Meldung von Mittelschulverbünden/Partnerklassenkonzept

Was ist bei der Meldung von Mittelschulen und Mittelschulverbünden bzw. Partnerklassen zu beachten?


Der Begriff Mittelschule (MS) steht in dieser Ausschreibung für Mittelschule und Mittelschulverbund.
Seit dem Schuljahr 2011/12 dürfen Mittelschulverbünde als Schulverbund melden. Das heißt, dass ein Mittelschulverbund, der z.B. aus 4 Schulen besteht, eine Mannschaft melden kann, deren Teilnehmer Schülerinnen und Schüler aus allen 4 Schulen sind. Die Teilnehmer können aber auch nur aus drei, zwei oder einer Schule sein. Zu beachten ist, dass pro Mittelschulverbund, wie bei allen anderen Schularten, pro Sportart und Wettkampfklasse maximal 2 Mannschaften gemeldet werden dürfen.
Die Meldung im Online-Meldesystem nimmt der/die als hauptverantwortliche/r Verbundkoordinator/in fungierende Schulleiter bzw. Schulleiterin vor. Auf dem Online-Meldeformular für Mittelschulen müssen die jeweiligen Schulen markiert werden, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Mannschaften bilden. Mittelschulen und Mittelschulverbünde können in allen Sportarten und Wettkampfklassen melden. Beachten Sie dabei aber die Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze.
ACHTUNG: Sollte in Sportarten/Wettkampfklassen, die zum Bundesfinale des Wettbewerbs Jugend trainiert für Olympia führen, eine Mittelschulverbundsmannschaft Landessieger werden, so ist die Teilnahme am Bundesfinale gemäß der bundesweit geltenden Regelungen nicht möglich. Die Teilnahme am Finale des Rhein-Main-Donau-Schulcups in den Sportarten Schwimmen und Gerätturnen sowie am Finale des Internationalen Bodenseeschulcups in den Sportarten Handball und Leichtathletik ist gestattet.

Meldung von Mannschaften im Partnerklassenkonzept
Schulmannschaften von Klassen (der allgemeinen Schule), die mit einer Partnerklasse der Förderschule kooperieren und gemeinsamen Unterricht haben (Art. 30a Abs. 7 Nr. 3 BayEUG), sind unabhängig von der Schulzugehörigkeit der einzelnen Schülerinnen oder Schüler gemeinsam startberechtigt, sofern den Schülerinnen oder Schülern der kooperierenden Klassen miteinander Sportunterricht erteilt wird.

Die Schulmannschaft der Klassen im Partnerklassenkonzept startet in diesem Fall für die Klasse der allgemeinen Schule, an der auch der Sportunterricht stattfindet. Die allgemeine Schule, die mit einer Partnerklasse der Förderschule kooperiert, kann in allen Sportarten und Wettkampfklassen unter Einhaltung der für eine Wettkampfklasse vorgeschriebenen Jahrgangsgrenze melden.
ACHTUNG: Sollte in Sportarten/Wettkampfklassen, die zum Bundesfinale des Wettbewerbs Jugend trainiert für Olympia führen, eine Mannschaft im Partnerklassenkonzept Landessieger werden, so ist die Teilnahme am Bundesfinale als „Mannschaft im Partnerklassenkonzept“ gemäß der bundesweit geltenden Regelungen nicht möglich. Da die Mannschaft der allgemeinen Schule zugeordnet wird, ist aber eine Teilnahme im Bundesfinale ohne die Schülerinnen und Schüler der kooperierenden Partnerklasse möglich. Die Teilnahme (im Partnerklassenkonzept) am Finale des Rhein-Main-Donau-Schulcups in den Sportarten Schwimmen und Gerätturnen sowie am Finale des Internationalen Bodenseeschulcups in den Sportarten Handball und Leichtathletik ist gestattet.