Die wichtigsten Neuerungen seit der Reform 2013 betreffen den Leistungskatalog und sind folgende:
1. Jede Einzelleistung im Leistungskatalog des neuen DSA ist nun in drei Stufen aufgeteilt, d.h. es muss nicht mehr nur eine festgelegte Leistung bestanden werden, sondern es gibt jeweils eine Leistung in bronze, silber oder gold, die es je nach Leistungsvermögen bzw. Trainingszustand zu schaffen gilt. Schulen haben aber nach wie vor die Möglichkeit, für alle Schülerinnen und Schüler „nur“ die Mindestanforderung (Bronze) anzubieten.
2. Die Leistungstabelle des neuen DSA wurde um die Jahrgangsstufen 6/7 Jahre erweitert. Seit dem Schuljahr 2016/17 wird der Sportabzeichen-Schuwettbewerb auch für Grundschulen ab der 1. Jahrgangsstufe angeboten.
3. „Schwimmen“ ist nicht mehr als eigene Gruppe im Leistungskatalog des neuen DSA aufgeführt, sondern wurde ausgelagert. Für das Sportabzeichen muss lediglich ein Nachweis zur Schwimmfertigkeit vorgelegt werden.
Das Bayerische Sport-Leistungs-Abzeichen wird seit 2013 nicht mehr angeboten. Dies hat vor allem marketingrechtliche Gründe.
Alle Informationen zum Deutschen Sportabzeichen können unter www.deutsches-sportabzeichen.de eingesehen werden.