Träger der Kosten

Die schulsportlichen Wettbewerbe stehen grundsätzlich unter Finanzierungsvorbehalt.

Wer trägt die Kosten von Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfen?
Für die Durchführung der Schulsport-Wettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Lehrkräften für die Organisation und Durchführung dieser Schulveranstaltungen dem Staat, wobei die von den Sportvereinen/Sportverbänden angebotene personelle und sächliche Unterstützung gerne angenommen wird.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erstattet den in den Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein“ mitarbeitenden Lehrkräften die Reisekosten, die für die Teilnahme an Sitzungen dieser Gremien anfallen. Die Erstattung erfolgt über die Geschäftsstelle des jeweiligen Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ durch die zutreffende Regierung.
Die Fahrtkosten, der an den Wettkämpfen auf den Qualifikationsstufen der Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfen teilnehmenden Schulmannschaften einschließlich der Kosten der Mannschaftsbetreuerinnen und -betreuer sowie der Organisationskosten, können hingegen vom Staatsministerium nicht übernommen werden. Das Staatsministerium bittet die Landkreise und Städte, wie bisher und in allen Ländern der Bundesrepublik üblich, die Schulsportwettbewerbe auf den untersten Qualifikationsebenen auch weiterhin zu fördern.
Den Vorsitzenden der Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“ wird empfohlen, frühzeitig den Kreistag/Stadtrat und die Verwaltung über ihre Arbeit zu informieren und diese um Unterstützung zu bitten.
Sollten die von den Kommunen zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, können die Vorsitzenden des Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ mit der Bitte um Unterstützung an Förderer herantreten.

Wer trägt die Kosten, die bei der Durchführung von Regionalausscheidungen anfallen?
Die bei der Durchführung von Regionalausscheidungen anfallenden Organisationskosten werden von den Regierungen aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nach Vorlage der Belege erstattet.

Wer trägt die Kosten, die bei der Durchführung von Finalwettkämpfen der Regierungsbezirke und der Landeshauptstadt München, süd- bzw. nordbayerischen Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen anfallen?
Die Kosten, die für die Organisation und Durchführung von Finalwettkämpfen auf der Ebene der Regierungsbezirke und der Landeshauptstadt München sowie bei süd- bzw. nordbayerischen Qualifikationswettkämpfen und Landesfinalwettkämpfen anfallen, werden aus Mitteln zur Förderung des Schulsports vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus getragen.
Die Abrechnung erfolgt:

  • Bei Bezirksfinalwettkämpfen über die Regierungen bzw. die Landeshauptstadt München
  • Bei Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen über das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe.