Betreuung von Schulmannschaften

Wer darf die Betreuung von Schulmannschaften übernehmen?

  • Hauptamtliche oder nebenamtliche sowie hauptberufliche oder nebenberufliche Lehrkräfte der jeweiligen Schule.
  • Volljährige Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die eine Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) auch im Rahmen des Ganztagsangebotes einer Schule oder eine Schülergruppe im Rahmen eines Stützpunktes oder einer Partnerschule des Leistungssportes leiten, sofern sie von der Schulleitung auf die Besonderheiten der Betreuung von Schulmannschaften hingewiesen worden sind.
Innerhalb der Wettkampfstätten kann nur die/der von der Schule benannte Lehrkraft/Übungsleiterin bzw. Übungsleiter Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Sie/er allein trägt Verantwortung. Andere Personen (Vereinstrainerinnen und Vereinstrainer, Eltern usw.) dürfen die Wettkampfflächen nicht betreten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen führt zur Disqualifikation der Mannschaft.
Auf allen Qualifikationsstufen haben die Betreuerinnen und Betreuer dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Erste-Hilfe-Mittel (z. B. Eis-Sofortkompresse, Haftbandagen, Heftpflaster) mitgeführt werden, um die entsprechenden Soforthilfemaßnahmen zur Verhinderung von Folgeschäden (Blutung, Flüssigkeitsansammlung im Gelenk, Schwellung, Entzündung usw.) einzuleiten.


AUFRUF AN DIE BETREUERINNEN UND BETREUER!
Die Betreuerinnen und Betreuer werden dringend gebeten, alle Zulassungsvorschriften zu befolgen. Zu achten ist besonders auf gültige Schülerlisten, Schülerausweise bzw. amtliche Lichtbildausweise und ggf. Ranglisten. Schülerinnen und Schüler sollen durch Missachtung von Startvoraussetzungen nicht um ihren Wettkampf gebracht werden – ebensowenig sollen die Organisatoren durch Nachlässigkeiten der Mannschaftsbetreuerinnen und -betreuer zu korrekten, aber unpopulären Maßnahmen gezwungen werden. Alle Pädagogen sind aufgerufen, „Fairplay“ zu vermitteln. Schülerinnen und Schüler sollten erfahren, dass nur Toleranz und Ehrlichkeit die echte Freude am Sport erhalten können. Bei allen Sportarten, deren Wettbewerbe in der freien Natur durchgeführt werden, ist auf schonenden Umgang mit der Natur und Einhaltung der Umweltschutzregelungen zu achten!