Wildcardregelung / Startberechtigung für Partnerschulen des Leistungssports

Grundsätzlich gilt sportartunabhängig folgende Regelung:

Die Entscheidung über die Vergabe einer „Wildcard“ für das laufende Schuljahr und die damit einhergehende Erlaubnis für diese Schule, in einer Wettkampfklasse einer Sportart auf höherer Ebene als der Kreis- bzw. Stadtebene in einen Wettbewerb einzusteigen, wird ab dem Schuljahr 2015/16 wie folgt getroffen:
- Anträge bis Bezirksebene sind an die Bezirksregierungen bzw. die Landeshaupstadt München (RBS) zu richten und werden von diesen entschieden;
- über Anträge ab Qualifikationsebene (Nord bzw. Süd) entscheidet das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe; die Anträge sind an die Referatsleitung zu richten.
- Die Wildcard-Anträge sind durch die Schulen mit dem einheitlichen Antragsformular zu stellen.

Folgende Kriterien werden der Entscheidung zugrunde gelegt:
•    langjährige Dominanz einer Schule in einer bestimmten Sportart und Wettkampfklasse;
•    signifikanter Rückgang der Anmeldezahlen in dieser Sportart und Wettkampfklasse im jeweiligen Kreis-, Regional- bzw. Bezirksfinale als Folge dieser Dominanz.
Das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe muss über jeden genehmigten bzw. abgelehnten Antrag informiert werden.

Im Regelfall darf eine Schule in einer Wettkampfklasse einer Sportart zwei Mannschaften melden. Wird einer Schule nach Prüfung durch das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe jedoch in einer Wettkampfklasse einer Sportart eine „Wildcard“ gewährt, darf sie in dieser Wettkampfklasse nur mit einer Mannschaft am Wettkampf teilnehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass „Wildcards“ bis zum 15. Oktober 2022 beantragt werden müssen. Bei einer Terminüberschreitung verfällt die Möglichkeit eines „Wildcard“-Einsatzes.