Ausrichtende
Die Bundesjugendspiele werden in der Regel von Schulen durchgeführt. Dabei ist eine enge Kooperation mit den regionalen Sportvereinen und anderen Trägern außerschulischer Jugendarbeit anzustreben.
3.3 Kampfrichterinnen und Kampfrichter
Die Vorbereitung der Kampfrichterinnen und Kampfrichter, insbesondere wenn es sich um Jugendliche handelt, verdient große Sorgfalt. Sportvereine können bei der Vorbereitung und Durchführung der Bundesjugendspiele um Mitarbeit gebeten werden.
3.4 Durchführungs- und Auswertungshilfen für die Bundesjugendspiele finden Sie unter www.bundesjugendspiele.de.
3.5 Anforderungen von Urkunden
Die Urkunden werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Aufgrund der verschiedenen Angebotsformen der Bundesjugendspiele (Wettbewerb, Wettkampf, Mehrkampf) und der Herausgabe verschiedener Urkunden je nach Leistung (Teilnahmeurkunde, Siegerurkunde, Ehrenurkunde) gibt es insgesamt neun verschiedene Urkundentypen.
Diese können kostenlos bei den Verteilerstellen mit dem entsprechenden Bestellschein angefordert werden.
Urkundenbestellschein GS/MS (als pdf-Datei)
Urkundenbestellschein FÖS (als pdf-Datei)
Urkundenbestellschein Staatl. Schulämter, RS, GY, BS (als pdf-Datei)
Zur Senkung der Versandkosten sollte der Bedarf an Urkunden zwar für einen längeren Zeitraum, wegen der notwendigen Unterschrift des amtierenden Bundespräsidenten jedoch nicht auf Jahre hinaus kalkuliert werden. Die folgenden Regelungen für die Bestellung von Urkunden der Bundesjugendspiele sind unbedingt zu beachten. Bestellungen von Urkunden, die nicht regelungsgemäß vorgenommen werden, werden von der Bundesverwaltung nicht bearbeitet.
Grund- und Mittelschulen richten ihre Bestellungen einmalig für alle an der jeweiligen Schule durchzuführenden Sportarten und Teile der Bundesjugendspiele bis spätestens 10. Oktober 2024 an die Staatlichen Schulämter
– in der Landeshauptstadt München an die Abteilung Schulsport der Landeshauptstadt München (Bayerstraße 28, 80335 München)
– in der Stadt Nürnberg an Stadt Nürnberg, SportService (Marientorgraben 9, 90402 Nürnberg).
Förderschulen richten ihre Bestellungen einmalig für alle an der jeweiligen Schule durchzuführenden Sportarten und Teile der Bundesjugendspiele zum gleichen Termin an die Regierungen.
Gymnasien, Realschulen und Berufliche Schulen richten ihre Bestellungen an den Publikationsversand der Bundesregierung.
Staatliche Schulämter, die Regierungen und das Sportamt München sowie die Stadt Nürnberg, SportService richten ihre Sammelbestellungen (keine Einzelbestellungen einzelner Schulen) an den Publikationsversand der Bundesregierung.
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
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Bestell-Telefax 030 18 10 272 272 1
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