Startberechtigung und Identität

Entscheidend für die Startberechtigung einer Schulmannschaft ist die Zugehörigkeit aller Schülerinnen und Schüler zu der jeweiligen Schule und den angegebenen Geburtsjahrgängen. Die Meldung zweier Mannschaften in einer Wettkampfklasse ist möglich, sofern die Ausschreibung keinen speziellen Hinweis dazu enthält. Eine weitere Ausnahme stellt die Wildcard“ dar.

Wie werden Startberechtigung und Identität bei Mannschaftswettkämpfen nachgewiesen?
Vor Veranstaltungsbeginn müssen der Wettkampfleiterin bzw. dem Wettkampfleiter folgende Unterlagen zur Überprüfung vorgelegt werden:
1. Ausdruck der vollständigen Schülerliste mit Stempel der Schule und Unterschrift der Schulleitung + jeweils gültiger Schülerausweis mit Lichtbild (s.u.)
oder
2. Ausdruck der vollständigen Schülerliste mit Stempel der Schule und Unterschrift der Schulleitung + jeweils gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass).

Ausweise für Trainingsgruppen, Spielerpässe der Verbände, Fahrausweise von Verkehrsverbänden und der Deutschen Bahn oder ähnliches werden nicht anerkannt.

Wann ist ein Schülerausweis „gültig“?
Ein Schülerausweis kann nur dann als „gültig“ bezeichnet werden, wenn er mindestens die nachfolgend aufgeführten Bestandteile aufweist:
•    Zu- und Vorname der Schülerin bzw. des Schülers
•    Geburtsdatum
•    Lichtbild der Schülerin bzw. des Schülers.

Wie wird das Melden nicht startberechtigter Schülerinnen und Schüler geahndet?
Sollte sich bei der Überprüfung der Startberechtigung durch den Ausrichter vor dem Wettkampf ein Verstoß ergeben, führt dies zum Ausschluss nichtstartberechtigter Schülerinnen bzw. Schüler. Verstöße, die während des Wettkampfes bekannt werden, führen zur Disqualifikation der gesamten Mannschaft für den gesamten Wettbewerb. Verstöße, die erst nach Beendigung des Wettkampfes bekannt werden, ahndet das Bayerische Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe. Bei schweren Verstößen behält sich das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus vor, gegenüber der Schule und der verantwortlichen Mannschaftsbetreuerin bzw. dem verantwortlichen Mannschaftsbetreuer weitere disziplinäre Maßnahmen zu ergreifen.
Bitte beachten Sie den Aufruf an die Betreuerinnen und Betreuer!

Startberechtigung beim Bundesfinale Jugend trainiert für Olympia und Paralympics:
Zur Akkreditierung beim Bundesfinale ist ein amtlicher Ausweis entsprechend der Ausschreibung vorzulegen. Schülerausweise und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Ummeldungen können bis eine Woche vor Beginn der jeweiligen Bundesfinalveranstaltung über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Bayerisches Landesamt für Schule – Landesstelle für den Schulsport – Referat Schulsportliche Wettbewerbe) ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Für eine spätere Ummeldung bis zur Akkreditierung bei der Bundesfinalveranstaltung muss ein ärztliches Attest oder eine amtliche Beglaubigung vorgelegt werden.