Rollstuhlbasketball (Mehrkampf für Körperbehinderte)

Terminsetzungen unter Vorbehalt!

AUSSCHREIBUNG
1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist auf der Grundlage des Regelwerkes des Deutschen Rollstuhl-Sportverbandes (DRS). Die Regeln sind hier zu finden: 
www.drs-rollstuhlbasketball.de 
2. Gespielt wird mit Bällen der Firma Molten (Offizieller Spielball) in der Größe 6.
3. Startberechtigt sind Schulmannschaften mit dem Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“. Es dürfen auch Schülerinnen und Schüler mitspielen, die nicht ständig auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Schülerinnen und Schüler ohne jegliche Behinderung sind nicht startberechtigt.
4. Schülerinnen und Schüler mit einer Körperbehinderung, die an Regelschulen beschult werden, können in die Schulmannschaften der Förderschulen integriert werden. Hierbei müssen die Schülerinnen und Schüler, die an Regelschulen beschult werden, bei der nächstgelegenen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „motorische und körperliche Entwicklung“ starten. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim Bayerischen Landesamt für Schule - Landesstelle für den Schulsport - Referat Schulsportwettbewerbe bis spätestens 01.03. eines jeweiligen Jahres notwendig.
Für die Startberechtigung beim Bundesfinale muss die Mannschaft in entsprechender Besetzung beim Landesschulsportfest an den Start gegangen sein.
5. Spielberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 2005 und jünger. Schülerinnen und Schüler ab dem Jahrgang 2008 bekommen im Rahmen der Klassifizierung einen Jugendbonus von 0,5 Punkten.
6. Eine Mannschaft besteht aus 5 Spielerinnen und Spielern und 2 Auswechselspielerinnen bzw. -spielern. Es gibt keine zahlenmäßige Vorgabe der Zusammensetzung. Es kann beliebig ein und ausgewechselt werden.
7. Das Spielfeld entspricht einem normalen Basketballfeld. Es werden die offiziellen Korbanlagen benutzt.
8. Eine Klassifizierung der Spielerinnen und Spieler entsprechend der Regeln des DRS Fachbereich Rollstuhlbasketball ist verbindlich vorgeschrieben. Die detaillierten Regelungen werden vom Ausrichter den Schulen rechtzeitig übermittelt. Weiterhin wird an die teilnehmenden Mannschaften der dringende Appell gerichtet, möglichst viele „echte“ Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer einzusetzen.
9. Wenn sich der Ball auf dem Schoß eines/r Spieler/in befindet, darf dieser grundsätzlich gespielt werden. Dies ist allerdings nicht möglich, wenn der/die Spieler/in den Ball mit einer Hand bedeckt oder berührt. In diesem Fall wird diese Aktion durch die Schiedsrichterin bzw. den Schiedsrichter mit einem Foul bestraft.
10. Spielerwechsel sind zwischen dem Teambankbereich und dem Kampfrichtertisch in Form des “Abklatschens“ möglich. Es wird mit durchlaufender oder gestoppter Zeit gespielt. Sobald mit gestoppter Zeit gespielt wird, sind die Spielerwechsel ausschließlich bei Unterbrechungen möglich. Durchlaufende und gestoppte Zeiten können in einem Spiel vorkommen, z. B. letzte 2 Spielminuten, Freiwürfe oder ähnliches.
11. Die Zeitenregel innerhalb der Wurfzone wird auf 5 Sekunden verlängert.
12. Anstatt von Freiwürfen kann die Spielerin bzw. der Spieler auch die Option „Einwurf Seitenlinie“ wählen.

KURZFASSUNG DER EINZELNEN MANNSCHAFTSSPIELE
Der Veranstalter des Landesschulsportfestes 2023 verschickt die gültigen Spielregeln mit dem 1. Anschreiben an die teilnehmenden Schulen.

QUALIFIKATION FÜR JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS
Die bayerischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesfinale Jugend trainiert für Paralympics in der Sportart Rollstuhlbasketball (jeweils Jahrgänge 2005 und jünger - keine Startmöglichkeit für Grundschülerinnen und Grundschüler) werden nach dem folgenden Modus bestimmt:
Rollstuhlbasketball:
Der Sieger des Landesentscheides ist für das Bundesfinale qualifiziert. Aufgrund des frühen Termins des Bundesfinales gilt die Qualifikation für das jeweils folgende Jahr (also der Sieger 2023 darf 2024 starten usw.). Der älteste Jahrgang ist beim Bundesfinale im darauffolgenden Jahr nicht startberechtigt.
Weitere Erläuterungen:
Sieger ist immer eine Schulmannschaft. Dabei kann eine Schule natürlich auch 2 oder alle 3 Landessieger stellen. Allerdings ist die individuelle Teilnahme einer Sportlerin bzw. eines Sportlers beim Bundesfinale nur in einer der drei Sportarten im selben Jahr möglich (Beispiel: Schüler/in XY gewinnt mit seiner/ihrer Schule in Bayern in der Leichtathletik und beim Basketball. Beim Bundesfinale müsste er/sie sich für eine der beiden Sportarten entscheiden.)

MELDUNG
Die Meldung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Meldesystem unter www.laspo-meldungen.de
Nähere Hinweise finden Sie hier.

TERMIN UND AUSTRAGUNGSORT (unter Vorbehalt)
Das Landesschulsportfest im Schuljahr 2022/23 findet am 12.-13.07.2023 in Straubing statt.

Bitte beachten Sie auch die Sport-nach-1-Sonderaktion von Special Olympics Bayern.