Ausschreibung und Aufruf

Welche rechtlichen Grundlagen haben die Schulsportwettbewerbe?

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit Bekanntmachung über die Schulsport-Wettbewerbe vom 6. August 1987 Nr. VI/6–K 7440–3/62 195 (KWMBl I Nr. 15/1987, S. 193) die Wettkämpfe ausgeschrieben und alle Schulen zur Teilnahme aufgerufen.
Die ausgeschriebenen Wettbewerbe sind als Angebot zur Ergänzung des Sportunterrichts zu verstehen. Sie berücksichtigen die Vereinbarungen und Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Kommission Jugend trainiert für Olympia & Paralympics der Deutschen Schulsportstiftung, des Ausschusses für die Bundesjugendspiele beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Anregungen und Wünsche des Landesausschusses „Sport in Schule und Verein“.
Alle in dieser Broschüre aufgeführten Veranstaltungen sind Schulveranstaltungen.
Auf die Beachtung der entsprechenden Bestimmungen der Schulordnungen über die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler wird besonders hingewiesen. Soweit Räume, die der staatlichen oder kommunalen Verwaltung unterliegen, für die Durchführung der Wettbewerbe benötigt werden, sollen sie unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.